Geräteaufhängung"
Die Erfindung betrifft eine Geräteaufhängvorrichtung zum Anbringen wenigstens eines Gerätes, insbesondere einer Werkzeugmaschine, an einem Maschinenständer. Die Geräteaufhängvorrichtung enthält eine Kupplungseinrichtung mit einem ersten Kupplungseinrichtungsende, einem zweiten Kupplungseinrichtungsende, einem oberen Kupplungseinrichtungsende, einem unteren Kupplungseinrichtungsende, einem ersten Haken und einem zweiten Haken. Die Geräteaufhängvorrichtung ist dabei koppelbar mit einem Führungsschlitten des Maschinenständers, wobei der erste Haken und der zweite Haken an dem oberen Kupplungseinrichtungsende positioniert sind. Des Weiteren betrifft die Erfindung einen Führungsschlitten zur Aufnahme einer Geräteaufhängvorrichtung, welches entlang eines Maschinenständers positionierbar ist. Der Führungsschlitten enthält eine Aufnahmeöffnung zur Aufnahme einer Kupplungseinrichtung der Geräteaufhängvorrichtung, wobei die Aufnahmeöffnung ein erstes Aufnahmeende und ein zweites Aufnahmeende aufweist. Darüber hinaus betrifft die Erfindung ein System, welches eine Geräteaufhängvorrichtung und einen Führungsschlitten enthält.
Üblicherweise besteht eine Maschinenständervorrichtung aus einem senkrecht zum jeweiligen Unterboden aufgestellten Ständer, der an einer seiner Außenflächen eine Reihe von Zähnen weist. Der Ständer hat damit im Wesentlichen die Form einer Zahnstange. Darüber hinaus besitzt die Maschinenständervorrichtung normalerweise einen breiten Ständerfuss, auf dem der Ständer angebracht ist und der, entsprechend der Einsatzmöglichkeit der Maschinenständervorrichtung, fest mit dem Unterboden verbunden werden kann. Des Weiteren besitzt die Maschinenständervorrichtung für gewöhnlich einen Führungsschlitten, der wenigstens ein Zahnrad aufweist, welches in die Zähne der Zahnstange des Ständers eingreift (Prinzip des Zahnstangenantriebs). Der Führungsschlitten ist an dem Ständer positioniert. Mit Hilfe dieses Zahnstangenantriebs sowie einer entsprechenden Steuerungsvorrichtung, z.B. ein Handrad, lässt sich der Führungsschlitten entlang dem Ständer vertikal bewegen, wodurch die Höhe des Führungsschlittens variiert werden kann. Der Führungsschlitten enthält außerdem
zumeist eine Aufnahmeöffnung zur Aufnahme und zum Halten einer Kupplungseinrichtung, welche zu einer Geräteaufhängvorrichtung gehört. Die Geräteaufhängvorrichtung ist dabei üblicherweise direkt an dem Gehäuse einer Werkzeugmaschine befestigt.
Eine derartige Maschinenständervorrichtung ist beispielsweise aus der DE-Offenlegungsschrift 10 2007 055 716 bekannt. Dieses Dokument offenbart hierzu einen Maschinenständer mit einem Führungsschlitten. An dem Führungsschlitten befindet sich eine Maschinenkupplung, an die eine transportable Werkzeugmaschine angebracht werden kann. An dem Führungsschlitten ist ausserdem ein Schlittenkupplungsteil mit einer Spannfläche angeordnet. Dem Schlittenkupplungsteil ist wiederum ein Maschinenkupplungsteil für eine Werkzeugmaschine mit einer Spannfläche koppelbar zugeordnet. Das Maschinenkupplungsteil weist hierbei zwei zumindest teilweise umfänglich freiliegende Bolzen auf, die hinter zwei koppelbar zugeordnete Haken des Schlittenkupplungsteils eingehängt werden können. Ein Haken kann dabei im Schlittenkupplungsteil entlang dessen Spannfläche versetzt werden.
Des Weiteren offenbart die DE-Offenlegungsschrift 32 37 057 ein Stativbohrgerät mit einer vertikal ausgerichteten Säule, einem Schlitten sowie einem an dem Schlitten angebrachten Geräteträger. Für das Befestigen des Geräteträgers am Schlitten ist deshalb an diesem Geräteträger ein Führungsprofil und am Schlitten mehrere Führungsflächen vorgesehen. Eine dieser Führungsflächen ist dabei durch den Spannbereich eines ausrückbaren Exzenterzapfens ausgebildet. Ein Führungsprofil trägt am erweiterten Ende eine Fangnase, die den Spannbereich um das Zustellmass des Exzenterzapfens überragt.
Wie beispielsweise in der DE-Offenlegungsschrift 32 37 057 gezeigt, erfolgt die vertikale Positionierung eines Geräts am Geräteträger über schräge Anschläge an dem Geräteträger. Die Ausrichtung in der Ebene parallel zur Vorderkante der Säule und senkrecht zum Untergrund erfolgt über die hierzu vorgesehene Planfläche. Die Ausrichtung senkrecht dazu, welches das Verdrehung auf der Planfläche verhindern soll, wird durch Planflächen seitlich am Getriebegehäuse sowie entsprechende Gegenflächen am Schlitten gewährleistet.
Bei herkömmlichen Maschinenständern besteht insbesondere das Problem, dass für gewöhnlich die Planfläche des Schlittens zur Aufnahme des Geräteträgers grösser ist als die Planfläche des Geräteträgers, die auf die Planfläche des Schlittens angebracht wird. Bedingt durch die Fertigung sowie für eine einfaches Anbringen des Geräteträgers am Schlitten wird daher ein gewisser Bewegungsfreiräume bzw. ein gewisses Spiel zwischen dem Geräteträger und dem Schlitten vorgesehen, wodurch jedoch keine genaue Passung zwischen diesen Komponenten
erreicht werden kann. Aufgrund dieser geringen Passgenauigkeit können sich der Geräteträger und der Schlitten gegeneinander verdrehen, wodurch eine größere Abnutzung an den Plan- und Kontaktflächen der beiden Komponenten stattfindet.
Bei der bestehenden Ausgestaltung des Schlittens sowie des Geräteträgers für die gegenseitige Befestigung muss außerdem ein erheblicher Aufwand bei der Bearbeitung betrieben werden. Unter anderem braucht das Gegenstück der bisherigen Zentrierung im Schlitten eine seitliche Stufe, um den Geräteträger seitlich zu halten und zu zentrieren. Das bedeutet, dass zur Bearbeitung der Planfläche am Schlitten noch zusätzlich eine seitliche Bearbeitung für diese Stufe hinzukommt, wodurch die Herstellungskosten erhöht werden. Als zusätzlicher Nachteil ist darüber hinaus die Tatsache anzusehen, dass häufig die Planflächen an dem Getriebegehäuse, welche für den seitlichen Halt und die Zentrierung vorgesehen sind, exponiert sind und daher leicht beschädigt werden können. Zusätzlich besteht ein Problem darin, dass in den Ecken zwischen der Planfläche für die seitliche Zentrierung sich Schmutz ansammeln kann, der die Ausrichtung und das Anbringen des Geräteträgers am Schlitten negativ beeinträchtigt. Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, die vorstehend genannten Probleme und Nachteile zu lösen, indem eine Geräteaufhängvorrichtung zur Verfügung gestellt wird zum Anbringen wenigstens eines Gerätes, insbesondere einer Werkzeugmaschine, an einem Maschinenständer. Die Geräteaufhängvorrichtung enthält dabei eine Kupplungseinrichtung mit einem ersten Kupplungseinrichtungsende, einem zweiten Kupplungseinrichtungsende, einem oberen Kupplungseinrichtungsende, einem unteren Kupplungseinrichtungsende, einem ersten Haken und einem zweiten Haken. Der erste und zweite Haken ist mit einem Führungsschlitten des Maschinenständers koppelbar, wobei der erste Haken und der zweite Haken an dem oberen Kupplungseinrichtungsende positioniert sind.
Gemäss der vorliegenden Erfindung enthält die Kupplungseinrichtung wenigstens ein erstes Integrierelement, wobei das erste Integrierelement in ein erstes Aufnahmeöffnungselement des Führungsschlittens integrierbar ist.
Entsprechend einer weiteren Ausgestaltungsform der vorliegenden Erfindung kann das wenigstens erste Integrierelement an dem ersten Kupplungseinrichtungsende positioniert sein.
Weiterhin kann das wenigstens erste Integrierelement an dem unteren Kupplungseinrichtungsende positioniert sein.
Um eine ebene Kontaktfläche zwischen dem Integrierelement und dem Aufnahmeöffnungselement des Führungsschlittens zu erzeugen, kann das wenigstens erste Integrierelement wenigstens eine erste Integrierkontaktfläche enthalten.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform kann vorgesehen sein, dass die wenigstens erste Integrierkontaktfläche einer wenigstens ersten Aufnahmekontaktfläche gegenüberliegt, wenn die Kupplungseinrichtung in die Aufnahmeöffnungen des Führungsschlittens integriert ist. Es ist dabei möglich, dass im integrierten Zustand zwischen der ersten Integrierkontaktfläche und der ersten Aufnahmekontaktfläche ein gewisser Abstand besteht. Es ist jedoch ebenfalls möglich, dass die wenigstens erste Integrierkontaktfläche an eine wenigstens erste Aufnahmekontaktfläche angrenzt bzw. dass die wenigstens erste Integrierkontaktfläche an einer wenigstens ersten Aufnahmekontaktfläche anliegt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es weiterhin, die vorstehend genannten Probleme und Nachteile zu lösen, in dem ein Führungsschlitten zur Verfügung gestellt wird zur Aufnahme einer Geräteaufhängvorrichtung positionierbar entlang eines Maschinenständers. Der Führungsschlitten enthält dazu eine Aufnahmeöffnung zur Aufnahme einer Kupplungseinrichtung der Geräteaufhängvorrichtung, wobei die Aufnahmeöffnung ein erstes Aufnahmeende und ein zweites Aufnahmeende aufweist.
Gemäss der vorliegenden Erfindung enthält die Aufnahmeöffnung wenigstens ein erstes Aufnahmeöffnungselement zur Aufnahme eines wenigstens ersten Integrierelements der Kupplungseinrichtung der Geräteaufhängvorrichtung.
Entsprechend einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann das wenigstens erste Aufnahmeöffnungselement an dem ersten Aufnahmeende positioniert sein.
Für das Erzeugen einer ebenen Kontaktfläche zwischen dem Integrierelement und dem Aufnahmeöffnungselement des Führungsschlittens, kann das wenigstens erste Aufnahmeöffnungselement wenigstens eine erste Aufnahmekontaktfläche enthalten.
Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltungsform kann vorgesehen sein, dass die wenigstens erste Aufnahmekontaktfläche einer wenigstens ersten Integrierkontaktfläche gegenüberliegt, wenn die Kupplungseinrichtung in die Aufnahmeöffnungen des Führungsschlittens integriert ist. Es ist dabei möglich, dass im integrierten Zustand zwischen der ersten Aufnahmekontaktfläche und der ersten Integrierkontaktfläche ein gewisser Abstand besteht. Es ist jedoch ebenfalls möglich, dass die wenigstens erste Aufnahmekontaktfläche an
eine wenigstens erste Integrierkontaktfläche angrenzt bzw. dass die wenigstens erste Aufnahmekontaktfläche an einer wenigstens ersten Integrierkontaktfläche anliegt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es ausserdem, die vorstehend genannten Probleme und Nachteile zu lösen, in dem ein System zur Verfügung gestellt wird, welches eine Geräteaufhängvorrichtung sowie einen Führungsschlitten enthält.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung dargestellt. Die Zeichnung, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmässigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine erste perspektivische Ansicht einer erfindungsgemässen Geräteaufhängvorrichtung an dem Gehäuse eines Kernbohrgerätes;
Fig. 2 eine zweite perspektivische Ansicht der erfindungsgemässen Geräteaufhängvorrichtung an dem Gehäuse eines Kernbohrgerätes;
Fig. 3 eine Unteransicht der erfindungsgemässen Geräteaufhängvorrichtung an dem Gehäuse eines Kernbohrgerätes;
Fig. 4 eine Seitenansicht der erfindungsgemässen Geräteaufhängvorrichtung an dem Gehäuse eines Kernbohrgerätes; Fig. 5 eine Vorderansicht der erfindungsgemässen Geräteaufhängvorrichtung an dem Gehäuse eines Kernbohrgerätes;
Fig. 6 eine erste perspektivische Detailansicht des erfindungsgemässen Geräteaufhängvorrichtung mit der Kupplungseinrichtung;
Fig. 7 eine zweite perspektivische Detailansicht des erfindungsgemässen Geräteaufhängvorrichtung mit der Kupplungseinrichtung;
Fig. 8 eine Draufsicht auf die erfindungsgemässe Geräteaufhängvorrichtung mit der Kupplungseinrichtung;
Fig. 9 eine Vorderansicht des erfindungsgemässen Geräteaufhängvorrichtung mit der Kupplungseinrichtung;
Fig. 10 eine Seitenansicht des erfindungsgemässen Geräteaufhängvorrichtung mit der Kupplungseinrichtung; Fig. 1 1 eine Draufsicht auf einen erfindungsgemässen Führungsschlitten mit einer Aufnahmeöffnung;
Fig. 12 eine perspektivische Ansicht des erfindungsgemässen Führungsschlittens mit der Aufnahmeöffnung;
Fig. 13 eine perspektivische Ansicht eines Maschinenständers mit dem erfindungsgemässen Führungsschlitten; und
Fig. 14 eine Seitenansicht auf ein erfindungsgemässes System enthalten einen Maschinenständer, die erfindungsgemässe Geräteaufhängvorrichtung und den erfindungsgemässen Führungsschlitten.
Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung
Fig. 1 zeigt ein Geräteaufhängvorrichtung 10, welche an dem Gehäuse 1 1 eines Kernbohrgerätes 12 mit Hilfe von vier Schrauben 14 angebracht ist. Die Geräteaufhängvorrichtung 10 dient dazu das Kernbohrgerät 12 an einem Maschinenständer 20 zu befestigen, damit das Kernbohrgerät 12 durch den Maschinenständer 20 geführt in horizontaler Richtung (Pfeil A) verschiebbar ist (vgl. Fig. 14).
Die Geräteaufhängvorrichtung 10 enthält dabei eine Kupplungseinrichtung 30 mit einem ersten Kupplungseinrichtungsende 32 und einem zweiten Kupplungseinrichtungsende 34 (Fig. 6, 7, 8, 9, 10).
Des Weiteren enthält die Geräteaufhängvorrichtung 10, wie in Fig. 6 gezeigt, ein oberes Kupplungseinrichtungsende 36 und ein unteres Kupplungseinrichtungsende 38. An dem unteren Kupplungseinrichtungsende 38 enthält die Geräteaufhängvorrichtung 10 eine Fusseinrichtung 40 mit vier gleichmäßig verteilten Fusselementen 42. An dem oberen Kupplungseinrichtungsende 36 sind ein erster Haken 44 und ein zweiter Haken 46 positioniert, die mit einem später ausführlich beschriebenen Führungsschlitten 80 des Maschinenständers 20 koppelbar sind. Die Kupplungseinrichtung 30 weist außerdem eine zentrale Aussparung 48 zur Gewichtseinsparung auf.
Wie ebenfalls in Fig. 6 und 8 dargestellt, enthält die Kupplungseinrichtung 30 darüber hinaus ein erstes Integrierelement 50 und ein zweites Integrierelement 60. Die beiden Integrierelemente 50, 60 sind im Wesentlich in Form eines flachen Quaders ausgestaltet. Das erste Integrierelement 50 enthält dabei eine erste Integrierkontaktfläche 52 und eine zweite Integrierkontaktfläche 54, die beiden Integrierkontaktflächen 52, 54 liegen bzw. grenzen dabei an den gegenüberliegenden Seiten des ersten Integrierelements 50. Das zweite Integrierelement 60 enthält wiederum eine erste Integrierkontaktfläche 62 und eine zweite Integrierkontaktfläche 64. Wie bei dem ersten Integrierelement 50 liegen bzw. grenzen auch bei dem zweiten Integrierelement 60 die beiden Integrierkontaktflächen 62, 64 an den gegenüberliegenden Seiten dieses zweiten Integrierelements 60.
Das erste Integrierelement 50 ist dabei an dem ersten Kupplungseinrichtungsende 32 positioniert und das zweite Integrierelement 60 ist wiederum an dem zweiten Kupplungseinrichtungsende 34 positioniert. Sowohl das erste Integrierelement 50 als auch das zweite Integrierelement 60 befinden sich in der Nähe des unteren Kupplungseinnchtungsendes 38, jedoch oberhalb der Fusseinrichtung 40.
Fig. 1 1 und 12 zeigen einen Führungsschlitten 80, der dazu dient eine oben beschriebene Geräteaufhängvornchtung 10 aufzunehmen und entlang eines Maschinenständers 20 zu positionieren. Der Führungsschlitten 80 enthält dazu eine Aufnahmeöffnung 82 zur Aufnahme der Kupplungseinrichtung 30 der Geräteaufhängvornchtung 10. Die Aufnahmeöffnung 82 weist dabei ein erstes Aufnahmeende 84 und ein zweites Aufnahmeende 86 auf. Darüber hinaus enthält die Aufnahmeöffnung 82 wenigstens ein erstes Aufnahmeöffnungselement 90 und ein zweites Aufnahmeöffnungselement 92. Das erste Aufnahmeöffnungselement 90 dient dazu das erste Integrierelement 50 der Kupplungseinrichtung 30 der Geräteaufhängvornchtung 10 aufzunehmen und das zweite Aufnahmeöffnungselement 92 dient wiederum dazu das zweite Integrierelement 60 der Kupplungseinrichtung 30 der Geräteaufhängvornchtung 10 aufzunehmen. Das erste Aufnahmeöffnungselement 90 ist an dem ersten Aufnahmeende 84 positioniert und enthält eine erste Aufnahmekontaktfläche 90a sowie eine zweite Aufnahmekontaktfläche 90b. Das zweite Aufnahmeöffnungselement 92 ist an dem zweiten Aufnahmeende 86 positioniert und enthält eine erste Aufnahmekontaktfläche 92a und eine zweite Aufnahmekontaktfläche 92b.
Die erste Aufnahmekontaktfläche 94 des ersten Aufnahmeöffnungselements 90 ist so ausgestaltet, dass sie an die erste Integrierkontaktfläche 62 angrenzt bzw. anliegt und die zweite Aufnahmekontaktfläche 96 des ersten Aufnahmeöffnungselements 90 ist so ausgestaltet, dass sie an die zweite Integrierkontaktfläche 64 angrenzt bzw. angrenzt, wenn die Kupplungseinrichtung 30 in die Aufnahmeöffnungen 82 des Führungsschlittens 80 integriert ist.
Fig. 14 zeigt ein System 100, welches die oben beschriebene Geräteaufhängvornchtung 10 sowie den ebenfalls oben beschriebenen Führungsschlitten 80 enthält.
Zum Anbringen der Geräteaufhängvornchtung 10 an den Führungsschlitten 80 wird die Kupplungseinrichtung 30 so in die Aufnahmeöffnung 82 integriert, dass die erste Integrierkontaktfläche 52 des ersten Integrierelements 50 an der ersten Aufnahmekontaktfläche 90a des ersten Aufnahmeöffnungselements 90 anliegt bzw. angrenzt und die zweite Integrierkontaktfläche 54 des ersten Integrierelements 50 an der zweiten Aufnahmekontaktfläche 90b des ersten Aufnahmeöffnungselements 90 anliegt bzw. angrenzt. Des Weiteren liegt bzw. grenzt die erste Integrierkontaktfläche 62 des zweiten Integrierelements 60 an der ersten Aufnahmekontaktfläche 92a des zweiten Aufnahmeöffnungselements 92 an und die zweite Integrierkontaktfläche 64 des zweiten Integrierelements 60 liegt bzw. grenzt an der zweiten Aufnahmekontaktfläche 92b des zweiten Aufnahmeöffnungselements 92 an.