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Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein das Aus- bzw.
Abgeben von Verpackungen und insbesondere eine Vorrichtung zum
Ausstellen und Abgeben einer Vielzahl von ein Produkt
enthaltender Verpackungen.
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Vorrichtungen zum Ausstellen und/oder Abgeben verschiedener
Produkte oder produktenthaltender Verpackungen sind aus dem
Stand der Technik gut bekannt. Veranschaulichende Beispiele
können den folgenden Dokumenten entnommen werden:
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Die EP-A-0 349 697 offenbart eine Ausstellungs- und
Abgabevorrichtung für Süßigkeiten an Stielen, die aus einer dreieckigen
Basis besteht, auf der ein Körper abgestützt ist, der aus einer
Gruppe vieler Zylinder, die tangential zueinander und in einer
halbkreisförmigen Stellung angeordnet sind, gebildet wird.
Jeder dieser Zylinder hat in seinem unteren Teil ein Fenster mit
kreisförmigem Querschnitt. Auf der rückseitigen Erzeugenden
jedes Zylinders ist ein Fenster vorhanden. Der Hauptkörper wird
in seinem oberen Teil durch einen selbstzentrierenden und mit
einem Gelenk angelenkten Deckel abgeschlossen, der den Körper
in einer der Basis ähnlichen Gestalt abschließt.
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Die EP-A-0 345 680 offenbart eine Abgabevorrichtung für
Verpakkungen, in der schachtelförmige Verpackungen senkrecht zu einem
Schlitz ausgerichtet werden, der in der Röhre mit rechteckigem
Querschnitt angebracht ist.
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Das US-Patent Nr. 1 999 879 (Lee) offenbart eine Verpackung und
eine Abgabevorrichtung für Flaschendeckel, die eine hohle
zylindrische Röhre mit einem darin ausgebildeten Längsschlitz zum
Aufnehmen eines Stapels ausgerichteter runder Deckel umfaßt,
von denen jeder einen sich radial nach außen erstreckenden
Vorsprung hat, der durch den Röhrenschlitz hervorragt, um den
Dekkel zum richtigen Abgeben aus einem Ende der Röhre an eine
zusammenwirkende Flaschenverschlußvorrichtung abzugeben.
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Das US-Patent Nr.
2 212 129 (Rust) offenbart eine
Dosenabgabevorrichtung, die eine vertikale hohlzylindrische Röhre mit
einem breiten Längsschlitz auf ihrer nach vorne zeigenden Seite,
um Etiketten darin gestapelter Dosen zu zeigen, und mit einer
nach vorne zeigenden Öffnung im unteren Bereich aufweist, um
die unterste Dose zu entnehmen.
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Das US-Patent Nr. 3 265 245 (Harden) offenbart eine
Abgabevorrichtung für Schlüsselrohlinge, die einen vertikalen Schacht
zum Aufnehmen und Abgeben eines Stapels von Schlüsselrohlingen
aufweist, wobei jeder Schlüsselrohling einen breiten
Kopfbereich und einen schmalen langgestreckten Körper hat und der
Schacht als zylindrische Röhre mit einem sich an ihrer
Rückseite nach unten erstreckenden Längsschlitz und einer dem Schlitz
gegenüberliegenden Öffnung im unteren Bereich ihrer Vorderseite
ausgebildet ist, wobei der Kopfbereich jedes Schlüsselrohlings
im Stapel innerhalb der zylindrischen Röhre angeordnet ist und
sein Körper nach hinten durch den Schlitz hervorsteht, so daß
das nach vorne zeigende Ende des untersten Kopfbereiches mit
der vorderen Öffnung am Boden der Röhre ausgerichtet ist, um
durch Eingriff eines durch diese Öffnung eingeführten
Hauptschlüssels ausgeworfen zu werden.
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Während Vorrichtungen zum Ausstellen und Abgeben von Produkten
wie die oben beispielhaft dargestellten für ihren
beabsichtigten Zweck ausgereicht haben mögen, besteht nun ein zunehmendes
Bedürfnis nach einer effizienteren und bequemeren Vorrichtung,
um im Handel Verpackungen, wie z.B. solche, die zum schützenden
Umschließen lichtempfindlicher Produkte geeignet sind,
auszustellen und auszugeben. Dieser Bedarf ist bisher nicht
zufriedenstellend befriedigt worden.
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Dementsprechend ist es ein vorrangiges Ziel dieser Erfindung,
den oben beschriebenen Bedarf zu befriedigen. Dieses und andere
Ziele sind mittels der hier beanspruchten Erfindung erreicht
worden.
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Die Erfindung ist insbesondere für eine Ausstellungs- und
Abgabevorrichtung nützlich, die eine Vielzahl von ein Produkt
umschließende Verpackungen enthält, wobei jede Verpackung einen
im wesentlichen zylindrischen Behälter mit einem offenen Ende
aufweist, das von einem passenden Enddeckel verschlossen wird,
der daran abnehmbar angebracht ist, wobei der Deckel eine axial
von dem offenen Ende abgewandte Stirnfläche und einen
Daumenvorsprung hat, der von ihrem Umfang in einer ersten radial nach
außen weisenden Richtung vorsteht, um das Abnehmen des Deckels
von dem Ende zu erleichtern, wobei zumindest der Behälter oder
der Deckel auf einer äußeren Oberfläche Produkthinweise hat,
die im wesentlichen in eine zweite radial nach außen weisende
Richtung zeigen, die der ersten Richtung im wesentlichen
entgegengesetzt ist. Die Vorrichtung umfaßt (1) zumindest eine
aufrechtstehende Röhre, die mit offenen oberen und unteren
Endbereichen und einer im wesentlichen zylindrischen Seitenwandung
mit einem darin befindlichen Längsschlitz, der sich zwischen
den Endbereichen erstreckt, wobei die Röhre so aufgebaut ist,
daß sie die Vielzahl von Verpackungen gleitend durch den oberen
Endbereich aufnimmt, um sie nacheinander durch Schwerkraft dem
unteren Endbereich zuzuführen, wobei die Deckelstirnfläche
jeder Verpackung im wesentlichen nach oben zeigt, ihr
Daumenvorsprung in der ersten Richtung in den Schlitz hineinragt und
ihre Produkthinweise allgemein in die der ersten Richtung im
wesentlichen gegenüberliegende zweite Richtung zeigen; (2) eine
Röhrenabstützung zum Abstützen der aufrechtstehenden Röhren in
einer Lage, in der der Vorsprung nach hinten in der ersten
Richtung in den Schlitz hineinragt und die Hinweise aus einer
zum Betrachten geeigneten Ausstellungsposition im wesentlichen
nach vorne in die zweite Richtung zeigen; und (3) eine
Verpakkungsabstützung unter dem unteren Endbereich der Röhre, um die
unterste Verpackung in einer Abgabestellung zu halten, die zum
Entnehmen aus der Vorrichtung geeignet ist.
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Die Erfindung sowie ihre Ziele und ihre Vorzüge werden aus der
im folgenden gegebenen ausführlichen Beschreibung der
bevorzugten Ausführungsform besser ersichtlich.
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In der folgenden ausführlichen Beschreibung der bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung wird auf die begleitenden
Zeichnungen Bezug genommen, in denen gleiche Bezugszeichen gleiche
Bestandteile bezeichnen, und in denen:
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Fig. 1 eine auseinandergezogene, räumliche Darstellung
einer Packung ist, die gemäß der bevorzugten
Ausführungsform der Erfindung aufgebaut und ausgestattet
ist, um eine Patrone photographischen Rollfilms
schützend zu umschließen;
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Fig. 2 eine räumliche Darstellung des zusammengebauten
Zustands der in Fig. 1 gezeigten Filmverpackung ist;
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Fig. 3 eine teilweise aufgebrochene Seitenansicht der in
Fig. 2 gezeigten Filmverpackung ist;
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Fig. 4 eine Draufsicht der in Fig. 3 gezeigten
Filmverpakkung ist, die zeigt, wie ein darauf befindliches
äußeres Deckeletikett abgezogen wird und einen Teil
eines darunter befindlichen inneren Deckeletiketts
freilegt;
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Fig. 5 eine Fig. 4 ähnliche Draufsicht ist, die etwas ver
größert das innere Deckeletikett darstellt, das
verbleibt, nachdem das äußere Deckeletikett entfernt
worden ist;
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Fig. 6 eine räumliche Darstellung der in Fig. 5 gezeigten
Filmverpackung ist, die zeigt, wie ein darauf
befindliches äußeres seitliches Etikett abgezogen wird und
ein darunter befindliches inneres seitliches Etikett
freilegt;
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Fig. 7 eine vergrößerte Teilansicht des eingekreisten Be
reichs aus Fig. 6 ist, die jedoch eine abgewandelte
Ausführung der dort gezeigten seitlichen Etiketten
darstellt;
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Fig. 8 eine räumliche Darstellung einer Vorrichtung ist, die
dazu gebaut und eingerichtet ist, eine Vielzahl von
Produktverpackungen, wie z.B. die in Fig. 1 bis 7
gezeigte Filmverpackung, auszustellen und abzugeben;
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Fig. 9 eine vergrößerte Teil-Vorderansicht der in Fig. 8
dargestellten Ausstellungs- und Abgabevorrichtung
ist;
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Fig. 10 ein Querschnitt entlang der Linie 10-10 in Fig. 9
ist, der innere Einzelheiten der dort dargestellten
Vorrichtung zeigt; und
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Fig. 11 eine vergrößerte räumliche Abschnittdarstellung der
in Fig. 8 dargestellten Vorrichtung von oben ist, die
weitere Einzelheiten derselben zeigt.
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Da bestimmte Abschnitte der Produktverpackungsanordnungen, der
Verfahren, um sie zusammenzusetzen und der Vorrichtungen, um
sie auszustellen und abzugeben, gut bekannt sind, ist die
folgende Beschreibung insbesondere auf diejenigen Bestandteile und
Schritte gerichtet, welche die Erfindung bilden, direkt mit ihr
zusammenwirken oder besonders mit ihr in Beziehung stehen.
Bestandteile und Schritte, die hier nicht ausdrücklich gezeigt
oder beschrieben sind, können aus den im einschlägigen Stand
der Technik bekannten entnommen werden.
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Fig. 1 veranschaulicht in einer auseinandergezogenen
räumlichen Darstellung eine Verpackung P, die gemäß der
bevorzugten Ausführungsform der Erfindung aufgebaut und
ausgestattet ist, um eine Patrone C eines photographischen Rollfilms
F schützend zu umschließen, etwa einen Farbbilder-Film im
beliebten 35 mm-Format.
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Die Verpackung P umfaßt einen im wesentlichen zylindrischen
oder dosenförmigen Behälter 10, der ein geschlossenes unteres
Ende 12, eine äußere Seitenwandoberfläche 14 und ein offenes
oberes Ende 16 hat, durch das die Filmpatrone C eingeführt und
herausgenommen werden kann. Ein Verschluß in Gestalt eines
passenden, endseitigen Deckels 18, der in lichtdichter Weise
enganliegend über und um das Ende 16 paßt, kann am Ende 16
angebracht und von ihm entfernt werden, um den Behälter 10 zu
schließen bzw. zu öffnen. Der Behälter 10 und der Deckel 18
bestehen jeweils aus einem undurchsichtigen Kunststoffmaterial,
wie z.B. Polyethylen, das ohne Schwierigkeiten wiederverwertbar
ist. Der Deckel 18 hat eine im wesentlichen runde
Stirnwandaußenfläche 20 und eine davon herabhängende äußere
Umfangsseitenfläche 22 wie in Fig. 2 bis 4 gezeigt ist. Von einer Seite der
Umfangsseitenfläche 22 steht ein Daumenvorsprung 24 radial nach
außen hervor, um ein Wegdrücken des Deckels 18 vom Ende 16 zu
erleichtern, und um anderen wichtigen Zwecken zu dienen, die
untenstehend beschrieben werden.
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Ein erstes Etikett 26, das hauptsächlich rund gestaltet ist,
umfaßt ein Paar länglicher, flexibler und leicht zerreißbarer
Laschen 28 die sich je von gegenüberliegenden Seiten des
Etiketts erstrecken und von dort nach unten gebogen sind, wie aus
Fig. 1 ersichtlich ist. Das Etikett 26 ist klebend an der
Stirnwandaußenfläche 20 des Deckels 18 befestigt, während die
Laschen 28 über die entsprechenden Seiten der äußeren
Umfangsseitenfläche 22 des Deckels 18 geschlagen und an ihnen
befestigt sind. Die Laschen 28 werden dann, wie in Fig. 3 gezeigt,
straff an entsprechenden gegenüberliegenden Seiten der äußeren
Umfangsseitenfläche 14 des Behälters 10 befestigt, wobei der
Deckel fest mit dem oberen Ende 16 des Behälters verbunden ist.
Jede Lasche 28 hat, wie in Fig. 2 und 3 gezeigt, einen kleinen
Schlitz 30 an ungefähr der Stelle, an der sich die Lasche vom
Deckel trennt, um die Lasche einfacher abreißbar zu gestalten,
wenn der Deckel zum Öffnen des Behälters nach oben gedrückt
wird. Fig. 6 zeigt eine so abgerissene Lasche.
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Ein zweites, im wesentlichen rechteckiges Etikett 32 ist über
den abreißbaren Laschen 28 klebend an der äußeren
Umfangsseitenfläche 14 des Behälters 10 verbunden, wodurch die Laschen
noch haltbarer an der Seitenwand des Behälters befestigt
werden. Das Etikett 32 umfaßt innere und äußere blattartige
Abschnitte 34 bzw. 36, die im wesentlichen von gleicher Form und
Größe und genau passend zusammengefügt sind. Der innere
Abschnitt 34 hat ein erstes bzw. zweites Ende 34a bzw. 34b, eine
innere Oberfläche 34i, die der Seitenwandoberfläche 14
zugekehrt und mit dieser klebend verbunden ist, und eine äußere
Oberfläche 34o, die von der Oberfläche 14 abgekehrt ist. Der
darübergelegte äußere Abschnitt 36 hat entsprechende erste bzw.
zweite Enden 36a bzw. 36b, eine innere Oberfläche 36i, die der
äußeren Oberfläche 34o des inneren Abschnitts zugekehrt und mit
dieser trennbar verbunden ist, und eine äußere Oberfläche 36o,
die von dem inneren Abschnitt abgekehrt ist. Auf der äußeren
Oberfläche 34o des inneren Abschnitts und den inneren und
äußeren Oberflächen 36i und 36o des äußeren Abschnitts befinden
sich jeweils Informationen über das Produkt. Eine solche auf
der äußeren Oberfläche 36o wiedergegebene Information ist
vollständig sichtbar, wenn der innere und der äußere Abschnitt, wie
in Fig. 2 und 3 gezeigt, genau passend zusammengefügt sind. Um
solche Informationen auf den Oberflächen 34o und 36i sichtbar
zu machen, kann der äußere Abschnitt 36 zumindest teilweise vom
inneren Abschnitt 34 getrennt werden. Daher kann der äußere
Abschnitt 36 beginnend von seinem ersten Ende 36a ohne
Schwierigkeiten vom inneren Abschnitt 34 hin zu seinem zweiten Ende 36b
abgezogen werden, er ist jedoch an seinem zweiten Ende haltbar
an dem inneren Abschnitt befestigt, um zu verhindern, daß der
äußere Abschnitt vollständig entfernt wird. Die Figuren 6 und 7
zeigen den äußeren Abschnitt 36 vom inneren Abschnitt 34 bis
nahezu zu ihren zusammengefügten zweiten Enden 34b und 36b
abgezogen. Im Einklang mit dem Ziel, den äußeren Abschnitt auf
dem Behälter zu halten, ist seine innere Oberfläche 36i
trennbar wieder mit der Oberfläche 34o verbindbar, wenn sie wieder
auf diese aufgelegt wird, nachdem sie abgezogen worden ist, um
die darauf befindliche Produktinformation anzusehen.
Vorzugsweise ist das Etikett 32 durch zwei getrennte, blattartige, den
inneren und äußeren Abschnitt 34 und 36 aufweisende Elemente
von gleicher Form und Größe gebildet, die wie oben erwähnt in
eine passend zusammengefügte aneinanderliegende Lage gebracht
sind und an ihren zweiten Enden 34b und 36b haltbar befestigt
sind. Wahlweise kann das Etikett 32 als ein einstückiges
blattartiges Element ausgebildet sein, das an einer mittigen
Faltlinie desselben übereinander gefaltet ist, welche die
verbundenen zweiten Enden 34b und 36b seiner passend
zusammengefügten inneren und äußeren Abschnitte gleicher Form und Größe
festlegt, wie teilweise in Fig. 7 gezeigt ist.
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Ein drittes, überwiegend rundes Etikett 38 ist trennbar mit der
Oberseite des ersten Etiketts 26 verbunden. Mit Hilfe einer
randseitigen Zuglasche 40 kann das Etikett 38, wie in Fig. 4
dargestellt, ohne Schwierigkeiten vom Etikett 26 abgezogen
werden, und es kann wieder mit einer anderen Oberfläche verbunden
werden, etwa mit einer Außenfläche der Kamera des Benutzers, um
den Benutzer als Merkzeichen an das spezielle, aus dem Behälter
herausgenommene Produkt zu erinnern. Wie in den Figuren 4 bis 6
dargestellt, läßt das Entfernen des Etiketts 38 das Etikett 26
auf dem Deckel 18 zurück. Die jetzt freiliegende Oberseite des
Etiketts 26 kann sowohl das Produkt betreffende Informationen
angeben, etwa den Zustand einer in den Behälter zurückgelegten
belichteten Filmpatrone, als auch freie Flächen bereitstellen,
auf denen der Benutzer seine eigenen Informationen aufzeichnen
kann.
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Ein besonders vorteilhaftes Merkmal aller drei Etiketten 26, 32
und 38 ist, daß sie aus wiederverwertbarem Kunststoffmaterial
bestehen, das hinsichtlich der Wiederverwertbarkeit verträglich
ist mit dem wiederverwertbaren Kunststoffmaterial, wie z.B.
Polyethylen, aus dem der Behälter und der Deckel bestehen. Dieses
Merkmal gilt ebenso für die auf den anhaftenden Oberflächen der
Etiketten verwendeten Klebstoffe als auch für die auf ihren
informationstragenden Oberflächen verwendeten Tinten. Durch
dieses Merkmal kann die gesamte Verpackung (ohne das Produkt
darin) als Ganzes wiederverwertet werden, ohne zuvor die
Etiketten entfernen zu müssen.
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Beim Zusammensetzen der soeben beschriebenen Verpackung P wird
der endseitige Deckel 18, nachdem die Filmpatrone C in den
Behälter 10 durch dessen offenes oberes Ende 16 vollständig
eingeführt worden ist, zunächst am Ende 16 angebracht, um den
Behälter 10 zu verschließen. Unter Verwendung des nach außen
hervorstehenden Daumenvorsprungs 24 als Orientierungshilfe wird
der zusammengefügte Behälter mit Deckel dann in eine
vorbestimmte Winkelstellung bezüglich ihrer Längsachse A gebracht.
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Als nächstes wird, mit dem Behälter und dem Deckel in dieser
Stellung, das erste Etikett 26 klebend mit der äußeren
Stirnfläche 20 des Deckels verbunden und seine sich entgegengesetzt
erstreckenden abreißbaren Laschen 28 werden sodann nach unten
über entsprechende gegenüberliegende Teile der
Seitenwandaußenfläche 22 des Deckels und der Seitenwandaußenfläche 14 des
Behälters gefaltet und mit diesen straff verbunden, so daß das
Etikett 26 und die Laschen 28 in einer vorgewählten
Winkelstellung bezüglich des Daumenvorsprungs 24 befestigt sind. Bei der
dargestellten bevorzugten Ausführungsform ist diese Lage
derart, daß zumindest ein Hauptteil der auf dem Etikett 26
enthaltenen Information ohne weiteres aus einer im wesentlichen der
Richtung, in der der Vorsprung 24 von der Oberfläche 22 nach
außen hervorsteht, entgegengesetzten Richtung sichtbar ist und
die Laschen 28 haben vom Vorsprung 24 einen im wesentlichen
gleichen Abstand in Umfangsrichtung, d.h., der Vorsprung 24
befindet sich in Umfangsrichtung in der Mitte zwischen den
Laschen 28. Durch diese Ausrichtung führt jede nach oben
gerichtete auf den Vorsprung 24 ausgeübte Kraft zum Entfernen des
Deckels 18 zu im wesentlichen gleichen, nach oben gerichteten
Reißkräften auf die Laschen 28 an den Stellen, an denen diese
Laschen durch die kleinen Schlitze 30 geschwächt worden sind.
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Der nächste Schritt, währenddessen der Behälter und der Deckel
weiterhin in der zuvor erwähnten, vorbestimmten Stellung
gehalten werden, besteht darin, das zweite Etikett 32 an der
Seitenwandaußenfläche 14 des Behälters über den dort bereits
befestigten Laschen 28 und in der vorgenannten Winkelstellung zu
befestigen, in der zumindest ein Hauptteil der auf dem Etikett
32 enthaltenen Information aus einer Richtung sichtbar ist, die
im wesentlichen entgegengesetzt der Richtung ist, in der
Vorsprung 24 hervorsteht.
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Unter der Annahme, daß diese Information auf dem Etikett 32
symmetrisch wiedergegeben ist, würde diese Ausrichtung die
vertikale Mittellinie des Etiketts 32 genau gegenüber dem
Vorsprung 24 anordnen. Wie zuvor erwähnt, werden durch das
Anbringen des Etiketts 32 über den Laschen 28 diese noch haltbarer an
der Seitenwandung des Behälters befestigt.
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Der letzte Schritt, mit dem Behälter und dem Deckel weiterhin
in ihrer vorbestimmten Stellung, besteht darin, das dritte
Etikett 38 trennbar mit der nach oben gewandten Außenfläche des
ersten Etiketts 26 zu verbinden, wiederum in der zuvor
erwähnten Winkelstellung, so daß zumindest ein wesentlicher Teil der
von dem Etikett 38 getragenen Information aus der vorerwähnten
Richtung sichtbar ist, die derjenigen entgegengesetzt ist, in
der der Vorsprung 24 hervorsteht. Mit einem so ausgerichteten
Etikett 38 steht nach der in Fig. 4 abgebildeten bevorzugten
Ausführungsform die Zuglasche 40 am Umfang ungefähr in der
Mitte zwischen dem Daumenvorsprung 24 und der näheren der Laschen
28 radial nach außen vor.
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Wenn alle drei Etiketten 26, 32 und 38 in der gleichen,
vorgewählten Winkelstellung bezüglich des Daumenvorsprungs 24
aufgebracht sind, kann zumindest der Hauptteil der Information, die
auf jedem Etikett sichtbar ist, von einer Seite der Verpackung
gesehen werden, die sich im wesentlichen genau gegenüber dem
Daumenvorsprung 24 befindet, sofern der Behälter 10 und der
Deckel 18 in der erwünschten, vorbestimmten Winkelstellung
bezüglich ihrer Längsachse A gehalten werden. Ein besonders
nützlicher Vorteil dieser Anordnung wird aus der folgenden
Beschreibung einer ergänzenden Vorrichtung zum Ausstellen und
Abgeben einer Vielzahl solcher Filmpackungen ohne weiteres
ersichtlich werden.
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Fig. 8 veranschaulicht perspektivisch eine
Verkaufsstellen-Einrichtung D, die dazu konstruiert und eingerichtet ist, eine
Vielzahl von Produktverpackungen, wie beispielsweise die
obenstehend unter Bezugnahme auf Fig. 1 bis 7 beschriebene
Filmverpackung P, auszustellen und abzugeben.
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In ihrer dargestellten Ausführungsform umfaßt die Einrichtung D
eine Vielzahl aufrecht stehender Röhren 50, von denen jede
obere und untere offene Endbereiche 52 bzw. 54 und eine im
wesentlichen zylindrische Seitenwandung 56 mit einem darin
befindlichen Längsschlitz 58 hat, der sich zwischen den beiden
Endbereichen erstreckt. Jede Röhre 50 ist so aufgebaut, daß sie eine
Vielzahl von Filmverpackungen P gleitend aufnehmen kann, um
diese nacheinander durch Schwerkraft von dem oberen Endbereich
52 zum unteren Endbereich 54 zuzuführen. Jede Verpackung wird
durch das offene Ende des Bereichs 52 in einer solchen Lage
aufgenommen, daß ihr Enddeckel 18 nach oben zeigt, ihr
Daumenvorsprung 24 radial in einer ersten Richtung d1 in den Schlitz
58 vorsteht und daß zumindest ein Hauptteil der auf ihrem
Etikett 32 sichtbaren Information nach außen in eine zweite
Richtung d2 zeigt, die im wesentlichen der ersten Richtung d1, in
der der Vorsprung 24 vorsteht, entgegengesetzt ist.
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Die Einrichtung D umfaßt auch eine Einrichtung 60 zum Abstützen
jeder Röhre 50 in einer Lage, in der die zweite Richtung d2 im
wesentlichen mit einer zum Betrachten geeigneten
Darbietungsrichtung dd übereinstimmt. Wie in Fig. 8 gezeigt, ist eine
solche Einrichtung durch eine Teilumschließung 62 bereitgestellt,
die einander gegenüberliegende Seitenwände 64 und 66, eine
Rückwand 68, eine kurze Vorderwand 70 an ihrem oberen Ende,
eine vordere Verstrebung 72 und einen Boden 74 hat. Die zweite
Richtung d2, wie sie durch die Umschließung 62 vorgeben ist,
stimmt somit mit der gewünschten Darbietungsrichtung dd
überein, die sich von jeder Röhre 50 nach vorne erstreckt, während
der den Vorsprung aufnehmende Schlitz 58 darin nach hinten
zeigend angeordnet ist. Jede Röhre ist geneigt, wie ebenfalls
durch die Umschließung 62 vorgegeben, so daß ihr oberer
Endbereich 52 sich etwas hinter ihrem unteren Endbereich 54
befindet.
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In der dargestellten bevorzugten Ausführungsform ist die
zylindrische Seitenwandung 56 jeder Röhre im wesentlichen
durchsichtig, so daß zumindest der nach vorne zeigende Teil des Etiketts
32 auf jeder Verpackung in der Röhre durch sie hindurch
betrachtet werden kann.
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Wie aus den Figuren 8 und 11 ersehen werden kann, ist der
Schlitz 58 an seinem offenen Ende im oberen Endbereich 52 bei
jeder Röhre verbreitert oder trichterförmig erweitert, wie bei
76, um die Aufnahme der Daumenvorsprünge 24 der Verpackung zu
erleichtern.
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Die Einrichtung D umfaßt weiterhin eine Einrichtung 78,
benachbart dem unteren Endbereich 54 jeder Röhre, um die unterste der
darin befindlichen Verpackungen derart abzustützen, daß auf
diese Packung zum bequemen Entnehmen zugegriffen werden kann.
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Wie in Fig. 8 und 9 dargestellt, ist eine solche Einrichtung
durch ein im wesentlichen U-förmiges Bord 80 gebildet, das
unmittelbar unter dem offenen Ende jedes unteren Endbereichs 54
angeordnet ist und von dort nach vorne ragt. Indem es die
unterste Verpackung abstützt, dient das Bord 80 natürlich auch
dazu, alle anderen Verpackungen abzustützen, die über dieser
aufgestapelt sind. Es ist zu erkennen, daß die vordere Hälfte
jedes unteren Endbereichs 54 bis zu einer Höhe weggeschnitten
ist, die es erlaubt, daß die unterste Verpackung ohne weiteres
ergriffen und herausgenommen werden kann, worauf die über
dieser befindliche nächste Verpackung einfach nach unten gleitet,
um deren Platz einzunehmen.
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In der dargestellten Ausführungsform umfaßt die Darbietungs-
und Abgabeeinrichtung D ein Bündel von acht nahe beieinander
angeordneten Röhren mit einer vorderen und einer hinteren Reihe
von jeweils vier Röhren, die jeweils nebeneinander angeordnet
sind. Es ist zu erkennen, daß die U-förmigen Borde 80 unter den
vier Röhren in jeder Reihe als ein zusammenhängend gestaltetes
Stück ausgebildet sind. Es ist auch zu erkennen, daß die
hintere Röhrenreihe sich weiter nach unten erstreckt als die vordere
Reihe. Daher befinden sich sowohl die unteren Endbereiche 54
der hinteren Röhren als auch die zusammengefügten Borde 80
darunter hinreichend weit unter ihren Gegenstücken aus der
vorderen
Reihe, so daß die untersten Packungen der hinteren Reihe
zur Entnahme vollständig zugänglich sind.
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Während die Erfindung unter besonderer Bezugnahme auf ihre hier
dargestellte bevorzugte Ausführungsform ausführlich beschrieben
worden ist, ist es offensichtlich, daß Variationen und
Veränderungen innerhalb des Bereichs dieser Erfindung, wie sie durch
die folgenden Ansprüche festgelegt ist, ausgeführt werden
können.