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Die Erfindung betrifft ein Schlepperanbaugerät mit einem aus in Fahrtrichtung liegenden Längsträgern und von Vierkantrohren gebildeten Querträgern zusammengesetzten Werkzeugtragrahmen und einem an diesem befestigten, mit Anschlussbolzen und/oder Augen für die Lenker des Schlepperhubwerkes versehenen Anbaubock.
Bekannte Schlepperanbaugeräte dieser Art bestehen aus zwei Querträgern, die durch mehrere Längsträger mittels festgeklemmter Laschen od. dgl. verbunden sind. Die Längsträger sind dabei mit den Befestigungslaschen so konstruiert, dass sie jeweils nur an zwei benachbarten Querträgern befestigt werden können. Eine Erweiterung des Werkzeugtragrahmens durch zusätzliche Querträger ist daher nur möglich, wenn die Befestigungslaschen der den zusätzlichen Querträger mit dem letzten Querträger des bereits zusammengesetzten Tragrahmens verbindenden Längsträger neben den Laschen der die Querträger des zusammengesetzten Tragrahmens verbindenden Längsträger angeordnet werden. Die Längsträger können daher nicht in einer Flucht angeordnet werden und nehmen durch ihre Befestigungslaschen sehr viel Platz zur Befestigung der Werkzeuge, z.
B. von Zinken, am Querträger weg. Abgesehen davon werden die Querträger dieser bekannten Tragrahmen von Vierkantrohren gebildet, deren eine Diagonalebene vertikal verläuft. Das Befestigen der Werkzeuge am Werkzeugträger wird dadurch beträchtlich erschwert und ist oft nur mittels besonders aufwendig konstruierter Laschen oder Beilagestücke möglich.
Ein weiterer Nachteil dieser bekannten Schlepperanbaugeräte besteht darin, dass die Lage der Anschlussbolzen bzw. der Anschlussaugen für die Lenker des Schlepperhubwerkes an dem mit dem Werkzeugrahmen verbundenen Anbaubock durch dessen Konstruktion festgelegt ist. Die unveränderbare Zuordnung der Anschlussbolzen bzw. Anschlussaugen des Anbaubockes beschränken daher die Verwendung des Schlepperanbaugerätes auf ein Schlepperhubwerk mit diesen bestimmten Anschlussmassen. Gerade aber der landwirtschaftliche Betrieb, der heute verschiedene Schlepper verwendet, ist darauf angewiesen, ein derartiges Schlepperanbaugerät an verschiedene Schlepper mit verschiedenen Schlepperhubwerken anbauen zu können.
Die bekannten Schlepperanbaugeräte mit einem aus Längs- und Querträgern zusammengesetzten Werkzeugtragrahmen sind daher nicht nur in ihrem Einsatz beschränkt, da die Tragrahmen nicht ohne weiteres in Fahrtrichtung vergrössert werden können, sondern auch in ihrer Verwendungsmöglichkeit mit verschiedenen Schleppern, da der dem Anschluss an ein Schlepperhubwerk dienende Anbaubock lediglich für ein bestimmtes Schlepperhubwerk ausgelegt ist.
Der Erfindung liegt demnach die Aufgabe zugrunde, diese Mängel zu beseitigen und ein Schlepperanbaugerät zu schaffen, das ohne Schwierigkeiten in Fahrtrichtung beliebig verlängert werden kann und einen Anbaubock aufweist, der mit einfachen Mitteln an jedes Schlepperhubwerk angeschlossen werden kann.
Ausgehend von einem Schlepperanbaugerät der eingangs geschilderten Art löst die Erfindung die gestellte Aufgabe im wesentlichen dadurch, dass die Querträger mit waagrechten bzw. lotrechten Rohrwänden angeordnet und aus Teilstücken bestehende Längsträger vorgesehen sind, die an ihren Teilstückenden je eine Hälfte von die Querträger umschliessenden, lotrecht geteilten Schellen tragen. Die besondere Ausbildung der Längsträger gewährleistet dabei die Anordnung der einzelnen Längsträgerteilstücke in einer Flucht, da jeweils zwei in entgegengesetzter Richtung von einem Querträger weggehende Teilstücke mit ihren einander zugekehrten Schellenhälften eine vollständige Schelle bilden, mit deren Hilfe beide Längsträgerstücke am Querträger befestigt sind.
Die Querträger sind mit waagrechten bzw. lotrechten Rohrwänden angeordnet, was ein einfaches Befestigen der Werkzeuge ohne besonders konstruierter Laschen oder Beilagestücke ermöglicht.
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gleichen Schellen befestigt sind. In der gleichen Art kann aber auch der Anbaubock am Tragrahmen befestigt werden, so dass mit wenigen Handgriffen das erfindungsgemässe Schlepperanbaugerät an jedes Schlepperhubwerk angepasst werden kann.
Weitere Vorteile und Ausführungsmöglichkeiten des erfindungsgemässen Schlepperanbaugerätes werden an Hand der Zeichnungen beschrieben, die ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes darstellen. Es zeigen : die Fig. l und 2 ein erfindungsgemässes Schlepperanbaugerät schematisch im Grundriss und in Seitenansicht, die Fig. 3 und 4 ein Ausführungsbeispiel einer zweiteiligen Lasche in Draufsicht und im Längsschnitt, die Fig. 5 und 6 die Verbindung eines Querträgers mit den Längsträgern in Vorderansicht und Draufsicht, Fig. 7 die Verbindung zweier Laschenhälften in Seitenansicht, die Fig. 8 bis 11 die in Fig. 7 gezeigten Laschenhälften in Draufsicht und Vorderansicht, die Fig. 12 und 13 Vorderansicht und Seitenansicht des Anbaubockes, die Fig. 14 und 15 eine Anbaubolzenbefestigung im Anbaubock im Längs- und Querschnitt und die Fig.
16 bis 19 verschiedene Anschlussstücke an die Laschenhälften in Seitenansicht.
Gemäss den Fig. 1 und 2 ist ein Schlepperanbaugerät mit einem Tragrahmen und einem Anbaubock schematisch dargestellt, welches Anbaugerät als Werkzeugträger für verschiedene Werkzeuge in der Landwirtschaft verwendbar ist. Das Anbaugerät besteht aus einem Tragrahmen--T-und einem Anbaubock-A-zum fallweisen Anbau des Tragrahmens an einen Schlepper.
Der Tragrahmen-T-besteht aus Querträgern die durch Längsträger-2-verbunden sind.
Zur Verbindung der Längsträger-2-mit den Querträgern-l-werden zweiteilige Laschen-3verwendet, deren beiderseitige Flansche mitsammen verschraubt werden, um eine Klemmung auf dem jeweiligen
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Querträger-l-zu erhalten. In ähnlicher Weise wird auch der Anbaubock-A-mit zweiteiligen Laschen --4-- mit dem Tragrahmen-T-verbunden.
Zur leichteren Montage der zweiteiligen Laschen werden als Querträger Vierkantrohre verwendet, die waagrechte bzw. lotrechte Rohrwände aufweisen. Die Laschen --3-- umgreifen die Querträger wobei an jede Laschenhälfte ein entsprechend abgelängter Längsträger --2-- und an dessen Ende wieder eine zweite Laschenhälfte angeschweisst ist, so dass der Tragrahmen--T--in Fahrtrichtung je nach Erfordernis verlängert werden kann.
Zur Verbindung des Tragrahmens-T-mit dem Anbaubock-A-werden Anschlussstücke an die Laschenhälften angeschweisst, die diese Verbindung sowie die Verbindung des Werkzeugträgers mit der Dreipunkthydraulik des Schleppers ermöglichen, wie solche Anschlussstücke in den Fig. 17 bis 19 dargestellt sind.
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- T-zu verbinden, als auch die Anbaubolzen-5-für die beiden unteren Schlepperlenker als auch den oberen Anbaubolzenträger--6--für die Schlepperhydraulik an beliebiger Stelle am Anbaubock--A--zu befestigen.
In den Fig. 5 und 6 ist hiebei das Tragrahmenskelett mit den Längsträgern--2--und den Querträgern --1-- in Ansicht und Grundriss dargestellt, wobei jeweils zwei Laschenhälften --3a bzw. 3b-durch Längsträgerteile --2-- miteinander verschweisst sind, so dass durch Aufsetzen der Laschenteile-3a bzw. 3b-auf die Querträger --1-- und Verschraubung der beiden Laschenhälften --3a und 3b-eine beliebige Erweiterung des Tragrahmens-T-ermöglicht wird. In Fig. 3 ist eine derartige Lasche in Ansicht und in Fig. 4 in Längsschnitt dargestellt, wobei zur Erhöhung der Klemmverbindung der Laschen auf den Längsträgern--l--die Innenfläche der Laschen gemäss Fig. 4 profiliert oder gezahnt ausgebildet ist.
Während für die zweiteiligen Laschen --3a, 3b-- zur Herstellung und Erweiterung des Tragrahmens - zur Verbindung der beiden Laschenhälften einfacher Schraubverschluss vorgesehen ist, weil der
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im bezug auf ihre gegenseitige Klemmverbindung besonders gestaltet, um einerseits eine leichte Verstellung derselben auf ihrem jeweiligen Träger vornehmen zu können, ohne dass Gefahr besteht, dass eine Klemmschraube in Verlust gerät.
Gemäss Fig. 8 und 9 besitzt die Laschenhälfte-4a-an ihren beiderseitigen Laschen an Stelle der Bohrung beiderseitige Langschlitze-4c--, während die Laschenhälfte --4b-- an ihrem einen Seitenflansch ein Schraubgewinde --4d-- für den Eingriff mit der einzigen Befestigungsschraube --4s-besitzt, während an ihrer gegenüberliegenden Lasche ein doppelköpfiger Bolzen--4g--in einem Flanschschlitz
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Träger aufgelegt und die zweite Laschenhälfte --4a-- seitlich in den doppelköpfigen Bolzen --4g-- mit ihrem Schlitz--4c--eingeschoben und sodann die Befestigungsschraube--4s--in das Schraubloch --4d-- bis zum Klemmverschluss eingeschraubt wird.
Zur leichteren Lösung des Klemmverschlusses muss daher lediglich die einzige Klemmschraube --4s-- um wenige Schraubgänge gelüftet werden (ohne sie zur Gänze aus dem Gewinde auszuschrauben und daher Verlustgefahr am Feld herbeizuführen), da bereits nach Lüftung um wenige Schraubengänge die Laschenhälfte --4a-- auf dem Träger weggeschoben werden und damit der Verschluss der zweiteiligen Lasche geöffnet werden kann.
In Fig. 12 und 13 ist die Befestigung des Lagerbockes--A--ebensowohl mit dem Tragrahmen--T--
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die ihrerseits mit den Laschen --4-- mit dem Tragrahmen--T--verbunden werden, werden die Anbaubolzen --5-- zum Anstecken in die beiden unteren Hydrauliklenker des Schleppers gleichfalls mittels derartiger Laschen --4-- dadurch befestigt, dass auf der einen Laschenhälfte-4a-ein Anschlussstück --7a-- angeschweisst wird, in welchem eine Büchse-9-befestigt ist. Diese Büchse dient zur Aufnahme der Anbaubolzen-5-des Werkzeugträgers. (Fig. 14 und 15 in grösserem Massstab).
An seinem oberen Ende
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Oberteil-8-,Anschlussstück --7c-- besitzen, mit welchen etwa die Versteifungsdiagonalen--10--des Tragrahmens --T-- am Lagerbock befestigbar sind.
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verschiedene Maschinentypen zweckmässig.
In der Fig. 16 ist die Verschweissung zweier derartiger Laschen --4-- zu einer zweifachen Doppellasche - -4-- dargestellt, während in den Fig. 17 bis 19 verschiedene Anschlussstücke--7a, 7b und 7c-mit je einer Laschenhälfte verschweisst sind, die zum Zusammenbau des Werkzeugträgers in der beschriebenen Art erforderlich sind.
Da die Querträger--l--mit einer waagrechten Oberfläche montiert sind, ist ebensowohl das Aufschieben der Hälften der Doppellaschen--3 bzw. 4--ohne Gefahr des Abfallens während der Montage durch einen Mann möglich, als auch der Zusammenbau mit den jeweiligen Werkzeugen (Grubber, Kultivatorenzinken, Gänsefüsse, Häufelkörper od. dgl.) durch Einklemmung deren Befestigungslaschen an der waagrechten Oberfläche der Querträger möglich ist, ohne hiezu besondere Beilagsstücke zu verwenden, wie dies bei auf der Spitze gestellten mehrkantigen Querträgerprofilen erforderlich wäre.
Durch die Verwendung der beschriebenen besonders zweiteiligen Laschen kann demnach ein Werkzeugträger für die unterschiedlichste Verwendbarkeit zusammengebaut werden, die in einfacher Serienfertigung zur Montage verschiedenster landwirtschaftlicher Geräte geeignet sind, da immer gleichartige Rahmenteile verwendet werden. Die Erweiterung des Tragrahmens ist durch Vervielfachung ihrer Grundelemente ohne weiteres durch den Landwirt selbst möglich, wobei auch wegen der übersichtlichkeit der Konstruktion die Zerlegbarkeit und damit der Transport des zerlegten Werkzeugträgers und sein Wiederzusammenbau in einfachster Weise ermöglicht ist.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Schlepperanbaugerät mit einem aus in Fahrtrichtung liegenden Längsträgern und von Vierkantrohren gebildeten Querträgern zusammengesetzten Werkzeug-Tragrahmen und einem an diesem befestigten, mit Anschlussbolzen und/oder -augen für die Lenker des Schlepperhubwerkes versehenen Anbaubock,
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