Modular aufgebaute Fahrerhausbaureihe
Die Erfindung betrifft eine modular aufgebaute Fahrerhausbaureihe gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der EP 0 716 005 Bl ist eine Fahrerhaus-Baureihe für Frontlenker-Lastkraftwagen mit wenigstens zwei Versionen nach vorn kippbarer Fahrerhäuser unterschiedlicher Breite, Länge und Höhe bekannt. Die Rohhäuser setzen sich dabei jeweils aus einer Rückwand, zwei Seitenwänden, einer Frontwand, einer Dachgruppe und einer Bodengruppe zusammen und sind durch eine Anzahl anschließend . an- bzw. einbaubarer standardisierter Baugruppen, wie beispielsweise Türen, ergänzbar. Die Fahrerhaus-Baureihe begrenzt sich vom Grund- riss her gesehen auf eine Schmal-Kurz-Version und eine Lang-Breit-Version, von denen die Schmal-Kurz-Version einen im wesentlichen rechteckigen Grundriss hat und sich aus einer schmalen Frontwand und einer schmalen Rückwand, zwei kurzen Seitenwänden sowie entsprechend rechteckigen Dach- und Bodengruppen zusammensetzt. Dagegen weist die Lang- Breit-Version einen im wesentlichen trapezförmigen Grundriss mit gepfeilt angeordneten Seiten auf und setzt sich aus der gleichen Frontwand wie die Schmal-Kurz-Version sowie zwei längeren Seitenwänden und einer gegenüber der Schmal-Kurz-Version breiteren Rückwand zusammen, ergänzt durch trapezförmig angepasste Dach- und Bodengruppen.
Aus der DE 199 50 701 AI sind eine Fahrzeugbodengruppe mit einem Mitteltunnel und ein Verfahren zu dessen Herstellung
bekannt . Die Fahrzeugbodengruppe umfasst zwei in Fahrzeuglängsrichtung verlaufende Seitenblechstücke und einen zwei Hälften aufweisenden Mitteltunnel, der zwischen den Seitenblechen angeordnet und mit diesen verbunden ist, wobei die beiden Hälften des Mitteltunnels durch Tiefziehen aus Blech hergestellt sind. Die genannten Tunnelhälften sind dabei an sich in Längsrichtung entlang eines Kamms des Mitteltunnels erstreckenden Seitenkanten miteinander verbunden, wobei die weiteren, sich in Längsrichtung erstreckenden Seitenkanten der Tunnelhälften, jeweils mit einem der Seitenbleche verbunden sind. Hierdurch können hochbauende Mitteltunnel mit relativ geringen Umformgraden realisiert werden.
Aus der DE 198 02 092 AI ist eine Bodenkonstruktion an einem kippbaren Fahrerhaus eines Lastkraftwagens bekannt. Der Boden ist aus einem Motortunnelblech und mehreren Bodenblechen sowie inneren und äußeren Längsträgem zusammengesetzt. Quer zur Fahrtrichtung ist ein Multifunktionsträger an der Bodenkonstruktion angeordnet und bildet dabei ein Boden- und Fahrerhaus-Querversteifungsorgan, eine Konsole für Fahrer- und Beifahrersitz und einen Heizluftverteiler- kanal für eine unter dem Bodenblech angeordnete Luft- Zusatzheizung. Eine Variation der Fahrerhausabmessungen ist nicht vorgesehen.
Aus der DE 91 08 838 Ul ist ein VerlängerungsSystem für eine Langlimousine bekannt.
Die vorliegende Erfindung beschäftigt sich mit dem Problem, für eine modular aufgebaute Fahrerhausbaureihe eingangs erwähnter Art, eine verbesserte Ausführungsform anzugeben, bei welcher insbesondere die Variantenbildung für das Fahrerhaus vereinfacht ist .
Diese Aufgabe wird durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
Die Erfindung beruht auf dem allgemeinen Gedanken, Teile eines Fahrerhausbodens einer modular aufgebauten Fahrerhausbaureihe für Nutzfahrzeuge, nämlich ein Motortunnelblech und zwei Seitenbleche, zunächst baugleich auszubilden, das heißt auf eine breitest mögliche Fahrerhausvariante auszulegen. Dadurch sind durch das vorgeschlagene Modul- konzept nahezu alle denkbaren Fahrerhausbreiten realisierbar.
Ein Fahrerhaus für die genannte Fahrerhausbaureihe weist jeweils eine Vorderwand, zwei Seitenwände, eine Rückwand, den Fahrerhausboden sowie ein Fahrerhausdach auf. Der Fahrerhausboden ist dabei quer zur Fahrtrichtung gesehen von außen nach innen durch zwei äußere seitliche Schweller, zwei sich daran anschließende Seitenbleche sowie zwei Längsträger und das Motortunnelblech gebildet, welches zwischen den beiden Längsträgern angeordnet ist. Zunächst sind für alle Fahrerhausvarianten, das heißt sowohl für schmale als auch für breite Fahrerhäuser, baugleiche Motortunnelbleche und Seitenbleche vorgesehen, mit welchen sich die breiteste Fahrerhausvariante realisieren lässt. Die Seitenbleche und/oder das Motortunnelblech weisen trennbare Seitenabschnitte auf, welche während des Fertigungsprozesses zur Realisierung eines schmäleren Fahrerhauses abgetrennt und/oder quer zur Fahrtrichtung stärker überlappend angeordnet werden können.
Die erfindungsgemäße Lösung bietet somit den Vorteil, für alle Fahrerhausvarianten baugleiche Motortunnelbleche bzw. Seitenbleche vorzuhalten, wodurch sich die Teilevielfalt stark reduziert. Ist für das spätere Nutzfahrzeug ein schmäleres Fahrerhaus gewünscht, so werden die Seitenab-
schnitte der Seitenbleche und/oder des Motortunnelblechs vorzugsweise entsprechend abgetrennt bzw. beschnitten und/oder die Seitenbleche und/oder das Motortunnelblech werden quer zur Fahrtrichtung entsprechend stärker überlappend angeordnet, so dass sich ein Abstand zwischen den beiden Seitenwänden verringert. Durch die reduzierte Teileanzahl verringert sich zugleich ein Logistikaufwand sowie die Gefahr, Seitenbleche und/oder Motortunnelbleche mit falscher Breite einzubauen.
Da nach der erfindungsgemäßen Lösung nur noch baugleiche Seitenbleche bzw. Motortunnelbleche gefertigt werden müssen, ist auch nur noch ein einziges Stanz- bzw. Formwerkzeug zum Herstellen der genannten Teile erforderlich, so dass sich auch die Anzahl der erforderlichen Produktionsma- schinen reduziert .
Die Erfindung realisiert somit deutliche Kostenvorteile bei der Herstellung und der Logistik und erlaubt darüber hinaus eine wesentlich flexiblere Gestaltung des Fertigungsprozesses der Fahrerhäuser durch bedarfsabhängiges, nachträgliches Anpassen des Motortunnelblechs, der Seitenbleche bzw. anderer Modulteile an die geforderte Breite.
Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung der erfindungsgemäßen Lösung sind zunächst für alle Fahrerhausvarianten baugleiche Motortunnelbleche und Seitenbleche vorgesehen, mit welchen sich die längste Fahrerhausvariante realisieren lässt und wobei die Seitenbleche bzw. das Motortunnelblech trennbare Längsendabschnitte aufweisen, welche zur Realisierung eines kürzeren Fahrerhauses abgetrennt werden können. Dies ermöglicht neben der flexiblen Breitengestaltung der Fahrerhäuser ebenso eine flexible Längengestaltung, so dass für alle Fahrerhausvarianten baugleiche Motortunnel- bleche bzw. Seitenbleche zum Einsatz gelangen. Hierdurch ist es möglich, sowohl für Fahrerhäuser mit Schlafkabine
als auch für Fahrerhäuser ohne Schlafkabine, beispielsweise für den Nahverkehr, gleiche Seitenbleche bzw. Motortunnel- bleche zu verwenden und diese nachträglich während des Fertigungsprozesses der Fahrerhäuser auf die entsprechenden Anforderungen des späteren NutzungsZweckes des Nutzfahrzeuges anzupassen.
Zweckmäßig weisen die Seitenbleche und/oder das Motortunnelblech vorbereitete oder vorgefertigte Trennstellen auf. Derartige Trennstellen erleichtern ein Abtrennen bzw. Anpassen der Breite bzw. der Länge des Motortunnelblechs bzw. der Seitenbleche an die geforderten Abmessungen und vereinfacht somit den Fertigungsprozess . Denkbar sind hierbei beispielsweise visuell sichtbare Trennstellen als auch hap- tisch erkennbare Trennstellen, wie beispielsweise eine Nut mit geringer Tiefe und/oder Sicken und/oder Trennfugen.
Weitere wichtige Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen, aus der Zeichnung und aus der zugehörigen Figurenbeschreibung anhand der Zeichnung.
Es versteht sich, dass die vorstehend genannten und die nachstehend noch zu erläuternden Merkmale nicht nur in der jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen oder in Alleinstellung verwendbar sind, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen.
Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher erläutert .
Die einzige Fig. 1 zeigt eine Explosionsdarstellung eines erfindungsgemäßen modular aufgebauten Fahrerhauses.
Entsprechend Fig. 1 weist ein modular aufgebautes Fahrerhaus 15 einer Fahrerhausbaureihe für Nutzfahrzeuge eine
Vorderwand 1 , zwei Seitenwände 2 und 3 , eine Rückwand 4 , einen Fahrerhausboden 5 sowie ein nicht dargestelltes Fahrerhausdach auf. Die einzelnen Module können dabei vorgefertigt und während des Fertigungsprozesses nachträglich zusammengefügt werden.
Der Fahrerhausboden 5 ist dabei quer zur Fahrtrichtung gesehen von außen nach innen durch zwei äußere seitliche Schweller 7,8, zwei sich daran anschließende Seitenbleche 9, 10 sowie zwei Längsträger 11, 12 und ein Motortunnel- blech 13 gebildet, welches im wesentlichen mittig, das heißt zwischen den beiden Längsträgern 11, 12 angeordnet ist. Die genannten Teile des Fahrerhausbodens 5 werden e- benfalls während des Fertigungsprozesses oder in einem Vorfertigungsschritt miteinander verbunden, wobei sich eine Breite des späteren Fahrerhauses 15 u.a. durch die Breite der Seitenbleche 9 und 10 und des Motortunnelblechs 13 sowie des Fahrerhausdaches, der Vorderwand 1 und der Rückwand 4 bestimmt.
Da ein Anwendungsbereich des späteren Nutzfahrzeuges unterschiedliche Anforderungen an die Breite des Fahrerhauses 15 stellt, ist es wünschenswert, möglichst flexibel auf unterschiedliche Anforderungen, das heißt unterschiedliche Fahrerhausbreiten, reagieren zu können. Jeweils für eine bestimmte Fahrzeugbreite passgenau angefertigte Seitenbleche 9 und 10 bzw. Motortunnelbleche 13 würden dabei eine hohe Teilevielfalt und damit verbunden hohe Stückkosten und hohe Lager- bzw. Logistikkosten erzeugen.
Die Erfindung sieht deshalb vor, zunächst baugleiche Motortunnelbleche 13, Seitenbleche 9 und 10 bzw. andere Modulteile 1, 4 vorzusehen, mit welchen sich die breiteste Fahrerhausvariante realisieren lässt. Hierbei weisen die Seitenbleche 9 und 10 und/oder das Motortunnelblech 13 einen oder mehrere trennbare Seitenabschnitte 14 auf, welche zur
Realisierung eines schmäleren Fahrerhauses 15 im Vergleich zur breitesten Fahrerhausvariante abgetrennt werden können. Die abtrennbaren Seitenabschnitte 14 können dabei unterschiedlich breit gewählt sein, so dass durch eine Kombination der abtrennbaren Abschnitte 14 des Motortunnelblechs 13 mit den abtrennbaren Abschnitten der Seitenbleche 9 und 10 die Breite des Fahrerhausbodens 5 exakt auf die späteren Anforderungen anpassbar ist .
Zusätzlich oder alternativ können die Seitenbleche 9 und 10 und/oder das Motortunnelblech 13 bei einem im Vergleich zur breitesten Fahrerhausvariante schmäleren Fahrerhaus 15 quer zur Fahrtrichtung stärker überlappend angeordnet sein.
Es kann somit prinzipiell auf mehrere unterschiedliche und einzeln oder kombinierbar anwendbare Arten Einfluss auf die spätere Breite des Fahrerhauses 15 genommen werden.
Des Weiteren ist denkbar, dass für alle Fahrerhausvarianten zunächst baugleiche Motortunnelbleche 13 und Seitenbleche 9 und 10 vorgesehen sind, mit welchen sich die längste Fahrerhausvariante realisieren lässt. Um kürzere Fahrerhäuser 15, beispielsweise ohne Schlafkabine herzustellen, weisen die Seitenbleche 9 und 10 bzw. das Motortunnelblech 13 trennbare Längsendabschnitte 16 auf, welche zur Realisierung eines kürzeren Fahrerhauses 15 abgetrennt werden können.
Die erfindungsgemäße Lösung ermöglicht es somit, Fahrerhäuser 15 herzustellen, welche unterschiedliche Breiten bzw. Längen aufweisen, wobei jeweils zunächst baugleiche Motortunnelbleche 13 bzw. Seitenbleche 9 und 10 zum Einsatz gelangen, welche während des Fertigungsprozesses überlappend und/oder mit abgetrennten Seitenabschnitten 14 angeordnet werden. Hierdurch verringert sich die Teilevielfalt erheblich, so dass reduzierte Stückkosten, Lager- und Logistik-
kosten erreicht werden können und darüber hinaus der Ferti- gungsprozess deutlich länger flexibel bleibt als bisher.
Zweckmäßig weisen die Seitenbleche 9 und 10 und/oder das Motortunnelblech 13 vorbereitete oder vorgefertigte Trennstellen 6 auf. Diese können beispielsweise durch eine visuelle Kennzeichnung und/oder eine Kerbung gebildet sein, wobei es auch denkbar ist, dass die Trennstelle 6 zugleich eine Sollbruchstelle bildet, welche üblicher Weise zu erwartende Belastungen ohne weiteres erträgt, ein Abtrennen des trennbaren Seitenabschnittes 14 jedoch erleichtert.
Zusätzlich zu den an die spätere Breite des Fahrerhauses 15 angepassten Fahrerhausböden 5 sind zur Realisierung von unterschiedlichen Fahrerhausbreiten jeweils angepasste Rückwände 4 und angepasste Vorderwände 1 sowie Fahrerhausdächer vorgesehen. Diese können beispielsweise passend für eine bestimmte Fahrzeugbreite vorgefertigt oder nachträglich während des Fertigungsprozesses z.B. mittels eines Adapterstückes angepasst werden. Um unterschiedliche Fahrerhauslängen zu realisieren, sind demgegenüber jeweils angepasste Seitenwände 2 und 3 sowie Fahrerhausdächer vorgesehen, welche ebenfalls entweder je nach gewünschter Fahrerhauslänge vorgefertigt werden können oder aber später im Laufe des Fertigungsprozesses angepasst werden.
Generell kann auch vorgesehen sein, trennbare Seitenabschnitte 14 ' an den Rückwänden 4 und/oder den Vorderwänden 1 und /oder den Fahrerhausdächern vorzusehen, welche zur Realisierung eines schmäleren Fahrerhauses 15 abgetrennt werden können. Das zur Anpassung der Fahrerhäuser 15 an die gewünschte Breite beschriebene kann dabei auch auf eine Längenanpassung übertragen werden, indem die Seitenwände 2, 3 und/oder die Fahrerhausdächer trennbare Längsendabschnitte 16' aufweisen, welche zur Realisierung eines kürzeren Fahrerhauses 15 abgetrennt werden können.
Zusammenfassend lassen sich die wesentlichen Merkmale der erfindungsgemäßen Lösung wie folgt charakterisieren:
Die Erfindung sieht vor, bei einem Fahrerhausboden 5, einer modular aufgebauten Baureihe für Nutzfahrzeuge für alle Fahrerhausvarianten zunächst baugleiche Motortunnelbleche 13 und Seitenbleche 9, 10 vorzusehen. Diese baugleichen Motortunnelbleche 13 bzw. Seitenbleche 9, 10 weisen dabei eine Breite auf, welche an die breitest mögliche Fahrerhaus- Variante angepasst ist. Um schmälere Fahrerhausvarianten zu realisieren, weisen die Seitenbleche 9, 10 und/oder das Motortunnelblech 13 trennbare Seitenabschnitte 14 auf, welche abgetrennt werden können. Zusätzlich oder alternativ ist es möglich, die Seitenbleche 9, 10 und/oder das Motortunnel- blech 13 bei einem schmäleren Fahrerhaus 15 quer zur Fahrtrichtung stärker überlappend anzuordnen.
Hierdurch wird erreicht, dass lediglich ein einziges Motortunnelblech 13 bzw. lediglich zwei stets gleiche Seitenbleche 9, 10 gefertigt werden müssen und sich somit die Stückkosten und die Lager- bzw. Logistikkosten stark reduzieren lassen. Darüber hinaus ist eine flexible Anpassung einer Fahrerhausbreite zu einem späten Fertigungsschritt möglich.
Durch trennbare Längsendabschnitte 16 an den Seitenblechen 9 bzw. 10 und/oder dem Motortunnelblech 13 lässt sich das eben Beschriebene sinngemäß auf Fahrerhäuser 15 mit unterschiedlichen Längenabmessungen übertragen.