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AT21021B - Mundstück für Zigarren, Zigaretten u. dgl. - Google Patents

Mundstück für Zigarren, Zigaretten u. dgl.

Info

Publication number
AT21021B
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Authority
AT
Austria
Prior art keywords
mouthpiece
cigars
nicotine
impregnated
cigarette
Prior art date
Application number
Other languages
English (en)
Inventor
Adolf Wechsler
Eugenie Krakinowski
Original Assignee
Adolf Wechsler
Eugenie Krakinowski
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from DE1903157168D external-priority patent/DE157168C/de
Application filed by Adolf Wechsler, Eugenie Krakinowski filed Critical Adolf Wechsler
Application granted granted Critical
Publication of AT21021B publication Critical patent/AT21021B/de

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Landscapes

  • Cigarettes, Filters, And Manufacturing Of Filters (AREA)
  • Manufacture Of Tobacco Products (AREA)

Description


   <Desc/Clms Page number 1> 
 



  Österreichische 
 EMI1.1 
 ADOLF WECHSLER UND EUGENIE KRAKINOWSKI m BERLIN. 



   Mundstück für Zigarren, Zigaretten u. dgl. 



   Es sind bereits Erfindungen bekannt, die den schädlichen Folgen des Nikotins entgegenwirken sollen. Sie haben alle gemeinsam, dass die   Zigarette   usw bei ihrer Fabrikation in gewisser Weise präpariert wird. Dadurch wird aber diese Fabrikation unnötig kompliziert. 



    Die Präparation   besteht darin, dass ein aufsaugendes oder filtrierendes Material benutzt wird, z. B. ein Wattewickel.   Das Nikotin so ! !   von diesem Material zurückgehalten werden, so dass es nicht in den Mund des Rauchers gelangt. Alle diese Erfindungen haben deshalb den Nachteil, dass der der nikotinhaltigen Zigarre usw. eigentümliche Geschmack, auf den jeder Raucher Wert legt, verloren geht. Gerade deshalb aber wollten bisher die Raucher von den   Anti-Nikotinmittein   zumeist nicht viel wissen. 



   Die nachstehend beschriebene Erfindung bezweckt, den schädlichen Folgen des Nikotins 
 EMI1.2 
 

 <Desc/Clms Page number 2> 

 einer einzelnen   Zigarette   enthalten ist, ist selbstverständlich nur eine ganz geringe Menge   Gerbsäure erforderlich. Demgemäss ist das Mundstück der Erfindung nur mit einer zweibis dreiperzentigen Gerbsäurelösung imprägz Dies erklärt, dass bei dem letzten der   obigen Vergleichsversuche der geringe   derbsMregehalt   des "Mundstückes dem Tabakgeschmack nicht Abbruch tun konnte. 



   Es ist nicht zu unterschätzen, dass die Gerbsäure, nachdem sie mit dem Speichel des Rauchers in Berührung gekommen, auf die Schleimhaut des Halses wohltätig einwirkt, wie ja auch die Heilkunde bei Behandlung, von Halsleiden sich der Gerbsäure bedient. 



   Nach Benutzung von mit imprägnierten Mundstücken versehenen Zigaretten wurde wiederholt der Speichel der betreffenden Raucher unmittelbar auf Gerbsäure untersucht und ergab stets mit Eisenchlorid den charakteristischen schwarzen Niederschlag, woraus unzweifelhaft hervorgeht, dass beim Rauchen mit, Benutzung dieses Mundstückes'ausnahmslos eine gewisse   Menge Gerbsäure, vom, Speichel   aufgelöst und aufgenommen wird, so dass das Nikotin, welches beim Rauchen in den Mund gelangt, unfehlbar gebunden und unschädlich gemacht wird. 



   Die Zeichnung stellt ein Rauchmittel a gemäss vorliegender Erfindung dar, und zwar ist hier als Beispiel eine   Zigarette   gewählt. (Wäre eine Zigarre oder Zigarrenspitze oder Pfeife gewählt, so würde das hygienische Mundstück eine diesen Rauchmitteln entsprechende   Form erhalten. ) In der Zeichnung trägt das eigentliche Mundstück b (Auflage) das abnehm-   bare, hygienische Mundstück c (Hülse oder dgl.). Letzteres ist mit einer nikotinbindenden Masse imprägniert. (Zum Imprägnieren kommt eine verdünnte Lösung von Gerbsäure in   Wasser zur Es kommt hier aber nicht auf die Zusammensetzung dieser Masse an, um so weniger, da Pflanzenextrakte u. dgl. mit solcher Eigenschaft längst bekannt sind.   



  Es kommt vielmehr darauf an, diese Stoffe in einer geeigneten und bequemen Form dem Raucher während des Rauchens darzubieten. 



   Wenn diese hygienischen Mundstück in mehreren Formen entsprechend der Form des   Mundstückes   des jeweiligen Rauchmittels (Zigarette, Zigarre, Zigarrenspitze, Pfeife etc.) hergestellt sind, so leuchtet ein, dass der Raucher von z. B. Zigaretten nur solche imprägnierte Mundstücke in Form der Zigarettenmundstücke bei sich zu führen und ein solches Mundstück vor dem Anzünden der    Zigarette - über   das Mundstück der letzteren zu stecken braucht, falls nicht die   Zigarette   schon beim Einkaufen ein imprägniertes Mundstück besitzt. Hat die   Zigarette   kein eigentliches Mundstück, so vertreten die beiden Zigarettenenden deren Stelle. An einem dieser Enden befindet sich dann das imprägnierte Mundstück. 



   Selbstverständlich kann auch das imprägnierte   Mundstück   als sogenannte Auflage am Ende des Rauchmittels dienen. 



   Beim Rauchen des mit dem imprägnierten hygienischen Mundstück versehenen Rauchmittels gelangt der Rauch ganz wie gewöhnlich in den Mund.   Der Speiche ! wirkt   lösend auf das imprägnierte Mundstück und nun wirkt das gelöste Imprägniermittel im Munde auf das Nikotin. Der Tabak selbst darf, wie schon oben gesagt wurde, das Imprägniermittel nie berühren, sonst könnte der beschriebene Prozess nicht in der gewünschten Weise stattfinden. Bei Zigarren z.   B. würde   man deshalb eine dünne Zwischenlage von Papier oder dgl. benutzen.

Claims (1)

  1. PATENT-ANSPRUCH : Mundstück für Zigarren, Zigaretten u. dgl., dadurch gekennzeichnet, dass es aus einem mit Gerbsäure getränkten Material besteht, zu dem Zwecke, beim Gebrauch dem Speichel Gerbsäure zuzuführen, die im Munde des Rauchers auf das Nikotin einwirkt. EMI2.1
AT21021D 1903-05-23 1904-07-24 Mundstück für Zigarren, Zigaretten u. dgl. AT21021B (de)

Applications Claiming Priority (1)

Application Number Priority Date Filing Date Title
DE1903157168D DE157168C (de) 1903-05-23

Publications (1)

Publication Number Publication Date
AT21021B true AT21021B (de) 1905-08-25

Family

ID=5678406

Family Applications (1)

Application Number Title Priority Date Filing Date
AT21021D AT21021B (de) 1903-05-23 1904-07-24 Mundstück für Zigarren, Zigaretten u. dgl.

Country Status (1)

Country Link
AT (1) AT21021B (de)

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