Zusammenfassung
Internationale Datentransfers sind für die grenzüberschreitende Unternehmenskooperation von integraler Bedeutung. Cloud- und Videokonferenzdienste stellen lediglich zwei Beispiele für Online-Anwendungen dar, die für viele Unternehmen nicht erst seit der Corona- Krise unverzichtbar geworden sind. Da die Muttergesellschaften der derzeit populärsten Anbieter solcher Dienste in den USA ansässig sind, ist ihre Nutzung regelmäßig mit einem Transfer personenbezogener Daten aus der EU hinaus verbunden. Entsprechend sind die Anforderungen des 5. Kapitels der DSGVO über internationale Datentransfers zu berücksichtigen. Durch die Entscheidung Schrems II des EuGH, in welcher dieser u. a. das EU-US-Privacy-Shield-Abkommen für unwirksam erklärt hat, hat die vertragliche Absicherung internationaler Datentransfers einen enormen Bedeutungszuwachs erfahren. Die in der Entscheidung durch das Gericht konkretisierten rechtlichen Anforderungen werden im Folgenden dargestellt und um praktische Umsetzungshinweise ergänzt.
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Schulte, L., Schmale, J. Vertragliche Absicherung internationaler Datentransfers . Datenschutz Datensich 45, 46–54 (2021). https://doi.org/10.1007/s11623-020-1388-8
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DOI: https://doi.org/10.1007/s11623-020-1388-8