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Ralf Höcker

deutscher Rechtsanwalt und Autor

Ralf Höcker (* 4. März 1971 in Köln) ist ein deutscher Rechtsanwalt und Autor. Höcker ist durch zahlreiche öffentlichkeitswirksame presserechtliche Mandate bekannt geworden. Er war in mehreren Gruppierungen der CDU aktiv.

Ralf Höcker (2016)

Ralf Höcker studierte Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln, erhielt ein Stipendium der Konrad-Adenauer-Stiftung und promovierte 1999 in Köln zum Dr. jur. Anschließend absolvierte er am King’s College London ein Master-of-Laws-Studium (LL.M.) in Intellectual Property Law. Daneben arbeitete er von 1999 bis 2000 als Foreign Lawyer/Rechtsanwalt bei der Londoner Sozietät Willoughby & Partners / Rouse & Co., Int. Von 2001 bis 2003 war er als Rechtsanwalt bei der Wirtschaftskanzlei Linklaters Deutschland an deren damaligem Standort in Köln (nach Fusion von Oppenhoff & Rädler mit Linklaters, England) tätig.[1]

2003 machte sich Höcker als Rechtsanwalt selbständig und gründete seine eigene Kanzlei in Köln, die seither als Höcker Rechtsanwälte firmiert. Er spezialisierte sich auf Marken- und Medienrecht.[1]

Außerdem ist er an der privaten Cologne Business School tätig. Er war dort zunächst von 2008 bis 2009 Lehrbeauftragter für Deutsches und Internationales Marken- und Medienrecht. Seit 2009 hat Höcker dort eine Professur für Deutsches und internationales Marken- und Medienrecht inne, von 2009 bis 2014 als angestellter Professor und seit 2014 als Honorarprofessor.[1] Zudem war er Wissenschaftlicher Direktor des dortigen „Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet“.[2]

Höcker ist ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift Der IP-Rechts-Berater aus dem Verlag Dr. Otto Schmidt.[3] Beim Debattenforum Vocer schrieb er sporadisch bis 2015 die Kolumne Fünfte Gewalt.[4][5] Er ist Autor zahlreicher Bücher und Aufsätze zum Medienrecht.[2]

Jörg Kachelmann

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Im Kachelmann-Prozess vertrat er den Wettermoderator als dessen Medienanwalt und betrieb parallel zur Arbeit des Strafverteidigers Johann Schwenn anwaltliche Öffentlichkeitsarbeit für Jörg Kachelmann (Litigation-PR).[6] Vom Axel-Springer-Konzern klagte Höcker für seinen Mandanten mehr als eine halbe Million Euro Schmerzensgeld und Zinsen für die Berichterstattung über den Kachelmann-Prozess ein.[7]

Felix Magath

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Den Fußballtrainer Felix Magath vertrat Höcker als Medienanwalt in der zunächst konfrontativ ausgetragenen Trennung vom FC Schalke 04[8] in der Saison 2010/2011.

Türkische Tageszeitung

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2013 legte Höcker für die türkische Tageszeitung Sabah beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen die Sitzplatzvergabe im NSU-Prozess ein. Das Bundesverfassungsgericht gab der Beschwerde statt und ordnete an, dass für ausländische Medienvertreter ein Zusatzkontingent an Sitzplätzen zur Verfügung gestellt oder das Akkreditierungsverfahren für die Journalisten wiederholt wird.[9] Der Prozessbeginn wurde vom Oberlandesgericht München daraufhin um knapp drei Wochen verschoben, um die Akkreditierung neu zu regeln.

Mitarbeiter des Verfassungsschutzes

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Im Namen eines Mitarbeiters des Verfassungsschutzes ging Höcker gegen die Tageszeitungen Die Welt und Junge Welt vor, die über eine mögliche Verstrickung des Mannes in den Sprengstoffanschlag des NSU 2001 in Köln berichtet hatten. Auch einen Twitter-Nutzer, der einen Link zu einem Artikel – mit dem Namen von Höckers Mandanten – veröffentlicht hatte, ließ Höcker abmahnen.[10]

Netzer gegen Zwanziger

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Im Zusammenhang mit dem Skandal um die angeblich gekaufte Fußball-WM 2006 in Deutschland reichte Höcker im Dezember 2015 für den früheren Nationalspieler Günter Netzer Klage gegen Ex-DFB-Präsident Theo Zwanziger ein.[11] Zwanziger hatte behauptet, Netzer habe ihm gegenüber ausgesagt, dass die vier asiatischen Stimmen bei der WM-Vergabe gekauft worden seien. Dieses Zitat diente den Investigativjournalisten des Spiegel zunächst als Hauptindiz dafür, dass eine DFB-Zahlung von 6,7 Mio. Euro mit unklarem Verwendungszweck zum Kauf der WM 2006 genutzt worden sei. Netzer und Zwanziger einigten sich im April 2016 außergerichtlich und erklärten gemeinsam: „Günter Netzer legt Wert auf die Feststellung, dass es in dem besagten Gespräch keine Aussage von ihm gegeben habe, die so interpretiert werden könnte, dass die vier asiatischen Stimmen bei der WM-Vergabe 2006 gekauft wurden.“ Theo Zwanziger sagte zu, seine Angabe nicht zu wiederholen.[12]

Erdoğan gegen Döpfner

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Höcker reichte im Mai 2016 im Auftrag des türkischen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdoğan beim Landgericht Köln einen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Vorstandsvorsitzenden der Axel Springer SE, Mathias Döpfner, ein. Döpfner hatte sich im Zuge der Böhmermann-Affäre öffentlich mit Böhmermann solidarisiert.[13] Der Antrag wurde in erster Instanz abgelehnt.[14] Gegenüber Medien verglich Höcker den Umgang mit Erdoğan mit einer „Massenvergewaltigung“, die zu einer Enthemmung führe, bei der am Ende alle mitmachten.[15] Höcker vertritt Erdoğan in all seinen Beleidigungsklagen nach dem Böhmermann-Gedicht in Deutschland außer in der Klage gegen Böhmermann persönlich.[16]

Erzbistum Köln

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Im Rahmen der öffentlichen Diskussion und Aufarbeitung um die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs im Erzbistum Köln und die Erstellung eines neuen Gutachtens wurde die Kanzlei Höcker ab Herbst 2019 beauftragt, presserechtliche Aspekte zu prüfen.[17][18]

Papst Benedikt XVI.

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Als Teil des von Papst emeritus Benedikt XVI. zusammengestellten Teams aus kirchenrechtlichen und juristischen Beratern im Kontext des Münchner Missbrauchsgutachtens waren Höcker und Kollegen bei der Überprüfung des Gutachtens sowie bei der Ausarbeitung der Ergebnisse[19] beteiligt.[20][21]

Niederländisches Königspaar gegen Axel Springer

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Am 24. September 2020 erwirkte Höcker für König Willem-Alexander der Niederlande und Königin Máxima eine einstweilige Verfügung gegen die Axel Springer SE. Das Landgericht Köln verbot den Abdruck von Fotos, die die beiden in Badekleidung bei einem Yachturlaub in Griechenland zeigten, der kein „zeitgeschichtliches Ereignis“ sei.[22]

AfD gegen BfV

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Möglicher Interessenkonflikt

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Die Rechtsanwaltskanzlei Höcker, deren Mitglied Hans-Georg Maaßen vom 1. Oktober 2019 bis zum 25. Januar 2021 gewesen war, vertrat die AfD in einem Verfahren gegen das BfV. Die Klage hat zum Ziel, die Beobachtung der AfD durch das BfV zu begrenzen bzw. zu verhindern. Die Partei klagt hierbei gegen eine Beobachtung durch den Inlandsgeheimdienst, schon bevor die Beobachtung überhaupt bekannt gemacht wurde. Die Behörde schweigt zu diesem Vorgang, weil das Verfahren noch läuft. Die Zeit wies am 25. Januar 2021 darauf hin, dass Maaßen für Höcker tätig ist, worauf nach Veröffentlichung des Artikels Maaßen die Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei beendete.[23]

Mit Schreiben vom 26. Januar 2021 erhob ein Rechtsanwalt Beschwerde gegen Maaßen wegen möglichen Verstoßes gegen das berufsrechtliche Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen.[24][25] Der Beschwerde wurde von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf mit Beschluss vom Juni 2021 keine Folge gegeben.[26]

Materielles Recht

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Auf Bundesebene war die AfD im Jahre 2019 als Gesamtpartei noch kein Beobachtungsobjekt des Bundesamtes für Verfassungsschutzes (BfV).[27][28][29] Auf einer Pressekonferenz am 15. Januar 2019 hatte das BfV die Partei zunächst als „Prüffall“ bezeichnet.[30] Das Verwaltungsgericht Köln untersagte der Behörde jedoch mit Beschluss vom 26. Februar 2019, die Partei weiterhin öffentlich so zu bezeichnen, da hierfür keine Rechtsgrundlage bestehe.[31] Die Bezeichnung habe in der Öffentlichkeit eine „negative Wirkung“, womit vom BfV in das Parteiengrundrecht und Persönlichkeitsrecht der AfD auf rechtswidrige und unverhältnismäßige Weise eingegriffen worden sei.[32]

Die Behörde hatte bereits zuvor eine entsprechende Pressemitteilung von ihrer Homepage entfernt[33] und erklärte nach Bekanntgabe der Entscheidung, diese nicht anfechten zu wollen.[34] Inzwischen ist der Beschluss rechtskräftig.[35] Bereits im Januar hatte das BfV zudem seine Mitarbeiter aufgefordert, Kontakte zur AfD intern offenzulegen. Damit sollte möglichen Loyalitätskonflikten bei der Prüfung der Frage einer Beobachtung vorgebeugt werden. Auch gegen diese Maßnahme erhob die AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln Klage, da sie das Gleichheitsgebot verletze und gegen die staatliche Neutralitätspflicht verstoße.[36]

Das Verwaltungsgericht Köln lehnte einen Antrag der AfD ab, wodurch diese eine Zwischenlösung im Streit um die Einstufung als rechtsextremistischen Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz erreichen wollte. In einer weiteren Entscheidung lehnte das Verwaltungsgericht Köln es ab, eine Zwischenregelung zu erlassen, wonach dem Bundesamt für Verfassungsschutz die Bekanntgabe der aktuellen Mitgliederzahl des aufgelösten rechtsextremen „Flügel“ verboten wäre. Beide Entscheidungen bestätigte das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Die hiergegen eingelegten Verfassungsbeschwerden wurden vom Bundesverfassungsgericht zurückgewiesen.[37]

Hans-Josef Bähner

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Höcker vertrat medienrechtlich den Kölner Bezirksabgeordneten Hans-Josef Bähner (CDU), der während einer verbalen Streitigkeit an seinem Gartenzaun auf einen jungen Erwachsenen geschossen und diesen schwer verletzt hatte. Er konnte erreichen, dass in den ersten Medienberichten der Name des Politikers nicht bekannt wurde, erwirkte, dass der damalige CDU-Generalsekretär Paul Ziemiak einen Tweet löschte,[38] in dem der volle Name erwähnt wurde, und war nach Darstellung einzelner Medien erfolgreich damit, dass der Fokus anfangs auch darauf lag, dass das Opfer vor der Tat „polizeilich in Erscheinung“ getreten war.[39] Der Parteifreund, der in der Bezirksvertretung von Porz[40] saß, ließ später alle seine Ämter in der CDU ruhen[41] und wurde vom Landgericht Köln im Februar 2022 wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und eines Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt,[42] wogegen er Revision einlegte, die der 2. Senat des Bundesgerichtshofes im Dezember 2022 allerdings verwarf, wodurch das Urteil des Landgerichtes rechtskräftig wurde.[43]

Positionen

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Anfang Mai 2019 sprach Höcker zum Thema „Anwälte gegen Journalisten: Gefahr für die Pressefreiheit?“ auf der re:publica’19.[44] Am 11. Mai 2019 hielt er auf der von der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag veranstalteten „1. Konferenz der freien Medien“ einen Vortrag „für journalistische Ethik und gegen Fake-News“ und betonte, er würde diesen „auch vor der Antifa halten“.[45][46][47]

Politische Tätigkeit

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Höcker war seit 2019 Mitglied der CDU und des Vereins Werteunion e. V. Am 15. Juni 2019 wurde Höcker zum ehrenamtlichen Pressesprecher des Vereins Werteunion gewählt.[48][49] Am 26. September 2019 wurde er zum neuen Vorsitzenden des CDU-Ortsverbands Köln Innenstadt-Süd gewählt.[50] Vom 1. Oktober 2019 bis zum 25. Januar 2021 arbeitete Hans-Georg Maaßen, Werteunion-Vereinsmitglied und ehemaliger Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, als Of counsel für das Managing Board von Höckers Medienrechtskanzlei.[51][52] Als Pressesprecher des Werteunion e. V. äußerte er, „der öffentlich-rechtliche Rundfunk [gehöre] in seiner jetzigen Form abgeschafft.“[53]

Am 13. Februar 2020 teilte Höcker auf Facebook seinen „Austritt aus sämtlichen politischen Organisationen“ mit und begründete dies mit einer am selben Tag erhaltenen Drohung.[54][55][56]

Bei der Wahl der Mandate beschreibt Höcker seine Kanzlei als „schmerzfrei“ und verweist auf den anwaltlichen Berufsethos,[57] stellt aber klar, dass „wir uns als Anwälte weder mit der Weltanschauung noch mit den Taten unserer Mandanten gemeinmachen“.[58] Gleichzeitig betont Höcker, dass die Kanzlei – mit Blick auf die deutsche Parteienlandschaft – jeden Politiker aller im Bundestag vertretenen Parteien rechtlich beraten würde.[59] So habe eine interne Aufstellung über die Zahl der Parteienmandate der Kanzlei ergeben, dass die meisten Mandate für die SPD und CDU geführt würden.[60]

Höcker wird wegen seiner politischen Ansichten und seiner „robusten“ Mandatsausübung gegenüber Journalisten kritisiert.[61][62][63] Hinsichtlich seines Vorgehens gegen journalistische Berichterstattung kommentierte Höcker: „Bevor ein Bericht erscheint, versuche ich zu ergründen, wie der Bericht aussehen wird und was da an Rechtswidrigem drinstehen könnte. Und dann versuche ich zu verhindern, dass das passiert.“[58]

Laut einem im Juni 2015 erschienenen Bericht der Welt am Sonntag war Höcker unter anderem Aufsichtsratsvorsitzender der Internetone AG, die unter anderem am Betrieb von Datingportalen beteiligt sein soll, welche von den Verbraucherschutzzentralen regelmäßig kritisiert werden.[64][65] Höcker bestritt die in diesem Zusammenhang gegen ihn gemachten Feststellungen. Er sei als Aufsichtsratsmitglied nicht in das operative Geschäft der Internetone eingebunden gewesen. Gleichwohl trat er von seinem Posten im Aufsichtsrat zurück.[66] Höckers Kanzlei vertrat mindestens seit 2009[67] die Medusa United Media GmbH, Betreiberin des damals von Verbraucherschützern heftig kritisierten Datingportals Flirtcafe.de.[68] Der Bericht der Welt am Sonntag rechnet auch dieses Portal dem Netzwerk der Internetone AG zu. Das juristische Onlinemagazin Legal Tribune Online wurde in Folge der Berichterstattung über die Verstrickung Höckers in den Betrieb der Dating-Portale von einem Anwalt der Kanzlei im Namen des Portalbetreiber Ideo Labs GmbH abgemahnt, wehrte sich aber gegen diese Abmahnung.[69]

Im März 2017 wurde bekannt, dass Höcker zudem versuchte, die Stiftung Warentest an der namentlichen Nennung zweier Autark-Firmen wegen ihrer hochriskanten Anlageangebote zu hindern.[70] „Ralf Höcker hält es für seinen Job, Journalisten zu beeinflussen, indem er sie bedroht“, schreibt die Stiftung Warentest.[71] Im Gegenzug bezeichnete Höcker die Reaktion der Verbraucherorganisation als „schwarze PR“ und erwiderte auf dieses Zitat in einem Interview: „Sie hat einen rechtswidrigen Finanztest gemacht, und dagegen sind wir vorgegangen, und zwar erfolgreich.“[58]

Bekannt wurde Höcker durch drei Lexika, in denen er populäre Rechtsirrtümer aufklärt. Er schilderte in einem weiteren Buch kuriose Fälle, die vor deutschen Gerichten verhandelt wurden. Im Langenscheidt-Wörterbuch Anwalt–Deutsch/Deutsch–Anwalt setzt er sich kritisch-humorvoll mit der Sprache der Anwälte auseinander. Die Buchtitel lauten:

Fernsehen und Bühne

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2006 trat Ralf Höcker als Rechtsanwalt in der pseudo-dokumentarischen Gerichtsshow Richterin Barbara Salesch beim Sender Sat.1 auf und war dort 2007 als Experte einer Reihe in Akte – Reporter decken auf zu sehen, in der er Rechtsirrtümer aufklärte. Im gleichen Jahr präsentierte er auf einer Deutschlandtournee seine Bühnenshow Ein§pruch. Im Juni 2009 moderierte Höcker mit Andrea Kiewel eine Pilotsendung der RTL-Sendung Einspruch – Die Show der Rechtsirrtümer,[72] die im Juli 2010 fortgesetzt wurde; im Februar 2011 wurde eine weitere Staffel ausgestrahlt.

Interview

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Commons: Ralf Höcker – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. a b c Gemäß eigenen Angaben auf der Website seiner Kanzlei: Prof. Dr. Ralf Höcker, LL.M. (IP) (London) >> Vita. In: hoecker.eu. Abgerufen am 18. Februar 2020.
  2. a b Interview mit Ralf Höcker. In: medienfische.de. 12. August 2012, abgerufen am 18. Februar 2020.
  3. Das Autoren-Team, auf ip-rb.de
  4. Höcker auf Vocer, vocer.org/kolumnen/fuenfte-gewalt
  5. VOCER: Ralf Höcker schreibt seit 2015 nicht mehr für Vocer. In: @VoiceOfVocer. 20. Oktober 2019, abgerufen am 20. Oktober 2019.
  6. Christina Maria Berr: Kampagne gegen Herrn Kachelmann. Medienanwalt Ralf Höcker im Gespräch. 16. Dezember 2010, abgerufen am 16. März 2011.
  7. Fall Kachelmann: Springer legt Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. In: Zeit Online. 15. August 2016, abgerufen am 10. November 2016.
  8. mopo.de: Darum hat Felix Magath gekündigt (Memento vom 19. März 2011 im Internet Archive)
  9. Münchner Gericht muss Plätze für Auslandspresse bereitstellen, auf spiegel.de
  10. Nervöser Nazi-V-Mann, auf jungewelt.de
  11. DFB-Skandal: Netzer reicht Klage gegen Zwanziger ein. In: Zeit Online. 8. Dezember 2015, abgerufen am 10. November 2016.
  12. Zwanziger und Netzer einigen sich außergerichtlich. Spiegel Online, 24. April 2016.
  13. Einstweilige Verfügung beantragt: Erdogan geht gegen Springer-CEO Mathias Döpfner vor. www.MEEDIA.de, 9. Mai 2016.
  14. Einstweilige Verfügung: Fall Böhmermann: Keine einstweilige Verfügung gegen Springer-Chef Döpfner. In: sueddeutsche.de. ISSN 0174-4917 (sueddeutsche.de [abgerufen am 11. Mai 2016]).
  15. David Denk: Böhmermann-Affäre: Zweites Ziel. In: sueddeutsche.de. ISSN 0174-4917 (sueddeutsche.de [abgerufen am 11. Mai 2016]).
  16. Erdogans Mann im Gerichtssaal. stuttgarter-zeitung.de, 11. August 2016.
  17. Erzbistum vergibt Aufklärungsmandat an Gercke Wollschläger. 30. Oktober 2020, abgerufen am 11. Mai 2022 (deutsch).
  18. Dr. Carsten Brennecke von HÖCKER begleitet Missbrauchsgutachten des Erzbistum Köln presserechtlich. 1. November 2020, abgerufen am 8. Mai 2022.
  19. Faktencheck der Mitarbeiter von Benedikt XVI. – Vatican News. 8. Februar 2022, abgerufen am 11. Mai 2022.
  20. Benedikt XVI. weist Vorwurf der Lüge zum Münchner Gutachten zurück. Abgerufen am 11. Mai 2022.
  21. Felix Bohr: »Boshafte Spekulation«: So verteidigt Benedikts Anwalt den emeritierten Papst. In: Der Spiegel. 8. Februar 2022, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 11. Mai 2022]).
  22. Königlicher Badeurlaub ist kein zeitgeschichtliches Ereignis. lto.de, 10. November 2020.
  23. Höcker und Maaßen beenden Zusammenarbeit. Pressemitteilung vom 25. Januar 2021, abgerufen am 25. Februar 2021.
  24. Helene Bubrowski, Marcus Jung: Maaßen will Schaden von Verfahren abwenden. FAZ, 26. Januar 2021, abgerufen am 25. Februar 2021.
  25. Claudia Wangerin: Maaßens Anschlussverwendung. Telepolis, 25. Januar 2021, abgerufen am 1. März 2021.
  26. David Markworth: Durfte Maaßen die AfD vertreten? Legal Tribune Online, 26. Januar 2021, abgerufen am 1. März 2022.
  27. Verfassungsschutz beobachtet AfD-Jugendorganisation. Hessischer Rundfunk, 1. April 2019, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. April 2019; abgerufen am 4. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hessenschau.de
  28. BfV: Konzentration auf die Beobachtung der Verdachtsfälle „Der Flügel“ und „Junge Alternative“. Bundesamt für Verfassungsschutz, 8. März 2019, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 3. April 2019; abgerufen am 6. April 2019.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.verfassungsschutz.de
  29. Bundesamt für Verfassungsschutz: Bundesamt für Verfassungsschutz obsiegt vor Verwaltungsgericht Köln gegen die AfD. In: Bundesamt für Verfassungsschutz. Bundesamt für Verfassungsschutz, abgerufen am 6. Juli 2024.
  30. Verfassungsschutz erklärt AfD bundesweit zum Prüffall. In: Spiegel Online. 15. Januar 2019, abgerufen am 15. Januar 2019.
    Alternative für Deutschland: Verfassungsschutz erklärt AfD bundesweit zum Prüffall. In: Die Zeit. 15. Januar 2019, abgerufen am 15. Januar 2019.
  31. Bezeichnung der AfD als „Prüffall“ unzulässig. Legal Tribune Online, 26. Februar 2019, abgerufen am 8. März 2019.
  32. Bezeichnung der AfD als „Prüffall“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz unzulässig (Memento des Originals vom 3. März 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.vg-koeln.nrw.de, Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln, 26. Februar 2019.
  33. AfD verklagt den Verfassungsschutz. Die Zeit, 6. Februar 2019, abgerufen am 8. März 2019.
  34. Verfassungsschutz akzeptiert Urteil zum „Prüffall AfD“. Die Welt, 8. März 2019, abgerufen am 8. März 2019.
  35. Regierung nennt AfD weiter „Prüffall“ des Verfassungsschutzes. Tagesspiegel, 1. Mai 2019, abgerufen am 2. Mai 2019.
  36. AfD klagt offenbar per Eilverfahren gegen Verfassungsschutz. WeltN24, 8. Juni 2019.
  37. Pressemitteilung des BVerfG, abgerufen am 29. März 2021
  38. Anklage gegen Kölner CDU-Politiker: Porzer Bezirksvertreter Bähner droht Haftstrafe. 28. Mai 2020, abgerufen am 2. Juli 2022 (deutsch).
  39. Sebastian Weiermann: „Perfide und bösartig“. In: nd. 11. Januar 2022, abgerufen am 2. Juli 2022.
  40. Hasan Gökkaya: CDU-Politiker lässt nach Schuss auf 20-Jährigen Mandat ruhen. In: Zeit Online. 9. Januar 2020, abgerufen am 2. Juli 2022.
  41. Benjamin Weber: Prozess gegen CDU-Kommunalpolitiker: Ein Schuss aus fünf Zentimeter. In: Die Tageszeitung: taz. 10. Januar 2022, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 2. Juli 2022]).
  42. Hintergrund – Tatort Porz. Lückenlos e. V., abgerufen am 2. Juli 2022.
  43. Verurteilung eines früheren Kölner Kommunalpolitikers wegen gefährlicher Körperverletzung rechtskräftig. In: Bundesgerichtshof. 7. Dezember 2022, abgerufen am 19. April 2023.
  44. Anwält*innen gegen Journalist*innen: Gefahr für die Pressefreiheit? 7. Mai 2019, abgerufen am 2. Juli 2023.
  45. Die CDU vor der Zerreißprobe? In: Kontraste. 6. Juni 2019, archiviert vom Original am 11. Juni 2019; abgerufen am 11. Juni 2019.
  46. Tilman Steffen: AfD im Bundestag: Weiterbildung für rechtskonservative Blogger. Die Zeit, 8. Mai 2019.
  47. Till Eckert: „Erste Konferenz der freien Medien“: Wie die AfD rechte Blogger und Identitäre in den Bundestag einlud. Correctiv, 21. Mai 2019.
  48. „Mahnung an unseriöse Journalisten“: Medienanwalt Ralf Höcker zum Pressesprecher der Werte-Union gewählt. Meedia, 17. Juni 2019, abgerufen am 18. Juni 2019.
  49. Ehrenamt – Ralf Höcker wird Pressesprecher der Werte-Union. Legal Tribune Online, 17. Juni 2019.
  50. Innenstadt Süd. Abgerufen am 30. Dezember 2019.
  51. Endlich amtlich: Maaßen wechselt zu Höcker. hoecker.eu, 30. September 2019.
  52. Höcker und Maaßen beenden Zusammenarbeit. Pressemitteilung vom 25. Januar 2021, abgerufen am 26. Februar 2021.
  53. Klaus Staeck: Feindbild vierte Gewalt. In: fr.de. 2. Januar 2018, abgerufen am 22. Februar 2020.
  54. Ralf Höcker: Facebook-Beitrag vom 13. Februar 2020. 13. Februar 2020, abgerufen am 13. Februar 2020.
  55. Sprecher der Werteunion legt sämtliche Ämter nieder (Memento vom 15. Februar 2020 im Internet Archive). Deutschlandfunk (deutschlandfunk.de), 14. Februar 2020.
  56. Morddrohungen und Beschimpfungen. Sprecher der Werteunion legt alle politischen Ämter nieder. Tagesspiegel (tagesspiegel.de), 13. Februar 2020.
  57. michael.nikbakhsh: Ralf Höcker: „Wenn Sie die vierte Gewalt sind, dann bin ich die fünfte“. 7. Dezember 2017, abgerufen am 15. Februar 2022.
  58. a b c Benedict Neff: Ich schicke keine Killerkommandos in die Redaktionen, keine Sorge. In: NZZ.ch. 2. Oktober 2019, abgerufen am 2. Februar 2022.
  59. Kanzlei vertritt auch AfD-Politiker: Hans-Georg Maaßen fängt bei Kölner Medienanwalt an. In: RP Online. 30. September 2019, abgerufen am 15. Februar 2022.
  60. a b Moritz Küpper: Der Medienanwalt Ralf Höcker – Rechtssuche, wo rechts ist. Deutschlandfunk, 14. September 2017, abgerufen am 15. Februar 2022.
  61. Vgl. z. B.: Moritz Küpper: Der Medienanwalt Ralf Höcker. Rechtssuche, wo rechts ist. In: deutschlandfunk.de. Deutschlandfunk, 14. September 2017, abgerufen am 18. Februar 2020.
  62. Vgl. z. B.: Stefan Niggemeier: Wie Ralf Höcker versucht, Journalisten einzuschüchtern. In: uebermedien.de. Übermedien, 21. Juni 2019, abgerufen am 18. Februar 2020.
  63. Caroline Schmidt: Groß gegen klein: Medienanwalt vs. Redaktion. NDR, 7. Januar 2020, abgerufen am 26. Februar 2021.
  64. Wie Sex- und Flirtportale ihre Nutzer abzocken. Die Welt, 28. Juni 2015.
  65. Wer verbirgt sich hinter dateformore.de und parwise.de?, auf aboalarm.de.
  66. Nähe zu dubiosen Dating-Portalen? MedienanwaltHöcker widerspricht Welt. Meedia, 29. Juni 2015.
  67. Beschwerdepapst.de: Medusa-Kanzlei Ralf Höcker
  68. Verbraucherzentrale warnt vor teuren Flirtfallen. T-Online, 26. November 2010.
  69. Warum Ideo Labs uns abmahnt. Legal Tribune Online, 6. Juli 2015.
  70. Stiftung Warentest: Berichterstattung über dubiose Anbieter: Kanzlei droht Journalisten
  71. Höcker Rechtsanwälte – Fiese Drohmethoden – Meldung – Stiftung Warentest. Stiftung Warentest, abgerufen am 25. Mai 2017.
  72. Einspruch! Die Show der Rechtsirrtümer. 26. Juli 2010, abgerufen am 16. März 2011.