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Gebiet der
Erfindung
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Die
Erfindung betrifft absorbierende Gegenstände. Absorbierende Gegenstände werden
im Allgemeinen im Schrittbereich getragen und können in Form eines absorbierenden
Kleidungsstücks
oder eines Einsatzes zur Verwendung in einem Kleidungsstück ausgebildet
sein. Beispiele von absorbierenden Gegenständen umfassen Damenbinden,
Windeln, Inkontinenzpads etc.. Derartige Gegenstände umfassen einen Absorptionskern,
der in der Lage ist, ein großes
Volumen von menschlichen Exsudaten zu absorbieren. Die Erfindung
betrifft insbesondere Damenbinden.
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Hintergrund
der Erfindung
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Damenbinden
umfassen im Allgemeinen eine Oberlage, die nahe des Trägers getragen
wird. Die Oberlage ist durchlässig,
um Körperfluiden
zu gestatten, durch sie hindurchzudringen. Die Flüssigkeiten,
die durch die Oberlage dringen, werden in einem Absorptionskern
absorbiert, der unterhalb der Oberlage liegt. Um die Kleidung des
Trägers
zu schützen, wird
eine undurchlässige
Decklage vorgesehen, die den Durchgang an Körperfluiden verhindert.
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Viele
Damenbinden weisen eine im Wesentlichen ebene Form auf. Damit sie
der Körperform
des Trägers
besser passen, wurde jedoch vorgeschlagen, eine dreidimensionale
Form vorzusehen, die einen Höcker
umfasst, so dass ein Mittelabschnitt relativ zum umgebenden Abschnitt
aus der Ebene in Richtung des Trägers
erhaben ist. Der Höcker
ist dazu gedacht, dass sich die Damenbinde enger an die Form des
Trägers
anpassen kann und um eine verbesserte Absorptionsfähigkeit
im Benetzungsbereich bereitzustellen. Insbesondere sollte sich die Damenbinde
kontinuierlich an die Form des Trägers anpassen, selbst wenn
der Träger
unterschiedliche Positionen einnimmt oder unterschiedliche Aktivitäten betreibt.
Ein Beispiel einer derartigen höckerförmigen Damenbinde
wird durch die WO-A-95 27457 gelehrt. Gemäß der Lehre dieses Dokuments
wird eine Damenbinde mit einem Hubelement versehen, um ein mittleres
Kernsegment in Richtung einer Position zu beaufschlagen, in der
das mittlere Segment relativ zu den Seitensegmenten erhaben ist.
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Nicht
alle Träger
empfinden das Vorkommen eines erhabenen Mittelsegments als komfortabel.
Bei gewissen Aktivitäten,
z.B. Radfahren, kann eine derartige dreidimensionale Form als nicht
komfortabel empfunden werden. Auch kann das äußere Erscheinungsbild eines
derart erhabenen Mittelsegments ein Schamgefühl beim Verwender auslösen und
folglich nicht für
alle Träger
akzeptabel sein.
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Ein
bekannter absorbierender Gegenstand mit einem erhabenen Abschnitt
ist in der EP-A-O 681 819 beschrieben. Gemäß diesem Dokument kann ein
im Wesentlichen ebener absorbierender Gegenstand mit einem einzigen
längs laufenden
erhabenen Abschnitt entlang eines Abschnitts seiner Mittellinie in
Form einer längs
laufenden Falte versehen sein, mit der der Gegenstand vor der Verwendung
versehen wird. Die Falte wird mittels eines Klebemittels, das auf
den Innenabschnitten des Faltbereichs aufgebracht ist, in der erhabenen
Position gehalten.
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Ein
weiterer absorbierender Gegenstand ist aus der WO 96/41602 bekannt,
die ein absorbierendes Produkt mit einem Kern beschreibt, der einen Mittelabschnitt
und zwei Seitenabschnitte aufweist. Diese Seitenabschnitte können nach
innen gedrückt werden,
so dass sie unter dem Mittelabschnitt liegen, wodurch ein Vorsprung
auf der oberen Fläche
des Kerns gebildet wird. Die Seitenabschnitte werden aufgrund einer
Querkraft, die durch einen Träger
kontinuierlich auf das Produkt ausgeübt wird, in ihrer Position
unter dem Mittelabschnitt gehalten. Sobald diese Kraft entfällt, erhält das Produkt
wieder seine ursprüngliche
Form.
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Ein
weiterer absorbierender Gegenstand ist durch die
US 3,183,909 bekannt, die eine Damenbinde
beschreibt, welche ein Hauptfluidabsorptionselement umfasst, auf
dessen Oberseite ein zweites Absorptionselement angebracht und darüberliegend
angeordnet ist. Im Gebrauch kann das zweite Absorptionselement in
einem ebenen Aufbau verbleiben oder es kann zu einem rippenähnlichen
Aufbau nach oben gefaltet werden und von einem Träger halb-innerhalb getragen
werden.
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Zusammenfassung
der Erfindung
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Gemäß der Erfindung
wird ein absorbierender Gegenstand gemäß Patentanspruch 1 geschaffen.
Weitere bevorzugte Merkmale der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis
14 definiert.
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Eine
Vorrichtung gemäß der Erfindung
gestattet es dem Verwender, die Form zu wählen, in der der Gegenstand
zu verwenden ist. Die erste Form weist einen erhabenen Abschnitt
auf, um so eine höckerähnliche
Form zu bilden, während
die zweite Form zum Verwender eine im Wesentlichen ebene Form darstellt.
Somit kann der absorbierende Gegenstand in einer Situation in der
ersten Form verwendet werden, in der ein besserer Sitz am Träger erzielt
werden kann. In einer anderen Situation kann der absorbierende Gegenstand
in der zweiten Form verwendet werden, die in dieser Situation einen
größeren Komfort
bietet.
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Eine
uneingeschränkte
Form ist eine Form, die der absorbierende Gegenstand beibehalten
wird, wenn die Kraft entfällt,
die den Gegenstand in diese Form verändert hat.
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Wenn
hier Bezug genommen wird auf eine Längsrichtung, ist dies als eine
Richtung entlang der größten Dimension
des Gegenstandes zu verstehen. Eine Vertikalrichtung ist als eine
Richtung senkrecht zur Längsrichtung
und in einer Richtung von der Decklage zur Oberlage zu verstehen,
so dass im Falle einer Damenbinde die Vertikalrichtung im Gebrauch
zum urogenitalen Bereich des Körpers
verläuft.
Eine Querrichtung ist eine Richtung senkrecht zu sowohl der Längs- als
auch der Vertikalrichtung. Unter einem Querschnitt versteht sich
ein Schnitt in einer Ebene, die im Wesentlichen senkrecht zur Längsrichtung
verläuft.
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Obwohl
sie in Bezug auf eine Damenbinde beschrieben wird, kann die Erfindung
auf alle Formen von absorbierenden Gegenständen übertragen werden, bei denen
es gewünscht
ist, eine Form zu schaffen, die dem Körper des Trägers passt, insbesondere weiblichen
Trägern,
z.B. auf Windeln, Inkontinenzbekleidung, etc..
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1 zeigt
eine Draufsicht des Absorptionskerns einer ersten Ausführungsform
der Erfindung von oben.
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2 zeigt
einen Längsschnitt
der ersten Ausführungsform
der Erfindung entlang einer Linie II-II in 1.
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3A zeigt
einen Querschnitt der ersten Ausführungsform einer Damenbinde
entlang der Linie III-III in 1.
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3B zeigt
die Ausführungsform
in 1 in einem Schnitt ähnlich zu dem in 3A,
wobei der Gegenstand jedoch in der zweiten Form vorliegt, die er
annehmen kann.
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4A und 4B zeigen
Querschnitte einer zweiten Ausführungsform
einer Damenbinde gemäß der Erfindung
in zwei unterschiedlichen Formen, die sie im Gebrauch annehmen kann.
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5 zeigt
einen Querschnitt eines Teils einer Damenbinde gemäß der Erfindung,
wobei die Positionierung von Flächen
mit hoher oder niedriger Reibung dargestellt ist.
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6 zeigt
einen Querschnitt einer dritten Ausführungsform einer Damenbinde
gemäß der Erfindung.
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Bei
einer ersten Ausführungsform,
wie sie in den 1, 2a und 3b dargestellt
ist, ist ein absorbierender Gegenstand dargestellt und zwar in diesem
Fall in Form einer Damenbinde 10. Die Binde weist eine
im Wesentlichen längliche
Form wie beispielsweise eine Sanduhrform oder, wie es hier dargestellt
ist, eine längliche
ovale Form mit zwei im Wesentlichen geraden Seitenkanten und gekrümmten Endabschnitten.
Die Binde umfasst eine Oberlage 1, die dazu gedacht ist,
zum Träger
weisend getragen zu werden. Die Oberlage 1 ist aus einem
Material gebildet, das gegenüber
Körperfluiden,
z.B. Urin, Blut etc. durchlässig
ist. Eine Decklage 2 ist vorgesehen, die entlang ihrer
Umfangskanten an der Oberlage angebracht sein kann. Die Decklage 2 kann
ein flexibles Material umfassen, welches ein reißfester Vliesstoff, eine perforierte
Kunststofffolie, eine Netzstruktur etc. oder eine Kombination zweier
oder mehrerer dieser Materialien sein kann. Das Material der Decklage kann
elastische Eigenschaften aufweisen, um es ihr zu gestatten, sich
zu dehnen. Die Decklage 2 ist dazu gedacht, vom Träger wegweisend
getragen zu werden und dient dazu, die Bekleidung des Trägers vor Körperfluiden
zu schützen,
die durch den absorbierenden Gegenstand aufgenommen oder absorbiert werden.
Die Decklage 2 ist aus einem fluidundurchlässigen oder
fluidbeständigen
Material wie beispielsweise einer Polyethylenfolie gebildet, um
den Durchgang von Körperfluiden
zu verhindern. Die Decklage 2 kann typischerweise eine
Befestigungseinrichtung, wie beispielsweise ein Klebemittel oder einen
mechanischen Befestiger, umfassen, um das Aufrechthalten der Position
des absorbierenden Gegenstands in Bezug auf die Unterwäsche des
Verwenders zu unterstützen.
Optional kann der absorbierende Gegenstand seitliche Materiallaschen
umfassen, die zum Falten um die Unterwäsche des Verwenders vorgesehen
sein können,
um dabei zu helfen, die Position des absorbierenden Gegenstandes aufrecht
zu erhalten.
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Zwischen
der Oberlage 1 und der Decklage 2 ist ein Absorptionskern
positioniert, der im Allgemeinen durch das Bezugszeichen 3 gekennzeichnet ist.
Der Absorptionskern 3 dient der Absorption von Körperfluiden,
die durch die durchlässige
Oberlage 1 gedrungen sind. Jegliches geeignete Material
oder Kombinationen aus Materialien, wie sie im Stand der Technik
bekannt sind, können
für den
Kern verwendet werden. Das Material kann vorteilhafter Weise gute Absorptionseigenschaften
aufweisen, z.B. durch das Integrieren von superabsorbierenden Materialien.
Alternativ oder zusätzlich
kann das Material auch gute Dochteigenschaften aufweisen, wie beispielsweise
ein Material, das Zellulosefasern enthält, um den Transport von Fluid
zum absorbierenden Material im Absorptionskern 3 zu erleichtern.
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Der
Absorptionskern 3 weist in diesem Fall drei Abschnitte 4, 5 und 6 auf.
Zwei längliche
Seitenabschnitte 4, 5 sind dargestellt, die sich
längs entlang der
Längsseiten
des absorbierenden Gegenstands 10 erstrecken. Die Seitenbereiche 4, 5 können sich über die
Gesamtlänge
des absorbierenden Gegenstandes erstrecken oder alternativ nur über einen
Teil seiner Länge.
Erstrecken sich die Seitenbereiche 4, 5 nicht über die
gesamte Länge
der Bekleidung, sind weitere absorbierende Endbereiche 8, 9 des
Absorptionskerns entsprechend am Vorder- und Hinterende vorgesehen.
Ein Zwischenbereich 6 des Absorptionskerns 3 ist,
wie es durch die gestrichelte Linie in 1 dargestellt
ist, vorgesehen. Der Zwischenbereich 6 kann in Vertikalrichtung
relativ zu den Seitenbereichen 4, 5 bewegt werden.
In einer Position, wie sie in 3A dargestellt
ist, belegt der Zwischenbereich 6 eine Position, die höher ist
als die der Seitenbereiche 4, 5. In dieser ersten
Position des Zwischenbereichs 6 nimmt der absorbierende
Gegenstand 10 eine erste uneingeschränkte Form ein. In einer zweiten
Position, wie sie in 3B dargestellt ist, belegt der
Zwischenbereich 6 eine Position, die niedriger ist als
die der Seitenbereiche 4, 5. In dieser zweiten
Position des Zwischenbereichs 6 nimmt der absorbierende
Gegenstand eine zweite uneingeschränkte Form an. Somit ist der
Zwischenbereich 6 von einer Position im Wesentlichen auf
einer Seite des Rests des Absorptionskerns 3 in eine Position
im Wesentlichen auf der anderen Seite des Rests des Absorptionskerns
bewegbar, um so die Form des Absorptionskerns von der ersten Form
in die zweite Form zu ändern.
Die Innenflächen
der Seitenflächenbereiche 4, 5,
die einander zugewandt sind, bilden zwischen sich einen Spalt. Die
Minimalbreite des Spalts kann zwischen Null, wenn sich die Flächen berühren, bis zu
einem Wert gleich oder geringer als die maximale Breite des Zwischenbereichs 6 in
Querrichtung variieren. Die Bewegung findet über den Spalt oder den unverbundenen
Abschnitt 12 (siehe 5) des Absorptionskerns
zwischen den seitlichen Bereichen 4, 5 statt.
Ein Spalt wird durch den Raum zwischen den zwei Seitenbereichen 4, 5 gebildet.
Unter einem unverbundenen Abschnitt versteht sich ein Abschnitt des
Kerns, in dem die Fasern einander berühren, aber nicht miteinander
verbunden sind, so dass sie unter Krafteinwirkung voneinander wegbewegt
werden können,
um einen Spalt zu bilden, wobei der Spalt nach Wegfall der Kraft
im Wesentlichen verschwindet.
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Der
Zwischenbereich 6 kann mit dem verbleibenden Teil des Kerns,
wie es in den Figuren dargestellt ist, unverbunden bleiben oder
er kann an einem oder beiden seitlichen Bereichen 4, 5 angebracht sein;
alternativ oder zusätzlich
kann der Zwischenbereich 6 an einem oder beiden Endbereichen 8, 9 angebracht
sein. Die Anbringung des Zwischenbereichs 6 kann vorteilhafter
Weise durch ein Materialstück
oder Materialstücke
erzielt werden, die eine ausreichende Länge oder Elastizität aufweisen,
um die erforderliche Bewegung des Zwischenbereichs 6 zu
gestatten. Durch Anbringen des Zwischenbereichs an einem Teil des
verbleibenden Teils des Kerns wird gesichert, dass er sich nicht
zu weit aus seiner gewünschten
Mittelposition entfernen kann. Der Zwischenbereich 6 kann
an dem verbleibenden Teil des Kerns durch ein Material mit guten
Dochteigenschaften angebracht sein, wie beispielsweise einem Material,
das Zellulosefasern umfasst. Das Dochtmaterial dient dazu, die in
den Zwischenbereich absorbierten Fluide zum verbleibenden Teil des Absorptionskerns,
d.h. den seitlichen Bereichen 4, 5 und/oder den
Endbereichen 8, 9 zu verteilen.
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Wie
es in 3A dargestellt ist, weist der Zwischenbereich 6 einen
kreisförmigen
Querschnitt auf. Andere Querschnitte mit den gleichen Dimensionen
in zwei senkrechten Richtungen sind jedoch ebenfalls möglich, z.B.
ein Quadrat. Es ist auch möglich,
dass die Querschnittsdimensionen in zwei senkrechten Richtungen
unterschiedlich sind, z.B. ein Rechteck, Dreieck oder Oval.
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Der
Zwischenbereich 6 ist zwischen den besagten zwei Positionen
bewegbar, um so dem Absorptionskern zu gestatten, wenigstens zwei
unterschiedliche Formen anzunehmen. In einer ersten Form, wie sie
in 3A dargestellt ist, stellt die Damenbinde 10 einen
Vorsprung bereit, der sich vertikal in Richtung des Trägers erstreckt.
Bei einer zweiten Form, wie sie in 3B dargestellt
ist, stellt die Damenbinde einen Vorsprung bereit, der sich vom
Träger
weg erstreckt, ohne einen wesentlichen Vorsprung, der sich in Richtung
des Trägers
erstreckt. Die Bewegung des Zwischenbereichs 6 zwischen
der ersten und zweiten Position kann manuell durch den Träger bewirkt
werden. Um diese Bewegung auszuführen,
kann der Träger
auf den Zwischenbereich 6 zwischen den seitlichen Bereichen 4, 5 drücken. Die seitlichen
Bereiche sind in der Lage, sich aufgrund der elastischen Eigenschaften
der Oberlage 1 und/oder der Decklage 3 und/oder
der kompressiven Eigenschaften der seitlichen Bereiche 4, 5 und/oder der
Endbereiche 8, 9 auseinander bewegen, um einen
Spalt zu bilden. Auch der Zwischenbereich kann kompressive Eigenschaften
aufweisen, vorzugsweise eine elastisch kompressive faserförmige Watte oder
Schaum, so dass er zusammengedrückt
werden kann, um die Bewegung zu erleichtern. Der Zwischenbereich 6 wird über den
Spalt zur anderen Seite des Absorptionskerns bewegt. Der Zwischenbereich 6 kann
optional nur in den Spalt zwischen den Seiten und Endbereichen bewegt
werden und darin verbleiben. Dadurch weist die Damenbinde dann eine
ebene Form auf. Aus dieser Position folgt eine dritte Form der Damenbinde,
in der ebenfalls kein wesentlicher Vorsprung vorliegt, der sich
zum Träger erstreckt.
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Obwohl
er in einer Position in der Mitte des absorbierenden Gegenstandes,
gesehen in Querrichtung, dargestellt ist, kann der Zwischenbereich 6 alternativ
in einer Position näher
zu einer oder der anderen der Längsseiten
angeordnet sein.
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Der
Zwischenbereich 6 kann sich über nahezu die gesamte Länge des
absorbierenden Gegenstandes erstrecken oder, wie es in 2 dargestellt ist,
nur über
einen Teil der Länge.
Obwohl er in 2 in der Mitte in Längsrichtung
dargestellt ist, kann der Zwischenbereich 6 alternativ
mehr zum Vorderende der Damenbinde oder mehr zum Hinterende vorgesehen
sein. Diese asymmetrische Positionierung des Zwischenbereichs kann
dazu dienen, einen besseren Sitz am Verwender zu schaffen und zwar
dadurch, dass der Vorsprung so nahe wie möglich an der geeignetsten Position
vorgesehen wird. Zusätzlich
können
somit extra absorbierende Kapazitäten des Zwischenbereichs näher zu der
Position vorgesehen werden, in der sie erforderlich sind. Die Endbereiche 8, 9 können optional
integral mit den Seitenbereichen 4, 5 ausgebildet
sein, um einen einzigen kontinuierlichen Bereich zu bilden, der
den Zwischenbereich 6 umgibt, wie es in 1 dargestellt
ist.
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In
der zweiten Position des Zwischenbereichs 6 wird durch
die Oberlage 1 ein Kanal 7 gebildet. Dieser Kanal
dient dazu, Körperfluide über die Länge der
Damenbinde zu verteilen. Das Vorsehen des Kanals verbessert die
Nutzung des absorbierenden Materials im Absorptionskern. Exsudate
können anfänglich in
den Kanal strömen,
bevor sie durch die durchlässige
Oberlage treten. Das Exsudat wird dann an einem Punkt durch die
Oberlage treten, der von dem Punkt entfernt ist, an dem das Exsudat
erzeugt wird und es kommt damit in Kontakt mit weniger gesättigtem
absorbierenden Material. Die Oberfläche der Oberlage, die dem Zwischenbereich 6 zugewandt
ist, kann an dem Zwischenbereich angebracht sein, um die Bildung
des Kanals zu unterstützen.
Wenn der Zwischenbereich in die zweite Position bewegt wird, wie
sie in 3B dargestellt ist, wird an
der Oberlage zwischen den Seitenbereichen 4, 5 des
Absorptionskerns gezogen und somit der Kanal 7 gebildet.
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Bei
einer zweiten Ausführungsform
der Damenbinde 110 der Erfindung, wie sie in den 4A und 4B dargestellt
ist, weist der Zwischenbereich 106 einen Querschnitt auf,
in dem die Dimensionen der zwei senkrechten Richtungen unterschiedlich
sind. Somit weist der Zwischenbereich 106 eine Dimension
in Vertikalrichtung auf, die die Dimension des verbleibenden Teils
des Absorptionskerns 103 in der gleichen Richtung überschreitet.
In diesem Fall verbleibt ein Teil des Zwischenbereichs 106 des
Absorptionskerns zwischen den zwei Seitenbereichen 104, 105 des
Absorptionskerns 103. Dies sichert, dass sich die Breite
der Damenbinde nicht ändert, wenn
sich der Zwischenbereich von der ersten Position, wie sie in 4A dargestellt
ist, in die zweite Position, wie sie in 4B dargestellt
ist, bewegt. Dies bedeutet ferner, dass die Bewegung des Zwischenbereichs
leichter sein kann, da es für
den Verwender nicht notwendig ist, die Position zu ermitteln, an
der sich die Seitenbereiche treffen. Es ist ferner bei dieser Ausführungsform
möglich,
dass der Zwischenbereich Zwischenpositionen zwischen der ersten
und zweiten Position annimmt. Dies gestattet eine Variation des
Maßes,
in dem die Form der Damenbinde geändert wird. Obwohl er als einen
Querschnitt mit geraden Seiten und gekrümmten Enden aufweisend dargestellt
ist, kann der Zwischenbereich 106 eine beliebige Form mit
einer Dimension größer als
die andere senkrechte Dimension annehmen, z.B. einen rechteckigen,
elliptischen etc. Querschnitt.
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Der
Absorptionskern der zweiten Ausführungsform
kann eine beliebige Form der Seiten und Endbereiche 4, 5, 8, 9 des
Absorptionskerns aufweisen, wie sie in Bezug auf die erste Ausführungsform genannt
wurden. Zusätzlich
kann die Länge
und Positionierung des Zwischenbereichs 106 derart sein, wie
sie in Bezug auf die erste Ausführungsform
genannt wurden.
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Der
Zwischenbereich 6, 106 bewegt sich über den
Spalt oder den unverbundenen Abschnitt 12, der zwischen
den zwei Seitenbereichen 4, 5, 105, 105 gebildet
ist, auf der ersten Position in die zweite Position. Der Zwischenbereich 6, 106 weist
somit eine Querrichtung auf, die geringer ist als die Breite eines
beliebigen Spalts, der zwischen den zwei Seitenbereichen gebildet
wird. Um es zu gestatten, dass sich der Zwischenbereich 6, 106 gleichmäßig über den
Spalt oder unverbundenen Abschnitt bewegt, können Oberflächen mit niedriger Reibung 13 vorgesehen
sein, wie es in 5 dargestellt ist. Die Oberflächen mit
niedriger Reibung können
auf den inneren Seitenkanten der Seitenbereiche 4, 5, 104, 105 positioniert
sein, die in einem gleitenden und berührenden Kontakt mit dem Zwischenbereich
stehen, wenn der Zwischenbereich zwischen der ersten und zweiten
Position oder umgekehrt bewegt wird. Die Oberflächen mit niedriger Reibung
können
an einem oder mehreren Abschnitten entlang der Länge der Seiten in Längsrichtung
vorgesehen sein. Alternativ können
eine oder mehrere Oberflächen
mit niedriger Reibung wenigstens auf dem Teil des Zwischenbereichs
vorgesehen sein, der in gleitendem berührendem Kontakt mit den Seitenbereichen
des Absorptionskerns steht, wenn der Zwischenbereich zwischen der
ersten Position und der zweiten Position bewegt wird. Unter Oberflächen mit
niedriger Reibung verstehen sich Oberflächen aus einem beliebigen Material,
das die Gleiteigenschaften des Zwischenbereichs und der Seitenbereiche
relativ zueinander erhöht.
Die Oberflächen
können
mittels einer Beschichtung mit einer geeigneten Substanz oder Anbringen eines
Materialabschnitts mit den erforderlichen Oberflächeneigenschaften vorgesehen
werden. Ein nicht beschränkendes
Beispiel eines Oberflächenmaterials
mit geringer Reibung ist Polytetrafluorethylen (PTFE).
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Bei
den Ausführungsformen
der Erfindung, wie beispielsweise der zweiten Ausführungsform,
bei denen es wünschenswert
ist, den Zwischenbereich in einer Position in Kontakt mit den Innenseiten
der Seitenbereiche zu halten, könnten
die Oberflächen 13 mit
einem Material mit hoher Reibung ausgebildet sein, um die Bewegungsneigung
zu reduzieren, wenn sie einem externen Druck ausgesetzt werden:
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6 zeigt
eine dritte Ausführungsform
der Erfindung. Die Ausführungsform
ist als eine Modifikation der ersten Ausführungsform dargestellt. Die
Prinzipien können
jedoch gleichermaßen
auf die anderen Ausführungsformen
der Erfindung übertragen
werden. Bei dieser Ausführungsform
ist der absorbierende Gegenstand 210 mit einer Oberlage 201,
einer Decklage 202, einem Absorptionskern 203,
Seitenbereichen 204, 205, Endbereichen und einem
Zwischenbereich 206 versehen, wie sie bereits in Bezug auf
die erste Ausführungsform
beschrieben wurden. Zusätzlich
ist eine Materialschicht 211 vorgesehen. Die Schicht ist
auf der Seite des Zwischenbereichs 206 positioniert, der
im Gebrauch näher
zum Träger liegt
und auf der Seite der Seitenbereiche 204, 205, die
im Gebrauch vom Verwender entfernt liegen. Die Schicht 211 kann
an entweder der Oberlage oder der Decklage angebracht sein. Im dargestellten
Beispiel ist die Schicht 211 an der Decklage 202 angebracht, wie
es bei 214 angedeutet ist. Die Schicht 211 kann durch
Klebemittel, Reibung oder eine andere geeignete Einrichtung angebracht
sein. Die Schicht 211 kann alternativ an den Seitenbereichen 204, 205 auch
durch Klebemittel, Reibung oder andere geeignete Einrichtungen angebracht
sein. Die Schicht 211 weist geeignete Dimensionen auf und
ist geeigneter Weise angebracht, um zu gestatten, dass sich der Zwischenbereich 206 beim
Hindurchtreten durch den Spalt, der im Absorptionskern vorgesehen
ist, von der Seite des Absorptionskerns, die im Gebrauch entfernter
vom Träger
liegt zu der Seite des Absorptionskerns 203, die sich im
Gebrauch näher
zum Träger
befindet, bewegt. Die Dimensionen der Schicht 211 können gewählt werden,
um zu sichern, dass der Zwischenbereich im Wesentlichen nicht in
der Lage ist, sich in einer Querrichtung in Richtung zu einem oder
dem anderen Seitenbereich 204, 205 zu bewegen,
wenn er sich in der Position näher
zum Träger befindet.
Die Schicht 211 muss sich nicht über die gesamte Länge des
Zwischenbereichs 206 erstrecken. Die Schicht sollte sich
wenigstens über
die halbe Länge
des Zwischenbereichs erstrecken und es könnte mehr als eine Schicht
vorgesehen sein, wobei zwei oder mehrere Schichten in Abständen über die Länge des
Zwischenbereichs 206 beabstandet sind. Die Schicht 211 ist
vorzugsweise aus einem durchlässigen
Material gebildet, um zu gestatten, dass der Zwischenbereich 206 als
Absorptionskörper
fungiert. Vliesstoffe, perforierte Kunststofffolien, Netzstrukturen
etc. sind geeignete Materialien für die Schicht 211.
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Wird
der Zwischenbereich 6, 106, 206 aus einer
ersten Position in eine zweite Position bewegt, kann es notwendig
sein, dass ein Spalt zwischen den Seitenbereichen 4, 5, 104, 105, 204, 205 erzeugt wird.
Die Ober- und Decklage 2, 3, 102, 103, 202, 203 sind
aus Materialien mit ausreichender Elastizität gebildet, um das Erzeugen
eines solchen Spaltes zu gestatten. Alternativ oder zusätzlich können die
Materialien der Seitenbereiche eine ausreichende Kompressibilität aufweisen,
um die Erzeugung des Spaltes zu gestatten, indem ihre Querdimensionen
reduziert werden, um den notwendigen Spalt zu erzeugen. Ferner kann
der Zwischenbereich 6, 106, 206 aus elastischem
kompressiblem Material gebildet sein, um sein Hindurchtreten zwischen
den Seitenbereichen zu erleichtern.