Oberstaatsanwalt
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Oberstaatsanwalt (Deutsch)
[Bearbeiten]Substantiv, m
[Bearbeiten]Singular | Plural | |
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Nominativ | der Oberstaatsanwalt | die Oberstaatsanwälte |
Genitiv | des Oberstaatsanwalts des Oberstaatsanwaltes |
der Oberstaatsanwälte |
Dativ | dem Oberstaatsanwalt | den Oberstaatsanwälten |
Akkusativ | den Oberstaatsanwalt | die Oberstaatsanwälte |
Worttrennung:
- Ober·staats·an·walt, Plural: Ober·staats·an·wäl·te
Aussprache:
- IPA: [oːbɐˈʃtaːt͡sʔanˌvalt]
- Hörbeispiele: Oberstaatsanwalt (Info)
Bedeutungen:
- [1] Deutschland: beförderter Staatsanwalt, der Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft oder Dezernent bei einer Generalstaatsanwaltschaft ist
Abkürzungen:
- [1] OStA
Herkunft:
- Determinativkompositum aus dem gebundenen Lexem/Adjektiv ober- und dem Substantiv Staatsanwalt
Weibliche Wortformen:
Oberbegriffe:
- [1] Staatsanwalt
Unterbegriffe:
Beispiele:
- [1] „Mit der Ankündigung seines Rücktritts hat Sachsen-Anhalts Chef-Ermittler gegen Kinderpornografie, Oberstaatsanwalt Vogt, Bewegung in die Debatte um die Reform und die Personalausstattung der Polizei gebracht.“[1]
- [1] „Nach Angaben vom Oberstaatsanwalt Bieniossek sollen Mitarbeiter der Handykette Garantieleistungen höher als erlaubt abgerechnet haben.“[2]
Übersetzungen
[Bearbeiten] [1] ?
- [1] Wikipedia-Artikel „Oberstaatsanwalt“
- [1] Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Oberstaatsanwalt“
- [1] Uni Leipzig: Wortschatz-Portal „Oberstaatsanwalt“
- [1] The Free Dictionary „Oberstaatsanwalt“
- [1] Duden online „Oberstaatsanwalt“
- [*] PONS – Deutsche Rechtschreibung „Oberstaatsanwalt“
Quellen:
- ↑ mdr.de: „Hövelmann sagt mehr Personal zu“, 4. September 2009
- ↑ Edgar S. Hasse: „Betrugsverdacht: Razzia in Handy-Shops im Norden“, 27. März 2003