und ersterer ist weiter unten noch besonders zusammengestellt. Der Reinertrag von 1 Morgen Landes ohne Unterschied beträgt im Durchschnitt 3 fl. 28½ kr. Wenn wir diesen mit Einrechnung des Zehnten kapitalisiren, [1] so ergiebt sich ein Werth für 1 Morgen von 82 fl. 53 kr. und zwar
für 1 Morgen | Äcker | 90 | fl. | — | kr. |
— — — | Weinberg | 196 | — | — | — |
— — — | Wiesen | 170 | — | — | — |
— — — | Wald | 23 | fl. | 20 | kr. |
Im Ganzen steht Reutlingen auf der Stufenleiter der Cultur und somit auch des Bodenwerths und der Besteuerung in der Mitte der Oberämter.[2]
Die Staatssteuer beträgt im Durchschnitt von 1 Morgen 22½ kr.
Die Bewirthschaftung des Ackerlandes ist in der Regel die Dreyfelder-Wirthschaft. Nur in einzelnen Bezirken, hauptsächlich in Reutlingen und Betzingen, findet eine freye Wirthschaft statt. Es herrscht hier dabey der eigenthümliche Gebrauch, daß zwar auch ein dreyjähriger Wechsel beobachtet wird, daß aber auf die Brach, welche gemeiniglich mit Hackfrüchten eingebaut wird, die Sommerfrüchte folgen. Auf der Alp findet man neben dem flürlich gebauten Lande die sogenannten Wechselfelder oder Ausfelder, schlechte oder entfernte Güter, welche in der Regel 9, häufig auch noch mehr Jahre lang unangebaut liegen bleiben, dann aber umgebrochen und so lange gebaut werden, als sie ohne Dünger einen Ertrag gewähren. Dieser Anbau geschieht gemeiniglich nach der Dreyfelder-Wirthschaft; in Oberhausen und Unterhausen wird ein vierjähriger Wechsel mit Winterfrucht, Gerste, Haber und Brache beobachtet, in Willmandingen wird nur mit Gerste und Haber gewechselt. Während der Ruhezeit wird das Feld theils als Weide theils als Mähefeld oder Wiese
Johann Daniel Georg von Memminger: Beschreibung des Oberamts Reutlingen. Stuttgart und Tübingen: , 1824, Seite 053. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Oberamt_Reutlingen_053.jpg&oldid=- (Version vom 18.8.2016)