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Ebener Zuschnitt für eine auf einem Behälter anbringbare Ausgussvorrichtung
Die Erfindung betrifft einen ebenen Zuschnitt für eine auf einem Behälter anbringbare Ausgussvorrichtung mit einer Ausgussrinne und einer die Ausgussrinne und einer die Ausgussöffnung des Behälters umfassenden streifenartigen Halterung.
Es sind aus Papier, Karton, Kunststoff u. a. Materialien bestehende Vorrichtungen dieser Art bekannt, bei denen die streifenförmige Halterung senkrecht zur Symmetrale der Ausgussrinne absteht. Im aufgerichteten Zustand des Zuschnittes legen sich diese seitlich abstehenden Haltestreifen federnd gegen die Innenseite der Ausgussöffnung des Behälters oder umgeben diese aussenseitig unter Klemmwirkung. Abgesehen davon, dass die seitlich abstehenden Streifen beim Transport oder beim Gebrauch leicht beschädigt, z. B. geknickt oder abgebrochen werden können, wodurch die Ausgussvorrichtung unbrauchbar wird, lässt bei längerem Gebrauch die Klemm- oder Federwirkung, die die Befestigung der Ausgussvorrichtung am Behälter bewirkt, infolge Ermüdung des Materials nach, was zu unliebsamen Störungen durch Wackeln oder Abfallen der Ausgussvorricbtung führt.
Diese Nachteile werden mit einer Ausgussvorrichtung vermieden, die aus einem Zuschnitt der eingangs erwähnten Art hergestellt ist, der erfindungsgemäss dadurch gekennzeichnet ist, dass der Zuschnitt im wesentlichen U-förmig ausgebildet ist, wobei einer der Schenkel des U an seinem freien Ende mit einem Klebstoffauftrag oder einem Selbstklebeband oder-streifen versehen ist. Solche Zuschnitte sind leichter stapel-, verpak-un transportierbar als die bekannten, da die Halterungsstreifen parallel zur Rinnensymmetrale verlaufen und nicht seitlich abstehen. Durch diese Anordnung sind sie auch weniger Beschädigungen ausgesetzt. Darüber hinaus ist die Befestigung von der Elastizität des Materials unabhängig, da sie durch Zusammenkleben der beiden Halterungsstreifen erfolgt.
Schliesslich ist eine solche Ausgussvorrichtung auch universeller anwendbar, da keine Grenzen bezüglich Form und Lichtweite der Ausgussöffnung des Behälters gesetzt sind, wie dies bei der eingangs beschriebenen bekannten Ausgussvorrichtung im Hinblick auf die bei dieser erforderliche Klemm- oder Federwirkung der Fall ist.
Gemäss einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist der die beiden Schenkel des U verbindende Bogen zwei jeweils vom Übergangsbereich der Schenkel in den Bogen ausgehende Faltlinien auf, wodurch beim Aufrichten des Zuschnittes eine der Flüssigkeitsführung dienende Rinne von vorherbestimmter Form entsteht. Für den praktischen Gebrauch erweist es sich als besonders günstig, wenn diese Ausgussrinne Schnabelform hat, was erfindungsgemäss dadurch erreicht wird, dass diese Faltlinien in Richtung zu dem die Abflusskante bildenden Zuschnittsrand konvergent verlaufen.
Die Erfindung wird an Hand der Zeichnungen näher erläutert, worin die Fig. l und 2 zwei verschiedene Ausführungsbeispiele für einen erfindungsgemässen Zuschnitt in Ansicht zeigen. Fig. 3 zeigt in schaubildlicher Darstellung eine aus einem erfindungsgemässen Zuschnitt hergestellte Ausgussvorrichtung in Gebrauchsstellung.
Erfindungsgemäss weist der ebene Zuschnitt im wesentlichen die Form eines U auf (Fig. 1 und 2), dessen Schenkel-l-im aufgerichteten Zustand die die Ausgussöffnung des Behälters-7- umgebende Halterung bilden. Einer der Schenkel-l-ist an seinem freien Ende mit einem
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Klebstoffauftrag --3-- versehen (Fig. l), mit dem dieses Ende nach Herumlegen um den Behälterhals od. dgl. auf die Rückseite des andern Schenkels --1-- geklebt wird, so dass sich eine ringförmige Halterung ergibt, wie aus Fig. 3 ersichtlich ist.
Anstatt des Klebstoffauftrags kann auch ein Selbstklebeband oder-streifen--4--verwendet werden (Fig. 2), der, falls er nicht mehr genügend Klebekraft besitzt, leicht durch einen neuen ersetzt werden kann.
Der die beiden Schenkel --1-- verbindende Bogen --2-- bildet in Gebrauchslage die Ausgussrinne. Um eine Ausgussrinne bestimmter Form zu erhalten, können, wie in Fig. 2 dargestellt, Faltlinien --5-- vorgesehen werden. Diese erstrecken sich von jenem Bereich, in dem der Schenkel --l-- in den Bogen --2-- übergeht, bis zur äusseren Zuschnittskante, die im aufgerichteten Zustand die Abflusskante-6-der Ausgussvorrichtung bildet. In Fig. 2 sind zwei Beispiele für die Anordnung dieser Faltlinien-5-eingezeichnet, u. zw. ergeben die strichlierten Faltlinien-5eine Rinne mit oben offenem Rechteckquerschnitt, also parallelen Seitenwandungen.
Die strichpunktiert eingezeichneten Faltlinien --5-- ergeben eine schnabelförmige Ausgussrinne, wie sie in Fig. 3 dargestellt ist.
Durch die Erfindung wird eine einfach herstellbare, vielseitig verwendbare Ausgussvorrichtung geschaffen, die sich auch für zähe Flüssigkeiten, z. B. Lacke und Farben, vorzüglich eignet. Als Material können Karton, Pressspan, Kunststoff, dünnes Blech und sonstige biegsame Materialien verwendet werden. Gegebenenfalls kann der Zuschnitt auch einseitig ganz oder zumindest im Bereich seines die Abflussrinne bildenden Bereiches mit einem flüssigkeitsabweisenden oder reibungsvermindernden Schicht, z. B. einer Wachsschicht oder einem Metallüberzug, versehen sein.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Ebener Zuschnitt für eine auf einem Behälter anbringbare Ausgussvorrichtung mit einer Ausgussrinne und einer die Ausgussöffnung des Behälters umfassenden streifenartigen Halterung,
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