Gästekarte

Personen, die nicht der Universität angehören, können eine Ausleihkarte beantragen, die sowohl technisch wie im äußeren Erscheinungsbild der TUNIKA angeglichen ist. Mit der Gästekarte können Sie ausleihen, Ihr eigenes Ausleihkonto einsehen, ausgeliehene Bücher vormerken und die Online-Fernleihe nutzen. Außerdem enthält die Karte eine elektronische „Geldbörse“ zur Zahlung von Bibliotheksgebühren, Kopien an den Kopierern in der Bibliothek und für Essen in der Mensa. Die Gästekarte ermöglicht keinen Internetzugang in den PC-Pools oder über WLAN und keinen Zugriff auf lizenzierte Datenbanken von außerhalb der Bibliothek. 

Die Gästekarte kann nur persönlich beantragt werden: Bei der Auskunft im Erdgeschoss der Bibliothekszentrale oder, falls diese nicht besetzt ist, am Zentralschalter der Bibliothek.

Das Anmeldeformular kann vorab als PDF-Datei heruntergeladen, am Bildschirm ausgefüllt und ausgedruckt mitgebracht werden.

Bei der Anmeldung ist zusätzlich die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses erforderlich. Ist in dem Ausweis keine Anschrift genannt, muss ein Dokument vorgelegt werden, aus dem der aktuelle Wohnsitz hervorgeht. Personen aus Nicht-EU-Ländern können eine Gästekarte erhalten, wenn sie sich noch mindestens 3 Monate in Deutschland aufhalten. 

Minderjährige ab 16 Jahren (mit geringerem Alter ist keine Beantragung möglich) müssen zusätzlich die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten vorlegen. Ein entsprechender Vordruck ist am Zentralschalter der Bibliothek erhältlich oder kann als PDF-Dokument heruntergeladen werden.

Die Herstellungsgebühr für eine Gästekarte beträgt 40 Euro (Begünstigte: 34 Euro, Schüler: 14 Euro), zahlbar mit Bank- oder Kreditkarte an einem TUKAN-Automaten. Siehe dazu unsere Anleitung.

Bitte beachten Sie:
Die Herstellung der Gästekarte durch die Universitätsverwaltung nimmt in der Regel eine Woche in Anspruch. Die Gästekarte muss persönlich am Zentralschalter abgeholt werden, ein Versand per Post oder Abholung durch Dritte ist nicht möglich. Wenn bei der Anmeldung eine E-Mail-Adresse angegeben wurde, erfolgt eine Benachrichtigung, sobald die Karte zur Abholung bereitliegt. Die Gästekarte sollte innerhalb von 3 Monaten abgeholt werden.

Die Gästekarte ist zunächst zwei Jahre gültig. Sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit erhält man eine Benachrichtigung per E-Mail, sofern eine Mailadresse angegeben wurde. Die Gästekarte kann kostenfrei verlängert werden. Dies kann persönlich am Zentralschalter oder per Online-Formular beantragt werden. Nach erfolgter Verlängerung muss die Gästekarte neu validiert werden. Dabei wird das neue Gültigkeitsdatum aufgedruckt. Validierungsstationen befinden sich im A-, C-, V- und F-Gebäude.

Bei Verlust der Gästekarte fällt für die Neuausstellung eine Gebühr von 28 Euro an.

Antrag auf Fristverlängerung der Gästekarte

 

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Ich erkenne die "Ordnung über die Organisation und die Benutzung der Bibliothek der Universität Trier" in der jeweils gültigen Form an und verpflichte mich diese einzuhalten. Die Benutzungsordnung hängt in den Räumen der Bibliothek aus und ist auf der Homepage der Universitätsbibliothek abrufbar.
Mir ist bekannt, dass zum Zweck der Bibliotheksnutzung eine Gästekarte ausgestellt wird, die nicht nur zur Ausleihe von Medien in der Bibliothek berechtigt, sondern auch mit Guthaben zur Nutzung von Kopiergeräten und Mensa aufgeladen werden kann.
Ich hafte für alle aus dem Benutzungsverhältnis entstehenden Forderungen (u.a. Säumnisgebühren bei verspäteter Rückgabe und eventuelle Schadensersatzansprüche bei Verlust oder Beschädigung).
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Hiermit willige ich gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO in die Verarbeitung der mit diesem Formular erhobenen Daten für bibliothekarische Zwecke sowie die Bereitstellung von Kopier- und Mensaguthaben ein. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Hinweise zum Datenschutz hängen in den Räumen der Bibliothek aus und sind auf der Homepage der Universitätsbibliothek abrufbar.