Vorrichtung zum Bestrahlen von Tumorgewebe eines Patienten mit einem Teilchenstrahl
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Bestrahlung von Patienten, insbesondere von Tumorgewebe eines Patienten, mit einem Teilchenstrahl gemäß Oberbegriff des Anspruchs 1. Die Erfindung betrifft außerdem ein Verfahren zur Kompensation von Bewegungen eines Patienten, beziehungsweise des bestrahlten Bereichs eines Patienten, während einer Bestrahlung gemäß Anspruch 9.
Vorrichtungen der hier angesprochenen Art sind bekannt. Sie dienen dazu, bei der Bestrahlung von Tumorgewebe eines Patienten Bewe- gungen des bestrahlten Zielgebiets auszugleichen. Eine Bewegung des zu bestrahlenden Tumorgewebes tritt insbesondere bei Atmungsbewegungen des Patienten auf. Um den Einfluss von Atembewegungen auf die Dosisdeposition im Tumor zu minimieren, wird, meist eine Vergrößerung des Zielvolumens vorgenommen, was zu Belastungen des Patienten führen kann, weil auch gesundes Gewebe bestrahlt wird. Dies erhöht die Wahrscheinlichkeit von Nebenwirkungen. Es existieren bereits Vorschläge zur Reduktion der Dosisbelastung von gesundem Gewebe. Beispielsweise wird vorgeschlagen, die Bewegungsamplitude des zu Bestrahlenden Tumorgewebes durch Kompression der Bauchdecke zu verringern, wodurch die Mobilität des Zwerchfells des Patienten eingeschränkt wird. Auch ist es möglich, die natürliche Atmung durch eine hochfrequente künstliche Atmung (Jet-Ventilation) zu ersetzen. Schließlich kann auch eine hyperoxische Beatmung ins Auge gefasst werden, bei der die At- mung eine Zeit lang stillgelegt werden kann.
Eine weitere Möglichkeit ist die unterbrochene Bestrahlung (Gating), bei der der Patient normal atmet und der Tumor nur während eines
bestimmten Zeitfensters bestrahlt wird, innerhalb dessen die gewünschte Position des zu bestrahlenden Tumorgewebes vorliegt. Diese Vorgehensweise führt dazu, dass die Bestrahlungsdauer nachhaltig erhöht wird.
Denkbar ist es auch, die Bestrahlungsdosis nicht auf einmal zu applizieren, sondern während einer Anzahl von Zyklen. Diese mehrfache Bestrahlung (rescanning) erfordert eine Vergrößerung des Zielvolumens. Die Vergrößerung des Zielvolumens ist notwendig, da der Tumor in allen Bewegungszuständen bestrahlt werden muss. Dies kann zu einer Belastung des Patienten führen, weil auch gesundes Gewebe bestrahlt wird. Es werden dabei Interferenzen, wie unten beschrieben, ausgemittelt, um die gewünschte Dosisbelegung des Tumors zu erzielen. Bei diesem Verfahren muss der Tumor in allen Bewegungszuständen getroffen werden, so dass es zu unnötiger Belastung von gesundem Gewebe kommt.
Es hat sich herausgestellt, dass sich ohne eine Nachführung des Teilchenstrahls bei einer Bewegung des zu bestrahlenden Tumorgewebes im Vergleich zu statischer Bestrahlung Unterschiede ergeben, die das Bestrahlungsergebnis beeinträchtigen. Es ergeben sich in dem zu bestrahlenden Gewebe Bereiche, die nicht bzw. mehrfach bestrahlt werden, da sich Bestrahlungsfortschritt und Tumorbewegung überlagern.
Bekannt ist schließlich auch eine Vorrichtung, die zur Bestrahlung eines Tumorgewebes herangezogen wird und bei der eine Steuer- einrichtung vorgesehen ist, mit deren Hilfe eine Lageveränderung des Tumorgewebes während der Bestrahlung ausgeglichen werden kann (DE 10 31 071 A1 ). Dabei ist es erforderlich, den genauen Ver-
lauf der Bestrahlung in zeitlicher Korrelation zur Tumorbewegung zu erfassen, um die applizierte Dosis nachzuvollziehen.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Vorrichtung zu schaffen, die es ermöglicht, eine präzise zeitliche Korrelation zwischen Be- Strahlungsabfolge und Tumorbewegung zu realisieren.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Vorrichtung vorgeschlagen, die die in Anspruch 1 genannten Merkmale aufweist. Die Vorrichtung umfasst die üblichen Elemente, nämlich einen Beschleuniger zur Erzeugung eines als Behandlungsstrahl bezeichneten Teilchen- Strahls mit vorgegebener Teilchenenergie jeweils pro Scheibe, einer Rasterscaneinrichtung, die den Teilchenstrahl in zwei aufeinander senkrecht stehenden Richtungen ablenkt und scheibenweises Abtasten des Tumorgewebes ermöglicht. Die Vorrichtung weist außerdem einen Modulator auf, der die Energie des Teilchenstrahls verändern kann, sodass der durch die Beschleunigungsenergie vorgegebene Bereich maximaler Dosisbelegung, das sogenannte Bragg-Maximum eines Teilchenstrahls, das in unterschiedlichen Tiefen des Tumorgewebes auftritt, schnell verändert werden kann, um so die Eindringtiefe an Änderungen der Anatomie anzupassen. Eine Erfassungsein- richtung der Vorrichtung dient dazu, die Position des Tumorgewebes und dessen Verlagerungen zu erfassen. Sie ermöglicht also ein zeitlich aufgelöstes Erfassen der Position des Tumorgewebes. Die mittels der Erfassungseinrichtung gewonnen Daten werden einer ersten Speichereinrichtung zugeführt. Darüber hinaus kann die Bewegung des Tumors, beispielsweise Atumungsbewegung eines Patienten, wie vor dem Bestrahlungsvorgang aufgenommen, in dem Speicher abgelegt werden. Die Bewegung des Tumors, beispielsweise Atembewegungen eines Patienten, wird vor einem Bestrahlungsvorgang
aufgenommen und in dem Speicher abgelegt. Damit ist es möglich, den Teilchenstrahl während eines Bestrahlungsvorgangs so abzulenken, dass er der Bewegung des Tumorgewebes im Wesentlichen folgt und die geforderte Eindringtiefe jeweils über den Modulator an- gepasst wird.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung zeichnet sich dadurch aus, dass ein Modul vorgesehen ist, das einerseits die Daten des Bestrahlungsverlaufs aufzeichnet. Es werden also die durch die Rasterscaneinrichtung vorgegebenen Positionen des Teilchenstrahls über der Zeit erfasst, außerdem die mittels des Beschleunigers für die Bestrahlung bereitgestellte Energie des Teilchenstahls, inklusive einer möglichen Modulation. Damit kann bestimmt werden, in welcher Tiefe das Bragg-Maximum eines Teilchenstrahls liegt.
Andererseits erfasst das Modul Daten einer während der Bestrah- lung eines Patienten eingesetzten Erfassungseinrichtung, die über der Zeit die Position des zu bestrahlenden Tumorgewebes erfasst. Dabei ist es möglich, die Position mittels einer Kamera indirekt zu ermitteln, beispielsweise durch auf die Haut des zu bestrahlenden Patienten aufgebrachte Farbmarkierungen oder Lichtquellen, insbe- sondere Leuchtdioden deren Bewegung während eines Bestrahlungsvorgangs erfasst wird. Weitere Möglichkeiten könnten direkte fluoroskopische Erfassung der Tumorposition oder Erfassung der Oberflächenbewegung des Patienten sein.
Die Vorrichtung zeichnet sich also dadurch aus, dass bei einem Be- Strahlungsvorgang exakte Informationen über den Bestrahlungsverlauf und über die Bewegung des zu bestrahlenden Tumorgewebes vorliegen. Der Zusammenhang zwischen Bestrahlungsverlauf und
Bewegung des Tumorgewebes wird durch eine Korrelationseinheit innerhalb des Moduls erfasst. Die Daten der Korrelationseinheit geben Aufschluss darüber, welche Dosierung welchem Tumorbereich beziehungsweise Rasterpunkt zuzuordnen ist.
Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Zur Lösung dieser Aufgabe wird auch ein Verfahren zum Kompensieren von Bewegungen eines Patienten, beziehungsweise des bestrahlten Bereiches des Patienten, während einer Bestrahlung mit einem Teilchenstrahl mit den Merkmalen des Anspruchs 9 gelöst. Bei dem Verfahren wird das Tumorgewebe unter Berücksichtigung von Daten bestrahlt, die in einem Speicher abgelegt sind. Diese sind während eines dem eigentlichen Bestrahlungsvorgang vorgeschalteten Erfassungsvorgangs mittels einer Erfassungseinrichtung gewonnen worden, die der zeitlich aufgelösten Erfassung der Position ei- nes Tumorgewebes, also der Erfassung einer Bewegung des Tumorgewebes, dient.
Während eines Bestrahlungsvorgangs werden die Daten des Bestrahlungsverlaufs in einem Modul erfasst. Es wird also die scheibenweise Abtastung des Tumorgewebes mittels der Rasterscanein- richtung und die Energie des Teilchenstrahls erfasst.
Während der Bestrahlung wird außerdem die aktuelle Position des Tumorgewebes über der Zeit von dem Modul erfasst. Schließlich wird durch eine Korrelation der Daten des Bestrahlungsverlaufs und der des Bewegungsverlaufs die Zuordnung der aktuellen Tumorposi- tion zu einem aktuellen Bestrahlungsverlauf möglich. Man kann also die im Tumor deponierte Dosierung ermitteln.
Weitere Ausführungsformen des Verfahrens ergeben sich aus den Unteransprüchen.
In Zusammenhang mit dem Betrieb der Vorrichtung nach Anspruch 1 und mit der Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 9 werden zur Lösung der genannte Aufgabe ein Verfahren zur Dosisberechnung mit den Merkmalen des Anspruchs 12 und/oder ein Verfahren zur Bestrahlungsplanung mit den Merkmalen des Anspruchs 15 eingesetzt.
Die Erfindung wird im Folgenden anhand der Zeichnung näher erläu- tert. Es zeigen:
Figur 1 eine Prinzipskizze einer Vorrichtung zum Bestrahlen von Tumorgewebe eines Patienten und
Figur 2 eine Prinzipskizze eines Teils eines Tumors zur Erläuterung des Einflusses einer Bewegung auf einen Bestrah- lungsvorgang.
Figur 1 zeigt eine Prinzipskizze einer Vorrichtung 1 zum scheibenweisen Bestrahlen von Tumorgewebe 3 mittels eines Teilchenstrahls 5, der von einem hier nur angedeuteten Beschleuniger 7 zur Verfügung gestellt wird. Der Beschleuniger liefert die Teilchen mit der E- nergie, die für die aktuell zu bestrahlende Schicht erforderlich ist. Der Teilchenstrahl 5 wird mittels einer Rasterscaneinrichtung 9 sowohl in horizontaler Richtung als auch in vertikaler Richtung abgelenkt, um das Tumorgewebe 3 scheibenweise abzutasten. Dazu ist die Rasterscaneinrichtung 9 hier beispielhaft mit einem ersten Magnet- paar 11 und einem zweiten Magnetpaar 13 versehen. Die zu bestrahlende Scheibe wird durch die vom Beschleuniger gelieferte
Teilchenenergie angesteuert. Als Teilchen werden vorzugsweise 12C- Teilchen verwendet.
Der die Rasterscanneinrichtung 9 verlassende Strahl verläuft durch einen Teilchenzähler 15, der beispielsweise als Ionisationskammer ausgebildet sein kann, tritt dann durch einen strahlabwärts angeordneten Modulator 17 und gelangt dann zu dem zu bestrahlenden Tumorgewebe 3. Dieses kann sich, wie durch Pfeile 19 angedeutet, bewegen.
Der Modulator 17 kann mindestens zwei einander gegenüberliegen- de, keilförmig ausgebildete Modulatorplatten 21 , 23 aufweisen, die mittels eines geeigneten Antriebs aufeinander zu- und voneinander wegbewegt werden können, sodass der Teilchenstrahl 5 durch ein mehr oder weniger dickes Modulatormaterial hindurchtritt, bevor er auf das Tumorgewebe 3 trifft. Vorzugsweise weist der Modulator 17 eine Anzahl von mehreren nebeneinander liegenden Platten 21 , 21', 21" usw. sowie nebeneinanderliegende Modulatorplatten 23, 23', 23" usw. auf, wobei jeweils die nebeneinanderliegenden Platten 21 , 21' usw. einen ersten Antrieb 25 und die nebeneinanderliegenden Platten 23, 23' usw. einem zweiten Antrieb 27 zugeordnet sind, die Teil einer Antriebseinrichtung 29 sind. Modulatoren dieser Art sind bekannt, sodass hier nicht näher auf diese eingegangen wird.
Mittels des Modulators 17 wird die Energie des Teilchenstrahls 5 moduliert, damit wird die in Richtung des Teilchenstrahls gemessene Position des Bragg-Maximums variiert, insbesondere wird damit die Eindringtiefe so variiert, dass sie auch bei beispielsweise Atmungsbewegungen und den daraus resultierenden Dichteveränderungen im Patienten in der gewünschten Schicht bleibt.
Mit Hilfe der Rasterscaneinrichtung 9 wird also das Tumorgewebe 3 scheibenweise abgetastet beziehungsweise mit Teilchen des Teilchenstrahls beaufschlagt. Der Modulator 17 dient dazu, die in Richtung des Teilchenstrahls 5 gemessene Position einer Abtastscheibe an den Zustand der Atembewegung anzupassen.
In Figur 1 sind innerhalb des Tumorgewebes 3 eine Anzahl von Scheiben 3a, 3b usw. angedeutet.
Die in einem Bereich des Tumors deponierte Dosis des Teilchenstrahls 5 hängt von der Anzahl der im Teilchenstrahl 5 vorhandenen Teilchen ab. Während eines Bestrahlungsvorgangs wird mittels des Teilchenzählers 15 die auf das Tumorgewebe 3 einwirkende Teilchenzahl ermittelt. Bei Erreichen der gewünschten Teilchenzahl wird über eine Leitung 31 ein Signal an eine Steuereinrichtung 33 abgegeben, die über eine Leitung 35 mit der Rasterscanneinrichtung 9 verbunden ist. Wenn mittels des Teilchenzählers 15 die gewünschte Teilchenzahl erfasst wird, erfolgt eine Aktivierung der Rasterscanneinrichtung 9 über die Leitung 35 dergestalt, dass der nächste Rasterpunkt innerhalb des Tumorgewebes 3 angesteuert wird.
Die Vorrichtung 1 umfasst weiterhin eine Erfassungseinrichtung 37, außerdem ein Modul 39, das über eine Leitung 41 mit der Erfassungseinrichtung 37, über eine Leitung 43 mit dem Modulator 17 und über eine Leitung 45 mit der Rasterscanneinrichtung 9 verbunden ist. Schließlich ist das Modul 39 über eine Leitung 47 mit dem Teilchenzähler 15 verbunden.
Besonders bevorzugt wird eine Vorrichtung 1 , die zur Erfassung des Bewegungsablaufs eines Tumorgewebes, beispielsweise während
der Atmung des Patienten, eine Erfassungsvorrichtung aufweist, die als Fluoroskopiesystem oder Kamerasystem ausgebildet ist.
Figur 2 zeigt eine Prinzipskizze eines Teils des Tumorgewebes 3 und zwar links gemäß Ziffer 2a in einer ersten Position und rechts gemäß Ziffer 2b in einer beispielsweise aufgrund von Atmungsbewegungen zweiten verkippten Position.
Durch Quadrate wird angedeutet, dass das Tumorgewebe 3 raster- förmig bestrahlt wird, wobei in Figur 2a Ebenen E1 , E2 und E3 usw. dargestellt sind. Innerhalb einer Ebene vorhandene Quadrate sollen einzelne Rasterpunkte andeuten. Der Ausschnitt des Tumorgewebes in Figur 2a zeigt die Rasterpunkte R1 bis R5.
Aus Figur 2a ist ersichtlich, dass mittels des Teilchenstrahls 5 ein Rasterpunkt Rx in der Ebene Ex mit einer Dosis beaufschlagt wird. Links von dem Rasterpunkt Rx liegende Rasterpunke R(x-1 ), R(x-2) usw. bis R3 werden dabei bereits mit einer Teil-Dosis beaufschlagt. An einem Rasterpunkt tragen also nicht nur die jeweils dort gelegenen Bragg-Maxima zur Dosisdeposition bei, sondern auch Strahlen, deren Bragg-Maxima tiefer im Gewebe liegen.
Figur 2b zeigt das Teilelement des Tumorgewebes 3 in einer gegen- über Figur 2a gegen den Uhrzeigersinn verdrehten Position. Gleiche Bezugsziffern dienen dazu, gleiche Teile zu kennzeichnen, die bereits in Figur 2a erläutert wurden. Es wird also deutlich, dass der hier dargestellte Teil des Tumorgewebes 3 in Ebenen E1 , E2, E3 usw. angeordnete Rasterpunkte aufweist, wobei in der Ebene E1 die Ras- terpunkte R1 bis R5 liegen.
Durch Modulation der Strahllage trifft der Teilchenstrahl 5 hier wiederum auf den Rasterpunkt Rx. Da das Tumorgewebe 3 verkippt ist, durchläuft der Teilchenstrahl 5, anders als in Figur 2a, nicht einer Reihe nebeneinanderliegender Rasterpunkte sondern trifft auf Ras- terpunkte, die in unterschiedlichen Reihen liegen. Dabei werden in der obersten Reihe des Ausschnittes der Tumorgewebes 3 vier nebeneinanderliegende Rasterpunkte getroffen, nämlich der Rasterpunkt R1 und drei rechts danebenliegende Rasterpunkte. In der zweiten Reihe werden in einem Abstand zum Rasterpunkt R2 He- gende Rasterpunkte getroffen und schließlich Rasterpunkte, die in der gleichen Reihe liegen wie der in der Ebene E1 liegender Rasterpunkt E3.
Der Rasterpunkt Ry wird mit einer etwas geringeren Dosis beaufschlagt. Die links davon liegenden Rasterpunkte werden wiederum mit einer geringeren Dosis bestrahlt.
Aus den Figuren 2a und 2b ist ersichtlich, dass bei der Bestrahlung des Rasterpunkts Rx mittels eines Teilchenstrahls, wobei das Bragg- Maximum des Teilchenstrahls in Rx liegt, unterschiedlich angeordnete Rasterpunkte bereits mit einer Dosierung beaufschlagt werden. Die unterschiedliche relative Lage der Rasterpunkte zueinander wird durch die Tumorbewegung hervorgerufen, wie hier dargestellt zum Beispiel durch Rotationsanteile.
Im Folgenden wird auf die Funktion der in Figur 1 dargestellten Vorrichtung zum Bestrahlen von Tumorgewebe eines Patienten und auch das Verfahren zur Kompensation von Bewegungen eines Patienten beziehungsweise des bestrahlten Bereichs eines Patienten
während einer Bestrahlung mit einem Teilchenstrahl mittels einer Vorrichtung gemäß Figur 1 näher eingegangen.
Das Tumorgewebe 3 eines Patienten wird mittels einer Erfassungseinrichtung, beispielsweise der Erfassungseinrichtung 37, während einer Bewegung, beispielsweise beim Atmen des Patienten, erfasst. Die Erfassung der verschiedenen Positionen des Tumorgewebes 3 während eines Bewegungsablaufs kann auch dergestalt erfolgen, dass die Bewegung in quasi-statische, vorzugsweise nicht überlappende Bewegungsphasen zerlegt wird. Es findet also eine zeitlich aufgelöste Bewegungserfassung des Tumorgewebes statt.
Vor der Bestrahlung erfolgt die Bewegungserfassung mittels einer Einrichtung, die vorzugsweise als 4D-CT (4D Computertomograph) ausgelegt ist. Die Erfassung der dabei erzeugten Bewegungsphasen kann indirekt erfolgen, beispielsweise mittels einer Videokamera, die Farbpunkte auf der Haut eines Patienten oder dort angebrachte Lichtquellen erfasst. Während der Bestrahlung können die vorliegenden Bewegungszustände dann zum Beispiel den Bewegungsphasen des 4D-CT zugeordnet werden. Vorzugsweise erfolgt die Bewegungserfassung allerdings mittels einer Erfassungseinrichtung, die als Fluoroskopiesystem oder Kamerasystem zur Oberflächende- tektion ausgelegt ist. Es ist also möglich, die örtliche Position des Tumorgewebes während eines Bewegungsablaufes kontinuierlich oder zu bestimmten Zeitpunkten zu bestimmen.
Diese Daten der verschiedenen Bewegungsphasen werden in einer in Figur 1 nicht dargestellten ersten Speichereinrichtung abgelegt.
Während eines Bestrahlungsvorgangs wird die Bewegung des Tumors durch das Erfassungssystem den Bewegungsphasen zugeord-
net. Eine Korrelation in einem Modul 39 mit den Daten aus der ersten Speichereinrichtung wird dazu verwendet, die Rasterscaneinrichtung 9 und den Modulator 17 so zu steuern, dass der Teilchenstrahl 7 das Tumorgewebe 3 in den verschiedenen Bewegungsphasen wie geplant bestrahlt.
Diese Daten werden also dazu verwendet, die Rasterscaneinrichtung 9 so zu steuern, dass eine scheibenweise Abtastung des Tumorgewebes 3 auch unter Bewegung erfolgt.
Die Eindringtiefe des Teilchenstrahls 5 in das Tumorgewebe, also die Ebene 3a, 3b usw. innerhalb des Tumorgewebes 3, in der das Bragg-Maximum des Teilchenstrahls liegt, wird durch Aktivierung des Modulators 17 festgelegt, dessen Modulatorplatten 21 , 21', 21" und 23, 23', 23" usw. mittels der Antriebe 25 und 27 mehr oder weniger weit aufeinander zu bewegt werden.
Bei der Bestrahlung eines Rasterpunkts innerhalb des Tumorgewebes 3 wird die Teilchenzahl des Teilchenstrahls 5 mittels des beispielsweise als Ionisationskammer ausgebildeten Teilchenzählers 15 ermittelt. Wenn die gewünschte Teilchenzahl an einem Rasterpunkt erreicht ist, wird die Rasterscanneinrichtung 9 so aktiviert, dass der nächste Rasterpunkt bestrahlt wird. Während eines Bestrahlungsvorgangs wird die aktuelle Position des Patienten bzw. des Tumorgewebes 3 mit Hilfe der Erfassungseinrichtung 37 zeitlich aufgelöst erfasst. Dabei kann hier eine indirekte Erfassung beispielsweise über eine Videokamera oder eine direkte Erfassung beispielsweise über ein Fluoroskopiesystem oder Kamerasystem erfolgen.
Das Modul 39 erfasst einerseits den laufenden Bestrahlungsvorgang, indem über der Zeit der aktuelle Rasterpunkt innerhalb des
Tumorgewebes 3 und die dort eingestrahlte Dosierung erfasst werden. Auf diese Weise ist exakt bekannt, welcher der Rasterpunkte des Tumorgewebes 3 mit welcher Dosis zu welchem Zeitpunkt bestrahlt wurde. Umgekehrt kann damit auch die pro Rasterpunkt ein- gestrahlte Dosierung, die durch den Bestrahlungsvorgang erreicht wurde, festgestellt werden.
Andererseits wird mit Hilfe des Moduls 39 während der Bestrahlung die Bewegung des Tumorgewebes 3 ermittelt. Dadurch ist bekannt, welcher tatsächliche Rasterpunkt innerhalb des Körpers des Patien- ten mit welcher Dosierung in einem bestimmten Zeitpunkt beaufschlagt wurde.
Die Daten bezüglich des Bestrahlungsvorgangs und die der während des Bestrahlungsvorgangs erfolgenden Bewegung des Tumorgewebes 3 werden miteinander korreliert, um die genannte Aussage über die Dosis an einem Rasterpunkt im Körper der Patienten festlegen zu können.
Die durch die Korrelation gewonnenen Informationen können in einer zweiten Speichereinrichtung, die hier nicht dargestellt ist, abgespeichert werden. Bei entsprechender Auslegung der ersten Spei- chereinrichtung können diese Daten auch dort abgelegt werden. Sie liefern ein Protokoll einer Bestrahlung, das nach der Bestrahlung ausgewertet werden kann. Dadurch wird man in die Lage versetzt, den Bestrahlungserfolg zu beurteilen. Beispielsweise kann festgestellt werden, ob und welche Rasterpunkte eines Tumors mit einer zu geringen Dosis bestrahlt wurden.
In der Regel werden zur Behandlung von Tumorgewebe mehrere Behandlungsabschnitte, die auch als Fraktionen bezeichnet werden,
vorgesehen. Aufgrund der in dem Protokoll niedergelegten Daten kann die bei einer nachfolgenden Bestrahlung für die Rasterpunkte des Tumorgewebes zu wählende Dosis neu bestimmt werden.
Besonders bevorzugt werden die durch die Korrelation der Daten des Moduls 39 gewonnenen Informationen dazu verwendet, in einen laufenden Bestrahlungsvorgang einzugreifen: Es ist damit möglich, eine Dosisanpassung für mittels einer Rasterscaneinrichtung 9 auf ein Tumorgewebe 3 gerichtete Teilchenstrahlen 5 bei einem bewegten Zielgebiet durchzuführen. Bei einem Bestrahlungsvorgang wer- den die einzelnen Rasterpunkte des Tumorgewebes mit einem Teilchenstrahl 5 beaufschlagt. Vor dem Bestrahlen eines weiteren Rasterpunkts kann anhand der in dem Modul 39 vorhandenen Daten bestimmt werden, mit welcher Dosis der nächste Rasterpunkt zu beaufschlagen ist. Dabei kann berücksichtigt werden, ob dieser Ras- terpunkt bei der Bestrahlung vorangegangener Rasterpunkte möglicherweise bereits mit einer Teil-Dosis beaufschlagt wurde (siehe Figur 2). In diesem Fall wird dann die Strahlungsdosis für diesen vorbestrahlten Rasterpunkt angepasst. Dabei kann die Anpassung zu einer Erhöhung oder aber auch Reduktion der zu applizierenden Do- sis führen.
Bei einer derartigen Ausgestaltung der Vorrichtung 1 werden also die in dem Modul 39 vorhandenen Daten bezüglich des Bestrahlungsvorgangs und die Daten bezüglich der Bewegung des Patienten korreliert und die daraus gewonnenen Informationen unmittelbar zur Beeinflussung der Rasterscanneinrichtung 9 und des Modulators 17 herangezogen.
Vorzugsweise werden vor einem Bestrahlungsvorgang mögliche Bewegungsphasen des Tumorgewebes erfasst und abgespeichert. Vor der Einleitung des Teilchenstrahls 5 in einen bestimmten Rasterpunkt des Tumorgewebes kann dann anhand eines Korrekturwertes, der aus einem Speicher abgerufen wird, die erforderliche Korrektur der Strahllage sowie Stellung des Modulators und auch die Dosierung für den nächsten Rasterpunkt bestimmt werden.
Durch die Verbindung des Moduls 39 mit der Rasterscaneinrichtung 9 und dem Modulator 17 wird hier ein Regelkreis gebildet, der das Verfahren zum Bestrahlen von Tumorgewebe eines Patienten mit einem Teilchenstrahl wesentlich verbessert, weil Bewegungen des Tumorgewebes während einer Bestrahlung kompensiert werden.
Im Vorfeld der Bestrahlung von Tumorgewebe 3 eines Patienten mittels der hier beschriebenen Vorrichtung 1 werden Verfahren zur Do- sisberechnung und zur Bestrahlungsplanung durchgeführt.
Bei dem Verfahren zur Dosisberechnung für die gescannten Teilchenstrahlen werden bei einem Patienten die verschiedenen Positionen des zu bestrahlenden Tumorgewebes erfasst. Es wird also der Bewegungsablauf des Tumorgewebes 3 ermittelt, um später bei ei- nem Patienten einen Tumor bestrahlen zu können, der nicht statisch ist, sondern der sich während des Bestrahlungsvorgangs, beispielsweise aufgrund der Atmung des Patienten, bewegt.
Die Bewegung des Tumorgewebes wird in quasi-statische Bewegungsphasen aufgeteilt, die sich vorzugsweise nicht überlappen. Die Bewegung wird also nicht kontinuierlich, sondern bezüglich einzelner separater Bewegungsphasen abgespeichert.
Für jede Bewegungsphase wird ein Teil-Bestrahlungsplan erstellt, wobei die Dosis für eine Bewegungsphase, während derer das Tumorgewebe 3 mit einem Teilchenstrahl 5 abgescannt wird, aus dem Teilbestrahlungsplan und der zugehörigen Bewegungsphase be- rechnet wird. Man erhält damit für jede Bewegungsphase sowohl einen Teil-Bestrahlungsplan als auch eine Teil-Dosis.
Die anatomischen Strukturen in den verschiedenen Bewegungsphasen kommen aufgrund der Bewegung nicht immer an den exakt gleichen Stellen zu liegen. Damit können die Einzeldosen pro Bewe- gungsphase, also die Teil-Dosen nicht ohne weiteres summiert werden. Es ist erforderlich, die den Bewegungsphasen zugeordneten Teil-Dosen auf einen Referenzzustand unter Berücksichtigung der anatomischen Bewegungen zu transformieren.
Erst nach dieser Transformation ist eine Aufsummierung der Teil- Dosen zu einer Gesamtdosis möglich.
Um während einer Bestrahlung die Position des Bragg-Maximums definieren zu können, muss dieses aus dem Referenzzustand mittels eines Korrekturwerts in andere Phasen transformiert werden. Dieser wird von einer hier nicht dargestellten Rechenkomponente bereitge- stellt.
Dabei ist ein erster Korrekturwert zu berücksichtigen, der aus der Bewegung des Tumorgewebes 3 resultiert. In diesem Fall wird als Korrekturwert ein Vektor oder ein Korrektur-Tripel verwendet, bestehend aus zwei lateralen Korrekturwerten zur Strahlnachführung und einem Tiefenkorrekturwert, aus dem die erforderliche Energiemodulation hervorgeht. Außerdem muss bei der Bestimmung des Korrekturwerts berücksichtigt werden, dass einzelne Rasterpunkte des Tu-
morgewebes 3 bei der Bestrahlung eines anderen Rasterpunkts bereits mit einer Teil-Dosis belegt werden. Dieser Dosisbeitrag ist je nach Ablauf der Bestrahlung unterschiedlich. Als Korrekturwert muss für diesen Fall eine Vorbestrahlungsvariable herangezogen werden.
Mittels des hier beschriebenen Verfahrens ist es möglich, die dem Referenzzustand zuzuordnenden Parameter für den Teilchenstrahl abzuspeichern. Zusätzlich wird eine Wertetabelle in einem Speicher abgelegt, die die Korrekturwerte einerseits bezüglich der Bewegung und andererseits bezüglich der Vorbestrahlung enthält.
Das der eigentlichen Bestrahlung ebenfalls vorgeschaltete Verfahren zur Bestrahlungsplanung für gescannte Teilchenstrahlen für eine Vorrichtung 1 zum Bestrahlen von Tumorgewebe 3 eines Patienten mit einem Teilchenstrahl 5 umfasst die folgenden Schritte:
Wie bereits bei dem Verfahren zur Dosisberechnung werden ver- schiedene Positionen des Tumorgewebes eines Patienten während eines Bewegungsablaufs, also beispielsweise während der Atmung des Patienten, erfasst. Dabei wird die Bewegung in quasi-statische, vorzugsweise nicht überlappende Bewegungsphasen aufgeteilt.
In einem weiteren Schritt wird die anatomische Lage des aktuellen Rasterpunkts für eine geplante Bestrahlung aus der Kombination eines Rasterpunkts im Referenzzustand mit einem Bewegungszustand ermittelt, der dem aktuellen Rasterpunkt zugeordnet ist. Es wird also für jede Kombination aus Rasterpunkt und Bewegungszustand die anatomische Lage des aktuellen Rasterpunkts anhand der oben erwähnten Transformationen verfolgt.
Für eine Abweichung des aktuellen Rasterpunkts gegenüber einem anhand des Referenzzustandes bestimmten Rasterpunkts wird für den aktuellen Rasterpunkt ein Korrekturwert berechnet. Dieser Korrekturwert wird als Vektor oder als Korrektur-Tripel bezeichnet.
Diese Korrekturwerte für jeden Rasterpunkt werden kombiniert mit jedem Bewegungszustand in Form einer Tabelle in einem Speicher abgelegt. Auch für die Korrekturwertsätze werden für jeden Rasterpunkt die mit den Bewegungszuständen möglichen Kombinationen in einem Speicher abgelegt. Damit können die Korrekturwerte bei einer Bestrahlung anhand des hier ermittelten Bestrahlungsplans anhand der dann beobachteten Bewegung des Tumorgewebes angewendet werden.
Für jeden Rasterpunkt kann die Dosisdeposition von anderen Rasterpunkten berücksichtigt werden, indem alle Kombinationen von Bewegungsphasen und Rasterpunktzuordnungen berücksichtigt werden. Daraus kann dann ein Satz Vorbestrahlungsvariablen für alle möglichen Bestrahlungsverläufe bestimmt werden. Bei dem Verfahren zur Bestrahlungsplanung kann, wie auch bei dem Verfahren zur Dosisberechnung, die anatomische Lage des aktuellen Raster- punkts mittels eines 4D-CTs oder einer 4D-MR-Einrichtung (4D Magnetresonanz-Einrichtung) bestimmt werden. Damit liegen die anatomischen Daten als zeitaufgelöste Daten vor.
Auch hier ist, wie oben anhand des Verfahrens zur Dosisberechnung beschrieben, eine Transformation der Teil-Dosen auf einen Refe- renzzustand erforderlich, bevor die Teil-Dosen aufsummiert werden können.