AT398374B - Inhaliergerät - Google Patents
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Description
AT 398 374 B
Die Erfindung betrifft ein Inhaliergerät zur Verwendung mit einem Aerosolbehälter, der einen Auslaßventilschaft aufweist, der relativ zum übrigen Aerosolbehälter aus einer Sperrstellung in eine eine Aerosolabgabe erlaubende Freigabestellung bewegbar ist, welches Inhaliergerät ein Gehäuse mit einer Aufnahme für den Aerosolbehälter und einem den Auslaßventilschaft des Aerosolbehälters aufnehmenden Düsenblock aufweist, wobei der Aerosolbehälter durch eine Feder sowie einen Bewegungsübertragungsmechanismus belastet ist, um den Aerosolbehälter relativ zum Auslaßventilschaft zu bewegen und den Auslaßventilschaft in die Freigabestellung zu bringen, und eine im Gehäuse angebrachte Klinke dem Bewegungsübertragungsmechanismus zu dessen Sperrung in ihrer Arbeitsstellung zugeordnet ist, und wobei eine Freigabeeinrichtung für die Klinke vorgesehen ist, um diese vom Bewegungsübertragungsmechanismus freizusetzen und die Bewegung des Aerosolbehälters unter der Wirkung der Feder auszulösen.
Es gibt verschiedene Geräte zur Abgabe von Aerosolen zur nasalen und/oder oralen Inhalation. Derartige Geräte werden zur Verabreichung von Medikamenten an Patienten, die an bronchialen Krankheitszuständen leiden, wie z.B. an bronchialem Asthma, verwendet. Ein Hauptproblem liegt dabei in der Schwierigkeit vieler Patienten, die Freigabe des Medikaments mit dem Beginn des Einatmens zu koordinieren. Viele Leute, beispielsweise ältere Patienten und Kinder, finden diese Synchronisation schwierig. Diese Probleme werden bei atmenbetätigten Geräten erleichtert, wie z.B. jenen, die in den US-Patentschriften 3 456 644; 3 639 949; 3 789 843; 3 826 413 und in der WO 85/1880 geoffenbart sind. Diese Inhaliergeräte eliminieren einfach gesagt die Notwendigkeit einer händischen Koordination durch automatische Betätigung, wenn der Patient mit seinen Lippen in Kontakt mit dem Mundstück inhaliert. Es ist nur ein Druckunterschied erforderlich, um einen mehr oder weniger aufwendigen Mechanismus auszulösen, der das Dosierventil des Aerosolbehälters betätigt. Das Inhaliergerät muß sodann rückgestellt werden, bevor das Dosierventil wieder eine Abgabe vornehmen kann.
Ein immer wiederkehrendes Problem bei den atembetätigten Inhaliergeräten ist, daß einerseits eine relativ starke Feder zur Betätigung, d.h. zur Überwindung der inneren Ventilfeder des Aerosolbehälters erforderlich ist, und daß andererseits von den beeinträchtigten Personen krankheitsbedingt nur eine geringe Kraft zur Auslösung des Gerätes aufgebracht werden kann. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde in der Vergangenheit vielfach sogar der Flächenreibungskoeffizient von Materialien berücksichtigt. Dieser Nachteil der Notwendigkeit einer relativ großen Kraft, um eine Aerosolabgabe zu veranlassen, trifft auch auf das Inhaliergerät gemäß der AT-B-308 959 zu. Bei diesem bekannten Inhaliergerät wird der Aerosolbehälter selbst von einem durch eine Feder belasteten Stößel, der auf den Behälterboden drückt, abwärts in die Abgabestellung bewegt, sobald eine Freigabe durch einen Sperrmechanismus erfolgt. Über einen Hebel wird andererseits der Stößel entgegen dem Druck der Feder wieder zurück nach oben bewegt. Von Nachteil ist bei diesem bekannten Gerät auch, daß die Aufnahmekammer des Gerätes nur relativ kleine Aerosolbehälter - bei relativ großen Abmessungen des Gerätes insgesamt - aufnehmen kann, wobei die vergleichsweise großen Abmessungen des Gerätes selbst durch den Stößel und die Feder im oberen Teil des Gehäuses sowie durch die weiteren, zum Teil ziemlich aufwendigen Komponenten des Sperrmechanismus bedingt sind. In der Folge kann im bekannten Gerät auch nur eine Aerosolbehältergröße eingesetzt werden, da nur ein Aerosolbehälter mit einer bestimmten Länge in den Raum zwischen dem Stößel und dem Ventilsitz paßt. Darüber hinaus ist aber vor allem, wie bereits erwähnt, besonders nachteilig, daß eine relativ große Kraft erforderlich ist, um den Sperrmechanismus zu lösen, sofern - was an sich erforderlich ist - die dem Bewegungsübertragungsmechanismus zugeordnete Feder eine entsprechende Stärke hat, um den Aerosblbehälter abwärts zu bewegen.
Der Erfindung lag somit die Aufgabe zugrunde, ein Inhaliergerät der eingangs angeführten Art vorzusehen, bei dem eine Aerosolabgabe unter Aufbringung einer geringen Kraft verläßlich ausgelöst werden kann, um die Gefahr einer zufälligen Abgabe auf ein Minimum zu reduzieren, jedoch nichtsdestoweniger eine Abgabe mit minimaler Anstrengung zu bewirken; dabei soll der Mechanismus hiefür einfach und sicher sein, wobei insbesondere auch eine optimale Platzausnützung angestrebt wird sowie der Einsatz verschieden großer Aerosolbehälter ermöglicht werden soll.
Das erfindungsgemäße Inhaliergerät der eingangs erwähnten Art ist dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme für den Aerosolbehäiter durch eine im Gehäuse beweglich angeordnete Hülse gebildet ist, die mit dem Bewegungsübertragungsmechanismus über ein erstes Ende eines im Gehäuse beweglich gelagerten zweiarmigen Hebels verbunden ist, der mit seinem zweiten Ende mit der Feder verbunden ist, wobei weiters ein im Gehäuse drehbar gelagerter Auslöser vorgesehen ist, welcher von der Klinke in deren Arbeitsstellung zur Sperrung des Bewegungsübertragungsmechanismus in Eingriff mit dem zweiarmigen Hebel gehalten ist, und daß die Klinke an einem Ende im Gehäuse schwenkbar gelagert ist und an ihrem anderen Ende eine bzw. einen innerhalb des Gehäuses angeordnete(n) Luftklappe bzw. Arm aufweist, und das Gehäuse zumindest eine Öffnung enthält, der benachbart die Luftklappe bzw. der Arm angeordnet ist, wenn der Auslöser mit der Klinke in Eingriff steht, wobei mittels Unterdrucks im Gehäuse eine Bewegung 2
AT 398 374 B der Luftklappe weg von der Öffnung unter Freigabe des Auslösers durch die Klinke ermöglicht bzw. der Arm durch die Öffnung im Gehäuse für eine händische Verlagerung in Richtung weg von der Öffnung —zugänglich ist.
Mit einer derartigen Ausbildung ist nicht nur ein gegenüber dem Stand der Technik vereinfachter, 5 wesentlich weniger Bestandteile aufweisender Mechanismus zur Bewegungsübertragung und Sperrung erzielbar, sondern darüber hinaus durch Verwendung der beweglichen Hülse als Aufnahme, sowohl der Einsatz verschiedener Größen von Aerosolbehältern als auch eine bessere Platzausnutzung möglich, wobei insbesondere kein Platz oberhalb des Aerosolbehälters für eine Feder und einen Antriebsteil benötigt wird.
Ein weiterer, ganz wesentlicher Vorteil liegt im Vorsehen des drehbaren Auslösers, der zwischen der io Klinke und dem Hebel wirkt, so daß trotz Vorsehen einer verhältnismäßig starken Feder, um die Hülse mit dem Aerosolbehälter sicher abwärts zu bewegen, ein Auslösen dieser Bewegung bereits bei einer ganz kleinen Kraft zum Bewegen der Klinke aus ihrer Eingriffs- oder Arbeitsstellung möglich ist. Beim vorliegenden Inhaliergerät hält somit der Auslöser den Hebel fest, und der Auslöser seinerseits wird durch die Klinke festgehalten. Zum Lösen der Klinke aus ihrem Eingriff mit dem Auslöser ist wie erwähnt bereits eine ganz 75 geringe Kraft ausreichend, und diese Kraft kann beim Inhalieren problemlos erreicht werden. Sobald die Klinke den Auslöser freigibt, kann sich dieser verdrehen, um den Hebel freizugeben, so daß dieser die Hülse mit dem Aerosolbehälter abwärtsbewegt. Für eine kompakte Ausbildung mit optimaler Kräfteübertragung hat es sich hierbei als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn die Achse, um die der Auslöser drehbar ist, parallel zur Schwenkachse des 20 zweiarmigen Hebels ist und ein dem zweiten Ende benachbarter Bereich des zweiarmigen Hebels mit dem Auslöser unmittelbar benachbart dessen Achse in Eingriff steht.
Um das Inhaliergerät auf einfache Weise wieder in seine Ausgangs- oder Ruhestellung zurückzubringen, ist es ferner günstig, wenn der zweiarmige Hebel mit einer entgegen der Federkraft arbeitenden Spanneinrichtung gekuppelt ist. Dabei werden Ausbildung und Handhabung zusätzlich vereinfacht, wenn die 25 Spanneinrichtung mit einer Verschlußkappe für ein in Ausrichtung zum Düsenbiock vorgesehenes Mundstück verbunden ist. Weiters ist es hier für eine einfache Bedienung von Vorteil, wenn die Spanneinrichtung durch ein flexibles Band gebildet ist. im Hinblick auf eine weiter erhöhte Sicherheit gegen ein zufälliges, ungewolltes Auslösen ist es auch vorteilhaft, wenn eine zusätzliche Feder zum Vorspannen der Klinke in ihre die Öffnung mit der Luftklappe so abdeckende Stellung vorgesehen ist. Für die Rückstellung des Mechanismus in die Ausgangsstellung ist es ferner günstig, wenn der Auslöser durch den Hebel und die auf diesen wirkende Feder in Eingriffstellung mit der Klinke schwenkbar ist.
Eine vorteilhafte Weiterbildung wird auch erzielt, wenn zur Unterstützung des Verschwenkens des 35 Auslösers nach Freigabe durch die Klinke zur Freisetzung des zweiarmigen Hebels diesem eine zusätzliche Feder zugeordnet ist.
Um gesonderte Rückstellteile zu vermeiden, ist es weiters von Vorteil, wenn der Auslöser bei Zurückführen des zweiarmigen Hebels mit Hilfe der Spanneinrichtung durch den zweiarmigen Hebel in seine Eingriffstellung mit der Klinke zurück verschwenkbar ist. 4o In allen vorgenannten Fällen ist es dabei besonders vorteilhaft, wenn dem Auslöser Begrenzungsanschläge zur Begrenzung seiner Schwenkbewegung zugeordnet sind.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispielen noch weiter erläutert. Es zeigen: Fig. 1 einen Vertikalschnitt einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Inhaliergerätes, und zwar in der Ruhestellung; Fig. 2 einen Vertikalschnitt dieses Inhaliergerätes 45 von Fig. 1, nun jedoch in einer Stellung in Vorbereitung zum Gebrauch; Fig. 3 einen Vertikalschnitt des Inhaliergerätes von Fig. 1 in seiner Betriebsstellung; Fig. 4 einen Querschnitt gemäß der Linie 4-4 in Fig. 1 ; die Fig. 5 bis 7 Schnittansichten entsprechend den Fig. 1 bis 3 einer zweiten Ausführungsform; die Fig. 8a _ und 8b eine Ansicht bzw. Draufsicht des in dieser zweiten Ausführungsform verwendeten zweiarmigen Hebels wobei Fig. 8a auch einen Teil eines damit verbundenen, als Spanneinrichtung vorgesehenen Bandes so zeigt; und die Fig. 9a und 9b eine perspektivische Ansicht bzw. einen Querschnitt gemäß der Linie 9b-9b in Fig. 9a des in der zweiten Ausführungsform verwendeten Auslösers.
Das in Fig. 1 bis 4 gezeigte Inhaliergerät weist ein Gehäuse 10 mit Kammern 12 und 14 auf. Ein - - Klappdeckel 16 ist mit einem Ende durch einen Zapfen 18 an einer Seite der Kammer 12 scharnierartig angeienkt, wobei der Deckel 16 an seinem gegenüberliegenden Ende mit einem Rastelement 20 versehen 55 ist, das mit einem Rastelement 22 am Gehäuse 10 in Eingriff bringbar ist.
Innerhalb der Kammer 12 ist als Aufnahme für einen Aerosolbehälter A eine Hülse 24 vertikal bewegbar angebracht. Die Hülse 24 hat eine halbkreisförmige Seitenwand 26 mit einer Dimension und Gestalt entsprechend im wesentlichen der Länge und dem Querschnitt des aufzunehmenden Aerosolbehälters A, 3
AT 398 374 B sowie eine Bodenwand 28 mit einer kreisförmigen Öffnung 30 zum Abstützen des Aerosolbehälters A in einer umgekehrten Stellung wobei sich der Auslaßventilschaft 32 des Aerosolbehälters A durch die Bodenwand 28 hindurch bis unterhalb der Hülse 24 erstreckt. Die Hülse 24 hat an ihrem oberen Ende eine Stirnwand 34, die am Boden des Aerosolbehälters A anliegen kann, um diesen in Eingriff mit der Bodenwand 28 zu halten. Die Hülse 24 ist vertikal innerhalb des Gehäuses 10 bewegbar, wobei ein zweiarmiger jochförmiger (s. Fig. 4) Hebel 36 vorgesehen ist, der in einer Lage wirksam ist, um die Hülse 24 in einer angehobenen Stellung zu halten (Fig. 1, 2) und in einer anderen Lage wirksam ist (Fig. 3), um die Hülse 24 in einer abwärts gedrückten Stellung zu halten.
Im Gehäuse 10 ist unterhalb der Hülse 24 in einer festen Position in Ausrichtung zum Auslaßventilschaft 32 ein Düsenblock 38 angebracht, der eine Öffnung 40 enthält, um den Auslaßventilschaft 32 aufzunehmen. Die Öffnung 40 ist durch einen Durchlaß 42 mit einer Abgabeöffnung 44 verbunden, deren Achse konzentrisch bezüglich einer Gehäuseöffnung 46 zentriert ist, die im unteren Teil des Gehäuses 10 ausgebildet ist, und in der ein ringförmiges Mundstück 48 angeordnet ist. Bei dieser Anordnung wird der Aerosolstrom aus dem Aerosolbehälter A vom Düsenblock 38 durch das Mundstück 48 gerichtet. Da der Auslaßventilschaft 32 während der Betätigung stationär im Düsenblock 38 bleibt, wird das gewünschte Ausströmmuster jederzeit beibehalten.
Die Aerosolabgabe aus dem Aerosolbehälter A wird durch Abwärtsbewegen der Hülse 24 relativ zum Düsenblock 38 bewirkt, um den Auslaßventilschaft 32 im Aerosolbehälter A zu verschieben. Der Aerosolbehälter A enthält ein Dosierventil, so daß eine Verschiebung des Auslaßventilschaftes 32 die Abgabe einer Dosis des im Aerosolbehälter A enthaltenen Materials durch den Düsenblock 38 und durch das Mundstück 48 bewirkt. Nach Abgabe der Dosis tritt kein weiteres Material aus dem Auslaßventilschaft 32 aus, solange er nicht zuerst in seine Blockierstellung zurückbewegt und dann neuerlich in seine Freigabestellung gebracht wurde.
Wie in Fig. 4 veranschaulicht, ist der zweiarmige Hebel 36 mit in Querrichtung beabstandeten Schenkeln 50 versehen, die je mit einem entsprechenden Zapfen 52 an den benachbarten Seitenwänden 54 des Gehäuses 10 um eine horizontale Achse schwenkbar gelagert sind. Am freien Ende, dem einen Hebelende, sind die Schenkel 50 durch Zapfen 56 mit dem unteren Ende der Hülse 24 schwenkbar verbunden. Am gegenüberliegenden anderen Ende 57, das bügelartig geschlossen ist, ist der zweiarmige Hebel 36 durch ein Kupplungselement 58 mit dem unteren Ende 61.1 einer Zugfeder 60 verbunden, die in der Kammer 14 angebracht ist. Das Ende 57 des Hebels 36 enthält eine Öffnung 71, die entgegengesetzt divergierende Seiten 73 hat, durch die sich das Kupplungselement 58 erstreckt. Das obere Ende 61.2 der Feder 60 ist mit einem Stift 62 verbunden, der zwischen den Seitenwänden 54 der Kammer 14 befestigt ist, s. Fig. 1.
Innerhalb des unteren Endes der Kammer 14 ist ein Auslöser 64 angebracht, der um eine horizontale Achse parallel zur durch die Zapfen 52 definierten Drehachse des zweiarmigen Hebels 36 drehbar ist. Der Auslöser 64 erstreckt sich quer durch die Kammer 14 von einer Seitenwand 54 zur anderen, und er ist durch Zapfen 64.1 um die vorerwähnte horizontale Achse drehbar an den Seitenwänden 54 gelagert. Der Auslöser 64 ist in seinem mittleren Bereich mit einer Kerbe 66 von einer allgemein rechtwinkeligen Querschnittsform zum Eingriff mit einem dem zweiten Hebelende 57 benachbarten Bereich 68 des Hebels 36 versehen. Der Bereich 68 und die Kerbe 66 sind so in der Größe bemessen und positioniert, daß der Bereich 68 in die Kerbe 66 unmittelbar benachbart, der Drehachse eingreift, um die Kräfte auf den Hebel 36 zu minimieren, wenn die Elemente in Eingriff miteinander sind. Der Auslöser 64 ist um seine Achse zwischen einer Stellung, in der er den Bereich 68 des Hebels 36 niedergedrückt hält (Fig. 1), und in der das gegenüberliegende erste Ende 56 des Hebels 36 die Hülse 24 angehoben und daher den Auslaßventil-schaft 32 voll ausgeschoben hält, und einer anderen Stellung drehbar, um den Bereich 68 des Hebels 3ΕΓ freizumachen, so daß der Hebel 36 durch die Feder 60 in eine horizontale Stellung angehoben werden kann (Fig. 3), um so die Hülse 26 in eine Stellung abzusenken und den Auslaßventilschaft 32 in den Aerosolbehälter A zu drücken, um eine Aerosolabgabe zu bewirken.
Eine Klinke 70 mit zwei Armen 70a ist bei 72 an den Seitenwänden 54 um eine zur Achse des Auslösers 64 parallele horizontale Achse schwenkbar angebracht. Die Klinke 70 ist an ihren Armen 70a mit einem Paar von Anschlägen 74 versehen, von denen jeder mit einem entsprechenden, mit dem Auslöser 64 einteiligen Arm 76 in Eingriff bringbar ist.
In der Außerbetriebsstellung des Inhaliergerätes (gemäß Fig. 1) ist der Hebel 36 durch ein als Spanneinrichtung dienendes flexibles Band 78, von dem ein Ende mit dem Kupplungsteil 58 verbunden ist, an dem die Feder 60 befestigt ist, und von dem das andere Ende mit einer Verschlußkappe 80 verbunden ist, die über das Mundstück 48 paßt, in der niedergedrückten Stellung gehalten. Wenn die Verschlußkappe 80 auf das Mundstück 48 aufgesetzt ist, hält das Band 78 über den Kupplungsteil 58 die Feder 60 gestreckt und den Hebel 36 in der niedergedrückten Stellung, wobei sein Bereich 68 in Eingriff mit dem Auslöser 64 4
AT 398 374 B steht. In dieser Stellung steht die Klinke 70 in Eingriff mit den Armen 76 des Auslösers 64. Die Klinke 70 ist an ihrem in der Zeichnung rechten Ende mit einer Luftklappe 79 verbunden, die in der in Fig. 1 gezeigten Stellung der Klinke 70 parallel zur hinteren, in der Zeichnung rechten Wand 82 der Kammer 14 verläuft und in dieser parallelen Lage eine Öffnung 84 in der Wand 82 abdeckt. In dieser Außerbetriebsstellung gemäß Fig. 1 ist die Verschlußkappe 80 in Eingriff mit dem Mundstück 48, die Luftklappe 79 liegt an der Wand 82 an, um die Öffnung 84 abzudecken, und der durch die Teile 36, 58, 64, 68 gebildete Bewegungsübertragungsmechanismus wird in der in Fig. 1 gezeigten Stellung gehalten, so daß der Auslaßventilschaft 32 voll ausgeschoben, d.h. in der Schließstellung ist.
Um das Inhaliergerät für den Gebrauch bereitzustellen, wird die Verschlußkappe 80 vom Mundstück 48 abgenommen, s. Fig. 2. Dadurch kann das Band 78 das rechte Ende 57 des Hebels 36 freigeben, so daß das Ende 57 des Hebels 36 nur dadurch niedergedrückt gehalten wird, daß der Bereich 68 des Hebels mit dem Auslöser 64 in Eingriff steht, wobei der Auslöser wegen des Eingriffs seiner Arme 76 mit den Anschlägen 74 der Klinke 70 blockiert ist.
Wenn nun der Benützer durch das Mundstück 48 inhaliert, wodurch der Druck in der Kammer 14 sinkt, schwingt die Luftklappe 79 aus ihrer Stellung gemäß Fig. 1 und 2, in Anlage an der Wand 82, nach links, s. Fig. 3, und dadurch geben die Anschläge 74 der Klinke 70 die Arme 76 frei, um dadurch den Auslöser 64 für eine Drehbewegung freizugeben. Die Feder 60 kann daher das rechtsseitige Ende 57 des Hebels 36 nach oben ziehen, wodurch das linksseitige Ende 56 des zweiarmigen Hebels 36 abwärts bewegt wird, wobei es die Hülse 24 mitnimmt. Die Abwärtsbewegung der Hülse 24 verschiebt den Auslaßventilschaft 32 in den Aerosolbehälter A hinein, wodurch die Abgabe von Aerosol durch den Düsenblock 38 und das Mundstück 48 bewirkt wird. Wenn das Einatmen unterbrochen wird, nimmt die Luftkiappe 79 unter dem Einfluß der Schwerkraft wieder ihre Schließstellung ein.
Nach dem Inhalieren ergreift der Benützer die Verschlußkappe 80 und zieht daran entgegen der durch die Feder 60 über das Band 78 ausgeübten Kraft nach unten. Der Benützer kann dann die Verschlußkappe 80 wieder auf das Mundstück 48 aufsetzen. Das Inhaliergerät ist daher wieder in die in Fig. 1 gezeigte Stellung zurückgebracht. Dabei werden unter anderem auch der Hebel 36, der Auslöser 64 und die Klinke 70 wieder in die Positionen von Fig. 1 zurückgestellt und die Art, wie dies geschieht, wird nun kurz beschrieben. Wenn die Verschlußkappe 80 und das Band 78 nach unten gezogen werden, schwenkt der Hebel 36 um die Zapfen 52 im Uhrzeigersinn gemäß der Darstellung in den Fig. 1 bis 3, und es wird ein Punkt erreicht, wo der Hebelbereich 68 in Kontakt mit der Kerbe 66 im Auslöser 64 gelangt. Wenn sich die Abwärtsbewegung der Verschlußkappe 80 und des Bandes fortsetzt, bewirkt der Eingriff zwischen dem Bereich 68 und der Kerbe 66, daß der Auslöser 64 im Gegenuhrzeigersinn schwenkt. Im Verlauf dieser Schwenkbewegung im Gegenuhrzeigersinn schlagen die Arme 76 gegen die Unterseiten der jeweiligen Klinkenarme 70a, und die Klinke 70 wird daher veranlaßt, im Gegenuhrzeigersinn über einen kleinen Winkel zu schwenken, um den Armen 76 ein Passieren zu erlauben. Sobald die Arme 76 hinter den entsprechenden Anschlägen 74 sind, kann die Klinke 70 unter dem Einfluß der Schwerkraft frei in die in Fig. 1 gezeigte Stellung fallen, wobei die Arme 76 je hinter einem entsprechenden Anschlag 74 eingreifen. Damit ist die in Fig. 1 gezeigte Konfiguration erreicht.
Die in den Fig. 5 bis 9 gezeigte Ausführungsform ist weitgehend ähnlich der in den Fig. 1 bis 4 gezeigten Ausführungsform, und sie wird daher nicht im Detail beschrieben werden. Elemente in der Ausführungsform nach den Fig. 5 bis 9, die allgemein Elementen in der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 4 entsprechen, sind mit denselben Bezugszahlen, jedoch unter Hinzufügung von 100, bezeichnet. Es sollen nachstehend vor allem jene Aspekte hervorgehoben werden, in denen sich die Ausführungsform nach den Fig. 5 bis 9 von der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 4 unterscheidet.
Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 5 bis 9 ist ein etwas modifizierter Auslöser 164 vorgesehen, der zur besseren Veranschaulichung in vergrößertem Maßstab schaubildlich in Fig. 9a sowie im Schnitt in Fig. 9b gezeigt ist. Jeder der Arme 176 hat einen Vorsprung 176a, der sich ungefähr radial in einer Richtung allgemein rechtwinkelig zu der Richtung erstreckt, in der der Hauptkörper des Armes 176 verläuft. Wie aus Fig. 5 zu ersehen ist, liegt einer dieser Vorsprünge 176a, wenn sich das Inhaliergerät in der Außerbetriebsstellung befindet, gegen eine zusätzliche flache Feder 200 an, die allgemein U-förmig gebogen ist, und die an einer Stelle zwischen ihren Enden am Boden des Gehäuses 110 befestigt ist. Die Feder 200 erstreckt sich um einen Stift 201 herum, der sich seitlich vor einer der Seitenwände 154 des Gehäuses 110 erstreckt, und sie enthält aufwärts gebogene, an gegenüberliegenden Seiten des Stiftes 201 angeordnete Abschnitte 200a, 200b, die zur Positionierung der Feder 200 relativ zum Stift dienen. Eine hintere Verlängerung 200c der Feder 200 ist aufwärts geneigt und wird durch den Vorsprung 176a niedergedrückt, wenn sich der Auslöser 164 in der in Fig. 5 gezeigten Stellung befindet. Demgemäß spannt die Feder 200 den Auslöser 164 im Uhrzeigersinn vor. Es braucht keine zweite solche Feder 200 an der anderen Seite des Inhaliergerätes vorgesehen werden, und der andere Vorsprung 176a ist daher genaugenommen unnötig. Die Vorsprün- 5
Claims (10)
- AT 398 374 B ge 176a dienen in ersten Linie dazu, den Auslöser 164 am zu weiten Verdrehen im Gegenuhrzeigersinn, gemäß der Darstellung in den Fig. 5 bis 7, zu hindern. Ohne diese Vorsprünge 176a könnte sich der Auslöser 164 so weit verdrehen, daß sich seine Kerbe 166 nicht in einer Stellung befinden würde, in der der Bereich 168 des zweiarmigen Hebels 136 während der Rückstellung des Inhaliergerätes in seinen 5 Ruhezustand nach dem Inhalieren (d.h. in den in Fig. 5 gezeigten Zustand) in Eingriff mit ihr gelangt. Das Vorhandensein der Vorsprünge 176 und die Vorspannung der auf den einen Vorsprung 176a wirkenden Feder 200 im Uhrzeigersinn stellen sicher, daß sich die Kerbe 166 nach dem Inhalieren in der richtigen Position für einen Eingriff mit dem Bereich 168 des Hebels 136 befindet. Auf den Vorsprung 176a, der mit der Feder 200 in Eingriff steht, wird von der Feder 200 eine leichte io Kraft ausgeübt, und dies sieht einen zusätzlichen Antrieb für den Auslöser 164 vor, um seine Drehung im Uhrzeigersinn sicherzustellen, wenn ein Inhalieren erfolgt, zusätzlich zur vom Bereich 168 des Hebels 136 über die Kerbe 166 ausgeübten Kraft. Aus Fig. 9 ist auch zu ersehen, daß sich auf der dem Vorsprung 176a gegenüberliegenden Seite jedes Armes 176 ein weiterer Vorsprung 176b befindet. Wie insbesondere aus Fig. 7 ersichtlich ist, verhindern 75 diese Vorsprünge 176b eine übermäßige Verdrehung des Auslösers 164 im Uhrzeigersinn durch Anschlägen an der Bodenwand des Gehäuses 110. Die Vorsprünge 176b wirken somit ebenso wie die Vorsprünge 176a als Begrenzungsanschläge, um die Schwenkbewegung des Auslösers 164 zu begrenzen. Ein weiterer Aspekt des Auslösers 164 ist, daß er in den Bereichen unmittelbar zu beiden Seiten der Kerbe 166 mit Vertiefungen 169 versehen ist. Am Beginn der Rückstellung des Inhaliergerätes (nach 20 erfolgtem Inhalieren) in den Zustand von Fig. 5 wird eine Verdrehung des Auslösers 164 im Gegenuhrzeigersinn durch den Eingriff zwischen dem Bereich 168 des Hebels 136 und der Kerbe 166 bewerkstelligt. Die Endphase dieser Verdrehung im Gegenuhrzeigersinn wird jedoch durch den Eingriff zwischen Nockenflächen 204 am Hebel 136 und den Vertiefungen 169 bewerkstelligt. Auch der Hebel 136 gemäß der zweiten Ausführungsform unterscheidet sich etwas vom in der ersten 25 Ausführungsform verwendeten Hebel 36. Insbesondere fehlt der Verbindungssteg am Ende 57, so daß sich vom Hauptteil des Hebels 136 zwei Schenkel nach hinten erstrecken, die nicht an ihren hinteren Enden 202 miteinander verbunden sind. Der obere Teil des als Spanneinrichtung vorgesehenen fexiblen Bandes 178 hat einen Abschnitt 178a von verminderter Breite und erhöhter Dicke zwischen den Schenkelenden 202 sowie Abschnitte mit voller Breite und verringertem Querschnitt unmittelbar oberhalb und unterhalb hievon. 30 Der Abschnitt oberhalb der Schenkelenden 202 ist konkav und in einem Paar von konvexen Vertiefungen 203 aufgenommen, von denen jeweils eine in einem der Schenkel des Hebels 136 ausgebildet ist. Die U-förmige Feder 200 erfüllt zusätzlich zur Ausübung einer Kraft auf einen der Vorsprünge 176a einen Zweck. Wie in den Fig. 5 bis 7 ersehen werden kann, liegt der obere Teil dieser Feder 200 auf einem der Arme 70a der Klinke 70 auf. Dies hilft sicherzustellen, daß nach Abnahme der Verschlußkappe 180 vom 35 Mundstück 48, wie in Fig. 6 gezeigt, die Klinke 70 nicht zufällig außer Eingriff mit den Armen 176 gelangen kann, und daß eine Freigabe nur erfolgt, wenn der Benutzer inhaliert. Die Anwesenheit der Feder 200 bedeutet, daß eine kleine zusätzliche Kraft durch das Inhalieren ausgeübt werden muß, um die Klinke 70 von den Armen 176 freizusetzen, jedoch ist diese zusätzliche Kraft gering, vorausgesetzt, daß die Feder 200 geeignet schwach gewählt wird. Weiters wird die Wirkung der Feder 200 hinsichtlich des Erfordernis-40 ses einer zusätzlichen Kraft mehr als ausgeglichen durch eine Verbesserung in der Ausbildung der Luftklappe 179 bei der Ausführungsform nach den Fig. 5 bis 9 im Verhältnis zur in der Ausführungsform von Fig. 1 bis 4 verwendeten Luftklappe 79. Wie in Fig. 5 ersehen werden kann, ist die Luftklappe 179 mit Seitenwänden 179a versehen, die sich von ihrem Hauptteil nach vorne und ungefähr rechtwinkelig hiezu erstrecken. Die Seitenwände 179a befinden sich nahe der jeweiligen Seitenwand 154 des Gehäuses 110, 45 und sie helfen sicherzustellen, daß der dann, wenn ein Patient inhaliert, bewirkte Unterdrück für die Erzeugung einer Kraft auf die Luftklappe 179 besonders wirksam ist. Der Hauptteil der Luftklappe 179 weist ferner einen Knopf 179b auf, der in der in Hg. 5 gezeigten Stellung in der Öffnung 184 des Gehäuses 110 aufgenommen ist und so für den Benutzer eindeutig als solcher erkennbar ist. Falls ein Benützer dies wünscht, kann er daher - anstatt einer Betätigung automatisch durch Inhalieren - das Inhaliergerät dadurch so betätigen, daß er den Knopf 179b drückt, wodurch die Luftklappe 179 - die als Hebel- oder Betätigungsarm für die Klinke 70 wirkt - einwärts bewegt wird, ähnlich wie im Fall einer Auslösung durch Inhalation. Patentansprüche 1. Inhaliergerät zur Verwendung mit einem Aerosolbehälter, der einen Auslaßventilschaft aufweist, der relativ zum übrigen Aerosolbehälter aus einer Sperrsteilung in eine eine Aerosolabgabe erlaubende Freigabestellung bewegbar ist, welches Inhaliergerät ein Gehäuse mit einer Aufnahme für den Aerosolbehälter und einem den Auslaßventilschaft des Aerosolbehälters aufnehmenden Düsenbiock aufweist, 6 AT 398 374 B wobei der Aerosolbehälter durch eine Feder sowie einen Bewegungsübertragungsmechanismus belastet ist, um den Aerosolbehälter relativ zum Auslaßventilschaft zu bewegen und den Auslaßventilschaft in die Freigabestellung zu bringen, und eine im Gehäuse angebrachte Klinke dem Bewegungsübertragungsmechanismus zu dessen Sperrung in ihrer Arbeitsstellung zugeordnet ist, und wobei eine Freigabeeinrichtung für die Klinke vorgesehen ist, um diese vom Bewegungsübertragungsmechanismus freizusetzen und die Bewegung des Aerosolbehälters unter der Wirkung der Feder auszulösen, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme für den Aerosolbehälter (A) durch eine im Gehäuse (10, 110) beweglich angeordnete Hülse (24, 124) gebildet ist, die mit dem Bewegungsübertragungsmechanismus (36, 58, 64, 68,136,178a, 164, 168) über ein erstes Ende (56,156) eines im Gehäuse (10,110) beweglich gelagerten zweiarmigen Hebels (36, 136) verbunden ist, der mit seinem zweiten Ende (57, 202) mit der Feder (60, 160) verbunden ist, wobei weiters ein im Gehäuse (10,110) drehbar gelagerter Auslöser (64, 164) vorgesehen ist, welcher von der Klinke (70) in deren Arbeitsstellung zur Sperrung des Bewegungsübertragungsmechanismus (36, 58, 64, 68, 136, 178a, 164, 168) in Eingriff mit dem zweiarmigen Hebel (36, 136) gehalten ist, und daß die Klinke (70) an einem Ende im Gehäuse (10,110) schwenkbar gelagert ist und an ihrem anderen Ende eine bzw. einen innerhalb des Gehäuses (10,110) angeordnete Luftklappe bzw. Arm (79, 179) aufweist, und das Gehäuse (10, 110) zumindest eine Öffnung (84, 184) enthält, der benachbart die Luftklappe bzw. der Arm (79, -179) angeordnet ist, wenn der Auslöser (64, 164) mit der Klinke (70) in Eingriff steht, wobei mittels Unterdrucks im Gehäuse (10, 110) eine Bewegung der Luftklappe (79, 179) weg von der Öffnung (84, 184) unter Freigabe des Auslösers (64, 164) durch die Klinke (70) ermöglicht bzw. der Arm (79, 179) durch die Öffnung (84, 184) im Gehäuse (10, 110) für eine händische Verlagerung in Richtung weg von der Öffnung (84, 184) zugänglich ist.
- 2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse, um die der Auslöser (64, 164) drehbar ist, parallel zur Schwenkachse des zweiarmigen Hebels (36,136) ist und ein dem zweiten Ende (57, 202) benachbarter Bereich (68,168) des zweiarmigen Hebels (36,136) mit dem Auslöser (64, 164) unmittelbar benachbart dessen Achse in Eingriff steht.
- 3. Gerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zweiarmige Hebel (36, 136) mit einer entgegen der Federkraft arbeitenden Spanneinrichtung (78,178) gekuppelt ist.
- 4. Gerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Spanneinrichtung (78, 178) mit einer Verschlußkappe (80, 180) für ein in Ausrichtung zum Düsenblock (38, 138) vorgesehenes Mundstück (48, 148) verbunden ist.
- 5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Spanneinrichtung (78, 178) durch ein flexibles Band gebildet ist.
- 6. Gerät nach einem der Ansprüche 4 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine zusätzliche Feder (200) zum Vorspannen der Klinke in ihre die Öffnung (184) mit der Luftklappe (179) abdeckende Stellung vorgesehen ist.
- 7. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslöser (64, 164) durch den Hebel (36, 136) und die auf diesen wirkende Feder (60, 160) in Eingriffstellung mit der Klinke (70) schwenkbar ist.
- 8. Gerät nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur Unterstützung des Verschwenkens des Auslösers (164) nach Freigabe durch die Klinke zur Freisetzung des zweiarmigen Hebels (136) diesem eine zusätzliche Feder (200) zugeordnet ist.
- 9. Gerät nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Auslöser (64, 164) bei Zurückführen des zweiarmigen Hebels (36, 136) mit Hilfe der Spanneinrichtung (78,178) durch den zweiarmigen Hebel (36, 136) in seine Eingriffstellung mit der Klinke (70) zurück verschwenkbar ist.
- 10. Gerät nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß dem Auslöser (164) Begrenzungsanschläge (176a, 176b) zur Begrenzung seiner Schwenkbewegung zugeordnet sind. 7 AT 398 374 B Hiezu 6 Blatt Zeichnungen 8
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