AT391382B - Adapter mit einem gehaeuse zum anschluss von lampen, insbesondere von gasentladungs- und niederspannungsgluehlampen - Google Patents
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Description
Nr. 391 382
Die Erfindung bezieht sich auf einen Adapter mit einem Gehäuse zum Anschluß von Lampen, insbesondere von Gasentladungs- und Niederspannungsglühlampen, an Stromschienen nach den Merkmalen des Oberbegriffes des Patentanspruches 1.
Unter dem Begriff "Adapter" werden Anschlußvomchtungen verstanden, mit welchen der Verbraucher nicht nur mechanisch und elektrisch mit der Stromschiene verbunden werden kann, diese Adapter lassen sich auch entlang der Stromschiene verschieben, so daß der Verbraucher an jeder beliebigen Stelle der Stromschiene angeschlossen werden kann. Solche Adapter sind in vielfältigen Ausführungsformen bekanntgeworden (AT-PS 372 222 und AT-PS 365 005). Als Verbraucher kommen bei solchen Stromschienen vor allem Leuchten in Betracht. Solche Stromschienen werden in Schaufenstern montiert zur Ausleuchtung derselben, in Ausstellungsräumen, aber auch in Wohn- und Arbeitsräumen. Wurden bislang die Leuchten mit herkömmlichen Glühlampen bestückt, die direkt und unmittelbar mit Netzspannung betrieben werden, so sind Bestrebungen im Gange, auch hier Niederspannungsglühlampen (Halogenlampen) bzw. Gasentladungslampen einzusetzen und zwar aus jenen Gründen, die für die Verwendung dieser Lampen sprechen. Solche Lampen können aber nicht mit der üblichen Netzspannung betrieben werden. Gasentladungslampen benötigen Vorschaltgeräte, und die Niederspannungsglühlampen benötigen zur Erzeugung der hier erforderlichen Betriebsspannung einen Frequenz-und Spannungswandler.
Bisher wurden diese Geräte zum Betrieb der erwähnten Lampen unterhalb des Adapters in einem eigenen Gehäuse untergebracht was nicht nur einen unbefriedigenden Anblick bietet, sondern vor allem die Bauhöhe der Einrichtung als Ganzes außerordentlich vergrößert. Die gesamte Stromführungsschiene über einen Spannungsund Frequenzwandler zu speisen, um für eventuell verwendete Niederspannungslampen die notwendigen Ströme und Spannungen zur Verfügung zu haben, ist aber praktisch nicht möglich. Da hier wegen der niedrigen Betriebsspannung von einigen Volt sehr hohe Ströme fließen, müßten in der Stromschiene Leiter mit großen · Querschnitten untergebracht werden, wozu jedoch in diesen Schienen kein ausreichender Platz zur Verfügung steht.
Die Erfindung zielt nun darauf ab, diese aufgezeigten Nachteile zu beseitigen, was vorschlagsgemäß durch jene Merkmale gelingt, die Gegenstand und Inhalt des kennzeichnenden Teiles des Patentanspruches I sind.
Die Zeichnung veranschaulicht die Erfindung, ohne sie auf die gezeigten Ausführungsbeispiele einzuschränken. Es zeigen: Fig. 1 einen Adapter in Ansicht; Fig. 2 in Seitensicht (Blickrichtung Pfeil (A) in Fig. 1); Fig. 3 in Seitensicht (Blickrichtung Pfeil (B) in Fig. 1); Fig. 4 eine Ansicht nach Fig. 1, jedoch ist das Gehäuse zum Teil aufgerissen und die Darstellung in einem vergrößertem Maßstab gegenüber Fig. 1; Fig. 5 ist eine Seitensicht (Pfeil (B) in Fig. 1), jedoch bei abgenommenem Gehäusedeckel und im selben Maßstab wie Fig. 4; Fig. 6 veranschaulicht die Ansicht eines weiteren Ausführungsbeispieles.
Der Adapter nach den Fig. 1 bis 3, die ihn in verschiedenen Ansichten zeigen, besitzt ein Gehäuse (1) mit einem ersten oberen Abschnitt (2) und einem unteren Abschnitt (3). Bei funktionsgerechtem Einsatz ist der obere Abschnitt (2) von der hier nicht gezeigten Stromschiene zur Gänze aufgenommen, die in der Regel einen U-förmigen Querschnitt besitzt, in welchem spannungsführende Leiter liegen. An bzw. in diesem Abschnitt (2) sind Riegelglieder (4) und elektrische Kontaktfahnen (5), welche um eine hier gemeinsame Achse, die in der Zeichenebene (Fig. 1) liegt, schwenkbar sind, wobei in der eingeschwenkten Stellung diese Riegelglieder (4) und die Kontaktfahnen (5) vom oberen Abschnitt (2) des Gehäuses (1) zur Gänze aufgenommen werden, so daß dieser Abschnitt (2) in die Stromschiene eingefahren bzw. eingesetzt werden kann. Fig. 2 veranschaulicht diese Riegelglieder (4) und Kontaktfahnen (5) in ausgeschwenkter Stellung also in ihrer Aktivstellung. Zur Betätigung dieser Teile (4) und (5) dient hier eine gerändelte Scheibe (6). Die in diesem Zusammenhang verwendete Mechanik ist zweckmäßigerweise so ausgebildet, daß bei der aktiven Stellung der erwähnten Teile (4) und (5) diese verriegelt sind. Am Boden (7) des Gehäuses (1) ist ein Rohrstück befestigt, an welchem über ein Gelenk oder Scharnier, das hier nicht dargestellt ist, die eigentliche Leuchte angelenkt ist. Aus Herstellungs- und Montagegründen ist das Gehäuse (1) zweckmäßigerweise zweigeteilt gefertigt. Die Trennebene liegt parallel zur Zeichenebene bei der Darstellung nach Fig. 1. Die Trennlinie (9) der beiden Gehäuseteile ist aus Fig. 2 erkennbar. Die Trennebene steht bei der Darstellung nach Fig. 2 rechtwinkelig auf der Zeichenebene zu dieser Figur. Stimseitig ist das Gehäuse (1) durch einen Gehäusedeckel (10) verschlossen, der mit dem Gehäuse (1) durch Riegelteile und/oder Schrauben (23) fest, jedoch lösbar verbunden ist.
Sind nun im linken Teil des Gehäuses (1) (Fig. 1 und 4) jene Mechanismen untergebracht, mit denen die Riegelglieder (4) und die Kontaktfahnen (5) verschwenkt werden, so ist im restlichen Teil des Gehäuses (1) das elektronische Vorschaltgerät bzw. der elektronische Transformator für den Betrieb der Lampe untergebracht Die Bauteile für diese elektronischen Geräte, nämlich Spulen (11), Transistoren (12), Widerstände (13), Kondensatoren (14) u. dgl. mehr sind auf zwei Leiterplatten (15) und (16) angeordnet, welche zueinander rechtwinkelig stehen, und welche sich in Seitensicht (Fig. 5) als T- darstellen. Die eine Leiterplatte (16) liegt nahe am Boden (7) des Gehäuses (1) und zu ihm parallel, wogegen die dazu rechtwinkelig stehende zweite Leiterplatte (15) bis in den oberen Abschnitt (2) des Gehäuses (1) ragt, was sowohl die Fig. 4 wie auch die Fig. 5 anschaulich macht. Zur Halterung und Fixierung dieser Leiterplatten (15) und (16) im Inneren des Gehäuses sind schlitzartige Führungsnuten (17) und (18) vorgesehen, welche die Ränder der Leiterplatten (15) und (16) aufnehmen, wenn diese Leiterplatten bei der Montage seitlich (in der Richtung des Pfeiles (19) in Fig. 4) in das Gehäuse (1) eingeschoben werden. -2-
Claims (5)
- Nr. 391 382 Innerhalb des Gehäuses (1) und mit den Kontaktfahnen (5) elektrisch leitend verbunden sind weitere Kontaktfahnen (20) und (21), die mit randseitigen, an der Leiterplatte (15) angeordneten Kontaktelementen (22) bei der Montage in elektrisch leitende Verbindung treten. Die beiden Leiterplatten (15) und (16) werden in der vorgesehenen Lage durch den das Gehäuse (1) seitlich abschließenden Gehäusedeckel (10) festgehalten. Dieser kann mit Schrauben (23) und eventuell einem Schnappriegel fixiert werden. Wenn beim gezeigten Ausführungsbeispiel die Leiterplatten (15) und (16) von der Stirnseite her in das Gehäuse (1) eingesetzt und dabei über die Kontaktfahnen (20), (21), (22) mit den spannungsführenden Leitern in der Stromschiene verbunden werden, so liegt es im Rahmen der Erfindung, an einer Breitseite des Gehäuses (1) einen verschließbaren und abnehmbaren Gehäusedeckel anzuordnen, der parallel zur Zeichenebene bei der Darstellung nach den Fig. 1 und 4 liegen würde. Ferner wäre es auch möglich, die Leiterplatten (15) und (16), die ja miteinander fest verbunden sind, von unten her in das Gehäuse (1) einzufügen. Alle diese Möglichkeiten sind durchaus denkbar, wobei jedoch die in der Zeichnung dargestellte Montageart zweckmäßig erscheint, da hier im Inneren des Gehäuses (1) in Längsrichtung verlaufende Führungen (17) und (18) vorgesehen werden können, die den sicheren Halt der Leiterplatten innerhalb des Gehäuses gewährleisten. Das Einfügen bzw. Einsetzen der Leiterplatten (15) und (16) von unten oder von der Seite her wäre dann als zweckmäßig zu betrachten, wenn am Adapter im Bereich beider Stirnseiten Kontaktfahnen (5) und Riegelglieder (4) sowie die dazugehörenden Stellglieder (6) vorhanden wären, wie dies beispielsweise Fig. 6 veranschaulicht, die einen solchen Adapter in Ansicht und schematisch zeigt Der Deckel (24) ist hier absatzartig gestuft wie auch das Gehäuse (1) und ist - Fig. 6 - rechtwinkelig zur Zeichenebene nach oben abhebbar, wenn die Verbindungsmittel gelöst worden sind. Ist beim Ausführungsbeispiel nach den Fig. 1 bis 3 das aus zwei getrennten Schalen gefertigte Gehäuse (1) an seiner einen Stirnseite mit einem Deckel (10) verschlossen, so liegt es im Rahmen der Erfindung, die Teilungsebene an einer anderen Stelle vorzusehen, beispielsweise im Bereich der strichpunktierten Linie (26) in Fig. 1. In diesem Fall würden im einen Gehäuseabschnitt - links der strichpunktierten Linie (26) - die mechanischen und elektrischen Riegel und Verbindungsglieder liegen, im anderen Gehäuseteil - rechts der strichpunktierten Linie (26) - die Leiterplatten (15) und (16). Auch in einem solchen Fall der Ausgestaltung des Gehäuses (1) kann für die Aufnahme und Führung dieser Leiterplatten (15) und (16) und für ihre Halterung eine relativ lange Führungsnut vorgesehen werden. Da die vom Handel zur Verfügung gestellten elektronischen Bauteile sehr klein sind, können diese elektronischen Vorschaltgeräte bzw. Transformatoren in diesen Adaptern untergebracht werden, ohne daß das Gehäuse der bisherigen Adapter erheblich vergrößert werden muß. Ist bei den gezeigten Ausführungsbeispielen vorgesehen, daß am Boden (7) des Gehäuses ein Rohrstück (8) herausgeführt wird, welches als Träger für die Lampe oder Leuchte dient, so wäre es grundsätzlich möglich, hier auch ein Kabel herauszuleiten, welches endseitig dann mit einem oder mehreren Beleuchtungskörpern verbindbar ist. Beim gezeigten Ausführungsbeispiel sind im Adapter 2 Leiterplatten (15) und (16) angeordnet. Wenn ein Vorschaltgerät oder ein Transformator benötigt wird, der eine geringere elektrische Leistung aufweist, so liegt es im Rahmen der Erfindung, die das Vorschaltgerät bzw. den Transformator bildenden Schaltglieder auf einer einzigen Leiterplatte anzuordnen. Diese Leiterplatte kann entweder parallel zum Boden (7) des Gehäuses vorgesehen sein oder aber dazu senkrecht stehend. In der Regel wird man der aufrechten Anordnung der Leiterplatte den Vorzug einräumen. PATENTANSPRÜCHE 1. Adapter mit einem Gehäuse zum Anschluß von Lampen, insbesondere Gasentladungs- und Niederspannungsglühlampen, an Stromschienen von im wesentlichen U-förmigem Querschnitt, in deren Innerem spannungsführende Leiter angeordnet sind, wobei das Gehäuse einen ersten Abschnitt aufweist, der bei funktionsgerechtem Einsatz in das Innere der Stromschiene ragt und der verstellbare Riegelglieder aufweist zur Fixierung des Adapters an der Stromschiene und ferner verstellbare elektrisch leitende Kontaktfahnen zum elektrischen Anschluß der Lampe und ferner einen außerhalb der Stromschiene liegenden zweiten Abschnitt mit Stellhebel zur Betätigung der Riegelglieder und/oder der Kontaktfahnen, wobei an diesem zweiten Abschnitt die Lampe direkt oder indirekt angeschlossen ist, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Gehäuses (1) ein -3- Nr. 391 382 elektronisches Vorschaltgerät und/oder ein elektronischer Transformator vorgesehen ist und die das Vorschaltgerät bzw. den Transformator bildenden Schaltglieder (11,12,13,14) wie Spulen, Kondensatoren, Widerstände, Transistoren u. dgl. auf mindestens einer Leiterplatte angeordnet sind.
- 2. Adapter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwei Leiterplatten (15, 16) vorgesehen sind, wobei die eine Leiterplatte (16) nahe dem Boden (7) des Gehäuses (1) und im wesentlichen parallel dazu verläuft und die andere Leiterplatte (15) dazu rechtwinkelig angeordnet ist und sich bis in den ersten Abschnitt (2) des Gehäuses (1) erstreckt und die Anordnung der Leiterplatten zueinander in Achsrichtung des Gehäuses (1) gesehen ein T- bilden.
- 3. Adapter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine der Leiterplatten (15) in an sich bekannter Weise an einer Stirnseite bzw. am Rand Kontaktelemente (22) aufweist, welche mit dazu korrespondierenden Kontaktelementen (20,21) im Gehäuse (1) in elektrisch leitender Steckverbindung stehen.
- 4. Adapter nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) mindestens zweigeteilt ist und die Teilungsebene rechtwinkelig zur Längsachse des Gehäuses (1) steht, wobei im einen Gehäuseteil die verstellbaren Riegelglieder (4) und die verstellbaren elektrischen Kontaktfahnen (5) angeordnet sind und vom anderen Gehäuseteil die Leiterplatten (15,16) aufgenommen sind.
- 5. Adapter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß, falls die den Transformator bzw. die Vorschaltgeräte bildenden Schaltglieder auf einer einzigen Leiterplatte angeordnet sind, diese im Gehäuse (1) aufrecht stehend eingefügt ist. Hiezu 1 Blatt Zeichnung -4-
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