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Beschickungsvorrichtung für Maschinen zum Zerfasern von Kokosnussschalen
Die bisher bekannten Maschinen zum Zerfasern von Kokusnussschalen, genauer gesagt, der in gondelförmigenStUcken anfallenden faserigen Mittelschicht der Kokosnussschalen, bestehen im wesentlichen aus zwei endlosen Umlaufketten, von denen zwei Trume federnd gegeneinandergedruckt werden, so dass die
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und störanfälligen Konstruktion aufweisen, bereitet die Beschickung keine besonderen Schwierigkeiten, da den Ketten bloss ein entsprechender Transporteur vorgeordnet zu werden braucht.
Nun sind auch schon Maschinen zum Zerfasern von Kokosnussschalen vorgeschlagen worden, bei denen die Schalenstücke jeweils im Bereich eines Endes zwischen dem gegebenenfalls mit Zähnen od. dgl. besetzten Umfang einer rotierenden Scheibe einerseits und einem diese teilweise umschlingenden Umlaufseil oder einer einen konzentrischen Bogenteil bildenden Gleitschiene anderseits klemmend festgehalten und durch die Scheibendrehung zum Auskämmen des freien Schalenstückendes an einer Stachelwalze od. dgl. vorbeigeführt werden. Bei diesen Maschinen, die gegenüber der eingangs beschriebenen Konstruktion verschiedene Vorteile aufweisen, müssen die Schalenstücke an der Auflaufstelle des Seiles auf die Scheibe bzw. am Einlaufende der Gleitschiene in den Spalt zwischen Scheibenumfang und Seil bzw.
Gleitschiene eingebracht werden, was, wenn es von Hand aus geschieht, die Gefahr von Verletzungen mit sich bringt, zumal jedes Schalenstück so lange gehalten werden muss, bis es vom Seil bzw. der Gleitschiene richtig geklemmt wird.
Demnach liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, für die vorgeschlagenen Zerfaserungsmaschinen eine Beschickungsvorrichtung zu schaffen, die eine einfache Bedienung ohne Verletzungsgefahr ermöglicht.
Die erfindungsgemässe Beschickungsvorrichtung zeichnet sich im wesentlichen durch einen der Scheibe im Bereich der Seilauflaufstelle bzw. des Gleitschieneneinlaufendes vorgeordneten, eine Umlaufbewegung imSinne einesAbwälzens am Scheibenumfang ausführenden Zubringer aus, der eine Vielzahl von quer zur Umlaufrichtung liegenden nach aussen offenen Abteilen zum Einlegen der Schalenstücke und aufeinanderfolgenden Einführen der letzteren in den Spalt zwischen Scheibenumfang und Seil bzw. Gleitschiene aufweist. Die Handarbeit beschränkt sich also auf das Einlegen der Schalenstücke in die Abteile des Zubringers, was weder eine besondere Geschicklichkeit erfordert, noch die Gefahr von Verletzungen mit sich bringt, zumal das Einlegen an vom gefährlichen Einzugsspalt entfernter Stelle durchgeführt werden kann.
Durch die besondere Anordnung und Bewegung des Zubringers werden die Schalenstücke in richtiger Lage zwischen den Scheibenumfang und das Umlaufseil bzw. die Gleitschiene gebracht und vom Zubringer freigegeben, sobald sie vom Seil bzw. der Gleitschiene erfasst bzw. gehalten werden.
In weiterer Ausbildung der Erfindung weist der Zubringer einen in Umlaufrichtung liegenden, die Abteile unterteilenden Spalt auf, durch den das Seil geführt ist bzw. in den das Gleitschieneneinlaufende vorragt. Die durch den Spalt getrennten Zubringerteile können sich daher beiderseits des Seiles bzw. der Gleitschiene und der Scheibe ungehindert bewegen und die Schalenstücke können vom Seil bzw. von der
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Gleitschiene im Spaltbereich bereits erfasst bzw. gehalten werden, wobei es sich empfiehlt, den Spalt in bezug auf die Abteil- bzw. Schalenstacklänge so anzuordnen, dass dann das Seil bzw. die Gleitschiene etwa im ersten Drittel der Schalenstilcke eingreift.
Der Zubringer könnte nach Art eines über zwei Umlenkrollen geführten Endlosförderers ausgebildet sein, von dem eine Umlenkrolle im Bereich der Seilauflaufstelle bzw. des Gleitschieneneinlaufendes liegt. Einfacher ist es jedoch, wenn der Zubringer zur Bildung des Spaltes aus zwei mit Abstand vonein- ander auf einer gemeinsamen Welle sitzenden Trommeln besteht, die an ihrem Umfang mit die Seiten- wände der Abteile bildenden Stegen versehen sind, wobei gegebenenfalls zwischen den Trommeln eine
Seilumlenkscheibe vorgesehen ist. Die beiden Trommeln lassen zwischen sich den gewünschten Spalt für die Seildurchführung bzw. das einragende Gleitschieneneinlaufende frei, wobei selbstverständlich jede
Trommel nur je einen Teil eines Abteiles trägt bzw. bildet.
Die zwischen den Trommeln gegebenenfalls vorgesehene Seilumlenkscheibe dient zur Führung des Umlaufseiles.
Die Stege sind gegenüber den Radialebenen der Trommeln in bezug auf deren Jmlaufrichtung zurück- gebogen. Auf diese Weise wird ein leichteres Lösen der Schalenstücke aus den Abteilen bei der Übergabe an die Scheibe erreicht. Schliesslich besitzen die Abteile nur an der Seite des festzubaltenden Schalen- stückendes eine stirnseitige Abschlusswand. Dadurchist es möglich, die Schalenstücke leichter einzule- gen, wobei die richtige Lage der Schalenstücke in den Abteilen leicht dadurch erreichbar ist, dass die
Schalenstücke stets so weit in die Abteile eingeführt werden, bis sie an der Abschlusswand anstossen.
In den Zeichnungen ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise schematisch dargestellt, u. zw. zei- gen Fig. 1 eine Zerfaserungsmaschine mit Beschickungsvorrichtung in Seitenansicht und Fig. 2 die Be- schickungsvorrichtung für sich allein im Axialschnitt.
Die Zerfaserungsmaschine besteht aus einer rotierenden Scheibe 1, deren Umfang mit Zähnen 2 besetzt ist, und aus einer federnd gegen den Scheibenumfang gedruckten, einen konzentrischen Bogenteil bildenden Gleitschiene 3 sowie einer neben der Gleitschiene bzw. der Scheibe angeordneten Stachelwalze 4 od. dgl. Die Schalenstücke 5 werden zwischen dem Scheibenumfang und der Gleitschiene festgehalten, wobei die Zähne für eine Mitnahme sorgen und die Schalenstücke zum Auskämmen ihres seitlich frei vorragenden Endes an der Stachelwalze vorbeiführen.
Damit die Schalenstücke 5 nicht unmittelbar hinter der Gleitschiene 3 abfallen, ist ein die Scheibe 1 teilweise umschlingendes, innerhalb der bügelförmigen Gleitschiene 3 geführtes Umlaufseil 6 vorgesehen, das über eine Umlenkrolle 7, eine Spannrolle 8 und eine weitere Umlenkrolle 9 läuft. Es ist möglich, auf die Gleitschiene 3 zu verzichten und die SchalenstUcke 5 nur mit Hilfe des Seiles 6 am Scheibenumfang klemmend festzuhalten und an der Stachelwalze 4 zum Auskämmen vorbeizuführen.
Die Schalenstücke müssen am Einlaufende 3a der Gleitschiene bzw. an der Zulaufstelle des Seiles 5 der Scheibe 1 aufgegeben werden. Um dies nicht von Hand aus durchzuführen, ist der Scheibe 1 ein Zubringer vorgeordnet, der aus zwei mit Abstand voneinander auf einer gemeinsamen Welle 10 sitzenden Trommeln 11, lla besteht, die im Sinne einer Abwälzbewegung am Umfang der Scheibe 1 rotieren. Am Trommelumfang sind durch Stege 12 Abteile 13 zum Einlegen der Schalenstücke 5 gebildet. Die Seilscheibe 9 ist zwischen den beiden Trommeln 11, 1la angeordnet, es läuft daher das Seil 5 durch den zwischen den Trommeln gebildeten, die Abteile 13 unterteilenden Spalt 14, ebenso wie das Gleitschieneneinlaufende 3a in diesen Spalt vorragt, so dass die Schalenstücke sicher erfasst werden.
Die Stege 12 sind gegenüber den Radialebenen der Trommeln 11, l1a in bezug auf deren Umlaufrichtung zurückgebogen, um die Übergabe der Schalenstücke zu erleichtern. Mit 15 ist eine einseitigeAbschlusswand der Abteile 13 bezeichnet, die als Anschlag beim Einlegen der Schalenstücke dient.
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