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Österreichische PATENTSCHRIFT Nu-18805.
PAUL SCHIRP rN U.-BARMEN.
Vorrichtung zum Färben, Imprägnieren, Bleichen und Waschen von Textilstoffen mit kreisender Flotte in um eine wagerechte Achse wendbarem Materialbehälter.
Die vorliegende Erfindung ist eine weitere Ausführung der in der Patentschrift Nr. 11868 beschriebenen Vorrichtung zum Färben, Imprägnieren, reichen und Waschen von Textilstoffen mit kreisender Flotte in um eine wagerechte Achse wendbarem. drei- teiligem Materialbehälter, welcher Beschickungskammern zu beiden Seiten einer Flottenzuloitungskammer besitzt und be : der Betriebsstellung in die Flotte eintaucht zur Erzielung
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des Verspritzens und Verdampfens derselben.
Bei der Einrichtung nach Patentschrift Nr. 11868 muss nun der Flottenbehälter verhältnismässig gross sein, wenn das Wenden dos in die Flotte eintauchenden Materiat- behälters möglich bleiben soll. Hiedurch wird aber das Ein-und Auspacken des Färbegutes erschwert und auch eine Ursache zur Verdampfung der Flotte gegeben wegen des grossen Zwischenraumes zwischen den Wänden der beiden Behälter.
Diese Mängel sind bei vorliegender Einrichtung dadurch vermieden. dass eine oder zwei gegenüberliegende Seitenwände des Flottenbehälters in an sich bekannter Weise ausklappbar oder wegnehmbar angeordnet sind un dass da/. n der Warenbehälter fahrbar ge-
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hiedurch ist die Möglichkeit gegeben, den Ftottenbehätter so zu bemessen, dass zwischenseinenWändenunddemWarenbehälternurgeringeZwischenräumeverbleiben.
Auch kann man den Flottenbehälter so hoch oder noch etwas höher wie den in ihm
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Auslassöffnungen des Warenbehälters auch nach Verdampfen eines Teiles der Flotte nicht zu befürchten steht, din Verdampfung der Flotte auf ein Minimum beschränkt ist und nur geringste Förder- und Fallhöhe für die Flotte erforderlich ist.
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dargestellt. Fig. 1 zeigt von der Seite gesehen einen Warenbehälter im Flottenbehiilter stehend, beide in Längsschnitt und das hydraulische Hebewerk mit einem Warenbehätter in Ansicht. Fig. 2 zeigt in Draufsicht den Fiottenbehälter mit einem Warenbehälter und das hydraulische Hebewerk. Der Warenbehälter 1 besitzt im gezeichneten Beispiel die im Haupt-Patent beschriebene Gestaltung.
Er ist durch die Siebböden 18, 19 in drei Kammern
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werden kann, und zwei seitliche Beschickungskammern 21, welche letztere mit je einem durch Federdruck angepressten Deckel 22 und abnehmbaren Verschlussdeckeln 7,8 versehen sind, zwischen welchen in der Wandung des bodenstückes 12 Öffnungen 13 für den Auslass der Flotte vorgesehen sind. Zu beiden Seiten besitzt der Warenhehälter Drehzapfen 3.
Dieser durch das Haupt-Patent bekannte Warenbehälter ist nun auf ein Wagengrstell 28 gesetzt, welches mit ihm fest verbunden oder auf welches er auch nur lose gestellt sein kann. Zum Ausfärben der Ware wird dieser Warenbehälter in den Flottenbehälter 2 ein-
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gefahren, an welchen zu diesem Zwecke in an sich bekannter Weise eine oder mehrere Seitenwände 29 des Flottenbehälters 2 wegnehmbar oder ausklappbar angeordnet sind. Im gezeichneten Beispiele werden diese Seitenwände durch Verschraubungen 30 gehalten, während Gummieinlagen am einen und sich darin einpressende Schienen am andern Teil oder andere entsprechende Mittel die erforderliche Abdichtung bewirken. Dabei werden
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dass dieser also ganz in ersteren eintaucht.
Neben dem Flottenbehälter 2 und in gewisser Entfernung von demselben ist ein doppeltes hydraulisches oder anderes Hebewerk aufgestellt, welches auf der Zeichnung aus den beiden hydraulischen Druckzylindern 31 besteht, deren Kolben 32 an ihrem oberen Ende Lager 33 für die am Warenbehälter sitzenden Drehzapfen 3 besitzen, und welche in solcher Entfernung voneinander stehen, dass der Warenbehälter zwischen sie geschoben, von ihnen angehoben und in die zum Aus-und Einpacken des Färbegutes geeignete Lage gedreht werden kann. Zweckmässig sind die Räder des Wagens 28 auf Schienen geführt und zwischen Flottenbehi (Iter und Hebewerk eine Drehscheibe 34 angebracht.
Da wegen der Höhe der Seitenwände des Flottenbehälters die Ausfärbung der Ware mittels Schaugläser in den Deckeln 7, 8 nicht beobachtet werden kann, sind bei vorliegender Umge8a1tung auf den Warenbehälter über die mittlere Kammer 20, in welche die Flotte eingepumpt wird, durchlochte Röhrchen 35 aufgesetzt, auf welche Probestücke, etwa ähnlich wie Kopsspulen, aufgeschoben werden können. Die in die Kammer 20 eingepumpte Flotte wird infolgedessen auch durch diese Probestücke durchgepresst und nach deren Ausfärbung wird man auch die Ausfärbung der Ware im Warenbehälter 1 beurteilen können. Bei Nichtgebrauch werden diese Röhrchen mit Stöpseln verschlossen.
Zum Ausfärben der Ware wird der Warenbehälter 1 in den Flottenbehälter 2 ein- geschoben und die Flotte in der bekannten Weise im Kreislauf durch die Ware durchgepresst, indem man sie in die mittlere Kammer 20 einpumpt, so dass sie die Waren von innen nach aussen durchdringt. Statt dessen könnte man die Flotte aber auch aus der mittleren Kammer absaugen, so dass sie in der umgekehrten Richtung von aussen nach innen durch die Waren strömt, wenn man nur daftir sorgt, dass sie im Flottenbehälter hoch genug steht. Nach dem Ausfärben lässt man die Flotte aus dem Fottenbeh 1ter 2 ab, nimmt eine der Seitenwände 29 weg und schiebt den Warenbehälter zwischen das
Hebewerk 31, 32.
Die Drehscheibe ermöglicht einen ununterbrochenen Betrieb, da unmittell'ar, nachdem der Warenbehiilter aus dem Flottenbehillter herausgezogen ist, ein zweiter in letzteren oingescbobeu worden kann.