Wohngruppe
Eine Wohngruppe ist ein Ort, an dem Menschen für einen bestimmten Zeitraum oder, als Ausnahme, für immer zusammenleben, die
- sich in einer bestimmten, zumeist problematischen Lebenssituation befinden oder
- aufgrund ihrer Vorgeschichte geschädigt sind oder
- unter körperlichen, seelischen oder geistigen Gebrechen leiden oder
- aus biologischen Gründen, wie Alter oder Kindheit, der Betreuung bedürfen.
Betreut wird eine Wohngruppe in der Regel von einem Sozialpädagogen oder anderem Fachpersonal. Auch ehrenamtliche Mitarbeiter engagieren sich dort.
Träger einer Wohngruppe ist in den meisten Fällen der Staat oder einer der großen Wohlfahrtsverbände wie beispielsweise das Deutsche Rote Kreuz, die Diakonie oder die Caritas.
Eine Wohngruppe kann sich in einem eigenen Gebäude befinden, in einer Wohnung oder als abgetrennte Abteilung einer Institution existieren, wie z. B. im Strafvollzug oder einem Heim für Menschen mit Behinderung.
Ziele
BearbeitenEine Wohngruppe im herkömmlichen Sinn soll einen Bewohner auf Zeit in erster Linie auf eine individuelle Lebensführung außerhalb der Wohngruppe vorbereiten. Dies gilt beispielsweise in Wohngemeinschaften für Straffällige, Menschen mit Essstörungen, Drogenabhängige u. Ä.
Wohngruppen in der Altenpflege sollen dazu beitragen, den Bewohnern ein möglichst eigenständiges und sinnerfülltes Leben zu ermöglichen und eine Alternative zum Wohnen im anderen vollstationären Einrichtungen darstellen.[1]
Gezieltes Realitätstraining und verhaltenstherapeutische Maßnahmen sind Teil der Maßnahmen. So bietet eine Wohngruppe ihren Bewohnern eine Möglichkeit, Selbstständigkeit, Eigenverantwortung und die gemeinsame Bewältigung des Alltags in einem geschützten Rahmen (wieder) zu erlernen und zu erproben. Die Bewohner sollen ihre Stärken entdecken, ihre Schwächen bearbeiten und im sozialen Miteinander ihre Konfliktfähigkeit trainieren.
So entwickelt sich ein Zusammenleben, das die Verwirklichung eigener Interessen bei gleichzeitiger Rücksichtnahme auf die Bedürfnisse der anderen Bewohner ermöglicht.
Statt isolierter Behandlungsmaßnahmen wird ein ganzheitlicher Behandlungsansatz angestrebt.
Gesetzlicher Rahmen
Bearbeiten- Für den Kinder- und Jugendbereich ist die betreute Wohnform im § 34 SGB 8 festgelegt.
Siehe auch
BearbeitenLiteratur
Bearbeiten- Felix Baur-Pantoulier: Therapeutische Wohngemeinschaft: Ein Projekt zur Eingliederung psychische Kranker in die Gesellschaft, in: Henrik Kreutz (Hrsg.), Pragmatische Soziologie: Beiträge zur wissenschaftlichen Diagnose und praktischen Lösung gesellschaftlicher Gegenwartsprobleme, Opladen 1988. online
- Arthur Drexler, Hermann Mitterhofer, Petra Flieger, Verena Rojer: Die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen in Tiroler Einrichtungen. Eine Grundlagenstudie, Innsbruck 2012. PDF
- Karin Hahn: Wohngruppen für demente ältere Menschen, Diplomarbeit an der FH Wiesbaden 2004, Hamburg 2010, books.google
Weblinks
Bearbeiten- Diplomarbeit über Wohngruppen in einer Behinderteneinrichtung, Uni Wien PDF
- Auszug aus dem Burgenländischen Landesbetreuungsgesetz, RIS.BKA.at PDF
- www.ev-jugendhilfe.de
- www.caritas-jugendhilfe.de
Einzelnachweise
Bearbeiten- ↑ Interiew mit Silke Boschert: Wohngruppen: eine echte Alternative zu Pflegeheimen! In: pflegen-online.de. 12. Mai 2022, abgerufen am 21. April 2023.