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Die Erfindung betrifft ein Fundament, insbesondere für einen Damm, mit gleichzeitig als Bewehrung dienenden Injektionslanzen, die rasterförmig verteilt in den Baugrund eingetrieben und je von einem Kernbereich umgeben sind.
Ein derartiges Fundament ist bekannt (Buch von Prof. Henry Cambefort"Bodeninjektions- technik", Bauverlag GmbH, Wiesbaden und Berlin, 1969, Seite 430). Der bekannte Damm ist ein Deich, der auf einer Anuvionsdecke steht, die einen mehr oder weniger verwitterten Granitfels überlagert. Die Alluvionsdecke enthält einen Dichtungsschirm aus einer doppelten Pfahl wand. Der Dichtungsschirm ist durch eine Injektion ergänzt. Auch der verwitterte Fels wurde injiziert. Die aus Schwemmsand bestehende An uvionsdecke ist durchaus geeignet, das Gewicht des Deiches zu tragen. Es muss lediglich verhindert werden, dass das Seewasser den Deich unterspült und den Schwemmsand wegschwemmt. Dies sollen die Pfahl wände und die unterstützende Injektion verhindern.
Einen weiteren bekannten Vorschlag offenbart die US-PS Nr. 2, 337, 378. Hier wird ebenfalls mit Injektionslanzen gearbeitet, die den Beton in die Schalung einbringen. Da die Injektionslanzen hier aber nur an ihren Stirnenden Beton austreten lassen, müssen sie langsam hochgezogen werden, und im fertigen Fundament fehlen sie dann überhaupt. Es ist daher erforderlich, zusätzlich Stahlprofile zur Armierung einzubringen. Der obere Abschluss des Fundaments wird bei dieser bekannten Ausführung durch einen mit Hilfe einer Schalung aufgegossenen Endteil gebildet, der die Stahlprofilenden vollkommen einschliesst.
Schalungen auf der Baustelle sind aber umständlich herzustellen und verzögern den Arbeitsablauf, nicht zuletzt, weil sie erst nach Abbinden des Betons wieder entfernt werden können und solange ein Weiterbauen an diesem Fundamentteil nicht möglich ist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Fundament, insbesondere für einen Damm zu schaffen, das geeignet ist, das Gewicht des Dammes in einem feuchten oder moorigen Untergrund aufzunehmen und zu verhindern, dass der Damm wegsackt, ohne den Injektionsaufwand zu hoch zu treiben.
Die Aufgabe ist erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass die Injektionslanzen mit ihren oberen Enden aus dem Baugrund herausragen und dass auf jedes herausragende obere Ende einer Injektionsnadel eine Fundamentpl atte vorzugsweise aus Beton aufgesetzt ist, wobei zwischen den Fundamentplatten ein Zwischenraum gelassen ist.
Die Fundamentplatten haben folgenden Sinn :
Es ist möglich, so viel Verpressmasse in die Injektionslanzen einzuführen, dass der gesamte Untergrund zu einem monolithischen Block verpresst wird. Dies erfordert bei längeren Dämmen eine grosse Menge von Verpressmasse und ist daher teuer. Man zieht es daher vor, nur soviel Verpressmasse in die Injektionsrohre einzuführen, dass sich ein verfestigter Kernbereich um die Rohre herausbildet. Die Kernbereiche können so weit vorgetrieben werden, dass sie einander berühren oder verzahnen ; aus Kostengründen ist man jedoch bestrebt, die Kernbereiche nicht so weit vorzutreiben oder aber das Raster der Injektionslanzen so weit zu machen, dass zwischen den Kernbereichen noch ein Abstand besteht.
Das Verpressen in Form begrenzter Kernbereiche, die unter Freilassung von Lücken auch ineinander verzahnt sein können, ist dem vollständigen Verpressen auch insofern vorzuziehen, als bei einem vollständig verpressten Untergrund ein Wasserstau auftreten würde, der zu einem Unterspülen des Fundaments führen könnte. Aus diesem Grund ist man bestrebt, zwischen den Kernbereichen Lücken zu lassen. Nicht zuletzt ist ein vollständiges Verpressen auch mit der Gefahr verbunden, dass neben dem Untergrund befindliche Objekte durch zur Seite dringende Verpressmasse angehoben werden.
Der Untergrund ist also bei einem Verpressen mit Kernbereichen nicht an allen Stellen gleich gut tragfähig. Um das Gewicht des Dammes nun in die Injektionslanzen und die Kernbereiche einzuleiten, könnte man die Oberfläche des teilweise verfestigten Untergrundes mit einer Betonschicht bedecken. Einfacher und preiswerter ist es jedoch, vorgefertigte Fundamentplatten der beanspruchten Art zu verwenden, die lediglich auf die Enden der Injektionslanzen kappenförmig aufgesetzt werden.
Es liegt auf der Hand, dass ein solches Fundament schnell und preiswert erstellt werden kann.
Eine vorteilhafte Weiterbildung der Erfindung kann darin bestehen, dass die Fundamentplatten an ihrer Unterseite mit einer Ausnehmung zur Aufnahme des betreffenden Injektionslanzenendes versehen sind und dass die Tiefe dieser Ausnehmung im wesentlichen gleich ist der Länge des aus dem Baugrund herausragenden Injektionslanzenendes.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend an Hand der Zeichnungen beschrieben ; es zeigen Fig. 1 eine Ansicht von oben auf das Fundament, Fig. 2 einen Schnitt II-II durch das Fundament nach Fig. 1 und Fig. 3 einen Ausschnitt aus Fig. 2, welcher das obere Ende einer Injektionslanze mit aufgesetzter Fundamentplatte zeigt.
Bei dem in den Fig. l bis 3 dargestellten Fundament werden perforierte Rohre-l-rasterförmig über die mit einem Damm zu bebauende Fläche verteilt und in den Boden eingetrieben. Dann wird Mörtel gegebenenfalls mit einer auf einem modifizierten Silikat basierenden Flüssigkeit oder andern Zusatzmitteln in die Rohre-l-gedrückt. Auf diese Weise bilden sich verfestigte Kernbe-
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--11-- aufgesetzt.Betonplatten --11-- gerade auf der Bodenoberfläche aufsetzen. Die Abmessungen der Platten --11-- bzw. das Rastermass für das Eintreiben der perforierten Rohre --1-- in den Boden sind so gewählt, dass sich die Betonplatten --11-- nicht berühren.
Auf die Betonplatten --11-- wird dann die Erde --12-- für den Damm aufgeschüttet, wobei dann die Setzungen vermindert, verhindert oder weitgehend ausgeglichen werden.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Fundament, insbesondere für einen Damm, mit gleichzeitig als Bewehrung dienenden Injektionslanzen, die rasterförmig verteilt in den Baugrund eingetrieben und je von einem Kernbereich umgeben sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Injektionslanzen (1) mit ihren oberen Enden aus dem Baugrund (4) herausragen und dass auf jedes herausragende obere Ende einer Injektionslanze (1) eine Fundamentplatte (11) vorzugsweise aus Beton aufgesetzt ist, wobei zwischen den Fundamentplatten (11) ein Zwischenraum gelassen ist.