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Die Erfindung bezieht sich auf eine Steighilfe gemäss dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bei einer bekannten Ausführung dieser Art kann zwischen die Plättchen und die Unterlage Schnee bzw. Schmutz eindringen, der sich nur schwer aus dem Spalt zwischen jedem Plättchen und der Lauffläche entfernen lässt. Die Plättchen sind daher bereits nach kurzer Laufdauer in eine extreme Ausschwenkstellung ausgelenkt, was die Gleiteigenschaften des Ski erheblich herabsetzt.
Eine andere Steighilfe zeichnet sich dadurch aus, dass an Stelle von Plättchen federnde Zungen an der Laufflächenschicht vorgesehen sind, die im Längsschnitt zylindersegmentartig gestaltet sind, wobei die Basisebene während der Anlagestellung etwa mit der Ebene des skifesten Teiles der Laufflächenschicht ausgerichtet ist, wogegen die konvexe Seite in einer annähernd komplementären Vertiefung des skifesten Teiles der Laufflächenschicht aufgenommen ist. Da diese Steighilfe in den Übergangsbereichen der Zungen zur Laufflächenschicht relativ dünne Scharnierbrücken besitzen, besteht die Gefahr, dass die Zungen im Bereich dieser Scharnierbrücken bei längerem Gebrauch, vereister Loipe und bei rauher Behandlung abreissen. Im übrigen tritt der oben erwähnte Nachteil (Ansammlung von Schnee an der Rückseite der Zungen) auch bei dieser Ausführung auf.
Andere Beläge für die Unterseiten von Langlaufski zeichnen sich dadurch aus, dass ihre Lauffläche in Form von lageunveränderbaren Schuppen ausgebildet ist (s. die US-PS Nr. 3, 408, 086).
Nach der AT-PS Nr. 347314 ist weiters bekannt, schuppenförmige Plättchen hintereinander und in einem Abstand voneinander an der Unterseite des Ski an dessen Lauffläche anzuordnen. Diese Konstruktionen von Steighilfen sind zwar robuster als die zuvor beschriebenen, sie haben jedoch schlechtere Gleiteigenschaften, da sie ihren erhabenen, abragenden Zustand auch während der Abfahrt beibehalten und dadurch unnötigen Reibungswiderstand verursachen, verglichen mit Langlaufski mit einer ebenen Unterseite.
Die Erfindung stellt sich die Aufgabe, die Nachteile aller bekannten Ausführungsformen zu beseitigen und eine nicht vom Ski abnehmbare, an dessen Lauffläche befindliche Steighilfe für Langlaufski zu schaffen, die einerseits gegen rauhe Behandlung, insbesondere gegen aggressives Abstossen, unempfindlich ist und die anderseits über Gleiteigenschaften verfügt.
Ausgehend von einer Steighilfe gemäss dem Oberbegriff des Anspruches 1 wird diese Aufgabe erfindungsgemäss durch die Merkmale des kennzeichnenden Teiles dieses Anspruches gelöst. Durch dieses Merkmal wird ein Langlaufski geschaffen, dessen Gleiteigenschaft von jener eines Langlaufski mit glatter Lauffläche sich nur unwesentlich unterscheidet. Desweiteren wird eine zuverlässige Bewegung der einzelnen Plättchen ermöglicht.
Als Material für die Schicht aus elastomerem Material bieten sich verschiedene Stoffe an.
In der Praxis haben sich als Kunststoffschaum Polyurethan-oder Polyvinylschaum als besonders vorteilhaft erwiesen.
Durch die Ausbildung aus Integralschaum wird verhindert, dass Schnee, Wasser oder Verunreinigungen in den offenzelligen Schaumgummi bzw. in den geschäumten Kunststoff eindringen und dabei den Schaumgummi bzw. den geschäumten Kunststoff beschädigen.
Dies ermöglicht auch eine zusätzlich aufgebrachte Folie.
Durch die im Längsschnitt dreieckige Ausbildung wird eine materialsparende Ausbildung der Plättchen herbeigeführt.
Die Konstruktion nach Anspruch 2 ermöglicht es, dass jedes Plättchen, wenn es den Ski gegen Zurückgleiten sichern soll, selbsttätig in den Schnee hineingezogen wird und dadurch die Bremswirkung verstärkt bzw. schneller in die Rückgleitsicherungsstellung kommt. In dieselbe Richtung zielen die Merkmale des Anspruches 3.
Schliesslich wird durch den Gegenstand des Anspruches 4 das seitliche Führungsverhalten des Langlaufski verbessert.
In den Zeichnungen sind zwei beispielsweise Ausführungsformen des Erfindungsgegenstandes rein schematisch dargestellt. Fig. 1 ist ein vertikaler Längsmittelschnitt durch einen mittleren Teilbereich eines mit einer erfindungsgemässen Steighilfe ausgerüsteten Langlaufski gemäss einer ersten Ausführungsform während des Gleitvorganges mit eingepressten Plättchen und Fig. 2 ein analoger Schnitt durch den Lauflaufski, dessen Steighilfe sich in der Ruhestellung mit vorstehen-
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den Plättchen befindet. In Fig. 3 ist ein Schnitt durch eine zweite Ausführungsform in der Ruhestellung und in Fig. 4 ein ähnlicher Schnitt durch dieselbe, die sich in der Abstossphase befindet, wiedergegeben.
In den Fig. l und 2 ist mit --1-- ein Langlaufski bezeichnet. Dieser trägt an seiner
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etwa ein rechter Winkel. Der der Basisfläche des Plättchens gegenüberliegende Winkel muss daher wieder ein spitzer Winkel von etwa 65 sein. Die Dicke der Plättchen --3-- kann zwischen 2 und 9 mm liegen.
Durch eine zusätzliche Abdeckfolie können die Plättchen zuverlässig gegen ein Ablösen von der Schicht aus elastomerem Material gesichert werden.
Während des in Fig. 1 dargestellten Gleitvorganges des Langlaufski --1-- nehmen die in die Zwischenschicht versenkten einzelnen Plättchen --3-- eine Lage ein, in der die der an der Schicht --2-- befestigten Basis gegenüberliegenden Kanten nur geringfügig über die Auflageebene vorragen, so dass die Gleiteigenschaften des Langlaufski --1-- gegenüber einem Langlaufski ohne Steighilfe nur unwesentlich verschlechtert werden.
Wird jedoch der in Fig. 1 dargestellte Langlaufski --1-- vom Gewicht des Skiläufers entlastet oder wird auf ihn eine Kraft in Richtung des Pfeiles A ausgeübt, so werden die Plättchen--3-- aus der Lage nach Fig. 1 im Uhrzeigersinn nach unten bewegt, bis die Lage nach Fig. 2 erreicht ist. Zu dieser Bewegung trägt auch der Winkel a bei, den die Querfläche jedes Plättchens mit der Auflageebene des Langlaufski-l-einschliesst. In der in Fig. 2 dargestellten Endlage der Plättchen --3-- ist der Winkel ss, den die Querflächen der Plättchen mit der Auflageebene des Langlaufski-l-einschliessen, angenähert ein rechter.
Bei der in den Fig. 3 und 4 dargestellten zweiten Ausführungsform ist der Winkel y, den die Querflächen der Plättchen --3'-- mit der Auflageebene des Langlaufski --1'-- in der Ruhelage einschliessen, wesentlich grösser als 90 , beispielsweise 1350 (s. Fig. 3). Aus diesem Grunde werden die Plättchen --3'--, die auf der Zwischenschicht --2'-- aus elastomerem Material befestigt sind, noch stärker und schneller in den Schnee hineingezogen, was ein aggressives Abstossen möglich macht, zumal die durch die von der Zwischenschicht vorstehenden Kanten der Prismen gelegte Ebene von der Unterseite des Ski-l'--einen grösseren Abstand hat als beim ersten Ausführungsbeispiel (s. Fig. 4).
Die zur Verwendung gelangende Zwischenschicht kann von offenzelligen Schaumgummi bzw. von offenzelligem geschäumtem Kunststoff auf der Seite der Plättchen mit einer Folie aus Kunststoff oder Gummi ständig abgedeckt sein. Desweiteren kann diese Schicht als ein einseitig geschlossener Schaum (Integralschaum) ausgebildet sein, wobei die geschlossene Oberfläche des Schaumes vom Ski abgewendet ist.
Die Erfindung ist nicht an die in den Zeichnungen dargestellten und im vorstehenden beschriebenen Ausführungsbeispiele gebunden. Vielmehr sind auch verschiedene Abänderungen derselben möglich, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Beispielsweise können die Winkel Y, welche die einzelnen Flächen der dreieckigen Prismen mit der Zwischenschicht einschliessen, innerhalb gewisser Grenzen variiert werden. Weiters wäre es denkbar, die Querflächen der Prismen konkav zu krümmen, so dass beim Abstossen des Ski eine Schaufelwirkung eintritt.
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