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Diskussion:Einfriedung

Letzter Kommentar: vor 14 Jahren von Thogru

Gibt es sowas wie eine natürliche einfriedung ? also dass es z.b. im wald gilt wenn da n busch wächst oder wenn ich auf einem areal stehe dass von 5 meter hohen felswänden eingereiht ist und lediglich der weg ist offen ?

Der Artikel erklärt das eigentlich ganz gut: Die Einfriedigungen müssen nicht notwendigerweise bauliche Anlagen sein; unter Einfriedigungen sind auch solche Abgrenzungen gegenüber der öffentlichen Verkehrsfläche oder dem Nachbargrundstück zu verstehen, die, wie lebende Hecken, Sträucher und Baumreihen, keine bauliche Anlagen darstellen. Gruß Thogru 11:15, 15. Jan. 2010 (CET)Beantworten


Wie ist die Abgrenzung zur Einfriedigung? Meine Sicht dazu wird auf der dortigen Diskussionsseite nicht geteilt, wir sollten uns artikelübergreifend verständigen, da beide Begriffe nahe beieinander liegen. --มีชา 05:42, 31. Dez. 2006 (CET)Beantworten

Nach dem DUDEN handelt es sich hierbei um die gleiche Sache (Ein|frie|di|gung, häufiger Ein|frie|dung). Meiner täglichen Erfahrung in der Immobilienverwaltung nach sind das nur unterschiedliche Bezeichnungen für Bauwerke wie Zäune, Mauern, etc., die einen Zugang zum Grundstück verhindern sollen. Richtig heißt es wohl Einfriedung, zumindest wird dieser Begriff im Baurecht verwendet. Streng genommen müsste nach dieser Argumentation "Einfriedigung" sogar aus Wiki gelöscht werden, da die Begrifflichkeit jedoch oft Verwendung findet ist eine Verlinkung hierher schon sinnvoll. Gruß Thogru 11:10, 15. Jan. 2010 (CET)Beantworten


Ist ein Rechtshinweis wirklich notwendig? Es ist doch ganz allgemein, ohne direkten Bezug zu geltendem Recht. -- Gohnarch░░░░ 22:47, 15. Jun. 2008 (CEST)Beantworten

Die Einfriedung, ist eine Gesetzliche Vorgabe und keine Anlage, daher kann ich die Nachfragen recht gut verstehen, selbstverständlich müssen im Grundsatz, die Vorgaben von Bauamt erfüllt werden.

Wobei im weiteren, bei einer Abgrenzung, als nächstes darauf geschaut wird, im welchen Maß es stattfinden muß.

Zum Beispiel im Gewerblichen, wird darauf geachtet, um was für ein Betrieb es sich handelt, hierzu vieleicht auch der Zusatz, ob Stachel/Natodraht verwand wird.

Ab Natodraht ist es eine Verpflichtung, welche auch Genehmigt werden muß, was man vieleicht auch, mit den Vereinzelungsanlagen für Personen "verlinken " kann.

Die Vorgaben, wie Hoch und Breit Zäune sein müßen, weiß jede Werkschutzfachkraft und als Nachweis hierzu vieleicht die Fa. Berlemann Torbau ( inova ).