Beate Rudolf

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Beate Rudolf, 2013

Beate Rudolf (* 12. Juni 1964 in Köln) ist eine deutsche Rechtswissenschaftlerin und seit 1. Januar 2010 Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte.

Leben und Beruf

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Rudolf studierte von 1983 bis 1989 an der Universität in Bonn sowie in Genf und schloss ihr erstes Staatsexamen in Rechtswissenschaften mit Auszeichnung ab. Sie erhielt in dieser Zeit ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes. Von 1990 arbeitete sie drei Jahre lang als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Öffentliches Völkerrecht an der Universität in Bonn. 1992 schloss sie ihr zweites Staatsexamen ebenfalls mit Auszeichnung ab. Ihr Referendariat leistete sie unter anderem im Direktorat für Menschenrechte des Europarates ab. Von 1994 bis 2000 lehrte sie als wissenschaftliche Assistentin Öffentliches Recht, ausländisches öffentliches Recht sowie Völkerrecht und Europarecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und promovierte dort im Jahr 1999. Ein Jahr später erhielt sie das Lise-Meitner-Stipendiat des Landes Nordrhein-Westfalen. Von 2003 bis 2010 war sie an der Freien Universität Berlin tätig und lehrte dort als Juniorprofessorin Öffentliches Recht und Gleichstellungsrecht. Im Sonderforschungsbereich „Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit“[1] leitete sie das Projekt „Völkerrechtliche Vorgaben für Governance in schwachen und zerfallenden Staaten“.[2] Sie war Mitglied des Netzwerks von Rechtsexperten der Europäischen Kommission zur Geschlechtergleichheit. 2016 wurde sie für drei Jahre zur Vorsitzenden des Weltverbands der Nationalen Menschenrechtsinstitutionen (GANHRI) gewählt. 2017 wurde ihr der Margherita-von-Brentano-Preis „für ihr langjähriges akademisches und gesellschaftspolitisches Wirken im Bereich der Menschenrechte und insbesondere der Frauenrechte“ verliehen.[3]

Zu ihren Forschungsschwerpunkten gehören Grund- und Menschenrechte sowie Staatsformmerkmale nach Völkerrecht, Europarecht und deutschem Verfassungsrecht.[4]

Rudolf war Vizepräsidentin der European Women Lawyers Association.[5] Sie ist Mitglied im Zentralkomitee der deutschen Katholiken.[6] Darüber hinaus ist Rudolf Mitglied im Universitätsrat der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg.[7]

Schriften (Auswahl)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Commons: Beate Rudolf – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Sonderforschungsbereich 700: Prof. Dr. Beate Rudolf. Freie Universität Berlin, 14. Juli 2010, archiviert vom Original am 29. September 2011; abgerufen am 17. April 2020.
  2. Deutsches Institut für Menschenrechte: Was ist Inklusion? 16 persönliche Antworten, S. 39, Dezember 2012.
  3. Verleihung des Margherita-von-Brentano-Preises 2017. Pressemitteilung der Freien Universität Berlin, 26. Juni 2017, abgerufen am 17. April 2020.
  4. Deutsches Institut für Menschenrechte: Prof. Dr. Beate Rudolf tritt am 1. Januar ihr Amt als Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte an (mit Bild). In: Presseportal. 29. Dezember 2009, abgerufen am 17. April 2020.
  5. Vizepräsidentin Beate Rudolf. In: EWLA.org. 2009, archiviert vom Original am 10. Januar 2014; abgerufen am 17. April 2020 (englisch).
  6. Einzelpersönlichkeiten. In: ZdK.de. Abgerufen am 17. April 2020.
  7. Universitätsrat. FAU Erlangen-Nürnberg, abgerufen am 3. Dezember 2020 (deutsch).