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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Aufhängung von Fassadenplatten u. dgl. an Bauwerken, bestehend aus einem im Bauwerk zu verankernden Verankerungsprofil und einer daran angeschlossenen Einrichtung zum Einhängen eines mit der Fassadenplatte verbundenen Bolzens, der als Tragelement dient. Bei einer bekannten Vorrichtung der vorstehend beschriebenen Gattung (deutsche Offenlegungsschrift 1609503) ist rückseitig an der Fassadenplatte ein Kragarm vorgesehen, dessen freies Ende eine Gewindebohrung aufweist. In diese ist ein zur Höheneinstellung dienender Bolzen mit zugeordnetem Gewinde einschraubbar.
Das untere freie Ende dieses Bolzens ist zur Einstellung des Abstandes zur Bauwerksfläche in einem mit einem entsprechenden Schägschlitz versehenen Gleitstein eingeführt, der in einer nach oben offenen und sich längs des Bauwerkes erstreckenden sowie in diesem verankerten Verankerungsprofil längs der Bauwerkswand verschiebbar geführt ist.
Diese bekannte Vorrichtung weist eine verhältnismässig aufwendige konstruktive Ausgestaltung und die Kopplung der Freiheitsgrade in der Horizontalebene auf. Die einzelnen Konstruktionselemente und Bauteile dieser bekannten Vorrichtung werden in unübersichtlicher Weise beansprucht. Insbesondere ergeben sich nachteilige grössere Hebelarme. Wegen der unübersichtlichen Belastung besteht die Gefahr, dass lokale Überbeanspruchungen auftreten können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Gattung, die in drei räumlichen Richtungen eine Einstellung zulässt, so zu gestalten, dass durch wesentlich vereinfachten Aufbau definierte Beanspruchungsverhältnisse erzielbar und eine leichtere Montage sichergestellt sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe lehrt die Erfindung, dass die Einrichtung zum Einhängen aus dem U-förmig gebogenen oder geformten Teil mit an den U-Schenkeln angeformten oder angeschlossenen über den oberen Rand des Verankerungsprofils greifenden Einhängenasen besteht, wobei der obere seitliche Rand der U-Schenkel oder der Verbindungssteg zwischen den U-Schenkeln als Auflager für den Bolzen dient.
Die durch die Erfindung erreichten Vorteile sind vor allem darin zu sehen, dass bei der erfmdungsgemässen Vorrichtung die durch Toleranzausgleich bedingten Kräfte und Momente auf ein Minimum reduziert sind, denn bei der erfindungsgemässen Vorrichtung erfolgt die Einstellung zum Ausgleich von Toleranzen, ohne dass in der Vorrichtung selbst besondere Beanspruchungen auftreten. Der einfache Aufbau führt dazu, dass die auftretenden Beanspruchungen überschaubar sind und die in die Vorrichtung selbst eingeleiteten Momente sowie die daraus resultierenden Spannungen gering bleiben. Darüber hinaus zeichnet sich die erfindungsgemässe Vorrichtung durch fertigungstechnische und montagetechnische, insbesondere aber einstellungstechnische Einfachheit aus.
Im folgenden wird die Erfindung mit weiteren Merkmalen an Hand der lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnungen ausführlicher erläutert ; es zeigen in schematischer Darstellung : Fig. l eine erfindungsgemässe Vorrichtung in eingebautem Zustand, Fig. 2 die Aufsicht auf einen Teil des Gegenstandes nach
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den Gegenstand nach Fig. 5 aus der Richtung des Pfeiles A bei teilweise abgebrochener Fassadenplatte.
Die in den Fig. l bis 3 dargestellte Vorrichtung dient zur Aufhängung von Fassadenplatten--l-u. dgl. an Bauwerken--2--. Sie besteht in ihrem grundsätzlichen Aufbau aus einem Verankerungsprofil-3-mit Verankerungseisen--4--. Das als Ankerplatte ausgebildete Verankerungsprofil--3-ist bundig mit der Aussenwand des Bauwerkes--2--in das Bauwerk--2--eingelassen. Oberhalb des Verankerungsprofils --3- befindet sich eine Aussparung--5--im Bauwerk--2--. An das Verankerungsprofil--3-angeschlossen ist eine Einrichtung zum Einhängen eines mit der Fassadenplatte--l--verbunden Bolzens.
Die Einrichtung zum Einhängen besteht aus einem U-förmig gebogenen Teil-6--mit an den U-Schenkeln
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bis 3 als gebogener Blechteil ausgeführten Teiles--6--greifen im Bereich der Aussparung --5-- über den oberen Rand des Verankerungsprofils--3--.
Als Tragelemente und zugleich als Ausgleichselemente sind bei der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsform Bolzen-9--in die Fassadenplatte--l--eingelassen, die zwischen U-schenkeln --7---- der Einrichtung zum Aufhängen hindurchgeführt und auf der nach oben weisenden Gegenseite mit
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--9-- werden--7-- gehalten. Die Auflagerfläche--12--ist im rechten Winkel zur Ebene der Fassadenplatte und der Aussenwand des Bauwerkes--2--angeordnet. Im Rahmen der Erfindung liegt eine in Fig. l gestrichelt angedeutete Ausführungsform, bei der der Auflager --12-- im unteren Bereich des Teiles --6-- angeordnet ist.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Ausführungsform verläuft der als Auflager --12-- dienende Rand der U-Schenkel--7--schräg zur Ebene der Fassadenplatte--l--und er ist gekrümmt ausgebildet. Auf dem Auflager --12-- stützt sich ein in der Fassadenplatte--l--ebenfalls schräg angeordneter Bolzen-9mit Zwischenlegscheibe-10-und Mutter--11--ab. Geringfügige Toleranzen im Hinblick auf die winkeltreue Anordnung des Bolzens--9--in der Fassadenplatte-l-sind unerheblich, da wegen der Krümmung der Auflagerfläche --12-- immer ein flächiger Kontakt zwischen Bolzenbund Einrichtung zum Einhängen und damit grosser Reibschluss erreicht wird.
Im übrigen ist die Fassadenplatte--l-gegen das
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Bauwerk--2--durch ein Abstandselement --13-- abgestützt, welches im Ausführungsbeispiel als einstellbarer Schraubenbolzen angedeutet ist.
Bei dem in der Fig. 4 dargestellten Ausführungsbeispiel besteht die Vorrichtung aus einem in die rohe, unverkleidete Wandfläche des Bauwerkes --2-- einzulassendem Verankerungsprofil --3-- mit
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Teilstück des Bolzens --9-- ein weiteres Gelenk-15, 16- angeordnet. Im Ausführungsbeispiel besteht das zusätzliche Gelenk aus dem Ring--15-des als Ringbolzen ausgeführten Bolzens--9--und einer den Ring - durchgreifenden, an dem zum Einlassen in die Fassadenplatte--l--bestimmten Teilstück des Bolzens --9-- angebrachten Öse --16-- An den Schaft des Ringbolzens --9-- ist der Teil--6--der Einrichtung zum Einhängen angeschlossen.
Berücksichtigt man, dass die an der Vorrichtung angreifenden Kräfte zunächst aus dem Gewicht der Fassadenplatte-l--resultieren, so wird unmittelbar deutlich, dass infolge der beiden Gelenke die Momente reduziert werden, die in den Unterteil der Vorrichtung einfliessen können.
Im Ausführungsbeispiel nach Fig. 5 ist das Verankerungsprofil--3--eine im wesentlichen L-förmige Schiene, die in das Bauwerk--2--eingelassen und mit Verankerungseisen--4--in diesem verankert ist. So kann das Verankerungsprofil-3--im Zuge der Herstellung des Bauwerkes--2--leicht an einer Schalung provisorisch befestigt und später von dieser getrennt werden. Bei der Ausführungsform nach Fig. 5 kann in das Verankerungsprofil--3--ein Schraubenbolzen--17--eingeschraubt sein, der sicherstellt, dass die noch zu
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--16-- des Bolzens --9-- gelenkigVerbindungssteg--21--versteift sind.
Die beiden U-Schenkel--7--sind zum Hinterfassen der Einhängekante --22-- des Verankerungsprofils --3-- eingerichtet, wobei die Einhängekette--22-- grundsätzlich in verschiedener Weise gestaltet sein kann. Der U-Steg ist auf der der Mutter--11-zugewandten Seite als Auflager --12-- ballig ausgebildet. Es existiert auf diese Weise ein Gelenk einerseits an der Stelle, an der das Mutterstück--20--mit dem Bolzen --9-- verbunden ist und anderseits dort, wo der Ausgleichsschraubenbolzen --19-- in den U-Steg eingeführt ist.
Diese beiden Gelenke stellen in Verbindung mit der Längenverstellung des Ausgleichsschraubenbolzens--19-sicher, dass alle auftretenden Toleranzen von der erfindungsgemässen Einrichtung ohne Zwang ausgeglichen werden können, wie man ohne weiteres verifiziert, wenn man in der Ausführungsform nach Fig. 5 die dargestellte Fassadenplatte--l--in Richtung der beiden eingezeichneten Pfeile oder zusätzlich orthogonal zur Zeichenebene verschiebt. Das Abstandselement--13ist folglich beliebig einstellbar, es ist im Ausführungsbeispiel als Schraubenbolzen angedeutet.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Vorrichtung zur Aufhängung von Fassadenplatten u. dgl. an Bauwerken, bestehend aus einem im Bauwerk zu verankernden Verankerungsprofil und einer daran angeschlossenen Einrichtung zum Einhängen eines
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dass die Einrichtung zum Einhängen aus einem U-förmig gebogenen oder geformten Teil (6) mit an den U-Schenkeln (7) angeformten oder angeschlossenen, über den oberen Rand des Verankerungsprofils (3) greifenden Einhängenasen (8) besteht, wobei der obere seitliche Rand der U-Schenkel (7) oder der Verbindungssteg (21) zwischen den U-Schenkeln (7) als Auflager (12) für den Bolzen (9) dient.