AT398300B - Zweiteiliger abgabeverschluss - Google Patents
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Description
5 10 15 20 25 30 35 40 45 50
AT 398 300 B
Die Erfindung betrifft einen zweiteiligen Abgabeverschluß, bestehend aus einer (Schraub)-Kappe und einer schwenkbaren Tülle mit einer als Drehfläche ausgebildeten zylindrischen Basis und einen durch die Tülle führenden Durchlaß, wobei die Kappe und die Tülle durch Zapfen und Ausnehmungen drehbar miteinander verbunden sind und die Kappe in der mit der Tüllenbasis zusammenwirkenden Fläche eine Öffnung aufweist, die bei Öffnungsstellung des Verschlusses mit dem Durchlaß der Tülle fluchtet und bei Schließstellung von einem geschlossenen Teil der Tüllenbasis abgedichtet wird. Ein derartiger zweiteiliger Abgabeverschluß ist beispielsweise aus der CH-PS 410 656 bekannt. Bei diesem bekannten zweiteiligen Abgabeverschluß ist die mit der zylindrischen Basis der Tülle zusammenwirkende Fläche der Kappe ebenfalls durchgehend zylindrisch gestaltet, so daß die schwenkbare Tülle über einen vergleichsweise großen Flächenbereich mit der Kappe in Berührung gehalten ist. Innerhalb der zylinderförmigen Fläche der Kappe mündet der Durchlaß. Mit Hilfe dieser bekannten Konstruktion wird aber keine besonders wirksame Abdichtung zwischen der schwenkbaren Tülle und der Kappe erreicht, und es ist darüber hinaus auch erforderlich, daß die schwenkbare Tülle an ihrer Drehfläche mit relativ großem Druck in die entsprechende zylinderförmige Fläche der Kappe eingedrückt gehalten wird. Bei dieser bekannte Konstruktion sind ferner auch die einzelnen Bauteile nur bedingt als Spritzgußteile herstellbar. Eine ähnliche Konstruktion ist aus der US-PS 3,318,494 und der US-PS 2,828,895 bekannt. Auch bei diesen beiden bekannten Konstruktionen ist sowohl die Drehfläche der zylindrischen Basis einer schwenkbaren Tülle als auch die der Drehfläche zugeordnete Aufnahmefläche in der Kappe zylinderförmig gestaltet, was aber zu den genannten Abdichtproblemen führt. - Eine ebenfalls ähnliche bekannte Konstruktion eines zweiteiligen Abgabeverschlusses ist aus der US-PS 3,542,256 bekannt. Bei dieser bekannten Konstruktion ist aber sowohl die Tülle als auch der Aufnahmebereich in der Kappe zur Aufnahme der im Prinzip ebenfalls zylindrisch gestalteten Basis der Tülle sehr kompliziert gestaltet, so daß die Einzelteile dieses bekannten zweiteiligen Abgabeverschlusses nicht ohne weiteres als Spritzgußteile hergestellt werden können. Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht darin, einen zweiteiligen Abgabeverschluß der angegebenen Gattung derart weiterzubilden, daß er effektiver ist gegenüber Leckage-Problemen, wie sie bei bisher bekannten Verschlüssen auftreten, und insbesondere bei solchen aus Polyethylen. Zugleich soll eine preiswerte Herstellbarkeit des zu schaffenden zweiteiligen Abgabeverschlusses erreicht werden, und zwar im Wege einer preiswerteren Herstellbarkeit der zugehörigen Gießformen. Ausgehend von dem zweiteiligen Abgabeverschluß der eingangs definierten Art wird diese Aufgabe erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die mit der Tüllenbasis zusammenwirkende konvexe Fläche der Kappe mit zylindrischen Bereichen ausgebildet ist, wobei die Zylinderachse senkrecht zur Drehachse der Tülle verläuft, und daß die zylindrische Drehfläche der Basis der Tülle und die zylindrischen Bereiche der konvexen, mit der Tüllenbasis zusammenwirkenden Fläche der Kappe im wesentlichen gleiche Radien aufweisen. Besonders vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen 2 bis 4. Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Hinweis auf die Zeichnung näher erläutert. Es zeigen: Fig. 1: eine Draufsicht auf einen zweiteiligen Abgabeverschluß unter Verwendung des verbesserten Abdichtbereiches, wobei die Tülle in der Schließstellung dargestellt ist; . Fig. 2: einen Teilschnitt nach der Linie 2-2 der Fig. 1, wobei die Tülle in der Öffnungsstellung anstelle der in Fig. 1 dargestellten Schließstellung dargestellt ist; Fig. 3 eine teilweise geschnittene Ansicht nach der Linie 3-3 der Fig. 2 in größerem Maßstab; Fig. 4 eine perspektivische Teilansicht eines Teils der bei dem in den vorausgehenden Figuren dargestellten Abgabe-Verschluß verwendeten Kappe, wobei Teile dieser Kappe aus Gründen der Darstellung und Erläuterung in dieser Figur weggelassen sind; Fig. 5 eine Ansicht entsprechend Fig. 4 für eine abgeänderte Form eines erfindungsgemäßen Abgabe-Verschlusses; Fig. 6 eine perspektivische Ansicht der bei dieser abgeänderten Verschlußform verwendeten Tülle. Die in den Zeichnungen dargestellten Strukturen sind so gestaltet, daß sie von den Arbeitskonzepten oder -prinzipien der in den Ansprüchen dargelegtenn Erfindung Gebrauch machen. Es ist selbstverständlich, daß diese Konzepte oder Prinzipien in einer Vielzahl von anders aussehenden Strukturen verwendet werden können, die sich von den dargestellten Strukturen unterscheiden, aber innerhalb des Bereichs der auf dem Sektor der Abgabeverschlüsse üblichen Gestaltung liegen. In den Fig.en 1 bis 3 ist ein erfindungsgemäßer zweiteiliger Abgabeverschluß 10 mit einer Kappe 12 und einer Tülle 14 dargestellt. Diese Teile 12 und 14 sind in bevorzugter Weise im Wege herkömmlicher 2 55
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Spritzgießtechniken aus verschiedenen, bekannten Formen von Plyolefin, Polypropylen und dergleichen hergestellt. Es wird für besonders signifikant gehalten, daß zufriedenstellende Verschlüsse, wie der erfindungsgemäße Verschluß 10, aus einem im wesentlichen starren Material hergestellt werden können, das eine beschränkte, vorübergehende Deformation in Abhängigkeit von einem Druck zuläßt, wie beispiels-5 weise lineares Polyethylen oder Polypropylen. In der Vergangenheit hat die Gestaltung von Dichtungen bei in angemessener Weise dem Verschluß 10 entsprechenden Verschlüssen, bei denen die den Teilen 12 und 14 entsprechenden Teile aus solchen Materialien hergestellt worden sind, ein bedeutsames Problem in der Abgabeverschluß-Industrie dargestellt.
Entsprechend herkömmlicher Praxis verfügt die Kappe 12 über ein Oberteil 16, das einstückig mit io einem nach unten gerichteten und mit Gwwinde ausgestatteten Mantel 18 ausgebildet ist. Der Mantel 18 ist mit einem Innengewinde 20 oder mit einem äquivalenten Mittel zur Anordnung des Mantels 18 an einem (nicht dargestellten) Behälter ausgestattet. Innerhalb des Mantels 18 ist ein inneres Dichtungsmittel 22 zwecks Ausbildung einer Dichtung mit einem solchen Behälter vorgesehen. Innerhalb des Oberteils 16 ist eine längliche, schlitzartige Nut oder Aussparung 24 mit einem erweiterten Ende 26 vorgesehen. In der 75 Nähe dieses Endes 26 sind eingeengte Eintrittsöffnungen 28 innerhalb des Oberteils vorgesehen, so daß bekannte, miteinander fluchtende Zapfen 30 an der Tülle 14 eindrückend oder einschnappend in Lagerungsaussparungen 32 eingeführt werden können, die im Oberteil 16 unter den Eintrittsöffnungen 28 vorgesehen sind.
Wenn die Tülle 14 in dieser Weise an der Kappe 12 angebracht wird, kann die Tülle 14 zwischen einer 20 Schließstellung gemäß Fig. 1 und einer Öffnungsstellung gemäß Fig. 2 bewegt werden.
In der Schließstellung befindet sich ein Durchlaß 34, der sich durch die Tülle hindurch von einer zylindrischen Basis 36 an der Tülle 14 aus erstreckt, in Anordnung quer zu einer zylindrischen Öffnung 38, die sich durch das Oberteil 16 hindurch in das Ende 26 der Aussparung 24 hinein erstreckt. In der Schließstellung liegt die Basis 36 gegen einen Rand 40 an, der sich generell innerhalb der Aussparung 24 25 befindet, um so die Öffnung 38 verschlossen zu halten. In der Öffnungsstellung liegt der Rand 40 weiterhin gegen die Basis 36 zur Bildung einer Dichtung mit dieser an. In diesem Fall erstreckt sich die Dichtung rund um den (nicht mit einem eigenen Bezugszeichen versehenen) Umfang der Öffnung 38 an der Basis 36.
Der kritische Aspekt der vorliegenden Erfindung liegt in der Gestalt und Konfiguration dieses Randes 30 40. In der Vergangenheit war es bekannt, verschiedene unterschiedliche Dichtungsringe in grob gesagt dem "Bereich" zu verwenden, in welchem der Rand 40 liegt, um so gegen die Enden der Tüllen zwecks Bildung einer allseitigen Dichtung mit diesen anzuliegen. Diese Dichtungsringe besaßen verschiedene unterschiedliche Gestaltungen und Konfigurationen. Tatsächlich ist der hier beschriebene Rand 40 eine neue und verbesserte Art eines Dichtungsrings oder Dichtungsmittels zur Verwendung bei in geeigneter Weise dem 35 Verschluß 10 entsprechenden Verschlüssen.
Der Rand 40 ist so angeordnet, daß er in der Fortsetzung dessen liegt, und tatsächlich ein Teil dessen ist, was als eine Außenfläche (konvexe Fläche) 42 bezeichnet werden kann, die an der Basis oder dem Boden der Nut bzw. der Aussparung 24 gebildet ist. Die vorliegende Erfindung betreffend ist die Konfiguration dieser Fläche 42 eur unmittelbar in der Nähe der Öffnung 38 von Bedeutung. Im Hinblick auf 40 die leichte und bequeme Herstellung einer Form für die Herstellung von Kappen 12 sollte die Fläche 42 - den gesamten Boden der Aussparung 24 bilden. Diese besondere Fläche 42 ist eine nach oben gewölbte zylindrische Fläche, die um eine (nicht dargestellte) Achse herum ausgebildet ist. In einem bestimmten Ausmaß bestimmt die Gestalt dieser Fläche 42 die genaue Gestaltung und Konfiguration des Rands 40. Der restliche Teil der Gestaltung und Konfiguration des Randes 40 ist durch die Gestaltung der Basis 36 45 bestimmt. Wenn bei dem besondere Verschluß 10 die Fläche 42 eine zylindrische Fläche ist, muß die Basis 36 auch eine zylindrische Gestalt besitzen. Es ist zu beachten, daß diese Basis 36 auch so gestaltet sein muß, daß ihre (nicht dargestellte) Achse mit der (nicht dargestellten) Drehachse bzw. Schwenkachse der Tülle 14 zusammenfällt. Zusätzlich muß in diesem Fall der Verschluß 10 so gestaltet sein,"daß der Radius der Basis 36 derselbe ist wie der Radius der Fläche 42. so Die Gestalt des Randes 40 kann definiert sein als die Gestalt bestimmt durch den Schnitt von zwei Zylindern gleichen Durchmessers, die so zueinander angeordnet sind, daß ihre (nicht dargestellten) Achsen, die (nicht dargestellte) Achse der Öffnung 30 unter einem rechten Winkel zu deren Achse schneiden. Des weiteren müssen die Achse der Basis 36 und der Fläche 42 so angeordnet sein, daß sie bei Betrachtung entlang der Achse der Öffnung 38 quer zueinander verlaufen oder rechte Winkel zwischeneinander 55 einschließen.
Obwohl eine vernünftigerweise geeignete Dichtungwirkung erreicht werden kann, wenn der Durchmesser der Öffnung 38 geringfügig kleiner ist als der Durchmesser des Zylinders maximaler Größe, der innerhalb des Randes 40 einsetzbar ist, würde ein solches Gebilde nicht für erstrebenswert gehalten, und 3
AT 398 300 B zwar wegen des Umstandes, daß eine gewölbte, schräge Fläche, die eine gewisse Breite in der Nähe des Randes 40 besitzt, Gelegenheit für eine Schrumpfung des polymeren Materials bietet, was die erreichte gewünschte Dichtwirkung stört.
Aus diesen Gründen wird es im Rahmen der Erfindung bevorzugt, daß der Durchmesser der Öffnung 5 38 gleich dem Maximaldurchmesser des Teiles ist, das innerhalb des Randes 40 aufgenommen werden kann, so daß der Rand 40 im Querschnitt im wesentlichen ein Schnitt zwischen zwei gewölbten Ebenen oder Flächen ist, die einander quer oder nahezu quer durchdringen. Der Durchlaß 34 kann eine beliebige Gestalt oder Dimension besitzen. Der Durchlaß 34 ist normalerweise ein zylindrischer Durchlaß, dessen Durchmesser etwas kleiner als der Durchmesser der Öffnung 38 in der Nähe des Randes 40 ist, so daß der 70 Rand 40 gegen die Basis 36 zur Bildung einer Dichtung mit diesem in der Öffnungsstellung der Tülle 14 anliegt.
Theoretisch ist es möglich, eine Dichtung zwischen der Tülle 14 und der Kappe 12 entlang des Randes 40 ohne jegliche Art einer vorübergehenden Materialdeformation an der Basis 36 oder in der Nähe des Randes 40 zu schaffen. Es ist jedoch hinreichend bekannt, daß Theorie und Praxis nicht stets genau 75 miteinander übereinstimmen, insbesondere bei der Beschäftigung mit Problemen, die sich mit der genauen
Herstellung von präzisionsteilen aus verschiedenen im Handel erhältlichen Grade von Polymerisaten, wie vorstehend bereits angegeben, befassen. Sogar ein besonderer Grad bzw. Typ eines von einem besonderen Hersteller bezogenen Polymerisats variiert normalerwiese von Zeit zu Zeit in einem gewissen Ausmaß, so daß die aus einem solchen Polymerisat unter identischen Bedingungen hergestellten Teile geringfügig 20 variieren. Des weiteren treten verschieden kleine Änderungen im Betrieb von Spritzgießformmaschinen auf, die zu kleinen Dimensionsänderungen führen. Als Folge dieser Faktoren wird es für nicht wünschenswert gehalten, den Verschluß 10 so zu gestalten, daß keine Verschiebung oder vorübergehende Materialdeformation an dem Rand 40 oder in der Nähe desselben auftritt.
In bevorzugter Weise sollten die Abmessungen der äußeren Fläche 42, der zylindrischen Basis 36 und 25 der Lagerausnehmungen 32 in einer solchen Weise in gegenseitiger Beziehung zueinander stehen, daß nur ein sehr beschränktes Ausmaß der Verschiebung zwischen der Basis 36 und dem Rand 40 entlang der Fläche 42 oder an dieser auftritt. Das genaue Ausmaß dieser Verschiebung ist Sache der jeweiligen Wahl. Gegenwärtig wird angenommen, daß das Ausmaß dieser Verschiebung gemessen in Richtung der Achse der Öffnung 38 bei mindestens etwa 0,01 cm liegen sollte. Wenn diese Abmessung irgendwie kleiner ist, 30 verläßt sich der Verschluß tatsächlich auf etwas, was im vorstehenden Teil als theoretische Dichtung bezeichnet worden ist. Andererseits wird angenommen, daß diese Verschiebung nicht größer als etwa 0,03 cm sein sollte, da jegliches größeres Ausmaß der Berührung zwischen der Basis 36 und dem Rand 40 die Verschwenkung der Tülle 14 vergleichsweise schwierig machen würde und nicht zu einem bedeutungsvollen Vorteil führen würde oder die am Rand 40 erreichte Dichtung nicht verbessern würde. Tatsächlich 35 besteht die Möglichkeit, daß irgendeine größere Verschiebung in einem bestimmten Ausmaß zu der Tendenz führen könnte; eine Deformation innerhalb der Fläche 42 und in der Nähe derselben und entlang des Randes 40 zu bewirken, die ausreicht, nachteilig die gewünschte Dichtungswirkung zu beeinträchtigen.
Allgemein gesprochen tritt keine bedeutsame Deformation an der Basis 36 als Folge des oben als wünschenswert angegebenen Ausmaßes" der Verschiebung auf. Dies ist auf die verhältnismäßig massive 40 Ausbildung der Basis 36 zurückzuführen. Die physikalischen Eigenschaften der Materialien, wie oben angegeben, ermöglichen es den bezeichneten Teilen normalerweise, das Ausmaß der angegebenen Verschiebung ohne irgendeinen Folgeschaden aufzunehmen, obwohl diese Verschiebung in einem bestimmten Ausmaß zu einer Art Belastung an den verschiedenen Teilen des Verschlusses führen kann. Bei einer Verschiebung im angegebenen Ausmaß sind diese Belastungen üblicherweise nicht groß genug, um 45 die gegen die Zapfen 30 in den Bereichen der Eintrittsöffnungen 28 in den Lageraussparungen 32 ausgeübte Haltewirkung zu beeinträchtigen; die Belastungen reichen auch nicht aus zur Bewirkung eines bedeutsamen oder beachtenswerten Ausmaßes eines Brechens oder Platzens unter Belastung.
Die Basis 36 muß stets im Hinblick auf die Ausbildung einer Drehfläche gestaltet sein.
Es ist möglich, die Verwendung von Strukturen in Betracht zu ziehen bei denen zwei gerade Kreiskegel so zur Definierung des dem Rande 40 entsprechenden Randes verwendet werden. In der Praxis ist die vorliegende Erfindung jedoch wegen der Werkzeugkosten beschränkt auf die Verwendung einer Stuktur, bei der der Rand 40 bei einem Verschluß 10, wie vorstehend angegeben, bestimmt ist, oder auf die Verwendung einer nahe verwandten Struktur unter Verwendung einer Kappe 112 gemäß Fig. 5 mit einer Tülle 114 gemäß Fig. 6. 55 Ein vollständiger Verschluß unter Verwendung einer solchen Tülle 114 in Anordnung auf einer solchen Kappe 112 ist in der Zeichnung nicht dargestellt, da angenommen wird, daß die Darstellung eines solchen vollständigen Verschlusses für das Verständnis einer modifizierten Verschlußstruktur unter Verwendung der Tülle 114 und der Kappe 112 nicht notwendig ist. Da ein solcher unter Verwendung der Kappe 112 und der 4
Claims (4)
- AT 398 300 B Tülle 114 gebildeter Verschluß sehr nahe verwandt Ist mit dem vorstehend beschriebenen Verschluß 10 und da die verschiedenen Abschnitte der Kappe 112 und der Tülle 114 die gleichen oder im wesentlichen die gleichen wie die entsprechenden Abschnitte der vorstehend beschriebenen Kappe 12 und Tülle 14 sind, sind diese Abschnitte der Kappe 112 und der Tülle 114, denen entsprechende Eigenschaften zukommen, hier nicht gesondert beschrieben. Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Kappe 12 dieselbe wie die Kappe 112 und die Tülle 14 dieselbe wie die Tülle 114. Der wesentliche Unterschied zwischen der Kappe 112 und der zuvor beschriebenen Kappe 12 betrifft die bei der Kappe 112 vorgesehene Öffnung 138. Diese Öffnung 138 besitzt zwei halbzylindrische Enden 144, die über flache Wände 146 miteinander in Verbindung stehen. Diese Wände 146 erstrecken sich tangential zu den Enden 144. Die Enden 144 besitzen denselben Durchmesser und haben (nicht dargestellte) parallele Achsen. Die Kappe 112 unterscheidet sich von der zuvor beschriebenen Kappe 12 auch dadurch, daß eine äußere Fläche 142 vorgesehen ist, die aus zwei zylindrischen Bereichen 148 desselben Durchmessers mit (nicht dargestellten) parallelen Achsen besteht, die über eine sich zu den genannten Bereichen 148 tangential erstreckende flache Fläche 150 verbunden sind. Die Öffnung 138 ist so angeordnet, daß eine Ebene, die durch die Achsen der Enden 144 geführt wird, quer zu einer ähnlichen Ebene angeordnet ist, die zwischen den Achsen der Bereiche 148 verläuft. Des weiteren ist die Öffnung 138 so angeordnet, daß der Schnitt dieser beiden Ebenen parallel zu der und im Abstand von der Achse der Basis 136 der Tülle 114 verläuft. Zusätzlich liegt die Zylinder-Achse der Basis 136 in der Ebene, die durch die parallelen Achsen der halbzylindrischen Enden 144 verläuft. Die abgeänderte Tülle 114 unterscheidet sich von der zuvor beschriebenen Tülle 14 lediglich dadurch, daß der Durchlaß 34 so abgeändert ist, daß er in Gestalt und Konfiguration der Öffnung 138 entspricht. In der Öffnungsstellung der Tülle 114 an der Kappe 112 liegt der Rand 140 gegen die Basis 136 vollständig rund um die Öffnung 138 an, um eine Dichtung zu bilden. Sofern gewünscht, kann der Durchlaß 134 bedeutend kleiner als die Öffnung 138 sein und sich sogar in seiner Konfiguration von dieser unterscheiden. Es wird davon ausgegangen, daß für den für Abgabeverschlüsse zuständigen Eachmann die durch die Erfindung erreichten verschiedenen Vorteile erkennbar sind. Die Einfachheit der bei den verschiedenen Verschlüssen verwendeten Randdichtungen ist unter verschiedenen unterschiedlichen Standpunkten von Bedeutung. Sie ist bedeutend, da sie erhebliche Kosteneinsparungen bei der Gestaltung der Spritzformen für die Herstellung von erfindungsgemäßen Verschlüssen ermöglicht. Diese Formen sind sowohl einfacher als auch preiswerter herzustellen als die zur Ausbildung älterer Dichtungsringe zuvor vorgesehenen Formen. Des weiteren ist die vorliegende Erfindung wegen der Einfachheit des beschriebenen Dichtungsrandes von Bedeutung. Als Folge dieses Randes, der nicht von verhältnismäßig "dünner" oder blattartiger Querschnittskonfiguration ist, besteht im wesentlichen keine Gefahr mehr, daß das poylmere Material diesen Rand während des Formgebungszylkus nicht auffüllt. Wegen der Art dieses Randes besteht tatsächlich keine Gefahr einer Beschädigung des Randes aus dem einen oder anderen Grund bei der Herstellung und/oder beim Zusammenbau der beschriebenen Verschlüsse. Zwar sind die vorstehend beschriebenen besonderen Verschlüsse in solcher Weise gestaltete zweiteilige Verschlüsse, daß die Teile ineinander einschnappen können. In weitem Sinne kann das erfindungsgemäße Konzept in Verbindung mit Schwenktüilen-Abgabeverschlüssen verwendet werden, die von mehr als zwei Teilen Gebrauch machen. Patentansprüche 1. Zweiteiliger Abgabeverschluß bestehend aus einer (Schraub)-Kappe (12, 112) und einer schwenkbaren Tülle (14, 114) mit einer als Drehfläche ausgebildeten zylindrischen Basis (36, 136) und einen durch die Tülle (14, 114) führenden Durchlaß (34,134), wobei die Kappe und die Tülle durch Zapfen (30) und Ausnehmungen (32) drehbar miteinander verbunden sind und die Kappe in der mit der Tüllenbasis zusammenwirkenden Fläche eine Öffnung (38, 138) aufweist, die bei Öffnungsstellung des Verschlusses mit dem Durchlaß (34, 134) der Tülle fluchtet und bei Schließstellung von einem geschlossenerP Teil der Tüllenbasis (36, 136) abgedichtet wird, dadurch gekennzeichnet, daß die mit der Tüllenbasis (36, 136) zusammenwirkende konvexe Fläche (42, 142) der Kappe (12, 112) mit zylindrischen Bereichen (148) ausgebildet ist, wobei die Zylinderachse senkrecht zur Drehachse der Tülle (14, 114) verläuft, und daß die zylindrische Drehfläche der Basis der Tülle und die zylindrischen Bereiche der konvexen, mit der Tüllenbasis zusammenwirkenden Fläche der Kappe im wesentlichen gleiche Radien aufweisen. 5 AT 398 300 B
- 2. Abgabeverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (38,138) in der Kappe (12, 112) sich gegenüberliegende halbzyiinderförmige Endabschnitte (144) aufweist, deren jeweilige Zylinderachse die Zylinderachse der zylindrischen Basis schneiden.
- 3. Abgabeverschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Öffnung (138) der Kappe (112) als Langloch mit zwei endseitig angeordneten Halbkreisen und einem rechteckigen Mittelteil ausgebildet ist und so angeordnet ist, daß die Zylinderachse der zylindrischen Basis der Tülle (14, 114) in einer durch die Zylinderachsen der halbzylinderförmigen Endabschnitte (144) der Öffnung (38,138) verlaufenden Ebene liegt. 10
- 4. Abgabeverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die einander berührenden Bereiche der Kappe (112) und der Tülle (114) aus einem Kunststoff hergestellt sind, der in Abhängigkeit von einem aufgebrachten Druck vorübergehend deformierbar ist. 75 Hiezu 3 Blatt Zeichnungen 20 25 30 35 40 45 50 6 55
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