DE9102832U1 - Rührwerk - Google Patents
RührwerkInfo
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Classifications
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- B—PERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
- B01—PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
- B01F—MIXING, e.g. DISSOLVING, EMULSIFYING OR DISPERSING
- B01F27/00—Mixers with rotary stirring devices in fixed receptacles; Kneaders
- B01F27/25—Mixers with both stirrer and drive unit submerged in the material being mixed
- B01F27/251—Vertical beam constructions therefor
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Description
Rührwerk
Die Neuerung betrifft ein Rührwerk für Gülle und Klärwässer,
bestehend aus einem elektrischen Tauchmotor, einem am Motorgehäuse befestigten Vorbaugehäuse und einer an der Motorwelle
befestigten Rührschnecke, deren hinterer Teil in das Vorbaugehäuse hineinragt und deren vorderer Teil sich im Durchmesser
zum freien Ende hin bis wenigstens nahe an das Ende heran stetig vergrößert.
Ein solches Rührwerk ist aus der DE 39 21 464 Al bekannt. Das Vorbaugehäuse dient dazu, Luft in die Gülle einzusaugen. Dazu
ist an das Vorbaugehäuse eine Luftzuleitung angeschlossen. Das Vorbaugehäuse besitzt einen nach oben ragenden Fortsatz, durch
den die Luft einem umfangsmäßig begrenzten Bereich der Rührschnecke
zugeführt wird. Das Rührwerk hat sich in der Vergangenheit bewährt, jedoch hat sich gezeigt, daß es hinsichtlich
der Strömungsverhältnisse noch verbesserungsfähig ist.
Rührwerke dieser Art haben zwei Aufgaben, die gleichzeitig erfüllt werden müssen. Zum einen muß die Rührschnecke eine
hohe Schubwirkung haben, um in einem großen Güllebehälter oder Klärbecken die Gülle bzw. das Klärwasser auch an den vom
Rührwerk entfernt liegenden Stellen in Bewegung zu setzen und zwar möglichst bald nach Beginn der Rührperiode, weil solche
Rührwerke nur periodisch betrieben werden. Zum anderen muß
das Rührwerk in der Lage sein, auch in Tiefen von etwa 4 m
noch genügend Luft in die Gülle einarbeiten zu können. Für den Schub der Gülle im Güllebehälter ist im wesentlichen der
freiliegende Teil der Rührschnecke verantwortlich. Vergrößert man den Durchmesser dieses vorderen Schneckenteils, so steigt
die erforderliche Antriebsleistung und es müßte eine größere Motortype gewählt werden. Der Durchmesser des Motorgehäuses
ist aber bei allen bekannten Rührwerken erheblich größer als der größte Rührschneckendurchmesser. Da der Zustrom der Gülle
zur Schnecke am Motorgehäuse vorbeiführt, behindert dieses die Zuströmung. Die Folge sind Strömungsverluste, die durch erhöhte
Antriebsleistung ausgeglichen werden müssen.
Aus der DE 36 21 903 C2 sind zwei Rührwerkstypen bekannt, deren
einer eine Rührschnecke an der Motorwelle und deren andere: einen Propeller zeigt. Bei einem Propeller is„t der Außendurchmesser
wesentlich größer als der Durchmesser des Motorgehäuses, sodaß hier eine wenig behinderte Strömung der Gülle stattfinden
kann. Die andere Ausführung zeigt den bekannten Stand der Technik, daß die Schnecke von dem hinter ihr liegenden Gehäuseteil
abgedeckt ist, sodaß die Zuströmung zur Schnecke einen starken Radialanteil aufweist. Um jedoch mit geringstmöglicher
Antriebsleistung den bestmöglichen Schub in Axialrichtung zu erreichen, müßten die Radialkomponenten der Zuströmbewegung
möglichst gering sein.
Aufgabe der Erfindung ist es, das Rührwerk der eingangs ge-
nannten Art so zu gestalten, daß eine möglichst strömungsgünstige Bauform erreicht wird, sodaß insbesondere das Motorgehäuse
mit geringen Strömungsverlusten umströmt werden kann und die Zuströmung möglichst verlustfrei die Rührschnecke
erreicht und durch diese axial beschleunigt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß das
Rührwerk eine gestreckte Bauform mit einem Streckungsverhältnis von Gesamtlänge zum Größtdurchmesser von mindestens 3,5
aufweist und daß das Verhältnis von Größtdurchmesser der Rührschnecke zum Größtdurchmesser des Vorbaugehäuses mindestens
0,8 beträgt.
Nach dem Stand der Technik liegt das Streckungsverhältnis
eines gattungsgemäßen Rührwerkes etwa bei 2,5 und das Verhältnis der Größtdurchmesser von Rührschnecke und Vorbaugehäuse
liegt zwischen 0,55 bis etwa 0,60. Erfindungsgemäß sollte die-'
ses letztere Verhältnis möglichst den Wert 1 erreichen. Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung wird auch das Streckungsverhältnis auf einen Wert über 4,0 gebracht.
Die Erfindung geht von der Erkenntnis aus, daß sich sowohl das Motorgehäuse als auch die Schnecke strecken läßt, mit dem
Ziel den Durchmesser des Motorgehäuses möglichst gering zu halten, den Schneckendurchmesser jedoch soweit zu vergrößern,
daß eine strömungsgünstige und daher verlustarme Zuströmung
zur Schnecke erreicht wird. Der Größtdurchmesser des Vorbaugehäuses
ist höchstens gleich dem Größtdurchmesser des Motorgehäuses. Bei den bekannten Ausführungen wird dieser Größtdurchmesser
durch das Befestigungsflanschpaar zwischen Motorgehäuse
und Vorbaugehäuse bestimmt. Bei der vorliegenden Erfindung fehlt ein solcher Flansch mindestens am Motorgehäuse
Dank der erfindungsgemäßen großen Streckungszahl gelangt der für die Strömung verantworliche Vorderteil der Schnecke in
einen größeren Abstand vom Motorgehäuse als dies bisher der Fall war. Die Strömung kann also mit einer geringeren Radialneigung
an den vor dem Vorsatzgehäuse liegenden Schneckenteil herangeführt werden. Da weiterhin der Durchmesser am
vorderen Schneckenende relativ zum Durchmesser des Motorge_ häuses vergrößert wurde findet eine wesentlich verlustärmere
Zuströmung der Gülle zur Schnecke statt. Der Erfolg ist eine Erhöhung der Rührweite. Dadurch kann die Gülle auch in einem
großen Güllebecken mit vergleichsweise geringer Antriebsleistung schnell in Bewegung gebracht und gehalten werden.
Verschiedene Weiterbildungen liegen im Rahmen der Erfindung. Einmal ist vorgesehen, daß das Vorbaugehäuse, das wie beim
Stand der Technik einen sich nach vorn konisch verjüngenden Hinterabschnitt und einen sich nach vorn konisch erweiternden
Vorderabschnitt aufweist, so gestaltet ist, daß der Konizitätswinkel des Hinterabschnittes kleiner oder höchstens etwa
gleich demjenigen des Vorderabschnittes ist. Weiterhin ist
vorgesehen, daß der Größtdurchmesser der Rührschnecke größer
als der größte Durchmesser des konischen Hinterabschnittes des Vorbaugehäuses mindestens jedoch etwa gleich diesem ist.
Ein wichtiges Merkmal ist nun darin zu sehen, daß der mit Schneckengängen besetzte Teil der Rührschnecke mindestens
etwa zur Hälfte in das Vorbaugehäuse eintaucht. Vorzugsweise ist der durch das Vorbaugehäuse abgedeckte Schneckenbereich
größer als der freie Bereich. Diese Gestaltung führt einmal zu dem schon angesprochenen Vorteil, daß der Abstand des
Schneckenvorderendes vom Motorgehäuse vergrößert wird, um den Neigungswinkel der Strömungspfade der Zuströmung zu verringern.
Zum anderen wird durch die Abdeckung der hinteren Hälfte der Schnecke in Verbindung mit dem Merkmal, daß in diesem Bereich
die Steigung der Schnecke im wesentlich konstant ist, erreicht, daß dieser Teil der Schnecke nur eine geringe Antriebsleistung
benötigt, sodaß die Gesamtantriebsleistung trotz langer Schneckenausbildung und des relativ großen Durchmessers am
äußeren Schneckenende gering bleibt. Schließlich hat die lange Überdeckung des hinteren Schneckenteils eine erheblich verbesserte
Luftsaugwirkung zur Folge und zwar insbesondere in größeren Rührtiefen.
Weitere neue Gestaltungsformen sind dadurch gekennzeichnet, daß
der Größtdurchmesser der Rührschnecke größer ist als der größte Durchmesser des konischen Hinterabschnittes des Vorbaugehäu-
ses und daß die in das Vorbaugehäuse eintauchende Länge des mit Schneckengängen besetzten Teils der Schnecke mindestens
80% des größten Durchmessers des Vorbaugehäuses und damit des Motorgehäuses ausmacht. Vorteilhaft ist ebenfalls, wenn
der größte Durchmesser des sich nach vorn konisch erweiternden Vorderteils des Vorbaugehäuses mindestens etwa 60% des größten
Durchmessers des Vorbaugehäuses beträgt.
Um eine möglichst strömungsgünstige Bauform für das Motorgehäuse zu erreichen, ist vorteilhafterweise vorgesehen, daß
das Motorgehäuse ein zylindrisches Vorderteil und ein im Durchmesser gleiches zylindrisches Hinterteil aufweist und daß
sich das dazwischenliegende Mittelteil radial nicht über die Kontur des Vorder-oder Hinterteils hinauserstreckt. Im Mittelteil
des Motorgehäuses sind vorzugsweise Längsrippen angeordnet. Im Gegensatz zum Stand der Technik haben diese Rippen aber einen
wesentlich größeren Abstand und zwar beträgt der Umfangsabstand der Rippelmittellinien mindestens etwa 60°, vorzugsweise
90°. Diese Rippen sind keilförmig ausgebildet und haben im Vergleich zum Stand der Technik nur eine geringe Höhe. Zwischen
den Rippen werden breitflächige rippenfreie, glatte Mantelflächenabschnitte
gebildet, die gegenüber den Vorder-und Hinterteilen des Motorgehäuses auf entsprechend kleinerem Durchmesser
liegen. Diese Ausgestaltung des Mantels des Motorgehäuses trägt ebenfalls zur Verjüngung' der Strömungsverluste
bei. Engstehende schmale Radialrippen werden vermieden. Es können sich keine, in der Gülle enthaltene Feststoffe zwischen
den Rippen festsetzen. Die verlustarme Umströmung des Motorgehäuses bleibt also auch bei feststoffhaltiger Gülle
erhalten. Darüberhinaus wird auch der Kühleffekt mangels Anlagerung von Feststoffen nicht reduziert.
Wie beim Stand der Technik sieht auch die Erfindung auf dem konischen Hinterteil des Vorbaugehäuses einen hohlen
Fortsatz vor, der nach oben ragt, um den Luftzufuhrschlauch anzuschließen. Erfindungsgemäß wird dieser Fortsatz nun zur
Aufhängung des Rührwerks genutzt und zwar mittels einer schrägen Haltestrebe, die vorn eine Gabel aufweist, welche den Fortsatz
beidseitig umgreift und an diesem befestigt ist. Der Fortsatz hat ein Anschlußstück für den Luftzufuhrschlauch und
die Achse des Anschlußstückes liegt vorzugsweise parallel zu dieser Haltestrebe, sodaß der Zufuhrschlauch längs der Oberkante
der Haltestrebe geführt werden kann. Auch diese Gestaltung verringert die Strömungsverluste auf der Zuströmseite
des Rührwerks.
Anhand der Zeichnung, die ein Ausführungsbeispiel darstellt, sei die Erfindung näher beschrieben.
Es zeigt
FIG. 1 eine schematische Seitenansicht des neuen Rührwerks und
FIG. 2 eine Vorderansicht auf das Vorbaugehäuse des Rührwerks gemäß FIG. 1.
Das Rührwerk 10 besteht aus einem Elektrotauchmotor, dessen
Gehäuse mit 12 bezeichnet ist, einem Vorbaugehäuse 14, das stirnseitig an das Motorgehäuse 12 angeschraubt ist und einer
Schnecke 16, die koaxial mit der nicht dargestellten Motorwelle verbunden ist. Vom Vorbaugehäuse 14 erstreckt sich ein
schmaler hohler Fortsatz 18 nach oben, der dachförmig ausgebildet ist und an seiner hinteren Dachfläche ein Anschlußstück
20 für einen nicht dargestellten Luftansaugschlauch aufweist. Eine Haltestrebe 22 ist oben an einem Schlitten 24 für das
Rührwerk 10 angebracht. Das untere Ende der schrägverlaufenden Haltestrebe 22 weist eine Gabel 26 auf, die den Fortsatz 18
beidseitig umgreift und am Fortsatz angeschraubt ist. Die Achse 28 des Anschlußstückes 20 liegt parallel zur Haltestrebe
22.
Das Motorgehäuse 12 hat einen vorderen glatten zylindrischen
Teil 30 und einen im Durchmesser gleichgroßen hinteren glatten zylindrischen Abschnitt 32. Der dazwischenliegende Mittelabschnitt
34 ragt nach außen über die Kontur des Vorderabschnitts 30 bzw. Hinterabschnitt 32 nicht hinaus. Er besteht
vielmehr aus vier breitflächigen glatten Mantelabschnitten 36,
die jeweils durch Längsrippen 38 voneinander getrennt sind. Die Mantelflächenabschnitte 36 liegen auf einem Durchmesser,
der etwa um die doppelte Höhe der Rippen 38 kleiner als der
Durchmesser der vorderen und hinteren Motorgehäuseabschnitte 30, 32 ist. Wesentlich ist, daß die Rippen nicht über den
Durchmesser dieser Vorder- und Hinterabschnitte 30, 32 radial nach außen vorstehen. Es sind vier Rippen vorgesehen und diese
haben ebenfalls glatte Seitenflächen. Feststoffe in der
Gülle können sich also beim Umströmen des Motorgehäuses 12 nicht mehr anlagern und dadurch den Strömungswiderstand erhöhen
und die Kühlung herabsetzen.
Das Vorbaugehäuse 14 setzt sich aus einem nach vorn konisch verjüngten Hinterabschnitt 40 einem sich daran vorn anschließenden
kurzen zylindrischen Abschnitt 42 und einen sich nach vorn konisch erweiternden Vorderabschnitt 44 zusammen. Der konische
Verjüngungsabschnitt 40 hat eine erhebliche axiale Länge, die
größer ist als die axialen Längen der beiden anderen Abschnitte 42, 44 zusammen. Insgesamt umschließt das Vorbaugehäuse 14
mehr als die Hälfte der gesamten, mit Schneckengängen besetzten-Schneckenlänge.
Der größte Durchmesser des konischen Hinterabschnittes 40 des Vorbaugehäuses 14 ist etwas kleiner als der
sich daran anschließende nach hinten weisende Befestigungsbund 46 des Vorbaugehäuses 14, dessen Außendurchmesser exakt
gleich dem Außendurchmesser des Motorgehäuses 12 ist. Die dadurch gebildete Stufe wird in Kauf genommen, um Anlageflächen
für die Befestigungsschrauben zu schaffen. Eine strömungstechnisch
überlegenere Lösung besteht darin, die konische Außen-
wand des Hinterteils 40 bis auf den Durchmesser des Motorgehäuses 12 laufen zu lassen und für die Befestigungsschrauben
entsprechende Axialnuten vorzusehen. Der Anschluß des -Vorbaugehäuses 14 an das Motorgehäuse 12 würde dann stufenfrei erfolgen
.
Die Schnecke 16 hat einen hinteren Teil 48. In diesem Schneckenteil
haben die Schneckengänge einen konstanten Durchmesser und eine konstante Steigung. Dieser Schneckenteil reicht über die
axiale Länge des konischen Hinterteils 40 des Vorbaugehäuses 14. An dieses Schneckenhinterteil 48 schließt sich ein Schneckenmittelteil
50 an, dessen axiale Länge gleich den zylindrischen Abschnitt 42 des Vorbaugehäuses 14 ist. In diesem Mittelteil
bleibt zwar der Durchmesser der Schnecke konstant und stimmt mit demjenigen des Schneckenhinterteils 48 überein, jedoch
erhöht sich die Steigung. Das Schneckenvorderteil 52 beginnt am Anfang des sich konisch erweiternden Abschnittes 44 des Vorbaugehäuses
14. In diesem Bereich nehmen sowohl die Steigung als auch der Durchmesser der Schnecke zu. Der Schneckendurchmesser
vergrößert sich nach vorn rasch. Der größte Schneckendurchmesser liegt am oder kurz vor dem Vorderende der Schnecke
16. Dieser größte Schneckendurchmesser ist etwa gleich dem größten Durchmesser des Motorgehäuses 12 und/oder des Vorbaugehäuses
14.
FIG. 1 läßt die extrem gestreckte Bauform des neuen Rührwerks gut erkennen. Das Streckungsverhältnis - als Verhältnis der
Gesamtlänge von Vorderkante Schnecke bis Hinterkante Motorgehäuse zu dem Durchmesser des Motorgehäuses bzw. Befestigungsbundes 46 des Vorbaugehäuses 14 definiert - hat im Ausführungsbeispiel einen Wert von 4,4.
Da es für die Aufgabenlösung dieser Erfindung weniger auf die
Luftzuführung ankommt, sei über die Innengestaltung des Vorbaugehäuses
nur noch gesagt, daß der Innendurchmesser des Vorbaugehäuses in den Hinter- und Mittelabschnitten 40, 42 konstant
und gleich dem Außendurchmesser der Schnecke 16 in diesem Bereich ist zuzüglich eines gerade ausreichenden Laufspiels.
Claims (14)
1. Rührwerk für Gülle und Klärwässer bestehend aus einem elektrischen Tauchmotor, einem am Motorgehäuse befestigten
Vorbaugehäuse und einer an der Motorwelle befestigten Rührschnecke, deren hinterer Teil in das Vorbaugehäuse
hineinragt und deren vorderer Teil sich im Durchmesser zum freien Ende hin bis wenigstens nahe an das Ende heran stetig
vergrößert, dadurch gekennzeichnet, daß das Rührwerk (10) eine gestreckte Bauform mit einem Streckungsverhältnis
von Gesamtlänge zum Großtdurchmesser von mindestens 3,5 aufweist und daß das Verhältnis von Großtdurchmesser der
Rührschnecke (16) zum Großtdurchmesser des Vorbaugehäuses
(14) oder des Motorgehäuses (12) mindestens 0,8 beträgt.
2. Rührwerk nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Streckungsverhältnis den Wert 4 übersteigt.
3. Rührwerk nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Verhältnis der Großtdurchmesser von Rührschnecke
(16) und Vorbaugehäuse (14) etwa den Wert 1 hat.
4. Rührwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn-
zeichnet, daß das Motorgehäuse (12) ein zylindrisches Vorderteil (30) und ein im Durchmesser gleichgroßes zylindrisches
Hinterteil (32) aufweist und daß sich das dazwischenliegende Mittelteil (34) radial nicht über die Kontur des
Vorder- bzw. Hinterteils (30, 32) hinauserstreckt.
5. Rührwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß im Mittelteil (34) das Motorgehäuse (12) Längsrippen (38) angeordnet sind, deren Rippenmittellinien
in einem Umfangsabstand von mindestens 60°, vorzugsweise 90° angeordnet sind.
6. Rührwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß das Mittelteil (34) des Motorgehäuses (12) mehrere breitflächige, rippenfreie, glatte Mantelflächenabschnitte
(36) aufweist, die gegenüber den Vorder- und Hinterteilen (30, 32) des Motorgehäuses (12) auf kleinerem
Durchmesser liegen.
7. Rührwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Vorbaugehäuse (14) einen sich nach vorn konisch verjüngenden Hinterabschnitt (40) und einen sich
nach vorn konisch erweiternden Vorderabschnitt (44) aufweist und daß der Konizitätswinkel des Hinterabschnittes
(40) kleiner oder höchstens etwa gleich demjenigen des Vorderabschnittes (44) ist.
8. Rührwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Großtdurchmesser der Rührschnecke (16) größer ist als der größte Durchmesser des konischen
Hinterabschnittes (40) des Vorbaugehäuses (14).
9. Rührwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der mit Schneckengängen besetzte Teil der Rührschnecke (16) mindestens etwa zur Hälfte in das Vorbaugehäuse
(14) eintaucht.
10. Rührwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die in das Vorbaugehäuse (14) eintauchende Länge des mit Schneckengängen besetzten Teils der Rührschnecke
(16) mindestens etwa 80% des größten Durchmessers des Vorbaugehäuses (14) ausmacht.
11. Rührwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß der größte Durchmesser des sich nach vorn konisch erweiternden Vorderteils (44) des Vorbaugehäuses
(14) mindestens etwa 60% des größten Durchmessers des Vorbaugehäuses (14) beträgt.
12. Rührwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet,
daß das Motorgehäuse (12) an seinem Vorderende flanschfrei ausgebildet ist und absatzlos in einen Bund
(46) des Vorbaugehäuses (14) übergeht.
13. Rührwerk nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet,
daß sich vom konischen Hinterteil (40) des Vorbaugehäuses ein hohler Fortsatz (18) nach oben erstreckt und
daß eine schräge Haltestrebe (22) am Ende eine Gabel (26) aufweist, die den Fortsatz (18) beidseitig umgreift und an
diesem befestigt ist.
14. Rührwerk nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß ein Anschlußstück (20) am Fortsatz (18) zum Anschließen
eines Luftzufuhrschlauches eine Mittelachse (28) aufweist, die zu der der Haltestrebe (22) etwa parallel liegt.
Priority Applications (1)
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DE9102832U DE9102832U1 (de) | 1991-03-09 | 1991-03-09 | Rührwerk |
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DE9102832U1 true DE9102832U1 (de) | 1991-05-29 |
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Family Applications (1)
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DE9102832U Expired - Lifetime DE9102832U1 (de) | 1991-03-09 | 1991-03-09 | Rührwerk |
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1991
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