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Die Erfindung betrifft eine Unterdecke mit zueinander und zur Sichtseite parallelen Trägern, an denen in ihrer Grundform rechteckige Deckenplatten mit im Bereich zweier gegenüberliegender Ränder an von der Sichtseite abweisenden Flanschen od. dgl. vorgesehenen Halterungen in der Sichtebene befestigbar und aus dieser Stellung unter Verwendung von im Bereich zweier benachbarter Ecken vorgesehenen zusätzlichen Halterungen in eine Abklapplage verstellbar sind.
Bei Unterdecken dieser Art können die einzelnen Deckenplatten jeweils im Eckbereich mit Hilfe angeformter Verrastungsvorsprünge und in diesem Bereich angebrachter einzelner Klemmstücke an Deckenhauptträgern befestigt sein. Eine andere, sogar bevorzugte Ausführungsform besteht darin, die Deckenhauptträger mit unterseitigen Einhängöffnungen zu versehen, in die federnde Schenkel aufweisende Halteprofile eingerastet werden, die zumindest über die Breite bzw. die Länge einiger Deckenplatten durchgehen und deren zueinander federnde Schenkel gegeneinander gerichtete Stützleisten bilden, an denen sich durch einen Schlitz zwischen den Schenkeln eingeführte Plattenflansche mit Verrastungsvorsprüngen, insbesondere warzenartigen Ausprägungen abstützen.
Im Rahmen der Erfindung werden jeweils jene Deckenelemente als "Träger" bezeichnet, die über die Länge oder Breite mehrerer Deckenplatten durchgehen und dabei den Platten am nächsten liegen. Im erstgenannten Fall sind also unter dem Begriff "Träger" die Deckenhauptträger und im letzteren Fall die Halteprofile zu verstehen.
Bei einer Decke der letztgenannten Art ist es bekannt, die über die Plattenrückseite vorstehenden Flansche etwa im Eckbereich der Deckenplatte mit den nasenartigen Verrastungsvorsprüngen zu versehen und über das eine Plattenende hinaus zu verlängern, wobei am Ende dieser Verlängerungen weitere Verrastungsvorsprünge vorgesehen sind, die ebenfalls für den Eingriff zwischen die Schenkel des Halteprofils bestimmt und mit grösseren Verrastungsvorsprüngen versehen sind. Um eine fluchtende Anbringung der Platten und Flansche trotz dieser Vorsprünge zu ermöglichen, sind die Verlängerungen im oberen Flanschbereich der seitlichen Plattenflansche vorgesehen und die Seitenflansche weisen am andern Plattenende passende Ausschnitte auf.
Es wird möglich, jede einzelne Platte abzuklappen, wobei die normalen Verrastungsvorsprünge aus den Halteprofilen gelöst werden und die Platte dann nur mehr an den Verrastungsvorsprüngen an den Schenkelenden hängt. Nachteilig bei dieser Konstruktion ist, dass alle Deckenplatten zumindest einer Reihe nur nach der gleichen Seite abgeklappt werden können und somit durch das Öffnen einer Platte immer nur eine der Plattengrösse entsprechende Öffnung freigegeben wird.
Die zueinander federnden Schenkel der hier die Träger bildenden Halteprofile drücken auch während des Schwenkvorganges die Flanschverringerungen gegen die Flansche der benachbarten, an Ort und Stelle verbleibenden und in den gleichen Halteprofilschlitz eingreifenden Deckenplatten, so dass es hier beim Schwenkvorgang zu einem Abrieb der Lackierung kommen kann, der Schwenkvorgang beeinträchtigt wird und überdies die Gefahr besteht, dass die Flanschverlängerungen verbogen werden, so dass dann langwierige Richtarbeiten beim Wiedereinhängen notwendig sind.
Die Länge der Flanschverlängerung ist durch die lichte Höhe der Profilöffnungder Halteprofile begrenzt, so dass beim Abklappen der sichtseitige Rand der Deckenplatte nahezu am unteren Rand der Halteprofile anliegt, ja sogar die Gefahr besteht, dass bei unbeabsichtigtem weiterem Aufschwenken Beschädigungen dieser Sichtseite vorkommen.
Bei andern Decken ist überhaupt keine Möglichkeit vorhanden, die Deckenplatten abzuklappen. Hier müssen die Deckenplatten vollkommen abmontiert werden, wenn Deckenöffnungen freigegeben werden sollen.
Aufgabe der Erfindung ist es, bei einer Unterdecke der genannten Art eine einfache und für verschiedene Deckensystem geeignete Konstruktion anzugeben, die ein Abklappen der Deckenplatten ohne die aufgezeigten Beschränkungen und die erwähnten Unzukömmlichkeiten ermöglicht.
Die gestellte Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Zusatzhalterungen um eine horizontale Achse schwenkbar mit der zugehörigen Deckenplatte verbunden sind. Durch die schwenkbare Verbindung wird es möglich, die Zusatzhalterungen bei normal eingesetzter Deckenplatte in einer andern Relativlage zur Platte als beim Abklappen anzubringen. Wenn man die Zusatzhalterungen an den Trägern unabhängig von den normalen Plattenhalterungen anbringt, so wird es möglich, die Anordnung so zu treffen, dass das Abklappen durch die Halterungen der an Ort und Stel-
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le verbleibenden Deckenplatten nicht mehr beeinträchtigt wird.
Nach einer bevorzugten Ausführung umgreifen die Zusatzhalterungen mit ihrem hakenförmig abgebogenen Ende den oberen Bereich der Träger und sind in Trägerlängsrichtung verschiebbar. Wegen des Eingriffes mit der Trägeroberseite ist die Länge der Zusatzhalterungen, also der Bereich zwischen ihrem Abstützteil am Träger und der horizontalen Achse an der Deckenplatte nicht mehr durch die Lichthöhe eines Halteprofils beschränkt, sondern kann grösser gewählt werden, so dass die abgeklappte Platte auch gleich unter die Sichtseite der Decke abgesenkt wird. Besonders vorteilhaft ist bei dieser Konstruktion auch die Verschiebbarkeit der Zusatzhalterungen auf den Trägern.
Es wird dadurch die Freigabe grosser Deckenöffnungen ermöglicht und man kann bei der Montage zunächst alle Platten einer Reihe nebeneinander einhängen und dann erst an den gewünschten Anbringungsort verschieben. Es ist auch möglich, die Zusatzhalterungen an entgegengesetzten Enden benachbarter Platten vorzusehen, so dass dann die Platten gegengleich abgeklappt werden und eine entsprechend grosse Deckenöffnung freigeben können. Um eine gegenseitige Behinderung der normalen, die Platten in der Sichtebene haltenden Halterungen und der Zusatzhalterungen zu vermeiden, sind die Zusatzhalterungen an der Innenseite der Flansche od. dgl. der Deckenplatte befestigt. Die erfindungsgemässe Zusatzhalterung kann auch bei Unterdecken Verwendung finden, bei denen die einzelnen Deckenplatten mit Hilfe einzelner Klemmstücke an Deckenhauptträgern befestigt sind.
Die Zusatzhalterung bildet nicht nur eine Montagehilfe, sondern stellt auch bei der Montage und im Brandfall eine zusätzliche Sicherung gegen ein Abstürzen der Platten dar, wenn die Halterungen, die die Platten in der Plattenebene festhalten, nicht einwandfrei eingerastet sind oder durch Hitze bzw. Windangriff nachgeben.
In den Zeichnungen ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise veranschaulicht. Es zeigen Fig. 1 und 2 den Stossbereich zweier Platten einer Unterdecke in der Montagestellung, im Querschnitt durch den Träger und in Seitenansicht, Fig. 3 und 4 in gleicher Darstellungsweise diesen Stossbereich bei abgeklappter linker Platte und Fig. 5 im Schema eine Plattenreihe in verschiedenen möglichen Abklapp- bzw. Verschiebestellungen.
Für die Unterdecke sind Deckenträger-l-im Abstand der Reihenbreite parallel zueinander und zur Sichtseite -2-- der Decke angebracht. Beim Ausführungsbeispiel sind diese Trä- gel -1- ales zueinander federnde Schenkel aufweisende Halteprofile ausgebildet, die ihrerseits mit ihrem Oberteil in entsprechende Aussparungen von quer zu ihnen verlaufenden Deckenhauptträgern eingerastet sein können. Die freien Enden der zueinander federnden Schenkel weisen zur Erleichterung des Einführens von Plattenflanschen schräg nach aussen. An diese Enden schliessen die engste Stelle des Profils bestimmende Leisten --3- an.
Die Deckenplatten --4-- besitzen hochgezogene Flansche --5, 6--. Die Flansche -6-- sind in der Nähe der Ecken mit warzenartigen Auspressungen --7-- versehen, die, wie insbesondere Fig. 1 zeigt, in der normalen Montagestellung hinter den Leisten --3-- einrasten.
An der Innenseite der Flansche -5-- sind Zusatzhalterungen --8-- befestigt, die die Form eines S-Hakens aufweisen, von dem der eine Schenkel als Schwenkachse -8a-- in einer am Flansch --5-- befestigten Hülse --9-- schwenkbar lagert, der andere, ein hakenförmig abgebogenes Ende bildende Schenkel den oberen Bereich des Trägers-l-umgreift und der die beiden Schenkel --8a, 8b-- verbindende Stegteil --8c-- wesentlich länger gehalten ist als die Höhe des Trägers-l-ausmacht, so dass jede einzelne Platte aus der Montagestellung nach den Fig. 1 und 2
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nier abgeklappt werden kann (Fig. 3 und 4).
Wie Fig. 5 zeigt, können die Platten -4- einer Reihe durch entsprechende Anordnung der Schwenkachsen --8a-- und Hülsen --9-- entweder nach der gleichen Seite oder auch nach entgegengesetzten Seiten abgeklappt werden. Die abgeklappten Platten können, an den Zusatzhalterun-
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klappt werden. Wegen der Steglänge und der durch Schwenkachsen --8a-- und Hülsen --9-- ge- gebenen Beweglichkeit können die Zusatzhalterungen --8-- der Platten benachbarter Reihen,
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die am gleichen Träger angreifen, bei eingesetzten Platten aneinander vorbei ausweichen.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Unterdecke mit zueinander und zur Sichtseite parallelen Trägern, an denen in ihrer Grundform rechteckige Deckenplatten mit im Bereich zweier gegenüberliegender Ränder an von der Sichtseite abweisenden Flanschen od. dgl. vorgesehenen Halterungen in der Sichtebene befestigbar und aus dieser Stellung unter Verwendung von im Bereich zweier benachbarter Ecken vorgesehenen, zusätzlichen Halterungen in eine Abklapplage verstellbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Zusatzhalterungen (8) um eine horizontale Achse (8a) schwenkbar mit der zugehörigen Deckenplatte (4) verbunden sind.