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Vorrichtung zum Verpacken von vorzugsweise unsteifem Packgut zwischen die übereinanderliegenden Hälften einer Verpackungshülle aus verschweissbarer Kunststoff-Folie
Die Erfindung befasst sich mit der Aufgabe der Verpackung besonders von unsteifen Gegenständen, etwa Strümpfen oder Portionen eines schüttfähigen Materials (Pulver, Tee, Tabak usw.) und schafft eine dazu geeignete Vorrichtung, die jedoch auch dazu verwendet werden kann, steife Gegenstände zu ver- packen. Dabei soll die Aufgabe so gelöst werden, dass die Vorrichtung bei einfachem Aufbau mit ein- fachen Mitteln auf verschiedene Packgegenstände umgestellt werden kann. Die Packung soll unter Verwendung einer plan liegenden, d. h. ungefalteten Folie erhalten werden.
Die letzte Forderung ist deshalb von Bedeutung, weil man bei der Verpackung von unsteifem oder schüttfähigem Packgut nur dann eine zeit-und arbeitssparende Bedienung der Vorrichtung erreichen kann, wenn man imstande ist, den Packgegenstand von oben auf eine Unterlage aufzulegen oder aufzuschütten, wogegen sich Schwierigkeiten dann ergeben, wenn man den Packgegenstand seitlich in eine Falte einführen oder etwa von oben in eine aus Folie gebildete Rinne einschütten muss.
Zur Lösung der gestellten Aufgabe wird von einer Vorrichtung zum Verpacken von vorzugsweise unsteifem Packgut zwischen die übereinanderliegenden Hälften einer Verpackungshülle aus verschweissbarer Kunststoff-Folie ausgegangen, die aus zwei längs ihrer Stirnkante miteinander verschweissten, von je einer oberhalb und unterhalb der Arbeitsebene befindlichen Vorratsrolle ablaufenden B ahnen besteht und die mittels Schweiss- bzw. Schneidbalken um das Packgut geschlossen und von den Bahnen abgetrennt wird.
Vorrichtungen dieser Art sind bisher nur zur Verpackung von steifem Packgut, wie Schachteln, Dosen, Tuben oder sonstigen festen, d. h. beim Vorschieben ihrer Form bewahrenden Gegenständen bekanntgeworden. Diese bekannten Vorrichtungen arbeiten so, dass beim Vorschieben des Gegenstandes gegen eine quer zur Vorschubrichtung verlaufende Folie diese sich teilweise um den Gegenstand herumlegt und dann durch Schweissnähte geschlossen wird. Handelt es sich aber um nachgiebige Gegenstände, z. B. Wattebauschen, Wäschestücke od. dgl, so ist die Ausübung von Schub zwecks teilweisen Herumlegens der Folie um den Gegenstand nicht möglich, und damit wird der Verpackungsvorgang erheblich umständlicher.
Die Erfindung vermeidet diesen Nachteil bei einer Vorrichtung der angeführten bekannten Art durch eine Ausgestaltung derselben, welche sich dadurch kennzeichnet, dass in einer ersten Station eine mit einer Ausnehmung versehene, vorzugsweise plattenförmige Unterlage für das Packgut vorgesehen ist, die in der etwa horizontal verlaufenden Arbeitsebene in eine zweite Station vorschiebbar ist, in welcher die Schweiss- bzw. Schneidbalken angeordnet sind, wobei in an sich bekannter Weise die zwischen den Stationen etwa senkrecht zur Arbeitsebene verlaufende Verpackungshülle von dem Packgut bzw.
der Unter-
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lage mitgenommen wird und sich gegen die Oberseite des Packgutessowie gegen die Unterseite der Un- terlage legt, und dass in der zweiten Station oberhalb des Packgutes und korrespondierend zu der Ausneh- mung der in diese Station vorgeschobenen Unterlage ein etwa senkrecht zur Arbeitsebene auf-und ab- wärtsbeweglicher Druckstempel zum Festhalten des Packgutes während des Zurückziehens der als Ein- schiebeorgan wirkenden Unterlage aus der Hülle angeordnet ist. Diese Unterlage drückt demnach im
Zuge ihrer Bewegung die Folie durch einen zwischen den beiden Schweissbalken gebildeten Spalt hin- durch, wobei sich die Folie unter Bildung einer Falte an die Ober- und an die Unterseite des Gegen- standes anlegt, der dabei noch auf der Unterlage ruht.
Sobald diese Unterlage um eine Distanz durch diesen Spalt hindurchgreift, die ausreicht, um den Packgegenstand oben und unten vollständig mit Folie zu bedecken, wird diese Unterlage aus der gebildeten Folienfalte entfernt, ohne dass dabei der Packge- genstand seine Lage in der Falte verändert, wozu der Druckstempel von oben aussen auf den Packgegen- stand drückt und dieser Festhaltedruck auf die untere Hälfte der Folienfalte, nicht aber auf die Unterla- ge übertragen wird, die dadurch aus der Falte herausgezogen werden kann, um in die Ausgangslage zu- rückverstellt zu werden.
Die Erfindung sei nun an Hand der schematischen Zeichnungen erläutert, in denen zeigen :
Fig. 1 einen Aufriss der Vorrichtung und Fig. 2 einen Grundriss im Schnitt nach Linie II-II der Fig. 1 ; die Fig. 3 und 4 in vergrössertem Massstabe zwei Arbeitsphasen der Vorrichtung in Beschränkung auf die unmittelbar mit dem Packgegenstand in Berührung kommenden Teile und Fig. 5 einen Längsschnitt durch einen verpackten Gegenstand vor seinem Abtrennen von den beiden die Hülle liefernden KunststoffFolien. In allen Figuren sind gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen versehen. Die Antriebseinrichtungen für die beweglichen Teile und die elektrischen Steuerungen sind nicht eingezeichnet, denn es handelt sich dabei um an sich Bekanntes.
Die dargestellte Vorrichtung besitzt einen horizontalen Tisch-l-mit senkrecht zu seiner Tischfläche beweglichen Schneid-und Schweissbalken- 2, 3--, wobei der untere dieser Balken, auch feststehend ausgeführt sein kann, in welchem Fall seine wirkenden Teile etwa in Tischebene liegen sollen. Über den Tisch hin-und herbeweglich ist eine den Packgegenstand --4-- aufnehmende Un- terlagsplatte-5-von noch zu beschreibender Form. Verpackungsfolie wird von einer oberen Rolle - und von einer unteren Rolle --7-- angeliefert, die beide durchBremsorgane --8-- an einer freien Drehung gehindert sind. Es kann sich dabei um gleiche oder verschiedene Folien handeln, es besteht nur die Forderung, dass die beiden Folien zusammenverschweissbar sein müssen.
Beispielsweise könnte man die untere Folie stärker und aus einem matten Kunststoff wählen, wogegen die obere Folie glasklar und dünner sein könnte. Mit --10-- ist der Druckstempel bezeichnet, der sich im Arbeitsrhythmus der Vorrichtung auf- und niederbewegt
Um einen Gegenstand in den Bereich der Schweissbalken --2, 3-- zu fördern, in dem die Verschweissung erfolgt, bedient sich die vorliegende Vorrichtung der hin-und herbeweglichen Unterlagsplatte --5--, die einen Bodenausschnitt-5'-besitzt. Diese Platte ist auf dem Tisch-l-unter der Wirkung eines nicht gezeichneten Antriebes, der an dem Fortsatz --12-- der Platte --5-- angreifen könnte, und dessen Arbeitshub zweckmässig regelbar ausgeführt ist, hin-und herbeweglich.
Die von den beiden Rollen-6, 7-kommenden Folien-6', 7'-sind erstmalig bei --14-- verschweiss; die folgenden Verschweissungen entstehen im Zuge der Arbeit der Vorrichtung.
Die Vorrichtung arbeitet wie folgt : Der Packgegenstand --4-- wird auf die in der aus Fig. 1 ersichtlichen Lage befindliche Unterlage --5-- aufgelegt, was von Hand aus oder automatisch erfolgen kann.
Wenn es sich um die Verpackung von Portionen eines schüttfähigen Erzeugnisses handelt, wird diese Teilmenge mit einem Löffel oder einem ähnlichen Instrument auf ein Blatt Papier od. dgl. geschüttet, das auf die Unterlage --5-- gelegt wurde. Die Platte --5-- wird dann in Richtung gegen die Schweissbalken --2, 3-- vorgeschoben, wobei die vordere Plattenkante --5"-- die Folie erfasst und unter Bildung einer Falte --16-- in den zwischen den Schweissbalken befindlichen Raum einzieht, wie dies in Fig. 1 strichliert dargestellt ist Die Folien --6', 71-- gleiten dabei über Führungen --18, 20--, doch könnten sie auch unmittelbar über die Kanten der Schweissbalken gezogen werden.
Man erhält eine an drei Seiten offene Falte aus Verpackungsmaterial, dessen untere Lage zwischen der Oberfläche des
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--5-- verläuftSchweissnaht --14-- gebildet ist.
Um die Unterlagsplatte aus der Falte --16-- zu entfernen, u. zw. so, dass der Packgegenstand beim Herausziehen der Unterlage --5-- in der Falte --16-- liegen bleibt, tritt der Druckstempel--10-- in Tätigkeit ; er senkt sich auf die Aussenseite der oberen Verpackungsfolie und drückt, durch diese hindurch, den Gegenstand gegen die Unterfolie. Damit dies möglich ist, besitzt die Unterlagsplatte-5-
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die Ausnehmung-5'-, die zu der Kante-5"-, d. h. jener, die in der Ausgangsstellung der Unterlagsplatte zu den Schweissbalken --2, 3-- weist, offen ist.
Dieser Zustand der Packung ist, vergrössert, aus Fig. 3 ersichtlich, in der man den Druckstempel--l0-- und den unter seiner Wirkung etwas deformierten Packgegenstand --4-- erkennt. Es ist demnach ersichtlich, dass letzterer unter der Wirkung des Druckstempels-10-- die Unterseite der Verpackungshülle gegen den Tisch-l-drückt und wenn nun dieUnterlagsplatte--5-- unter der Wirkung ihres Antriebes in der Pfeilrichtung wieder in die Ausgangs- lage der Fig. 1, linke Hälfte, zurückgezogen wird, so bleibt der Packgegenstand --4-- in der an Ort gehaltenen Falte-16-liegen, vgL Fig. 4.
In dieser Stellung senkt sich nun der obere Schweissbalken - und der untere, --3--, hebt sich, sofern er nicht ortsfest in der Maschine angeordnet ist, wobei weitere Folie --61-- von der Rolle abgezogen wird und es erfolgt schliesslich das Verschweissen der Packung.
Die Verschlussnähte werden je nach der Beschaffenheit der Schweissbalken entweder dichte oder luftdruchlässige Nähte sein. Die Quernaht muss jedenfalls so gebildet werden, dass sie entweder eine Trennschweissnaht ist, in welchem Fall die erhaltenen fertigen Packungen über das geneigte Tischende - l'-, Fig. l, abgezogen werden, oder aber eine Abreissnaht.
Im zweiten Fall entsteht eine zusammenhängende Kette, deren Glieder, nämlich die Einzelpakkungen, in den Quernahtbereichen zusammenhängen und leicht getrennt werden können. Dies kann auch bereits in der Maschine erfolgen, wenn man den Druckstempel--10-- so ausführt, dass er anschliessend an den Schweissvorgang eine seitliche Bewegung, etwa der Linie --24--, Fig. 1, folgend, ausführt, die eine Trennung der Trennaht bewirkt
Dasselbe Ergebnis kann man durch einen zusätzlich zum Organ --10-- vorgesehenen, seitlich ausschwingenden Abzieher (nicht dargestellt) erreichen.
Zum besseren Verständnis des im vorstehenden Gesagten sei noch auf die Fig. 5 hingewiesen, in der man erkennt, wie die Querschweissnaht beschaffen sein soll : sie besteht aus der Naht --26--, die den Gegenstand -- 4-- in seiner eigentlichen Packung einschliesst, der Trennnaht --28-- und der Naht - -30--, die der Naht-26-- entspricht und für die Einleitung des folgenden Verpackungsvorganges erforderlich ist, vgL-14-in Fig. 1. Natürlich kann an die Stelle der Trennaht --28-- auch eine voll-
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ist die Unterlage -- 5-- nicht erforderlich.
Es ist auch ersichtlich, dass die Lage, in welcher der Druckstempel --10-- wirken kann, sich nach der Form und Beschaffenheit des zu verpackenden Gegenstandes zu richten haben wird. Handelt es sich um das Verpacken von starren Gegenständen, die eine mittlere Ausnehmung nicht besitzen, so muss das Niederhalten in den Randbereichen der Verpackung erfolgen und in diesem Falle empfiehlt es sich, ein Paar von Druckstempeln anzuwenden. Anderseits sind Fälle denkbar, in denen es des Druckstempels nicht bedarf, dann nämlich, wenn der Gegenstand starr und schwer ist, so dass er einerseits ohne Unterlage in den Schweissbereich geschoben werden kann und anderseits dort die obere und die untere Folie schon allein durch sein Gewicht ausreichend niederhält, um Verschiebungen während des Zuschweissens der Packung auszuschliessen.
In dem in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiel ist angenommen, dass die drei die Packung vollendenden Schweissnähte in einem einzigen Arbeitsgang hergestellt werden. Wenn es sich indes um das Verpacken von besonders voluminösen oder hohen Gegenständen handelt mag es sich empfehlen, die Schweissnähte in zwei Abschnitten herzustellen, indem beispielsweise zuerst die zweite Quernaht und erst dann die Seitennähte hergestellt werden. An dem grundsätzlichen Aufbau der Vorrichtung ändert sich dadurch ebensowenig wie an dem Ablauf der beschriebenen Arbeitsweise.
Ein besonderer Vorteil der vorliegenden Vorrichtung ist darin zu sehen, dass man die Packgegenstände vollkommen ungehindert auf eine waagrechte Unterlage aufbringen und ordnen kann und erst in diesem Zustande in jene Zone der Vorrichtung bringt, in der ihre Umhüllung erfolgt. Dies erleichtert die Herstellung von gefälligen Klarsichtpackungen, wie man sie etwa in der Verpackung von Lebensmitteln besonders schätzt.