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Die Erfindung betrifft ein Beleuchtungssystem zur Beleuchtung eines Gebäudes.
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Beleuchtungssysteme zur Beleuchtung eines Gebäudes sind grundsätzlich aus dem Stand der Technik bekannt. Ein Beleuchtungssystem umfasst für gewöhnlich eine Mehrzahl von Leuchten, die jeweils ein Leuchtmittel aufweisen. Zusätzlich zu den Leuchten kann das Beleuchtungssystem Sensoren, wie beispielsweise Bewegungsmelder, und ein zentrales Steuerungssystem umfassen. Über Kommunikationsverbindungen kann das Steuerungssystem mit jedem der Leuchten und gegebenenfalls mit jedem der Sensoren verbunden sein, um beispielsweise Steuersignale an die Leuchten über die jeweiligen Kommunikationsverbindungen zu senden oder um Sensorsignale von den Sensoren über die jeweiligen Kommunikationsverbindungen zu empfangen. Außerdem können Kommunikationsverbindungen zwischen den Sensoren und den Leuchten bestehen. Bei den Kommunikationsverbindungen handelt es sich oftmals, wenn auch nicht notwendigerweise, um protokollbasierte Kommunikationsverbindungen, die eine vorherige Anpassung des Steuerungssystems, der Sensoren und der Leuchten bedarf. Für die protokollbasierte Kommunikationsverbindung bedarf es beispielsweise der vorherigen Bestimmung von eindeutigen Netzwerkadressen für jeden Teilnehmer, im vorliegenden Beispiel also eine eindeutige Netzwerkadresse für jede der Leuchten, für das Steuerungssystem sowie für jeden der Sensoren.
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In der Praxis wurde festgestellt, dass spezifisches Fachwissen notwendig ist, um die Konfiguration von Vorrichtungen eines Beleuchtungssystems vornehmen zu können, sodass die Vorrichtungen untereinander eine Kommunikationsverbindung aufbauen können.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein einfach konfigurierbares Beleuchtungssystem zur Beleuchtung eines Gebäudes bereitzustellen.
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Gelöst wird die Aufgabe der Erfindung durch ein Beleuchtungssystem mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Vorgesehen ist also ein Beleuchtungssystem zur Beleuchtung eines Gebäudes, wobei das Beleuchtungssystem mehrere Vorrichtungen aufweist. Jede Vorrichtung weist eine Kommunikationseinheit zum Empfangen und/oder Senden von Kommunikationssignalen auf, wobei mindestens eine der Vorrichtungen als Primärvorrichtung und die mindestens eine übrige Vorrichtung der Vorrichtungen als Sekundärvorrichtung bezeichnet sind. Außerdem ist entweder jede Primärvorrichtung oder jede Sekundärvorrichtung als Leuchte mit Leuchtmittel ausgebildet. Jeder Primärvorrichtung ist jeweils ein von der Primärvorrichtung körperlich getrennter, erster Transponder zugeordnet, der zur drahtlosen Nahfeldkommunikation ausgebildet ist, wobei von jedem ersten Transponder erste Identifikationsdaten gespeichert sind, über die die zugeordnete Primärvorrichtung identifizierbar ist. Außerdem weist jede Sekundärvorrichtung zusätzlich zur zugehörigen Kommunikationseinheit eine Nahfeld-Funkeinheit auf, die zum insbesondere automatischen Aufbau einer drahtlosen Nahfeld-Funkverbindung mit jedem ersten Transponder und zum Auslesen der jeweiligen ersten Identifikationsdaten über die jeweilige Nahfeld-Funkverbindung ausgebildet ist. Jede Sekundärvorrichtung ist ausgebildet, vorzugsweise automatisch mittels der jeweils zugehörigen Kommunikationseinheit eine Kommunikationsverbindung zu jeder Primärvorrichtung unter Verwendung der jeweils identifizierenden, ersten Identifikationsdaten aufzubauen, wenn die jeweiligen ersten Identifikationsdaten zuvor von der jeweiligen Sekundärvorrichtung ausgelesen worden sind.
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Das Beleuchtungssystem bietet aufgrund des mindestens einen ersten Transponders, der jeweils einer ersten Primärvorrichtung zugeordnet ist, und der Fähigkeit der jeweiligen Sekundärvorrichtung zum Auslesen von ersten Identifikationsdaten aus dem jeweiligen Transponder den Vorteil, dass eine Kommunikationsverbindung zwischen der Sekundärvorrichtung und der jeweiligen Primärvorrichtung automatisch hergestellt werden kann, ohne dass es hierzu besondere technische Fähigkeiten einer Person bedarf, die das Beleuchtungssystem in einem Gebäude installieren möchte. Vielmehr kann diese Person im Wesentlichen ohne technische Vorkenntnisse über die Konfiguration zur Herstellung von Kommunikationsverbindungen zunächst die bauseitige Befestigung und Installation von Vorrichtungen des Beleuchtungssystems, inklusive der mindestens einen Primärvorrichtung und der mindestens einen Sekundärvorrichtung, vornehmen und im Anschluss den mindestens einen ersten Transponder verwenden, um diesen in die Nähe der jeweiligen Sekundärvorrichtung zu bringen, sodass diese Sekundärvorrichtung die auf dem ersten Transponder gespeicherten, ersten Identifikationsdaten automatisch auslesen kann. Die Sekundärvorrichtung ist ausgebildet, unter Verwendung dieser ersten Identifikationsdaten eine Kommunikationsverbindung zu der Primärvorrichtung automatisch aufzubauen, die dem ersten Transponder zugeordnet ist. Die das Beleuchtungssystem bauseitig installierende Person muss deshalb keine weitere Anpassung eines Kommunikationsnetzwerks oder eines Steuerungssystems vornehmen, um einen Austausch von Steuersignalen über die Kommunikationsverbindungen zwischen den Vorrichtungen des Beleuchtungssystems zu gewährleisten.
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Das Beleuchtungssystem kann auch als System zur Beleuchtung eines Gebäudes bezeichnet und/oder als solches verstanden werden.
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Das Beleuchtungssystem weist mehrere Vorrichtungen auf. Jede dieser Vorrichtungen ist vorzugsweise direkt oder indirekt ausgebildet, um zur Beleuchtung eines Gebäudes zu dienen und/oder dazu beizutragen. Eine Leuchte mit einem Leuchtmittel kann beispielsweise eine dieser Vorrichtungen bilden, die direkt ausgebildet ist, um ein Gebäude zu beleuchten. Ein Sensor, wie beispielsweise ein Bewegungssensor oder ein Sensor zur Erfassung der Lichtintensität, kann indirekt ausgebildet sein, um zur Beleuchtung eines Gebäudes zu dienen. So kann der Sensor beispielsweise zur Erfassung einer Bewegung einer Person oder zu Erfassung einer Lichtintensität ausgebildet sein. Das von dem Sensor erzeugte Sensorsignal kann über eine Kommunikationsverbindung direkt oder indirekt zu der Leuchte gesendet werden, sodass die Leuchte das Emittieren von Licht mittels des Leuchtmittels basierend auf dem Sensorsignal verursacht.
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Jede Vorrichtung des Beleuchtungssystems weist eine zugehörige Kommunikationseinheit auf, die zum Empfangen und/oder zum Senden von Kommunikationssignalen ausgebildet ist. Ein Kommunikationssignal kann beispielsweise ein protokollbasiertes Kommunikationssignal sein. Mehrere Kommunikationseinheiten in einem gemeinsamen Kommunikationsnetzwerk können basierend auf einem gemeinsamen Kommunikationsprotokoll Kommunikationssignale austauschen. Jedes Kommunikationssignal kann als ein Datensignal verstanden werden, das zugehörige Daten repräsentiert. Als Kommunikationsprotokoll kann beispielsweise eines der folgenden Protokolle verwendet werden: DALI, KNX oder Matter. Weitere bekannte Protokolle, insbesondere Netzwerkprotokolle, wie TCP/IP, zur Datenübertragung können ebenfalls als Kommunikationsprotokoll verwendet werden.
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Außerdem kann jede Kommunikationseinheit zum leitungsgebundenen Senden und/oder Empfangen der Kommunikationssignale (beispielsweise über Ethernet) und/oder zum drahtlosen Senden und/oder Empfangen der Kommunikationssignale (beispielsweise über Bluetooth oder WLAN) ausgebildet sein.
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Grundsätzlich weist das Beleuchtungssystem mehrere Vorrichtungen auf. Vorzugsweise sind die Vorrichtungen jeweils als einzeln handhabbare Einheit oder jeweils als ein einzeln handhabbares Gerät ausgebildet. Mindestens eine der Vorrichtungen wird als Primärvorrichtung bezeichnet. Von den übrigen Vorrichtungen der mehreren Vorrichtungen wird mindestens eine als Sekundärvorrichtung bezeichnet. So kann es vorgesehen sein, dass das Beleuchtungssystem mehrere Primärvorrichtungen und/oder mehrere Sekundärvorrichtungen aufweist. Außerdem kann es vorgesehen sein, dass die mehreren Vorrichtungen des Beleuchtungssystems jeweils entweder eine Primärvorrichtung oder eine Sekundärvorrichtung sind. Jeder Primärvorrichtung ist ein erster Transponder zugeordnet. In diesem Fall kann das Beleuchtungssystem ausschließlich von der mindestens einen Primärvorrichtung, dem mindestens einen zugehörigen, ersten Transponder und der mindestens einen Sekundärvorrichtung gebildet sein. Der Prefix "Primär" sowie der Prefix "Sekundär" dienen ausschließlich zu Unterscheidungszwecken, und insbesondere nicht zur Bestimmung einer Rangordnung zwischen den Vorrichtungen des Beleuchtungssystems.
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Das Beleuchtungssystem weist mindestens eine Leuchte mit einem Leuchtmittel auf. Es ist deshalb vorgesehen, dass entweder jede Primärvorrichtung als Leuchte mit Leuchtmittel oder jede Sekundärvorrichtung als Leuchte mit Leuchtmittel ausgebildet ist. Das Leuchtmittel ist vorzugsweise ein elektrisches Leuchtmittel. Es ist deshalb ebenfalls vorgesehen, dass die Leuchte als elektrische Leuchte ausgebildet und/oder als solche bezeichnet werden kann. Eine Lampe im Sinne der DIN 5039 ist ein technisches Bauteil einer Leuchte, das durch Energieumwandlung Licht erzeugt und der Beleuchtung dient. Für elektrische Lampen wird häufig der Begriff Leuchtmittel verwendet. Das Leuchtmittel einer Leuchte kann deshalb vorzugsweise als eine Lampe im Sinne der DIN 5039 verstanden werden. Eine Leuchte des Beleuchtungssystems kann derart in einem Gebäude angeordnet und/oder befestigt sein, um das Gebäude zu beleuchten.
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Die jeweils andere Vorrichtung der mindestens einen Primärvorrichtung und der mindestens einen Sekundärvorrichtung, die nicht als Leuchte ausgebildet ist, ist vorzugsweise als ein Sensor zu Erfassung einer Lichtintensität oder zu Erfassung einer Bewegung einer Person ausgebildet. Es ist jedoch auch möglich, dass die jeweils andere Vorrichtung, die nicht als Leuchte ausgebildet ist, eine andere Art von Vorrichtung ist.
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In einer vorteilhaften Ausführungsform des Beleuchtungssystems umfasst das Beleuchtungssystem mehrere Primärvorrichtungen, die jeweils als Leuchte mit einem Leuchtmittel ausgebildet sind, und mehrere Sekundärvorrichtungen, die jeweils als Sensor, insbesondere als Bewegungssensor oder als Helligkeitssensor, ausgebildet sind. In dieser vorherhaften Ausführungsform des Beleuchtungssystems kann somit jeder Leuchte ein erster Transponder zugeordnet sein. Jeder Sensor weist in dieser vorteilhaften Ausführungsform eine Nahfeld-Funkeinheit auf, die zum Aufbau einer drahtlosen Nahfeld-Funkverbindung zu jedem der ersten Transponder ausgebildet ist.
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Grundsätzlich ist es jedoch nicht festgelegt, dass jede der Primärvorrichtungen als Leuchte ausgebildet ist. In einer weiteren, vorteilhaften Ausführungsform des Beleuchtungssystems umfasst das Beleuchtungssystem nämlich mehrere Primärvorrichtungen, die jeweils als Sensor, insbesondere als Bewegungssensor oder als Helligkeitssensor, ausgebildet sind, und mehrere Sekundärvorrichtungen, die jeweils als Leuchte mit einem Leuchtmittel ausgebildet sind. In dieser vorteilhaften Ausführungsform des Beleuchtungssystems kann jedem Sensor ein erster Transponder zugeordnet sein. Jede Leuchte hingegen weist in dieser vorteilhaften Ausführungsform eine Nahfeld-Funkeinheit auf, die zum Aufbau einer drahtlosen Nahfeld-Funkverbindung zu jedem der ersten Transponder ausgebildet ist.
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Die beiden zuvor erläuterten, vorteilhaften Ausführungsformen des Beleuchtungssystems zeigen, dass die Primärvorrichtungen und die Sekundärvorrichtungen vorzugsweise voneinander abweichen, jedoch grundsätzlich nicht festgelegt ist, welche der Vorrichtungen beispielsweise als Leuchte und welche der Vorrichtungen beispielsweise als Sensor ausgebildet sind. In den einzelnen, vorteilhaften Ausgestaltungen des Beleuchtungssystems und in der Beschreibung zu den Figuren wird dies genauer anhand von weiteren, vorteilhaften Merkmalen spezifiziert.
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Jeder Primärvorrichtung ist ein jeweils zugehöriger, erster Transponder zugeordnet. Es ist deshalb vorgesehen, dass jeder erste Transponder einen Teil des Beleuchtungssystems bildet. Von jedem ersten Transponder sind erste Identifikationsdaten gespeichert, über die die zugehörige Primärvorrichtung identifizierbar ist. Die ersten Identifikationsdaten können also die zugehörige, erste Primärvorrichtung identifizieren bzw. zur Identifikation der ersten Primärvorrichtung ausgestaltet sein. Vorzugsweise ist der erste Transponder selbst nicht über die ersten Identifikationsdaten identifizierbar. Sofern das Beleuchtungssystem mehrere Primärvorrichtungen umfasst, ist auch eine entsprechende Anzahl von ersten Transpondern vorgesehen. Die ersten Identifikationsdaten der ersten Transponder unterscheiden sich, so dass jede Primärvorrichtung eindeutig über die ersten Identifikationsdaten des zugeordneten, ersten Transponders identifizierbar ist. Die ersten Identifikationsdaten können Daten sein, mittels der eine Kommunikationseinheit der jeweiligen Primärvorrichtung in einem protokollbasierten Kommunikationsnetzwerk eindeutig identifiziert und/oder adressiert werden kann, um Kommunikationssignale an diese identifizierte und/oder adressierte Kommunikationseinheit zu übertragen. Die von einem ersten Transponder gespeicherten Identifikationsdaten erlauben es deshalb einer Kommunikationseinheit einer Sekundärvorrichtung, eine Kommunikationsverbindung zu der Kommunikationseinheit der Primärvorrichtung aufzubauen, die durch die jeweiligen Identifikationsdaten identifizierbar und/oder adressierbar ist.
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Jeder erste Transponder ist körperlich von der zugeordneten Primärvorrichtung getrennt ausgebildet. Dennoch kann jeder erste Transponder lösbar an der jeweils zugeordneten Primärvorrichtung befestigt sein. Dies gilt vorzugsweise vor der Installation der Primärvorrichtung in einem Gebäude. So kann der erste Transponder beispielsweise mittels eines lösbaren Klebestreifens an der Primärvorrichtung lösbar befestigt sein. Es ist jedoch auch möglich, dass der erste Transponder gemeinsam mit der Primärvorrichtung in einer Verkaufsverpackung gebündelt ist, sodass eine Person die Primärvorrichtung aus dieser Verkaufspackung entnehmen kann, um sie anschließend in dem Gebäude zu installieren. Der ebenfalls in der Verkaufsverpackung befindliche, erste Transponder kann anschließend verwendet werden, um eine Kommunikationsverbindung einer Sekundärvorrichtung zu dieser ersten Primärvorrichtung herzustellen.
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Jeder erste Transponder kann als eine erste Transpondervorrichtung bezeichnet und/oder ausgestaltet sein. Jeder erste Transponder kann als ein kartenförmiger Transponder, insbesondere im Scheckkartenformat, ausgestaltet sein. Derartige erste Transponder können auch kurz als erste Karte bezeichnet sein. Vorzugsweise weist jeder erste Transponder eine Größe auf, die dem Standard nach ISO/IEC 7810 entspricht. Das Trägermaterial eines jeden ersten Transponders ist vorzugsweise Kunststoff.
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Durch die körperliche Trennung eines ersten Transponders von der jeweils zugeordneten Primärvorrichtung ist es möglich, dass der jeweilige erste Transponder besonders einfach gehandhabt werden kann, insbesondere um die zuvor genannte Kommunikationsverbindung zu konfigurieren.
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Jeder erste Transponder kann einen Datenspeicher aufweisen, der zur Speicherung der jeweiligen, ersten Identifikationsdaten ausgebildet ist. Außerdem kann jeder erste Transponder eine Funkeinheit aufweisen, die ausgebildet ist, sodass eine Nahfeld-Funkeinheit einer Sekundärvorrichtung eine Nahfeld-Funkverbindung zu der Funkeinheit des ersten Transponders aufbauen kann.
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Um die ersten Identifikationsdaten von einem ersten Transponder drahtlos auslesen zu können, weist jede Sekundärvorrichtung eine Nahfeld-Funkeinheit auf. Außerdem ist jeder erste Transponder zur drahtlosen Nahfeldkommunikation ausgebildet. Diese Ausbildung ermöglicht es, dass eine Sekundärvorrichtung mittels der zugehörigen Nahfeld-Funkeinheit eine dedizierte, drahtlose Nahfeld-Funkverbindung zu dem jeweiligen, ersten Transponder automatisch aufbauen kann. Da die vom ersten Transponder gespeicherten, ersten Identifikationsdaten über die Nahfeld-Funkverbindung ausgelesen werden können, ist der erste Transponder auch zur drahtlosen Nahfeldkommunikation ausgebildet. Jeder erste Transponder ist vorzugsweise als ein passiver Transponder ausgebildet, sodass die Nahfeld-Funkverbindung aktiv ausschließlich von einer Sekundärvorrichtung aufgebaut werden kann.
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Die Nahfeld-Funkeinheit einer jeweiligen Sekundärvorrichtung baut eine drahtlose Nahfeld-Funkverbindung zu einem ersten Transponder vorzugsweise nur dann automatisch auf, wenn der jeweilige erste Transponder in das Nahfeld der Nahfeld-Funkeinheit der jeweiligen Sekundärvorrichtung gebracht ist. Ist der jeweilige, erste Transponder außerhalb des Nahfelds der Nahfeld-Funkeinheit der Sekundärvorrichtung, wird keine Nahfeld-Funkverbindung zu dem jeweiligen, ersten Transponder aufgebaut. Folglich findet auch kein Auslesen der von dem jeweiligen, ersten Transponder gespeicherten ersten Identifikationsdaten statt, sodass ebenfalls keine Kommunikationsverbindung zwischen der Sekundärvorrichtung und der jeweiligen Primärvorrichtung, dem der jeweilige erste Transponder zugeordnet ist, hergestellt.
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Ein und derselbe, erste Transponder, der einer jeweiligen Primärvorrichtung zugeordnet ist, kann nacheinander von einer Person händisch in unterschiedliche Nahfelder von einer entsprechenden Mehrzahl von Nahfeld-Funkeinheiten von Sekundärvorrichtungen gebracht werden. Nacheinander kann somit jeweils eine Nahfeld-Funkverbindung zum Auslesen der ersten Identifikationsdaten aufgebaut werden, sodass ebenfalls nacheinander unterschiedliche Sekundärvorrichtungen eine Kommunikationsverbindung zu ein und derselben, ersten Primärvorrichtung aufbauen.
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Unter einem Nahfeld wird vorzugsweise ein Bereich mit einem maximalen Abstand von 1,5 m, insbesondere mit einem maximalen Abstand von 50 cm, und weiter bevorzugt mit einem maximalen Abstand von 10 cm, um eine Nahfeld-Funkeinheit verstanden. So kann die Nahfeld-Funkeinheit einer jeweiligen Sekundärvorrichtung beispielsweise zum Aufbau einer Nahfeld-Funkverbindung zu einem Transponder, insbesondere einem ersten Transponder, allein innerhalb eines entsprechenden Nahfelds um die Nahfeld-Funkeinheit ausgebildet sein. Diese Funkverbindung wird auch als Nahfeld-Funkverbindung bezeichnet. Ist der Transponder außerhalb des Nahfelds, kann die Nahfeld-Funkeinheit vorzugsweise keine Nahfeld-Funkverbindung zu dem Transponder herstellen. Die Beschränkung zum Aufbau einer Nahfeld-Funkverbindung auf das Nahfeld bietet den Vorteil, dass eine Person, die die Vorrichtungen des Beleuchtungssystems in einem Gebäude installiert, jeden ersten Transponder zumindest an eine der Nahfeld-Funkeinheiten der Sekundärvorrichtungen halten kann und dadurch gewährleistet wird, dass eine Kommunikationsverbindung zu diesem ersten Transponder ausschließlich durch die Nahfeld-Funkeinheit der jeweiligen Sekundärvorrichtung aufgebaut werden kann. Hieraus resultiert auch, dass allein diese Sekundärvorrichtung durch das Einbringen des ersten Transponders in das zugehörige Nahfeld der Nahfeld-Funkeinheit dieser Sekundärvorrichtung die Möglichkeit zum Auslesen der von dem jeweiligen ersten Transponder gespeicherten, ersten Identifikationsdaten erhält. Die Sekundärvorrichtung ist vorzugsweise ausgebildet, die auf dem ersten Transponder gespeicherten, ersten Identifikationsdaten automatisch mittels der zugehörigen Nahfeld-Funkeinheit auszulesen. Eine Person kann deshalb durch das händische Einbringen eines ersten Transponders in das Nahfeld einer Nahfeld-Funkeinheit einer Sekundärvorrichtung bestimmen, dass diese Sekundärvorrichtung eine Kommunikationsverbindung zu derjenigen Primärvorrichtung aufbauen kann und soll, die über die vom ersten Transponder gespeicherten, ersten Identifikationsdaten identifizierbar ist. Detaillierte Fachkenntnisse über die Konfiguration der Primärvorrichtung, der Sekundärvorrichtung oder eines Kommunikationsnetzes benötigt die Person nicht.
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Die Kommunikationsverbindung zwischen einer Sekundärvorrichtung und einer Primärvorrichtung kann zum Übertragen von Steuersignalen und/oder Sensorsignalen ausgebildet sein. Die Steuersignale und/oder Sensorsignale können zum direkten oder indirekten Steuern der Primärvorrichtung dienen. Ist eine Primärvorrichtung beispielsweise als eine Leuchte mit einem Leuchtmittel ausgebildet, so können Sensorsignale über die Kommunikationsverbindung zu der jeweiligen Primärvorrichtung übertragen werden, sodass das zugehörige Leuchtmittel in Abhängigkeit von dem Sensorsignal gesteuert wird, beispielsweise in der Art, dass die Lichtintensität und/oder Lichtfarbe des von dem Leuchtmittel erzeugten Lichts in Abhängigkeit des Steuersignals von der jeweiligen Primärvorrichtung gesteuert wird.
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Der erste Transponder und die Nahfeld-Funkeinheit der Sekundärvorrichtung können ausgebildet sein, sodass als Nahfeld-Funkverbindung eine RFID-Funkverbindung und/oder eine NFC-Funkverbindung zwischen dem ersten Transponder und der Nahfeld-Funkeinheit aufgebaut werden kann. Somit kann jede Nahfeld-Funkeinheit beispielsweise als eine RFID-Funkeinheit oder als eine NFC-Funkeinheit ausgebildet sein. Jeder erste Transponder kann in entsprechender Weise zur drahtlosen RFID-Funkkommunikation oder zur drahtlosen NFC-Funkkommunikation ausgebildet sein. Der Begriff RFID steht dabei für Radio Frequency Identification. Der Begriff NFC steht für Near Field Communication. Eine NFC-Funkverbindung kann nach dem relevanten NFC Standard ausgestaltet sein. Hierzu korrespondierend können die Nahfeld-Funkeinheit der jeweiligen Sekundärvorrichtung und der jeweilige erste Transponder ausgebildet sein. So kann jeder erste Transponder beispielsweise als RFID-Transponder oder als NFC-Transponder ausgebildet sein. Die Nahfeld-Funkeinheit der jeweiligen Sekundärvorrichtung kann in entsprechender Weise als eine RFID-Funkeinheit oder als eine NFC-Funkeinheit ausgebildet sein.
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Eine Nahfeld-Funkverbindung kann jedoch auch durch eine auf ein Nahfeld begrenzte WLAN-Funkverbindung oder durch eine auf ein Nahfeld begrenzte Bluetooth-Funkverbindung gebildet sein. Auch in diesem Zusammenhang können die Nahfeld-Funkeinheit der jeweiligen Sekundärvorrichtung und der erste Transponder in entsprechender Weise ausgebildet sein.
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In jeder der Sekundärvorrichtungen können die zugehörige Kommunikationseinheit und die zugehörige Nahfeld-Funkeinheit integral ausgebildet sein, jedoch stellen sie unterschiedliche Kommunikationswege bereit.
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Vorzugsweise ist jede Sekundärvorrichtung ausgebildet, um mindestens eine Primärvorrichtung über die jeweils entsprechende Kommunikationsverbindung zu steuern.
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Jede der Vorrichtungen kann eine Steuereinheit aufweisen, die zum Steuern der zugehörigen Kommunikationseinheit ausgebildet ist.
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Sofern eine Vorrichtung weitere Teile, wie eine Nahfeld-Funkeinheit, einen Datenspeicher, Display, etc. umfasst, kann die Steuereinheit der jeweiligen Vorrichtung mit jedem dieser Teile gekoppelt sein und/oder das jeweilige Teil steuern.
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Eine vorteilhafte Ausgestaltung des Beleuchtungssystems zeichnet sich dadurch aus, dass jede Vorrichtung des Beleuchtungssystems zur stationären Befestigung an einer Decke und/oder einer Wand eines Gebäudes ausgebildet sind. Zur Beleuchtung eines Gebäudes können beispielsweise Leuchten an einer Decke oder einer Wand eines Gebäudes befestigt werden. Eine Leuchte kann eine beispielhafte Ausgestaltung einer Vorrichtung des Beleuchtungssystems sein. Ein Sensor, der zur Erfassung einer Bewegung einer Person oder zu Erfassung einer Lichtintensität ausgebildet ist, kann ein weiteres Beispiel für eine Vorrichtung des Beleuchtungssystems sein. Ein derartiger Sensor kann auch als Melder bezeichnet oder als ein Teil eines Melders ausgebildet sein. Bei den Vorrichtungen des Beleuchtungssystems handelt es sich deshalb vorzugsweise um in einem Gebäude installierbare Vorrichtungen, die direkt oder indirekt zur Beleuchtung des Gebäudes beitragen.
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Die Vorrichtungen des Beleuchtungssystems sind vorzugsweise stationär installierbare Vorrichtungen. Eine Leuchte ist beispielsweise eine derartige Vorrichtung, die stationär an einer Decke oder einer Wand eines Gebäudes befestigt und damit installiert werden kann. Ein Teil der Vorrichtungen oder sämtliche Vorrichtungen des Beleuchtungssystems können alternativ jedoch als mobile Vorrichtungen ausgebildet sein. Eine mobile Vorrichtung kann beispielsweise eine mobile Leuchte sein. Eine mobile Leuchte kann durch eine Batterie mit elektrischer Energie versorgt sein. Eine mobile Leuchte kann von mindestens einer Person gegriffen und gehandhabt werden, ohne dass sie stationär an der Wand oder Decke des Gebäudes befestigt ist. Eine mobile Leuchte kann beispielsweise eine Stehleuchte sein. Sie kann über ein Kabel für eine Steckdose mit elektrischer Energie versorgt werden. Ein Sensor kann ein Teil eines mobilen Melders sein, der ein weiteres Beispiel für eine mobile Vorrichtung des Beleuchtungssystems bildet. Derartige Melder oder Sensoren können durch Batterien mit elektrischer Energie versorgt sein.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Beleuchtungssystems zeichnet sich dadurch aus, dass jede Sekundärvorrichtung zur stationären Befestigung an der Decke und/oder Wand eines Gebäudes und jede Primärvorrichtung als mobile Primärvorrichtung ausgebildet sind. Jede Sekundärvorrichtung kann beispielsweise von einem stationär an der Decke und/oder Wand befestigbaren Sensor gebildet sein, der zur Erkennung einer Bewegung einer Person oder zur Erkennung der Lichtintensität ausgebildet ist. Jede Primärvorrichtung kann als eine mobile Leuchte ausgebildet sein, die ein Leuchtmittel sowie einen elektrischen Energiespeicher, wie eine Batterie, aufweist. Die Leuchten können nach Bedarf beispielsweise in einem Raum platziert werden, um diesen Raum des Gebäudes zu beleuchten. Jeder erste Transponder dieser Leuchten kann beispielswiese an die mindestens eine Nahfeld-Funkeinheit der mindestens einen Sekundärvorrichtung gehalten werden, die an der Decke oder der Wand dieses Raums des Gebäudes stationär befestigt sein kann. In diesem Fall werden die Sekundärvorrichtungen, die die ersten Identifikationsdaten ausgelesen haben, entsprechende Kommunikationsverbindungen zu den Leuchten herstellen, sodass die mindestens eine Sekundärvorrichtung Steuersignale über Kommunikationsverbindungen an die dadurch gekoppelten Leuchten senden kann, um die Leuchten mittels der Steuersignale zu steuern.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Beleuchtungssystems zeichnet sich dadurch aus, dass jede Primärvorrichtung zur stationären Befestigung an der Decke und/oder Wand eines Gebäudes und jede Sekundärvorrichtung als mobile Sekundärvorrichtung ausgebildet sind. Auch in dieser vorteilhaften Ausgestaltung können die Primärvorrichtungen als Leuchten ausgebildet sein, die jeweils ein Leuchtmittel aufweisen. Jede der Leuchten kann zur stationären Befestigung an der Decke oder der Wand des Gebäudes ausgebildet sein. Bei den Leuchten handelt es sich deshalb vorzugsweise um stationäre Leuchten. Jeder der Leuchten ist ein eigener, erster Transponder zugeordnet. Jede Sekundärvorrichtung dieser vorteilhaften Ausgestaltung des Beleuchtungssystems kann als mobiler Sensor ausgebildet sein, der beispielsweise zur Erkennung einer Bewegung einer Person oder zur Erfassung der Lichtintensität ausgebildet ist. Jeder mobile Sensor kann auch als mobiler Melder bezeichnet sein und/oder entsprechend ausgebildet sein. So kann jeder mobile Sensor beispielsweise von einer Person händisch gehandhabt werden und an einem beliebigen Ort innerhalb eines Raums des Gebäudes platziert werden. Dadurch ist eine besonders einfache Bewegungsüberwachung oder Überwachung der Lichtintensität des Raums möglich. Jeder erste Transponder kann beispielswiese an die mindestens eine Nahfeld-Funkeinheit des mindestens einen Sensors gehalten werden. In diesem Fall werden die Sensoren, die die ersten Identifikationsdaten ausgelesen haben, entsprechende Kommunikationsverbindungen zu den Leuchten herstellen, sodass der mindestens eine Sensor Steuersignale über Kommunikationsverbindungen an die dadurch gekoppelten Leuchten senden kann, um die Leuchten mittels der Steuersignale zu steuern.
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Außerdem hat es sich als vorteilhaft herausgestellt, wenn mindestens eine Sekundärvorrichtung als mobile Vorrichtung ausgebildet ist. So kann beispielsweise mindestens eine der Sekundärvorrichtungen als ein Mobiltelefon mit Nahfeld-Funkeinheit, insbesondere mit einer NFC-Funkeinheit, ausgebildet sein. Über das Mobiltelefon kann mindestens eine der Leuchten gesteuert werden.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Beleuchtungssystems zeichnet sich dadurch aus, dass jede Primärvorrichtung ebenfalls eine Nahfeld-Funkeinheit zusätzlich zu der zugehörigen Kommunikationseinheit aufweist. Über die Nahfeld-Funkeinheit kann eine Konfiguration der jeweiligen Primärvorrichtung vorgenommen werden. So kann die Nahfeld-Funkeinheit der Primärvorrichtung ebenfalls zum Aufbau einer drahtlosen Nahfeld-Funkverbindung zu einem Transponder und zum Auslesen der auf dem jeweiligen Transponder gespeicherten Daten ausgebildet sein. Über diese Daten kann eine Konfiguration der jeweiligen Primärvorrichtung vorgenommen werden.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Beleuchtungssystems zeichnet sich dadurch aus, dass das Beleuchtungssystem mehrere, insbesondere mindestens fünf Primärvorrichtungen und maximal drei, insbesondere genau eine Sekundärvorrichtung aufweist. Dies bietet den Vorteil, dass jede Sekundärvorrichtung mit mehreren Primärvorrichtungen über entsprechende Kommunikationsverbindungen gekoppelt werden kann. Jede der Sekundärvorrichtungen kann beispielsweise ausgebildet sein, mehrere der Primärvorrichtungen über Steuersignale zu steuern, die die Sekundärvorrichtung über die Kommunikationsverbindungen an die jeweiligen Primärvorrichtungen senden kann.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Beleuchtungssystems zeichnet sich dadurch aus, dass jede Primärvorrichtung als eine Leuchte mit Leuchtmittel ausgebildet ist. In diesem Fall kann jeder Leuchte ein körperlich getrennter, erster Transponder zugeordnet sein. Diese körperlich getrennte Zuordnung des Transponders erlaubt es, dass die Leuchte kompakt ausgebildet ist. Außerdem ist es bevorzugt vorgesehen, dass keine der Sekundärvorrichtungen als Leuchte ausgebildet ist. Vielmehr ist es bevorzugt vorgesehen, dass jede der Leuchten zum Empfang von einem Steuersignal ausgebildet ist, das zur Steuerung der jeweiligen Leuchte dient. Außerdem kann jede der Leuchten ausgebildet sein, dass zugehörige Leuchtmittel basierend auf einem empfangenen Steuersignal zu steuern. So kann beispielsweise die Lichtfarbe oder Lichtintensität des von dem Leuchtmittel erzeugten Lichts basierend auf einem empfangenen Steuersignal von der Leuchte gesteuert werden.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Beleuchtungssystems zeichnet sich dadurch aus, dass jede Sekundärvorrichtung als eine Vorrichtung der folgenden Gruppe ausgebildet ist: Bewegungsmelder, mobiles Endgerät, Gerät mit Benutzerschnittstelle zum Steuern von Leuchten, übergeordnete Steuerungseinheit und Netzwerkbrücke. Beispielsweise kann eine Sekundärvorrichtung als ein Bewegungsmelder ausgebildet sein, der einen Sensor zur Erfassung einer Bewegung einer Person umfasst. Von einem Bewegungsmelder ist auch die Ausgestaltung eines Präsenzmelders erfasst. Ein Bewegungsmelder kann vorzugsweise noch weitere Sensoren, insbesondere zur Erfassung von einer Lichtintensität, einer Temperatur, Schallwellen, einer Luftfeuchte, einem Luftdruck und/oder einer Luftgüte (wie beispielsweise VOC-Gehalt oder CO2-Wert), aufweisen.
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Eine Sekundärvorrichtung kann jedoch auch gemäß der zuvor genannten, vorteilhaften Ausgestaltung des Beleuchtungssystems als ein mobiles Endgerät, wie ein mobiles Telefon, ausgebildet sein. Das mobile Endgerät ist vorzugsweise als ein Mobiletelefon mit einem Touchscreen ausgebildet. Das mobile Endgerät kann zum Aufbau einer Funkverbindung eine entsprechende Funkeinheit aufweisen, die eine Kommunikationseinheit des mobilen Telefons bildet. Beispielsweise kann das mobile Endgerät als Kommunikationseinheit eine WLAN-Funkeinheit zum Aufbau einer WLAN-Funkverbindung und/oder eine Bluetooth-Funkeinheit zum Aufbau einer Bluetooth-Funkverbindung aufweisen. Außerdem kann das Mobiltelefon als Nahfeld-Funkeinheit beispielsweise eine NFC-Funkeinheit aufweisen. Die weiteren Alternativen der Gruppe der zuvor genannten, vorteilhaften Ausgestaltung des Beleuchtungssystems bilden jeweils mögliche Beispiele einer Sekundärvorrichtung. Eines dieser Beispiele betrifft eine Netzwerkbrücke. Die Netzwerkbrücke ist vorzugsweise zum Aufbau einer Kommunikationsverbindung mit einem Gebäudemanagement-System ausgebildet.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Beleuchtungssystems zeichnet sich dadurch aus, dass von jedem ersten Transponder außerdem erste Gruppendaten gespeichert sind, über die eine erste Gruppe von Primärvorrichtungen identifizierbar ist, wobei jeder Primärvorrichtung jeweils ein von der Primärvorrichtung körperlich getrennter, zweiter Transponder zugeordnet ist, der zur drahtlosen Nahfeldkommunikation ausgebildet ist, wobei von jedem zweiten Transponder zweite Gruppendaten gespeichert sind, über die eine zweite Gruppe von Primärvorrichtungen identifizierbar ist, wobei die Nahfeld-Funkeinheit einer jeden Sekundärvorrichtung zum Aufbau einer drahtlosen Nahfeld-Funkverbindung mit jedem ersten und zweiten Transponder und zum Auslesen der jeweiligen Gruppendaten über die jeweilige Nahfeld-Funkverbindung ausgebildet ist, wobei jede Sekundärvorrichtung ausgebildet ist, die Primärvorrichtungen vorzugsweise automatisch der ersten und/oder zweiten Gruppe basierend auf den ausgelesenen ersten und zweiten Gruppendaten zuzuordnen, und wobei jede Sekundärvorrichtung ausgebildet ist, die Primärvorrichtungen gruppenweise entsprechend ihrer jeweiligen Zuordnung zur ersten und/oder zweiten Gruppe über Kommunikationssignale zu steuern.
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Zuvor wurde bereits ausgeführt, dass jeder Primärvorrichtung jeweils ein von der Primärvorrichtung körperlich getrennter, erster Transponder zugeordnet ist, von dem erste Identifikationsdaten gespeichert sind, über die die zugeordnete Primärvorrichtung identifizierbar ist. Gemäß der zuvor genannten, vorteilhaften Ausgestaltung des Beleuchtungssystems ist jeder Primärvorrichtung außerdem ein körperlich getrennter, zweiter Transponder zugeordnet. Der einer jeweiligen Primärvorrichtung zugeordneten, erste und zweite Transponder sind voneinander verschieden. Insbesondere unterscheiden sie sich in den gespeicherten Gruppendaten. Von dem zweiten Transponder können aber ebenfalls erste Identifikationsdaten gespeichert sein, über die die zugeordnete Primärvorrichtung identifizierbar ist. Für den zweiten Transponder wird deshalb vorzugsweise auf die vorteilhaften Erläuterungen, bevorzugten Merkmale, technischen Effekte und Vorteile in analoger Weise Bezug genommen, wie sie zuvor im Zusammenhang mit der Identifizierung einer Primärvorrichtung basierend auf den von dem ersten Transponder gespeicherten ersten Identifikationsdaten erörtert worden sind.
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Die von einem jeweiligen ersten Transponder gespeicherten, ersten Gruppendaten sind geeignet, um die erste Gruppe zu identifizieren. So können diese ersten Gruppendaten beispielsweise die Kennung "erste Gruppe" repräsentieren. Von dem jeweiligen zweiten Transponder sind zweite Gruppendaten gespeichert, um die zweite Gruppe zu identifizieren. Die zweiten Gruppendaten können beispielsweise die Kennung "zweite Gruppe" repräsentieren. Zwar ist jeder Primärvorrichtung jeweils ein erster Transponder und jeweils ein zweiter Transponder zugeordnet, jedoch wird erst durch eine Sekundärvorrichtung automatisch bestimmt, ob die jeweilige Primärvorrichtung der ersten Gruppe und/oder der zweiten Gruppe zugeordnet wird. Die jeweilige Sekundärvorrichtung führt die automatische Zuordnung aber erst dann aus, wenn eine Person zumindest einen der beiden Transponder in das Nahfeld der Nahfeld-Funkeinheit der jeweiligen Sekundärvorrichtung bringt, sodass die Nahfeld-Funkeinheit die jeweiligen Gruppendaten, also die ersten Gruppendaten und/oder die zweiten Gruppendaten, aus dem mindestens einen Transponder auslesen kann.
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Verwendet eine Person, die mehrere Primärvorrichtungen in einem Gebäude installiert hat, die beiden Transponder jeder der mehreren Primärvorrichtungen derart, dass eine erste Untermenge der ersten Transponder, also eine Anzahl, die kleiner als die Gesamtanzahl der installierten Primärvorrichtung ist, nacheinander in das Nahfeld einer Nahfeld-Funkeinheit einer Sekundärvorrichtung und anschließend eine zweite Untermenge der zweiten Transponder nacheinander in das Nahfeld der gleichen Nahfeld-Funkeinheit der genannten Sekundärvorrichtung gebracht werden, so wird die Sekundärvorrichtung ausschließlich die den ersten Transpondern der ersten Untermenge zugeordneten Primärvorrichtungen der ersten Gruppe von Primärvorrichtungen und ausschließlich die den zweiten Transpondern der zweiten Untermenge zugeordneten Primärvorrichtungen der zweiten Gruppe von Primärvorrichtungen zuordnen. Die die Primärvorrichtungen in dem Gebäude installierende Person kann deshalb durch die Handhabung der ersten und zweiten Transponder besonders einfach und zugleich ohne technisches Fachwissen bestimmen, welche der installierten Primärvorrichtungen mittels der Sekundärvorrichtung der ersten Gruppe von Primärvorrichtungen und/oder der zweiten Gruppe von Primärvorrichtungen zugeordnet wird. Grundsätzlich ist es möglich, dass die ersten und zweiten Transponder derart gehandhabt werden, dass die in dem Gebäude installierten Primärvorrichtungen entweder der ersten Gruppe von Primärvorrichtungen oder der zweiten Gruppe von Primärvorrichtungen zugeordnet werden. Es ist jedoch auch möglich, dass mindestens eine der installierten Primärvorrichtungen durch Einbringung beider zugeordneter Transponder in das Nahfeld der Nahfeld-Funkeinheit der jeweiligen Sekundärvorrichtung beiden Gruppen mittels der Sekundärvorrichtung zugeordnet wird. Zu erwarten ist jedoch, dass nicht sämtliche, installierte Primärvorrichtungen beiden Gruppen zugeordnet werden. Vielmehr wird es oftmals eintreten, dass zwar eine kleinere Anzahl von installierten Primärvorrichtungen beiden Gruppen zugeordnet ist, jedoch die übrigen, installierten Primärvorrichtungen entweder der ersten Gruppe oder der zweiten Gruppe mittels der Sekundärvorrichtung zugeordnet werden.
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Bis auf die gespeicherten Gruppendaten können der einer Primärvorrichtung zugeordnete, erste Transponder und der gleichen Primärvorrichtung zugeordnete, zweite Transponder gleich ausgebildet sein. Sie können also in analoger Weise zur drahtlosen Nahfeldkommunikation ausgebildet sein. Deshalb ist es auch möglich, dass die Nahfeld-Funkeinheit einer Sekundärvorrichtung zum Aufbau einer drahtlosen Nahfeld-Funkverbindung zu dem ersten Transponder einer jeweiligen Primärvorrichtung und zum Aufbau einer drahtlosen Nahfeld-Funkverbindung zu dem zweiten Transponder der genannten Primärvorrichtung ausgebildet ist. Vorzugsweise wird der Aufbau der beiden Nahfeld-Funkverbindungen nacheinander erfolgen. Zu dem Aufbau einer drahtlosen Nahfeld-Funkverbindung zwischen der Nahfeld-Funkeinheit einer Sekundärvorrichtung und dem zweiten Transponder wird auf die vorteilhaften Erläuterungen, bevorzugten Merkmale, technischen Effekte und Vorteile in analoger Weise Bezug genommen, wie sie zu dem Aufbau einer drahtlosen Nahfeld-Funkverbindung zwischen der Nahfeld-Funkeinheit der Sekundärvorrichtung und dem ersten Transponder zuvor bereits erläutert worden sind. Entsprechendes gilt für das Auslesen der zweiten Gruppendaten. So wird für das Auslesen der zweiten Gruppendaten, die auf einem zweiten Transponder gespeichert sind, auf die vorteilhaften Erläuterungen, bevorzugten Merkmale, technischen Effekte und Vorteile in analoger Weise Bezug genommen, wie sie zu dem Auslesen der ersten Gruppendaten eines ersten Transponders zuvor erläutert worden sind.
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Jede der Sekundärvorrichtungen ist ausgebildet, die der ersten Gruppe zugeordneten Primärvorrichtungen und die der zweiten Gruppe zugeordneten Primärvorrichtungen gruppenweise, also entsprechend ihrer jeweiligen Zuordnung zu der ersten Gruppe und/oder der zweiten Gruppe, über Kommunikationssignale zu steuern. Kommunikationssignale können beispielsweise Steuersignale sein, die von der jeweiligen Sekundärvorrichtung über die Kommunikationsverbindungen zu jeder Primärvorrichtung der zu steuernden Gruppe von Primärvorrichtungen versendet werden können, um die Primärvorrichtungen der zu steuernden Gruppe von Primärvorrichtungen zu steuern. Jeder Primärvorrichtung der zu steuernden Gruppe von Primärvorrichtungen kann das gleiche Steuersignal von der Sekundärvorrichtung gesendet werden. Ist jede der Primärvorrichtungen als eine Leuchte mit einem Leuchtmittel ausgebildet, so kann die Sekundärvorrichtung das gleiche Steuersignal an jede Primärvorrichtung der zu steuernden Gruppe von Primärvorrichtungen versenden, um beispielsweise die Lichtintensität und/oder Lichtfarbe des Lichts zu verändern, das von den Leuchtmitteln der Leuchten emittiert wird, die die zu steuernde Gruppe von Primärvorrichtungen bilden. Da die Sekundärvorrichtung zuvor die Zuordnung der Primärvorrichtungen in die erste und/oder zweite Gruppe bestimmt hat, ist die Sekundärvorrichtung auch dazu konfiguriert, die Steuersignale gezielt und ausschließlich an die zu steuernde Gruppe von Primärvorrichtungen zu versenden. Das Versenden der Steuersignale erfolgt dabei über die Kommunikationsverbindungen zwischen den Primärvorrichtungen der zu steuernden Gruppe von Primärvorrichtungen und der Sekundärvorrichtung.
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Die zu steuernde Gruppe von Primärvorrichtungen kann die erste Gruppe von Primärvorrichtungen oder die zweite Gruppe von Primärvorrichtungen sein. Dadurch ist es möglich, dass die Sekundärvorrichtung die erste Gruppe von Primärvorrichtungen und anschließend die zweite Gruppe von Primärvorrichtungen über entsprechende Kommunikationssignale, insbesondere Steuersignale, steuert. Die jeweilige Sekundärvorrichtung kann außerdem konfiguriert sein, die erste Gruppe von Primärvorrichtungen nach einem ersten Steuerungsschema und die zweite Gruppe von Primärvorrichtungen nach einem zweiten Steuerungsschema zu steuern, wobei sich die beiden Steuerungsschemata unterscheiden. So kann das erste Steuerungsschema beispielsweise die Helligkeit von zu emittierendem Licht und das zweite Steuerungsschema beispielsweise die Lichtfarbe von zu emittierendem Licht betreffen. Die beiden Steuerungsschemata können sich jedoch auch durch andere Lichtparameter unterscheiden.
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Ohne Beschränkung des grundlegenden Erfindungsgedankens sei angemerkt, dass sich die folgenden vier, vorteilhaften Ausgestaltungen des Beleuchtungssystems allein beispielhaft und nur vorzugsweise von den zuvor beschriebenen vier, vorteilhaften Ausgestaltungen des Beleuchtungssystems dadurch unterscheiden können, dass die Primärvorrichtungen und die Sekundärvorrichtungen zumindest teilweise umgekehrte und/oder unterschiedliche Funktionen erfüllen können. Für die zuvor beschriebenen vier, vorteilhaften Ausgestaltungen des Beleuchtungssystems und die nachfolgenden vier, vorteilhaften Ausgestaltungen des Beleuchtungssystems wird deshalb nur bevorzugt und wechselweise in analoger Weise auf die jeweils vorteilhaften Erläuterungen, bevorzugten Merkmale, technischen Effekte und Vorteile Bezug genommen.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Beleuchtungssystems zeichnet sich dadurch aus, dass das Beleuchtungssystem mehrere, insbesondere mindestens fünf Sekundärvorrichtungen, und maximal drei, insbesondere genau eine Primärvorrichtung aufweist. Jede der Primärvorrichtungen kann beispielsweise ausgebildet sein, mehrere der Sekundärvorrichtungen über Steuersignale zu steuern, die die jeweilige Primärvorrichtung über die Kommunikationsverbindungen an die jeweiligen Sekundärvorrichtungen senden kann.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Beleuchtungssystems zeichnet sich dadurch aus, dass jede Primärvorrichtung als eine Vorrichtung der folgenden Gruppe ausgebildet ist: Bewegungsmelder, mobiles Endgerät, Gerät mit Benutzerschnittstelle zum Steuern von Leuchtmitteln, übergeordnete Steuerungseinheit und Netzwerkbrücke. Beispielsweise kann eine Primärvorrichtung als ein Bewegungsmelder ausgebildet sein, der einen Sensor zur Erfassung einer Bewegung einer Person umfasst. Von einem Bewegungsmelder ist auch die Ausgestaltung eines Präsenzmelders erfasst. Ein Bewegungsmelder kann vorzugsweise noch weitere Sensoren, insbesondere zur Erfassung von einer Lichtintensität, einer Temperatur, Schallwellen, einer Luftfeuchte, einem Luftdruck und/oder einer Luftgüte (wie beispielsweise VOC-Gehalt oder CO2-Wert), aufweisen. Außerdem ist jeder Primärvorrichtung ein körperlich getrennter, erster Transponder zugeordnet. Die körperlich getrennte Zuordnung des ersten Transponders erlaubt es, dass die jeweilige, zugehörige Primärvorrichtung, vorzugsweise ausgestaltet als ein Bewegungsmelder oder ein mobiles Endgerät, besonders kompakt ausgestaltet ist. Außerdem ist es bevorzugt vorgesehen, dass keine der Primärvorrichtungen als Leuchte ausgebildet ist.
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Eine Primärvorrichtung kann gemäß der zuvor genannten, vorteilhaften Ausgestaltung des Beleuchtungssystems als ein mobiles Endgerät, wie ein mobiles Telefon, ausgebildet sein. Das mobile Endgerät ist vorzugsweise als ein Mobiletelefon mit einem Touchscreen ausgebildet.
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Das mobile Endgerät kann zum Aufbau einer WLAN-Funkverbindung eine entsprechende WLAN-Funkeinheit aufweisen, die eine Kommunikationseinheit des mobilen Telefons bildet. Die weiteren Alternativen der Gruppe der zuvor genannten, vorteilhaften Ausgestaltung des Beleuchtungssystems bilden jeweils mögliche Beispiele einer Primärvorrichtung. Eines dieser Beispiele betrifft eine Netzwerkbrücke. Die Netzwerkbrücke ist vorzugsweise zum Aufbau einer Kommunikationsverbindung mit einem Gebäudemanagement-System ausgebildet.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Beleuchtungssystems zeichnet sich dadurch aus, dass jede Sekundärvorrichtung als Leuchte mit Leuchtmittel ausgebildet ist. Eine als Leuchte ausgebildete Sekundärvorrichtung ist über die zugehörige Nahfeld-Funkeinheit zum vorzugsweise automatischen Aufbau einer drahtlosen Nahfeld-Funkverbindung zu einem ersten Transponder ausgebildet, sobald dieser erste Transponder in das Nahfeld der jeweiligen Nahfeld-Funkeinheit gebracht wird. Außerdem ist die Nahfeld-Funkeinheit zum Auslesen der von diesem ersten Transponder gespeicherten ersten Identifikationsdaten ausgebildet. Die als Leuchte ausgebildete Sekundärvorrichtung kann deshalb vorzugsweise automatisch mittels der zugehörigen Kommunikationseinheit eine Kommunikationsverbindung zu der Primärvorrichtung unter Verwendung der zuvor ausgelesenen, ersten Identifikationsdaten aufbauen. Diese Kommunikationsverbindung kann verwendet werden, sodass die Primärvorrichtung ein Kommunikationssignal an die Sekundärvorrichtung sendet. Es ist jedoch auch möglich, dass diese Kommunikationsverbindung verwendet werden kann, sodass die Sekundärvorrichtung ein Kommunikationssignal an die Primärvorrichtung sendet. Jede der Kommunikationsverbindungen kann deshalb zum bidirektionalen Austausch von Kommunikationssignalen ausgebildet und/oder verwendet werden. Sobald also eine Kommunikationsverbindung zwischen einer als Leuchte ausgebildeten Sekundärvorrichtung und einer Primärvorrichtung hergestellt ist, kann die Primärvorrichtung beispielsweise ein als Steuersignal ausgestaltetes Kommunikationssignal an die als sekundäre Vorrichtung ausgebildete Leuchte senden. Jede der Leuchten kann zum Empfang eines Steuersignals ausgebildet sein, das zur Steuerung der jeweiligen Leuchte, und insbesondere zur Steuerung des zugehörigen Leuchtmittels, dient. Außerdem kann jede der Leuchten ausgebildet sein, das zugehörige Leuchtmittel basierend auf einem empfangenen Steuersignal zu steuern. So kann beispielsweise die Lichtfarbe oder die Lichtintensität des von dem Leuchtmittel erzeugten Lichts basierend auf einem empfangenen Steuersignal von der Leuchte gesteuert werden.
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Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung des Beleuchtungssystems zeichnet sich dadurch aus, dass von jedem ersten Transponder außerdem erste Gruppendaten gespeichert sind, über die eine erste Gruppe von Sekundärvorrichtungen identifizierbar ist, wobei jeder Primärvorrichtung jeweils ein von der Primärvorrichtung körperlich getrennter, zweiter Transponder zugeordnet ist, der zur drahtlosen Nahfeldkommunikation ausgebildet ist, wobei von jedem zweiten Transponder zweite Gruppendaten gespeichert sind, über die eine zweite Gruppe von Sekundärvorrichtungen identifizierbar ist, wobei die Nahfeld-Funkeinheit einer jeden Sekundärvorrichtung zum Aufbau einer drahtlosen Nahfeld-Funkverbindung mit jedem ersten und zweiten Transponder und zum Auslesen der jeweiligen Gruppendaten über die jeweilige Nahfeld-Funkverbindung ausgebildet ist, wobei jede Sekundärvorrichtung ausgebildet ist, sich der ersten und/oder zweiten Gruppe basierend auf den ersten und zweiten Gruppendaten zuzuordnen, und wobei jede Primärvorrichtung ausgebildet ist, die Sekundärvorrichtungen gruppenweise entsprechend ihrer jeweiligen Zuordnung zur ersten und/oder zweiten Gruppe über Kommunikationssignale zu steuern.
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Zuvor wurde bereits ausgeführt, dass jeder Primärvorrichtung jeweils ein von der Primärvorrichtung körperlich getrennter, erster Transponder zugeordnet ist, von dem erste Identifikationsdaten gespeichert sind, über die die zugeordnete Primärvorrichtung identifizierbar ist. Gemäß der zuvor genannten, vorteilhaften Ausgestaltung des Beleuchtungssystems ist jeder Primärvorrichtung außerdem ein körperlich getrennter, zweiter Transponder zugeordnet. Der einer jeweiligen Primärvorrichtung zugeordneten, erste und zweite Transponder sind voneinander verschieden. Insbesondere unterscheiden sie sich in den gespeicherten Gruppendaten. Von dem zweiten Transponder können aber ebenfalls erste Identifikationsdaten gespeichert sein, über die die zugeordnete Primärvorrichtung identifizierbar ist. Für den zweiten Transponder wird deshalb vorzugsweise auf die vorteilhaften Erläuterungen, bevorzugten Merkmale, technischen Effekte und Vorteile in analoger Weise Bezug genommen, wie sie zuvor im Zusammenhang mit der Identifizierung einer Primärvorrichtung basierend auf den von dem ersten Transponder gespeicherten ersten Identifikationsdaten erläutert worden sind.
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Die von einem jeweiligen ersten Transponder gespeicherten, ersten Gruppendaten sind geeignet, um die erste Gruppe zu identifizieren. So können diese ersten Gruppendaten beispielsweise die Kennung "erste Gruppe" repräsentieren. Von dem jeweiligen zweiten Transponder sind zweite Gruppendaten gespeichert, um die zweite Gruppe zu identifizieren.
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Die zweiten Gruppendaten können beispielsweise die Kennung "zweite Gruppe" repräsentieren.
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Zwar ist jeder Primärvorrichtung jeweils ein von der jeweiligen Primärvorrichtung körperlich trennbarer und/oder einzeln handhabbarer, erster Transponder und jeweils ein von der jeweiligen Primärvorrichtung körperlich trennbarer und/oder einzeln handhabbarer, zweiter Transponder zugeordnet, jedoch dienen die von den beiden Transpondern gespeicherten Gruppendaten nicht dazu, um die jeweilige Primärvorrichtung zumindest einer der beiden Gruppen zuzuordnen. Vielmehr dienen die von den beiden Transpondern gespeicherten Gruppendaten optional zur Zuordnung einer Sekundärvorrichtung zu einer oder zu beiden der beiden Gruppen. Ob eine Sekundärvorrichtung der ersten Gruppe von Sekundärvorrichtungen und/oder der zweiten Gruppe von Sekundärvorrichtungen zugeordnet wird, wird allein durch die jeweilige sekundäre Vorrichtung automatisch bestimmt. Die jeweilige Sekundärvorrichtung führt die automatische Zuordnung aber erst dann aus, wenn eine Person zumindest einen der beiden Transponder in das Nahfeld der Nahfeld-Funkeinheit der jeweiligen Sekundärvorrichtung bringt, sodass die Nahfeld-Funkeinheit die jeweiligen Gruppendaten, also die ersten Gruppendaten und/oder die zweiten Gruppendaten, aus dem mindestens einen Transponder auslesen kann.
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Verwendet eine Person, die mehrere Sekundärvorrichtungen in einem Gebäude installiert hat, die beiden Transponder einer jeden Primärvorrichtung derart, dass zunächst beispielsweise der erste Transponder vorzugsweise nacheinander in jedes Nahfeld einer Nahfeld-Funkeinheit einer ersten Untermenge der Sekundärvorrichtungen, also einer Anzahl die kleiner als die Gesamtanzahl der Sekundärvorrichtungen des Beleuchtungssystems ist, gebracht wird, so wird die jeweilige Nahfeld-Funkeinheit die auf dem ersten Transponder gespeicherten, ersten Gruppendaten auslesen. Grundsätzlich ist jede Sekundärvorrichtung vorzugsweise ausgebildet, sich insbesondere automatisch dann der ersten Gruppe von Sekundärvorrichtungen zuzuordnen, wenn die jeweilige Sekundärvorrichtung erste Gruppendaten über die zugehörige Nahfeld-Funkeinheit ausgelesen hat. In dem zuvor genannten Fall ordnen sich deshalb ausschließlich die Sekundärvorrichtungen der ersten Untermenge von Sekundärvorrichtungen der ersten Gruppe von Sekundärvorrichtungen zu. Diese Zuordnung erfolgt vorzugsweise selbsttätig und/oder automatisch durch die jeweilige Sekundärvorrichtung der ersten Untermenge. Anschließend kann die Person den zweiten Transponder der gleichen Primärvorrichtung derart verwenden, dass der zweite Transponder vorzugsweise nacheinander in jedes Nahfeld einer Nahfeld-Funkeinheit einer zweiten Untermenge der Sekundärvorrichtungen, also eine Anzahl, die ebenfalls kleiner als die Gesamtanzahl der Sekundärvorrichtungen des Beleuchtungssystems ist, gebracht wird, so die jeweilige Nahfeld-Funkeinheit die auf dem zweiten Transponder gespeicherten, zweiten Gruppendaten ausliest. Grundsätzlich ist jede Sekundärvorrichtung vorzugsweise ausgebildet, sich insbesondere automatisch dann der zweiten Gruppe von Sekundärvorrichtungen zuzuordnen, wenn die jeweilige Sekundärvorrichtung zweite Gruppendaten über die zugehörige Nahfeld-Funkeinheit ausgelesen hat. In dem zuvor genannten Fall ordnen sich deshalb ausschließlich die Sekundärvorrichtungen der zweiten Untermenge von Sekundärvorrichtungen der zweiten Gruppe von Sekundärvorrichtungen zu. Diese Zuordnung erfolgt vorzugsweise selbsttätig und/oder automatisch durch die jeweilige Sekundärvorrichtungen der zweiten Untermenge.
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Jede der Sekundärvorrichtungen kann ausgebildet sein, ihre jeweilige Zuordnung zu der ersten und/oder zweiten Gruppe von Sekundärvorrichtungen an die jeweilige Primärvorrichtung, von dessen mindestens einen zugeordneten Transponder die entsprechenden Gruppendaten ausgelesen wurden, durch ein entsprechendes Kommunikationssignal, das die jeweilige Zuordnung repräsentiert, über die jeweilige Kommunikationsverbindung zu der jeweiligen Primärvorrichtung zu übertragen. Mehrere Sekundärvorrichtungen können beispielsweise nacheinander erste Gruppendaten von dem gleichen ersten Transponder, der einer Primärvorrichtung zugeordnet ist, auslesen. Jede dieser Sekundärvorrichtungen ordnen sich daraufhin der ersten Gruppe von Sekundärvorrichtungen zu. Außerdem sendet jede dieser Sekundärvorrichtungen separat ein Kommunikationssignal, das repräsentierte, dass sich die jeweilige Sekundärvorrichtung der ersten Gruppe von Sekundärvorrichtungen zugeordnet hat, an die Primärvorrichtung, der der zuvor von den Sekundärvorrichtungen ausgelesene, gleiche, erste Transponder zugeordnet ist.
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Werden der erste Transponder und der zweite Transponder der gleichen Primärvorrichtung von einer Person nacheinander an unterschiedliche Untermengen von Sekundärvorrichtungen gehalten, so das die entsprechenden Gruppendaten von den jeweiligen Sekundärvorrichtungen ausgelesen werden können, erhält die jeweilige Primärvorrichtung im Anschluss die relevanten Informationen, welche der Sekundärvorrichtungen der ersten Gruppe und welche der Sekundärvorrichtungen der zweiten Gruppe zugeordnet sind.
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Die die Sekundärvorrichtungen in dem Gebäude installierende Person kann deshalb durch die Handhabung der ersten und zweiten Transponder besonders einfach und zugleich ohne technisches Fachwissen bestimmen, welche der installierten Sekundärvorrichtungen mittels der ersten Gruppe von Sekundärvorrichtungen und/oder der zweiten Gruppe von Sekundärvorrichtungen zugeordnet wird. Grundsätzlich ist es möglich, dass die ersten und zweiten Transponder derart gehandhabt werden, dass die in dem Gebäude installierten Sekundärvorrichtungen entweder der ersten Gruppe von Sekundärvorrichtungen oder der zweiten Gruppe von Sekundärvorrichtungen zugeordnet werden. Es ist jedoch auch möglich, dass mindestens eine der installierten Sekundärvorrichtungen durch Einbringung beider zugeordneter Transponder in das Nahfeld der Nahfeld-Funkeinheit der jeweiligen Sekundärvorrichtung beiden Gruppen zugeordnet wird. Zu erwarten ist jedoch, dass nicht sämtliche, installierte Sekundärvorrichtungen beiden Gruppen zugeordnet werden. Vielmehr wird es oftmals eintreten, dass zwar eine kleinere Anzahl von installierten Sekundärvorrichtungen beiden Gruppen zugeordnet sind, jedoch die übrigen, installierten Sekundärvorrichtungen entweder der ersten Gruppe oder der zweiten Gruppe zugeordnet werden.
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Bis auf die gespeicherten Gruppendaten können der einer Primärvorrichtung zugeordnete, erste Transponder und der gleichen Primärvorrichtung zugeordnete, zweite Transponder gleich ausgebildet sein. Sie können also in analoger Weise zur drahtlosen Nahfeldkommunikation ausgebildet sein. Deshalb ist es auch möglich, dass die Nahfeld-Funkeinheit einer Sekundärvorrichtung zum Aufbau einer drahtlosen Nahfeld-Funkverbindung zu dem ersten Transponder einer jeweiligen Primärvorrichtung und zum Aufbau einer drahtlosen Nahfeld-Funkverbindung zu dem zweiten Transponder der genannten Primärvorrichtung ausgebildet ist. Vorzugsweise wird der Aufbau der beiden Nahfeld-Funkverbindungen nacheinander erfolgen. Zu dem Aufbau einer drahtlosen Nahfeld-Funkverbindung zwischen der Nahfeld-Funkeinheit einer Sekundärvorrichtung und dem zweiten Transponder wird auf die vorteilhaften Erläuterungen, bevorzugten Merkmale, technischen Effekte und Vorteile in analoger Weise Bezug genommen, wie sie zu dem Aufbau einer drahtlosen Nahfeld-Funkverbindung zwischen der Nahfeld-Funkeinheit der Sekundärvorrichtung und dem ersten Transponder zuvor bereits erläutert worden sind. Entsprechendes gilt für das Auslesen der zweiten Gruppendaten. So wird für das Auslesen der zweiten Gruppendaten, die auf einem zweiten Transponder gespeichert sind, auf die vorteilhaften Erläuterungen, bevorzugten Merkmale, technischen Effekte und Vorteile in analoger Weise Bezug genommen, wie sie zu dem Auslesen der ersten Gruppendaten eines ersten Transponders zuvor erläutert worden sind.
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Jede der Primärvorrichtungen ist ausgebildet, die der ersten Gruppe zugeordneten Sekundärvorrichtungen und die der zweiten Gruppe zugeordneten Sekundärvorrichtungen gruppenweise, also entsprechend ihrer jeweiligen Zuordnung zu der ersten Gruppe und/oder der zweiten Gruppe, über Kommunikationssignale zu steuern. Kommunikationssignale können beispielsweise Steuersignale sein, die von der jeweiligen Primärvorrichtung über die Kommunikationsverbindungen zu jeder Sekundärvorrichtung der zu steuernden Gruppe von Sekundärvorrichtungen versendet werden können, um die Sekundärvorrichtungen der zu steuernden Gruppe von Sekundärvorrichtungen zu steuern. Jeder Sekundärvorrichtung der zu steuernden Gruppe von Sekundärvorrichtungen kann das gleiche Steuersignal von der Primärvorrichtung gesendet werden. Ist jede der Sekundärvorrichtungen als eine Leuchte mit einem Leuchtmittel ausgebildet, so kann die Primärvorrichtung das gleiche Steuersignal an jede Sekundärvorrichtung der zu steuernden Gruppe von Sekundärvorrichtungen versenden, um beispielsweise die Lichtintensität und/oder Lichtfarbe des Lichts zu verändern, das von den Leuchtmitteln der Leuchten emittiert wird, die die zu steuernde Gruppe von Sekundärvorrichtungen bilden. Vorzugsweise ist der Primärvorrichtung über entsprechende Kommunikationssignale mitgeteilt worden, welche der Sekundärvorrichtungen der erste und/oder zweite Gruppe zugeordnet sind. Die Primärvorrichtung kann deshalb dazu konfiguriert sein, die Steuersignale gezielt und ausschließlich an die zu steuernde Gruppe von Sekundärvorrichtungen zu versenden. Das Versenden der Steuersignale erfolgt dabei über die Kommunikationsverbindungen zwischen der Primärvorrichtung der zu steuernden Gruppe von Sekundärvorrichtungen.
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Die zu steuernde Gruppe von Sekundärvorrichtungen kann die erste Gruppe von Sekundärvorrichtungen oder die zweite Gruppe von Sekundärvorrichtungen sein. Dadurch ist es möglich, dass die Primärvorrichtung die erste Gruppe von Sekundärvorrichtungen und anschließend die zweite Gruppe von Sekundärvorrichtungen über entsprechende Kommunikationssignale, insbesondere Steuersignale, steuert. Die jeweilige Primärvorrichtung kann außerdem konfiguriert sein, die erste Gruppe von Sekundärvorrichtungen nach einem ersten Steuerungsschema und die zweite Gruppe von Sekundärvorrichtungen nach einem zweiten Steuerungsschema zu steuern, wobei sich die beiden Steuerungsschemata unterscheiden. So kann das erste Steuerungsschema beispielsweise die Helligkeit von zu emittierendem Licht und das zweite Steuerungsschema beispielsweise die Lichtfarbe von zu emittierendem Licht betreffen. Die beiden Steuerungsschemata können sich jedoch auch durch andere Lichtparameter unterscheiden.
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Weitere Merkmale, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Ausführungsbeispiele und den Figuren. Dabei bilden alle beschriebenen und/oder bildlich dargestellten Merkmale für sich und in beliebiger Kombination den Gegenstand der Erfindung auch unabhängig von ihrer Zusammensetzung in den einzelnen Ansprüchen oder deren Rückbezügen. In den Figuren stehen weiterhin gleiche Bezugszeichen für gleiche oder ähnliche Objekte.
- Fig. 1
- zeigt eine erste vorteilhafte Ausführungsform des Beleuchtungssystems in einer schematischen Darstellung.
- Fig. 2
- zeigt eine zweite vorteilhafte Ausführungsform des Beleuchtungssystems in einer schematischen Darstellung.
- Fig. 3
- zeigt eine vorteilhafte Ausführungsform der Primärvorrichtung in einer schematischen Darstellung.
- Fig. 4
- zeigt eine dritte vorteilhafte Ausführungsform des Beleuchtungssystems in einer schematischen Darstellung.
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In Figur 1 ist eine erste vorteilhafte Ausführungsform des Beleuchtungssystems 10 schematisch dargestellt. Das Beleuchtungssystem 10 dient zur Beleuchtung eines Gebäudes 12. Ein Gebäude 12 ist rein beispielhaft und ebenfalls schematisch in der Figur 2 dargestellt. Zunächst soll jedoch auf die vorteilhafte Ausführungsform des Beleuchtungssystems 10 aus Figur 1 eingegangen werden.
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Das Beleuchtungssystem 10 weist mehrere Vorrichtungen 14 auf. Mindestens eine der Vorrichtungen 14 ist als Primärvorrichtung 18 und mindestens eine andere Vorrichtung 14 ist als Sekundärvorrichtungen 20 bezeichnet. In der in Figur 1 schematisch dargestellten, vorteilhaften Ausführungsform des Beleuchtungssystems 10 ist die Primärvorrichtung 18 als eine Leuchte 22 mit einem Leuchtmittel 24 ausgebildet. Die Sekundärvorrichtungen 20 aus Figur 1 ist als ein Bewegungssensor 38 mit einem Sensorelement 40 zur Erfassung einer Bewegung einer Person ausgebildet. Der Bewegungssensor 38 kann auch als Bewegungsmelder bezeichnet und/oder ausgebildet sein.
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Die Primärvorrichtung 18 weist eine zugehörige Kommunikationseinheit 16 auf, die zum Empfang und/oder Senden von Kommunikationssignalen ausgebildet ist. Auch die Sekundärvorrichtungen 20 weist eine zugehörige Kommunikationseinheit 42 auf, die zum Empfang und/oder Senden von Kommunikationssignalen ausgebildet ist. Jede der beiden Kommunikationseinheiten 16, 42 kann gemäß dem gleichen protokollbasierten Kommunikationsstandard zum Empfang und/oder Senden von Kommunikationssignalen ausgebildet sein. So können die beiden Kommunikationseinheiten 16, 42 beispielsweise jeweils gemäß dem DALI-Standard oder dem KNX-Standard zum Empfang und/oder Senden von entsprechenden Signalen gemäß dem jeweiligen Standard ausgebildet sein. Grundsätzlich ist es möglich, dass die Kommunikationseinheit 16 der Primärvorrichtung 18 direkt mit der Kommunikationseinheit 42 der Sekundäreinheit 20 kommuniziert. Jedoch ist es auch möglich, dass ein Kommunikationsnetzwerk 44 vorgesehen ist, dass sich zwischen der Kommunikationseinheit 16 der Primärvorrichtung 18 und der Kommunikationseinheit 42 der Sekundärvorrichtungen 20 erstreckt, und wobei das Kommunikationsnetzwerk 44 eine oder mehrere zwischengeordnete Netzwerkeinheiten 46 umfasst. Eine derartige Netzwerkeinheit 46 kann beispielsweise eine Netzwerkbrücke, ein Server oder eine zentrale Steuerungseinheit sein.
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Über das Kommunikationsnetzwerk 44 zwischen der Kommunikationseinheit 16 der Primärvorrichtung 18 und der Kommunikationseinheit 42 der Sekundäreinheit 20 kann eine Kommunikationsverbindung aufgebaut werden, über die ein Kommunikationssignal von der Sekundärvorrichtungen 20 zu der Primärvorrichtung 18, oder umgekehrt, versendet werden kann. So ist es beispielsweise möglich, dass ein Steuersignal als Kommunikationssignal von der als Bewegungssensor 38 ausgebildeten Sekundärvorrichtungen 20 an die als Leuchte 22 ausgebildete Primärvorrichtung 18 gesendet wird. Das Steuersignal kann Instruktionen, insbesondere in Form von Parametern, repräsentieren, die zur Anpassung der Lichtintensität und/oder Lichtfarbe des von dem Leuchtmittel 24 der Leuchte 22 abgegebenen Lichts dient. Empfängt die als Leuchte 22 ausgebildete Primärvorrichtung 18 das entsprechende Steuersignal über die Kommunikationsschnittstelle 16, kann dieses Steuersignal von einer lokalen Steuereinheit 48 der Primärvorrichtung 18 derart verarbeitet werden, sodass die Steuereinheit 48 das Leuchtmittel 24 derart direkt oder indirekt steuert, um die Lichtintensität und/oder Lichtfarbe des von dem Leuchtmittel 24 der Leuchte 22 abgegebenen Lichts entsprechend dem Steuersignal anzupassen. Außerdem kann die Sekundäreinheit eine lokale Steuereinheit 66 umfassen.
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Zwar ist in Figur 1 nur eine einzige Primärvorrichtung 18 dargestellt, jedoch gelten die Erläuterungen zu der Primärvorrichtung 18 in analoger Weise für jede weitere, optional mögliche Primärvorrichtung 18 des Beleuchtungssystems 10.
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Der Primärvorrichtung 18 aus Figur 1 ist ein von der Primärvorrichtung 18 körperlich getrennter, erster Transponder 26 zugeordnet. Der erste Transponder 26 ist zur Nahfeld-Kommunikation ausgebildet. Insbesondere ist der erste Transponder 26 ein passiver Transponder, zu dem eine Nahfeld-Funkverbindung zur Nahfeld-Kommunikation aufgebaut werden kann. Der erste Transponder 26 kann beispielsweise als ein RFID-Tag oder als eine NFC-Karte ausgebildet sein.
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Sofern das Beleuchtungssystem 10 mehrere Primärvorrichtungen 18 aufweist, ist jeder Primärvorrichtung 18 jeweils ein zugehöriger, erster Transponder 26 körperlich getrennt zugeordnet. Von jedem ersten Transponder 26 sind erste Identifikationsdaten gespeichert. Die ersten Identifikationsdaten der mehreren ersten Transponder 26 unterscheiden sich. Denn über die ersten Identifikationsdaten eines ersten Transponders 26 ist die dem jeweiligen ersten Transponder 26 zugeordnete Primärvorrichtung 18 identifizierbar. Die ersten Identifikationsdaten können beispielsweise eine Netzwerkkennung, eine Netzwerkadresse oder andere Daten zur eindeutigen Identifizierung der jeweiligen Primärvorrichtung 18 in dem Kommunikationsnetzwerk 44 sein. Über die ersten Identifikationsdaten eines Transponders 26 kann die jeweils eindeutig zugeordnete Primärvorrichtung 18 deshalb in dem Kommunikationsnetzwerk 44 identifiziert und adressiert werden, um der Primärvorrichtung 18 Kommunikationssignale zu senden.
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Zwar ist in Figur 1 allein eine einzige Sekundärvorrichtungen 20 dargestellt, jedoch ist es bevorzugt möglich, dass das Beleuchtungssystem 10 eine Mehrzahl von Sekundärvorrichtungen 20 aufweist. Jede der Sekundärvorrichtungen 20 kann analog zu der in Figur 1 schematisch dargestellten Sekundärvorrichtungen 20 ausgebildet sein. Die folgenden Erläuterungen zu der Sekundärvorrichtungen 20 können deshalb in analoger Weise für jede der Sekundärvorrichtungen 20 gelten.
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Jede Sekundärvorrichtungen 20 des Beleuchtungssystems 10 weist zusätzlich zu der zugehörigen Kommunikationseinheit 42 eine Nahfeld-Funkeinheit 28 auf. Die Nahfeld-Funkeinheit 28 ist vorzugsweise zum automatischen und/oder insbesondere selbsttätigen Aufbau einer drahtlosen Nahfeld-Funkverbindung mit dem ersten Transponder 26 ausgebildet. Sofern mehrere Primärvorrichtungen 18 für das Beleuchtungssystem 10 vorgesehen sind, umfasst das Beleuchtungssystem 10 folglich auch eine entsprechende Anzahl von ersten Transpondern 26. Die Nahfeld-Funkeinheit 28 der Sekundärvorrichtungen 20 kann deshalb zu jedem der ersten Transponder 26, vorzugsweise nacheinander, eine Nahfeld-Funkverbindung aufbauen. Die jeweilige Nahfeld-Funkverbindung wird jedoch nur dann aufgebaut, wenn der jeweilige erste Transponder 26 tatsächlich in ein vorbestimmtes Nahfeld um die Nahfeld-Funkeinheit 28 gebracht wird. Das vorbestimmte Nahfeld kann durch einen vorbestimmten Radius, insbesondere maximal 1,5 m, um die Nahfeld-Funkeinheit 28 definiert sein.
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Jede Primärvorrichtung 18 ist vorzugsweise zur Befestigung an einer Decke 30 des Gebäudes 12 oder einer Wand 32 des Gebäudes 12 ausgebildet. Die jeweilige Primärvorrichtung 18 kann deshalb auch als eine stationäre Primärvorrichtung 18 bezeichnet sein. Um eine Kommunikationsverbindung zwischen einer Sekundärvorrichtungen 20 und einer Primärvorrichtung 18 möglichst auch ohne technisches Fachwissen über protokollbasierte Kommunikation herstellen zu können, ist - wie zuvor erläutert - jeder Primärvorrichtung 18 ein dedizierter, erster Transponder 26 zugeordnet. Eine Person, die die Primärvorrichtung 18 an der Decke 30 oder der Wand 32 des Gebäudes 12 befestigt, kann im Anschluss den ersten Transponder 26, der der installierten Primärvorrichtung 18 zugeordnet ist, handhaben und dabei in das Nahfeld der Nahfeld-Funkeinheit 28 der Sekundärvorrichtungen 20 bringen, sodass diese Nahfeld-Funkeinheit 28 eine drahtlose Nahfeld-Funkverbindung zu diesem ersten Transponder 26 aufbaut. Die Nahfeld-Funkeinheit 28 ist außerdem zum Auslesen der von diesem Transponder 26 gespeicherten ersten Identifikationsdaten über die zuvor hergestellte Nahfeld-Funkverbindung ausgebildet. Sowohl der Aufbau der Nahfeld-Funkverbindung als auch das Auslesen der ersten Identifikationsdaten erfolgt vorzugsweise automatisch, sobald der erste Transponder 26 in das Nahfeld der Nahfeld-Funkeinheit 28 bewegt wird. Hingegen erfolgt der Aufbau der Nahfeld-Funkverbindung (zu dem ersten Transponder 26) aber nicht, wenn der erste Transponder 26 außerhalb des Nahfelds der Nahfeld-Funkeinheit 28 ist. Die Person, die die Primärvorrichtung 18 an der Decke 30 oder der Wand 32 des Gebäudes 12 befestigt, kann also durch die manuelle Handhabung des ersten Transponders 26 entscheiden, ob eine Kommunikationsverbindung zwischen der Primärvorrichtung 18, der der Transponder 26 zugeordnet ist, und der Sekundärvorrichtungen 20 hergestellt wird.
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Werden eine Vielzahl von Primärvorrichtungen 18 für ein Beleuchtungssystem 10 vorgesehen, kann die Person, die die Vielzahl von Primärvorrichtungen 18 installiert hat, im Anschluss über die jeweils zugehörigen ersten Transponder 26 entscheiden, welcher der Primärvorrichtungen 18 jeweils eine Kommunikationsverbindung zu der Sekundärvorrichtungen 20 aufbauen sollen. In diesem Zusammenhang wird auf die vorteilhafte, zweite Ausführungsform aus Figur 2 verwiesen. Für die zweite Ausführungsform gelten die vorangegangenen Erläuterungen zu der ersten Ausführungsform aus Figur 1 in analoger Weise.
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In der Figur 2 ist ein Gebäude 12 schematisch dargestellt, wobei eine erste Primärvorrichtung 50 und eine weitere, zweite Primärvorrichtung 52 jeweils an der Decke 30 eines Raums des Gebäudes 12 befestigt sind. Die erste Primärvorrichtung 50 und die zweite Primärvorrichtung 52 sind jeweils vorzugsweise wie die Primärvorrichtung 18 aus Figur 1 ausgebildet. Zur besseren Übersichtlichkeit werden die erste und zweite Primärvorrichtung 50, 52 jedoch vereinfacht schematisch in Figur 1 dargestellt.
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Die in Figur 2 schematisch dargestellte, vorteilhafte Ausführungsform des Beleuchtungssystems 10 weist außerdem eine erste Sekundärvorrichtungen 54, eine zweite Sekundärvorrichtungen 56 und eine dritte Sekundärvorrichtungen 58 auf. Jede dieser Sekundärvorrichtungen 54, 56, 58 ist jeweils vorzugsweise wie die Sekundärvorrichtungen 20 aus Figur 1 ausgebildet. Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Sekundärvorrichtungen 54, 56, 58 jedoch vereinfacht in Figur 2 schematisch dargestellt. Darüber hinaus umfasst das Beleuchtungssystem 10 ein Kommunikationsnetzwerk 44, das sich zwischen den Kommunikationseinheiten 16 der Primärvorrichtungen 50, 52 und den Kommunikationseinheiten 42 der Sekundärvorrichtungen 54, 56, 58 erstreckt. Das Kommunikationsnetzwerk 44 kann mindestens eine Netzwerkeinheit 46 umfassen. Rein vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Gebäude 12 keinen Bestandteil des Beleuchtungssystems 10 bildet.
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Bei der zweiten, vorteilhaften Ausführungsform des in Figur 2 dargestellten Beleuchtungssystems 10 kann eine Person, die die Primärvorrichtungen 50, 52 und die Sekundärvorrichtungen 54, 56, 58 im Gebäude 12 befestigt hat, anschließend entscheiden, zwischen welcher der mindestens einen Primärvorrichtung 50, 52 und der mindestens einen Sekundärvorrichtungen 54, 56, 58 jeweils eine Kommunikationsverbindung hergestellt wird. Denn die Person kann beispielsweise den der ersten Primärvorrichtung 52 zugeordneten, ersten Transponder 26 wahlweise derart dicht an mindestens eine der Sekundärvorrichtungen 54, 56, 58 heranhalten, so dass die jeweils zugehörige Nahfeld-Funkeinheit 28 das Einbringen des ersten Transponders 26 in das jeweils zugehörige Nahfeld erkennt, eine Nahfeld-Funkverbindung zu dem ersten Transponders 26 aufbaut und anschließend die vom ersten Transponder 26 gespeicherten, ersten Identifikationsdaten ausliest. Nur die von den mehreren Sekundärvorrichtungen 54, 56, 58, die die ersten Identifikationsdaten des jeweiligen ersten Transponders 26 ausliest, kann eine Kommunikationsverbindung zu der jeweiligen Primärvorrichtung 50, 52 aufbauen, der der erste Transponder 26 zugeordnet ist, dessen erste Identifikationsdaten die jeweilige Sekundärvorrichtungen 50, 52 zuvor ausgelesen hat. Auf diese Weise kann die Person durch das Handhaben des ersten Transponders 26 der ersten Primärvorrichtung 50 beispielsweise bestimmen, ob die erste Sekundärvorrichtungen 54, die zweite Sekundärvorrichtungen 56 und/oder die dritte Sekundärvorrichtungen 58 jeweils eine Kommunikationsverbindung zu der ersten Primärvorrichtung 50 aufbaut. Entsprechendes gilt für die zweite Primärvorrichtung 52. Die Person kann durch das Handhaben der beiden ersten Transponder 26 der ersten und zweiten Primärvorrichtung 50, 52 beispielsweise bestimmen, dass die erste Sekundärvorrichtungen 54 eine Kommunikationsverbindung ausschließlich zu der ersten Primärvorrichtung 50 aufbaut. Außerdem kann die Person durch das Handhaben der beiden ersten Transponder 26 der ersten und zweiten Primärvorrichtung 50, 52 beispielsweise bestimmen, dass die zweite und dritte Sekundärvorrichtungen 56 , 56 jeweils eine Kommunikationsverbindung zu der zweiten Primärvorrichtung 52 aufbauen.
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In der Figur 3 ist eine vorteilhafte Ausgestaltung der Primärvorrichtung 18 dargestellt. Dieser Primärvorrichtung 18 ist ein erster Transponder 26 und ein zweiter Transponder 36 jeweils körperlich getrennt voneinander sowie körperlich getrennt von der Primärvorrichtung 18 als solche zugeordnet. Der erste Transponder 26 speichert Identifikationsdaten, über die die Primärvorrichtung 18, der der erst Transponder 26 zugeordnet ist, individuell identifizierbar ist. Außerdem ist es vorgesehen, dass der erste Transponder 26 zusätzlich zu ersten Identifikationsdaten erste Gruppendaten speichert. Über die ersten Gruppendaten ist eine erste Gruppe von Primärvorrichtungen 18 identifizierbar. Von dem zweiten Transponder 36 sind zweite Gruppendaten gespeichert, über die eine andere, zweite Gruppe von Primärvorrichtungen 18 identifizierbar ist. Vorzugsweise ist es außerdem vorgesehen, dass der zweite Transponder 36 ebenfalls die ersten Identifikationsdaten speichert, über die die Primärvorrichtung 18, der der zweite Transponder 36 zugeordnet ist, individuell identifizierbar ist.
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In der Figur 4 ist eine weitere, dritte vorteilhafte Ausführungsform des Beleuchtungssystems 10 schematisch dargestellt. Das Beleuchtungssystem 10 weist eine erste Primärvorrichtung 50, eine zweite Primärvorrichtung 52 und eine dritte Primärvorrichtung 60 auf, die jeweils gemäß der in Figur 3 dargestellten Primärvorrichtung 18 ausgebildet sind. Jeder der Primärvorrichtungen 50, 52, 60 ist deshalb ein eigenes Paar von Transpondern 26, 36 zugeordnet. Mit anderen Worten unterscheiden sich der erste und zweite Transponder 26, 36 der ersten Primärvorrichtung 50 beispielsweise von dem ersten und zweiten Transponder 26, 36 der zweiten Primärvorrichtung 52. Zur besseren Übersichtlichkeit sind die Primärvorrichtungen 50, 52, 60 in Figur 4 vereinfacht dargestellt.
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Das Beleuchtungssystem 10 aus Figur 4 weist außerdem eine erste Sekundärvorrichtungen 54, eine zweite Sekundärvorrichtungen 56 und eine dritte Sekundärvorrichtungen 58 auf. Jede dieser Sekundärvorrichtungen 54, 56, 58 ist jeweils vorzugsweise wie die Sekundärvorrichtungen 20 aus Figur 1 ausgebildet. Zur besseren Übersichtlichkeit werden die Sekundärvorrichtungen 54, 56, 58 jedoch vereinfacht in Figur 4 schematisch dargestellt. Darüber hinaus umfasst das Beleuchtungssystem 10 ein Kommunikationsnetzwerk 44, das sich zwischen den Kommunikationseinheiten 16 der Primärvorrichtungen 50, 52 und den Kommunikationseinheiten 42 der Sekundärvorrichtungen 54, 56, 58 erstreckt. Das Kommunikationsnetzwerk 44 kann mindestens eine Netzwerkeinheit 46 umfassen.
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In der Praxis kann es von Vorteil sein, wenn die Primärvorrichtungen 50, 52, 60 nicht nur individuell, sondern auch in Gruppen 62, 64 gesteuert werden können, die jeweils eine Anzahl von Primärvorrichtungen 50, 52, 60 umfasst, die vorzugsweise kleiner als die Gesamtanzahl der Primärvorrichtungen 50, 52, 60 ist. Die Zuordnung einer Primärvorrichtung 50, 52 zu der ersten Gruppe 62 von Primärvorrichtungen 50, 52 kann mittels des ersten Transponders 26 und die Zuordnung einer Primärvorrichtung 52, 60 zu der zweiten Gruppe 64 von Primärvorrichtungen 52, 60 kann mittels des zweiten Transponders 36 erfolgen.
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Die ersten Gruppendaten können die Kennung "erste Gruppe" repräsentieren. Die zweiten Gruppendaten können die Kennung "zweite Gruppe" repräsentieren.
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Eine Person, die die Primärvorrichtungen 50, 52, 60 und/oder Sekundärvorrichtungen 54, 56, 58 in dem Gebäude 12 befestigt hat, kann anschließend den ersten Transponder 26 der ersten Primärvorrichtung 50 und den ersten Transponder 26 der zweiten Primärvorrichtung 52 nacheinander in das Nahfeld der Nahfeld-Funkeinheit 28 der ersten Sekundärvorrichtungen 54 bringen, sodass die erste Sekundärvorrichtungen 54 die erste Primärvorrichtung 50 basierend auf den ausgelesenen, ersten Gruppendaten, die von dem der ersten Primärvorrichtung 50 zugeordneten, ersten Transponder 26 gespeichert sind, und die zweite Primärvorrichtung 52 basierend auf den ausgelesenen, ersten Gruppendaten, die von dem der zweiten Primärvorrichtung 52 zugeordneten, ersten Transponder 26 gespeichert sind, jeweils der ersten Gruppe 62 von Primärvorrichtungen 50, 52 zuordnen. Hieraus resultiert, dass sowohl die erste Primärvorrichtung 50 als auch die zweite Primärvorrichtung 54 mittels der ersten Sekundärvorrichtungen 54 der ersten Gruppe zugeordnet sind. Diese Zuordnung kann lokal für die erste Sekundärvorrichtungen 54 bestehen. Es ist jedoch auch möglich, dass die Zuordnung der ersten und zweiten Primärvorrichtung 50, 52 zur ersten Gruppe 62 über das Kommunikationsnetzwerk 44 an die Netzwerkeinheit 46 und/oder an zumindest eine der beiden weiteren Sekundäreinheiten 56, 58 weitergeleitet wird.
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Die Person, die die Primärvorrichtungen 50, 52, 60 und/oder Sekundärvorrichtungen 54, 56, 58 in dem Gebäude 12 befestigt hat, kann anschließend beispielsweise den zweiten Transponder 36 der zweiten Primärvorrichtung 52 und den zweiten Transponder 36 der dritten Primärvorrichtung 60 nacheinander in das Nahfeld der Nahfeld-Funkeinheit 28 der zweiten Sekundärvorrichtungen 56 bringen, sodass die zweite Sekundärvorrichtungen 56 die zweite Primärvorrichtung 52 basierend auf den ausgelesenen, zweiten Gruppendaten, die von dem der zweiten Primärvorrichtung 52 zugeordneten, zweiten Transponder 36 gespeichert sind, und die dritte Primärvorrichtung 60 basierend auf den ausgelesenen, zweiten Gruppendaten, die von dem der dritten Primärvorrichtung 60 zugeordneten, zweiten Transponder 36 gespeichert sind, jeweils der zweiten Gruppe 64 von Primärvorrichtungen 52, 60 zuordnen. Hieraus resultiert, dass sowohl die zweite Primärvorrichtung 52 als auch die dritte Primärvorrichtung 60 mittels der zweiten Sekundärvorrichtungen 56 der zweiten Gruppe zugeordnet sind. Diese Zuordnung kann lokal für die zweite Sekundärvorrichtungen 56 bestehen. Es ist jedoch auch möglich, dass die Zuordnung der zweiten und dritten Primärvorrichtung 52, 60 zur zweiten Gruppe 64 über das Kommunikationsnetzwerk 44 an die Netzwerkeinheit 46 und/oder an zumindest eine der beiden weiteren Sekundäreinheiten 52, 58 weitergeleitet wird.
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Durch die Handhabung der ersten und zweiten Transponder 26, 36 kann eine Person ohne detailliertes Fachwissen über Kommunikationsnetzwerke, insbesondere protokollbasierte Kommunikationsnetzwerke, eine erste Gruppe 52 von Primärvorrichtungen 50, 52 und eine zweite Gruppe 64 von Primärvorrichtungen 52, 60 festlegen. Darüber hinaus ist das Beleuchtungssystem 10 mittels der Sekundärvorrichtungen 54, 56 derart ausgebildet, dass die Primärvorrichtungen 50, 52 entsprechend ihrer Zuordnung zu der ersten Gruppe 52 und die Primärvorrichtungen 56, 60 entsprechend ihrer Zuordnung zu der zweiten Gruppe 64 über unterschiedliche Steuersignale von den Sekundärvorrichtungen 54, 56 gesteuert werden können. So ist es beispielsweise möglich, dass die erste Sekundärvorrichtung 54 ein Steuersignal an die erste Gruppe 62 der Primärvorrichtungen 50, 52 sendet, sodass beispielsweise die Lichtintensität und/oder Lichtfarbe des Lichts, das von den Primärvorrichtungen 50, 52 der ersten Gruppe 62 erzeugt wird, basierend auf dem jeweils empfangenen Steuersignal von jeder der beiden Primärvorrichtungen 50, 52 parallel angepasst wird. Die Primärvorrichtungen 50, 52 der ersten Gruppe 62 können somit gruppenweise von der ersten Sekundärvorrichtungen 54 gesteuert werden. In entsprechender Weise können die Primärvorrichtungen 52, 60 der zweiten Gruppe 64 von der zweiten Sekundärvorrichtungen 56 gesteuert werden.
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Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass "aufweisend" keine anderen Elemente oder Schritte ausschließt und "ein" oder "eine" keine Vielzahl ausschließt. Ferner sei darauf hingewiesen, dass Merkmale, die mit Verweis auf eines der obigen Ausführungsbeispiele beschrieben worden sind, auch in Kombination mit anderen Merkmalen anderer oben beschriebener Ausführungsbeispiele verwendet werden können. Bezugszeichen in den Ansprüchen sind nicht als Einschränkung anzusehen.
Bezugszeichenliste:
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- 10
- Beleuchtungssystem
- 12
- Gebäude
- 14
- Vorrichtung
- 16
- Kommunikationseinheit
- 18
- Primärvorrichtung
- 20
- Sekundärvorrichtung
- 22
- Leuchte
- 24
- Leuchtmittel
- 26
- erster Transponder
- 28
- Nahfeld-Funkeinheit
- 30
- Decke
- 32
- Wand
- 34
- Nahfeld-Funkeinheit (der Primärvorrichtung)
- 36
- zweiter Transponder
- 38
- Bewegungssensor
- 40
- Sensorelement
- 42
- Kommunikationseinheit
- 44
- Kommunikationsnetzwerk
- 46
- Netzwerkeinheit
- 48
- Steuereinheit der Primärvorrichtung
- 50
- erste Primärvorrichtung
- 52
- zweite Primärvorrichtung
- 54
- erste Sekundärvorrichtung
- 56
- zweite Sekundärvorrichtung
- 58
- dritte Sekundärvorrichtung
- 60
- dritte Primärvorrichtung
- 62
- erste Gruppe
- 64
- zweite Gruppe
- 66
- Steuereinheit der Sekundärvorrichtung