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Schachtkasten zum Verlegen von unterirdischen Armaturen.
Zum unterirdischen, geschützten Verlegen der Verbindungen oder Sicherungen von unterirdischen Stark-und Schwachstromkabeln, ferner der Abschlussorgane oder anderen Armaturen von Wasserleitungsrohrnetzen, Gasrohren, werden aus Eisenbeton hergestellte oder aus einzelnen Ziegeln od. dgl. gebaute Schaehtkästen verwendet. Diese Schachtkästen werden entweder an ihrer Verwendungsstelle hergestellt oder fabriksmässig erzeugt und in fertigem Zustand zur Verwendungsstelle gefördert.
Die Herstellung der Schachtkästen an der Veiwendungsstelle hat den Nachteil, dass die Baumaterialien in überschüssiger Menge zur Baustelle gefördert werden müssen und zur Herstellung derselben fachkundige Arbeiter nötig sind, ferner die Herstellung bzw. der Aufbau lange Zeit dauert und demzufolge der Strassenkörper während langer Zeit vom Verkehr abgeschlossen werden muss.
Bei der fabrikmässigen Herstellung der Schachtkästen besteht der Nachteil, dass dieselben zufolge ihrer grossen Abmessungen bzw. Raumbedarfes kaum auf Lager gehalten werden können bzw. für diesen Zweck äusserst grosse Lagerräume nötig sind. Die Förderung der fertigen Schachtkästen ist wegen deren grossen Abmessungen, Gewicht und Bruchgefahr umständlich, ferner kann der Einbau derselben in die Erde wegen des grossen Gewichtes nur durch mehrere Arbeiter durchgeführt werden.
Der Zweck vorliegender Erfindung besteht in der Beseitigung der angeführten Nachteile und Schwierigkeiten. Die Erfindung ermöglicht nämlich, dass zur Lagerung keine besonders grossen Lagerräume nötig sind, ferner dass das Gewicht der Schachtkästen bedeutend verringert werden kann. Ausserdem wird die Förderung sowie der Einbau der Schachtkästen einfacher und billiger als bisher.
Die oberwähnten Vorteile werden der Erfindung gemäss dadurch erreicht, dass der Schachtkasten aus in der ganzen normalen Bauhöhe ungeteilten, fugenfreien, je für sich ein einheitliches Ganze bildenden Kunststeintafeln zusammengestellt wird. Diese Seitenwände des Sehachtkastens sind demnach sowohl in senkrechter wie auch in waagrechter Richtung fugenfrei und werden der Erfindung gemäss durch Rahmen zusammengehalten, so dass der Zusammenbau an der Verwendungsstelle ohne Werkzeuge und Fachkenntnis auch durch einen Arbeiter selbst bewerkstelligt werden kann. Die zur Herstellung des Schachtkastens verwendeten Kunststeintafeln, welche zweckmässig Asbestzementtafeln sind, werden an den Stosskanten mit Zapfen und Ausschnitten für die Zapfen der andern Tafel versehen.
Auf diese Weise kommen die Zapfen der einen Seitentafel in die Ausschnitte der andern Seitentafel zu liegen, wodurch das Zusammenfallen der Seitentafeln verhindert wird.
Die zusammengestellten Seitentafeln werden in ihrer Lage durch Rahmen festgehalten. Die Rahmen werden zweckmässig aus Profileisen hergestellt, welche senkrechte und waagrechte Schenkeln haben.
Die senkrechten Schenkeln des Profileisens dienen zum Zusammenhalten der Seitentafeln, während die waagrechten Sehenkeln als Auflage für die Boden-bzw. Deckplatte des Sehachtkastens dienen.
Eine Ausführungsform des Schachtkastens gemäss der Erfindung ist auf der Zeichnung schematisch veranschaulicht. Fig. 1 stellt auf der rechten Seite eine Seitenansicht des Sehachtkastens dar. Die linke Seite ist ein senkrechter Mittelschnitt des Schachtkastens. Fig. 2 zeigt auf der rechten Seite den Schaeht- kasten in Draufsicht, während die linke Seite einen waagrechten Schnitt darstellt. Fig. 3 ist eine Seitenansicht eines Teiles einer Seitentafel. Fig. 4 zeigt eine Abänderung der Deckplatte.
Der Schachtkasten besteht gemäss der Erfindung dem Wesen nach aus den Seitentafeln 1, 1 und 2, 2, die aus einem der Feuchtigkeit widerstehenden Kunststeinmaterial hergestellt werden. Die Festigkeit derselben ist so gross, dass sie bereits bei einer Wandstärke von etwa 8-50 mm, demnach bei geringem Gewicht, dem Erddruek widerstehen. Ein derartiges Material ist z. B. Asbestzement.
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