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Die Erfindung betrifft einen prismatischen Packgutbehälter mit wenigstens zwei aus Holz oder gepressten Holzfasern bestehenden, durch angenagelte, angeschraubte, angeklammerte oder angeklebte hölzerne Randleisten verstärkten Wandplatten und daran anschliessenden Wänden aus
Wellpappe.
Bei aus der Praxis bekannten Packgutbehältern dieser Art sind die Randleisten an der
Aussenseite der aus Vollholz, Sperrholz oder Holzfaserpressstoff bestehenden Wandplatten befestigt, wobei die Randflächen der Wandplatten und die Seitenflächen der Randleisten fluchten. Die
Wände aus Wellpappe liegen an diesen fluchtenden Flächen an, wobei ihre Stirnseiten in einer
Ebene mit den Aussenflächen der Randleisten angeordnet sind, so dass diese Stirnseiten durch die Randleisten ungeschützt bleiben. Die Wellpappenwände werden durch Nägel, Drahtklammern od. dgl. mit den Wandplatten und den Randleisten verbunden.
Durch das Eintreiben der Verbindungselemente, also z. B. der Breitkopfnägel, Drahtklammern od. dgl., wird die Wellpappenaussendecke beschädigt, was einerseits die Verbindung im Bereich der Befestigungselemente schwächt, anderseits ein Eindringen von Feuchtigkeit in die nunmehr offenen Wellen und in weiterer Folge eine Verringerung der Belastbarkeit des Behälters mit sich bringt. Die Verbindungselemente dringen bei Vollholzplatten parallel zur Holzfaser bzw. der Sperrholzplatte längs der einzelnen Holzlagen ein, so dass ihre Haltbarkeit von vornherein vermindert ist, ganz abgesehen davon, dass die ganze Wellpappe wegen der punktförmigen Bela- stung im Bereich dieser Verbindungselemente ausreissen kann.
Ausserdem sind die Stirnseiten der Wellpappenwände ungeschützt, es kann dort also ebenfalls Feuchtigkeit eintreten, was in
Verbindung mit den unvermeidlichen Transportbeanspruchungen zu einer Spaltung der Wellpappe in einzelne Papierlagen und damit zu einer weiteren Behälterbeschädigung führen kann. Werden zur Verbindung der Wellpappenwände mit den Rändern der Wandplatten bzw. der Randleisten
U-förmige Drahtklammern verwendet, von denen jeweils ein Schenkel in die Wandplatte, der andere Schenkel in die Randleiste eingetrieben wird, so muss die Dicke der Randleisten der
Stegbreite der Klammern angepasst werden, und es ist nicht möglich, gegebenenfalls entsprechend der zu erwartenden geringeren Belastung dünnere Randleisten zu verwenden, was einen erhöhten
Materialbedarf und ein vermehrtes Gewicht mit sich bringt.
Es ist bereits bekannt (US-PS Nr. 2, 026, 871), einen Behälter aus Streifen herzustellen, die mit Verstärkungsleisten vernagelt werden. Um die Streifen abwinkeln zu können, sind sie durch Bänder verbunden, die eine Kerbe aufweisen, wobei die Gefahr besteht, dass diese Bänder beim Abwinkeln im Kerbenbereich brechen. Von Wellpappenwänden und hölzernen Wandplatten kann dabei keine Rede sein. Es ist ferner bekannt, stumpf aneinanderstossende Wandplatten mit Versteifungsleisten zu versehen, die durch gewebeartige Streifen verbunden sind (US-PS Nr. 2, 374, 539). Schliesslich ist ein prismatischer Packgutbehälter bekannt (US-PS Nr. 512, 091), bei dem der Behältermantel abgewinkelte Randlappen besitzt, die in entsprechende Einsteckschlitze zweier Wandplatten einschiebbar sind.
Diese Wandplatten bestehen aus verhältnismässig dickem Holz und weisen an ihrem Umfang Nuten als Einsteckschlitze auf. Der Behältermantel selbst ist aus Blech hergestellt, so dass sich eine vergleichsweise komplizierte und schwere Konstruktion ergibt, bei der ganz andere Verhältnisse als bei einem Behälter mit Wellpappenwänden vorliegen.
Somit liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die beschriebenen Mängel zu beseitigen und einen Packgutbehälter der eingangs geschilderten Art zu schaffen, der eine erhöhte Festigkeit bei verringerter Beschädigungsgefahr und einfacher Herstellbarkeit aufweist.
Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe dadurch, dass die Wellpappenwände die Randplattenränder umgreifen und mit ihren abgewinkelten Randstreifen zwischen den Wandplatten und den Randleisten gefasst sind.
Die Randstreifen der Wellpappenwände werden demnach beim Zusammennageln,-schrauben oder-klammern zwischen der Wandplatte und den Randleisten geklemmt und zusammengepresst, so dass die Aussendecke der Wellpappe keine Beschädigung erfährt. Es ergibt sich auch keine Schwächung im Bereich der Verbindungsstellen zwischen der Wellpappe und den übrigen Konstruktionsteilen. Die Klemmung bzw. Pressung hat einen hohen Reibungsschluss zur Folge, der die Wellpappe im Bereich der Verbindungsmittel bei dynamischer Belastung entlastet. Es sind keine bei Vollholzplatten parallel zur Faser bzw. bei Sperrholzplatten längs der Holzlagen liegende
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und daher in ihrer Haltbarkeit verringerte Befestigungsmittel vorhanden.
Die Dicke der Randleisten kann den zu erwartenden Beanspruchungen voll angepasst werden, und es erübrigt sich gegebenen- falls eine Überdimensionierung. Schliesslich wird die empfindliche Stirnseite der Wellpappen- wände von der gefährdeten Behälterkante wegverlegt, so dass auch die sich sonst dort ergebende Beschädigungsgefahr beseitigt ist. Die Randleisten können bis zur Aussenfläche der Wellpappenwände versetzt werden und bilden dadurch einen echten Kantenschutz.
Es ist zwar auch schon ein Behälter aus Pappendeckel bekannt (US-PS Nr. l, 449, 374), der einen besonderen Bodeneinsatz besitzt, wobei aber die aus mehreren Brettern od. dgl. bestehende Bodenplatte Füsse aufweist und die Bodenplatte nicht von den abgewinkelten Randstreifen der Wände umgriffen wird, sondern die Randstreifen bloss die Füsse umgreifen. Vorhandene kufenartige Fussleisten verlaufen nur in einer Richtung, so dass die zwischen ihnen quergerichteten Randstreifen völlig ohne Auflage sind. Selbst im Bereich der Fussleisten sind die Randstreifen nicht zwischen der Bodenplatte und diesen Fussleisten gefasst, sondern es liegen die Randstreifen zwischen den Füssen lediglich an den Fussleisten auf.
In den Zeichnungen ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise dargestellt, u. zw. zeigen Fig. l den Eckbereich eines Packgutbehälters in Ansicht und Fig. 2 im Querschnitt nach der Linie II-II der Fig. l.
Ein prismatischer Packgutbehälter-l-weist wenigstens zwei Wandplatten --2-- auf, die aus Holz, Sperrholz oder gepressten Holzfasern bestehen und durch hölzerne Randleisten --3-verstärkt sind. An die Wandplatten --2-- schliessen Wellpappenwände --4-- an. Diese Wellpappen- wände --4-- umgreifen die Ränder der Wandplatten --2-- und sind mit ihren abgewinkelten Randstreifen --4a-- zwischen den Wandplatten --2-- und den Randleisten --3-- gefasst. Wandplatten --2-- und Randleisten --3-- sind durch Nägel, Schrauben, U-förmige Drahtklammern verbunden. Es ist aber auch möglich, den ganzen Eck- bzw. Kantenbereich zu verleimen.
An Stelle von Holz für die Wandplatten --2-- bzw. die Randleisten --3-- könnte auch ein geeigneter Kunststoff verwendet werden.
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