Vorrichtung zum Ausdrücken von Tabletten aus einer Blisterverpackung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung aus Kunststoff zum Ausdrücken von Tabletten aus einer Blisterverpackung.
Für die Abgabe von Tabletten werden oftmals Blisterverpackungen eingesetzt, da diese übersichtlich sind und eine kontrollierte Abgabe begünstigen. Solche Blisterverpackungen bestehen aus einer tiefgezogenen Kunststoffolie mit je einer Erhebung, in der jeweils eine Tablette Aufnahme findet und mit einer aufgeschweissten durchgehenden Metallfolie abgedeckt is . Zur Herausnahme der Tabletten muss man die Verpackung in der Hand halten und mittels Daumendruck auf die Erhebung in der Kunststoffolie die Tablette durch die Metallfolie hindurchpressen, wobei die Erhebung umgestülpt wird.
Bei der Metallfolie handelt es sich meist um eine bedruckte Aluminiumfolie, doch werden auch beschichtete Aluminiumfolien, plastifizierte Aluminiumfolien und Kunststo folien, die mit einer Metallschicht bedampft sind, eingesetzt. Die aufzuwen-
dende Kraft zur Abgabe einer Tablette ist einerseits von der
Biegesteifigkeit der tiefgezogenen, meist transparenten Kunststoffolie und andererseits von der Zähigkeit der Deckfolie abhängig.
Diverse Patienten haben krankheitsbedingt Schwierigkeiten mit dem Herausdrücken der Tabletten aus der Blisterverpackung. Dies trifft insbesondere bei Patienten mit Parkinson' scher Krankheit und bei solchen mit rheumatischen Krankheiten in den Händen zu. Oftmals sind solche Patienten bereits bei solch einfachen Handgriffen überfordert und auf die Hilfe Dritter angewiesen. Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, mittels der auch handikapierte Patienten ohne fremde Hilfe eine Tablette aus einer Blisterverpackung entnehmen können.
Diese Aufgabe löst eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsformen gehen aus den abhängigen Patentansprüchen hervor und deren Bedeutung ist der nachfolgenden Beschreibung zu entnehmen.
In der beiliegenden Zeichnung ist eine bevorzugte Ausführungs- form des Erfindungsgegenstandes detailliert dargestellt und anhand der nachfolgenden Beschreibung erläutert . Es zeigt :
Figur 1 - eine Aufsicht auf die geöffnete Vorrichtung mit eingelegter Blisterverpackung und
Figur 2 - einen Vertikalschnitt durch die geschlossene Vorrichtung mit eingelegter Blisterverpackung.
Figur 3 - zeigt eine Seitenansicht der geschlossenen Vorrichtung mit Blick auf die Verriegelung und
Figur 4 - wiederum einen Vertikalschnitt senkrecht zur Längskante der Vorrichtung.
Figur 5 - zeigt wiederum eine Aufsicht auf die Vorrichtung mit eingelegter Blisterverpackung, diesmal in geschlossenem Zustand und letztlich zeigt
Figur 6 - die Benutzung der Vorrichtung während des Aus- drückens einer Tablette aus der Blisterverpackung .
Die erfindungsgemässe Vorrichtung 1 besteht im wesentlichen aus einer Grundplatte 10 und einer damit schwenkbar verbundenen Deckplatte 20. Die Deckplatte 20 ist vorzugsweise integral verbunden mit der Grundplatte 10 und beide Platten 10,20 sind bezüglich einer Schwenkachse 21 relativ zueinander verschwenkbar. Die Schwenkachse 21 ist im vorliegenden Beispiel durch zwei Scharniere 22 gebildet. Die Scharniere 22 sind als Filmscharniere ausgebildet. Auf der Grundplatte
aufliegend ist eine Blisterverpackung 2 gezeigt. Die Blisterverpackung 2 besteht aus einer tiefgezogenen Kunststoffolie 3, in der Erhebungen 4 eingeformt sind. Diese Erhebungen 4 bilden eine Aufnahme für die zu verpackenden Tabletten. In jeder Erhebung 4 liegt somit eine hier nicht dargestellte Tablette T. Die Tablette T ist lediglich in der Figur 6 im hinausgedrückten Zustand ersichtlich. Beim Hinausdrücken der Tablette durchtrennt diese die Abdeckfolie 5 und die Erhebung 4 wird umgestülpt .
Die Grundplatte 10 besteht im wesentlichen aus einer flachen Platte, die zur Auflageseite hin vertikal abstehende Rippen 11 aufweist . Diese Rippen bilden zumindest einen umlaufenden Rand. Vorzugsweise wird man jedoch zur Versteifung zusätzlich eine Mittelrippe 11' vorsehen, die zentrisch zwischen den beiden Längsrippen 11 angeordnet ist. Weitere, quer zu diesen Längsrippen verlaufende Querrippen können zusätzlich vorgesehen sein. Diese verlaufen dann jeweils zwischen zwei benachbarten Oeffnungen 12 in der Grundplatte. Die Höhe der Rippen 11,11' ist so bemessen, dass sie grösser als die Dicke der auszudrückenden Tabletten T ist. Die Unterkanten sämtlicher Rippen definieren eine Standebene E. Während der Benützung der Vorrichtung kommt folglich die Standebene auf einer Auflagefläche 6 zu liegen. Dann fallen somit die Standebene E und die Auflagefläche 6 zusammen.
Damit die Blisterverpackung in korrekter Anordnung auf der
Grundplatte 10 zu liegen kommt, sind seitlich senkrecht zur Längskante verlaufende, kurze Positionierungsnasen 13 angeordnet. Diese Positionierungsnasen 13 dienen dazu, in seitlichen Ausnehmungen 7 der einzulegenden Blisterverpackung einzugreifen. Die Grundplatte ist vorzugsweise mit einer nach oben gezogenen, umlaufenden Umgrenzungswand 14 versehen, auf die die Deckplatte 20 im geschlossenen Zustand der Vorrichtung 1 aufliegt. Diese Lösung ist deshalb zu bevorzugen, weil in der hier dargestellten bevorzugten Ausführungsform die Blisterverpackung 2 mit ihrer Abdeckfolie 5 nicht direkt auf der Grundplatte 10 aufliegt. Die leicht distanzierte Auflage der Blisterverpackung 2 auf der Grundplatte 10 erfolgt mittels stützenden, rippenförmigen Erhebungen 15. Diese stützenden Erhebungen bilden ein Raster, wobei in jedem so definiert abgegrenzten Feld je eine Tablette zu liegen kommt. Diese Felder 16 weisen jeweils eine etwa zentrisch darin angeordnete Oeffnung 12 auf, die somit senkrecht unter jeweils einer Erhebung 4 der Blisterverpackung 2 zu liegen kommt. An den Oeffnungen 12, die jeweils eine etwa rechtwinklige Form aufweisen, sind jeweils an einer Längskante Prägekanten 17 vorgesehen. Durch Druck auf die Erhebungen 4 perforieren die Prägekanten 17 die Deckfolie 5 am Rande der entsprechenden Erhebung, auf welche Druck ausgeübt wird. Die obere Kante sämtlicher Prägekanten 17 und die Oberflächen der stützenden, rippenförmigen Erhebungen 15 auf der Grundplatte 10 bilden so eine gemeinsame Stützebene, auf der die Blisterverpackung
aufliegt. Die Grundplatte 10 kann zusätzlich noch Verdickungen aufweisen, die sich bis in diese Stützebene erstrecken und somit zusätzliche Stützwirkung erzielen.
Die Deckplatte 20 ist gegengleich zur Grundplatte 10 gestaltet. Die Deckplatte 20 weist somit genau gleich viel Oeffnungen 23 auf, die im geschlossenen Zustand der Vorrichtung 1 etwa deckungsgleich über die Oeffnungen 12 in der Grundplatte 10 zu liegen kommen. Die Deckplatte 20 ist gegenüber einem umlaufenden Rand 24 um eine Stufe etwa um Materialdicke hinabgezogen, um im geschlossenen Zustand der Vorrichtung 1 auf die eingelegte Blisterverpackung 2 zu drücken. In der gleichen Ebene wie die um Materialdicke heruntergezogene Deckplatte 20 ist an der den Scharnieren 22 gegenüberliegenden Längskante eine Lasche 25 angeordnet. Die Lasche 25 hat an ihrer zur Mitte hin liegenden Seitenkante eine Verriegelungsnase 26. An der Grundplatte 10 ist ebenfalls an der dem Scharnier 22 gegenüberliegenden Längskante eine Lasche 18 vorgesehen, die in einem ersten Bereich in der Standebene E verläuft und dann über eine Stufe 18' auf das Niveau der Oberkante der Umgrenzungswand 14 hochgezogen ist. Auch diese Lasche 18 weist an der mittigen Seitenkante eine Verriegelungsnase 19 auf, die mit der Verriegelungsnase 26 an der Lasche 25 der Deckplatte 20 im verschlossenen Zustand der Vorrichtung 1 im Eingriff ist. Im geschlossenen Zustand überlappen sich somit die beiden Verriegelungsnasen 19 und 26. Dies ist in der Figur 5 ersichtlich.
Eine derart ausgebildete Vorrichtung lässt sich einstückig aus Kunststoff fertigen und ist folglich äusserst preisgünstig. Die Vorrichtung kann von den Apotheken zusammen mit den entsprechenden, in Blisterverpackungen abgegebenen Tabletten kostenlos dem Patienten gegeben werden. Vielfach benötigen solche Patienten während einer längeren Therapiezeit immer dieselben Tabletten. Die Vorrichtung kann somit mehrfach wiederverwendet werden. Für den handikapierten Patienteh lassen sich die so verpackten Tabletten erheblich einfacher ausdrücken. Die Verpackung selber braucht nicht in der Hahd gehalten zu werden sondern kann in der Vorrichtung 1 gehalten auf eine Auflagefläche 6, beispielsweise eine Tischplatte gelegt werden und die Tablette nur mittels Fingerdruck hinausgedrückt werden. Die Tablette kommt somit auf die Tischplatte zu liegen und die Vorrichtung kann weggehoben werden. Der umlaufende Rand stellt dabei sicher, dass die Tablette nicht wegrollt. Patienten mit besonders schmerzhaftem Gelenkrheuma in den Händen können die Tablette aus der Blisterverpackung auch mittels Ellbogendruck auf die Erhebungen 4, die durch die Oeffnungen 23 der Deckplatte 20 nach oben vorstehen, hinausdrücken.