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Burgmannshof

Hof auf größeren Burgen als Wohnsitz eines Burgmannen oder einer Burgmannenfamilie

Ein Burgmannshof oder Burgmannenhof bzw. Burgmannenhaus wurde vom jeweiligen Burgherrn oder Landesherrn in Städten mit Festungscharakter auf oder neben größeren Burgen des Hochadels oder königlichen Burgen als Wohnsitz eines niederadligen Burgmannes oder einer Burgmannenfamilie angelegt. Die Höfe lagen oft in einer Vorburg oder in der Stadt in der Nähe oder direkt an der Stadtmauer. Teilweise dienten sie selbst zu Verteidigungszwecken. Oft waren in einem eigenen Stadtviertel für die Burgleute – mit besonderer Gerichtsbarkeit – mehrere Burgmannenhöfe verschiedener Familien angesiedelt.

Das Templerhaus in Erbach (Odenwald) ist ein spätmittelalterlicher Burgmannshof von ca. 1370/80

Beschreibung

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Die Burgmannen zählten zu den Ministerialen, das heißt, ihnen unterlag die Hofhaltung, Verwaltung, und sie wurden zu Verteidigungs- sowie Kriegsdiensten hergezogen. Zum Teil waren sie auch für die Abhaltung der „Gerichtstage“ in der Stadt verantwortlich. Aus den Ministerialen entstand zum Teil der niedere Adel. Für ihre Leistungen und Dienste bei der Besitzverwaltung ihrer Herren sowie in deren Ritterheeren erhielten sie ein Dienstgut oder Lehen, das sie dann im Laufe der Zeit auch verkaufen oder vererben konnten, allerdings immer mit Genehmigung des Lehnsherrn. Anders als ländliche Lehnsburgen lagen die Burgmannshöfe häufig innerhalb von Stadtmauern, an deren Wachtpflichten sie beteiligt waren.

Bis ins 19. Jahrhundert hinein behielten die Burgmannshöfe ihre Freiheit von allen städtischen Lasten (in der frühen Neuzeit daher als Freihof bezeichnet, seit der Barockzeit – unter Beibehaltung der Freiheiten – abgelöst von den Stadtpalais. Bei Neubauten oder Neuerwerbungen mussten diese Freiheiten aber beim Landesherrn förmlich beantragt werden.)

Bei den heute noch als „Burgmannshöfe“ bezeichneten Gebäuden handelt es sich aber meist nur um neuzeitliche Nachfolgebauten der mittelalterlichen Höfe, an denen jedoch diese Rechte immer noch hingen. In manchen Orten erinnern nur noch überlieferte Bezeichnungen örtlich an die Burgmannensitze, so hat sich in Glauchau die Bezeichnung Wehrdigt (Wehrstraße) für das Areal unter der ehemaligen Burg Glauchau bis heute erhalten.

Beispiele

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Burgen mit Resten von Burgmannensitzen sind:

  • Burg Salzburg, Bad Neustadt an der Saale, Bayern: Sieben Burgmannensitze innerhalb der Ringmauer der bischöflich-würzburgischen Burganlage (Vogt, Schultheiss und fünf weitere Burgmannen)
  • Burg Bernstein (Elsass), Dambach-la-Ville, Frankreich
  • Burg Girbaden, Mollkirch, um 1220, Frankreich

Burgmannenhäuser sind unter anderem:

Orte mit Burgmannshöfen sind insbesondere:

Siehe auch

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Literatur

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  • Thomas Biller: Burgmannensitze in Burgen des deutschen Raumes. In: Ettel, Peter (Hrsg.): La Basse-cour : actes du colloque international de Maynooth (Irlande), 23 - 30 août 2002 (Château Gaillard ; 21). Caen 2004, S. 7–16. Volltext online auf Art-Dok