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Getriebegehäuse für Achsgetriebe von Schienenfahrzeugen
Die Erfindung betrifft ein Getriebegehäuse für Achsgetriebe von Schienenfahrzeugen, bei denen von der Antriebswelle über einen Kegelradsatz eine Ritzelwelle und von dieser ein auf der Treibachse ange- ordnetes Stirnrad angetrieben wird, wobei die Antriebswelle oberhalb der Treibachse angeordnet und zu- mindest in den Aussenwänden des Gehäuses gelagert ist und diese rechtwinkelig kreuzt, wogegen die
Ritzelwelle parallel zur Treibachse in der Ebene der Antriebswelle liegt und wobei ferner das Gehäuse eine einzige ebene Teilfuge aufweist, die schräg zur Horizontalen liegt und durch die Achsmitten des
Treibradsatzes und der Ritzelwelle gelegt ist.
Da die Antriebswelle mittels eines Lagers in der einen Ge- häusehälfte und mittels eines weiteren in der anderen Gehäusehälfte gelagert ist, treten meistens Schwie- rigkeiten beim Zusammenbau und beim Ausbau des Getriebes auf.
Durch die Erfindung wurde ein Getriebegehäuse für Achsgetriebe geschaffen, welches keine solchen
Schwierigkeiten mehr aufweist. Dies wird erfindungsgemäss dadurch erreicht, dass die Teilfuge die Lagerbohrung des Gehäuses im Bereiche des einen als Zylinderrollenlager oder in ähnlicher Weise ausgebildeten Lagers der Antriebswelle derart schneidet, dass der Durchmesser der Antriebswelle bzw. der darauf sitzenden Teile zumindest im Bereiche des durch die Teilfuge angeschnittenen Lagers kleiner ist als die kleinste Breite der Schnittöffnung. Der Unterteil des Getriebegehäuses kann in diesem Falle senkrecht zur Trennfugenebene nach unten ausgebaut werden.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt. Es zeigen die Fig. l die Ansicht des Getriebes auf die Antriebsseite, Fig. 2 die Draufsicht auf das untere Getriebegehäuse bei abgehobenem Gehäuseoberteil, Fig. 3 einen Schnitt nach Linie ICI- ICI der Fig. 2 durch das ganze Getriebegehäuse und Fig. 4 einen Schnitt nach Linie IV-IV der Fig. 2, ebenfalls durch das ganze Getriebegehäuse.
Das Getriebe 1 besteht aus dem Gehäuseunterteil 2 und dem Gehäuseoberteil 3. Das Getriebe 1 ist auf der Treibachse 4 angeordnet und wird durch eine Abstützung 5 am Fahrzeugrahmen gehalten. Der Antrieb erfolgt über den Anschlussflansch 6 und die Antriebswelle 7. Der Antrieb kann auch von dem Anschlussflansch 8 aus vorgenommen werden. Die Antriebswelle 7 ist in den Lagern 18, 20 und 21 geführt.
Das Lager 20 ist am Oberteil 3 des Gehäuses befestigt. Die Antriebswelle 7 besitzt ein Kegelrad 9, welches mit einem Kegelrad 10 auf der Ritzelwelle in Eingriff ist. Während die Antriebswelle 7 die Treibachse 4 rechtwinkelig kreuzt und über oder unter dieser hinwegführt, liegt die Ritzelwelle 11 parallel zur Treibachse 4 in der Ebene der Antriebswelle 7. Die Ritzelwelle 11 trägt das Ritzel 12, welches mit dem auf der Treibachse 4 befestigten Zahnrad 13 in Eingriff ist.
Die beiden Gehäuseteile 2 und 3 sind in der Trennfuge 14 an den Flanschen 15 und 16 miteinander verbunden. Die Trennfuge 14 liegt in einer schrägen Ebene, die durch die Mitten der Treibachse 4 und der Ritzelwelle 11 führt. Die Trennfuge 14 schneidet gleichzeitig die Lagerbohrung 17 des Gehäuses im Bereich des einen Lagers 18 der Antriebswelle 7. Das Lager 18 ist in einer gesonderten, vor dem Ausbau der Antriebswelle 7 abziehbaren Büchse 24 eingesetzt und ist ausserdem von einer Bauart, die das Abziehen des Aussenringes 25 von dem in üblicher Weise auf die Welle 7 aufgepressten Innenring 22 gestattet, z. B. ein Zylinderrollenlager bzw. ein einseitiges Axialkugellager. Der Schnitt ist so gelegt, dass die kleinste Breite 19 der Schnittöffnung grösser ist als der Durchmesser der Antriebswelle 7 und des auf der Welle verbleibenden Lagerinnenringes 22.
Vor dem Absenken des Gehäuseteiles 2 wird der Anschlussflansch 6 von der Welle 7 abgenommen. Weiters muss der Deckel 23 mit der Büchse 24 und dem Lageraussenring 25 abgezogen werden.
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Durch die besondere Lage der Trennfuge 14 ist es möglich, den Gehäuseteil 2 rechtwinkelig zur Trennfugenebene 14 nach unten zu senken, wobei dann die Ritzelwelle 11 mit ihrem Ritzel 12 und dem Kegelrad 10 mit abgesenkt wird, wogegen die Antriebswelle 7 im Oberteil 3 des Gehäuses verbleibt.
Ebenso behält die Treibachse 4 ihre Lage bei, da das Schienenfahrzeug auf der Treibachse ruht.