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Die Erfindung betrifft eine Flachdichtung, vorzugsweise Zylinderkopfdichtung bei Brennkraftmaschi- nen, bestehend aus einem beidseitig mit einer Weichstoffschicht versehenen Trägerblech, aus dem unter
Bildung von Ausnehmungen Zacken abstehen, die in die Weichstoffschichten eingreifen und unregelmässig über die Dichtfläche verteilt sind. Bei Flachdichtungen, die zum Abdichten von Zylinderköpfen, Flan- schen, Rohr- und Auspuffleitungen an Brennkraftmaschinen verwendet werden und aus weichen Dichtungs- platten, z.
B. aus Asbest bestehen, die auf beiden Seiten mit Blechplatten bewehrt sind, ist es bereits be- kannt, aus den Blechplatten unregelmässig über die ganze Dichtfläche verteilte zackenartige Zungen aus- zuschneiden, die auf die Ausschnitte der Dichtung abgestimmt sind und in die weiche Dichtungsplatte ein- greifen. Bei derartigen Flachdichtungen bilden daher die Metallplatten die Oberfläche der Dichtung.
Flachdichtungen der einleitend erwähnten Art werden auch unter Verwendung von Trägerblechen her- gestellt, die aus schon vorher mit gleichmässig verteilten, am Rand Zacken aufweisenden Ausschnitten versehenenBlechstücken bestehen. Es ist unvermeidlich, dass die erwähnten Zackenausschnitte die Festig- keit des Trägerbleches beeinträchtigen. Das in die Weichstoffschichten eingebettete und mit Hilfe der durch die Ausnehmungen geschaffenen Zacken verankerte Trägerblech ist auch bei den nur senkrecht zur Dichtungsebene wirkenden Pressdrücken ausserordentlich hohen Zugbeanspruchungen quer zu den Pressdrücken, also in der Planebene der Flachdichtung, ausgesetzt.
Dies erklärt sich daraus, dass die Weichstoffschicht einer gummielastischen und sogar teigartigen Masse gleichzusetzen ist, bei der die auf der in der Mitte liegenden Planebene angeordneten Partien sehr grosse Auswanderungen in Planrichtung durchmachen. An diesen, die Zugbeanspruchungen bewirkenden Auswanderungen werden sie wieder durch die Verankerung mit dem an dieser Stelle eingebetteten Metalltragerblech gehindert, soweit dieses Blech durch seine Festigkeit dazu überhaupt in der Lage ist. Es hat sich nämlich gezeigt, dass die durch das Auswanderungsbestreben der mittleren Partien auf das Blech in der Blechebene ausgeübte Zugbeanspruchung so gross werden kann, dass dieses eingebettete Blech reisst.
Die Risse verlaufen dann meist von Ausnehmung zu Ausnehmung, so dass die Flachdichtung unbrauchbar wird. Gemäss der Erfindung werden diese Nachteile der bekannten mit aus vorgelochten Blechbahnen hergestellten Trägerbleche armierten Flachdichtungen dadurch vermieden, dass die Ausnehmungen des Trägerbleches in ihrem gegenseitigen Abstand bzw.
in ihrer Grösse den unterschiedlichen, durch den auf die Weichstoffschichten wirkenden Spanndruck ausgelösten Zugbeanspruchungen im Trägerblech angepasst sind, wobei die Ausnehmungen an den Stellen extrem hoher Beanspruchungen, vorzugsweise zwischen den Zylinderbohrungen und um die Schraubenbohrungen grösseren Abstand aufweisen und/oder kleiner ausgebildet oder gänzlich fehlen, wogegen die Ausnehmungen an den Stellen geringer Beanspruchung in den Feldern zwischen den Schraubenbohrungen enger angeordnet und/oder grösser ausgebildet sind. In Ausgestaltung der Erfindung sind die Ausnehmungen zweckmässig in ihrer Längsrichtung im wesentlichen auf den Linien gleicher, betriebsmässiger Zugbeanspruchungen angeordnet.
Bei einer abgeänderten Ausführungform der Flachdichtung sind die Stege des Trägerbleches zwischen zwei benachbarten Dichtungsausschnitten, vorzugsweise zwischen den Zylinderbohrungen, unter Vermeidung von Ausnehmungen vollwandig ausgebildet.
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Die Ausbildung der an sich bekannten Ausschnitte sei an zwei Beispielen noch erläutert :
Beider Darstellung nach Fig. 9 ist ein Längsschnitt durch einen rechteckigen Ausschnitt gezeigt, dessen Umriss aus Fig. 11 zu erkennen ist. Im Trägerblech 90 dieser Dichtung ist der erwähnte rechteckige Ausschnitt 91 mit Hilfe eines Locheisens in der Weise hergestellt, dass der durchgedrückte Streifen auf Zug beansprucht wird, bis er in der Mitte reisst. Die hiebei entstehende Einschnürung führt an den beiden als Zacken 92 abgewinkelten Streifenteilen zur Ausbildung einer Spitze 93. Diese Zacken 92 dienen dazu, das Trägerblech 90 mit der auf der Zackenseite aufgebrachten Weichstoffauflage 94 fest zu verankern.
Im Beispiel nach Fig. 9 ist auch auf der Oberseite des Trägerbleches eine solche Weichstoffauflage 95, z. B. aus Asbest, vorgesehen, die durch andere, nicht gezeichnete, nach oben gerichtete Zacken an andern Ausschnitten gehalten ist. Bei der zur Herbeiführung des Verankerns und im Betrieb vorliegenden Pressung senkrecht zur Fläche der Dichtung dringen natürlich die beiden Weichstoffauflagen in den mit 90 bezeichneten Ausschnitt ein, was in der Zeichnung der Deutlichkeit halber nicht wiedergegeben ist.
In den Fig. 12 und 13 ist ein Ausschnitt mit im wesentlichen runder Umrissform durch ein pyramidenförmig zugeschärftes Locheisen zu ersehen, bei dem vier Zackenzungen 96 aus dem Trägerblech 97 herausgedrückt sind, deren Spitzen bei diesem Lochvorgang selbsttätig entstehen.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Flachdichtung, vorzugsweise Zylinderkopfdichtung bei Brennkraftmaschinen, bestehend aus einem beidseitig mit einer Weichstoffschicht versehenen Trägerblech, aus dem unter Bildung von Ausnehmungen Zacken abstehen, die in die Weichstoffschichten eingreifen und unregelmässig über die Dichtfläche verteilt sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (22, 32, 42..., 91) des Trägerbleches (21, 31, 41.... 90) in ihrem gegenseitigen Abstand bzw.
in ihrer Grösse den unterschiedlichen, durch den auf
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angepasst sind, wobei die Ausnehmungen an den Stellen extrem hoher Beanspruchungen, vorzugsweise zwischen den Zylinderbohrungen (33,43) und um die Schraubenbohrungen (34) grösseren Abstand aufweisen und/oder kleiner ausgebildet oder gänzlich fehlen, wogegen die Ausnehmungen an den Stellen geringer Beanspruchung in den Feldern zwischen den Schraubenbohrungen (34) enger angeordnet und/odet grö- sser ausgebildet sind.