DE69909368T2 - Anlage zur Herstellung von Materialien für Spritzguss- und Formpressverfahren - Google Patents
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Description
- Die Erfindung betrifft eine Anlage zur Herstellung von Gusswerkstoff durch Spritzguss und Formpressen.
- Die durch Spritzguss und Formpressen hergestellten Gusswerkstoffe werden im Allgemeinen in der Industrie verwendet, insbesondere um optische oder strukturelle Kraftfahrzeugteile herzustellen. Diese Gusswerkstoffe können in Form von Gusswerkstoffen in Platten (Sheet Moulding Compound – S.M.C.), in Form von Gusswerkstoffen in loser Schüttung (Bulk Moulding Compound – B.M.C.) oder von Gusswerkstoffen in loser Schüttung mit Langfasern (Advanced Moulding Compound – A.M.C.) vorhanden sein. Die mechanischen Eigenschaften und das Aussehen der auf Basis dieser Werkstoffe hergestellten Teile hängen im Wesentlichen von ihrer Zusammensetzung ab, die im Allgemeinen auf Basis eines Kunstharzes und mineralischer oder organischer Füllstoffe erfolgt. Um annehmbare Eigenschaften mit guter Reproduzierbarkeit zu erhalten, ist es wesentlich, die Zusammensetzung dieser Produkte genau zu kontrollieren.
- Bei den bekannten Anlagen zur Herstellung dieser Werkstoffe erfolgt die Dosierung der verschiedenen Bestandteile unter Verwendung von Lagereinrichtungen oder Behältern auf Federwaagen, d. h. Fühlern, die das Gesamtgewicht dieser Einrichtungen und des oder der Produkte, die sie enthalten, bestimmen können. Die mit diesen Federwaagen erzielte Genauigkeit ist relativ gering, da sie höchstens bei ungefähr einem Tausendstel der gemessenen Gesamtmasse liegt. Wenn beispielsweise ein Behälter von einer Tonne verwendet wird, kann seine Masse nur auf ein Kilogramm genau bestimmt werden. Diese relative Ungenauigkeit ist für eine regelmäßige Herstellung von Gusswerkstoff nicht annehmbar.
- Um diesen Nachteil zu vermeiden, kann vorgesehen werden, unter jedem Behälter oder jeder Lagereinrichtung einen ebenfalls auf Federwaagen angeordneten Trichter anzuordnen, der dazu vorgesehen ist, eine geringere Produktmenge zu enthalten, so dass die erzielte Genauigkeit, die ebenfalls bei ungefähr einem Tausendstel der Gesamtmasse des Trichters liegt, besser ist. Die Verwendung von Trichtern erhöht die Selbstkosten und den Gesamtplatzbedarf der Anlage. Es müssen nämlich Tragestrukturen für die Trichter und ein ausreichendes Volumen für deren Einbau in der Nähe der Behälter und Lagereinrichtungen vorgesehen werden. Die Produktförderbänder werden in Abhängigkeit von der Anbringung der Trichter geändert, wodurch sie komplexer werden und was einen Einfluss auf ihre Ableitungseigenschaften haben kann.
- Ferner sind die in den Trichtern enthaltenen Produkte mit der Umgebungsluft in Kontakt, so dass sie dazu neigen, trocken zu werden und sich an die Innenwände der Trichter anzulegen, was zwei wesentliche Folgen hat. Einerseits ist es möglich, dass sich das teilweise getrocknete Harz von den Wänden löst und für die Herstellung des Gusswerkstoffes verwendet wird, was die physikalisch-chemischen Eigenschaften dieses Werkstoffs verändern kann. Andererseits muss eine regelmäßige Reinigung dieser Trichter vorgesehen werden, was ein langwieriges und ermüdendes Verfahren ist und die Unterbrechung der Produktion erfordert.
- Diese an ihren oberen Teilen offenen Trichter ermöglichen es nicht, das Produkt richtig von der Umgebungsluft zu trennen, so dass es nicht auszuschließen ist, dass die Produkte, die sie enthalten, zufällig verschmutzt werden. In jedem Fall und unabhängig von dieser möglichen Verschmutzung neigen die in den verwendeten Pasten enthaltenen flüchtigen Produkte, wie beispielsweise das Styrol, dazu zu verdampfen, was die Zusammensetzung dieser Pasten verändert.
- Überdies sind die Lagereinrichtungen und Behälter dazu vorgesehen, eine Paste oder ein Harz während einer relativ langen Zeitdauer aufzubewahren. Dazu umfassen sie Rührmittel, um eine Klärung der Paste zu verhindern, und Temperaturkontrollmittel, wie beispielsweise eine doppelhäutige Hülle, um Viskositätsänderungen der Paste zu verhindern. Die Trichter sind nicht mit solchen Vorrichtungen ausgestattet, da ihre Kosten zu hoch würden, was dazu führt, dass die Gefahren einer Veränderung der physikalisch-chemischen Eigenschaften der Pasten, die sie enthalten, größer werden.
- Schließlich kann das Wägsystem der Trichter, das die Bestimmung des Pastendurchsatzes während der Ableitung ermöglicht, nicht beim Befüllen dieser Trichter wirksam werden, da die Berechnung der Durchsatzmenge durch Bestimmung der Differenz zwischen einer momentanen Masse und einer Bezugsmasse erfolgt. Mit anderen Worten muss die Anlage notwendigerweise ohne Durchsatzkontrolle der in dem Trichter enthaltenen Paste während der Befüllungsphasen der Trichter arbeiten. In der Praxis stellt sich heraus, dass die Befüllungszeit der Trichter ungefähr 10% von der Gesamtnutzungszeit der Anlage ausmacht, so dass eine bekannte Anlage ungefähr zu 10% im offenen Wirkungskreis arbeitet, wodurch es nicht möglich ist, eine homogene Zusammensetzung der Pasten und somit der erhaltenen Gusswerkstoffe zu gewährleisten.
- Diese Nachteile soll die Erfindung insbesondere beseitigen, indem sie eine Anlage zur Herstellung von Gusswerkstoffen vorschlägt, die eine wirksame Kontrolle der Zusammensetzung dieser Werkstoffe ermöglicht, wobei diese Kontrolle zeitlich zuverlässig ist und zu keiner Gefahr der Verschmutzung oder Veränderung der Zusammensetzung der verwendeten Pasten führt.
- Zu diesem Zweck betrifft die Erfindung eine Anlage zur Herstellung eines Gusswerkstoffes durch Spritzguss und Formpressen auf Basis von Kunstharz und mineralischen oder organischen Füllstoffen, wobei die Anlage Folgendes umfasst:
- – eine Füllstofflagereinrichtung, die selektiv von mehreren Quellen von unterschiedlichen Füllstoffen in Abhängigkeit von der gewählten Zusammensetzung beschickt wird;
- – eine Harzlagereinrichtung, die selektiv von mehreren Quellen von Harz mit unterschiedlichen Zusammensetzungen je nach der gewählten Zusammensetzung beschickt wird;
- – mindestens eine Katalysatorlagereinrichtung, die selektiv von mehreren Quellen von Katalysatoren mit unterschiedlichen Zusammensetzungen je nach der gewählten Zusammensetzung beschickt wird;
- – wobei die Lagereinrichtungen dazu vorgesehen sind, eine Mischanlage zu beschicken, die die Füllstoffe, das Harz und den bzw. die Katalysatoren mischen kann, um ein Mutterpaste für die Gusswerkstoffe zu bilden;
- – einen Schneckenmischer, dessen Eingang an den Ausgang der Mischanlage angeschlossen ist, wobei der Durchsatz an Mutterpaste am Ausgang der Mischanlage mit Hilfe eines Massedurchflussmessers kontrolliert wird, der ein Signal an eine Kontrolleinheit liefert, die eine Förderpumpe für die Mutterpaste zwischen der Mischanlage und dem Mischer steuert;
- – wobei der Eingang des Schneckenmischers auch an mindestens eine Quelle eines Zusatzstoffes angeschlossen ist.
- Die Erfindung ermöglicht es dank des Massedurchflussmessers, die Anteile der verschiedenen Bestandteile des Gusswerkstoffes wirksam zu kontrollieren, ohne ein ungenaues Wägsystem oder einen Trichter zu verwenden, der die oben erwähnten Nachteile aufweist. Ferner kann die Verbindung zwischen der Mischanlage und dem Schneckenmischer durch einen geschlossenen Kanal erfolgen, in dem die Pumpe und der Durchflussmesser angeordnet sind, wobei dieser Kanal durch Einspritzen von Luftzügen oder eines Lösungsmittels für die verwendeten Werkstoffe gereinigt werden kann. Die Erfindung erleichtert somit die Reinigung der Anlage.
- Nach einem ersten vorteilhaften Merkmal der Erfindung wird der Durchsatz von mindestens einem Zusatzstoff am Eingang des Mischers durch die Kontrolleinheit in Abhängigkeit von dem Signal des Massedurchflussmessers gesteuert. Mit anderen Worten kann der Durchsatz der Mutterpaste von der Kontrolleinheit als bestimmender Wert für den oder die Durchsätze des oder der Zusatzstoffe verwendet werden.
- Nach einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung umfasst mindestens eine Leitung zur Beschickung des Mischers mit Zusatzstoff einen Durchflussmesser, der ein Signal an die Kontrolleinheit liefert. Dieses Merkmal der Erfindung ermöglicht es, die Zusatzstoffe mit einer Genauigkeit zu kontrollieren, die vergleichbar ist mit jener der Kontrolle des Durchsatzes an Mutterpaste, und zwar ohne Verwendung eines Trichters. Im Falle der Verwendung eines Zusatzstoffes in Pasten- oder Geleeform, wie beispielsweise der leitenden Füllstoffe des Typs Rußschwarz, ermöglicht es dieses Merkmal der Erfindung, von der Verwendung eines Trichters abzusehen, der vorher mit größter Sorgfalt gereinigt werden musste. Im Falle eines Farbstoffes kann die Leitung zur Beschickung mit Farbstoff leicht mit Hilfe eines Luftzugs und Lösungsmittels unter Druck bei jeder Farbänderung des Endproduktes gereinigt werden.
- Nach einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung kann die Kontrolleinheit die Förderpumpe der Mutterpaste und die Mittel zur Beschickung des Mischers mit Zusatzstoff in Abhängigkeit von dem Ausgangssignal des Massedurchflussmessers und dem Ausgangssignal von mindestens einem Durchflussmesser einer Leitung zur Beschickung mit Zusatzstoff steuern. Nach diesem Merkmal der Erfindung können die Signale aller Durchflussmesser beispielsweise zu Überprüfungszwecken von der Kontrolleinheit verwendet werden.
- Nach einem weiteren vorteilhaften Merkmal der Erfindung umfassen die Mittel zur Beschickung mit einem Zusatzstoff eine Überdruckpumpe, die in einen Behälter dieses Zusatzstoffes pumpen und einen Topf unter Druck beschicken kann, wobei dieser Topf unter Druck mit Druckluft von einer Quelle beschickt werden kann, die von der Kontrolleinheit in Abhängigkeit von dem Signal des Massedurchflussmessers und eventuell dem Signal eines Durchflussmessers zur Durchsatzkontrolle dieses Zusatzstoffes gesteuert wird. Diese Anordnung ist besonders gut an den Fall eines viskosen Zusatzstoffes, der in Pasten- oder Geleeform vorhanden ist, wie beispielsweise Rußschwarz, angepasst.
- Im Falle einer Anlage zur Herstellung von Gussmaterial in Plattenform kann vorgesehen werden, dass der Ausgang des Mischers an zwei Abstreifer zur Aufbringung einer endgültigen Paste auf einen weichen Träger während des Ablaufens angeschlossen ist, wobei Mittel zur Aufbringung von Füllstoffen in eine erste Schicht der endgültigen Paste auf den weichen Träger während des Ablaufens zwischen den beiden Abstreifern angeordnet sind, so dass die Füllstoffe zumindest teilweise von einer zweiten Schicht der endgültigen Paste bedeckt sind, die von einem der Abstreifer kommt. In diesem Fall umfasst die Anlage vorzugsweise zwei Vorrichtungen zur Aufbringung von Glasfasern, metallischen oder organischen Fasern in die Schicht der endgültigen Paste während des Ablaufens, wobei diese Vorrichtungen dazu vorgesehen sein können, verschiedene Füllstoffe aufzubringen.
- Im Falle einer Anlage zur Herstellung von Gussmaterial in loser Schüttung kann vorgesehen werden, dass der Ausgang des Mischers an eine zweite Mischanlage angeschlossen ist, die ebenfalls mit Füllstoffen in Form von geschnittenen Fasern von einem Lagerbehälter aus beschickt wird.
- Die Erfindung wird durch die nachfolgende Beschreibung zweier Anlagen zur Herstellung von Gusswerkstoff gemäß ihrem Prinzip, die nur als Beispiel dient und sich auf die beiliegenden Zeichnungen bezieht, besser verständlich und weitere Vorteile sind deutlicher zu erkennen, wobei:
-
1 ein teilweises Prinzipschema einer Anlage zur Herstellung von Gusswerkstoff gemäß der Erfindung ist; -
2 ein Prinzipschema einer Vorrichtung zur Beschickung eines Mischers der Anlage aus1 mit Zusatzstoff ist; -
3 ein Prinzipschema einer Einheit zur Formung eines Gusswerkstoffes in Plattenform ist, das dazu bestimmt ist, an den Teil der Anlage der1 angeschlossen zu werden, und -
4 ein Prinzipschema einer Einheit zur Formung eines Gusswerkstoffes in loser Schüttung ist, das dazu bestimmt ist, an den Teil der Anlage der1 angeschlossen zu werden. - In
1 ist ein Lagerbehälter1 dazu vorgesehen, über mehrere Leitungen2 mit mineralischen oder organischen Füllstoffen beschickt zu werden. Jede Leitung2 transportiert einen Füllstofftyp, wobei es sich versteht, dass der Lagerbehälter gleichzeitig oder selektiv mit mehreren Füllstofftypen beschickt werden kann. Der Lagerbehälter1 liegt auf Klötzen3 , die an ein Wägsystem4 gekoppelt sind, das es ermöglicht die Gesamtmasse des Lagerbehälters und des oder der Produkte, die er enthält, zu bestimmen. Ein zweiter Lagerbehälter11 ist dazu bestimmt, über mehrere Leitungen12 beschickt zu werden, die jeweils ein Kunstharz bestimmter Zusammensetzung transportieren. Wie vorher kann der Lagerbehälter11 gleichzeitig oder selektiv mit mehreren Harzen beschickt werden. Der Lagerbehälter11 liegt auf Klötzen13 , die an ein Wägsystem14 gekoppelt sind. Ein dritter Lagerbehälter21 mit kleineren Abmessungen als die vorhergehenden ist dazu vorgesehen, einen oder mehrere Katalysatoren, wie beispielsweise ein organisches Peroxid, das von Leitungen22 geliefert wird, aufzunehmen. Der Lagerbehälter21 liegt auf Klötzen23 , die an ein Wägsystem24 gekoppelt sind. - Die Lagerbehälter
1 ,11 und21 sind jeweils an eine Mischanlage30 durch Schächte5 ,15 und25 angeschlossen. Diese Mischanlage30 umfasst ein Rührmittel, das schematisch durch eine Spirale31 dargestellt ist, und Mittel zur Kontrolle der Temperatur ihres Inhalts, die schematisch durch eine doppelhäutige Hülle32 dargestellt sind. Das Mischen des Inhalts der Lagerbehälter1 ,11 und21 ermöglicht es, eine Paste33 , Mutterpaste genannt, herzustellen. - Die Mischanlage
30 ist durch einen Kanal35 mit einem Schneckenmischer40 verbunden, in dem die Mutterpaste einer im Wesentlichen spiralförmigen Bahn von unten nach oben folgt. Der Eingangsbereich41 des Mischers40 ist auch mit einem Behälter50 eines Produkts zur Veränderung der Viskosität der Mutterpaste, wie beispielsweise Magnesiumoxid (MgO), verbunden. Bei55 ist der Kanal zu sehen, der den Behälter50 mit dem Eingangsbereich41 des Mischers40 verbindet. Der Eingangsbereich41 ist auch mit einem Farbstoffbehälter60 über einen Kanal65 verbinden. Falls schließlich ein elektrisch leitender Gusswerkstoff hergestellt werden soll, ist der Eingangsbereich41 des Mischers40 mit einem Behälter70 von leitenden Füllstoffen verbunden, wie beispielsweise Graphit, üblicherweise „Rußschwarz" genannt. Bei75 ist der Kanal zu sehen, der den Behälter70 mit dem Mischer40 verbindet. - Die Funktion des Mischers
40 besteht darin, die von den Elementen30 ,50 ,60 und70 kommenden Produkte nach vorbestimmten Anteilen zu mischen, die die mechanischen und ästhetischen Eigenschaften der mit Hilfe des in der Anlage erzeugten Gusswerkstoffes hergestellten Teile bedingen. „Endgültige Paste" wird die in dem Mischer40 gebildete Paste genannt. - Eine Pumpe
37 ist in dem Kanal35 in der Nähe des Ausgangs der Mischanlage30 angeordnet, um die Mutterpaste33 von der Mischanlage30 zu dem Mischer40 zu befördern. Ein Massedurchflussmesser38 ist auch auf dem Kanal35 im Nachlaufbereich der Pumpe37 angeordnet. Das Ausgangssignal138 des Durchflussmessers38 wird an eine Kontrolleinheit100 geliefert, die von einem programmierbaren Automaten oder einem Computer gebildet ist. Dieses Signal138 wird von der Einheit100 ausgewertet, um verschiedene Bestandteile der Anlage zu steuern. - Mit D0 ist ein Durchsatzsollwert bezeichnet, der an die Einheit
100 durch jedes geeignete Mittel, wie beispielsweise eine Tastatur, geliefert wird. Dieser Wert kann der Durchsatzwert der Mutterpaste sein, die in den Mischer40 eingespritzt werden muss. Er kann beispielsweise gleich 40 kg pro Minute sein. Die Kontrolleinheit100 ist nun in der Lage, dank eines Signals137 die Pumpe37 zu steuern, indem das Signal138 als Gegenreaktionswert verwendet wird. - Es ist anzumerken, dass der Kanal
35 zwischen dem Ausgang der Mischanlage30 und dem Eingang41 des Mischers40 vollkommen geschlossen ist, so dass nicht die Gefahr besteht, dass sich die Mutterpaste, die er enthält, durch Kontakt mit der Luft verschlechtert. Dieser Kanal35 kann je nach Bedarf durch eine Luft- oder Lösungsmittelquelle90 gereinigt werden, die es ermöglicht, im Vorlaufbereich des Kanals35 Reinigungsprodukte einzuspritzen, die in einen Entleerungsbehälter91 in der Nähe des nachlaufseitigen Endes des Kanals35 geleert werden können. - Mit
57 und67 sind die Pumpen bezeichnet, die für die Beförderung des Magnesiumoxids bzw. des Farbstoffes von ihren Behältern50 bzw.60 zu dem Mischer40 verwendet werden. Mit77 ist eine gesteuerte Druckluftbeschickung des Behälters70 der leitenden Füllstoffe bezeichnet. Die Einheit100 ist dazu vorgesehen, mit Hilfe von Signalen157 ,167 bzw.177 die Elemente57 ,67 und77 zu kontrollieren, so dass der Durchsatz der Zusatzstoffe von dem Signal des Durchflussmessers38 , d. h. vom tatsächlichen Durchsatz der Mutterpaste33 abhängt. - Um eine noch größere Genauigkeit zu erzielen, ist vorgesehen, dass die Kanäle
55 ,65 und75 jeweils mit einem Durchflussmesser58 ,68 und78 versehen sind, der ein Signal158 ,168 und178 an die Kontrolleinheit100 liefern kann. So kann die Einheit100 die Elemente37 ,57 ,67 und77 in Abhängigkeit von den von den Durchflussmessern38 ,58 ,68 und78 erfassten Werten kontrollieren, wobei es sich versteht, dass manche von den durch die Durchflussmesser erfassten Werte zur Überprüfung der richtigen Funktion der Anlage dienen können. - Wie der Kanal
35 sind die Kanäle55 ,65 und75 geschlossen, so dass nicht die Gefahr besteht, dass die Produkte, die sie enthalten, beim Kontakt mit der Luft verändert werden, und so dass sie auf die unter Bezugnahme auf Kanal35 beschriebene Weise gereinigt werden können. - Wenn ein oder mehrere der Zusatzstoffe viskos sind, wie dies bei den auf Basis von Rußschwarz hergestellten leitenden Füllstoffen der Fall ist, kann für die Beschickung des Mischers
40 mit Zusatzstoff der Teil der Anlage verwendet werden, der in2 dargestellt ist. Dieser umfasst einen Behälter270 , der mit einem Deckel271 versehen ist, der dazu bestimmt ist, auf der in dem Behälter270 enthaltenen Zusatzstoffmasse272 zu liegen. Auf dem Deckel271 ist eine Überdruckpumpe273 befestigt, die über eine Rohrleitung274 mit dem Innenvolumen eines Topfes unter Druck275 verbunden ist, dessen Ausgangsanschluss276 dazu vorgesehen ist, an den Kanal75 angeschlossen zu werden, der selbst an den Eingang41 des Mischers40 angeschlossen ist. Eine gesteuerte Luftquelle277 ist dazu vorgesehen, das Innenvolumen des Topfes275 auf Druck zu bringen. - Die Funktion ist folgende:
Die Pumpe273 befördert regelmäßig den in dem Behälter270 befindlichen Zusatzstoff272 zu dem Topf unter Druck275 . Der in dem Topf275 aufgrund der Luftbeschickung durch die Quelle277 herrschende Druck ermöglicht es, die Viskosität des Produktes272 zu verringern, das durch den Kanal75 mit einem durch einen Durchflussmesser278 kontrollierten Durchsatz abgeleitet werden kann. Wie vorher ist mit178 das Durchflusssignal bezeichnet, das von dem Durchflussmesser an die Einheit100 geliefert wird, und mit177 das Kontrollsignal, das von der Einheit100 in Richtung der Quelle277 gesendet wird. - Die Verwendung des Massedurchflussmessers
38 in der Anlage der Erfindung ermöglicht es, wirksam die Menge an Mutterpaste, die durch den Kanal35 hindurchfließt, unabhängig von den Veränderungen der Dichte dieser Mutterpaste zu kontrollieren, die zwischen ungefähr 1,6 und ungefähr 1,95 liegen kann. Es wurden zufriedenstellende Tests mit einem Massedurchflussmesser durchgeführt, der auf der Messung der Coriolisbeschleunigung basiert. - Die in
3 dargestellte Vorrichtung300 ist für die Herstellung eines Gusswerkstoffes in Plattenform (SMC) mit der endgültigen Paste, die aus der Mutterpaste33 in dem Mischer40 hergestellt wird, bestimmt. Dazu ist die Vorrichtung300 an den Ausgangskanal45 des Mischers40 angeschlossen, wobei dieser Kanal45 in zwei Schenkel345a und345b geteilt ist, die zur Beschickung zweier Abstreifer301 und302 zur Verteilung der Paste auf der Breite zweier Kunststofffolien303 und304 , die von zwei Rollen305 und306 ablaufen, bestimmt ist. - Die Folie
303 läuft von der Rolle305 zu einer Glättungswalze307 in Pfeilrichtung F ab. Die endgültige Paste wird von dem Abstreifer302 in die Nähe der Rolle305 auf die Oberseite der Folie303 geleert. Mit310 ist die endgültige Pastenschicht bezeichnet, die auf die Folie303 aufgebracht wird und die in Pfeilrichtung F in3 abläuft. Zwei Düsen311 und312 sind über der Folie303 und der Schicht310 zum Leeren von Glasfasern, metallischen oder organischen Fasern auf die Schicht310 vorgesehen. Es ist anzumerken, dass die von den Düsen311 und312 kommenden Füllstoffe identisch oder unterschiedlich sein können. - Ein zweiter Teil
320 der endgültigen Paste wird auf die Folie304 während des Abwickelns der Rolle306 geleert. Diese zweite Schicht320 legt sich über die Schicht310 und die Füllstoffe, die sie enthält, im Nachlaufbereich der Rolle306 , wobei die auf diese Weise gebildete mehrschichtige Einheit anschließend durch die Glättungsrolle307 gepresst wird. - Wenn ein Gusswerkstoff in loser Schüttung (BMC oder AMC) hergestellt werden soll, kann die Vorrichtung
400 der4 verwendet werden, um eine zweite Anlage zu bilden. Die Vorrichtung400 ist dazu bestimmt, mit endgültiger Paste von einem Mischer40 , der in1 dargestellt ist, beschickt zu werden. Sie umfasst im Wesentlichen eine zweite Mischanlage401 , deren Eingang an einen Ausgangskanal45 des Mischers40 und einen Lagerbehälter402 von Verstärkungsfasern, wie beispielsweise geschnittenen Glasfasern mit einer durchschnittlichen Länge zwischen 10 und 50 mm, vorzugsweise von ungefähr 25 mm, angeschlossen ist. Der Behälter402 wird somit mit endgültiger Paste, die in dem Mischer40 erzeugt wurde, und mit Verstärkungsfasern beschickt. Er liegt auf Klötzen403 , die an ein Wägsystem404 gekoppelt sind, und ist an die Mischanlage401 über einen Kanal405 angeschlossen. Wie die Mischanlage30 umfasst die Mischanlage401 ein Mischsystem, das durch eine Spirale431 dargestellt ist, und ein Temperaturkontrollsystem das durch eine doppelhäutige Hülle432 dargestellt ist. - Unabhängig vom hergestellten Produkttyp ermöglicht es die Funktion des erfindungsgemäßen Systems, mit Hilfe einer Finalisierungsvorrichtung
300 oder400 ab einem Durchsatzsollwert D0, beispielsweise gleich 40 kg/min, die Pumpe37 im geschlossenen Wirkungskreis auf Basis eines Signals138 des Durchflussmessers38 zu steuern. Die Einheit100 kann auch auf Wertetabellen zugreifen, die es ihr ermöglichen, in Abhängigkeit vom herzustellenden Werkstofftyp zu bestimmen, welche Anteile eines Produktes zur Änderung der Viskosität, eines Farbstoffes und eventuell von leitenden Füllstoffen zu verwenden sind. Beispielsweise muss der Durchsatz von Magnesiumoxid400 g/min sein, während der Farbstoffdurchsatz 1,2 kg/min und der Durchsatz an leitenden Füllstoffen 1 kg/min beträgt. - Die Einheit
100 kann nun die Vorrichtungen57 ,67 und77 in Abhängigkeit von diesen Werten kontrollieren, während die Signale158 ,168 und138 eine ständige Überprüfung des ordnungsgemäßen Betriebs der Anlage ermöglichen. - Der Gesamtpastendurchsatz am Ausgang des Mischers
40 beträgt somit 45,6 kg/min, wobei dieser Durchsatz bei seiner Einführung in eine der Vorrichtungen300 oder400 genau bekannt ist.
Claims (9)
- Anlage zur Herstellung eines Gusswerkstoffes durch Spritzguss und Formpressen auf Basis von Kunstharz und mineralischen oder organischen Füllstoffen, wobei die Anlage Folgendes umfasst: – eine Füllstofflagereinrichtung (
1 ), die selektiv von mehreren Quellen (2 ) von unterschiedlichen Füllstoffen in Abhängigkeit von der gewählten Zusammensetzung beschickt wird; – eine Harzlagereinrichtung (11 ), die selektiv von mehreren Quellen (12 ) von Harz mit unterschiedlichen Zusammensetzungen je nach der gewählten Zusammensetzung beschickt wird; – mindestens eine Katalysatorlagereinrichtung (21 ), die selektiv von mehreren Quellen (22 ) von Katalysatoren mit unterschiedlichen Zusammensetzungen je nach der gewählten Zusammensetzung beschickt wird; – wobei die Lagereinrichtungen dazu vorgesehen sind, eine Mischanlage (30 ) zu beschicken, die die Füllstoffe, das Harz und den bzw. die Katalysatoren mischen kann, um eine Mutterpaste (33 ) für die Gusswerkstoffe zu bilden; – einen Schneckenmischer (40 ), dessen Eingang (41 ) an den Ausgang der Mischanlage angeschlossen ist, wobei der Durchsatz an Mutterpaste am Ausgang der Mischanlage (30 ) mit Hilfe eines Massedurchflussmessers (38 ) kontrolliert wird, der ein Signal (138 ) an eine Kontrolleinheit (100 ) liefert, die eine Förderpumpe (37 ) für die Mutterpaste (33 ) zwischen der Mischanlage (30 ) und dem Mischer (40 ) steuert; – wobei der Eingang des Schneckenmischers auch an mindestens eine Quelle (50 ,60 ,70 ) eines Zusatzstoffes angeschlossen ist. - Anlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchsatz von mindestens einem Zusatzstoff (
50 ,60 ,70 ) am Eingang (41 ) des Mischers (40 ) durch die Kontrolleinheit (100 ) in Abhängigkeit von dem Signal (138 ) des Massedurchflussmessers (38 ) gesteuert wird. - Anlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine Leitung (
55 ,65 ,75 ) zur Beschickung des Mischers (40 ) mit Zusatzstoff (50 ,60 ,70 ) einen Durchflussmesser (58 ,68 ,78 ) umfasst, der ein Signal (158 ,168 ,178 ) an die Kontrolleinheit (100 ) liefert. - Anlage nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontrolleinheit (
100 ) die Förderpumpe (37 ) der Mutterpaste und die Mittel (57 ,67 ,77 ) zur Beschickung des Mischers (40 ) mit Zusatzstoff in Abhängigkeit von dem Signal (138 ) des Massedurchflussmessers (38 ) und dem Signal (158 ,168 ,178 ) von mindestens einem Durchflussmesser (58 ,68 ,78 ) einer Leitung (55 ,65 ,75 ) zur Beschickung mit Zusatzstoff steuert. - Anlage nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittel zur Beschickung mit einem Zusatzstoff (
70 ) eine Überdruckpumpe (273 ) umfassen, die in einen Behälter (270 ) dieses Zusatzstoffes pumpen und einen Topf unter Druck (275 ) mit einem Zusatzstoff beschicken kann, wobei dieser Topf unter Druck mit Druckluft von einer Quelle (277 ) beschickt werden kann, die von der Kontrolleinheit (100 ) in Abhängigkeit von dem Signal (138 ) des Massedurchflussmessers (138 ) und eventuell dem Signal (178 ) eines Durchflussmessers (78 ) zur Durchsatzkontrolle dieses Zusatzstoffes gesteuert wird. - Anlage zur Herstellung von Gussmaterial in Plattenform (SMC) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgang (
45 ) des Mischers (40 ) an zwei Abstreifer (301 ,302 ) zur Aufbringung einer endgültigen Paste auf einen weichen Träger (303 ,304 ) während des Ablaufens (F) angeschlossen ist, wobei Mittel (311 ,312 ) zur Aufbringung von Füllstoffen in eine erste Schicht (310 ) der endgültigen Paste auf den weichen Träger (303 ) während des Ablaufens zwischen den beiden Abstreifern (301 ,302 ) angeordnet sind, so dass die Füllstoffe zumindest teilweise von einer zweiten Schicht (320 ) der endgültigen Paste bedeckt sind, die von einem der Abstreifer (301 ) kommt. - Anlage nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass sie zwei Vorrichtungen (
311 ,312 ) zur Aufbringung von Glasfasern, metallischen oder organischen Fasern in die Schicht (310 ) der endgültigen Paste während des Ablaufens (F) umfasst. - Anlage nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Vorrichtungen (
311 ,312 ) dazu vorgesehen sind, verschiedene Füllstoffe in die Schicht (310 ) der endgültigen Paste aufzubringen. - Anlage zur Herstellung von Gussmaterial in loser Schüttung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgang (
45 ) des Mischers (40 ) an eine zweite Mischanlage (401 ) angeschlossen ist, die ebenfalls mit Füllstoffen in Form von geschnittenen Fasern von einem Lagerbehälter (402 ) aus beschickt wird.
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