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Tischhohes Büromöbel Die Erfindung betrifft ein tischhohes Büromöbel, wie z. B. einen niedrigen Karteikasten oder Aktenschrank, insbesondere aber einen Schreib-oder Büromaschinentisch mit wenigstens einem durch einen absperrbaren Rolladen verschliessbaren Kastenteil. Bei derartigen Büromöbeln ist es bisher üblich, den die Frontseite des Kastenteiles in der Schliessstellung abschliessenden Rolladen so anzuordnen, dass er in der Offenstellung in einem eigens dafür vorgesehenen unten im Kastenteil angebrachten Fach gehalten und durch Ziehen an seinem freien Ende nach oben in die Schliessstellung gebracht werden kann.
Zur Fixierung in der Schliessstellung ist meist ein in einer unter der oberen Deckplatte (bei Tischen unter der Tischplatte) angebrachten, die vom Rolladen verschliessbare Öffnung nach oben hin begrenzenden Leiste angeordnetes Schloss vorgesehen. das einen mit Hilfe des Schlüssels hin-und herschwenkbaren und zusätzlich mit einer in in die Schliessstellung drückenden Feder ausgestatteten Haken aufweist, der in der Schliessstellung in eine Rastöffnung einer am Ende des Rolladens vorgesehenen, ebenso wie der Rolladen in seitlichen Führungen gehaltenen und mit einem Handgriff versehenen Leiste eingreift und damit den Rolladen festhält. Beim Öffnen des Schlosses gibt der Haken die Leiste und damit den Rolladen frei, so dass dieser in den Führungen nach unten gleitet und somit die Kastenöffnung freiliegt.
Das Schliessen des Rolladens wird praktisch immer durch Zuschlagen, nicht aber durch Schlüsselbetätigung durchgeführt.
Dabei wird der Rand der Rastöffnung schon nach kurzer Zeit beschädigt und der Rolladen hat dann am Schloss nicht mehr den richtigen Halt, so dass meist ein mehrmaliges Zuschlagen notwendig wird, bis der Rolladen in der Schliessstellung hält. Selbstverständlich wird dadurch die Abnutzung noch beschleunigt und es kommt daher dann meist dazu, dass der Rolladen in der Offenstellung belassen werden muss. Bei den Erschütterungen beim Zuschlagen kommt es häufig zu einem Herausfallen des Schlüssels. Ein weiterer wesentlicher Nachteil der bisherigen Ausführung besteht darin, dass die Griffleiste des Rolladens verhältnismässig breit ausgebildet werden muss, um hinreichend Platz für den Eingriff des Sperrhakens zu bieten.
Ebenso benötigt auch das Schloss selbst einen bestimmten Raum und weiterhin kann bei geöffnetem Rolladen der unter der Oberkante der Griffleiste liegende Raum für die Unterbringung von Fächern, Laden u. dgl. nicht mehr herangezogen werden. Da nun überdies eine bestimmte Bodenfreiheit eingehalten und der Rolladen selbst in der Offenstellung auch untergebracht werden muss, weist ein Kasten der beschriebenen Art einen wesentlich kleineren nutzbaren Innenraum als ein gleich grosser mit einer Tür versehener Kasten auf. Wenn Büromöbel der eingangs genannten Art neben dem Kastenteil noch weitere Teile (beispielsweise eine Lade und/oder einen zweiten Kastenteil) aufweisen, ist es bisher üblich, für jeden Teil, also für jeden Rolladen bzw. jede Lade ein eigenes Schloss vorzusehen.
Abgesehen davon, dass die vielen vorstehenden Schlüssel leicht abgebrochen oder verloren werden können, haben diese Ausführungen den wesentlichen Nachteil, dass dann, wenn alle Teile abgeschlossen werden sollen, alle Schlüssel abgezogen und beim Öffnen wieder angesteckt werden müssen, was, insbesondere wenn verschiedene Schlösser vorgesehen sind, deren Schlüssel leicht verwechselt werden können, einen beträchtlichen Zeitaufwand erfordert.
Alle diese Nachteile werden durch die Erfindung beseitigt. Diese betrifft ein Büromöbel der eingangs genannten Art und besteht im wesentlichen darin, dass der Rolladen in an sich bekannter Weise von oben nach unten in die Schliessstellung verschiebbar angeordnet und ein einen verstellbaren Riegel aufweisendes Schloss vorgesehen ist, dessen Riel in der Absperrstellung das obere Ende des geschlossenen Rolladens hintergreift. Bisher wurden von oben nach unten in die Schliessstellung verschiebbare Rolläden nur bei
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höheren Kästen, deren Öffnungsunterkante verhältnismässig hoch über dem Boden liegt, verwendet.
Der
Grund, weshalb derartige Rolläden nicht auch bei tischhohen Büromöbeln Verwendung fanden, liegt da- rin, dass bisher das Schloss jeweils am unteren Ende der vom Rolladen freigebliebenen Öffnung angeordnet ist, so dass bei einem Schreibtisch das Schlüsselloch und der Schlüssel knapp oberhalb des Bodens liegen würden. Dabei wäre aber der Schlüssel dauernd der Gefahr einer Beschädigung ausgesetzt und überdies wäre es äusserst umständlich, den Schlüssel in das knapp oberhalb des Bodens liegende Schlüsselloch ein- zuführen. Durch die erfindungsgemässe Ausführung wird nun erreicht, dass der Rolladen auch in unabge- sperrtem Zustand in der Schliessstellung verbleibt. Ebenso wird der Rolladen auch in der Offenstellung in seiner Lage verbleiben.
Da an der Kastenunterseite keine Führungen für den Rolladen mehr erforderlich sind, ist es möglich, den gesamten Unterteil des Kastens auszunutzen. Die Griffleiste des Rolladens kann, da sie vom Schloss entlastet ist, wesentlich schmäler als bisher ausgebildet werden, wodurch der vom
Rolladen in der Offenstellung abgedeckte Teil der Kastenöffnung auf ein Minimum herabgesetzt wird Das
Schloss selbst bildet mit seinem Riegel lediglich einen Anschlag für den Rolladen, der dessen Hochziehen in seiner Sperrstellung verhindert. Der Riegel wird somit nur dann belastet, wenn jemand versucht, bei abgesperrtem Schloss den Rolladen zu öffnen. Durch die Anordnung von Schutzbeschlägen am Rolladen und die Verwendung eines Schlosses mit genügend kräftigem Riegel, kann aber auch dabei jede Beschä- digung verhindert werden.
Das Schloss selbst kann leicht verdeckt angeordnet werden, so dass es bei ge- schlossenem Rolladen nur schwer zugänglich ist. Dadurch wird ein unbefugtes Öffnen des Rolladens be- deutend erschwert.
Erfindungsgemäss kann - etwa bei einem Schreibtisch - das als Triebstangenschloss ausgebildete
Schloss innerhalb einer an sich bekannten, oben neben dem Kastenteil vorgesehenen Lade angeordnet und in der ladenseitigen Seitenwand des Kastenteils eine Öffnung vorgesehen sein, durch die die Riegel- stange des Schlosses in der Sperrstellung hindurchgreift, so dass sie den Rolladen fixiert. Bei dieser Ausführung wird daher mit einem einzigen Schloss für die Lade und den Rolladen das Auslangen gefunden.
Das Triebstangenschloss kann zwei Sperrstellungen aufweisen, in deren einer die Riegelstange nur in die Öffnung der Seitenwand eingreift und damit die Lade allein absperrt, während die Stange in der zweiten
Stellung durch die Öffnung hindurch den Rolladen hintergreift und auch den Rolladen sperrt. Neben der gemeinsamen Absperrung zweier Teile hat die Verwendung des Triebstangenschlosses noch den Vorteil, dass die Tischplatte von den Aufnahmeorganen für den Riegel des sonst üblichen Ladenschlosses entlastet wird und dass weiterhin zwischen Tischplatte und Rolladen kein. Raum für die Anordnung des Schlosses freigelassen werden muss.
Wenn das Möbel zwei mit Abstand angeordnete, durch je einen Rolladen verschliessbare Kastenteile aufweist, kann auch ein für die Rolläden beider Kastenteile gemeinsames (gegebenenfalls wenn eine solche vorhanden. ist, wieder, in einer Mittellade angeordnetes) Triebstangenschloss mittig zwischen den Kastenteilen angeordnet werden, dessen nach beiden Seiten ausschiebbare horizontal angeordnete Riegelstangen über Öffnungen der Kastenseitenwände hinter die oberen Enden der in Schliessstellung befindlichen Rolläden ausschiebbar sind. Auch hier können wieder zwei und-bei der Anordnung einer Mittellade - sogar drei Teile mit Hilfe ein und desselben Schlosses abgesperrt werden.
Da ein Schreibtisch normalerweise nur eine Mittellade und zwei Seitenteile aufweist, genügt für diesen Schreibtisch dann ein einziges Schloss, wodurch das Absperren und Öffnen bedeutend erleichtert wird. Am Schloss treten beim Schliessen der Rolläden keinerlei Erschütterungen auf, so dass es nicht so leicht wie bisher zu einem Herausfallen des Schlüssels kommt.
In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise veranschaulicht. Es zeigt Fig. 1 einen Schreibtisch in Vorderansicht und die Fig. 2 und 3 als Detaildarstellung Schnitte nach den Linien Il-Il und m-IH der Fig. 1.
Der Schreibtisch besitzt zwei kastenartige Seitenteile 1, 2, zwischen denen oben unter der gemeinsamen Tischplatte 3 eine Schreibtischlade 4 angebracht ist. Die frontseitige Öffnung der beiden beim Ausführungsbeispiel mit herausziehbaren Laden 5 ausgestatteten Kastenteile kann durch einen Rolladen 6 bzw. 7 abgeschlossen werden, der in einer in beiden Seitenwandungen des Kastens vorgesehenen Führung 8, die unter der Tischplatte 3 horizontal verläuft und dann in einem Bogen in einen frontseitigen Vertikalteil übergeht. geführt ist. lh der Offenstellung befindet sich das Vorderende des Rolladens im gekrümmten Teil sowie im Horizontalteil der Führung 8, während das hintere Ende des Rolladens je nach der Tiefe des Schreibtisches mehr oder weniger weit in der dort abwärts verlaufenden Führung hinter den Laden 5 nach unten hängt.
Am vorderen Ende besitzt jeder der beiden Rolläden 6,7 eine mit einem Handgriff 9 versehene Endleiste 10. Wenn die Kastenöffnung geschlossen werden soll, wird der Rolladen durch Ziehen am Handgriff in den Führungen nach unten geschoben. Sobald sich der grössere Teil des Rolladens im vertikalen Teil der Führungen befindet, wird der Rolladen selbsttätig in die in Fig. 1 für den Rolladen 7 dar-
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gestellte Schliessstellung rutschen. Unter dem horizontalen Teil der Führungen 8 sind an den beiden Seitenwandungen der Kastenteile 1, 2 weitere Führungen 11 angebracht, in denen ein Ausziehbrett 12 lagert.
Die Mittellade 4 ist mit einem Triebstangenschloss versehen, dessen horizontal angeordnete Triebstangen 13, 14 an der Ladenvorderwand 4a gehalten sind und durch Öffnungen der inneren Seitenwände la, 2a der Kastenteile 1, 2 ausschiebbar sind, so dass sie die hinteren Enden 6a, 7a der beiden Rolläden 6,7 hintergreifen. Das verwendete Schloss weist eine Ruhe- und zwei Sperrstellungen auf. In der Ruhestellung liegen die Triebstangen 13, 14 innerhalb der Lade. In der ersten Sperrstellung greifen sie nur in die Öffnungen der Seitenwandungen la, 2a ein, während sie in der zweiten Sperrstellung in die Führungen 8 eintreten. Somit ist in der ersten Sperrstellung nur die Lade 4 versperrt, während in der zweiten Sperrstellung auch das Öffnen der beiden Rolläden 6,7 verhindert ist.
PATENTANSPRÜCHE :
1. Tischhohes Büromöbel, insbesondere Schreib- oder Büromaschinentisch mit wenigstens einem durch einen absperrbaren Rolladen verschliessbaren Kastenteil, dadurch gekennzeichnet, dass der Rolladen (6,7) in an sich bekannter Weise von oben nach unten in die Schliessstellung verschiebbar angeordnet und ein einen verstellbaren Riegel (13, 14) aufweisendes Schloss vorgesehen ist, dessen Riegel in der Absperrstellung das obere Ende (6a, 7a) des geschlossenen Rolladens hintergreift.