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Heimatschein

Bürgerrechtsausweis der Schweizer und Liechtenstein im Inland, früher auch in anderen Staaten in Gebrauch

Der Heimatschein (Schweiz) ist der Bürgerrechtsausweis der Schweizer im Inland. Sein Inhalt wird durch den Heimatausweis belegt.

Heimatschein der Gemeinde Zollikofen im Kanton Bern, 1918
Heimatschein der Stadt Zürich, 1975

Der Heimatschein (Liechtenstein) dient zum Nachweis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft.

Auch in anderen Ländern gab es Heimatscheine.

Verwendung

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Das Zivilstandsamt der Heimatgemeinde (Heimatort) führt ein Register der Gemeindebürger und stellt Heimatscheine an Privatpersonen aus. Jede Person, die sich in einer Gemeinde neu niederlässt, muss ihren Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle hinterlegen. Die Hinterlegung wird von der Gemeinde durch eine Meldebestätigung bestätigt.[1]

Der Heimatschein ist unbefristet gültig, es sei denn, die Personalien des (Heimatschein-)Inhabers ändern sich. Auf dem Heimatschein sind folgende Informationen ersichtlich: Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Vater, Mutter, Heimatort und Zivilstand.

Heimatausweis

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Personen, die zeitweise in einer anderen Gemeinde wohnen als in ihrer Wohngemeinde, z. B. Wochenaufenthalter, müssen dies ihrer Wohngemeinde bekanntgeben. Dazu melden sie sich bei deren Einwohnerkontrolle an und geben einen hierzu ausgestellten Heimatausweis ab.[1] Die Heimatausweise werden von der Einwohnerkontrolle derjenigen Gemeinde ausgestellt, bei der der Heimatschein hinterlegt ist.

Auf dem Heimatausweis sind genannt: Adresse, zu der er gültig ist, Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Geburtsort, Vater, Mutter, Heimatort, Zivilstand, Konfession und Beruf, Ausstell- und Verfalldatum.

In der französischsprachigen Schweiz heisst der Heimatausweis «acte d'origine».[2]

Einige Gemeinden verlangen für die Ausstellung des Heimatausweises eine Gebühr von bis zu 140 Franken.[3][4][5][6][7]

Liechtenstein

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Der Heimatschein ist der Bürgerrechtsausweis des liechtensteinischen Landesbürgers zum Nachweis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft gegenüber ausländischen Behörden.[8] Liechtensteinische Gemeinden können liechtensteinischen Landesbürgern, die Bürger anderer liechtensteinischer Gemeinden sind, die Hinterlegung eines Heimatscheines vorschreiben.[9]

Andere Länder

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Einzelnachweise

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  1. a b ch.ch - Allgemeine Infos über diverse Ausweise und Bescheinigungen
  2. Glossaire, Formulaires d'état civil (pdf)
  3. altstjohann.ch - Formular zum Bestellen des Heimatausweises der Gemeinde Alt St. Johann (Memento vom 14. Juli 2007 im Internet Archive)
  4. stadt-zuerich.ch - Infos zum Bezug der Heimatausweise der Stadt Zürich@1@2Vorlage:Toter Link/www.stadt-zuerich.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Januar 2022. Suche in Webarchiven)
  5. biel-bienne.ch - Infos zum Bezug der Heimatausweise in Biel (Memento vom 18. Mai 2008 im Internet Archive)
  6. ilef.ch - Infos zum Bezug der Heimatausweise in Illnau-Effretikon@1@2Vorlage:Toter Link/www.ilef.ch (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im Januar 2022. Suche in Webarchiven)
  7. speicher.ch: - Informationen der Gemeinde Speicher zu Heimatschein und -ausweis (Memento vom 5. November 2011 im Internet Archive)
  8. https://www.gesetze.li/konso/1986.27
  9. https://www.gesetze.li/konso/1986.27
  10. Staatsbürgerrecht in Österreich
  11. HStAD Bestand R 1 B Nr. 37682 Arcinsys Hessen. Abgerufen am 6. Mai 2022.
  12. HStAD Bestand R 1 B Nr. 30360 Arcinsys Hessen. Abgerufen am 6. Mai 2022.
  13. HStAD Bestand G 15 Erbach Nr. J 257 Arcinsys Hessen. Abgerufen am 6. Mai 2022.
  14. HHStAW Bestand 660 Nr. 1184 Arcinsys Hessen. Abgerufen am 6. Mai 2022.