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DE69105852T2 - Vorrichtung zum ausgeben von verpackungsbehältern. - Google Patents

Vorrichtung zum ausgeben von verpackungsbehältern.

Info

Publication number
DE69105852T2
DE69105852T2 DE69105852T DE69105852T DE69105852T2 DE 69105852 T2 DE69105852 T2 DE 69105852T2 DE 69105852 T DE69105852 T DE 69105852T DE 69105852 T DE69105852 T DE 69105852T DE 69105852 T2 DE69105852 T2 DE 69105852T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
tube
package
tubes
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end region
Prior art date
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Application number
DE69105852T
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English (en)
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DE69105852D1 (de
Inventor
Ronald Janssen
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Eastman Kodak Co
Original Assignee
Eastman Kodak Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Eastman Kodak Co filed Critical Eastman Kodak Co
Application granted granted Critical
Publication of DE69105852D1 publication Critical patent/DE69105852D1/de
Publication of DE69105852T2 publication Critical patent/DE69105852T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47FSPECIAL FURNITURE, FITTINGS, OR ACCESSORIES FOR SHOPS, STOREHOUSES, BARS, RESTAURANTS OR THE LIKE; PAYING COUNTERS
    • A47F1/00Racks for dispensing merchandise; Containers for dispensing merchandise
    • A47F1/04Racks or containers with arrangements for dispensing articles, e.g. by means of gravity or springs
    • A47F1/08Racks or containers with arrangements for dispensing articles, e.g. by means of gravity or springs dispensing from bottom

Landscapes

  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)
  • Freezers Or Refrigerated Showcases (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein das Aus- bzw. Abgeben von Verpackungen und insbesondere eine Vorrichtung zum Ausstellen und Abgeben einer Vielzahl von ein Produkt enthaltender Verpackungen.
  • Vorrichtungen zum Ausstellen und/oder Abgeben verschiedener Produkte oder produktenthaltender Verpackungen sind aus dem Stand der Technik gut bekannt. Veranschaulichende Beispiele können den folgenden Dokumenten entnommen werden:
  • Die EP-A-0 349 697 offenbart eine Ausstellungs- und Abgabevorrichtung für Süßigkeiten an Stielen, die aus einer dreieckigen Basis besteht, auf der ein Körper abgestützt ist, der aus einer Gruppe vieler Zylinder, die tangential zueinander und in einer halbkreisförmigen Stellung angeordnet sind, gebildet wird. Jeder dieser Zylinder hat in seinem unteren Teil ein Fenster mit kreisförmigem Querschnitt. Auf der rückseitigen Erzeugenden jedes Zylinders ist ein Fenster vorhanden. Der Hauptkörper wird in seinem oberen Teil durch einen selbstzentrierenden und mit einem Gelenk angelenkten Deckel abgeschlossen, der den Körper in einer der Basis ähnlichen Gestalt abschließt.
  • Die EP-A-0 345 680 offenbart eine Abgabevorrichtung für Verpakkungen, in der schachtelförmige Verpackungen senkrecht zu einem Schlitz ausgerichtet werden, der in der Röhre mit rechteckigem Querschnitt angebracht ist.
  • Das US-Patent Nr. 1 999 879 (Lee) offenbart eine Verpackung und eine Abgabevorrichtung für Flaschendeckel, die eine hohle zylindrische Röhre mit einem darin ausgebildeten Längsschlitz zum Aufnehmen eines Stapels ausgerichteter runder Deckel umfaßt, von denen jeder einen sich radial nach außen erstreckenden Vorsprung hat, der durch den Röhrenschlitz hervorragt, um den Dekkel zum richtigen Abgeben aus einem Ende der Röhre an eine zusammenwirkende Flaschenverschlußvorrichtung abzugeben.
  • Das US-Patent Nr. 2 212 129 (Rust) offenbart eine Dosenabgabevorrichtung, die eine vertikale hohlzylindrische Röhre mit einem breiten Längsschlitz auf ihrer nach vorne zeigenden Seite, um Etiketten darin gestapelter Dosen zu zeigen, und mit einer nach vorne zeigenden Öffnung im unteren Bereich aufweist, um die unterste Dose zu entnehmen.
  • Das US-Patent Nr. 3 265 245 (Harden) offenbart eine Abgabevorrichtung für Schlüsselrohlinge, die einen vertikalen Schacht zum Aufnehmen und Abgeben eines Stapels von Schlüsselrohlingen aufweist, wobei jeder Schlüsselrohling einen breiten Kopfbereich und einen schmalen langgestreckten Körper hat und der Schacht als zylindrische Röhre mit einem sich an ihrer Rückseite nach unten erstreckenden Längsschlitz und einer dem Schlitz gegenüberliegenden Öffnung im unteren Bereich ihrer Vorderseite ausgebildet ist, wobei der Kopfbereich jedes Schlüsselrohlings im Stapel innerhalb der zylindrischen Röhre angeordnet ist und sein Körper nach hinten durch den Schlitz hervorsteht, so daß das nach vorne zeigende Ende des untersten Kopfbereiches mit der vorderen Öffnung am Boden der Röhre ausgerichtet ist, um durch Eingriff eines durch diese Öffnung eingeführten Hauptschlüssels ausgeworfen zu werden.
  • Während Vorrichtungen zum Ausstellen und Abgeben von Produkten wie die oben beispielhaft dargestellten für ihren beabsichtigten Zweck ausgereicht haben mögen, besteht nun ein zunehmendes Bedürfnis nach einer effizienteren und bequemeren Vorrichtung, um im Handel Verpackungen, wie z.B. solche, die zum schützenden Umschließen lichtempfindlicher Produkte geeignet sind, auszustellen und auszugeben. Dieser Bedarf ist bisher nicht zufriedenstellend befriedigt worden.
  • Dementsprechend ist es ein vorrangiges Ziel dieser Erfindung, den oben beschriebenen Bedarf zu befriedigen. Dieses und andere Ziele sind mittels der hier beanspruchten Erfindung erreicht worden.
  • Die Erfindung ist insbesondere für eine Ausstellungs- und Abgabevorrichtung nützlich, die eine Vielzahl von ein Produkt umschließende Verpackungen enthält, wobei jede Verpackung einen im wesentlichen zylindrischen Behälter mit einem offenen Ende aufweist, das von einem passenden Enddeckel verschlossen wird, der daran abnehmbar angebracht ist, wobei der Deckel eine axial von dem offenen Ende abgewandte Stirnfläche und einen Daumenvorsprung hat, der von ihrem Umfang in einer ersten radial nach außen weisenden Richtung vorsteht, um das Abnehmen des Deckels von dem Ende zu erleichtern, wobei zumindest der Behälter oder der Deckel auf einer äußeren Oberfläche Produkthinweise hat, die im wesentlichen in eine zweite radial nach außen weisende Richtung zeigen, die der ersten Richtung im wesentlichen entgegengesetzt ist. Die Vorrichtung umfaßt (1) zumindest eine aufrechtstehende Röhre, die mit offenen oberen und unteren Endbereichen und einer im wesentlichen zylindrischen Seitenwandung mit einem darin befindlichen Längsschlitz, der sich zwischen den Endbereichen erstreckt, wobei die Röhre so aufgebaut ist, daß sie die Vielzahl von Verpackungen gleitend durch den oberen Endbereich aufnimmt, um sie nacheinander durch Schwerkraft dem unteren Endbereich zuzuführen, wobei die Deckelstirnfläche jeder Verpackung im wesentlichen nach oben zeigt, ihr Daumenvorsprung in der ersten Richtung in den Schlitz hineinragt und ihre Produkthinweise allgemein in die der ersten Richtung im wesentlichen gegenüberliegende zweite Richtung zeigen; (2) eine Röhrenabstützung zum Abstützen der aufrechtstehenden Röhren in einer Lage, in der der Vorsprung nach hinten in der ersten Richtung in den Schlitz hineinragt und die Hinweise aus einer zum Betrachten geeigneten Ausstellungsposition im wesentlichen nach vorne in die zweite Richtung zeigen; und (3) eine Verpakkungsabstützung unter dem unteren Endbereich der Röhre, um die unterste Verpackung in einer Abgabestellung zu halten, die zum Entnehmen aus der Vorrichtung geeignet ist.
  • Die Erfindung sowie ihre Ziele und ihre Vorzüge werden aus der im folgenden gegebenen ausführlichen Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform besser ersichtlich.
  • In der folgenden ausführlichen Beschreibung der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird auf die begleitenden Zeichnungen Bezug genommen, in denen gleiche Bezugszeichen gleiche Bestandteile bezeichnen, und in denen:
  • Fig. 1 eine auseinandergezogene, räumliche Darstellung einer Packung ist, die gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung aufgebaut und ausgestattet ist, um eine Patrone photographischen Rollfilms schützend zu umschließen;
  • Fig. 2 eine räumliche Darstellung des zusammengebauten Zustands der in Fig. 1 gezeigten Filmverpackung ist;
  • Fig. 3 eine teilweise aufgebrochene Seitenansicht der in Fig. 2 gezeigten Filmverpackung ist;
  • Fig. 4 eine Draufsicht der in Fig. 3 gezeigten Filmverpakkung ist, die zeigt, wie ein darauf befindliches äußeres Deckeletikett abgezogen wird und einen Teil eines darunter befindlichen inneren Deckeletiketts freilegt;
  • Fig. 5 eine Fig. 4 ähnliche Draufsicht ist, die etwas ver größert das innere Deckeletikett darstellt, das verbleibt, nachdem das äußere Deckeletikett entfernt worden ist;
  • Fig. 6 eine räumliche Darstellung der in Fig. 5 gezeigten Filmverpackung ist, die zeigt, wie ein darauf befindliches äußeres seitliches Etikett abgezogen wird und ein darunter befindliches inneres seitliches Etikett freilegt;
  • Fig. 7 eine vergrößerte Teilansicht des eingekreisten Be reichs aus Fig. 6 ist, die jedoch eine abgewandelte Ausführung der dort gezeigten seitlichen Etiketten darstellt;
  • Fig. 8 eine räumliche Darstellung einer Vorrichtung ist, die dazu gebaut und eingerichtet ist, eine Vielzahl von Produktverpackungen, wie z.B. die in Fig. 1 bis 7 gezeigte Filmverpackung, auszustellen und abzugeben;
  • Fig. 9 eine vergrößerte Teil-Vorderansicht der in Fig. 8 dargestellten Ausstellungs- und Abgabevorrichtung ist;
  • Fig. 10 ein Querschnitt entlang der Linie 10-10 in Fig. 9 ist, der innere Einzelheiten der dort dargestellten Vorrichtung zeigt; und
  • Fig. 11 eine vergrößerte räumliche Abschnittdarstellung der in Fig. 8 dargestellten Vorrichtung von oben ist, die weitere Einzelheiten derselben zeigt.
  • Da bestimmte Abschnitte der Produktverpackungsanordnungen, der Verfahren, um sie zusammenzusetzen und der Vorrichtungen, um sie auszustellen und abzugeben, gut bekannt sind, ist die folgende Beschreibung insbesondere auf diejenigen Bestandteile und Schritte gerichtet, welche die Erfindung bilden, direkt mit ihr zusammenwirken oder besonders mit ihr in Beziehung stehen. Bestandteile und Schritte, die hier nicht ausdrücklich gezeigt oder beschrieben sind, können aus den im einschlägigen Stand der Technik bekannten entnommen werden.
  • Fig. 1 veranschaulicht in einer auseinandergezogenen räumlichen Darstellung eine Verpackung P, die gemäß der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung aufgebaut und ausgestattet ist, um eine Patrone C eines photographischen Rollfilms F schützend zu umschließen, etwa einen Farbbilder-Film im beliebten 35 mm-Format.
  • Die Verpackung P umfaßt einen im wesentlichen zylindrischen oder dosenförmigen Behälter 10, der ein geschlossenes unteres Ende 12, eine äußere Seitenwandoberfläche 14 und ein offenes oberes Ende 16 hat, durch das die Filmpatrone C eingeführt und herausgenommen werden kann. Ein Verschluß in Gestalt eines passenden, endseitigen Deckels 18, der in lichtdichter Weise enganliegend über und um das Ende 16 paßt, kann am Ende 16 angebracht und von ihm entfernt werden, um den Behälter 10 zu schließen bzw. zu öffnen. Der Behälter 10 und der Deckel 18 bestehen jeweils aus einem undurchsichtigen Kunststoffmaterial, wie z.B. Polyethylen, das ohne Schwierigkeiten wiederverwertbar ist. Der Deckel 18 hat eine im wesentlichen runde Stirnwandaußenfläche 20 und eine davon herabhängende äußere Umfangsseitenfläche 22 wie in Fig. 2 bis 4 gezeigt ist. Von einer Seite der Umfangsseitenfläche 22 steht ein Daumenvorsprung 24 radial nach außen hervor, um ein Wegdrücken des Deckels 18 vom Ende 16 zu erleichtern, und um anderen wichtigen Zwecken zu dienen, die untenstehend beschrieben werden.
  • Ein erstes Etikett 26, das hauptsächlich rund gestaltet ist, umfaßt ein Paar länglicher, flexibler und leicht zerreißbarer Laschen 28 die sich je von gegenüberliegenden Seiten des Etiketts erstrecken und von dort nach unten gebogen sind, wie aus Fig. 1 ersichtlich ist. Das Etikett 26 ist klebend an der Stirnwandaußenfläche 20 des Deckels 18 befestigt, während die Laschen 28 über die entsprechenden Seiten der äußeren Umfangsseitenfläche 22 des Deckels 18 geschlagen und an ihnen befestigt sind. Die Laschen 28 werden dann, wie in Fig. 3 gezeigt, straff an entsprechenden gegenüberliegenden Seiten der äußeren Umfangsseitenfläche 14 des Behälters 10 befestigt, wobei der Deckel fest mit dem oberen Ende 16 des Behälters verbunden ist. Jede Lasche 28 hat, wie in Fig. 2 und 3 gezeigt, einen kleinen Schlitz 30 an ungefähr der Stelle, an der sich die Lasche vom Deckel trennt, um die Lasche einfacher abreißbar zu gestalten, wenn der Deckel zum Öffnen des Behälters nach oben gedrückt wird. Fig. 6 zeigt eine so abgerissene Lasche.
  • Ein zweites, im wesentlichen rechteckiges Etikett 32 ist über den abreißbaren Laschen 28 klebend an der äußeren Umfangsseitenfläche 14 des Behälters 10 verbunden, wodurch die Laschen noch haltbarer an der Seitenwand des Behälters befestigt werden. Das Etikett 32 umfaßt innere und äußere blattartige Abschnitte 34 bzw. 36, die im wesentlichen von gleicher Form und Größe und genau passend zusammengefügt sind. Der innere Abschnitt 34 hat ein erstes bzw. zweites Ende 34a bzw. 34b, eine innere Oberfläche 34i, die der Seitenwandoberfläche 14 zugekehrt und mit dieser klebend verbunden ist, und eine äußere Oberfläche 34o, die von der Oberfläche 14 abgekehrt ist. Der darübergelegte äußere Abschnitt 36 hat entsprechende erste bzw. zweite Enden 36a bzw. 36b, eine innere Oberfläche 36i, die der äußeren Oberfläche 34o des inneren Abschnitts zugekehrt und mit dieser trennbar verbunden ist, und eine äußere Oberfläche 36o, die von dem inneren Abschnitt abgekehrt ist. Auf der äußeren Oberfläche 34o des inneren Abschnitts und den inneren und äußeren Oberflächen 36i und 36o des äußeren Abschnitts befinden sich jeweils Informationen über das Produkt. Eine solche auf der äußeren Oberfläche 36o wiedergegebene Information ist vollständig sichtbar, wenn der innere und der äußere Abschnitt, wie in Fig. 2 und 3 gezeigt, genau passend zusammengefügt sind. Um solche Informationen auf den Oberflächen 34o und 36i sichtbar zu machen, kann der äußere Abschnitt 36 zumindest teilweise vom inneren Abschnitt 34 getrennt werden. Daher kann der äußere Abschnitt 36 beginnend von seinem ersten Ende 36a ohne Schwierigkeiten vom inneren Abschnitt 34 hin zu seinem zweiten Ende 36b abgezogen werden, er ist jedoch an seinem zweiten Ende haltbar an dem inneren Abschnitt befestigt, um zu verhindern, daß der äußere Abschnitt vollständig entfernt wird. Die Figuren 6 und 7 zeigen den äußeren Abschnitt 36 vom inneren Abschnitt 34 bis nahezu zu ihren zusammengefügten zweiten Enden 34b und 36b abgezogen. Im Einklang mit dem Ziel, den äußeren Abschnitt auf dem Behälter zu halten, ist seine innere Oberfläche 36i trennbar wieder mit der Oberfläche 34o verbindbar, wenn sie wieder auf diese aufgelegt wird, nachdem sie abgezogen worden ist, um die darauf befindliche Produktinformation anzusehen. Vorzugsweise ist das Etikett 32 durch zwei getrennte, blattartige, den inneren und äußeren Abschnitt 34 und 36 aufweisende Elemente von gleicher Form und Größe gebildet, die wie oben erwähnt in eine passend zusammengefügte aneinanderliegende Lage gebracht sind und an ihren zweiten Enden 34b und 36b haltbar befestigt sind. Wahlweise kann das Etikett 32 als ein einstückiges blattartiges Element ausgebildet sein, das an einer mittigen Faltlinie desselben übereinander gefaltet ist, welche die verbundenen zweiten Enden 34b und 36b seiner passend zusammengefügten inneren und äußeren Abschnitte gleicher Form und Größe festlegt, wie teilweise in Fig. 7 gezeigt ist.
  • Ein drittes, überwiegend rundes Etikett 38 ist trennbar mit der Oberseite des ersten Etiketts 26 verbunden. Mit Hilfe einer randseitigen Zuglasche 40 kann das Etikett 38, wie in Fig. 4 dargestellt, ohne Schwierigkeiten vom Etikett 26 abgezogen werden, und es kann wieder mit einer anderen Oberfläche verbunden werden, etwa mit einer Außenfläche der Kamera des Benutzers, um den Benutzer als Merkzeichen an das spezielle, aus dem Behälter herausgenommene Produkt zu erinnern. Wie in den Figuren 4 bis 6 dargestellt, läßt das Entfernen des Etiketts 38 das Etikett 26 auf dem Deckel 18 zurück. Die jetzt freiliegende Oberseite des Etiketts 26 kann sowohl das Produkt betreffende Informationen angeben, etwa den Zustand einer in den Behälter zurückgelegten belichteten Filmpatrone, als auch freie Flächen bereitstellen, auf denen der Benutzer seine eigenen Informationen aufzeichnen kann.
  • Ein besonders vorteilhaftes Merkmal aller drei Etiketten 26, 32 und 38 ist, daß sie aus wiederverwertbarem Kunststoffmaterial bestehen, das hinsichtlich der Wiederverwertbarkeit verträglich ist mit dem wiederverwertbaren Kunststoffmaterial, wie z.B. Polyethylen, aus dem der Behälter und der Deckel bestehen. Dieses Merkmal gilt ebenso für die auf den anhaftenden Oberflächen der Etiketten verwendeten Klebstoffe als auch für die auf ihren informationstragenden Oberflächen verwendeten Tinten. Durch dieses Merkmal kann die gesamte Verpackung (ohne das Produkt darin) als Ganzes wiederverwertet werden, ohne zuvor die Etiketten entfernen zu müssen.
  • Beim Zusammensetzen der soeben beschriebenen Verpackung P wird der endseitige Deckel 18, nachdem die Filmpatrone C in den Behälter 10 durch dessen offenes oberes Ende 16 vollständig eingeführt worden ist, zunächst am Ende 16 angebracht, um den Behälter 10 zu verschließen. Unter Verwendung des nach außen hervorstehenden Daumenvorsprungs 24 als Orientierungshilfe wird der zusammengefügte Behälter mit Deckel dann in eine vorbestimmte Winkelstellung bezüglich ihrer Längsachse A gebracht.
  • Als nächstes wird, mit dem Behälter und dem Deckel in dieser Stellung, das erste Etikett 26 klebend mit der äußeren Stirnfläche 20 des Deckels verbunden und seine sich entgegengesetzt erstreckenden abreißbaren Laschen 28 werden sodann nach unten über entsprechende gegenüberliegende Teile der Seitenwandaußenfläche 22 des Deckels und der Seitenwandaußenfläche 14 des Behälters gefaltet und mit diesen straff verbunden, so daß das Etikett 26 und die Laschen 28 in einer vorgewählten Winkelstellung bezüglich des Daumenvorsprungs 24 befestigt sind. Bei der dargestellten bevorzugten Ausführungsform ist diese Lage derart, daß zumindest ein Hauptteil der auf dem Etikett 26 enthaltenen Information ohne weiteres aus einer im wesentlichen der Richtung, in der der Vorsprung 24 von der Oberfläche 22 nach außen hervorsteht, entgegengesetzten Richtung sichtbar ist und die Laschen 28 haben vom Vorsprung 24 einen im wesentlichen gleichen Abstand in Umfangsrichtung, d.h., der Vorsprung 24 befindet sich in Umfangsrichtung in der Mitte zwischen den Laschen 28. Durch diese Ausrichtung führt jede nach oben gerichtete auf den Vorsprung 24 ausgeübte Kraft zum Entfernen des Deckels 18 zu im wesentlichen gleichen, nach oben gerichteten Reißkräften auf die Laschen 28 an den Stellen, an denen diese Laschen durch die kleinen Schlitze 30 geschwächt worden sind.
  • Der nächste Schritt, währenddessen der Behälter und der Deckel weiterhin in der zuvor erwähnten, vorbestimmten Stellung gehalten werden, besteht darin, das zweite Etikett 32 an der Seitenwandaußenfläche 14 des Behälters über den dort bereits befestigten Laschen 28 und in der vorgenannten Winkelstellung zu befestigen, in der zumindest ein Hauptteil der auf dem Etikett 32 enthaltenen Information aus einer Richtung sichtbar ist, die im wesentlichen entgegengesetzt der Richtung ist, in der Vorsprung 24 hervorsteht.
  • Unter der Annahme, daß diese Information auf dem Etikett 32 symmetrisch wiedergegeben ist, würde diese Ausrichtung die vertikale Mittellinie des Etiketts 32 genau gegenüber dem Vorsprung 24 anordnen. Wie zuvor erwähnt, werden durch das Anbringen des Etiketts 32 über den Laschen 28 diese noch haltbarer an der Seitenwandung des Behälters befestigt.
  • Der letzte Schritt, mit dem Behälter und dem Deckel weiterhin in ihrer vorbestimmten Stellung, besteht darin, das dritte Etikett 38 trennbar mit der nach oben gewandten Außenfläche des ersten Etiketts 26 zu verbinden, wiederum in der zuvor erwähnten Winkelstellung, so daß zumindest ein wesentlicher Teil der von dem Etikett 38 getragenen Information aus der vorerwähnten Richtung sichtbar ist, die derjenigen entgegengesetzt ist, in der der Vorsprung 24 hervorsteht. Mit einem so ausgerichteten Etikett 38 steht nach der in Fig. 4 abgebildeten bevorzugten Ausführungsform die Zuglasche 40 am Umfang ungefähr in der Mitte zwischen dem Daumenvorsprung 24 und der näheren der Laschen 28 radial nach außen vor.
  • Wenn alle drei Etiketten 26, 32 und 38 in der gleichen, vorgewählten Winkelstellung bezüglich des Daumenvorsprungs 24 aufgebracht sind, kann zumindest der Hauptteil der Information, die auf jedem Etikett sichtbar ist, von einer Seite der Verpackung gesehen werden, die sich im wesentlichen genau gegenüber dem Daumenvorsprung 24 befindet, sofern der Behälter 10 und der Deckel 18 in der erwünschten, vorbestimmten Winkelstellung bezüglich ihrer Längsachse A gehalten werden. Ein besonders nützlicher Vorteil dieser Anordnung wird aus der folgenden Beschreibung einer ergänzenden Vorrichtung zum Ausstellen und Abgeben einer Vielzahl solcher Filmpackungen ohne weiteres ersichtlich werden.
  • Fig. 8 veranschaulicht perspektivisch eine Verkaufsstellen-Einrichtung D, die dazu konstruiert und eingerichtet ist, eine Vielzahl von Produktverpackungen, wie beispielsweise die obenstehend unter Bezugnahme auf Fig. 1 bis 7 beschriebene Filmverpackung P, auszustellen und abzugeben.
  • In ihrer dargestellten Ausführungsform umfaßt die Einrichtung D eine Vielzahl aufrecht stehender Röhren 50, von denen jede obere und untere offene Endbereiche 52 bzw. 54 und eine im wesentlichen zylindrische Seitenwandung 56 mit einem darin befindlichen Längsschlitz 58 hat, der sich zwischen den beiden Endbereichen erstreckt. Jede Röhre 50 ist so aufgebaut, daß sie eine Vielzahl von Filmverpackungen P gleitend aufnehmen kann, um diese nacheinander durch Schwerkraft von dem oberen Endbereich 52 zum unteren Endbereich 54 zuzuführen. Jede Verpackung wird durch das offene Ende des Bereichs 52 in einer solchen Lage aufgenommen, daß ihr Enddeckel 18 nach oben zeigt, ihr Daumenvorsprung 24 radial in einer ersten Richtung d1 in den Schlitz 58 vorsteht und daß zumindest ein Hauptteil der auf ihrem Etikett 32 sichtbaren Information nach außen in eine zweite Richtung d2 zeigt, die im wesentlichen der ersten Richtung d1, in der der Vorsprung 24 vorsteht, entgegengesetzt ist.
  • Die Einrichtung D umfaßt auch eine Einrichtung 60 zum Abstützen jeder Röhre 50 in einer Lage, in der die zweite Richtung d2 im wesentlichen mit einer zum Betrachten geeigneten Darbietungsrichtung dd übereinstimmt. Wie in Fig. 8 gezeigt, ist eine solche Einrichtung durch eine Teilumschließung 62 bereitgestellt, die einander gegenüberliegende Seitenwände 64 und 66, eine Rückwand 68, eine kurze Vorderwand 70 an ihrem oberen Ende, eine vordere Verstrebung 72 und einen Boden 74 hat. Die zweite Richtung d2, wie sie durch die Umschließung 62 vorgeben ist, stimmt somit mit der gewünschten Darbietungsrichtung dd überein, die sich von jeder Röhre 50 nach vorne erstreckt, während der den Vorsprung aufnehmende Schlitz 58 darin nach hinten zeigend angeordnet ist. Jede Röhre ist geneigt, wie ebenfalls durch die Umschließung 62 vorgegeben, so daß ihr oberer Endbereich 52 sich etwas hinter ihrem unteren Endbereich 54 befindet.
  • In der dargestellten bevorzugten Ausführungsform ist die zylindrische Seitenwandung 56 jeder Röhre im wesentlichen durchsichtig, so daß zumindest der nach vorne zeigende Teil des Etiketts 32 auf jeder Verpackung in der Röhre durch sie hindurch betrachtet werden kann.
  • Wie aus den Figuren 8 und 11 ersehen werden kann, ist der Schlitz 58 an seinem offenen Ende im oberen Endbereich 52 bei jeder Röhre verbreitert oder trichterförmig erweitert, wie bei 76, um die Aufnahme der Daumenvorsprünge 24 der Verpackung zu erleichtern.
  • Die Einrichtung D umfaßt weiterhin eine Einrichtung 78, benachbart dem unteren Endbereich 54 jeder Röhre, um die unterste der darin befindlichen Verpackungen derart abzustützen, daß auf diese Packung zum bequemen Entnehmen zugegriffen werden kann.
  • Wie in Fig. 8 und 9 dargestellt, ist eine solche Einrichtung durch ein im wesentlichen U-förmiges Bord 80 gebildet, das unmittelbar unter dem offenen Ende jedes unteren Endbereichs 54 angeordnet ist und von dort nach vorne ragt. Indem es die unterste Verpackung abstützt, dient das Bord 80 natürlich auch dazu, alle anderen Verpackungen abzustützen, die über dieser aufgestapelt sind. Es ist zu erkennen, daß die vordere Hälfte jedes unteren Endbereichs 54 bis zu einer Höhe weggeschnitten ist, die es erlaubt, daß die unterste Verpackung ohne weiteres ergriffen und herausgenommen werden kann, worauf die über dieser befindliche nächste Verpackung einfach nach unten gleitet, um deren Platz einzunehmen.
  • In der dargestellten Ausführungsform umfaßt die Darbietungs- und Abgabeeinrichtung D ein Bündel von acht nahe beieinander angeordneten Röhren mit einer vorderen und einer hinteren Reihe von jeweils vier Röhren, die jeweils nebeneinander angeordnet sind. Es ist zu erkennen, daß die U-förmigen Borde 80 unter den vier Röhren in jeder Reihe als ein zusammenhängend gestaltetes Stück ausgebildet sind. Es ist auch zu erkennen, daß die hintere Röhrenreihe sich weiter nach unten erstreckt als die vordere Reihe. Daher befinden sich sowohl die unteren Endbereiche 54 der hinteren Röhren als auch die zusammengefügten Borde 80 darunter hinreichend weit unter ihren Gegenstücken aus der vorderen Reihe, so daß die untersten Packungen der hinteren Reihe zur Entnahme vollständig zugänglich sind.
  • Während die Erfindung unter besonderer Bezugnahme auf ihre hier dargestellte bevorzugte Ausführungsform ausführlich beschrieben worden ist, ist es offensichtlich, daß Variationen und Veränderungen innerhalb des Bereichs dieser Erfindung, wie sie durch die folgenden Ansprüche festgelegt ist, ausgeführt werden können.

Claims (5)

1. Ausstellungs- und Abgabevorrichtung (D) mit einer Vielzahl von Produktverpackungen (P), wobei jede Verpackung (P) einen im wesentlichen zylindrischen Behälter (10) mit einem offenen Ende (16) aufweist, das von einem passenden Enddeckel (18) verschlossen ist, der daran abnehmbar angebracht ist, wobei der Deckel (18) eine vom offenen Ende (16) axial abgewandte Stirnfläche (20) und einen Daumenvorsprung (24) hat, der von ihrem Umfang (22) in einer ersten radial nach außen weisenden Richtung vorsteht, um das Abnehmen des Deckels vom Ende (16) zu erleichtern, wobei zumindest der Behälter (10) oder der Deckel (18) auf einer äußeren Oberfläche (14 oder/und 20, 22) Produkthinweise (32 oder/und 26) hat, die im wesentlichen in eine zweite radial nach außen weisende Richtung zeigen, die der ersten Richtung im wesentlichen entgegengesetzt ist, wobei die Vorrichtung (D) aufweist; zumindest eine aufrechtstehende Röhre (50) mit offenen oberen und unteren Endbereichen (52 und 54) und einer im wesentlichen zylindrischen Seitenwandung (56) mit einem darin befindlichen Längsschlitz (58), der sich zwischen den Endbereichen (52 und 54) erstreckt, wobei die Röhre (50) so aufgebaut ist, daß sie die Vielzahl von Verpackungen (P) gleitend durch den oberen Endbereich (52) aufnimmt, um sie nacheinander durch Schwerkraft dem unteren Endbereich (54) zuzuführen, wobei die Deckelstirnfläche (20) jeder Verpackung (P) im wesentlichen nach oben zeigt, ihr Daumenvorsprung (24) in der ersten Richtung in den Schlitz (58) hineinragt und ihre Produkthinweise (32 oder/und 26) allgemein in die der ersten Richtung im wesentlichen gegenüberliegende zweite Richtung zeigen; eine Röhrenabstützung (60) zum Abstützen der aufrechtstehenden Röhre (50) in einer Lage, in der der Vorsprung (24) nach hinten (d1) in der ersten Richtung in den Schlitz (58) hineinragt und die Hinweise (32 oder/und 26) aus einer zum Betrachten geeigneten Ausstellungsposition im wesentlichen nach vorne (d2) in die zweite Richtung zeigen; und eine Verpackungsabstützung (78) unterhalb des unteren Endbereichs (54) der Röhre, um die unterste der Verpackungen (P) in einer Abgabeposition zu halten, die zum Entnehmen aus der Vorrichtung (D) geeignet ist.
2. Ausstellungs- und Abgabevorrichtung (D) nach Anspruch 1, bei der der Schlitz (58) im oberen Endbereich (52) erweitert (76) ist, um die Aufnahme des Vorsprungs (24) jeder Packung (P) zu erleichtern.
3. Ausstellungs- und Abgabevorrichtung (D) nach Anspruch 2, bei der zumindest ein nach vorne gewandter Bereich der Seitenwandung (56) der Röhre im wesentlichen transparent ist, so daß durch sie die Hinweise (32 oder/und 26) in der Ausstellungsposition sichtbar sind.
4. Ausstellungs- und Abgabevorrichtung (D) nach Anspruch 3, bei der die Röhre (50) geneigt ist, so daß sich ihr oberer Endbereich (52) etwas hinter dem unteren Endbereich (54) befindet, um die Ausstellungsposition zum Betrachten der Hinweise (32 oder/und 26) geeigneter zu machen und um die Abgabeposition zum Entnehmen der untersten Verpackung (P) geeigneter zu machen.
5. Ausstellungs- und Abgabevorrichtung (D) nach Anspruch 4, bei der zumindest eine aufrechtstehende Röhre (50) vordere und hintere Paare davon (50, 50 und 50, 50) umfaßt, wobei das vordere Paar (50, 50) eine erste und eine zweite Röhre (50 und 50) aufweist, die dicht nebeneinander angeordnet sind, und wobei die Verpackungsabstützung (78) unter dem unteren Endbereich (54) der ersten Röhre (50) neben der Verpackungsabstützung (78) unter dem unteren Endbereich (54) der zweiten Röhre (50) angeordnet ist, das hintere Paar (50, 50) eine dritte und eine vierte Röhre (50 und 50) umfaßt, die dicht nebeneinander angeordnet sind, wobei die Verpackungsabstützung (78) unter dem unteren Endbereich (54) der dritten Röhre (50) neben der Verpakkungsabstützung (78) unter dem unteren Endbereich (54) der vierten Röhre (50) angeordnet ist, das vordere Paar (50, 50) vor (dd) dem hinteren Paar (50, 50) gelegen ist, wobei die erste bzw. zweite Röhre (50 und 50) vor der dritten bzw. vierten Röhre (50 und 50) angeordnet ist, und wobei die Verpackungsabstützungen (78 und 78) unter den unteren Endbereichen (54 und 54) der ersten und zweiten Röhre (50 und 50) jeweils über den Verpackungsabstützungen (78 und 78) unter den unteren Endbereichen (54 und 54) der dritten und vierten Röhre (50 und 50) angeordnet sind, wodurch die unterste Verpackung (P) in jeder der Röhren (50, 50, 50, 50) in einer Abgabeposition gehalten wird, die für eine Entnahme aus der Vorrichtung (D) geeignet ist.
DE69105852T 1990-02-20 1991-02-19 Vorrichtung zum ausgeben von verpackungsbehältern. Expired - Fee Related DE69105852T2 (de)

Applications Claiming Priority (2)

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US07/482,149 US5000344A (en) 1990-02-20 1990-02-20 Package dispenser
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