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Verschluss für Maschinenpistolen.
Die Erfindung bezieht sich auf einen Verschluss für Maschinenpistolen u. dgl. Waffen, der sowohl im schussfertigen als auch im ungespannten Zustand durch eine Sicherung sperrbar ist.
Der Erfindung liegt nun der Gedanke zugrunde, die Sicherung in den Verschluss derart einzubauen, dass sie durch den Kammergriff zum Sperren des Verschlusses betätigbar ist. Dies wird gemäss der Erfindung dadurch erreicht, dass das Verschlussstück sowohl im gespannten wie auch im entspannten Zustand durch eine in seine Bohrung einschiebbare und durch Verdrehen mit ihm in Eingriff rückbare Kammer gegen axiale Bewegung sperrbar ist, welche sich in der Sperrlage am Verschlussgehäuse abstützt und mittels des Kammergriffes zum Ein-und Ausrücken der Sicherung verdrehbar ist.
In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand in einer beispielsweisen Ausführung veranschaulicht, u. zw. zeigen die Fig. 1 und 2 eine mit einem erfindungsgemäss ausgebildeten Verschluss ausgestattete e Maschinenpistole im ungespannten bzw. sehussfertigen Zustand im teilweisen Längsschnitt, wogegen in Fig. 3 das Verschlussstück mit der Kammer und dem Absehlussstück im Schnitt im ungespannten Zustand entsichert dargestellt ist. Die Fig. 4,5, 6 und 7 zeigen den Verschluss in Ansieht auf den Kammerkopf (Pfeilrichtung VI) und auf den Zündstift (Pfeilrichtung V) sowie in zwei in Fig. 3 mit den Linien VI-VI und VII-VII angedeuteten Querschnitten in Richtung der Pfeile gesehen. Fig. 8 stellt die Maschinenpistole bei gesichertem Verschluss in Ansicht auf den Kammerkopf dar.
In Fig. 9 ist die Kammkupplung des Schlagbolzens in Ansicht und das Verschlussstück sowie der Verschlusskopf im Schnitt veranschaulicht. In Fig. 10 ist der Kammerkopf in Ansieht auf die an seiner Kupplungsseite befindliche Stirnfläche gesehen dargestellt.
Die Maschinenpistole ist mit einem Verschluss ausgestattet, der in einem allseitig geschlossenen
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verschweissten Führungsrohr 2 besteht. Das Führungsrohr 2 ist aus einem Blechmantel hergestellt und gleichzeitig als ein mit Langschlitzen versehener Mantel für den Lauf 3 ausgebildet. Der Mantel 2 weist ferner noch ein in einer Einschnürung sitzendes Patronenlager 53, einen seitlich angeschweissten Magazinhalter 54 und für die ausgeschossenen Patronenhülsen eine seitlich angeordnete Auswurföffnung 55 auf.
Im Führungsrohr 2 ist das Verschlussstück 4 mit dem Verschlusskopf 5längsverschiebbar gelagert. Beide sind unmittelbar durch einen Patronenzieher 6 miteinander gekuppelt. Das Verschlussstück 4 ist mit einer im Bereiche des Fangstollens 7 eines beliebigen Abzugmechanismus angeordneten Stufe 8 und einer diese Stufe durchsetzenden Längsnut 9 für eine mit dem Fangstollen ? verbundene Führungsnase 10 ausgestattet (Fig. 1, 2, 3, 5,7), welche das Verschlussstück 4 sowohl beim Spannen des Verschlusses als auch beim Abfeuern axial führt und gegen Drehung sichert.
Im Versehlussstück 4 sitzt der Schlagbolzen 11 durch eine mit ihm und dem Zündstift aus einem einheitlichen Stück gearbeitete Kupplung 12 axial unverrückbar fest, welche mit unterbrochenen Kammzähnen in entsprechende Gegenzähne des Verschlussstückes 4 eingreift und bei einer gewissen Verdrehung von Schlagbolzen 11 und Verschluss- stÜck 4 die Lösung der beiden Teile voneinander gestattet. Gegen diese Verdrehung ist der Schlagbolzen 11 durch einen in eine Längsnut 13 (Fig. 2 und 9) des Verschlusskopfes 5 eingreifenden Zapfen 14 des mit dem Schlagbolzen 11 ein Stück bildenden Zündstiftes 15 gesichert. Diese Sicherung des Schlagbolzens 11 kann nur durch Entkuppeln des Verschlusskopfes 5 vom Verschlussstück 4 gelöst werden.
Zu diesem
Zweck ist das Verschlussstück 4 mit einer an eine konische Anlauffläche anschliessenden Rast 51 ausge-
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bildet, in die das widerhakenartige federnde Ende des am Verschlusskopfe 5 angebrachten Patronenziehers 6 in der Eingriffstellung der Kupplung 12 des Schlagbolzen 11 mit Spiel eingreift.
Wird der Verschlusskopf 5 gegenüber dem Verschlussstück 4 in jener Richtung von Rand aus verdreht, in der das widerhakenartige Ende des Patronenziehers 6 aus der Rast 51 auf die konische Anlauffläche des Verschluss- stückes 4 heraussteigt, so findet durch die zwangläufige Mitnahme des Zapfens 14 des Zündstiftes 15 gleichzeitig auch eine Verdrehung der Kupplung 12 und des Schlagbolzens 11 in die Lösungsstellung statt, so dass in dieser Stellung des Patronenabziehers 6 sowohl der Verschlusskopf 5 wie auch der Schlagbolzen 11 samt dem Zündstift 15 vom Verschlussstück 4 abgezogen werden können.
Im zusammengesetzten Zustand des Verschlusses steht der Schlagbolzen 11 unter dem Druck einer Feder 16, die in der hülsenartigen Kammer 17 sitzt. Die Kammer ist sowohl in einem das Ver- schlussgehäuse 1 hinten druckfest abschliessenden Abschlussstück 18 wie auch in einer Bohrung 25 (Fig. 6) des Verschlussstückes 4 verdreh-und axial verschiebbar gelagert und mit einem radial abstehenden Griff 19 ausgestattet. Ausserdem sind auf der Kammer 17 zwei Anschläge 20, 21 genau hintereinander angeordnet, welche beim Einschieben der Kammer 17 in die Bohrung des Abschlussstückes 18 durch eine in letzterem vorgesehene Nut 22 (Fig. 6) hindurchtreten.
Der Anschlag 20 der Kammer 18ist als Längskeil ausgebildet, der in einem der Länge der Bohrung des Abschlussstückes 18 entsprechenden Abstand von einem den Griff 19 tragenden Kopf 23 der Kammer 17 angeordnet ist und dadurch die Kammer 17 einerseits beim Einschieben in die Bohrung des Abschlussstückes 18 in der Nut 22 genau axial führt, anderseits nach Verdrehen im eingeschobenen Zustand gegen axiale Verschiebung sichert. Der Anschlag 21 ist als Verriegelungswarze ausgebildet und in einer Linie hinter dem Längskeil 20 am freien Ende der Kammer 17 angeordnet. Diese Verriegelungswarze 21 greift beim Einführen der Kammer 17 in die Bohrung 25 des Verschlussstückes 4 in eine im letzteren vorgesehene Nut 24 ein, welche die Bohrung 25 der Länge nach durchsetzt.
Die dem Durchmesser der Kammer 17 angepasste Bohrung 25 (Fig. 6) des Verschlussstückes 4 besitzt nach einer eine Abschlusswand bildenden Ringleiste 52 zwei durch eine zweite, mit 28 bezeichnete Ringleiste voneinander getrennte Hohlräume 26,27, welche im Radius grösser wie die Verriegelungswarze 21 bemessen sind und deren freie Beweglichkeit die Verdrehung der Kammer 17 zulassen. Wird also die Kammer 17 nach dem Einführen ihres freien mit der Verriegelungswarze 21 versehenen Endes in die Bohrung 25 des Verschlussstückes 4 entgegen dem Druck der Schlagbolzenfeder 16 eingeführt und im Hohlraum 26 verdreht, so sind Kammer 17 und Verschlussstück 4 durch die an dessen Abschluss- wand 52 unter dem Druck der Schlagbolzenfeder 16 anliegende Verriegelungswarze 21 miteinander gekuppelt.
Zum Spannen des Verschlusses wird die Kammer 17 entgegen dem Druck der Schlagbolzenfeder 16 innerhalb des VerschIussstückes 4 bis zum Anschlagen des Kammerkopfes 23 am Abschlussstück 18 verschoben und hiebei die Verriegelungswarze 21 durch eine im Winkel von beispielsweise 90 zur Nut 24 versetzte Längsnut 30 der Ringleiste 28 hindurch in den zweiten mit 27 bezeichneten Hohlraum geführt. In dieser Lage der Verriegelungswarze 21 kann die Kammer 17 mittels-des Griffes 19 um ihre Achse entweder in die schussbereite oder in die Sperrstellung verdreht werden.
Wird nun die Kammer 17 mit dem Längskeil 20 und der Verriegelungswarze 21 von den Nuten 22 und 30 um 900 nach rechts (Fig. 4) bis zum Anschlagen des Griffes 19 an einem Anschlag 29 des starr bleibenden Abschlussstückes 18 verdreht, so verriegelt der Längskeil 20 die Kammer 17 gegen axiale Bewegung, wogegen die Verriegelungswarze 21 in einer zweiten mit 24 bezeichneten Längsnut der Zwischenwand 28 des Verschlussstückes 4 zu stehen kommt und dadurch eine Längsverschiebung des vom Fangstollen 7 des Abzugmechanismus gehaltenen Verschlussstückes unter dem Druck der gespannten Schlagbolzenfeder 16 zulässt. In dieser Stellung ist der Verschluss schussfertig.
Wird die Kammer 17 mit dem Längskeil 20 und der Verriegelungswarze 21 von den Nuten 22 und 24 um 900 nach links (Fig. 8) bis zum Anschlagen des Griffes 19 an einem Anschlag 31 des Abschlussstückes 18 verdreht, so ist sowohl durch den Längskeil 20 die Kammer 17 als auch durch die in den Hohlraum 27 stehende Verriegelungswarze 21 das Verschlussstück 4 und damit der Verschlusskopf 5 und der Schlagbolzen 11 gegen axiale Bewegung gesperrt, so dass selbst durch Auslösen des Fangstollens 7 kein Schuss auslösbar ist.
Damit nun diese Sperre des Verschlusses durch unbeabsichtigtes Verschwenken des Kammergriffes 19 nicht gefährdet ist, wurde der Kammergriff 19 mit einem den Kammerkopf 23 durchsetzenden unter Federwirkung stehenden Riegel 32 ausgestattet, der in der Sperrstellung der Verriegelungswarze 21 am Anschlag 29 (Fig. 8) des Abschlussstückes 18 aufliegt und dadurch den Kammergriff 29 am Anschlag 31 unverrückbar festhält. Soll jedoch der Verschluss schussfertig gemacht werden, so wird der Riegel 32 entgegen dem Druckseiner Feder mit dem Knopf des Kammergriffes vom Anschlag 31 wegin den Kammerkopf zurückgezogen und erst nach Verschwenken des Kammergriffes um 1800 wieder freigegeben.
Der Riegel 32 liegt dann am Anschlag 31, Fig. 8, des Abschlussstückes 18 an und sichert dadurch den am Anschlag 29 anliegenden Kammergriff in der schussfertigen Stellung des Verschlusses. Der Anschlag 31 des Abschlussstückes 18 ist an der Abgleitkante des Riegels etwas verschmälert und abgerundet, so dass ein in schräger Richtung vom Pistolenkolben weg auf den Griffknopf ausgeübter Druck genügt, um den Riegel 32 auszulösen und unmittelbar daran die Verschwenkung des Kammergriffes 19 zum Spannen des Verschlusses anzuschliessen.
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stift 35 ist in der als Hülse ausgebildeten Verbindungsschraube 36, welche den Pistolengriff 37 durchsetzt und das Verschlussgehäuse 1 am Kolbenschaft 38 festhält,
verschiebbar gelagert und wird durch eine Feder 39 in die Riegelstellung gedrückt, so dass das Abschlussstück 18 gegen Verdrehen gesperrt ist. Die Verbindungsschraube 36 ist noch mit einer Distanzhülse 40 ausgestattet und am Kopf mit einem
Querschlitz 41 versehen, in den eine Querleiste 42 eines mit dem Haltestift 35 fest verbundenen Schraubenkopfes 43 eingreift. Mit dem Schraubenkopf 43 kann einerseits die Verbindungsschraube 36 mit ihrem Gewindezapfen in das Gewindeloch 44 des Verschlussgehäuses 1 eingeschraubt werden, anderseits auch der Haltestift 35 aus der Rast 34 des Abschlussstückes 18 ausgerückt und in der ausgerückten Stellung durch Verdrehen der Querleiste 42 gegenüber dem Querschlitz 41 festgehalten werden.
Im ausgerückten Zustand des Haltestiftes 35 kann das Abschlussstück 18 zum Ausbauen des Verschlusses entkuppelt werden. Zu diesem Zweck muss das Abschlussstück 18 mittels des vorher in die Sperrstellung Fig. 2 eingestellten Kammergriffes 19 so weit verdreht werden, dass die Kämme der Kupplung ausser Eingriff kommen, damit das mit der Kammer 17 verriegelte Abschlussstück 18 samt dem Verschluss aus dem Verschlussgehäuse 1 herausgezogen werden kann. Bei dieser Verdrehung der Kammer 17 muss zur Vermeidung einer selbsttätigen Entkupplung von Verschlussstück 4 und Kammerhülse 17 die Verriegelungswarze 21 im Verschlussstück 4 festgehalten werden. Aus diesem Grunde ist in der Stirnwand des Verschlussstückes 4 eine Rast 45 gegenüber der Nut 30 der Zwischenwand 28 vorgesehen, welche Rast 45 durch eine Öffnung 46 des Verschlussstückes 4 sichtbar ist.
Beim Verdrehen der Kammer 17 aus der Sperrlage des Verschlusses in die Entkupplungsstellung des Abschlussstückes 18 springt die Verriegelungswarze 21 in die Rast 45 des unverdrehbaren Verschlussstückes 4 unter dem Druck der Schlagbolzenfeder 16 ein und zeigt dadurch die Entkupplungsstellung des Absehlussstückes 18 an, so dass der Verschluss bei ausgelöstem Abzugstollen entweder aus dem Gehäuse gefahrlos herausgenommen oder wieder in dasselbe zurück eingeführt werden kann.
In der Kammer 17 stützt sich die Schlagbolzenfeder 16 auf den Teller eines an sich bekannten Anzeigestiftes 17, der in einer Bohrung 48 des Kammerkopfes und einem Langschlitz 49 des Kammergriffriegels spielen kann und durch eine Feder 50 im ungespannten Zustand der Schlagbolzenfeder 16 innerhalb des Kammerkopfes gehalten wird. Beim Spannen des Verschlusses wird jedoch der Druck der Schlagbolzenfeder bedeutend erhöht und der Anzeigestift 47 mit seiner Spitze aus dem Kammerkopf 23 hinausgedrückt. Dadurch ist angezeigt, dass der Verschluss schussfertig gespannt ist.
PATENT-ANSPRÜCHE :
1. Verschluss für Maschinenpistolen, der sowohl im schussfertigen als auch im ungespannten Zustand durch eine Sicherung sperrbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Versehlussstüek (4) sowohl im gespannten wie auch im entspannten Zustand durch eine in seine Bohrung (25) einschiebbare und durch Verdrehen mit ihm in Eingriff rückbare Kammer (17) gegen axiale Bewegung sperrbar ist, welche sieh in der Sperrlage am Verschlussgehäuse abstützt und mittels des Kammergriffes (19) zum Ein-und Ausrücken der Sicherung verdrehbar ist.