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Photographische oder kinematographische Kamera mit einem eine Drehspule umfassenden eingebauten Belichtungsmesser
Die Erfindung betrifft eine photographische oder kinematographische Kamera mit einem eine Dreh- spule umfassenden eingebauten Belichtungsmesser zur selbsttätigen Steuerung mindestens eines Belich- tungsfaktorenstellers und einer Anzeigevorrichtung, die die Überschreitung des belichtungswertrichtige
Einstellungen liefernden Steuerbereichs angibt.
Bei Kameras dieser Gattung ist es bekannt, die Anzeigevorrichtung so auszubilden, dass die Marken unmittelbar auf einem mit der Drehspule verbundenen Zeiger aufgesetzt sind. Diese Anordnung setzt je- doch voraus, dass das Drehspulinstrument in unmittelbarer Nähe der Einblicksöffnung für die Anzeigevor- richtung angeordnet ist. Diese Bedingung lässt sich insbesondere dann konstruktiv vielfach nicht erfüllen, wenn die Marken im Sucher einer Kinokamera sichtbar sein sollen oder wenn das Drehspulinstrument zum unmittelbaren Antrieb von Blendenlamellen herangezogen werden soll. Insbesondere im letzteren Falle ergibt sich weiterhin als nachteilig, dass an dem grossen Helligkeiten zugewandten Ende des Steuerbereiches die Drehspule nur noch sehr kleine Ausschläge durchführt.
Bei Überschreiten dieses Endes des Steuerbereiches ist daher die Marke verhältnismässig lange nur teilweise sichtbar und gibt somit dem Benutzer keine eindeutige Anzeige.
Es ist weiterhin eine Anzeigevorrichtung für Belichtungsfaktoren bekannt, bei der die Drehspule form-oder kraftschlüssig mit einem Zeiger zusammenwirkt, der über einer Skala spielt. Abgesehen davon, dass es sich hiebei um keine Warnanzeige handelt, sondern vielmehr die Stellung des Zeigers gegenüber der Skala für die Anzeige massgeblich ist, muss bei dieser Anordnung das Drehspulinstrument zusätzliche Stellkräfte zur Bewegung des Zeigers aufbringen, die infolge der form- oder kraftschlüssigen Kupplung und der gesonderten Lagerung des Zeigers verhältnismässig gross sind.
Erfindungsgemäss werden die Nachteile der bekannten Anordnungen dadurch vermieden, dass zwischen der Drehspule und mindestens einem beweglich gelagerten Anzeigemarkenträger eine bei Überschreiten des Steuerbereiches wirksam werdende Mitnahmeverbindung vorgesehen ist, mit der der Anzeigemarkenträger aus einer Ruhestellung in eine Anzeigestellung überführbar ist.
Vorteilhaft ist jeder Anzeigemarkenträger mittels einer Feder in der Ruhestellung gehalten, in der die Warnmarken unsichtbar sind. Vorzugsweise liegt der Anzeigemarkenträger in der Ruhestellung unter der Wirkung der Feder an einem vorzugsweise justierbaren Widerlager an. Zweckmässig umfasst die Mitnahmeverbindung mindestens einen Mitnehmeransatz an der Drehspule und wenigstens einen in dessen Weg nach Überschreiten des Steuerbereiches hineinragenden Anschlag am Anzeigemarkenträger. Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist der Anzeigemarkenträger als zweiarmiger Hebel ausgebildet, wobei der Abstand des oder der Anschläge von der Drehachse kleiner als der Abstand der Marke oder Marken von der Drehachse bemessen ist.
Nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung steht bei einem Blendenregler, dessen Blendenhebel unmittelbar von der Drehspule gesteuert sind, ein Anzeigemarkenträger nach Überschreiten des Steuerbereiches zur Anzeige von Überbelichtungen in Mitnahmeverbindung mit der Drehspule und eine weitere Warnmarke zur Anzeige von Unterbelichtungen ist fest an einer Blendenlamelle angeschlossen.
Bei einer andern Ausgestaltung der Erfindung ist ein drehbar gelagerter Anzeigemarkenträger mit zwei beiderseits der Drehachse angeordneten Anschlägen versehen, wobei jedem Anschlag ein Mitnahmeansatz an der Drehspule derart zugeordnet ist, dass bei Überschreiten des Steuerbereichs in Richtung auf eine Über- oder Unterbelichtung der Anzeigemarkenträger zur Überführung in die AnzeigesteLung gekuppelt ist.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung ergibt sich, wenn ein drehbar gelagerter Anzeigemarkenträger mit zwei Warnmarken und einer zwischen diesen angeordneter zusätzlichen Marke zur Anzeige belichtung- wertrichtiger Einstellungen vorgesehen wird, der aus einer Ruhestellung, in der die zusätzliche Marke sichtbar ist, mittels zweier Mitnahmeansätze der Drehspule bei Überschreiten des Steuerbereiches in
Richtung auf eine Überbelichtung in einer Richtung und bei Überschreiten des Steuerbereiches in Richtung auf eine Unterbelichtung in der entgegengesetzten Richtung derart schwenkbar ist, dass jeweils eine der beiden Warnmarken sichtbar wird.
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Vorzugsweise sind die beiden Anschläge der Drehspule etwa um einen Winkel gegeneinander versetzt angeordnet, der gleich dem Drehwinkel der Drehspule zur Aussteuerung des Steuerbereiches bemessen ist.
Zweckmässig sind die Marken in an sich bekannter Weise in oder neben einem Sucher der Kamera sicht- bar.
Bei Anwendung der Erfindung ergibt sich der Vorteil, dass die Drehspule über den gesamten Steuer- bereich keine oder zumindest nur praktisch vernachlässigbare Steuerkräfte zur Betätigung der Anzeige- vorrichtung aufbringen muss. Darüber hinaus wird sowohl eine weitgehende Freizügigkeit des Konstrukteur hinsichtlich der Anordnung des Drehspulinstruments und der Anzeigevorrichtung als auch eine klare An- zeige der Grenzen des Steuerbereichs erreicht.
In der Zeichnung sind mehrere Ausführungsbeispiele der Erfindung wiedergegeben. Es zeigen Fig. 1 die erfindungsgemäss wesentlichen Teile eines ersten Ausführungsbeispiels in einer Frontansicht, Fig. 2 ein zweites Ausführungsbeispiel in einer der Fig. 1 entsprechenden Darstellung und Fig. 3 ein drittes Ausführungsbeispiel, ebenfalls in einer der Fig. 1 entsprechenden Wiedergabe.
Beim Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 1 ist mit 1 ein Drehspulinstrument bezeichnet, das in an sich bekannter, nicht dargestellter Weise an einen lichtempfindlichen Empfänger angeschlossen ist. Das Drehspulinstrument 1 weist eine Drehspule 2 auf, die über eine Welle 3 mit einer Steuerplatte 4 fest verbunden ist. Die Steuerplatte 4 trägt zwei Stifte 5, 6, die in je einen Schlitz eines abgewinkelten Endes 7,8 je eines Blendenhebels 9,10 eingreifen. Die unteren Enden der Blendenhebel 9,10 weisen je einen etwa rechtwinkligen Einschnitt 11,12 auf. Die Einschnitte 11,12 begrenzen zwischen sich die freie Blenden- öffnung. Die Blendenhebel 9,10 sind dabei je um eine Achse 13 bzw. 14 schwenkbar gelagert.
Die Steuerplatte 4 ist weiterhin mit einem Mitnahmeansatz 15 versehen. Der Mitnahmeansatz 15 kann bei Drehung der Drehspule 2 in Richtung des Pfeiles a gegen einen Anschlag 16 eines Anzeigemarkenträgers 17 anlaufen. Der Anzeigemarkenträger 17 ist um eine Achse 18 schwenkbar gelagert und fest mit einer Marke 19 verbunden, die zweckmässig aus einem transparenten, rot eingefärbten Werkstoff besteht. Am Anzeigemarkenträger 17 greift das eine Ende einer Rückstellfeder 20 an, deren anderes Ende fest eingehängt ist und die den Anzeigemarkenträger 17 in Anlage an einem Widerlager 21 hält. Das Widerlager 21 besteht aus einer Schraube, die zur Justierung der Ruhestellung des Trägers 17 mehr oder minder weit in eine Zwischenwand 22 der Kamera einschraubbar ist.
Die Blendenlamelle 10 weist einen Arm 23 auf, an dessem freien Ende eine Marke 24 angeschlossen ist, die ebenso wie die Marke 19 ausgebildet und neben dieser angeordnet ist.
Fig. 1. zeigt die Anordnung nach Einstellung einer eine richtige Belichtung liefernden Blendenöffnung.
Hiebei stehen die Marken 19,24 ausserhalb eines strichpunktiert angedeuteten Suchers 25. Bei wachsender Helligkeit dreht sich die Drehspule 2 in Richtung des Pfeiles a und schwenkt hiebei die Blendenlamellen 9 bzw. 10 in Richtung der Pfeile b bzw. c um die Achsen 13,14. Bei dieser Bewegung wird der Mitnahmeansatz 15 an den Anschlag 16 herangeführt. Sobald die kleinste einstellbare Blendenöffnung erreicht ist, liegt der Ansatz 15 am Anschlag 16 an. Steigt die Helligkeit noch weiter, so nimmt der Mitnahmeansatz 15 über den Anschlag 16 den Anzeigemarkenträger 17 in Richtung des Pfeiles d mit. Hiedurch wird die Marke 19 in den Strahlengang des Suchers 25 geführt und zeigt somit dem Benutzer der Kamera an, dass keine Aufnahmen mit einer belichtungswertrichtigen Einstellung mehr durchgeführt werden können.
Verringert sich dagegen, ausgehend von der in Fig. 1 wiedergegebenen Stellung, die Helligkeit, so bewegt sich die Drehspule 2 entgegen der Richtung des Pfeiles a. Hiedurch werden zunächst die Blendenlamellen 9,10 entgegen der Richtung der Pfeile b bzw. c um die Achsen 13,14 geschwenkt. Sobald die grösste einstellbare Blendenöffnung überschritten wird, gelangt die Marke 24 in den Strahlengang des Suchers 25 und zeigt somit wiederum die Gefahr einer Fehlbelichtung an.
Beim Ausführungsbeispiel gemäss Fig. 2 ist ein Drehspulinstrument 30 vorgesehen, dessen Drehspule 31 um eine parallel zur optischen Achse verlaufenden Achse 32 drehbar gelagert ist. Fest mit der Drehspule ist wiederum eine Steuerplatte 33 verbunden, die zur Gewichtserleichterung eine Ausnehmung 34 aufweist. Auf die Steuerplatte 33 ist ein Stift 35 aufgesetzt, der in einen Schlitz 36 eines Blendenhebels
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37 eingreift. Der Blendenhebel 37 ist um eine Achse 38 drehbar gelagert und weist einen Stift 39 auf, der in einen weiteren Schlitz 40 eines zweiten, um eine Achse 41 schwenkbaren Blendenhebels 42 eingreift.
An der Steuerplatte 33 sind zwei Mitnehmeransätze 43,44 vorgesehen. Der Mitnehmeransatz 43 kann dabei mit einem stiftförmigen Anschlag 45, der Mitnehmeransatz 44 mit einem stiftförmigen An- schlag 46 zusammenwirken. Die Anschläge 45,46 sind beiderseits einer Drehachse 47 auf einen um die
Achse 47 schwenkbaren Anzeigemarkenträger 48 aufgesetzt. Am einen Ende des Anzeigemarkenträgers
48 ist eine Anzeigemarke 49 angebracht, die bei Schwenkung des Anzeigemarkenträgers 48 in Richtung des Pfeiles e um seine Drehachse 47 in den Strahlengang eines schematisch angedeuteten Suchers 50 ge- fuhrt wird. Am Anzeigemarkenträger 48 greift weiterhin eine als Spiralfeder ausgebildete Rückstellfeder
51 an, die das Bestreben hat, den Anzeigemarkenträger 48 in Anlage an einem festen Widerlager 52 zu halten.
In dieser Stellung befindet sich die Anzeigemarke 49 ausserhalb des Strahlenganges des Suchers
50.
Fig. 2 zeigt die Anordnung bei Einstellung der grössten belichtungswertrichtige Aufnahmen liefernden
Blende. Verringert sich nun die Helligkeit des aufzunehmenden Motivs, so dreht sich die Drehspule 31 in Richtung des Pfeiles f. Hiebei kann der Mitnehmeransatz 43 über den Anschlag 45 den Anzeigemarken- träger 48 in Richtung des Pfeiles e schwenken und dadurch die Anzeigemarke 49 in den Strahlengang des
Suchers 50 führen. Hiedurch wird der Benutzer der Kamera darauf hingewiesen, dass bei den herrschenden Lichtverhältnissen keine belichtungswertrichtigen Aufnahmen durchgeführt werden können.
Vergrössert sich dagegen die Helligkeit des aufzunehmenden Motivs, so dreht sich die Drehspule 31 zusammen mit der Steuerplatte 33 entgegen der Richtung des Pfeiles f. Hiedurch wird zum einen die gegenseitige Lage der Blendenflügel 37,42 so verändert, dass die freie Blendenöffnung laufend verkleinert wird. Zum andern wird der Mitnehmeransatz 43 vom Stift 45 entfernt, während sich der Mitnehmeransatz 44 dem Stift 46 nähert.
Bei Erreichen der kleinsten einstellbaren Blendenöffnung kommt der Mitnehmeransatz 44 zur Anlage am Anschlag 46. Eine weitere Vergrösserung der Aufnahmehelligkeit bewirkt eine zusätzliche Drehung der Drehspule 31 entgegen der Richtung des Pfeiles f und damit über den Mitnehmeransatz 44 und den Anschlag 46 wiederum eine Schwenkung des Anzeigemarkenträgers 48 in Richtung des Pfeiles e. Hiedurch wird wiederum die Anzeigemarke 49 in den Strahlengang des Suchers 50 hineingeführt.
Bei einer nachfolgenden Verringerung der Aufnahmehelligkeit dreht sich die Drehspule wiederum entgegen der Richtung des Pfeiles f zurück, wobei der Anzeigemarkenträger 48 zusammen mit der Anzeigemarke 49 mittels der Rückstellfeder 51 in die in Fig. 2 wiedergegebene Ruhelage überführt werden.
Bei dieser Anordnung besteht über den gesamten zur Einstellung der Blende wirksamen Steuerbereich des Drehspulinstrumentes 30 keinerlei Verbindung zwischen dem Anzeigemarkenträger 48 und den Mitnehmeransätzen 43,44 und damit dem Drehspulinstrument, so dass dieses im Steuerbereich keine zusätzlichen Kräfte zur Beeinflussung einer Warnanzeige aufbringen muss.
Die Anordnung gemäss Fig. 3 umfasst wiederum ein Drehspulinstrument 60 mit einer waagrecht angeordneten Drehachse 61. Auf die Drehachse ist eine Steuerplatte 62 aufgesetzt, die zwei Stifte 63,64 trägt. Diese Stifte greifen, ähnlich wie beim ersten Ausführungsbeispiel, in je einen Schlitz eines nicht dargestellten Blendenhebels ein. Die Steuerplatte 62 umfasst weiterhin zwei Mitnehmeransätze 65,66. Die Mitnehmeransätze 65,66 wirken mit einem gemeinsamen Anschlag 67 eines Anzeigemarkenträgers 68 zusammen, der um eine parallel zur Drehachse 61 verlaufende Achse 69 schwenkbar ist. Am Anzeigemarkenträger 68 greift das eine Ende einer als Spiralfeder ausgebildeten Stellfeder 70 an, deren anderes Ende an einem festen Lager 71 angeschlossen ist.
Die Stellfeder 70 hat dabei das Bestreben, den Anzeigemarkenträger 68 federnd in der in Fig. 3 wiedergegebenen Ruhestellung zu halten.
Der Anzeigemarkenträger 68 ist mit drei Anzeigemarken 72,73, 74 versehen, von denen jeweils eine in einem neben einem Sucher 75 angeordneten Sichtfenster 76 sichtbar ist. Dabei zeigen die Anzeigemarken 72 und 74, die beispielsweise aus einem rot gefärbten transparenten Werkstoff hergestellt sein können, dem Benutzer das Überschreiten des zur belichtungswertrichtigen Einstellung der Blende vorgesehenen Steuerbereichs an, während die beispielsweise aus einem grünen transparenten Werkstoff hergestellte Marke 73 angibt, dass belichtungswertrichtige Aufnahmen durchgeführt werden können.
Fig. 3 zeigt die Anordnung bei Einstellung der grössten vorgesehenen Blendenöffnung. Verringert sich die Aufnahmehelligkeit, so dreht sich die Drehspule des Drehspulinstruments 60 und damit die mit dieser fest verbundene Steuerplatte 62 in Richtung des Pfeiles g. Hiebei kann der Mitnehmeransatz 66 über den Anschlag 67 den Anzeigemarkenträger 68 in Richtung des Pfeiles h schwenken. Es wird daher die Anzeigemarke 72 hinter das Sichtfenster 76 geführt.
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