Strahlformungseinrichtung für Außen- und/oder Dachantennen an Fahrzeugen sowie zugehörige Antenne
Die Erfindung betrifft eine Strahlformungseinrichtung für Außen- und/oder Dachantennen an Fahrzeugen sowie zugehörige Antenne .
Die Erfindung betrifft eine Strahlformungseinrichtung für Außen- und/oder Dachantennen an Fahrzeugen, insbesondere an Kraftfahrzeugen, nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie eine zugehörige Antenne nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 24.
Kraftfahrzeuge sind heute fast generell mit Außen- und/oder Dachantennen ausgestattet. Sie dienen in der Regel dem Empfang von Rundfunkprogrammen.
Viele der sich heute im Einsatz befindlichen Kraftfahr- zeugantennen umfassen aber auch Antenneneinrichtungen und
Strahlelemente beispielsweise für ein geostationäres Ortungssystem, d.h. ein Positionierungssystem (GPS-System) sowie zusätzliche Antenneneinrichtungen für den Mobilfunk.
Da im Mobilfunk unterschiedliche Frequenzen von Bedeutung
sind, beispielsweise das sog. 900 MHz-Band, das 1800 MHz- Band, das 1900 MHz-Band oder beispielsweise auch die UMTS- Frequenzen (also im 1920 bis 2170 MHz-Bereich) , sind heute im Einsatz befindliche Kraftfahrzeugantennen häufig als sog. Multiband-Antennen ausgestaltet, die in all diesen Frequenzbereichen eingesetzt werden können.
Grundsätzlich sind Scheibenantennen bekannt, die beispielsweise in einer Heckscheibe eines Kraftfahrzeug-Fens- ters integriert sein können. Derartige Scheibenantennen weisen dabei in der Regel eine gedruckte Schaltung in der Scheibe auf, die als Antenne wirkt und die beispielsweise auch als Heizfeld verwendet werden kann.
Bekannt sind ebenfalls auf einer Heckscheibe aufklebbare Antennen. Der Strahler befindet sich auf der Scheibenaußenseite. Der Antennenfuß (Antennengehäuse) wird dazu mit seiner Unterseite auf der Außenfläche der Scheibe aufgeklebt, wobei unmittelbar unterhalb des Antennenfußes in der Regel mit gleicher oder geringerer Größe auf der Innenseite der Scheibe das mit der Antenne zusammenwirkende Gegenstück aufgeklebt ist, so dass zwischen dem sich auf der Außenseite befindlichen Antennenfuß und der sich auf der Scheibeninnenseite befindlichen elektrischen Ge- genfläche eine Signalübertragung erfolgen kann.
Ansonsten sind in der Regel Antennen häufig auf der Kraftfahrzeugkarosserie, üblicherweise auf dem Kraftfahrzeugdach eher im rückwärtigen Bereich, d.h. in der Regel häu- fig kurz vor Beginn der Heckscheibe angeordnet.
Neuere Kraftfahrzeuggenerationen zeichnen sich durch besonders große Glasdächer aus, die teilweise auch als Pa-
noramadächer bezeichnet werden. Sie können neben einem Schiebedach zumindest einen nicht zu öffnenden Glashimmel, also ein entsprechendes Glasdach umfassen, wobei dann eine entsprechende Antenne auf diesem elektrisch nicht leit- fähigen Glasdach montiert werden kann.
Für die Montage einer derartigen Antenne ist auf dem Glasdach ein entsprechender Montagebereich oder -abschnitt vorgesehen, üblicherweise in Form einer auf dem Panorama- oder Glasdach (oder Heckscheibe) des Fahrzeugs vormontierten, entsprechend groß dimensionierten und elektrisch leitfähigen Gegengewichtsfläche, um ein entsprechendes Antennenstrahldiagramm zu erzeugen.
Die Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Verbesserung für derartige Antennensystem zu schaffen, d.h. für Außen- und/oder Dachantennen an Fahrzeugen, insbesondere an Kraftfahrzeugen, mit denen eine verbesserte Strahlformung möglich ist.
Die Aufgabe wird bezüglich einer erfindungsgemäßen Strahlformungseinrichtung entsprechend den im Anspruch 1 und bezüglich einer entsprechenden Kraftfahrzeugantenne gemäß den im Anspruch 24 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteil- hafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
Durch die vorliegende Erfindung wird mit einfachen Mitteln eine deutliche Verbesserung für die Effizienz und die Wirksamkeit von Außen- und/oder Dachantennen an Fahrzeugen und insbesondere an Kraftfahrzeugen geschaffen.
Die Erfindung kann dabei vor allem an Außenverkleidungen
von Kraftfahrzeugen eingesetzt werden, die elektrisch nicht leitfähig sind. Von besonderer Bedeutung sind hier Glasdächer, die teilweise auch aufgrund ihrer großen Dimensionierung als Panoramadächer bezeichnet werden. Ebenso kann die Erfindung auch in anderen Glasscheiben in einem Fahrzeug, insbesondere einem Kraftfahrzeug eingesetzt werden, selbst in Fahrzeugverkleidungen, die beispielsweise aus Kunststoff und damit aus elektrisch nicht leitfähigem Materialien im Gegensatz zu Karosserieblechen bestehen.
Durch die Erfindung wird eine zusätzliche Strahlformungs- einrichtung vorgeschlagen und bereitgestellt, mit der sich deutliche Verbesserungen bzgl . der Strahlformung und damit bezüglich der Empfangs- und Sendeeigenschaften einer Antenne realisieren lassen.
Die Erfindung geht davon aus, dass allgemein an einem elektrisch nicht leitfähigen Abschnitt einer Karosse- rieverkleidung, d.h. insbesondere an einem elektrisch nicht leitfähigen Kraftfahrzeugdach oder einer Kraftfahrzeugscheibe und dergleichen ein Antennenmontagebereich oder -abschnitt vorgesehen ist, in der Regel in Form einer ausreichend groß dimensionierten elektrisch leitfähigen Gegengewichtsfläche.
Um die verbesserten Antenneneigenschaften zu realisieren, kann bereits herstellerseitig vorgesehen sein, dass unterhalb des Antennenmontagebereichs oder -abschnittes, d.h. vor allem auch unterhalb einer entsprechend elektrisch leitfähigen Gegengewichtsfläche im Material der Kraftfahrzeugverkleidung oder unterhalb davon (also insbesondere im Material des Glasdaches oder unterhalb des
Glasdaches) nunmehr ergänzend eine elektrisch leitfähige parasitäre Strahlformungseinrichtung vorgesehen ist.
Diese parasitäre Strahlformungseinrichtung weist eine Größe und/oder Lage derart auf, dass sie durch den Anten- nenmontagebereich oder -abschnitt durch oder zumindest das Chassis einer entsprechenden anzubauenden Kraftfahrzeugantenne nicht abgeschirmt ist, d.h. dass der Bereich der parasitären Strahlformungseinrichtung zumindest abschnitts- weise weiter reicht als das Chassis einer zu montierenden Antenneneinrichtung oder weiterreicht als die erwähnte elektrisch leitfähige Gegengewichtsfläche, die in der Regel um ein Vielfaches größer ist als die Basisfläche eines Chassis einer zu montierenden Antenneneinrichtung.
Die elektrisch leitfähigen parasitären Strahlformungseinrichtungen sind dabei galvanisch nicht mit dem Chassis der Antenneneinrichtung oder der elektrisch leitfähigen Gegengewichtsfläche verbunden.
Als besonders günstig erweist sich im Rahmen der Erfindung, dass die Formgebung (also die Formgebung bei Draufsicht auf die flächige parasitäre Strahlformungseinrichtung) bezogen auf den Montagebereich oder Montageabschnitt der Antenne (also auf die Lage der zu montierenden Kraftfahrzeugantenne und/oder ihrer Ausrichtung) unsymmetrisch sein kann und gerade durch eine unsymmetrische Gestaltung der parasitären Strahlformungseinrichtung eine Verbesserung bezüglich des Strahlungsdiagramms einer Antenne er- zielbar ist.
Dies kann vor allem dann vorteilhaft sein, wenn die Antenne für den Empfang von zirkulär polarisierten elektro-
magnetischen Wellen vorgesehen ist, wie sie beispielsweise bei dem Empfang von GPS-Signalen zum einen oder beispielsweise beim Empfang der sog. SDARS-Signale zum anderen verwendet werden, also zum Empfang von satellitengestütz- ten Informations- und/oder Radiosystemen. Bei dem SDARS- System handelt es sich beispielsweise um ein in den USA gebräuchliches satellitengestütztes digitales Radio-Service-System.
Im Rahmen der Erfindung kann die erwähnte parasitäre Strahlformungseinrichtung unterschiedlich ausgebildet sein. Sie kann eine Gitterstruktur mit "Lochgitter-Eigenschaften" aufweisen, beispielsweise können dadurch mehrere parallel zueinander verlaufende Leiter in ein- oder mehr- fach verdrehter Anordnung zueinander angeordnet werden, dadurch also eine erste, eine zweite und gegebenenfalls eine dritte usw. parallele Gitterstruktur überlappend und sich schneidend angeordnet sein, die an ihren Knotenpunkten elektrisch-galvanisch miteinander verbunden sind.
Möglich ist aber auch eine Gitterstruktur, die nur aus parallel zueinander verlaufenden elektrisch leitfähigen Linienabschnitten besteht, dadurch also kein "Lochgitter", sondern ein "Streifengitter11 gebildet wird. In all diesen Fällen wird teilweise gleichwohl von einer parasitären Strahlerfläche oder von mehreren parasitären Strahlerflächen gesprochen, da sich durch diesen Begriff die erfindungsgemäße parasitäre Strahlformungseinrichtung am besten beschreiben lässt.
Alternativ oder ergänzend ist es auch möglich, dass die Gitterstruktur aus einer Vielzahl von Punkt- oder Kreisflächen (dots) oder ähnlich gestalteten "leitenden Inseln"
besteht, die nebeneinander sitzend angeordnet sind und dadurch eine punkt- oder inseiförmige Struktur ergeben. Die Formgebung der einzelnen leitfähigen Abschnitte (dots) kann unterschiedlich gewählt werden und muss nicht zwangs- läufig kreisförmig sein. Auch elliptische, symmetrische Strukturen mit runden, konvexen und konkaven Umrandungslinien sowie geraden Randabschnitten etc., beispielsweise in Form von kleinen Quadraten und Rechtecken, Sechsecken etc. sind möglich. Einschränkungen bestehen insoweit nicht.
Die erwähnte parasitäre Strahlformungseinrichtung muss aber nicht zwangsläufig als Gitterstruktur umgesetzt oder realisiert werden. Möglich ist eine parasitäre Strahler- fläche auch in Form einer in sich geschlossenen Fläche (in der beispielsweise einzelne eher größer dimensionierte Ausnehmungen auch mit integriert sein könnten) , und zwar mit einer erhöhten Leitfähigkeit. Bei dieser sog. "geschlossenen Fläche" kann es sich z.B. um eine flächige Metallbedampfung auf dem elektrisch nicht leitfähigen
Kraftfahrzeugaufbau vorzugsweise in Form einer Glas- oder Panoramascheibe, um eine mit Metall bedampfte Folie oder auch um eine Siebdruckfläche oder dergleichen handeln, die elektrisch leitfähig ist. Darüber hinaus könnten auch gemischte Systeme mit einer Gitterstruktur und entsprechend größer dimensionierten geschlossenen Flächen mit erhöhter elektrischer Leitfähigkeit vorgesehen sein.
Schließlich hat es sich auch als günstig, aber auch aus- reichend erwiesen, wenn die Größe der parasitären Strahl - formungseinrichtung nach Art der erwähnten parasitären Strahlerfläche oder parasitären Strahlerflächen so bemessen ist, dass sie eine maximale Ausdehnung im Umkreis um
die Antenne aufweist, die beispielsweise nicht größer ist als 40 cm. In vielen Fällen reicht aber auch eine noch kleinere Bemessung aus, so dass die parasitäre Strahleranordnung in einem Umkreis um die Antenne vorgesehen ist, der nicht größer ist als 35 cm, 30 cm, 24 cm oder 20 cm.
Dieser parasitäre Strahler wird bevorzugt bereits herstel- lerseitig im Inneren des Kunststoffmaterials , insbesondere im Inneren einer beispielsweise für ein Glasdach oder eine Heckscheibe eines Fahrzeuges bestimmten Glasscheibe mit herstellt. Diese gitterförmige Struktur in Form eines parasitäre Strahlers kann aber auch auf der Innenseite der Scheibe ausgebildet und vorzugsweise bereits während des Herstellungsprozesses mit hergestellt sein. Eine Anbrin- gung auf der Außenseite wird in der Regel schon deshalb nicht gewünscht, weil hier kein elektrisch galvanischer Kontakt mit einer eventuell dort vorgesehenen Gegengewichtsfläche und/oder dem elektrisch leitfähigen Chassis einer anzubauenden Antenne stattfinden soll.
Wie erwähnt, kann insbesondere auf dem die Antenne aufnehmenden Glas zunächst eine Gegengewichtsfläche vorgesehen sein. Die parasitäre Strahlformungseinrichtung erstreckt sich dann um diese elektrisch leitfähige Gegenge- wichtsfläche herum und kann dabei auch noch unterhalb der Gegengewichtsfläche mit vorgesehen sein. Möglich ist aber auch, dass die Gegengewichtsfläche sich beispielsweise innerhalb eines Ausschnittes in dem elektrisch nicht leitfähigen Material des Fahrzeugaufbaus, insbesondere in einem Ausschnitt in einem Glasdach befindet. Die Oberseiten der Gegengewichtsfläche und des Glasdaches können dann in einer gemeinsamen Höhe liegen, schließen also bündig ab. In diesem Falle würde das Antennenanschluss-
kabel die Glasscheibe nicht durchsetzen, da das eine oder die mehreren elektrischen Anschlusskabel, die zur Antenne führen, direkt über die Gegengewichtsfläche und einen darin eingebrachten Ausschnitt zur Antenne führen können. Die Strahlformungseinrichtung befindet sich in diesem Fall unterhalb oder seitlich von der Oberseite der Gegengewichtsfläche. Hierdurch wird eine technisch gut umsetzbare und ästhetisch sehr ansprechende Lösung geschaffen, wobei vor allem die Oberseite der Glasfläche und der Gegenge- wichtsfläche bündig oder fast bündig zueinander abschließen können.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert. Dabei zeigen im Einzelnen:
Figur 1: eine schematische Seitendarstellung einer
Kraftfahrzeuges ;
Figur 2 : eine schematische schräge Teilansicht auf eine Kraftfahrzeugdach sowie eine zugehörige Heckscheibe;
Figur 3: eine schematische Draufsicht auf ein
Kraftfahrzeugdach in Form eines Panorama- daches mit in Fahrtrichtung rückwärtiger
Gegengewichtsfläche für die Montage einer Kraftfahrzeugantenne ;
Figur 4 : eine zu Figur 3 entsprechende Draufsicht auf ein Kraftfahrzeugdach in Form eines
Panoramadaches mit einer erfindungsgemäß zusätzlich vorgesehenen Strahlformungseinrichtung;
Figuren 4a bis 4c: drei ausschnittsweise Querschnittsdarstellungen durch ein Kraftfahrzeug-Glasdach mit integrierter erfindungsgemäßer parasitärer Strahlformungseinrichtung;
Figur 5 : eine zu Figur 4 ähnliche Darstellung, jedoch mit einer anderen Formgebung für die Strahlformungseinrichtung,
Figur 6 : ein nochmals abgewandeltes Ausführungsbeispiel mit asymmetrisch zur Antenneneinrichtung vorgesehener Strahlformungseinrichtung;
Figur 7 : ein nochmals abgewandeltes Ausführungsbeispiel, bei dem die parasitäre Strahlformungseinrichtung aus einer Vielzahl von parasitären Strahlerteilflächen besteht;
Figuren 8a bis 8d: vier Draufsichten auf unterschiedliche Beispiele für Gitterstrukturen für die parasitäre Strahlformungseinrichtung;
Figur 9 : ein nochmals abgewandeltes Ausführungsbeispiel in Draufsicht zur Verdeutlichung, dass die parasitären Strahlerteilflächen aus unterschiedlichen Gitterstrukturen bestehen können;
Figur 10 : eine schematische Querschnittsdarstellung durch eine erfindungsgemäße parasitäre
Strahlformungseinrichtung im Glas mit darüber befindlicher Gegengewichtsfläche;
Figur 11 : eine zu Figur 10 ähnliche Querschnittsdar- Stellung, jedoch unter Weglassung einer separaten Gegengewichtsfläche, so dass lediglich das elektrisch leitfähige Chassis der Antenne selbst die Gegengewichts - fläche darstellt;
Figur 12 : ein zu Figuren 10 und 11 weiteres, im vertikalen Querschnitt dargestelltes Ausführungsbeispiel, bei welchem die Gegengewichtsfläche für eine Antenne innerhalb eines Ausschnitts im Glasdach angeordnet ist; und
Figur 13 : eine Draufsicht auf das in Figur 12 dargestellte Ausführungsbeispiel.
In Figur 1 ist in schematischer Seitenansicht ein Fahrzeug 1, nämlich ein Kraftfahrzeug 1' gezeigt, welches einen Fahrzeugaufbau 3 in bekannter Weise aufweist, der groß- teils aus Blech oder sonstigem Metall besteht, also aus elektrisch leitfähigen Karosserieteilen 3 ' sowie aus elektrisch nicht leitfähigen Fahrzeugaufbauten 3", insbesondere in Form von Glasscheiben 5, die - wenn sie im Dachbereich eingebaut sind - auch als Glasdach oder Panoramadach 5a bezeichnet sind. Ferner sind weitere Glas- Scheiben auch in Form von Frontscheiben 5b, Seitenscheiben 5c sowie Heckscheiben 5d vorgesehen.
Im gezeigten Ausführungsbeispiel gemäß Figur 2 ist er-
sichtlich, dass beispielsweise das Kraftfahrzeugdach 9 mit einer groß dimensionierten Glasscheibe oder Panoramascheibe 5 abgedeckt ist. Ein vorderer Dachausschnitt kann beispielsweise auch mit einem zu öffnenden und zu schließen- den Schiebedach abgedeckt sein kann, wohingegen in einem hinteren Bereich, beispielsweise durch eine Dachquerstrebe 11 getrennt, eine feststehende Dach- und/oder Glasscheibe 5a eingesetzt ist.
In dem hinteren Bereich dieser feststehenden Dachscheibe 5a ist in der Nähe des Übergangsbereichs zur Heckscheibe 5d auf der Außenfläche des aus Glas (also aus elektrisch nicht leitfähigem Material) bestehenden Daches 9 eine Gegengewichtsfläche 13 aus elektrisch leitfähigem Materi- al, insbesondere Metall aufgebaut und befestigt, die als Antennenmontage-Bereich oder Antennenmontage-Abschnitt 15 dient .
In der vergrößerten schematischen Draufsicht gemäß Figur 3 ist zu ersehen, dass beispielsweise als Antennenmontage -
Bereich und/oder -Abschnitt 15 die elektrisch leitfähigen
Gegengewichtsfläche vorgesehen ist, die auf dem Dach 9 so angeordnet ist, dass sie ebenfalls mittig und symmetrisch zu einer vertikalen Mittelsymmetrieebene 17 liegt, die in Längsrichtung durch die Mitte des Fahrzeuges 1 verläuft.
Die auf dem Antennenmontage-Bereich und/oder -Abschnitt 15 montierte Außen- und/oder Dachantenne 19 ist ebenfalls so montiert, dass sie symmetrisch zu der vorstehend erwähnten vertikalen und längs durch das Fahrzeug 1 verlaufenden Mittelsymmetrieebene 17 angeordnet ist.
In Figur 3 ist dabei nur schematisch angedeutet, dass innerhalb eines die Antenne 19 überdeckenden und in den
Figuren teilweise nur angedeuteten, für elektromagnetische Strahlen durchlässigen Antennengehäuses im Inneren beispielsweise mehrere Antennenstrahler 19a vorgesehen sein können, beispielweise eine GPS-Antenne, eine SDARS-Antenne sowie eine weitere beispielsweise auf einer sich vertikal erhebenden Leiterplatine in Form einer elektrisch leitfähigen Fläche ausgebildeten Mobilfunkantenne, die gegebenenfalls auch noch für mehrere Frequenzbänder geeignet sein kann. Diese Antennentypen sind nur beispielhaft er- wähnt. Es können beliebige andere Antenneneinrichtungen oder Antennentypen verwendet werden.
Wie aus Figur 3 zu ersehen ist, ist dort die Gegengewichtsfläche 13 gegebenenfalls ohne Kontaktierung mit der elektrisch leitfähigen Karosserie 3, 3' auf dem isolierenden Glasdach 5, 5a angeordnet. Aus der schematischen Darstellung in Figur 2 ist wiedergegeben, dass die Gegengewichtsfläche in ihrer Formgebung und Anordnung auch so plaziert sein kann, dass sie sich mit der elektrisch leit- fähigen Fahrzeugkarosserie 3 ' überdeckt und/oder galvanisch damit verbunden oder sogar Teil des Karosseriebleches ist und in Richtung Glasdach übersteht.
Um nunmehr eine verbesserte Strahlformung zu ermöglichen und damit die Antennenleistung insgesamt zu verbessern, ist - um zu einem verbesserten Empfang und gegebenenfalls einer verbesserten Sendeeigenschaft beizutragen - erfindungsgemäß eine parasitäre Strahlereinrichtung 27 vorgesehen.
Diese nachfolgend teilweise auch als parasitäre Strahlereinrichtung bezeichnete parasitäre Strahlformungseinrichtung 27 (die teilweise auch als parasitäre Strahlerfläche
oder parasitäre Strahlerflächen 27 bezeichnet wird) ist unterhalb der Außen- und Dachantenne 19, d.h. sogar unterhalb der Gegengewichtsfläche 13 angeordnet. Diese Gegengewichtsfläche 13 ist dabei in der Regel als geschlos- sene, elektrisch leitfähige Fläche, insbesondere in Form eines Metallbleches ausgebildet. Sie kann dabei auch mit der Karosserie direkt galvanisch verbunden sein. Aber auch hier sind Abwandlungen insoweit möglich, dass die Gegengewichtsfläche gegebenenfalls als bevorzugt feinmaschiges Gitter ausgebildet ist, dass sie möglichst effektiv als Gegengewichtsfläche 13 wirkt.
Wie aus der Draufsicht gemäß Figur 4 zu ersehen ist, ist die parasitäre Strahlereinrichtung oder Strahlformungsein- richtung 27 von der Lage und/oder ihrer Größe her so angeordnet bzw. dimensioniert, dass sie durch die Außenoder Dachantenne 19 und insbesondere das zugehörige Antennengehäuse 19a oder ein zum Antennengehäuse 19a gehörendes Antennenchassis 19b nicht abgedeckt ist, sondern die Ge- gengewichtsflache 13 oder das Antennengehäuse 19a und das Antennenchassis 19b deutlich überragt, d.h. bei einer quer oder senkrecht auf die Glasscheibe 5 erfolgenden Betrachtung.
Wie aus den schematischen Querschnittsdarstellungen gemäß Figur 4a bis 4c hervorgeht, ist die parasitäre Strahlformungseinrichtung 27 nicht auf der Ober- oder Außenseite 5' der Glasscheiben 5, d.h. insbesondere der Dach- oder Panoramascheibe 5a, sondern im Inneren der mit einer bestim- men Dicke 29 gestalteten Scheibe 5 vorgesehen.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 4a ist gezeigt, dass die Scheibe 5a, 5a in der Regel im Inneren beispiels-
weise eine Thermoschicht und/oder eine UV-Licht-reflektie- rende Schicht und/oder eine Kunststoff -Zwischenschicht zur Bildung eines Sicherheitsverbundglases aufweist. Diese Einzel- oder Mehrfachschichten sind in den Figuren 4a bis 4c nur schematisch dargestellt und mit dem Bezugszeichen 31 versehen. Diese möglichen Schicht werden insoweit auch nur kurz als Zwischenschichten 31 summarisch bezeichnet.
In der auszugsweisen Querschnittsdarstellung durch das Glas 5 gemäß Figur 4a ist gezeigt, dass die erfindungs- gemäße parasitäre Strahler- bzw. Strahlformungseinrichtung 27 im Inneren des Materials der Glasscheibe 5 flächig vorgesehen ist, und zwar bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 4a unterhalb der zumindest einen Zwischenschicht 31, bevorzugt unmittelbar an die Zwischenschicht 31 angrenzend
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 4b ist diese Schicht in Form der parasitären Strahlereinrichtung 27 oberhalb der Zwischenschicht 31 vorgesehen. Die zumindest eine Zwischenschicht 31 und die Schicht aus der parasitären Strahler-bzw. Strahlformungseinrichtung 27 müssen sich aber nicht wie im Ausführungsbeispiel gemäß Figur 4a und 4b flächig berühren, sondern können ebenfalls im Abstand unter Aufnahme anderer Zwischenschichten oder einer weite- ren Glasmaterialschicht beabstandet voneinander angeordnet sein.
Bei dem Beispiel gemäß Figur 4c ist gezeigt, dass die parasitäre Strahlformungseinrichtung 27 auch an der Unter- oder Innenseite 5" einer Glasscheibe 5 angeordnet sein kann.
Bevorzugt ist die flächige parasitäre Strahler- bzw.
Strahlformungseinrichtung 27 auf der Ober- oder Außenfläche 5' nicht vorgesehen, zumindest dann nicht, wenn dort nicht noch zusätzlich ein sog. "Abdeckdruck" auf der Außenseite einer Scheibe vorgesehen ist, die bekannterweise aus einer Vielzahl von kunststoff- oder gummiartigen Noppen oder Punktstrukturen bestehen kann.
Die Außenkontur 27a der parasitären Strahlerfläche 27 muss nicht mit der Formgebung und Außenkontur der Gegenge- wichtsfläche 13 übereinstimmen oder ähnlich dazu sein, sondern kann davon abweichen, wie dies beispielsweise anhand von Figur 5 und 6 gezeigt ist .
Anhand von Figur 5 ist wiedergegeben, dass die parasitäre Strahlerfläche 27 beispielsweise auch bei einer eher ovalen oder halbmondförmigen Gestaltung der Gegengewichts - fläche 13 gleichwohl z.B. eine rechteckige Formgebung oder eine elliptische Formgebung - wie in Figur 6 dargestellt - aufweisen oder dieser Form zumindest angenähert sein kann, was zum Teil auch nur für Abschnitte derartiger möglicher Formgebungen entspricht .
In den gezeigten Ausführungsbeispielen kann die parasitäre Strahler- bzw. Strahlformungseinrichtung 27 auch unterhalb der Gegengewichtsfläche 13 ausgebildet sein. Diese parasitäre Strahlformungseinrichtung 27 ist bevorzugt gitterför- mig gestaltet, worauf später noch im Detail eingegangen wird. Die parasitäre Strahlformungseinrichtung 27 soll aber vor allem in einem benachbarten Bereich oder in Ab- Schnittsbereichen benachbart zur Gegengewichtsfläche 13 vorgesehen sein, um dadurch eine die Gegengewichtsfläche 13 zumindest abschnittsweise überragende parasitär angeregte Strahlereinrichtung 27 zu bilden, die aus elektrisch
leitfähigem Material besteht oder dieses umfasst.
Unabhängig von der spezifischen Formgebung für die parasitäre Strahlformungseinrichtung 27 wird diese bevorzugt so vorgesehen, dass ihre maximale Ausdehnung im Umkreis von der Antenne 19 ein Maß von 40 cm vorzugsweise nicht übersteigt. Mit anderen Worten soll die parasitäre Strahlereinrichtung 27 innerhalb eines Abstandes von maximal 40 cm um die Antenne 19 herum oder in einem Teilbereich davon ausgebildet sein. Dieser maximale Abstand der parasitären Strahlformungseinrichtung 27 von der Antenne 19 kann in vielen Fällen auch noch geringer gewählt werden. Eine maximale Ausdehnung der parasitären Strahlformungseinrichtung 27 von der Antenne 19 aus berechnet kann in vie- len Fällen auch unterhalb von 35 cm, 30 cm und insbesondere unterhalb von 25 oder 24 cm liegen. In vielen Fällen sind sogar minimierte Erstreckungen von weniger als 20 cm oder 16 cm noch ausreichend.
Bevorzugt ist aber die mehr oder weniger flächige Erstreckung der parasitären Strahlereinrichtung 27, also der sog. parasitären Strahlerfläche 27 so gewählt, dass sie zumindest um 20%, vorzugsweise mehr als 30%, 40%, 50% und im Einzelfall sogar mehr als 60% oder gar 70% oder 80% größer ist als die Gegengewichtsfläche 13. Da unter Umständen die Gegengewichtsfläche extrem klein sein kann, im Extremfall sogar nur durch das elektrisch leitfähige Chassis 19b der Antenne 19 gebildet sein kann, ergibt sich dann, dass die parasitäre Strahler- bzw. Strahlformungs- einrichtung unter Umständen mehrere hundert Prozent größer ist als die so gebildete Gegengewichtsfläche.
Es hat sich nunmehr gezeigt, dass vor allem auch durch
asymmetrische Ausgestaltungen dieser parasitären Strahl - formungseinrichtung 27 die elektrischen Empfangs- und gegebenenfalls Sendeeigenschaften einer Außen- und/oder Dachantenne 19 in einem Fahrzeug 1 verbessert werden kön- nen.
Wie aus Figur 6 zu ersehen ist, ist die in Draufsicht eher elliptisch gestaltete parasitäre Strahlformungseinrichtung 27 mit einer Gitterstruktur asymmetrisch zur Gegenge- wichtsfläche 13 angeordnet, da sich beispielsweise die parasitäre Strahlformungseinrichtung 27 - abweichend von der in Längsrichtung durch das Fahrzeug verlaufenden vertikalen Symmetrieebene 17 (wenn in Figur 6 links an das Dach angrenzend die Heckscheibe 5d liegt) - zur rechten Fahrzeughälfte sehr viel mehr erstreckt als zur linken Fahrzeugseite hin.
Zudem ist die ovale Gestaltung der parasitären Strahlformungseinrichtung 27 quasi mit nach rechts vorne verlaufen- der Orientierung R ausgerichtet, also quasi zu ihrem rechten Ende hin leicht in Fahrtrichtung vorlaufend, wie dies gemäß der Pfeildarstellung R in Figur 6 angedeutet ist. Trotz dieser asymmetrischen Gestaltung und/oder Anordnung und/oder Orientierung und Ausrichtung kann sich hierdurch ein verbesserter Empfang von beispielsweise SDARS- oder GPS-Signalen erzielen, also insbesondere zirkulär polarisierten Signalen.
Ferner kann durch eine derartige asymmetrische Gestaltung der parasitären Strahlformungseinrichtung 27 im Gegensatz zur zentrischen Anordnung einer Außen- oder Dachantenne und/oder im Gegensatz zu einer zur Fahrzeuglängsachse verlaufenden symmetrischen Gestaltung einer Gegengewichts-
fläche 13 eine fahrzeugtypenmäßige Verbesserung erzielt werden. Mit anderen Worten kann - abhängig von unterschiedlichen Kraftfahrzeugen - eine optimale Anpassung einer asymmetrischen Gestaltung der parasitären Strahler- einrichtung 27 realisiert werden.
Da Glashersteller für unterschiedliche Kraftfahrzeugtypen ohnehin für den betreffenden Kraftfahrzeugtyp speziell für ihn bestimmte Scheibengläser produzieren müssen, eröffnet dies die Möglichkeit, eine für einen bestimmten Fahrzeugtyp als optimal ermittelte Formgebung und Lage einer parasitären Strahlformungseinrichtung 27 herstellerseitig gleich so mit einzubauen, dass beim Anbau einer entsprechenden Außen- oder Dachantenne in einem Antennenmontage- Bereich und/oder -abschnitt 15 dann eine optimale Strahl - formung erzielbar ist.
Ferner soll angemerkt werden, dass die z.B. gitterförmige Gestaltung der parasitären Strahlformungseinrichtung 27 nicht eine geschlossene Fläche darstellen muss, wie bereits in Figur 4 angedeutet ist. Denn dort ist eine recht- eckförmige Ausnehmung 61 im Bereich der parasitären Strahlformungseinrichtung 27 vorgesehen, die in diesem Ausführungsbeispiel in Form einer flächigen Gitterstruktur gebildet ist.
In Figur 7 ist gezeigt, dass die parasitäre Strahlformungseinrichtung, d.h. die parasitären Strahlerflächen 27 eine völlig unsymmetrische Gestaltung aufweisen kann und zudem aus einer Vielzahl von miteinander verbundenen oder sogar getrennt angeordneten einzelnen parasitären Strahlerteilflächen 127 bestehen können. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 7 sind insgesamt fünf voneinander
getrennte parasitäre Strahlerteilflächen 127 vorgesehen, die also die sog. parasitäre Teil-Strahlformungseinrichtungen 127 darstellt.
Nachfolgend wird auf die schematischen Darstellungen gemäß Figuren 8a bis 8d eingegangen, in denen nur beispielhaft Möglichkeiten für eine Gitterstruktur für die parasitäre Strahlereinrichtung 27 gezeigt sind.
Bei dem Beispiel gemäß Figur 8a ist die flächige parasitäre Strahlformungseinrichtung 27 mit einer Gitterstruktur 227 gestaltet, die beispielweise drei Liniengitter 227a, 227b, 227c umfasst, die jeweils aus einer Vielzahl von parallel zueinander angeordneten elektrisch leitfähigen Linien (Leitungen) bestehen, wobei die drei Linienstrukturen 227a, 227b, 227c jeweils um 120' versetzt zueinander überlappend angeordnet sind.
Dadurch lassen sich dreieck- und sechseckförmige Loch- Strukturen mit Löchern/Ausnehmungen 327 realisieren, wobei eine bevorzugte maximale Durchmessergröße der entsprechenden Ausnehmungen 327 dieser Lochstruktur ein Maß von 15 mm oder 20 mm nicht überschreiten soll. Mit anderen Worten liegt eine optimale Lochgröße zwischen 0,5 mm und 10 mm, insbesondere zwischen 0,5 mm bis 5 mm und vorzugsweise zwischen 0,5 mm und 2 mm. Dabei können in Extremfällen die unteren Begrenzungen sogar noch unter 0,5 mm liegen, also die untere Grenze der Lochgröße bei 0,4 mm, 0,3 mm, 0,25 mm oder noch darunter liegen. Mit anderen Worten wird die Gitterstruktur so gewählt, dass die Löcher, Ausnehmungen oder Abstände 327 zwischen den einzelnen Abständen der Gitterstruktur 227 kleiner als 10 mm, insbesondere kleiner als 8 mm, kleiner als 5 mm und vorzugsweise kleiner als
2 mm sind. Andererseits sollen die Löcher, Ausnehmungen oder Abstände zumindest 0,2 mm oder größer sein, insbesondere größer als 0,5 mm, größer als 1 mm oder gar größer als 1, 5 mm.
Gemäß dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 8b wird eine rechteckige Gitterstruktur 227 verwendet, bei der zwei aus einer Vielzahl von parallelen Leitern angeordnete Gitterstrukturen 227a und 227b in 90 "-Richtung zueinander ver- dreht vorgesehen sind und sich dabei überlappen und insgesamt eine elektrisch leitfähige Struktur ergeben.
Auch hier soll die Größe der Löcher 327 den vorstehend genannten Maßen bevorzugt entsprechen.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 8c ist ein reines Liniengitter 227a verwendet worden, wobei hier bevorzugt der Linienabstand 327 der elektrisch leitfähigen Leiter ebenfalls die vorstehend genannten Maße für die Größe der Lochstrukturen erfüllen soll.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 8d wird eine Gitterstruktur 227 in Form einer Punktstruktur 227c vorgeschlagen. Die sog. Punkte 227d können aus elektrisch leit- fähigen Kreisflächen, elliptischen Flächen oder sonstigen beliebig geformten Flächen bestehen, die beispielsweise in Draufsicht mit einer quadratischen Struktur, allgemein n- polygonale Struktur oder beliebig geformten Strukturen mit konkaven und konvexen, runden, kurvigen und/oder geraden Umfangsflächenabschnitten versehen sein können. Das Beispiel gemäß Figur 8d ist insoweit ähnlich zu dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 7, da auch dort für die parasitäre Strahlformungseinrichtung 127 die in Rede stehenden
parasitären Strahlerteilflächen 127 vorgesehen sind. Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 8d kann allenfalls die Vielzahl der kleinen leitenden Flächen kleiner sein als bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 7, wobei die ver- wendeten flächigen Elemente 227d in größerer Anzahl vorgesehen sein können.
Die Anordnung und Größengestaltung soll auch hier so sein, dass bevorzugt ein Abstand zwischen den einzelnen leiten- den Punkten oder Insel 227d erzeugt wird, der - wenn möglich - sich in einem oben genannten Größenbereich bewegt.
Die erwähnten teilweise als parasitäre Strahlerflächen oder parasitäre Strahlereinrichtungen bezeichneten parasi- tären Strahlereinrichtungen 27 müssen aber nicht ausschließlich aus einer Gitterstruktur bestehen oder eine Gitterstruktur umfassen, auch nicht in Form von mehreren Gitterteilstrukturen 127. Vielmehr ist es im Rahmen der Erfindung auch möglich, dass die parasitäre Strahlfor- mungseinrichtung aus einer geschlossenen Fläche mit erhöhter Leitfähigkeit besteht oder diese umfasst. Eine geschlossene elektrisch leitfähige Fläche (oder eine Fläche mit zumindest erhöhter Leitfähigkeit) kann beispielsweise in Form einer flächigen Metallbedampfung (aufgebracht beispielsweise auf der Innenseite 5" der Glasscheibe 5, 5a) in Form einer mit Metall bedampften Folie, in Form einer Metallfolie oder beispielsweise auch in Form einer Siebdruckfläche ausgebildet sein oder diese umfassen, die unter Verwendung geeigneter Materialien die gewünschte erhöhte Leitfähigkeit aufweist.
Auch in diesem Falle sollte der maximale Abstand zwischen der Antenne 19 und dem entferntest liegenden Abschnitt der
so gebildeten parasitären Strahlereinrichtung bevorzugt nicht mehr als 40 cm betragen, wobei auch hier die oben genannten demgegenüber noch minimierten maximalen Abstände häufig ausreichend sind.
Nachfolgend wird auf das Ausführungsbeispiel gemäß Figur 9 verwiesen, in welchem nur gezeigt ist, dass die parasitäre Strahlformungseinrichtung 27 ebenfalls aus parasitären Strahlerteilflächen bzw. den sog. Teil-Strahlformungs- einrichtungen 127 bestehen kann (so dass die gesamte Strahlformungseinrichtung 27 in mehrere Teil-Strahlformungseinrichtungen 127 gegliedert ist) , wobei jede parasitäre Strahlerteilfläche 127, also jede parasitäre Teil- Strahlformungseinrichtung 127 eine andere Gitterstruktur aufweist, mit einer anderen Ausrichtung der Gitterstruktur, einer anderen Formgebung, in welcher sich Gitterlinien senkrecht zur davon abweichend schneiden, in der Gitterlinien zum Teil divergierend angeordnet sind, gegebenenfalls auch auf gekrümmten Linien verlaufend mit ver- ändertem Abstand zueinander etc. Auch insoweit bestehen keine Einschränkungen. Dabei können die parasitären Strahlerteilflächen 127 auch miteinander zusammengeschaltet sein oder Gruppen von Teilflächen zusammengeschaltet sein, andere wiederum nicht. Auch hier bestehen keine Einschrän- kungen. Auch in diesem Ausführungsbeispiel können einige oder alle Teil-Strahlformungsflächen 127 (also einige oder alle Strahlerteilflächen 127) aus einer oben erläuterten geschlossenen Fläche (also nicht mit Gitterstruktur) mit erhöhter Leitfähigkeit bestehen oder diese umfassen.
Wie aus den schematischen Darstellungen auch hervorgeht, ist die parasitäre Strahlereinrichtung 27 vorzugsweise in Form der flächig angeordneten Gitterstrukturen 127 bevor-
zugt um die Gegengewichtsfläche 13 überstehend angeordnet. Sie kann dabei auch - dies ist allerdings weniger von Bedeutung - unterhalb der Gegengewichtsfläche 12 ergänzend vorgesehen sein. Zusätzlich kann die parasitäre Strahlfor- mungseinrichtung 27 von ihrer Formgebung und Lage her so gestaltet sein, dass sie in Draufsicht vor oder spätestens an elektrisch leitfähigen Karosserieteilen endet. Unabhängig davon könnte die parasitäre Strahlformungseinrichtung 27 auch so eingebaut werden, dass sie im Abstand zu elek- trisch leitfähigen Karosserieteilen diese insbesondere im Inneren des Fahrzeuges liegend untergreift. Dadurch könnte eine gewisse kapazitive Kopplung mit dem elektrisch leitfähigen Karosserieblech realisiert werden.
Schließlich wird auch noch auf die schematische Querschnittsdarstellung gemäß Figuren 10 und 11 verwiesen.
Im Ausführungsbeispiel gemäß Figur 10 ist im Schnitt durch eine Scheibe 5 beispielsweise im Dachbereich 9 eines Kraftfahrzeuges eine Antennenanordnung 19 gezeigt, wobei zum einen die Scheibe 5 im Schnitt schematisch wiedergegeben ist, und zwar mit der innenliegenden im Schnitt linienförmig angedeuteten parasitären Strahlformungseinrichtung 27, die gemäß den geschilderten Ausführungsbei- spielen in unterschiedlicher Gitterstruktur oder in Form einer geschlossenen (gitterfreien) Fläche sowie in Form von Teilflächen oder einer zusammenhängenden Fläche gestaltet sein kann.
Oberhalb der Glasscheibe 5, d.h. auf der Glasoberseite 51, ist die erwähnte Gegengewichtsfläche 13 angeordnet, die bereits herstellerseitig bei der Herstellung der Glasscheibe 5 (beispielsweise der Panorama-Glasscheibe) mit
hergestellt und dort angebracht werden kann (beispielsweise durch Aufkleben etc.) .
Auf dieser Gegengewichtsfläche 13 ist dann eine Antenne 19 angebracht, die ein Antennengehäuse 19a aufweist, unterhalb dessen ein elektrisch leitfähiges Chassis 19b auf der elektrisch leitfähigen Gegengewichtsfläche 13 befestigt ist. Auf diesem Chassis 19b können dann die erwähnten ein oder mehreren Einzelantennen 21 beispielsweise in Form von GPS-Antennen, SDARS -Antennen, Mobilfunkantennen etc. vorgesehen sein, wobei beispielsweise bei der Variante gemäß Figur 10 eine Patchantenne 21 ' und eine Monopolantenne 21" angedeutet sind. Ein koaxiales Antennenanschlusskabel 65 durchsetzt dabei die Glasscheibe 5 und ist mit seinem Außenmantel mit dem Antennenchassis 19b kontaktiert. Dieses Antennenchassis 19b stellt dann mit dem Gegengewicht 13 den Massebezug für die Antenne 19, also die Strahler 21 dar.
Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 11 ist auf die Verwendung einer separaten Gegengewichtsfläche 13 verzichtet worden. Mit anderen Worten wird hier das elektrisch leitfähige Chassis 19b direkt auf der Oberseite 5 ■ der Glasscheibe 5 angebracht. In diesem Falle wirkt das Chas- sis 19b der Antenne 19 selbst als Gegengewichtsfläche 13. Das Koaxialkabel 65 tangiert hier mit seinem Außenmantel ebenfalls das Antennenchassis 19b, das nunmehr allein den Massebezug der Antenne 19 darstellt. Auch in der Querschnittsdarstellung gemäß Figur 11 ist wiederum die para- sitäre Strahlerfläche 27, also die parasitäre Strahlformungseinrichtung 27 angedeutet, die sich teilweise noch unter dem Chassis 19b erstreckt, vor allem aber auch bei Draufsicht auf die Scheibe 5 darüber weit vorsteht.
Die Ausbildung der parasitären Strahlformungseinrichtung 27 weist in einer Betrachtung in der Ebene ihrer Gestaltung eine Dicke auf, die nur einen Bruchteil der Scheibendicke beträgt, in der Regel weniger als 50%, insbesondere weniger als 25%, sogar weniger als 20%, 15%, 10% und insbesondere weniger als 5% der Materialdicke des elektrisch nicht leitfähigen Fahrzeugaufbaus, insbesondere in Form der Glasscheibe 5. Grundsätzlich könnte die parasitäre Strahlereinrichtung 27 auch bei anderen nicht durchsiehti- gen Materialien verwendet werden, wenn diese elektrisch nicht leitfähig sind, also beispielweise bei Kunststoffaufbauten des Fahrzeuges .
Abschließend wird auf ein weiteres abgewandeltes Ausfüh- rungsbeispiel gemäß den Figuren 12 und 13 eingegangen.
Das Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 12 und 13 unterscheidet sich von jenem gemäß den Figuren 10 und 11 dadurch, dass bei dem Ausführungsbeispiel gemäß den Figuren 12 und 13 sich die Gegengewichtsfläche 13 nicht auf oder oberhalb des Glasdaches 5, 5a, allgemein also des aus elektrisch nicht leitfähigen Material 3" bestehenden Kraftfahrzeugaufbaus 3, befindet, sondern in einer Ausnehmung 71, die im Glasdach 5, 5a an der Stelle vorgesehen ist, an welcher die Gegengewichtsfläche 71 sitzt. Dies hat den Vorteil, dass die Oberseite 113 der Gegengewichtsfläche 13 und die Oberseite 5' des Glases oder Glasdaches 5, 5a sich in einem gleichen Niveau, d.h. in einer gleichen oder fast gleichen Ebene befinden, somit also bevorzugt bündig an ihrem Übergang 115 aneinander anschließen. In diesem Falle muss das Antennenkabel 65 (vorzugsweise in Form zumindest eines Koaxialkabels oder in Form mehrerer Kabel oder Koaxialkabel) die Glasscheibe 5, 5a auch nicht
durchsetzen, so dass hier eine entsprechende Durchlassöffnung oder Bohrung im Glas 5 nicht notwendig ist . Die Strahlformungseinrichtung 27 befindet sich in diesem Ausführungsbeispiel unterhalb oder seitlich von der Oberseite der Gegengewichtsfläche.
Insbesondere auch in diesem Ausführungsbeispiel kann die Gegengewichtfläche 13 Teil des Kraftfahrzeugaufbaus in Form einer elektrisch leitfähigen Karosserie 3, 31 sein. Gleichwohl kann die Gegengewichtsfläche 13 auch in diesem Ausführungsbeispiel von dem elektrisch leitfähigen Kraftfahrzeugaufbau 3 getrennt sein, wohl aber durch eine elektrische KabelVerbindung oder eine sonstige Verbindungs- einrichtung damit galvanisch verbunden oder kapazitiv gekoppelt sein.
An dem Übergang zwischen den an der Oberseite bündig abschließenden Glasscheibe 5 und der Gegengewichtsfläche 13 sind geeignete Dichtungsmaßnahmen vorgesehen.
Die Erfindung ist für eine parasitäre Strahlformungseinrichtung erläutert worden, die teilweise auch als parasitäre Strahlereinrichtung oder parasitäre Strahlerflächen bezeichnet wurde. Soweit von einer "flächigen" Ausbildung gesprochen wird, ist eine elektrisch leitfähige Struktur und insbesondere flächige Struktur gemeint, die auch aus galvanisch voneinander getrennten elektrischen leitfähigen Strukturen bestehen kann, wie insbesondere auch anhand der Ausführungsbeispiele gemäß den Figuren 7 und 9 gezeigt wurde. Auch bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Figur 8c kann das Liniengitter aus galvanisch nicht miteinander verbundenen oder aber aus zusammengeschalteten Leitungen 227a bestehen. Bei der elektrischen Struktur gemäß Figur
8d sind die einzelnen elektrisch leitfähigen Flächen 227d in der Regel galvanisch voneinander getrennt.
Die sog. "flächige" Struktur ist also bevorzugt in einer Ebene angeordnet, die nicht plan sein muss, sondern räumlich gekrümmt sein kann. Die Krümmung dieser elektrisch leitfähigen Strukturfläche- oder -ebene weist dabei in der Regel zumindest eine leichte Krümmung auf, die der Krümmung der entsprechenden Glasfläche im Kraftfahrzeug ent- spricht. Da die elektrisch leitfähigen Strukturen für die Strahlformungseinrichtung bevorzugt in einer mittleren, also im Inneren in der Glasscheibe befindlichen oder auf einer auf der Innenseite der Glasscheibe liegenden Schicht ausgebildet sind, ist durch die Glasscheibe der entspre- chende Krümmungsverlauf in der betreffenden Strukturebene oder Strukturfläche festgelegt. Dies gilt auch für alle anderen nicht leitfähigen Karosserieaufbauten, die beispielsweise aus Kunststoff etc. bestehen, auf welchen oder in welchen die erfindungsgemäßen leitfähigen Strukturflä- chen oder Strukturebenen für die Strahlformungseinrichtung vorgesehen sind.