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Die
Erfindung betrifft den Bereich der Vorrichtungen zum Aufbewahren
und Auftragen eines flüssigen,
breiförmigen
oder pulverförmigen
Produkts, insbesondere eines kosmetischen Produkts.
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Die
Erfindung betrifft insbesondere eine Vorrichtung mit einem an einem
Ende offenen Behälter, der
das Produkt enthalten kann, und einem Auftrager, der eine an einem
Ende mit einem Auftragelement und am anderen Ende mit einem Greiforgan
versehene Stange besitzt, wobei das Auftragelement in Kontakt mit
einem in dem Behälter
untergebrachten, elastisch verformbaren Abstreiforgan in den Behälter eingeführt und
aus diesem herausgezogen wird.
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Man
kennt aus der französischen
Patentanmeldung 2 285 101 eine Vorrichtung zum Aufbewahren und Auftragen
dieses Typs, die pulverförmigen Lidschatten
enthält.
Bei dieser bekannten Vorrichtung besteht das Abstreiforgan beispielsweise
aus einem Schaumstoff aus Gummi oder aus Kork, der mit dem Boden
des Behälters
einen Raum freilässt,
in dem das Produkt frei enthalten ist.
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Aus
US 3 146 806 kennt man eine
Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1. Das Abstreiforgan besteht aus einem Stopfen aus
einem schwammartigen Werkstoff, der in einer im Hals des Behälters befestigten
Buchse angeordnet ist. Bei Passieren des Abstreiforgans durch das
Auftragelement ist diese Buchse bestrebt, sich der radialen Ausdehnung
des Stopfens aus schwammartigem Werkstoff zu widersetzen.
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Eine
solche Vorrichtung hat einen relativ komplexen Aufbau und gestattet
nicht, eine vollständig
befriedigende Abstreifung zu erhalten.
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Ein
sorgfältiges
Schminken ist nur möglich, wenn
das Abstreifen des Auftragelements befriedigend ist.
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Ein
zu starkes Abstreifen des Auftragelements zwingt den Benutzer, dieses
häufig
mit Produkt nachzuladen.
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Ein
unvollkommenes Abstreifen lässt
dagegen eine überschüssige Produktmenge
auf dem Auftragelement, was das Schminken stört und zu einem Produktverlust
führt.
Dieses Produkt kann insbesondere auf der Stange trocknen und einen
festen Rückstand
bilden, der sich ablösen
kann und feste Fragmente erzeugen kann, die die Qualität des Schminken
beeinträchtigen.
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Das
Auftragelement verhält
sich außerdem bei
Passieren der bekannten Abstreiforgane wie ein Kolben und erzeugt
unangenehme Sauggeräusche.
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Wenn
das Produkt ein Pulver ist, besteht die Gefahr, dass der mit dem
Sauggeräusch
verbundene Luftzug das Pulver wegbläst, was natürlich nicht wünschenswert
ist.
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Gegenstand
der Erfindung ist eine verbesserte Vorrichtung zum Aufbewahren und
Verpacken.
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Diese
Vorrichtung ist durch die im Anspruch 1 genannten Merkmale gekennzeichnet.
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Die
Verwendung eines solchen Schaumstoffs, der mindestens 5% offene
Zellen aufweist, hat zahlreiche Vorteile. Wenn das Schminkprodukt
eine Flüssigkeit
oder eine Paste ist, kann sich der Schaumstoff mit dem Produkt tränken und
die Stange des Auftragers anfeuchten, was die Bildung einer festen
Ablagerung verhindert, die sich ablösen kann und feste Fragmente
erzeugen kann, die der Qualität
der Schminkung schaden können.
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Dank
der Porosität
des Schaumstoffs lässt man
außerdem
beim Einsetzen und beim Herausziehen des Auftragers einen Luftdurchgang
durch ihn zu.
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Man
vermeidet auf diese Weise das Auftreten eines Unterdrucks oder eines Überdrucks
im Behälter
und die Erzeugung eines Sauggeräusches. Wenn
das Produkt ein Pulver ist, verhindert man, dass dieses weggeblasen
wird.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung ist der Schaumstoff mit der Stange des Auftragers
in Kontakt, wenn dieser auf dem Behälter an seinem Platz ist.
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Man
achtet vorteilhafterweise darauf, daß der Schaumstoff nicht zu
stark durch die Stange des Auftragers komprimiert wird, wenn dieser
im Behälter untergebracht
ist, um jede Gefahr der permanenten Verformung des Schaumstoffs
zu vermeiden, die der Qualität
der Abstreifung schaden könnte.
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Zu
diesem Zweck kann man gemäß einer ersten
Variante der Erfindung eine den Schaumstoff axial durchquerende
Aussparung vorsehen, deren Durchmesser gleich dem der Stange oder
etwas kleiner ist. Bei einer zweiten Abwandlung kann man einen den
Schaumstoff axial durchquerenden Schlitz vorsehen, und eine äußerst dünne Stange
vorzugsweise aus Metall mit einem Durchmesser von beispielsweise
0,2 bis 0,5 mm vorsehen.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung ist der Schaumstoff des Abstreiforgans so angeordnet,
dass er sich im Kontakt mit dem an das Greiforgan anschließenden Stangenabschnitt
befindet, wenn der Auftrager auf dem Behälter an seinem Platz ist. Man
vermeidet auf diese Weise das Vorhandensein eines Luftvolumens über dem
Abstreifvorgang, wenn der Auftrager an seinem Platz ist, sowie die
Bildung von festen Rückständen durch
Trocknung.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung ist der Schaumstoff in ständigem Kontakt mit dem im Behälter enthaltenen
Produkt.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung ist der Schaumstoff mit dem gesamten im Behälter enthaltenen
Produkt getränkt.
Dabei nimmt der Schaumstoff vorzugsweise im Wesentlichen das gesamte
Innere des Behälters
ein.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung besitzt das Abstreiforgan einen Schaumstoffblock,
der an seinem Umfang und auf mindestens einem Teil seiner Höhe durch
Verkleben an der Wand des Behälters
versteift ist, um insbesondere zu verhindern, dass er bei der Einführung des
Auftragers in den Behälter
komprimiert wird.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung besitzt der Behälter
eine langgestreckte Form und ist die Stange des Auftragers geradlinig. Die Öffnungsbreite
der Mündung
des Behälters
ist so gewählt,
dass ein Verschmutzen der Ränder
des Behälters
bei Durchgang des Auftragers vermieden wird, und die Öffnungsbreite
der Mündung
des Behälters
ist vorzugsweise so gewählt,
dass man die Stange im Inneren des Behälters um mindestens 10° bezüglich der
Längsachse
des Behälters
neigen kann.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung besitzt die Stange des Auftragers einen mittleren
Abschnitt und einen an das Auftragselement anschließenden Abschnitt,
wobei der Außendurchmesser
dieses anschließenden
Abschnitts größer als
der des mittleren Abschnitts ist.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung besitzt die Vorrichtung außerdem eine Abstreiflippe.
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Diese
Abstreiflippe ist vorzugsweise an der äußeren Mündung des Behälters angeordnet
und ist nach außen
durch eine Wand verlängert,
die divergiert, indem sie sich vom Schaumstoff entfernt.
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Bei
einer besonderen Ausführungsform
der Erfindung besitzt der Schaumstoff eine konische Aussparung.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner ein Nachfüllelement für eine Aufbewahrungs- und Auftragsvorrichtung
der oben beschriebenen Art.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
ausführlichen
Beschreibung von nicht begrenzenden Ausführungsbeispielen der Erfindung,
wobei auf die beiliegende Zeichnung Bezug genommen wird. In dieser
Zeichnung zeigen:
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1 einen
axialen schematischen Schnitt durch eine Vorrichtung gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel,
das zum Verständnis
der Erfindung nützlich
sein kann,
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2 eine
Veranschaulichung der Durchquerung des Abstreiforgans durch das
Auftragelement der in 1 dargestellten Vorrichtung,
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3 bis 6 eine
Veranschaulichung von verschiedenen Möglichkeiten der Ausführung des Abstreiforgans,
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7 und 8 eine
Ausführungsvariante der
in 1 dargestellten Vorrichtung,
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9 einen
schematischen axialen Schnitt durch eine Vorrichtung gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiels,
das zum Verständnis
der Erfindung nützlich
sein kann,
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10 einen
schematischen axialen Schnitt durch eine Vorrichtung gemäß einem
dritten Ausführungsbeispiel,
das zum Verständnis
der Erfindung nützlich
sein kann,
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11 einen
schematischen axialen Schnitt durch eine Vorrichtung gemäß einem
vierten Ausführungsbeispiel,
das zum Verständnis
der Erfindung nützlich
sein kann,
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12 einen
schematischen axialen Schnitt durch eine Vorrichtung gemäß einem
fünften
Ausführungsbeispiel,
das zum Verständnis
der Erfindung nützlich
sein kann,
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13 einen
schematischen axialen Schnitt durch eine Vorrichtung gemäß einem
sechsten Ausführungsbeispiel,
das zum Verständnis
der Erfindung nützlich
sein kann,
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14 einen
schematischen axialen Schnitt durch eine Vorrichtung gemäß einem
siebenten Ausführungsbeispiel,
das zum Verständnis
der Erfindung nützlich
sein kann, wobei der freie Raum nicht dargestellt ist,
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15 einen
schematischen axialen Schnitt durch einen Teil einer Vorrichtung
gemäß einem
achten Ausführungsbeispiel,
das zum Verständnis
der Erfindung nützlich
sein kann,
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16 eine
Seitenansicht eines als Abstreiforgan benutzten Schaumstoffblocks
in nicht komprimiertem Zustand,
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17 eine
Draufsicht auf den in 16 dargestellten Schaumstoffblock,
die einen den Schaumstoffblock axial durchquerenden kreuzförmigen Schlitz
zeigt,
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18 eine
Ansicht des in 16 dargestellten Schaumstoffblocks,
der axial komprimiert ist, wenn er in dem Behälter an Platz ist,
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19 eine
Besonderheit der Ausführung des
Schaumstoffblocks,
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20 einen
schematischen axialen Schnitt durch eine Vorrichtung gemäß der Erfindung,
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21 einen
schematischen axialen Schnitt durch eine Vorrichtung gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel,
das zum Verständnis
der Erfindung nützlich
sein kann, und
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22 einen
schematischen axialen Schnitt durch eine Vorrichtung gemäß einem
anderen Ausführungsbeispiel,
das zum Verständnis
der Erfindung nützlich
sein kann.
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Die
Ausführungsformen
der 1, 7 bis 15, 18, 21 und 22 sind
nicht durch den Anspruch 1 gedeckt.
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In 1 ist
eine Vorrichtung 1 dargestellt, die einen Behälter 2 und
einen Auftrager 6 besitzt.
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Der
Behälter 2 ist
von einem im Spritzguss hergestellten rohrförmigen Körper 3 und von einem Boden 4 gebildet,
der in dem Körper 3 durch
Einklinken befestigt ist. Dieser besitzt in seinem oberen Teil einen
außen
mit Gewinde versehenen Hals 5.
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Der
Behälter 2 enthält bei dem
beschriebenen Beispiel ein flüssiges
kosmetisches Produkt P, dessen Lösungsmittel
Wasser ist, und zwar beispielsweise eine wässrige Acrylharz- oder Polyurethan-Zusammensetzung.
Es kann sich beispielsweise um flüssiges Lippenrot handeln.
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Der
Auftrager 6 besitzt ein Greiforgan 7, das auch
eine Verschlusskappe des Behälters 2 bildet, die
auf den Hals 5 aufgeschraubt werden kann und die nach unten
durch eine Stange 8 verlängert ist, die starr oder biegsam
sein kann und am Ende mit einem Auftragelement 9 versehen
ist, das von jedem an sich bekannten Typ sein kann und das in 1 nur
sehr schematisch dargestellt ist. Bei dem beschriebenen Beispiel
besitzt das Auftragelement einen Außendurchmesser, der größer als
der der Stange ist.
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Die
Stange 8 hat beispielsweise einen Durchmesser zwischen
0,2 und 0,5 mm.
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Das
Auftragelement 9 kann einen kreisförmigen oder nicht kreisförmigen Querschnitt
aufweisen und auf seiner Seitenfläche Erhebungen besitzen und
kann beispielsweise aus einem nicht absorbierenden Auftrager bestehen,
wie z.B. einer Bürste,
einem beflockten oder nicht beflockten Schaumstoff, einem Filz,
einem Pinsel, einem beflockten Kunststoff oder aus einem Elastomeraufsatz.
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Das
Auftragelement kann ferner aus einem Hohlkörper bestehen, der eine Produktreserve
aufnehmen kann.
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Der
Hals 5 ist innen abgesetzt, um eine Aufnahme 10 zu
bilden, die dazu bestimmt ist, von oben einen Schaumstoffblock auf 11 aufzunehmen,
der als Abstreiforgan dient.
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Dieser
Schaumstoffblock 11 kommt am Boden der Aufnahme 10 axial
zum Anschlag, wobei er in dieser mit Hilfe eines Rückhalterings 12 zurückgehalten
wird, der auf den Hals 5 aufgeklinkt ist.
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Die
Innenfläche 13 des
Halses 5, die die Aufnahme 10 nach unten verlängert, ist
konisch, indem sie nach unten divergiert, und grenzt eine Öffnung ab,
deren Durchmesser wesentlich größer als
der maximale Außendurchmesser
des Auftragelements 9 ist.
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Der
Rückhaltering 12 grenzt
eine konische, nach unten konvergierende Öffnung 14 ab, um das Eintreten
des Auftragelements 9 in den Behälter 2 zu erleichtern.
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Der
Schaumstoffblock 11 ist bei dem in 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel
rotationszylindrisch und wird von einer axialen Aussparung 15 mit
kreisförmigen
Querschnitt durchsetzt, dessen Durchmesser im wesentlichen gleich
dem Außendurchmesser
der Stange 8, also kleiner als der maximale Durchmesser
des Auftragelements 9 ist.
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Das
Anpressen des Rings 12 an den Boden des Greiforgans 7 gestattet
es, die Abdichtung bei der Schließung zu erhalten.
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Man
bemerkt in 1, dass, wenn der Auftrager 6 auf
dem Behälter 2 an
seinem Platz ist, praktisch kein Luftvolumen über dem Schaumstoffblock 11 besteht.
Die Stange 8 schließt
an das Greiforgan über
einen kegelstumpfförmigen
Teil 8' an,
der so ausgebildet ist, dass er in den Ring 12 eintritt,
bis er mit dem Schaumstoffblock 11 in Kontakt kommt.
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Das
Abstreiforgan kann aus einem Schaumstoff aus einem Elastomer wie
insbesondere Polyurethan oder Polyester bestehen.
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Der
Schaumstoff besitzt mindestens 5% offene Zellen, wobei die Zellen
einen Durchmesser von vorzugsweise 5 μm bis 3 mm haben.
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Die
Höhe des
Schaumstoffblocks 11 beträgt beispielsweise 1,5 mm bis
80 mm und vorzugsweise 5 bis 30 mm.
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Der
Außendurchmesser
des Schaumstoffblocks beträgt
beispielsweise 8 bis 30 mm und vorzugsweise 10 bis 20 mm.
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Die
Nachgiebigkeit des Schaumstoffblocks 11 erlaubt ihm, sich
bei Durchgang des Auftragelements 9 zu verformen, um sich
eng an dessen Umriss anzuschmiegen, um eine wirksame Abstreifung zu
erhalten.
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2 zeigt
die Verformung des Schaumstoffblocks 11 bei Eintreten oder
Austreten des Auftragelements 9.
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Indem
die axiale Aussparung 15 mit einem Querschnitt mit einem
Durchmesser, der etwas kleiner oder gleich dem der Stange 8 ist,
gewählt
wird, streift das Abstreiforgan in vorteilhafter Weise nicht nur
das Auftragelement 9, sondern auch die Stange 8 bei
Durchqueren des Schaumstoffblocks 11 ab, und man vermeidet
so, dass das Produkt an der Stange 8 trocknet, indem es
eine feste Ablagerung bildet, die sich später ablösen kann und das im Behälter vorhandene
Produkt verschmutzen kann.
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Dank
seiner Porosität
kann das Abstreiforgan mit Produkt getränkt bleiben, solange es im
Behälter
bleibt. So behält
das Abstreiforgan in dem Fall, in dem das verwendete Produkt eine
wässrige
Zusammensetzung von Acrylharz oder Polyurethan ist, ausreichend
Feuchtigkeit, um die Vernetzung des Harzes in seinem Inneren zu
verhindern, und befeuchtet die Stange und das Auftragorgan bei ihrem Durchgang.
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Das
Abstreiforgan kann auf diese Weise gleichzeitig ausüben:
- – eine
mechanische Abstreif- und Reinigungswirkung gegenüber dem
Auftragelement, indem es dieses einschließt und durch Abstreichen das überschüssige Produkt
und die eventuell vorhandenen festen Rückstände zurückhält, die sich aus der Trocknung
des Produkts ergeben, wenn dieses eine Flüssigkeit oder eine Paste ist,
- – eine
Absorptionswirkung durch Kapillarität und
- – eine
Absorptionswirkung durch Absaugung, wenn der Schaumstoff wieder
seine ursprüngliche Form
einnimmt, nachdem er durch den Durchgang des Auftragelements örtlich komprimiert wurde,
- – gegebenenfalls
eine Wirkung der Tränkung
mit Produkt, wenn das Auftragelement weniger geladen ist als das
Abstreiforgan.
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Das
Ausführungsbeispiel
der 1 und 2 ist keineswegs begrenzend.
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Der
in bezug auf die 1 und 2 beschriebene
Schaumstoffblock 11 kann durch einen in 3 dargestellten
Schaumstoffblock 16 ersetzt werden, der nicht von einer
axialen Aussparung durchsetzt ist, sondern axial kreuzförmig eingeschnitten
ist, um Schlitze 17 zu bilden, die ihn ganz durchqueren
und sich bei Durchgang des Auftragelements 9 spreizen können.
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Bei
einer nicht dargestellten Abwandlung kann der Schaumstoffblock gleichzeitig
von einer zentralen Aussparung axial durchsetzt sein und geschlitzt
sein.
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Bei
dem Herausziehen des Auftragers oder bei seiner Positionierung auf
dem Behälter
kann das Auftragelement den Schaumstoff axial komprimieren, bevor
es in dessen Inneres eintritt, insbesondere wenn das Auftragelement
eine abgeflachte oder nach außen
konkave Frontseite besitzt.
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Der
auf diese Weise komprimierte Schaumstoffblock ist bestrebt, in der
Mitte kompakter zu werden, so dass er dem Eindringen des Auftragelements mehr
Widerstand entgegensetzt.
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Um
zu vermeiden, dass der Schaumstoffblock sich in sich selbst zusammenzieht
und das Eintreten oder das Ausziehen des Auftragelements schwierig
macht, versteift man den Schaumstoffblock vorteilhafterweise auf
seiner ganzen Höhe
oder auf einem Teil davon an seinem Umfang, indem man ihn beispielsweise
mit einem härtenden
Harz überzieht, der
nach der Polymerisierung eine Haut 18 bildet, die verhindert,
dass der Schaumstoffblock sich in sich selbst zusammendrückt.
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Gemäß einer
Abwandlung oder zusätzlich kann
man den Schaumstoffblock an seinem Umfang an der Innenfläche des
Halses des Behälters
ankleben oder anschweißen.
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4 zeigt
eine Abwandlung, bei der das Abstreiforgan durch die Vereinigung
von zwei vollen Halbzylindern 19 aus Schaumstoff gebildet
ist, die durch den Hals 5 des Behälters aneinandergehalten werden
und miteinander einen Schlitz 20 bilden, der sich bei Durchgang
des Auftragelements 9 öffnen kann.
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Gemäß einer
anderen Abwandlung kann das Abstreiforgan durch Aufrollen eines
Schaumstoffbandes 21 gebildet werden, das eine zentrale
Aussparung 22 für
den Durchgang des Auftragelements 9 bildet.
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Das
Abstreiforgan kann auch durch das Anordnen von mehreren Scheiben
aus Schaumstoffen verschiedener Naturen übereinander gebildet werden.
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In 6 ist
als Beispiel ein Abstreiforgan 23 dargestellt, das aus
der Überlagerung
von 3 Scheiben 25, 26 und 27 besteht,
die aus Schaumstoffen hergestellt sind, deren Zellen Dichten besitzen,
die in dem Maße
zunehmen, in dem man sich dem Austritt des Behälters nähert, wobei die Einheit von
einer axialen Aussparung 24 für den Durchgang des Auftragelements 9 durchquert
wird.
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Das
Abstreiforgan kann auch einen Schaumstoffblock 11 und eine
starre Scheibe 28 aufweisen, die zum Ausdrücken des
Schaumstoffblocks 11 dient, wie in den 7 und 8 dargestellt
ist.
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Die
Ausdrückscheibe 28 ist
unter dem Schaumstoffblock 11 angeordnet, indem sie in
dem Hals 5 durch die Schulter gehalten wird, die die Aufnahme 10 unten
abgrenzt. Sie ist in ihrer Mitte von einer Bohrung 30 für den Durchgang
des Auftragelements 9 durchsetzt. Über diesem ist bei dem betreffenden
Beispiel ein elastischer Wulst 29 vorgesehen, der auf der
Stange 8 einen Vorsprung bildet und dazu bestimmt ist,
an der Scheibe 28 in Anlage zu kommen, wenn der Auftrager 6 aus
dem Behälter
gezogen wird.
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Der
Durchmesser der Bohrung 30 ist kleiner als der Höchstdurchmesser
des Wulstes 29, so daß die
Scheibe 28 durch den Auftrager nach oben mitgenommen wird,
um den Schaumstoffblock 11 axial zusammenzudrücken, der
auf diese Weise ausgedrückt wird.
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Nach
axialer Komprimierung des Schaumstoffblocks 11 kann der
Wulst 29 durch elastische Verformung die Bohrung 30 passieren.
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Die
Scheibe 28 ist von Öffnungen 31 durchsetzt,
die das Abfließen
des überschüssigen Produkts,
das den Schaumstoffblock 11 in komprimiertem Zustand verläßt, in das
Innere des Behälters
gestatten.
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Die
Absorptionskapazität
des Schaumstoffblocks 11 bei dem Durchgang des Auftragelements wird
dabei erhöht.
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Das
Vorhandensein des Wulstes 29 gestattet es, gegebenenfalls
ein sehr weiches Auftragelement zu haben, das alleine infolge seiner
Weichheit nicht die Scheibe 28 nach oben mitnehmen könnte.
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Obwohl
dies in den Figuren nicht dargestellt ist, kann man im Rahmen der
Erfindung ein an sich bekanntes zusätzliches Ausdrückorgan
im Inneren des Behälters
anordnen, das dazu bestimmt ist, vor dem Schaumstoffblock von dem
Auftragelement bei seinem Austritt aus dem Behälter durchquert zu werden.
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Das
Abstreiforgan kann auf zahlreiche Weisen im Behälter zurückgehalten werden.
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Wie
oben erwähnt
wurde, kann der Schaumstoffblock einfach an seinem Umfang an der
Wand des Behälters
angeklebt oder angeschweißt
sein.
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In
den 9 bis 12 sind verschiedene andere
Möglichkeiten
des Halts des Abstreiforgans dargestellt, die gegebenenfalls mit
der Verklebung oder der Verschweißung des Schaumstoffblocks
mit dem Behälter
kombiniert werden können.
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In 9 ist
eine Vorrichtung 32 dargestellt, die einen Behälter 33,
der durch eine Spritzblastechnik hergestellt ist, und einen nicht
dargestellten Auftrager aufweist, der mit dem Auftrager des Ausführungsbeispiels
von 1 identisch ist.
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Der
Behälter 33 besitzt
eine Hals 34, in dem eine Buche 35 eingeklinkt
ist, die innen mit einer Schulter versehen ist, um eine Aufnahme 36 zu
bilden, die zur Aufnahme eines Schaumstoffblocks 37 von
unten bestimmt ist, der in der Buchse 35 durch einen Ring 38 zurückgehalten
wird, der am unteren Ende der Buchse 35 eingeklinkt ist.
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Der
Schaumstoffblock 37 und der Haltering 38 werden
an der Buchse 35 vor deren Einführung in den Hals 34 des
Behälters 33 eingesetzt.
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In 10 ist
eine Vorrichtung 39 dargestellt, die einen Behälter 40 und
einen Auftrager 41 besitzt.
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Der
Behälter 40 besitzt
einen Körper
aus zwei Teilen, einem oberen 42 und einem unteren 43, die
durch eine verdünnte
ringförmige
Wand 44 verbunden sind, die auf das Innere des Behälters zu
gebogen ist und in diesem eine Querschnittsverringerung bildet,
auf welcher das untere Ende eines Schaumstoffblocks 45 aufliegt,
der als Abstreiforgan dient. Der Schaumstoffblock 45 wird
an seinem oberen Ende durch einen Ring 46 zurückgehalten,
der am freien Ende des oberen Teils 43 des Behälters 40 eingeklinkt
ist.
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Der
Auftrager 41 besitzt eine Stange 47, die an einem
Ende mit einem Greiforgan 48, das auf einen auf der Oberseite
des Rings 46 gebildeten Hals aufsteckbar ist, und am anderen
Ende mit einem Auftragorgan 49 versehen ist.
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Das
Greiforgan 48 besitzt ferner einen Bügel 50, der um einen
Drehzapfen 51 schwenkbar ist und in einer ersten Stellung
auf der Außenseite
des Bodens 52 des Behälters
zum Aufliegen kommen kann, um den Auftrager 51 an dem Ring 46 zurückzuhalten und
den Behälter 40 zu
schließen,
und in einer zweiten Stellung, die der ersten diametral entgegengesetzt
ist, als Griff dienen kann, der die Verwendung des Auftragers erleichtert.
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Die
Wand 44 besitzt eine gewisse Flexibilität, die es gestattet, die Teile 42 und 43 elastisch
einander zu nähern,
um den Bügel 50 in
die Verschlußstellung
des Behälters
zu bringen. Wenn der Behälter losgelassen
wird, ist die Wand 44 durch Elastizität bestrebt, ihre ursprüngliche
Form wieder einzunehmen und den oberen Teil 42 und den
unteren Teil 43 voneinander zu entfernen, wobei der letztere
einen gewissen Kontaktdruck auf den Bügel 50 ausübt, der auf
diese Weise daran gehindert wird, sich frei zu verschwenken.
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Der
Ring 46 besitzt eine obere Dichtungslippe, die bei der
Schließung
in eine untere Nut des Greiforgans 48 eintritt.
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In 11 ist
eine Vorrichtung 53 dargestellt, die einen Behälter 54 mit
doppelter Wand und einen Auftrager 55 besitzt.
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Der
Behälter 54 wird
durch die Zusammenfügung
eines unteren Teils 56 und eines oberen Teils 57 gebildet.
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Der
untere Teil 56 besitzt eine zentrale rohrförmige Wand 58,
die an ihrem unteren Ende durch einen angebrachten Boden 59 verschlossen
ist und radial außen
nach oben von seinem unteren Ende an durch einen Außenmantel 60 verlängert ist.
Die zentrale rohrförmige
Wand 58 hat an ihrem oberen Ende einen nach innen abgewinkelten
Rand 63.
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Der
obere Teil 57 besitzt eine zentrale rohrförmige Wand 61,
die außen
nach unten durch einen Außenmantel 62 verlängert ist,
der so ausgebildet ist, dass er an seinem unteren Ende in den Außenmantel 60 eingeklinkt
werden kann, so dass man eine kontinuierliche Außenfläche des Behälters erhält. Die zentrale rohrförmige Wand 61 ist
an ihrem oberen Ende mit einem nach innen abgewinkelten Rand 65 versehen.
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Die
Wand 58 tritt dicht in die Wand 61 ein und enthält das abzugebende
kosmetische Produkt.
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Der
abgewinkelte Rand 63 dient zur Auflage an dem unteren Ende
eines Schaumstoffblocks 64, der als Abstreiforgan dient
und im Wesentlichen das ganze Volumen im Inneren der zentralen rohrförmigen Wand 61 zwischen
den abgewinkelten Rändern 63 und 65 einnimmt.
Der Schaumstoffblock 64 ist auf diese Weise im oberen Teil 57 durch
den unteren Teil 56 zurückgehalten.
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Der
Auftrager 55 besitzt eine Stange 67, die an einem
Ende mit einem Auftragelement 68 versehen ist und am anderen
Ende mit einem Greiforgan 69 fest verbunden ist.
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Am
oberen Teil 57 des Behälters 54 ist
ein Bügel 70 angelenkt,
um das Greiforgan 69 an den abgewinkelten Rand 65 angedrückt zu halten,
wenn der Auftrager nicht benutzt wird, und auf diese Weise den Behälter 54 dicht
zu verschließen.
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Der
Außenmantel 62 schließt an die
zentrale rohrförmige
Wand 61 über
einen im wesentlichen senkrecht zur Längsachse der Stange 67 gerichteten ringförmigen Teil an,
und der Bügel 70 verschwenkt sich
an diesem ringförmigen
Teil mit Hilfe von Scharnieren 71. Der Bügel 70 besitzt
an seinem Scheitel eine auf das Innere zu gerichtete Erhebung 72,
die in eine am Scheitel des Greiforgans 69 gebildete Vertiefung 73 eintreten
kann, um dieses an seinen abgewinkelten Rand 65 angedrückt zu halten.
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Der
abgewinkelte Rand 65 grenzt eine konische, auf das Innere
des Behälters
zu konvergierende Öffnung 66 ab.
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Wenn
der Behälter
aus einem transparenten Kunststoff besteht, gibt die doppelte Wand 54 dem Benutzer
den Eindruck, dass der Behälter
eine dicke Wand besitzt, die beispielsweise aus einem dicken Glas
besteht, was zur Ästhetik
des Behälters
beiträgt.
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In 12 ist
eine Vorrichtung 87 dargestellt, die einen Behälter 88 und
einen Auftrager 89 besitzt.
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Der
Behälter 88 ist
durch Zusammenfügen eines
unteren Teils 90 und eines oberen Teils 91 gebildet.
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Der
untere Teil 90 besitzt eine zentrale rohrförmige Wand 92,
die unten durch einen angebrachten Boden 93 verschlossen
ist und oben, ausgehend von seinem unteren Ende, durch einen nach
oben konkaven Außenmantel 94 verlängert ist.
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Die
rohrförmige
Wand 92 besitzt in ihrem oberen Teil eine Schulter und
endet mit einem Rand 95, der radial nach innen vorsteht.
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Der
obere Teil 91 des Behälters 88 besitzt eine
zentrale rohrförmige
Wand 96, die in Nähe
ihres oberen Endes radial nach außen durch einen Außenmantel 97 verlängert ist,
der nach unten abgerundet ist und an dessen Innenseite der Außenmantel 94 des
unteren Teils 90 einklinkt. Die rohrförmige zentrale Wand 96 tritt
dabei in den oberen Teil der rohrförmigen zentralen Wand 92 dicht
ein.
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Ein
mit dem oberen Teil 91 des Behälters aus einem Stück geformter
Bügel 98 ist
an dem Außenmantel 97 mit
Hilfe von Scharniere bildenden Materialbrücken 99 angelenkt.
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Die
rohrförmige
zentrale Wand 96 besitzt auf Höhe des Anschlusses des Außenmantels 97 einen Absatz 100 nach
innen, der nach oben durch einen Hals 101 verlängert ist.
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Der
Auftrager 89 besitzt ein Greiforgan 102, das nach
unten durch eine Stange 103 verlängert ist, die an ihrem unteren
Ende mit einem Auftragelement 104 versehen ist.
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Das
Greiforgan 102 wird durch die Zusammenfügung eines Außenkörpers 105 von
ogivaler Form, der an seinem unteren Ende offen ist, und eines Innenteils 106 gebildet,
das in den Außenkörper 105 eingesteckt
ist und eine hohle Aufnahme 107 besitzt, in der ein kugelförmiger Kopf 108 zurückgehalten
wird, der am oberen Ende der Stange 103 gebildet ist, so
dass ein Kugelgelenk entsteht.
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In
der geschlossenen Stellung des Behälters 88 ist der Außenkörper 105 des
Greiforgans 102 auf den Hals 101 aufgesteckt.
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Die
Abdichtung bei der Schließung
wird durch das Anpressen des Innenteils 106 an die obere Endkante
des Halses 101 erhalten.
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Die
Stange 103 des Auftrager 89 verbreitert sich an
ihrem unteren Ende 109, um eine Aussparung zu bilden, die
zur Befestigung des Auftragelements 104 dient, das bei
dem beschriebenen Beispiel aus einer Filzspitze besteht.
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Ein
Schaumstoffblock 110 ist im Inneren der zentralen rohrförmigen Wand 96 untergebracht,
indem er an seinem unteren Ende durch den inneren abgewinkelten
Rand 95 und an seinem oberen Ende durch den Absatz 100 axial
zurückgehalten
wird.
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Der
Schaumstoffblock 110 ist an seinem Umfang mit einer relativ
starren Haut 111 umhüllt,
die dazu bestimmt ist, sein Zusammenquetschen bei dem Durchgang
des verbreiterten Teils 109 der Stange 103 zu
vermeiden, wie es im Vorstehenden unter Bezugnahme auf 3 beschrieben
wurde.
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Bei
den oben beschriebenen Ausführungsbeispielen
nimmt der als Abstreiforgan dienende Schaumstoffblock nur den oberen
Teil des Inneren des Behälters
ein.
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Nun
werden unter Bezugnahme auf die 13 und 14 zwei
Ausführungsbeispiele
beschrieben, bei denen der Schaumstoffblock fast das ganze Innenvolumen
des Behälters
einnimmt.
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In 13 ist
eine Vorrichtung 74 Ausführungsbeispiel dargestellt,
die einen Behälter 75 und einen
Auftrager 76 besitzt.
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Der
Behälter 75 besitzt
einen oberen Teil 79 und einen unteren Teil, der eine zentrale
rohrförmige Wand 77 aufweist,
die an ihrem unteren Ende verschlossen ist und von diesem aus nach
oben und nach außen
durch einen Außenmantel 78 verlängert ist.
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Der
obere Teil 79 besitzt eine zentrale rohrförmige Wand,
die durch Einklinken in der rohrförmigen Wand 77 befestigt
ist, und einen Außenmantel 80,
der sich nach unten um die rohrförmige
Wand 77 herum erstreckt und an dem freien Rand des Außenmantels 78 zum
Anliegen kommt.
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An
den miteinander in Kontakt kommenden Rändern der Außenmäntel 78 und 80 sind
halbkreisförmige
Ausschnitte vorgesehen, um nach der Verbindung des unteren Teils
und des oberen Teils des Behälters
Bohrungen für
die drehbare Montage der Enden eines Bügels 81 zu bilden.
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Der
Auftrager 76 besitzt eine Stange 82, die an einem
Ende mit einem Auftragorgan 83 versehen ist und am anderen
Ende mit einem Greiforgan 84 fest verbunden ist, das, wenn
der Auftrager nicht verwendet wird, auf dem oberen Teil 79 durch
den Bügel 81 an
seinem Platz gehalten wird. Der obere Teil 79 ist an seinem
oberen Ende von einer Öffnung 85 durchsetzt,
deren Durchmesser größer als
der Höchstdurchmesser
des Auftragelements 83 ist.
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Das
Innere des Behälters 74 wird
von einem Schaumstoffblock 86 eingenommen, der axial ausgespart
oder eingeschnitten ist, um die Stange 82 und das Auftragelement 83 aufzunehmen,
wenn der Auftrager 76 auf dem Behälter 74 an seinem
Platz ist. Der freie Raum ist in 14 nicht
dargestellt.
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Das
abzugebende Produkt tränkt
zumindest den unteren Teil des Schaumstoffblocks 86, der
mit dem Auftragelement 83 in Kontakt ist, wenn der Auftrager
den Behälter
schließt,
bis zur Sättigung.
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Der
obere Teil des Schaumstoffblocks 86 spielt dabei die Rolle
eines Abstreiforgans.
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Das
Greiforgan 84 besitzt einen Außenmantel, der sich bei der
Schließung
des Behälters
an dessen oberen Teil anlegt.
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Die
Abdichtung bei der Schließung
wird auf diese Weise gleichzeitig durch das Aufliegen des zentralen
Teils des Greiforgans, an das die Stange 82 anschließt, auf
der die Öffnung 85 umgebenden Oberseite
des Behälters
und durch den genannten Außenmantel
erhalten.
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In 14 ist
eine Vorrichtung 112 dargestellt, die einen Behälter 113 und
einen Auftrager 114 besitzt.
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Der
Behälter 113 besitzt
eine zentrale rohrförmige
Wand 115, die an ihrem unteren Ende durch einen angebrachten
Boden 116 geschlossen ist.
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Die
zentrale rohrförmige
Wand 115 besitzt an ihrem oberen Ende einen nach innen
gerichteten Absatz 117, der nach oben durch einen Hals 118 verlängert ist.
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Die
zentrale rohrförmige
Wand 115 ist radial nach außen auf Höhe des Absatzes 117 durch
einen nach unten gekrümmten
Außenmantel 119 verlängert.
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Ein
rohrförmiges
Gehäuse 120 mit
einer nach oben konkaven Form ist am unteren Ende des Außenmantels 119 eingeklinkt.
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Das
Gehäuse 120 ist
an seinem unteren Ende von einer Bohrung 121 durchsetzt,
in die das untere Ende der rohrförmigen
Wand 115 eingepasst ist, wobei die Außenseite des Bodens 116 mit
der unteren ringförmigen
Fläche
des Gehäuse 120,
die diese Bohrung außen
umgibt, bündig
ist.
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Ein
Rückhaltebügel 122 ist
an dem Mantel 119 angelenkt, und zwar ähnlich wie der oben beschriebene
Bügel 98.
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Der
Auftrager 114 besitzt ein Greiforgan, das unten durch eine
Stange 123 verlängert
ist.
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Das
Greiforgan besitzt einen Außenkörper 124,
der dem Außenkörper 105 des
oben beschriebenen Greiforgans 89 ähnlich ist, und einen Innenteil 125,
der zur Befestigung der Stange 123 und zur dichten Schließung des
Behälters
bei Nichtverwendung dient.
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Der
Innenteil 125 bildet mit dem Außenkörper eine ringförmige Nut,
die sich nach unten öffnet und
in die der Hals 118 eintritt, wenn das Greiforgan auf dem
Behälter
an seinem Platz ist. Der Innenteil 125 ist an seinem unteren
Ende leicht konisch, indem er sich nach oben ausweitet, so daß er in
die Öffnung des
Behälters
leicht eintritt und gleichzeitig nach Beendigung des Einsetzens
auf den Hals 118 sich eng an dessen Innenfläche anlegen
kann, um eine dichte Verschließung
des Behälters
zu erhalten.
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Der
Innenteil 125 ist unten durch eine ebene Wand 126 abgegrenzt,
die fast den gesamten Innenquerschnitt des Halses 118 einnimmt
und an die die Stange 123 anschließt. Diese ist unten mit einem
verbreiterten Teil 127 versehen, der zur Befestigung des Auftragelements 128 dient,
und zwar auf dieselbe Weise, wie unter Bezugnahme auf die 12 beschrieben
wurde.
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Das
Innenvolumen der zentralen rohrförmigen
Wand 115 wird wie bei dem Ausführungsbeispiel von 13 von
einem Schaumstoffblock 129 eingenommen.
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Dieser
Schaumstoffblock 129 bildet mit dem Boden des Behälters einen
nicht dargestellten freien Raum und kann axial ausgespart sein,
um die Stange und das Auftragelement aufzunehmen, oder einfach axial
eingeschnitten sein.
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Wenn
der Auftrager auf dem Behälter
an Platz ist, ist es vorteilhaft, dass die Wand 126 mit
der Oberseite des Schaumstoffblocks bündig ist, denn man vermeidet
auf diese Weise die Trocknung der Stange 123 auf ihrer
ganzen Länge
und die Bildung jeder festen Ablagerung auf dieser, die sich dann
ablösen
könnte.
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In 15 ist
eine Vorrichtung 130 dargestellt, die hinsichtlich ihres
unteren Teils mit der in 14 dargestellten
Vorrichtung identisch ist und einen Behälter besitzt, der sich von
dem vorhergehenden Behälter 113 durch
das Fehlen eines Bügels 122 unterscheidet,
der durch einen außen
mit Gewinde versehenen Kragen 131 ersetzt ist.
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Die
Vorrichtung 130 besitzt einen Auftrager 132, der
aus einem Greiforgan und aus einer Auftragestange 123 besteht,
deren unterer Teil mit dem in Bezugnahme auf 14 beschriebenen
identisch ist.
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Die
Stange 123 schließt
an den inneren Teil 133 an, der am unteren Ende eines inneren
Rohrstücks 134 des
Greiforgans befestigt ist.
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Ein
Außenflansch 135 begrenzt
das Einsetzen des inneren Teils 133 in das Rohrstück 134.
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Das
Greiforgan besitzt eine äußere rohrförmige Buchse 136,
die zu dem inneren Rohrstück 134 koaxial
ist und mit Innengewinde versehen ist, um auf den Kragen 131 des
Behälters
aufgeschraubt zu werden.
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Wenn
das Greiforgan auf den Behälter
aufgeschraubt ist, wird der Flansch 135 gegen die Oberkante
des Halses 118 gepreßt,
um eine dichte Verschließung
des Behälters
zu erhalten.
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Es
ist vorteilhaft, dass das Gewinde des Kragens 131 vom Hals 118 entfernt
ist, denn man vermeidet auf diese Weise, dass eine Produktablagerung
auf dem Kragen 118 die Schließung des Behälters behindert,
indem sie die Gewinde des Kragens 131 und der Buchse 136 verschmutzt,
wobei der zwischen der Öffnung
des Behälters
und den Gewinden vorgesehene Raum gegebenenfalls übertretendes Produkt
aufnehmen kann.
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In 16 ist
ein Schaumstoffblock 140 mit der Höhe h dargestellt, der als Abstreiforgan
verwendet wird.
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Wie 17 zeigt,
ist dieser Schaumstoffblock axial bei 141 kreuzförmig geschlitzt,
um einen Durchgang zu bilden, der das Durchtreten des Auftragelements
gestattet.
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Je
nach dem Typ des verwendeten Auftragelements oder der Natur des
im Behälter
enthaltenen Produkts kann es wünschenswert
sein, eine mehr oder weniger starke radiale Kraft auf das Auftragelement
bei seinem Durchgang durch das Abstreiforgan auszuüben.
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Man
kann hierzu Schaumstoffe mit offener Zellstruktur wählen, die
mehr oder weniger hohe Härten
besitzen.
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Man
kann auch vorteilhafterweise nur einen einzigen Typ von Schaumstoff
mit offener Zellenstruktur verwenden und den Schaumstoff je nach
der Reibung, die man auf das Auftragelement ausüben möchte, axial mehr oder weniger
komprimieren.
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Wenn
man auf diese Weise, wie in 18 dargestellt
ist, den in 16 dargestellten Schaumstoffblock 140 axial
komprimiert, indem man ihn in eine Aufnahme des Behälters einsetzt,
und zwar beispielsweise in die von der Zusammenfügung der Wände 58 und 61 der
Ausführungsform
von 11 gebildeten Aufnahme, erhöht man die Dichte des Schaumstoffs
und damit die auf das Auftragelement ausgeübten radialen Kräfte. Durch
Einwirkung auf den Grad des Eindrückens der Wand 58 in
die Wand 61 kann man die Höhe h' auf den Wert einstellen, der dem Schaumstoff
die gewünschte
Dichte verleiht.
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Der
Schaumstoffblock kann in seinem oberen Teil eine konische Aussparung 150 aufweisen, wie
in 19 dargestellt ist, um das Eintreten des Auftragelements
zu erleichtern.
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Die
Stange 151 (partiell dargestellt), die das Auftragelement
trägt,
schließt
an das Greiforgan 152 über
einen konischen Abschnitt 153 an, der dazu bestimmt ist,
in die Aussparung 150 einzutreten, wenn das Auftragelement
im Inneren des Behälters
an seinem Platz ist, um das Luftvolumen oberhalb des Schaumstoffblocks
zu begrenzen.
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In 20 ist
eine Vorrichtung 154 dargestellt, die einen Behälter besitzt,
der durch Zusammenfügung
eines oberen Teils 155 und eines unteren Teils 156 gebildet
ist, wobei der obere Teil 155 einen außen mit Gewinde versehenen
Hals 160 besitzt, auf den das Greiforgan 161 des
Auftragers aufgeschraubt wird.
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Ein
Schaumstoffblock 157 mit mindestens 5% offenen Zellen ist
durch Verkleben oder Verschweißen
mit seiner oberen Seite 158 an einer an der Basis des Halses 160 gelegenen
Schulter im Inneren eines Zentrier- und Dichtungskragens 162 befestigt,
dessen Innendurchmesser im wesentlichen dem Außendurchmesser des Schaumstoffblocks 157 entspricht
und dessen Höhe
etwa ein Viertel der Höhe
des Schaumstoffblocks 157 darstellt.
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In
dieser Figur ist das Auftragelement als Beispiel in Form eines Hohlkörpers 163 dargestellt, der
einen Hohlraum 164 besitzt, der einen Produktvorrat aufnehmen
kann.
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Der
obere Teil 155 des Behälters
ist so ausgebildet, dass um den Schaumstoffblock 157 und den
Kragen 162 herum ein ringförmiger Raum 159 gebildet
wird, der es dem Schaumstoff gestattet, sich bei dem Durchgang des
Auftragelements 163 axial und radial zu verformen.
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In 21 ist
eine Vorrichtung 165 teilweise dargestellt, die die Besonderheit
hat, eine Abstreiflippe 166 zusätzlich zu einem Abstreiforgan
aufzuweisen, das aus einem axial geschlitzten Schaumstoffblock 167 besteht,
der mindestens 5% offene Zellen besitzt.
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Der
Auftrager ist nicht dargestellt und kann von jedem Typ sein, der
an den vorgesehenen Gebrauch angepasst ist.
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Die
Vorrichtung 165 besitzt einen zylindrischen Behälter 168,
und die Abstreiflippe 166 ist in einem Aufsatz 169 gebildet,
der in den oberen Teil des Behälters 168 eingesteckt
ist.
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Die
Abstreiflippe 166 bedeckt teilweise die Oberseite 170 des
Schaumstoffblocks 167, wobei sie einen Durchgang lässt, dessen
Durchmesser an die Natur und an die Form des Auftragelements angepasst
ist.
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Der
Aufsatz 169 besitzt eine rohrförmige Wand 171, die
eine zylindrische Aufnahme abgrenzt, in der der Schaumstoffblock 167 aufgenommen
ist.
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Dieser
wird in Inneren dieser Aufnahme durch ein Rückhalteteil 172 an
Platz gehalten, das in einem axialen Schnitt die allgemeine Form
eines U besitzt, das in seinem oberen Teil in einen ringförmigen Raum
zwischen der Wand 171 und dem Behälter 168 eintritt,
und an Erhebungen 173 der Wand 171 einrastet.
Das Rückhalteteil 172 ist
in seiner Mitte für den
Durchgang des Auftragelements mit einer Bohrung versehen.
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Der
Aufsatz 169 ist so ausgebildet, dass er das Auftragelement
bei seinem Eintritt in den Behälter 168 führt, und
besitzt eine auf die Abstreiflippe 166 zu konvergierende
Fläche 173.
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In 22 ist
eine Vorrichtung 175 dargestellt, die, wie die vorhergehende,
eine Abstreiflippe 176 zusätzlich zu einem Schaumstoffblock 177 mit mindestens
5% offenen Zellen besitzt.
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Die
Abstreiflippe 176 ist in einem Aufsatz 178 gebildet,
der in den Hals des Behälters
eingesteckt ist.
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Die
Abstreiflippe ist oben durch eine konische Wand 179 verlängert, die
zur Führung
bei dem Eintreten des Auftragelements dient.
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Der
Schaumstoffblock 177 ist in seinem oberen Teil ausgespart,
um partiell um die Abstreiflippe 176 herum einzutreten.
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Wie
bei der vorhergehenden Ausführungsform
gestattet das Vorhandenseins einer Wand zur Führung des Auftragelements auf
die Mitte des Schaumstoffblocks zu, bei der Rückbewegung des Auftragers die
Beschädigung
des Auftragelements zu vermeiden, und zwar insbesondere dann, wenn der
Außendurchmesser
des Schaumstoffblock relativ klein ist.
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Bei
Fehlen dieser Führung
bestünde
nämlich die
Gefahr, dass das Auftragelement nicht in die Mitte des Schaumstoffblocks
gelangt, in der sich die axiale Aussparung oder die Schlitze befinden,
die die Durchquerung des Schaumstoffblocks gestatten. Die Kraft,
die auszuüben
wäre, um
das Auftragelement in den Schaumstoffblock einzuführen, könnte dabei
relativ groß sein,
und zwar insbesondere dann, wenn der Schaumstoffblock einen kleinen
Durchmesser hat.
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In
diesem Fall würde
sich der Schaumstoffblock, der an seinem Umfang an einer starren
Wand befestigt ist, sich schwierig eintiefend verformen, um das
Auftragelement auf die Mitte des Schaumstoffblocks zu zu führen.
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Bei
den beiden unter Bezugnahme auf die 21 und 22 beschriebenen
Ausführungsbeispielen
ist der Schaumstoffblock an dem Aufsatz 169 oder 178,
der beispielsweise aus Polyethylen oder aus Polypropylen besteht,
angeklebt oder angeschweißt.
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Der
Schaumstoffblock kann vor seiner Befestigung einer geeigneten Oberflächenbehandlung unterzogen
werden.
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Bei
den beschriebenen Beispielen kann der Behälter vor dem Einsetzen des
Abstreiforgans oder danach gefüllt
werden. Im letzten Fall kann man sogar die Porosität des Schaumstoffs
dazu benutzen, den Behälter
durch diesen hindurch zu füllen.
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Die
oben beschriebenen Vorrichtungen werden vorteilhafterweise mit auf
den Behälter
aufgesetztem Auftrager in den Handel gebracht.
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Man
kann jedoch den Behälter
und den Auftrager auch getrennt zum Verkauf anbieten, wobei der
Behälter
in diesem Fall mit einer Verschlußkapsel versehen ist, die bei
der Verwendung durch den Auftrager zu ersetzen ist.
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Der
getrennt verkaufte Behälter
bildet dabei ein Nachfüllelement,
das dazu bestimmt ist, einen leeren Behälter unter Beibehaltung desselben
Auftragers zu ersetzen.
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Die
Erfindung gestattet also auf besonders befriedigende Weise das Abstreifen
des Auftragelements und trägt
zum Erhalt einer sorgfältigen Schminkung
bei. Bei Bedarf kann man an der Außenwand des Behälters einen
kleinen Spiegel befestigen.
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Die
Erfindung gestattet außerdem
gegebenenfalls das Abstreifen eines Auftragelements, dessen Höchstdurchmesser
kleiner oder gleich dem der Stange des Auftragers ist, was bei bekannten
Auftragorganen des Standes der Technik nicht möglich ist. Dank seiner starken
Verformbarkeit kann der Schaumstoff sich an die Stange anlegen und
diese reinigen, so daß die
Bildung einer festen Ablagerung vermieden wird, die sich in der
Folge ablösen
kann, wobei gleichzeitig eine wirksame Abstreifung des Auftragelements
bewirkt wird, auch wenn dieses einen größeren oder einen kleineren
Durchmesser als die Stange besitzt.
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Die
Erfindung gestattet auch eine Verbesserung der Entleerung des Behälters, da
die Verformbarkeit des Abstreiforgans es gestattet, die Stange des
Auftragers schräg
zu halten, um mit dem Auftragelement, wie in 1 mit unterbrochenen
Linien dargestellt ist, Produkt an Bereichen der Innenfläche des
Behälters
zu entnehmen, die im Stand der Technik unzugänglich sind.
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Obwohl
die Stange des Auftragers bei allen beschriebenen Beispielen im
Ruhezustand geradlinig ist, kann man, ohne den Rahmen der Erfindung zu
verlassen, eine gekrümmt
Stange verwenden, wobei man die Tatsache ausnutzt, dass das Abstreiforgan
dank seiner Verformbarkeit es gestattet, diese im Behälter aufzunehmen.
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Die
Erfindung gestattet auch in vorteilhafter Weise die Verwendung eines
Auftragelements, das im Querschnitt eine nicht rotationssymmetrische
ovale, quadratische oder andere Form besitzt.
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Das
Abstreiforgan bildet außerdem
ein besonders wirkungsvolles Filter, um eventuell Produktrückstände zurückzuhalten,
die getrocknet sind und sich an dem Auftragelement oder auf der
Stange des Auftragers abgelagert haben.
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Aufgrund
der Porosität
des Schaumstoffs gestattet die Erfindung auch, bei der Durchführung des Abstreiforgans
das Auftreten eines Sauggeräusches zu
vermeiden.
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Die
Erfindung ist vorzugsweise auf die Verpackung und auf das Auftragen
eines flüssigen
oder breiförmigen
Produkts anwendbar.
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Man
verlässt
jedoch den Rahmen der Erfindung nicht, wenn das Produkt pulverförmig ist.