DE69712145T2 - Initialisierung eines drahtlosen sicherheisssystems - Google Patents
Initialisierung eines drahtlosen sicherheisssystemsInfo
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Description
- Die Erfindung bezieht sich auf ein Sicherheitssystem mit einer zentralen Vorrichtung und mindestens einer Detektorvorrichtung, wobei die Detektorvorrichtung über Sendemittel verfügt, um eine Meldung mit einer Quellenidentifikation, durch die die Sendevorrichtung eindeutig identifiziert wird, zu übermitteln, sowie über Detektionsmittel, um einen Alarmzustand festzustellen und um in Reaktion darauf die Sendemittel zu veranlassen, eine Meldung zu übermitteln; und wobei die zentrale Vorrichtung folgendes umfasst: Speichermittel, um die Quellenidentifikation mindestens einer Detektorvorrichtung zu speichern, Alarmmittel, um einen Alarm auszulösen, Benutzerschnittstellenmittel, um die zentrale Vorrichtung in einen von mehreren Modi zu bringen, einschließlich eines Betriebs- und eines Lernmodus, sowie Empfangsmittel für den Empfang einer drahtlos übermittelten Meldung, um im Lernmodus die Quellenidentifikation einer empfangenen Meldung in den Speichermitteln zu speichern, und um im Betriebsmodus die Alarmmittel zur Auslösung eines Alarms zu veranlassen, falls die Quellenidentifikation einer empfangenen Meldung in den Speichermitteln gespeichert ist.
- Die Erfindung bezieht sich ferner auf eine zentrale Vorrichtung, eine Detektorvorrichtung, eine Bestätigungsvorrichtung und eine Fernsteuerung, die in einem derartigen System verwendet werden.
- Herkömmliche Detektorvorrichtungen wie Einbruchsmelder senden über eine verdrahtete Verbindung eine Alarmmeldung an die zentrale Vorrichtung des Sicherheitssystems, wenn die Detektorvorrichtung einen Alarmzustand feststellt. Wenn die zentrale Vorrichtung eine Alarmmeldung empfängt, löst sie unter Verwendung von Alarmmitteln wie einer Sirene oder einem Licht einen Alarm aus. Dies kann auch ein stiller Alarm sein, bei dem beispielsweise ein Sicherheitsdienst oder die Polizei alarmiert wird. Derartige Systeme werden im Allgemeinen von Spezialfirmen installiert und gewartet. Ähnliche, weniger komplexe Systeme sind auch für den Privatgebrauch erhältlich und können von einem technisch versierten Käufer selbst installiert und gewartet werden. Mit den anhaltend sinkenden Kosten und geringeren Stromversorgungsanforderungen elektronischer Komponenten und der zunehmenden Liberalisierung in Bezug auf die Nutzung bestimmter HF- Übertragungsbänder, sind kostengünstige kabellose Sicherheitssysteme erhältlich geworden, die nahezu von jedem installiert und gewartet werden können. Ein derartiges System ist vom Grundig Home Security System (1995) her bekannt. Jede Detektorvorrichtung wird lokal, beispielsweise von einer Batterie, versorgt. Die Detektorvorrichtung sendet, sobald sie einen Alarmzustand festgestellt hat, eine Meldung via Hochfrequenz an die zentrale Vorrichtung, wodurch das System vollständig drahtlos arbeitet. Im Gegensatz zu verdrahteten Systemen ist die Verbindung prinzipiell nicht auf den vom System zu sichernden Hauptbereich begrenzt. In der Regel beträgt die Übertragungsreichweite 30 m, so dass das System ein Areal mit einem Durchmesser von ca. 60 m abdecken kann, wobei sich die zentrale Vorrichtung in der Mitte befindet. In vielen Wohngebieten bedeutet dies, dass benachbarte Gebäude oder Wohnungen (teilweise) in diesen Kommunikationsbereich einbezogen sind, während der zu sichernde Bereich im Allgemeinen auf eine kleinere Fläche, wie beispielsweise ein Haus oder eine Wohnung, begrenzt ist. Um sicherzustellen, dass die zentrale Vorrichtung ausschließlich auf Alarmmeldungen von Detektoren reagiert, die auch überwacht werden sollen, und nicht beispielsweise von Detektoren, die Bestandteil eines benachbarten Sicherheitssystems sind, wird eine Alarmmeldung nur dann akzeptiert, wenn sie von einem Detektor stammt, der der zentralen Vorrichtung bekannt ist. Jede Vorrichtung hat eine eindeutige Kommunikationsadresse. Wann immer eine Detektorvorrichtung eine Alarmmeldung sendet, ist die eindeutige Adresse als Quellenadresse Bestandteil dieser Meldung. Bevor eine Alarmmeldung von einer bestimmten Detektorvorrichtung akzeptiert wird, müssen Detektorvorrichtung und zentrale Vorrichtung aufeinander abgestimmt werden. Bei diesem Vorgang wird die zentrale Vorrichtung zunächst in einen Lernmodus gebracht, indem man sie mit einem Schlüssel in den Installationsmodus bringt und dann durch Betätigen einer Taste auf den Lernmodus schaltet. Anschließend wird bei der Detektorvorrichtung ein Alarm ausgelöst, der gelernt werden muss. Normalerweise wird ein Eindringalarm ausgelöst. Nach Empfang der daraus resultierenden Alarmmeldung speichert die zentrale Vorrichtung die Quellenadresse der empfangenen Alarmmeldung in einem Speicher. Der Benutzer kann die Speicherstelle, an der ein bestimmter Detektor gespeichert wird, auswählen. Mit Tasten an der zentralen Vorrichtung kann der Benutzer die Speicherstellen selektiv aktivieren oder deaktivieren. Bei Alarmmeldungen von einer Detektorvorrichtung, deren Speicherstelle deaktiviert wurde, reagiert die zentrale Vorrichtung nicht. Auf diese Weise können Bereiche eines Hauses, die von einer Detektorvorrichtung abgedeckt werden, selektiv überwacht werden oder unbewacht bleiben. Erwünscht ist, dass die Wahrscheinlichkeit, dass eine Vorrichtung trainiert wird, die nicht zum System gehört, verringert wird. Um zu vermeiden, dass eine benachbarte Detektorvorrichtung, die in dem Moment eine Alarmmeldung übermittelt, in dem sich die zentrale Vorrichtung im Lernmodus befindet, in der zentralen Vorrichtung gespeichert wird, muss sich beim Home Security System von Grundig die zu akzeptierende Detektorvorrichtung in der Nähe der zentralen Vorrichtung befinden. Da die Entfernungen im Normalbetrieb größer sind, muss die zentrale Vorrichtung unterschiedliche Schwellenwerte zum Empfangen von Meldungen verwenden. Außerdem bietet eine Verringerung der Entfernung in bestimmten Situationen keinen ausreichenden Schutz, beispielsweise in terrassenförmig angelegten Gebäuden oder Wohnanlagen, in denen die Eingänge in der Regel direkt nebeneinander liegen und zentrale Vorrichtungen sowie einige Detektorvorrichtungen häufig im Eingangsbereich platziert werden. Weiterhin müssen sich die Detektorvorrichtungen in der Nähe der zentralen Vorrichtung und nicht dort befinden, wo sie ihren vorgesehenen Betrieb aufnehmen soll. Dadurch vergrößert sich die Möglichkeit, dass der Benutzer eine Detektorvorrichtung versehentlich in einer anderen als bei der zentralen Vorrichtung programmierten Zone platziert. Da sich beim Grundig-System der von der zentralen Vorrichtung ausgelöste Alarm auf eine bestimmte Speicherstelle (und damit auf eine Zone) bezieht, kann dies erhebliche Auswirkungen haben.
- Aus der US-amerikanischen Patentschrift 4.855.713 ist ein Sicherheitssystem bekannt, bei dem jeder Detektor eine eindeutige Adresse hat. Durch Betätigen der Taste für den Eindringalarm am Detektor kann der Benutzer einen neuen Detektor zur Auslösung eines Alarms veranlassen. Sofern sich die zentrale Einheit im Lernmodus befindet, speichert sie die Adresse des Detektors in der Eindringalarmmeldung. Im Normalbetrieb überprüft die zentrale Einheit, ob sich die Adresse in einer empfangenen Alarmmeldung in ihrem Speicher befindet. Wenn dies der Fall ist, wird ein Alarm ausgelöst.
- Die Erfindung hat unter anderem zur Aufgabe, ein drahtloses Sicherheitssystem zu schaffen, das über eine verbesserte Routine zum Lernen der Detektorvorrichtungen verfügt. Speziell wird angestrebt, die Möglichkeit zu verringern, dass eine Detektorvorrichtung ungewollt in die zentrale Vorrichtung einprogrammiert wird. Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist die Schaffung eines drahtlosen Sicherheitssystems, bei dem sich die Detektorvorrichtung von jedem Standort innerhalb der normalen Reichweite des Systems aus in die zentrale Vorrichtung einprogrammieren lässt.
- Das erfindungsgemäße System ist gekennzeichnet durch die Merkmale des beschreibenden Teils von Anspruch 1.
- Indem man eine spezielle, von einer Alarmmeldung abweichende Lern- Detektor-Meldung verwendet, kann die Feststellung eines Alarmzustands durch eine benachbarte Detektorvorrichtung nicht dazu führen, dass der benachbarte Detektor ungewollt programmiert wird. Dies bedeutet eine größere Systemsicherheit. Außerdem ist für den Empfang von Meldungen so nur einen Schwellenwert erforderlich, was zur Vereinfachung des Systems beiträgt. Wenn man zudem sicherstellt, dass die Detektorvorrichtung die Lern- Detektor-Meldung nur in Reaktion auf einen bestimmten Lernauslöser sendet, zum Beispiel von einem Benutzer und nicht in Reaktion auf das Erkennen eines Alarmzustands, ist die Wahrscheinlichkeit, dass eine Lern-Detektor-Meldung übertragen wird, während sich die zentrale Vorrichtung im Lernmodus befindet, sehr gering.
- Wenn nur auf einen benutzerseitigen Auslöseimpuls zum Senden einer Lern- Detektor-Meldung reagiert wird, wenn sich die Detektorvorrichtung im Lernmodus befindet, verfügt das System über einen weiteren Schutz gegen ungewollte Programmierung. Es können noch weitere Schutzeinrichtungen verwendet werden, um zu verhindern, dass eine Detektorvorrichtung in den Lernmodus gebracht wird, wie beispielsweise die zwingende Benutzung eines Schlüssels oder ein nur schwer zugänglicher Modusschalter.
- Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform, bei der das System mehrere unterschiedliche Arten von Detektorvorrichtungen umfasst, von denen jede eine andere Art eines externen Alarmzustands außerhalb der Detektorvorrichtung feststellt, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Lern-Detektor-Meldung Typinformationen zur Identifizierung der Art der Detektorvorrichtung enthält, und dass die Alarmmittel dafür konzipiert sind, einen typspezifischen Alarm auszulösen. Beim Grundig-System kann ein spezifischer Alarm in Abhängigkeit von der Speicherstelle ausgelöst werden, an der die Quellenidentifikation der sendenden Detektorvorrichtung gespeichert ist. Vier Speicherstellen sind Einbruchsmeldern und vier weitere Speicherstellen anderen Sendern zugeordnet, einschließlich Technologiemeldern wie Rauch-, Feuer- und Gasmeldern und Fernsteuerungen. Während bei der ersten Kategorie von Vorrichtungen der Alarm nur ausgelöst wird, wenn das System scharf geschaltet ist, wird bei der zweiten Kategorie der Alarm auch bei nicht scharf geschaltetem System ausgelöst. Der Benutzer kann allerdings versehentlich eine Vorrichtung in eine Speicherstelle der falschen Kategorie programmieren. Beim erfindungsgemäßen System ist dies nicht möglich, weil die Detektorvorrichtung selbst die Typinformation liefert. Wenn die zentrale Vorrichtung eine Alarmmeldung empfängt, wird die während des Lernvorgangs erhaltene Detektortypinformation benutzt, um an Stelle eines speicherplatzspezifischen Alarms einen typspezifischen Alarm auszulösen. Während beim Grundig-System selbst dann nur maximal vier Einbruchsmelder benutzt werden können, wenn nicht alle Speicherstellen der anderen vier Stellen benutzt werden (da andernfalls ein Fehlalarm ausgelöst werden könnte), sind die Identifikationen beim erfindungsgemäßen System nicht bereits bestimmten Detektorvorrichtungen zugewiesen, was mehr Flexibilität bedeutet.
- Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die Quellenidentifikation jeweils nur einer von mehreren Quellenidentifikationsgruppen zugehört, wobei jede Gruppe zu einem der verschiedenen Typen von Detektorvorrichtungen gehört, und dass die Alarmmittel die Typinformation von der Quellenidentifikation einer empfangenen Alarmmeldung ableiten. Da der Typ der Detektorvorrichtung anhand der Identifikation bestimmt wird, ist bei der zentralen Vorrichtung keine zusätzlichen Speichervorgänge oder sonstigen Maßnahmen erforderlich.
- Eine alternative erfindungsgemäße Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die Alarm- und die Lern-Detektor-Meldung ein erstes Feld mit der Quellenidentifikation und ein zweites Feld mit der Typinformation umfassen, und dass die Empfangsmittel dafür konzipiert sind, im Lernmodus auch die Typinformation einer empfangenen Lern-Detektor-Meldung zu speichern. Indem man für die Typinformationen ein separates Feld benutzt, bleibt die vollständige Flexibilität bei der Identifikationszuweisung erhalten.
- Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform, bei der das System mehrere unterschiedliche Typen von Detektorvorrichtungen umfasst, wobei jeder Typ einen anderen Typ eines externen Alarmzustands erkennt, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Detektormittel dafür ausgelegt sind, die Sendemittel zur Auswahl und Übermittlung einer typspezifischen Alarmmeldung zu veranlassen, und dass die Alarmmittel dafür ausgelegt sind, einen typspezifischen Alarm auszulösen. Die Verwendung typspezifischer Alarmmeldungen ermöglicht es, einen für die festgestellte Alarmsituation optimierten Alarm auszulösen.
- Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die Detektorvorrichtung mehrere unterschiedliche Typen von Detektionsmitteln um Erkennen unterschiedlicher Typen von externen Alarmzuständen umfasst, wobei die Detektionsmittel ausgelegt sind, um Sendemittel zur Auswahl und Übermittlung einer typspezifischen Alarmmeldung in Reaktion auf das Erkennen eines Alarmzustands zu veranlassen; und dass die Alarmmittel dafür ausgelegt sind, einen typspezifischen Alarm auszulösen. Damit bei mehreren Detektoren, zum Beispiel einem Rauch- und Gasmelder, die in einer Detektorvorrichtung kombiniert sind, ein typspezifischer Alarm ausgelöst werden kann, braucht die Identifikation der Detektorvorrichtung nur einmal gespeichert zu sein, so dass auch nur eine Speicherstelle in der zentralen Vorrichtung benötigt wird.
- Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass das System eine Bestätigungsvorrichtung umfasst, dass die zentrale Vorrichtung über Sendemittel verfügt, um eine aus mehreren unterschiedlichen Meldungen auszuwählen, zu denen auch eine Statusmeldung zur Angabe des Systemstatus und eine Lern- Zentralvorrichtung-Meldung gehören, wobei die Meldung eine die zentrale Vorrichtung eindeutig identifizierende Quellenidentifikation enthält; und um die ausgewählte Meldung über Hochfrequenz zu senden; dass die Benutzerschnittstellenmittel der zentralen Vorrichtung dafür ausgelegt sind, die Sendemittel in Reaktion auf eine benutzerseitige Auslösung zur Auswahl und Übermittlung einer Lern-Zentralvorrichtung-Meldung zu veranlassen; dass die Bestätigungsvorrichtung über eine Benutzerschnittstelle verfügt, um die Bestätigungsvorrichtung in Reaktion auf die benutzerseitige Eingabe in einen bestimmten von mehreren Modi, einschließlich eines Betriebsmodus und eines Lernmodus, bringen zu können; dass die Bestätigungsvorrichtung über Empfangsmittel verfügt, um eine per Hochfrequenz gesendete Meldung zu empfangen, um die Quellenidentifikation einer empfangenen Lern-Zentralvorrichtung-Meldung in einem Speicher zu speichern, sofern sich Bestätigungsvorrichtung im Lernmodus befindet, und um die Benutzerschnittstellenmittel dazu zu veranlassen, in Reaktion auf den Empfang einer Statusmeldung, deren Quellenidentifikation im Speicher gespeichert wird, den Systemstatus anzuzeigen.
- Auf diese Weise kann die Bestätigungsanzeige den Systemstatus anzeigen, ohne von benachbarten Systemen behindert zu werden. Vorteilhafterweise braucht die Bestätigungsvorrichtung nur eine Identifikation zu speichern und muss über die im System anwesenden Detektorvorrichtungen nicht informiert sein. Durch die zum Lernen der Identifikation der zentralen Vorrichtung erforderlichen Schritte wird sichergestellt, dass nur eine geringe Möglichkeit besteht, die Identifikation einer benachbarten zentralen Vorrichtung zu lernen.
- Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die Benutzerschnittstellenmittel der zentralen Vorrichtung dafür ausgelegt sind, die Sendemittel nur dann zur Auswahl und Übermittlung der Lern-Zentralvorrichtung- Meldung zu veranlassen, wenn sich die zentrale Vorrichtung im Lernmodus befindet. Indem die Lern-Zentralvorrichtung-Meldung nur dann übermittelt wird, wenn sich die zentrale Vorrichtung im Lerumodus befindet, erreicht man eine höhere Zuverlässigkeit beim Lernen.
- Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform, bei der das System über eine Fernsteuerung verfügt, wobei die Fernsteuerung Sendemittel für die drahtlose Übertragung einer Meldung enthält, die eine die sendende Fernsteuerung eindeutig identifizierenden Quellenidentifikation umfasst, und über Benutzerschnittstellenmittel, um die Sendemittel zu veranlassen, in Reaktion auf einen benutzerseitigen Auslöseimpuls eine auslösespezifische Benutzereingabemeldung an die zentrale Vorrichtung zu senden, ist dadurch gekennzeichnet, dass die Speichermittel über mehrere Speicherstellen für die Speicherung der Quellenidentifikationsinformationen von Fernsteuerungen verfügen, dass die Benutzerschnittstellenmittel der zentralen Vorrichtung dafür ausgelegt sind, in Reaktion auf einen benutzerseitigen Auslöseimpuls alle Quellenidentifikationsinformationen von Fernsteuerungen aus dem Speicher zu entfernen, dass die Benutzereingabemittel der Fernsteuerung dafür ausgelegt sind, die Sendemittel zu veranlassen, in Reaktion auf einen benutzerseitigen Lern-Auslöseimpuls eine Lern-Fernsteuerung-Meldung zu senden, dass die Empfangsmittel der zentralen Vorrichtung dafür ausgelegt sind, die Quellenidentifikation einer empfangenen Lern-Fernsteuerung-Meldung zu speichern, sofern im Speicher noch keine Quellenidentifikation einer Fernsteuerung vorhanden ist, und dass die Empfangsmittel der zentralen Vorrichtung dafür ausgelegt sind, eine empfangene Benutzereingabemeldung zur weiteren Verarbeitung an die Benutzerschnittstelle weiterzuleiten, sofern die Quellenidentifikation der Meldung im Speicher gespeichert ist.
- Die zentrale Vorrichtung akzeptiert nur Benutzersteuerungseingaben von einer Fernsteuerung, deren Identifikation gespeichert ist. Wenn noch keine Fernsteuerung gelernt worden ist, wird durch den schrittweisen Lernvorgang sichergestellt, dass nur eine geringe Möglichkeit besteht, versehentlich die Identifikation einer falschen Fernbedienung zu lernen. Vorzugsweise kann die Identifikation einer Fernsteuerung nur unter sicheren Bedingungen aus dem Speicher gelöscht werden, beispielsweise mit Hilfe eines Schlüssels oder einer 'verborgenen' Taste an der zentralen Vorrichtung. Vorteilhafterweise ist die zentrale Vorrichtung bereits für mindestens eine zum Lieferumfang gehörende Fernsteuerung programmiert, wodurch sich der Bedarf verringert, eine erste Fernsteuerung zu programmieren.
- Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die Empfangsmittel der zentralen Vorrichtung dafür ausgelegt sind, die zentrale Vorrichtung in Reaktion auf den Empfang einer ersten Lern-Fernsteuerung-Meldung in einen Lern-Fernsteuerung-Modus zu bringen, sofern die Quellenidentifikation der ersten Lern-Fernsteuerung-Meldung im Speicher gespeichert ist, und dass die Empfangsmittel der zentralen Vorrichtung dafür ausgelegt sind, die Quellenidentifikation einer empfangenen zweiten Lern-Fernsteuerung-Meldung zu speichern, wenn sich die zentrale Vorrichtung im Lern-Fernsteuerung-Modus befindet. Vorteilhafterweise können weitere Fernsteuerungen nur mit Hilfe einer bereits programmierten Fernsteuerung programmiert werden, die als Sicherheitsschlüssel fungiert.
- Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Vorrichtung über Zeitüberwachungsmittel verfügt, um die zentrale Vorrichtung nach Ablauf einer vorgegebenen Zeitspanne aus dem Lern-Fernsteuerung- Modus herauszunehmen. Durch die Verwendung einer Zeitüberwachung wird der Zeitraum zum Lernen einer Vorrichtung beschränkt und damit die Wahrscheinlichkeit verringert, dass versehentlich die Identifikation einer falschen Vorrichtung gespeichert wird.
- Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die Benutzereingabemittel der Fernsteuerung dafür ausgelegt sind, die Sendemittel zu veranlassen, in Reaktion auf eine verlängerte Dauer des Lern-Auslöseimpulses die Lern- Fernsteuerung-Meldung wiederholt zu senden; und dass die Empfangsmittel der zentralen Vorrichtung dafür ausgelegt sind, die erste Lern-Fernsteuerung-Meldung nur dann weiter zu verarbeiten, nachdem die erste Lern-Fernsteuerung-Meldung eine bestimmte Zeit lang wiederholt empfangen wurde. Da zum Lernen einer Fernsteuerung ein verlängerter Benutzer-Auslöseimpuls erforderlich ist, verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass der Benutzer den Lernvorgang für eine Fernsteuerung versehentlich auslöst.
- Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass jede Meldung eine Prüfsumme hat; dass alle Sendemittel dafür ausgelegt sind, eine Meldung innerhalb einer vordefinierten Zeitspanne mit einer zuvor definierten Anzahl von Wiederholungen zu senden; dass die Empfangsmittel vorgesehen sind, um zu überprüfen, ob eine Meldung korrekt empfangen wurde, und eine Meldung nur dann weiter zu verarbeiten, wenn dieselbe Meldung innerhalb eines vordefinierten Zeitrahmens mindestens zweimal korrekt empfangen wurde. Auf diese Weise verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass ein drahtloses Signal, beispielsweise ein von anderen Systemen wie kabellosen Kopfhörern erzeugtes HF-Signal, unbeabsichtigt als gültige Meldung akzeptiert wird. Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die Sendemittel über Zeitüberwachungsmittel verfügen, um die Sendemittel nach einer Verzögerungsdauer von mindestens zwei Sekunden dazu zu veranlassen, die Meldung innerhalb des zuvor definierten Zeitrahmens mit der zuvor definierten Anzahl von Wiederholungen zu senden. Auf diese Weise verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass eine gesendete Meldung, beispielsweise aufgrund der Störeinwirkung eines anderen drahtlosen Signals wie einem HF-Signal, nicht akzeptiert wird.
- Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die Verzögerungsdauer zufällig innerhalb eines vorher festgelegten Zeitfensters ausgewählt wird. Durch Verwendung einer Zufallsverzögerung verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass Vorrichtungen desselben Systems sich fortwährend gegenseitig stören.
- Eine weitere erfindungsgemäße Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, dass die zentrale Vorrichtung über einen Bewegungsmelder verfügt. Um zu vermeiden, dass das System wegen einer Sendestörung nicht funktioniert, beispielsweise weil eine Hochleistungsquelle ein kontinuierliches HF-Signal erzeugt, ist die zentrale Vorrichtung vorteilhafterweise mit einem Bewegungsmelder kombiniert. Auf diese Weise kann die zentrale Vorrichtung als eigenständiges Sicherheitssystem fungieren und bietet damit einen garantierten Basisschutz.
- Diese und weitere Aspekte des erfindungsgemäßen Verfahrens ergeben sich aus der folgenden Beschreibung, wobei auf die Ausführungsformen in den Zeichnungen Bezug genommen wird.
- Fig. 1 zeigt ein Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Ausführungsform des Systems;
- Fig. 2 zeigt ein Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Ausführungsform der zentralen Vorrichtung;
- Fig. 3 zeigt ein Ablaufdiagramm für die zentrale Vorrichtung;
- Fig. 4 zeigt ein Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Ausführungsform einer Detektorvorrichtung;
- Fig. 5 zeigt eine Rahmenstruktur für die Übermittlung von Meldungen im System;
- Fig. 6 zeigt eine weitere Rahmenstruktur für die Übermittlung von Meldungen im System;
- Fig. 7 zeigt eine Pulsdauermodulation für die Modulation der Meldungen;
- Fig. 8 zeigt ein Übertragungsschema für die Übermittlung der Meldungen;
- Fig. 9 zeigt ein Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Ausführungsform einer Bestätigungsvorrichtung;
- Fig. 10 zeigt ein Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Ausführungsform einer Fernsteuerung;
- Fig. 11 zeigt ein Blockschaltbild einer mikroprozessorbasierten Implementierung der zentralen Vorrichtung.
- Fig. 1 zeigt das erfindungsgemäße System, bestehend aus einer zentralen Vorrichtung 100 und mehreren Detektorvorrichtungen (101, 102, 103). Die Detektorvorrichtungen können Einbruchdetektoren sein, wie beispielsweise Bewegungsmelder und Tür/Fenster-Melder, die das Öffnen von Türen/Fenstern erkennen. Es können auch andere Detektorvorrichtungen verwendet werden, beispielsweise Technologiesensoren wie Rauch- /Feuermelder, ein Kohlenmonoxiddetektor, ein Wassermelder oder ein Gasmelder. Nach dem Erkennen eines Alarmzustands überträgt die Detektorvorrichtung drahtlos eine Alarmmeldung an die zentrale Vorrichtung 100. Die drahtlose Übermittlung erfolgt vorzugsweise mittels Hochfrequenz. Vorteilhafterweise wird das System mit einer Fernsteuerung 110 betätigt. Auf diese Weise kann der Benutzer das System scharf schalten oder die Scharfschaltung aufheben. Da die Reichweite bei HF-Übertragungen normalerweise größer als der gesicherte Bereich ist, kann der Benutzer das System normalerweise von außerhalb des Sicherungsbereichs scharf schalten oder die Scharfschaltung aufheben. Dadurch ist es nicht erforderlich, dass der Benutzer den Sicherungsbereich innerhalb eines kurzen Zeitraums nach der Scharfschaltung des Systems verlassen und die Scharfschaltung des Systems innerhalb eines kurzen Zeitraums nach dem Betreten des Sicherungsbereichs aufheben muss. Aufgrund des sicheren Lernvorgangs fungiert die Fernsteuerung auch als ein Sicherungsschlüssel, wodurch es nicht erforderlich ist, einen physikalischen Schlüssel in die zentrale Vorrichtung einzuführen, um das System zu scharf/nicht scharf zu schalten, oder andere Sicherungsverfahren wie die Eingabe eines PIN-Codes zu verwenden. Vorteilhafterweise sendet die Fernsteuerung 110 ebenfalls via Hochfrequenz. Die Fernsteuerung 110 dient nicht nur zur Steuerung des Systems durch den Benutzer, sondern kann auch verwendet werden, um auf Initiative des Systembenutzers hin eine Alarmmeldung an die zentrale Vorrichtung 100 zu senden (Panikalarm).
- Weiterhin kann das System einen oder mehrere Bestätigungsvorrichtungen umfassen. Fig. 1 zeigt zwei Bestätigungsvorrichtungen 120 und 121. Die zentrale Vorrichtung 100 sendet Statusmeldungen an die Bestätigungsvorrichtungen. Basierend auf diesen Meldungen zeigen die Bestätigungsvorrichtungen den Status des Systems beispielsweise mittels LEDs, einer Anzeige oder eines akustischen Signals an.
- In Fig. 2 ist ein Blockschaltbild der zentralen Vorrichtung 100 dargestellt. Die zentrale Vorrichtung 100 umfast die Speichermittel 200. Die Speichermittel 200 umfassen mehrere Speicherstellen für die Speicherung der Quellenidentifikationen, beispielsweise der Netzwerkadressen. Vorzugsweise können die Speichermittel 200 die Identifikationen von mindestens zehn Detektorvorrichtungen und vier Fernsteuerungen speichern. Vorteilhafterweise kann jede Speicherstelle dazu benutzt werden, die Identifikation eines beliebigen Detektorvorrichtungstyp oder auch von anderen durch das System unterstützten Vorrichtungen zu speichern. Alternativ lassen sich einige oder alle Identifikationen für einen bestimmten Vorrichtungstyp reservieren. Beispielsweise könnte mindestens eine Identifikation für eine Fernsteuerung reserviert werden. Die zentrale Vorrichtung 100 umfasst darüber hinaus Alarmmittel 210 für die Auslösung eines Alarms. Die Alarmmittel 210 können verschiedenartig sein, beispielsweise eine Sirene oder ein Warnlicht, um einen Eindringling abzuschrecken. Alternativ kann ein stiller Alarm beispielsweise bei einem Sicherheitsdienst oder der Polizei ausgelöst werden. Benutzerschnittstellenmittel 220 der zentralen Vorrichtung 100 werden für die Eingabe von einem Benutzer verwendet. Die Benutzerschnittstellenmittel 220 können verschiedenartig sein, beispielsweise Tasten oder ein mit einem Schlüssel betätigter Schalter. Wie später noch ausführlicher beschrieben wird, kann für Benutzereingaben auch eine Fernsteuerung verwendet werden. Die Benutzerschnittstellenmittel 220 können die zentrale Vorrichtung 100 in einen gewünschten Modus bringen, einschließlich eines Betriebsmodus und eines Lernmodus. Vorteilhafterweise ist der Betriebsmodus weiterhin in einen scharf geschalteten und einen nicht scharf geschalteten Modus unterteilt, so dass je nach Submodus des Systems und festgestelltem Alarmzustand spezifische Alarme ausgelöst werden können. Beispielsweise wird bei Feststellung eines Eindringens nur dann ein Alarm ausgelöst, wenn sich die zentrale Vorrichtung im scharf geschalteten Modus befindet, und nicht, wenn sie sich im nicht scharf geschalteten Modus befindet. Das Erkennen anderer Arten von Alarmzuständen, beispielsweise eines Rauchalarms, kann in beiden Submodi zur Auslösung desselben Alarms führen. Die Benutzerschnittstellenmittel 220 können auch verwendet werden, um dem Benutzer Informationen zu liefern. Zu diesem Zweck können beispielsweise LEDs oder eine Anzeige verwendet werden, um den Status des Systems anzugeben oder den Benutzer zur Eingabe aufzufordern. Auch eine akustische Rückmeldung, zum Beispiel ein Summer, kann verwendet werden.
- Weiterhin verfügt die Zentrale Vorrichtung 100 über Empfangsmittel 230, um eine via Hochfrequenz übertragene Meldung zu empfangen. Die Meldung umfasst eine Quellenidentifikation, die die Sendevorrichtung eindeutig identifiziert. Es werden unterschiedliche Meldungen benutzt, um die zentrale Vorrichtung 100 mit verschiedenen Informationen zu versorgen. Beispielsweise verwendet eine Detektorvorrichtung eine Alarmmeldung, um die zentrale Vorrichtung über einen Alarmzustand zu informieren, und eine Lern-Detektor-Meldung, um die zentrale Vorrichtung dazu zu veranlassen, die sendende Detektorvorrichtung zur Liste derjenigen Vorrichtungen hinzuzufügen, die Bestandteil des Systems sind. Sofern sich die zentrale Vorrichtung 100 im Lernmodus befindet, speichern die Empfangsmittel 230 die Quellenidentifikation einer empfangenen Lern-Detektor- Meldung in den Speichermitteln 210. In Reaktion auf den Empfang einer Alarmmeldung veranlassen die Empfangsmittel 230 die Alarmmittel 210 zur Auslösung eines Alarms, sofern die Quellenidentifikation der empfangenen Meldung in den Speichermitteln 200 gespeichert ist. Der Alarm wird nur ausgelöst, wenn sich die zentrale Vorrichtung 100 im Betriebsmodus befindet. In Fig. 3 ist in einem Ablaufdiagramm die Handhabung der zentralen Vorrichtung 100 dargestellt. Wie bereits zuvor beschrieben, können Submodi des Betriebsmodus, beispielsweise ein scharf geschalteter oder ein nicht scharf geschalteter Modus, den tatsächlich ausgelösten Alarm beeinflussen.
- Vorteilhafterweise verfügt die zentrale Vorrichtung 100 auch über Zeitüberwachungsmittel 240. Wann immer die zentrale Vorrichtung in den Lernmodus gebracht wird, werden die Zeitüberwachungsmittel 240 ausgelöst. Nach Ablauf eines zuvor definierten Zeitraums von beispielsweise zehn Sekunden stellen die Zeitüberwachungsmittel 240 sicher, dass die zentrale Vorrichtung in einen anderen Modus, beispielsweise den Betriebsmodus, gebracht wird.
- Vorzugsweise verfügt die zentrale Vorrichtung 100 weiterhin über einen Bewegungsmelder 250, zum Beispiel über einen passiven Infrarotdetektor. Auf diese Weise kann die zentrale Vorrichtung 100 auch dann noch ein Eindringen feststellen und einen Alarm auslösen, wenn die Kommunikation zwischen den Detektorvorrichtungen und der zentralen Vorrichtung 100 unterbrochen ist.
- In Fig. 4 ist ein Blockschaltbild einer Detektorvorrichtung dargestellt. Gezeigt wird nur das Blockschaltbild der Detektorvorriehtung 101. Die anderen Detektorvorrichtungen haben dasselbe oder ein ähnliches Blockschaltbild. Die Detektorvorrichtung 101 verfügt über Detektionsmittel 300 zum Erkennen einer Alarmbedingung. Verschiedene Arten von Detektormitteln zum Erkennen einer bestimmten, außerhalb der Detektorvorrichtung bestehenden Alarmbedingung sind allgemein bekannt. Beispiele für Detektormittel sind passive Infrarotdetektoren, Rauchmelder, Feuermelder, Wassermelder, Gasmelder, Glasbruchmelder und Reed-Magnetkontakte zum Erkennen geöffneter Türen oder Fenster. Zusätzlich können, beispielsweise durch Verwendung eines Eindringalarmdetektors, auch Alarmbedingungen erkannt werden, die die Funktion der Detektorvorrichtung selbst beeinflussen. Weiterhin verfügt die Detektorvorrichtung 101 über Sendemittel 310, um eine Meldung via Hochfrequenz zu übertragen. Jede Detektorvorrichtung hat eine Kommunikationsidentifikation, die einzigartig im System ist. Die Identifikation ist als eine die Sendevorrichtung eindeutig identifizierende Quellenidentifikation in der Meldung enthalten. Die Detektorvorrichtung 101 sendet aus einer Anzahl unterschiedlicher Meldungen eine gewünschte Meldung, um die zentrale Vorrichtung 100 mit Informationen zu versorgen. Wenn das Detektionsmittel 300 eine Alarmbedingung erkennt, übermitteln die Sendemittel 310 eine Alarmmeldung an die zentrale Vorrichtung 100. Die Detektorvorrichtungen 101 verfügt ferner über Benutzereingabemittel 320, um Eingaben von einem Benutzer zu erhalten. Die Benutzereingabemittel 320 können unterschiedliche Formen annehmen, zum Beispiel manuell bedienbare Tasten oder ein mit einem Schlüssel betätigter Schalter. In Reaktion auf einen vom Benutzer ausgelösten Lernvorgang veranlassen die Benutzereingabemittel 320 die Sendemittel 310 dazu, eine Lern-Detektor-Meldung zu senden, damit die zentrale Vorrichtung die sendende Detektorvorrichtung zur Liste derjenigen Vorrichtungen hinzufügt, die Bestandteil des Systems sind.
- Vorteilhafterweise ist das Benutzereingabemittel 320 der Detektorvorrichtung 101 in der Lage, die Detektorvorrichtung 101 in einen ausgewählten Modus zu bringen, einschließlich eines Betriebsmodus und eines Lernmodus. Der Detektionsmittel 300 veranlassen die Sendemittel 310 nur dann zur Übermittlung eines Alarms, wenn sich die Detektorvorrichtung im Betriebsmodus befindet. Das Benutzereingabemittel 320 veranlasst die Sendemittel 310 nur dann zur Übermittlung einer Lern-Detektor-Meldung, wenn sich die Detektorvorrichtung im Lernmodus befindet. Vorzugsweise ist der Betriebsmodus in einen einbezogenen und einen ausgeschlossenen Modus unterteilt. Wann immer der Benutzer mit Hilfe des Benutzereingabemittels 320 zwischen dem einbezogenen/ausgeschlossenen Submodus umschaltet, wird diese Submodus-Information nützlicherweise an die zentrale Vorrichtung 100 übertragen. Dadurch kann die zentrale Vorrichtung 100 die Information auf einer lokalen Anzeige anzeigen oder eine Statusmeldung an eine Bestätigungsanzeige senden, wodurch diese anzeigen kann, dass eine Detektorvorrichtung einbezogen oder ausgeschlossen ist. Vorteilhafterweise ist der Ausschluss einer Detektorvorrichtung nicht erlaubt oder führt zur Auslösung eines Alarms, wenn sich die zentrale Vorrichtung 100 im scharf geschalteten Modus befindet. Andernfalls könnte ein Einbruchsmelder eine Detektorvorrichtung ausschließen, bevor der Detektor der Vorrichtung ausgelöst wird. Vorzugsweise leitet die Detektorvorrichtung 101 festgestellte Alarmbedingungen nur dann zur zentralen Vorrichtung weiter, wenn sich die Detektorvorrichtung 101 im einbezogenen Submodus befindet. Vorteilhafterweise verfügt die Detektorvorrichtung 101 über Zeitüberwachungsmittel 340, um die Detektorvorrichtung automatisch zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt, beispielsweise zwölf Stunden, nachdem sie ausgeschlossen wurde, wieder einzubeziehen. Indem Detektorvorrichtungen selektiv in das System einbezogen oder daraus ausgeschlossen werden, kann das System für die Sicherung lediglich eines bestimmten Bereichs eingesetzt werden. Alternativ zum modus- oder submodus-abhängigen Betrieb der Detektorvorrichtung 101 kann die zentrale Vorrichtung 100 die erforderliche Intelligenz liefern. Beispielsweise kann die zentrale Vorrichtung 100 Modus und Submodus der Detektorvorrichtung verwalten (und diese Informationen sogar zusätzlich zur Quellenidentifikation der Detektorvorrichtung in den Speichermitteln 200 speichern) und jede Detektorvorrichtung modus- oder submodus-abhängig betreiben. Auf diese Weise leitet das Benutzereingabemittel 320 der Detektorvorrichtung 101 alle benutzerseitigen Eingaben mittels spezieller Meldungen an die zentrale Vorrichtung 100 weiter. Hinsichtlich der Benutzereingabe fungiert die Detektorvorrichtung 101 somit als Fernsteuerung. In einer solchen Konfiguration leitet die Detektorvorrichtung 101 eine festgestellte Alarmbedingung unbedingt an die zentrale Vorrichtung 100 weiter. Die Zeitabschaltung, um eine Detektorvorrichtung wieder in den einbezogenen Submodus zu bringen, würde dann von den Zeitüberwachungsmitteln 240 der zentralen Vorrichtung 100 gesteuert.
- Vorzugsweise verfügt die Detektorvorrichtung 101 über Benutzerausgabemittel 350, um den Benutzer mit Informationen zu versorgen. Zu diesem Zweck kann man beispielsweise LEDs oder eine Anzeige verwenden, um darauf hinzuweisen, dass ein Alarm festgestellt wurde oder um anzugeben, in welchem Modus oder Submodus sich die Detektorvorrichtung 101 befindet. Es kann auch eine akustische Rückmeldung beispielsweise in Form eines Piep- oder Summtons verwendet werden:
- In Fig. 5 ist eine mögliche Rahmenstruktur 400 für die Übertragung von Meldungen per Hochfrequenz dargestellt. Dieselbe Rahmenstruktur kann für alle Meldungen verwendet werden, die durch jede Art von Vorrichtung, zum Beispiel von einer Detektorvorrichtung, einer Fernsteuerung oder der zentralen Vorrichtung 100, übertragen wurden. Die Rahmenstruktur 400 umfasst ein Identifikationsfeld 410 und ein Mitteilungsfeld 420. Das Identifikationsfeld 410 beinhaltet mindestens die Identifikation der sendenden Vorrichtung, die auch als Quellenidentifikation bezeichnet wird. In einem einfachen System reicht es aus, lediglich eine Quellenidentifikation zu verwenden, da nur eine Art von Vorrichtung dafür vorgesehen ist, auf eine bestimmte gesendete Meldung zu reagieren. Beispielsweise reagiert auf eine von einer Detektorvorrichtung gesendete Alarmmeldung oder eine von einer Fernsteuerung gesendete Benutzereingabe nur die zentrale Vorrichtung 100. Auf eine von der zentralen Vorrichtung 100 gesendete Statusmeldung reagieren nur die Bestätigungsvorrichtungen. In der Praxis empfängt die zentrale Vorrichtung 100 alle gesendeten Meldungen und reagiert entsprechend (die von der zentralen Vorrichtung 100 selbst gesendeten Meldungen ausgenommen). Die Bestätigungsvorrichtungen können auf alle von der zentralen Vorrichtung gesendeten Meldungen reagieren. In komplexeren Systemen, in denen beispielsweise nur eine ausgewählte Bestätigungsvorrichtung eine bestimmte Statusmeldung anzeigt oder mehr als eine zentrale Vorrichtung verwendet wird, die jeweils einen Teil des Systems abdecken, kann es vorteilhaft sein, auch die Identifikation der vorgesehenen Empfangsvorrichtung (Zielidentifikation) in das Identifikationsfeld 410 aufzunehmen. Vorteilhafterweise ist die Identifikation groß genug, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass dieselbe Identifikation in benachbarten Systemen benutzt wird. Vorzugsweise werden für die Identifikation 24 Bits verwendet, so dass mehr als 16 Millionen Vorrichtungen unterschieden werden können. Vorteilhafterweise werden die Identifikationen in mehrere Gruppen zusammengefasst. Dabei kann eine Gruppe zur Identifizierung eines Anwendungsbereichs benutzt werden. Neben der Schutzaufgabe können zusätzlich weitere Anwendungsbereiche, wie beispielsweise Sicherheit, Beleuchtung, Heizung/Klimatisierung und Audio/Videoanlagen, vom System unterstützt und auf solche Weise identifiziert werden. Basierend auf der empfangenen Quellenidentifikation kann die zentrale Vorrichtung 100 bestimmen, zu welchem Anwendungsbereich die Meldung gehört und entsprechend mit ihr umgehen. Innerhalb der zentralen Vorrichtung 100 können spezielle Untereinheiten oder Module verwendet werden, um mit den verschiedenen Bereiche entsprechend umgehen zu können. Alternativ oder in Ergänzung zu dieser Gruppenbildung kann eine Gruppe auch dafür verwendet werden, innerhalb eines Anwendungsbereichs eine bestimmte Art von Vorrichtung zu identifizieren. Beispielsweise kann innerhalb des Anwendungsbereichs "Schutz" eine erste Unterscheidung zwischen einer Detektorvorrichtung, einer Fernsteuerung und einer Bestätigungsvorrichtung getroffen werden. Bei den Detektorvorrichtungen kann weiterhin zwischen einem Magnetkontakt, einem Infrarotdetektor, einem PIR-Deckenalarm, einem PIR-Wandalarm, einem Vibrationsalarm, einem Blitzlicht und einer Sirene unterschieden werden. Basierend auf der Typinformation löst die zentrale Vorrichtung 100 beispielsweise einen typspezifischen Alarm aus, indem sie beim Empfang der Alarmmeldung eines Feuermelders zum Beispiel das Schließen von Feuertüren veranlasst. Bei Verwendung beider Gruppierungsebenen (Bereich und Typ innerhalb eines Bereichs) können beispielsweise vier Bits zur Angabe des Bereichs und vier Bits zur Angabe des Typs innerhalb dieses Bereichs benutzt werden, so dass 16 Bits zur Angabe der speziellen Vorrichtung innerhalb des betreffenden Bereichs und Typs verbleiben. Ein Beispiel für einen Teil eines solchen Identifizierungssystems ist in der nachstehenden Tabelle dargestellt. Die Tabelle zeigt acht Bits (Bereichscode und Typcode) der Quellenidentifikation.
- Günstigerweise können auch andere Gruppen benutzt werden. Darüber hinaus kann je nachdem, welcher Bedarf für bestimmte Produkte besteht, eine optimale Anzahl von Bits für den Bereich und den Typ verwendet werden. So kann es beispielsweise ausreichen, nur einen Bereichs- und Typcode "00"H für die zentrale Vorrichtung zu reservieren, so dass der verbleibende Code "01"H bis "0F"H für andere Vorrichtungen benutzt werden kann.
- Alternativ zur Aufnahme der Typinformationen in das Identifikationsfeld kann ein separates Gerätetypfeld 500 verwendet werden, wie in Fig. 6 gezeigt wird. Bei Bedarf kann das Gerätetypfeld 500 weiter in ein Bereichsfeld 510 und ein Typfeld 520 unterteilt werden. Wenn für jedes der beiden Teilfelder vier Bits verwendet werden, kann beim Gerätetypfeld dieselbe Codierung für Bereich und Typ wie in der vorangegangenen Tabelle gezeigt verwendet werden.
- Anstatt die Typinformation stets in einem festen Feld des Rahmens zu übertragen oder in das Identifikationsschema aufzunehmen, kann sie auch lediglich in die Lernmeldung aufgenommen werden. In diesem Fall wird die zentrale Vorrichtung 100, die die Lernmeldung empfängt und die Quellenidentifikation der empfangenen Meldung speichert, zusätzlich die Typinformation speichern. Die zentrale Vorrichtung verwendet die Typinformation, wenn sie eine Alarmmeldung empfängt. Bei diesem Ansatz kann die Alarmmeldung in kompakter Weise codiert werden und braucht die Typinformation nicht zu enthalten, wodurch eine kürzere Übertragungsdauer erreicht wird. Folglich wird die Übertragungszuverlässigkeit erhöht und die Wahrscheinlichkeit verringert, dass eine Übertragung durch einen Eindringling unterbrochen wird.
- Die in den Fig. 5 und 6 dargestellte Rahmenstruktur enthält darüber hinaus ein Meldungsfeld 420. Die Länge dieses Meldungsfelds 420 kann beispielsweise ein oder zwei Bytes betragen. Das System kann zahlreiche unterschiedliche Meldungen übertragen. So wird beispielsweise zwischen einer Alarmmeldung und einer Lern-Detektor- Meldung unterschieden. Im Fall der Alarmmeldung kann weiterhin zwischen einer externen und einer internen Alarmbedingung unterschieden werden, wie beispielsweise der Feststellung einer schwachen Energieversorgung oder eines Eindringens. Alternativ zur Verwendung der Quellenidentifikation zur Identifizierung eines bestimmten Bereichs oder eines Produkttyps kann die Codierung der Meldungen dieselbe Information enthalten. Als Beispiel zeigt die nachstehende Tabelle einen Teil eines solchen Meldungscodierungssystems, das 2-Byte-Meldungen verwendet. Das erste Byte enthält den Bereichs- und Typcode, das zweite Byte den Meldungscode. In der Tabelle werden die Meldungen nach der jeweiligen Übertragungsvorrichtung spezifiziert.
- Günstigerweise können in einer Detektorvorrichtung mehrere Detektormittel kombiniert werden, die auch unterschiedlicher Art sein können. Hinsichtlich der zentralen Vorrichtung 100 kann jedes Detektormittel wie eine separate Detektorvorrichtung fungieren, wobei sie über eine separate Kommunikationsidentifikation verfügen und separat trainiert werden. Die Nutzung von Typinformationen in den Alarmmeldungen hat den Vorteil, dass eine kombinierte Detektorvorrichtung lediglich eine Identifikation benötigt und auch nur einmal trainiert werden muss, wobei es die Typinformation der zentralen Vorrichtung 100 ermöglicht, einen typspezifischen Alarm auszulösen.
- Um die Zuverlässigkeit des Systems zu erhöhen, enthält die Rahmenstruktur 400 vorteilhafterweise ein Prüfsummenfeld 430, wie in den Fig. 5 und 6 dargestellt. Die Länge dieser Prüfsumme kann zum Beispiel 1 Byte betragen. Verschiedene Formen von Prüfsummen wie Paritäts- oder zyklische Redundanzprüfungen sind bekannt. Bei einem einfachen System mit relativ kurzen Meldungen reicht es aus, die Summe aller Bits des Rahmens als Prüfsumme zu verwenden, um eine Störung während der Übertragung ausreichend zuverlässig feststellen zu können.
- Bei der Übertragung digitaler Meldungen mittels Hochfrequenz (HF) gibt es verschiedene allgemein bekannte Codierungs- und Modulationsverfahren, zum Beispiel die Frequenzumtastung (FSK) und die Phasenumtastung (PSK). Bei einem einfachen System bietet es sich an, die Pulsdauermodulation (PWM) zu verwenden. Dabei wird beispielsweise jedes Bit des Pulsrahmens in zwei Perioden codiert. Während der ersten Periode, der Pausenperiode, wird kein Signal übertragen. Während der zweiten Periode wird ein HF- Signal von beispielsweise 433,92 MHz übertragen. Die Dauer der zweiten Periode (die Pulsbreite) entspricht dem übertragenen Datenbit. In Fig. 7 ist ein Beispiel dargestellt, bei dem die erste Periode eine feste Dauer von 1 ms hat. Die zweite Periode hat eine Dauer von 1,2 ms, um eine logische "1" zu übertragen, und 2,5 ms, um eine logische "0" zu übertragen. Damit der Empfänger den Anfang eines Pulsrahmens erkennen kann, verfügt die Rahmenstruktur 400 vorteilhafterweise über ein Anfangsfeld 440, wie in den Fig. 5 und 6 dargestellt. Die Dauer der zweiten Periode des Startbits unterscheidet sich von der Dauer, die für die logische "0" und die logische "1" verwendet wird. Um das Startbit deutlich zu unterscheiden, kann die zweite Periode des Startbits eine Dauer von 4 ms haben.
- Die Empfangsmittel 230 der zentralen Vorrichtung 100 können zusätzlich zu den von der Prüfsumme abgeleiteten Informationen die Zeitüberwachungsinformationen (Dauer der Pause und zweite Periode für ein "0"-, "1"- und Startbit) verwenden, um festzustellen, ob eine Meldung korrekt empfangen wurde. Eine nicht korrekt empfangene Meldung wird von den Empfangsmitteln 230 verworfen. Um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass eine Meldung nicht korrekt empfangen wird, überträgt das Sendemittel 310 der Detektorvorrichtung 101 dieselbe Meldung mehrere Male. Vorteilhafterweise wird dieselbe Meldung sechsmal in Folge übertragen, wie in Fig. 8 dargestellt. Auf diese Weise lassen sich normale, kurze Störungen des HF-Signals kompensieren. In bestimmten Situationen kann das Signal für längere Zeit, beispielsweise durch andere Produkte wie schnurlose Kopfhörer, gestört werden, die auf einer ähnlichen Frequenz arbeiten, oder durch eine andere Vorrichtung desselben Sicherheitssystems, das im selben Moment überträgt. Um derartige Störungen auszugleichen, wird die Meldung nach einer vorher definierten Verzögerungsdauer T1 erneut übertragen. Ähnlich wie zuvor beschrieben ist es vorteilhaft, die Übertragung der Meldung mehrere Male zu wiederholen. Fig. 8 zeigt, dass die Meldung nach einer Verzögerungsdauer T1 sechsmal wiederholt wird. Günstigerweise kann der Vorgang der schnellen Übertragungswiederholung eines Blocks gefolgt von einer Verzögerungsphase und einer Übertragungswiederholung des Blocks so oft wie erforderlich wiederholt werden. Vor allem bei einer Alarmmeldung kann eine Detektorvorrichtung diesen Vorgang so lange wiederholen, wie die Alarmbedingung vorliegt. Bei dieser Wiederholung wird T1 ausreichend lang gewählt, um sicherzustellen, dass die meisten Störungen aufgehört haben. Vorzugsweise wird für T1 eine Dauer von mehr als 2 Sekunden gewählt. Eine Verzögerungsdauer von 4 Sekunden für T1 ergibt einen guten Kompromiss zwischen einer langen Verzögerungsphase, um vorübergehende Störungen zu kompensieren, und einer kurzen Verzögerungsphase, um eine gute Reaktionszeit des Systems zu erzielen. Vorteilhafterweise wird T1 zufällig innerhalb eines Zeitfensters von beispielsweise 2 bis 6 Sekunden gewählt. Dadurch verringert sich die Wahrscheinlichkeit, dass die Übertragungsvorgänge mehrerer Vorrichtungen desselben Systems, die im gleichen Moment mit der Übertragung beginnen (beispielsweise durch dasselbe Ereignis ausgelöst) synchronisiert bleiben, was dazu führt, dass keine Meldung korrekt empfangen wird.
- Ohne spezielle Vorkehrungen kann es sein, dass die Empfangsmittel 230 der zentralen Vorrichtung 100 ein Signal von anderen Produkten empfangen, die mit einer ähnlichen Hochfrequenz senden. Um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass ein solches Signal fälschlicherweise als eine gültige Meldung interpretiert wird (und dadurch die Auslösung eines Alarms verursachen könnte), kann zusätzlich zur Prüfung des Signaltakts und der Prüfsumme der Meldung das bereits beschriebene Übertragungsschema benutzt werden, um die Zuverlässigkeit des Systems zu verbessern. Vorteilhafterweise verarbeiten die Empfangsmittel 230 eine empfangene Meldung nur dann weiter, wenn dieselbe Meldung mehrere Male im selben Block von Meldungen empfangen wird. Wenn der Block beispielsweise aus sechs Übertragungen derselben Meldung besteht, verarbeiten die Empfangsmittel 230 die Meldung erst weiter, nachdem sie dieselbe Meldung zweimal empfangen haben. Falls eine höhere Zuverlässigkeitsstufe erforderlich ist, kann man den Schwellenwert für den Start zur Verabreitung der Meldung erhöhen, selbst bis zur Anzahl der Übertragungen im Block (in diesem Beispiel sechs). Die Gesamtdauer dieses Blocks schneller Übertragungswiederholungen ist auf einen vorher festgelegten Zeitrahmen T&sub0; begrenzt. Beispielsweise kann die Dauer des Blocks so definiert werden, dass sie vom Beginn der ersten Meldung im Block bis zum Ende der letzten Meldung im Block reicht, wie in Fig. 8 dargestellt. In der Regel wird T&sub0; länger als die tatsächlich zur Übertragung der Meldungen im Block erforderliche Zeit (Tx) sein. Vorzugsweise ist T&sub0; ausreichend größer als Tx, so dass in der verbleibenden Zeit (T&sub0; - Tx) Übertragungen anderer Vorrichtung stattfinden können. Anstatt die verbleibende Zeit gleichmäßig auf die Übertragungen innerhalb eines Blocks aufzuteilen, ist es günstig, sie zufällig auf die Übertragungen in einem Block aufzuteilen, um die Wahrscheinlichkeit zu verringern, dass Übertragungen unterschiedlicher Vorrichtungen synchronisiert bleiben und wiederholt verursachen, dass jede Meldung unterbrochen wird. Die Zeitüberwachungsmittel 340 der Detektorvorrichtung 101 können, wie in Fig. 4 dargestellt, für die Steuerung der zufälligen oder gleichmäßigen Verteilung der verbleibenden Zeit benutzt werden. Die Zeitüberwachungsmittel 240 der zentralen Vorrichtung 100 werden, wie in Fig. 2 dargestellt, benutzt, um festzustellen, ob aufeinanderfolgende und korrekt empfangene Meldungen aus demselben Übertragungsblock stammen. Unter Verwendung der oben gegebenen Definition von T&sub0; können die Zeitüberwachungsmittel 240 am Anfang der ersten korrekt empfangenen Meldung gestartet werden. Indem man sicherstellt, dass T&sub1; länger als T&sub0; ist, kann die Zeitüberwachung so eingestellt werden, dass sie nach T&sub0; endet. Auf diese Weise kann man gesichert davon ausgehen, dass eine bei aktivierter Zeitüberwachung empfangene Meldung aus demselben Block stammt. Bei Systemen mit häufigen kurzen Störungen des Signals ist es günstig, eine längere Zeitdauer für die Zeitüberwachung zu wählen und auch mindestens einen weiteren Übertragungsblock einzubeziehen. Beispielsweise kann man für die Zeitüberwachung den doppelten Wert für 10 plus den Wert für T&sub1; wählen.
- Günstigerweise können die Empfangsmittel 230 neben den beschriebenen Maßnahmen zur Erhöhung der Kommunikationszuverlässigkeit zusätzlich noch Schwellenwerte verwenden, um festzustellen, ob das empfangene Signal von einer der Vorrichtungen des Systems übermittelt wurde, oder dass ein potentieller Eindringling oder eine andere Quelle ein Signal für die Blockübertragung einer Alarmmeldung erzeugt hat. Wenn beispielsweise über einen längeren Zeitraum hinweg kein Pausensignal festgestellt wird, kann dies als ein Sperrsignal interpretiert werden und zur Auslösung eines Alarms führen. In Fig. 9 ist ein Blockschaltbild einer Bestätigungsvorrichtung dargestellt.
- Es wird nur das Blockschaltbild der Bestätigungsvorrichtung 120 gezeigt. Die anderen Bestätigungsvorrichtungen haben dasselbe oder ein ähnliches Blockschaltbild. Die Bestätigungsvorrichtung 120 verfügt über Speichermittel 700. Diese Speichermittel 700 haben eine Speicherstelle zur Speicherung einer Quellenidentifikation. Typischerweise verfügen die Speichermittel 200 über nur eine Speicherstelle, die für die Speicherung der Identifikation der zentralen Vorrichtung 100 reserviert ist. In einem System, bei dem die zentrale Vorrichtung modular aufgebaut ist oder die anderen Vorrichtungen Meldungen direkt an die Bestätigungsanzeige übermitteln können, ist mehr als eine Speicherstelle zur Speicherung der Identifikationen erforderlich. Wie bereits beschrieben sendet die zentrale Vorrichtung 100 Statusmeldungen an die Bestätigungsvorrichtungen. Zu diesem Zweck verfügt die zentrale Vorrichtung 100 über Sendemittel 260, wie in Fig. 2 dargestellt. Vorzugsweise arbeiten die Sendemittel 260 auf dieselbe Weise wie die Sendemittel 310 der Detektorvorrichtungen. Die Bestätigungsvorrichtung 120 verfügt über Empfangsmittel 710, um eine via Hochfrequenz übertragene Meldung empfangen zu können. Vorzugsweise arbeiten auch die Empfangsmittel 710 der Bestätigungsvorrichtung 120 auf dieselbe Weise wie die Empfangsmittel 230 der zentralen Vorrichtung 100. Die Bestätigungsvorrichtung 120 verfügt weiterhin über Benutzerschnittstellenmittel 720. Die Benutzerschnittstellenmittel 720 umfassen Mittel, um dem Benutzer mit Informationen, einschließlich dem Systemstatus, zu versorgen, beispielsweise mit Hilfe von LEDs oder einer Anzeige. Weiterhin verfügen die Benutzerschnittstellenmittel 720 über Mittel, um Eingaben seitens des Benutzers, beispielsweise mit Hilfe manuell bedienbarer Tasten, zu ermöglichen. Wie bereits beschrieben umfassen die gesendeten Meldungen eine Quellenidentifikation, durch die die sendende Vorrichtung eindeutig identifiziert wird. Es werden unterschiedliche Meldungen verwendet, um der Bestätigungsvorrichtung 120 verschiedene Statusinformationen zu melden. Um sicherzustellen, dass die Bestätigungsvorrichtung 120 nur Statusinformationen anzeigt, die das eigene und nicht ein benachbartes System betreffen, wird die Identifikation einer empfangenen Statusmeldung überprüft. Die Empfangsmittel 710 der Bestätigungsvorrichtung 120 bewirken, dass die Benutzerschnittstellenmittel 720 den Status einer empfangenen Statusmeldung nur dann anzeigen, wenn die Quellenidentifikation der empfangenen Meldung mit der in den Speichermitteln 700 gespeicherten Identifikation übereinstimmt. Mit Hilfe eines Lernvorgangs wird sichergestellt, dass es sich mit einer annehmbaren Zuverlässigkeit bei der gespeicherten Identifikation um die Identifikation der zentralen Vorrichtung 100 desjenigen Systems handelt, zu dem die Bestätigungsvorrichtung 120 gehört. Zu diesem Zweck senden die Sendemittel 260 der zentralen Vorrichtung 100 eine spezielle Lern- Zentralvorrichtung-Meldung, die sich von jeder anderen im System benutzten Meldung unterscheidet. Die Meldung wird nur in Reaktion auf eine spezielle Benutzerauslösung übertragen, die von den Benutzereingabemitteln 220 der zentralen Vorrichtung empfangen wird. Optional lösen die Benutzerschnittstellenmittel 220 die Übertragung nur dann aus, wenn der Benutzer die zentrale Vorrichtung 100 in den Lernmodus oder auch in einen speziellen Lern-Bestätigungsvorrichtungs-Modus gebracht hat. Um die Zuverlässigkeit noch weiter zu erhöhen, wird die Quellenidentifikation einer empfangenen Lern- Zentralvorrichtung-Meldung nur dann in den Speichermitteln 700 der Bestätigungsvorrichtung 120 gespeichert, wenn der Benutzer die Bestätigungsvorrichtung 120 über die Benutzerschnittstellenmittel 720 von einem normalen Betriebsmodus in einen speziellen Lernmodus gebracht hat.
- Vorteilhafterweise verfügt die Bestätigungsvorrichtung 120 auch über Zeitüberwachungsmittel 730. Wann immer die Bestätigungsvorrichtung 120 in den Lernmodus gebracht wird, werden auch die Zeitüberwachungsmittel 730 ausgelöst. Nach einer zuvor festgelegten Zeitdauer, beispielsweise zehn Sekunden, wird durch die Zeitüberwachungsmittel 730 sichergestellt, dass die Bestätigungsvorrichtung 120 in einen anderen Modus, zum Beispiel den Betriebsmodus, gebracht wird.
- Die Bestätigungsvorrichtung 120 kann weiterhin über Alarmmittel 740 verfügen, um in Reaktion auf eine Statusmeldung, die auf eine Alarmbedingung hinweist, einen Alarm auszulösen. Die Alarmmittel 740 können unterschiedlicher Art sein, zum Beispiel eine Sirene oder ein Warnlicht, um Eindringlinge abzuschrecken. Vorteilhafterweise wird ein Summer oder Pieper benutzt, wodurch es möglich ist, die Bestätigungsvorrichtung 120 als tragbaren "stillen" Alarm zu benutzen, den der Benutzer mit sich führen oder beispielsweise im Schlafzimmer platzieren kann. Wenn sich die Bestätigungsvorrichtung 120 an einem festen Ort befindet, verfügt die Bestätigungsvorrichtung 120 vorzugsweise weiterhin über einen Bewegungsmelder 750, zum Beispiel einen passiven Infrarotdetektor. Da sich die Bestätigungsvorrichtung normalerweise in der Nähe eines Eingangs befindet, so dass der Benutzer den Status des Systems schnell überprüfen kann, wird der Eingang auf diese Weise durch eine Bestätigungsvorrichtung überwacht, die einen Alarm feststellt und lokal auslöst. Dadurch ist auch dann ein grundsätzlicher Schutz gewährleistet, selbst wenn die Kommunikation zwischen den Detektorvorrichtungen und der zentralen Vorrichtung 100 unterbrochen ist.
- Günstigerweise kann man im Prinzip eine unbegrenzte Anzahl von Bestätigungsvorrichtungen in einem System benutzen. Da man in der Basisausführung für die Übertragung einer Statusmeldung an eine spezielle Bestätigungsvorrichtung keine Zielidentifikation verwendet, wird die Statusmeldung von allen Bestätigungsvorrichtungen im System empfangen, die mit der Identifikation der zentralen Vorrichtung 100 trainiert worden sind.
- In Fig. 10 ist ein Blockschaltbild der Fernsteuerung 110 dargestellt. Das System kann weitere Fernsteuerungen mit demselben oder einem ähnlichen Blockschaltbild umfassen. Die Fernsteuerung 110 verfügt über Benutzereingabemittel 800, die Eingaben seitens des Benutzers ermöglichen. Typischerweise erfolgt die Eingabe über manuell bedienbare Tasten. Weiterhin verfügt die Fernsteuerung 110 über Sendemittel 810, um Meldungen via Hochfrequenz zu übertragen. Vorzugsweise arbeiten die Sendemittel 810 auf dieselbe Weise wie die Sendemittel 310 der Detektorvorrichtungen, so dass die zentrale Vorrichtung 100 eine von der Fernsteuerung übertragene Meldung mit Hilfe derselben Empfangsmittel 230 empfangen kann. In Reaktion auf eine benutzerseitige Auslösung wird eine auslösungsspezifische Benutzereingabemeldung übertragen, so dass die zentrale Vorrichtung auf die Benutzereingabe reagieren kann. Wie die anderen Vorrichtungen hat die Fernsteuerung eine Kommunikationsidentifikation, die innerhalb des Systems eindeutig ist. Die Identifikation ist in der Meldung in Form einer die Sendevorrichtung eindeutig identifizierenden Quellenidentifikation enthalten. Um sicherzustellen, dass das System nur durch autorisierte Fernsteuerungen gesteuert werden kann, dient die Quellenidentifikation als Zugangsprüfung. Typischerweise verfügen die Speichermittel 200 der zentralen Vorrichtung 100 anfangs noch über keine Quellenidentifikation einer Fernsteuerung. Um eine erste Fernsteuerung zu programmieren, muss der Benutzer den Lernbetrieb in der Fernsteuerung auslösen. Vorzugsweise werden Maßnahmen ergriffen, um zu vermeiden, dass der Lernbetrieb versehentlich ausgelöst wird, beispielsweise dadurch, dass der Benutzer zwei Tasten gleichzeitig oder eine Taste für längere Zeit betätigen muss, bevor der Lernbetrieb aktiviert wird. In Reaktion auf eine Lernauslösung veranlassen die Benutzereingabemittel 800, dass eine Lern-Fernsteuerung-Meldung gesendet wird. Sofern noch keine Fernsteuerung programmiert wurde (d. h. in den Speichermitteln 200 ist noch keine Identifikation einer Fernsteuerung vorhanden), speichern die Empfangsmittel 230 die Quellenidentifikation der empfangenen Lern-Fernsteuerung-Meldung in den Speichermitteln 200. Es können verschiedenen Verfahren verwendet werden, um festzustellen, ob eine Fernsteuerung schon programmiert worden ist. In einem einfachen System kann es erforderlich sein, dass eine Fernsteuerung stets zuerst programmiert werden muss. In einem derartigen System wird, sobald mindestens eine Identifikation durch Lernen in die Speichermittel 200 gebracht wurde, angenommen, dass es sich hierbei um die Identifikation einer Fernsteuerung handelt. Vorzugsweise überprüfen die Empfangsmittel 230 in einem derartigen System, dass die erste gespeicherte Identifikation tatsächlich von einer Lern-Fernsteuerung-Meldung abgeleitet ist. Bei einem alternativen Ansatz sind eine oder mehrere Speicherstellen für Fernsteuerungen reserviert. Eine weitere Option besteht darin, dass zusätzlich zur Identifikation auch der Vorrichtungstyp gespeichert wird. Der Typ kann dabei wie zuvor beschrieben festgestellt werden.
- Nachdem eine Fernsteuerung trainiert wurde, gilt sie als sicher. Wenn das Empfangsmittel 230 eine normale Benutzereingabemeldung von einer Fernsteuerung empfängt, überprüft es, ob die Quellenidentifikation der Meldung in den Speichermitteln 200 gespeichert ist. Ist dies der Fall, wird die Meldung zur Weiterverarbeitung an die Benutzerschnittstellenmittel 220 weitergeleitet, als wäre die Eingabe lokal bei der zentralen Vorrichtung 100 vorgenommen worden. Ist dies nicht der Fall, wird die Meldung verworfen und optional ein Alarmsignal ausgegeben. Zum Lernen weiterer Fernsteuerungen wird die zentrale Vorrichtung 100 mit Hilfe der ersten Fernsteuerung in einen Lern-Fernsteuerung- Modus gebracht. Dies wird vorzugsweise dadurch erreicht, dass man dieselbe Lern- Fernsteuerung-Meldung wie beim Trainieren der ersten Fernsteuerung verwendet. Das Empfangsmittel 230 der zentralen Vorrichtung 100 überprüft, ob die Quellenidentifikation der empfangenen Lern-Fernsteuerung-Meldung in den Speichermitteln 200 gespeichert ist. Ist dies der Fall, bringt das Empfangsmittel 230 die zentrale Vorrichtung 100 in den Lern- Fernsteuerung-Modus gebracht. Dieser Modus kann derselbe sein wie der beim Trainieren der Detektorvorrichtungen verwendete Lernmodus. Als nächstes muss der Benutzer den Lernvorgang in der zweiten Fernsteuerung auslösen. Vorteilhafterweise wird hierfür derselbe Auslöseimpuls wie zum Trainieren der ersten Fernsteuerung benutzt. In Reaktion auf diesen Auslöseimpuls veranlassen die Benutzereingabemittel 800, dass eine Lern- Fernsteuerung-Meldung übertragen wird. Sofern sich die zentrale Vorrichtung 100 im Lernmodus befindet, speichern die Empfangsmittel 230 wird die Quellenidentifikation der empfangenen Lern-Fernsteuerung-Meldung in den Speichermitteln 200 gespeichert. Vorzugsweise werden die Zeitüberwachungsmittel 240 der zentralen Vorrichtung 100 dafür benutzt, die zentrale Vorrichtung 100 nach einer zuvor festgelegten Zeitdauer von beispielsweise 10 Sekunden aus dem Lernmodus herauszunehmen.
- Da eine bereits trainierte Fernbedienung als sicherer Schlüssel fungiert und die Zuverlässigkeit des Systems in Hinblick auf das Trainieren neuer Fernsteuerungen verbessert, wird das System dem Kunden vorzugsweise mit Fernsteuerungen ausgeliefert, die bereits programmiert sind.
- Vorteilhafterweise senden die Sendemittel 810 der Fernsteuerung eine Meldung mehrere Male in rascher Folge, wodurch ein Block wie in Fig. 8 dargestellt gebildet wird. Wenn der Benutzer denselben Benutzereingabe-Auslöseimpuls über einen längeren Zeitraum hinweg bereitstellt, veranlassen die Benutzereingabemittel 800 vorzugsweise eine Wiederholung dieses Vorgangs, was dazu führt, dass ein zweiter Block oder, im Falle eines sehr langen Auslöseimpulses, sogar mehrere Blöcke übermittelt werden. Vorzugsweise verarbeiten die Empfangsmittel 230 der zentralen Vorrichtung 100 eine Lern- Fernsteuerung-Meldung nur dann, wenn die Empfangsmittel 230 die Lern-Fernsteuerung- Meldung über einen zuvor festgelegten Zeitraum wiederholt empfangen haben. Beispielsweise verarbeiten die Empfangsmittel 230 eine Meldung nur, wenn sie dieselbe Meldung in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Blöcken (bei einer Gesamtdauer von 2*To + T&sub1;) empfangen haben. Indem man diesen Mechanismus für die Lern-Fernsteuerung-Meldung verwendet, kann man die Wahrscheinlichkeit weiterhin verringern, dass eine Fernsteuerung in Reaktion auf einen versehentlich vom Benutzer ausgelösten Lernvorgang gespeichert wird.
- Günstigerweise muss der Benutzer unter bestimmten Umständen dazu in der Lage sein, eine Vorrichtung aus den Speichermitteln 200 der zentralen Vorrichtung 100 zu entfernen. Dies kann beispielsweise erforderlich sein, wenn der Benutzer eine Fernsteuerung verliert oder sich eine Vorrichtung als fehlerhaft erweist. Das System kann dem Benutzer hier die Möglichkeit bieten, Vorrichtungen selektiv zu entfernen. Beispielsweise könnte das System während des Lernvorgangs angeben, an welcher Speicherstelle die Vorrichtung gespeichert wird. Mit Hilfe dieser Informationen kann der Benutzer dann eine Vorrichtung entfernen. Alternativ kann das System dem Benutzer die Möglichkeit bieten, die Speichermittel zurückzusetzen, wobei alle Identifikationen gelöscht werden. Vorzugsweise sind insbesondere für den letzteren Fall Barrieren eingerichtet, die sicherstellen, dass ein Auslöseimpuls zum Rücksetzen des Speichers nicht versehentlich gegeben wird. Beispielsweise kann es erforderlich sein, dass solch ein Auslösimpuls nur direkt an der zentralen Vorrichtung 100 mit Hilfe eines physikalischen Schlüssels oder durch Betätigen einer nur schwer zugänglichen Taste gegeben werden kann.
- Typischerweise werden die Vorrichtungen des Systems unter Verwendung eines Mikroprozessors implementiert. In Fig. 11 ist ein Blockschaltbild einer mikroprozessor-gestützten Implementierung der zentralen Vorrichtung 100 dargestellt. Ein Mikroprozessor 1005, wie beispielsweise der PIC16C58A von Microchip Technology Inc., dient dazu, Eingaben über Eingabemittel 1020, zum Beispiel Tasten, zu verarbeiten und Ausgaben über Ausgabemittel 1025, zum Beispiel eine LCD-Anzeige oder LEDs, bereitzustellen. Das Programm für den Mikroprozessor 1005 kann in einem externen Programmspeicher, beispielsweise einem ROM, gespeichert werden oder in den Mikroprozessor 1005 eingebettet sein. In ähnlicher Form können die zur Ausführung des Programms erforderlichen Daten, zum Beispiel der Modus der zentralen Vorrichtung 100, in einem Speicher, beispielsweise einem externen RAM oder internen Registern, gespeichert sein. Über eine Antenne 1035 wird ein HF-Signal empfangen und mit Hilfe eines Empfängers 1030, beispielsweise dem Modell NB-1M von Aurel S.p.a, in ein digitales Signal demoduliert, das vom Mikroprozessor 1005 verarbeitet wird. Der Prozessor überträgt Meldungen, indem er einem Sender 1060, beispielsweise dem Modell TX-433-SAW von Aurel S.p.a, ein digitales Signal liefert, der das Signal moduliert und über eine Antenne 1065 überträgt. Der Mikroprozessor 1005 speichert die Identifikationen trainierter Vorrichtungen im Speicher 1000, beispielsweise einem EEPROM. Der Mikroprozessor 1005 verarbeitet außerdem das Eingangssignal vom Bewegungsmelder 1050. Für den Fall, dass ein Alarmzustand festgestellt wird, entweder mittels Bewegungsmelder 1050 oder Empfang durch den Empfänger, aktiviert der Mikroprozessor 1005 einen Alarm 1010, beispielsweise eine Sirene. Es ist zu beachten, dass der Mikroprozessor auch programmiert werden kann, um Vorrichtungen in anderen Anwendungsbereichen, zum Beispiel für die Beleuchtung oder Unterhaltungselektronik, zu steuern. Es kann derselbe Identifikations-Lernmechanismus verwendet werden, um sicherzustellen, dass nur die gewünschten Vorrichtungen gesteuert werden.
Claims (20)
1. Sicherheitssystem mit einer zentralen Vorrichtung (100) und mindestens
einer Detektorvorrichtung (191, 102, 103), wobei die Detektorvorrichtung (101) über
Sendemittel (310) verfügt, um eine Meldung mit einer Quellenidentifikation, durch die die
Sendevorrichtung eindeutig identifiziert wird, zu übermitteln, sowie über Detektionsmittel
(300), um einen Alarmzustand festzustellen und um die Sendemittel (310) zu veranlassen,
eine Alarmmeldung zu übermitteln,
wobei die zentrale Vorrichtung (100) folgendes umfasst:
Speichermittel (200), um die Quellenidentifikation mindestens einer
Detektorvorrichtung zu speichern;
Alarmmittel (210), um einen Alarm auszulösen;
Benutzerschnittstellenmittel (220), um die zentrale Vorrichtung in einen von
mehreren Modi zu bringen, einschließlich eines Betriebs- und eines Lernmodus; und
Empfangsmittel (230) für den Empfang einer drahtlos übermittelten
Meldung, um im Lernmodus die Quellenidentifikation einer empfangenen Meldung in den
Speichermitteln zu speichern, und um im Betriebsmodus die Alarmmittel zur Auslösung
eines Alarms zu veranlassen, falls die Quellenidentifikation einer empfangenen Meldung in
den Speichermitteln gespeichert ist,
dadurch gekennzeichnet, dass:
die Detektorvorrichtung (101) über Benutzereingabemittel (320) verfügt, um
die Detektorvorrichtung in einen bestimmten von mehreren Modi zu bringen, einschließlich
eines Betriebsmodus und eines Lernmodus, sowie über Mittel, um die Sendemittel nur dann
zur Übertragung einer Lern-Detektor-Meldung in Reaktion auf einen Lern-Auslöseimpuls
zu veranlassen, wenn sich die Detektorvorrichtung im Lernmodus befindet, wobei sich die
genannte Lern-Detektor-Meldung von der genannten Alarmmeldung unterschieden muss;
und
die Detektionsmittel 300 dafür ausgelegt sind, die Sendemittel 310 nur dann
zur Übermittlung einer Alarmmeldung zu veranlassen, wenn sich die Detektorvorrichtung
im Betriebsmodus befindet, und
die Empfangsmittel (230) dafür ausgelegt sind, nur die Quellenidentifikation
einer empfangenen Lern-Detektor-Meldung zu speichern.
2. Sicherheitssystem nach Anspruch 1, wobei das System mehrere
unterschiedliche Arten von Detektorvorrichtungen umfasst, von denen jede eine andere Art eines
externen Alarmzustands außerhalb der Detektorvorrichtung feststellt, dadurch
gekennzeichnet, dass die Lern-Detektor-Meldung Typinformationen zur Identifizierung der Art der
Detektorvorrichtung enthält, und dass die Alarmmittel dafür konzipiert sind, einen
typspezifischen Alarm auszulösen.
3. Sicherheitssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Quellenidentifikation jeweils nur einer von mehreren Quellenidentifikationsgruppen
zugehört, wobei jede Gruppe zu einem der verschiedenen Typen von Detektorvorrichtungen
gehört, und dass die Alarmmittel die Typinformation von der Quellenidentifikation einer
empfangenen Alarmmeldung ableiten.
4. Sicherheitssystem nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die
Alarm- und die Lern-Detektor-Meldung ein erstes Feld mit der Quellenidentifikation und
ein zweites Feld mit der Typinformation umfassen, und dass die Empfangsmittel dafür
konzipiert sind, im Lernmodus auch die Typinformation einer empfangenen Lern-Detektor-
Meldung zu speichern.
5. Sicherheitssystem nach Anspruch 1, wobei das System mehrere
unterschiedliche Typen von Detektorvorrichtungen umfasst, wobei jeder Typ einen anderen Typ
eines externen Alarmzustands erkennt, dadurch gekennzeichnet, dass die Detektionsmittel
dafür ausgelegt sind, die Sendemittel zur Auswahl und Übermittlung einer typspezifischen
Alarmmeldung zu veranlassen, und die Alarmmittel dafür ausgelegt sind, einen
typspezifischen Alarm auszulösen.
6. Sicherheitssystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die
Detektorvorrichtung mehrere unterschiedliche Typen von Detektionsmitteln umfasst, um
verschiedene Arten von Alarmbedingungen außerhalb der Detektorvorrichtung zu erkennen;
dass die Detektionsmittel dafür ausgelegt sind, in Reaktion auf das Erkennen eines Alarmzustandes
die Sendemittel zur Auswahl und Übertragung einer typspezifischen
Alarmmeldung zu veranlassen, und dass die Alarmmittel dafür ausgelegt sind, einen typspezifischen
Alarm auszulösen.
7. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, dass das System eine Bestätigungsvorrichtung umfasst,
dass die zentrale Vorrichtung über Sendemittel verfügt, um eine aus
mehreren unterschiedlichen Meldungen auszuwählen, zu denen auch eine Statusmeldung zur
Angabe des Systemstatus und eine Lern-Zentralvorrichtung-Meldung gehören, wobei die
Meldung eine die zentrale Vorrichtung eindeutig identifizierende Quellenidentifikation enthält,
und um die ausgewählte Meldung drahtlos zu übertragen;
dass die Benutzerschnittstellenmittel der zentralen Vorrichtung dafür
ausgelegt sind, die Sendemittel in Reaktion auf eine benutzerseitige Auslösung zur Auswahl und
Übermittlung einer Lern-Zentralvorrichtung-Meldung zu veranlassen;
dass die Bestätigungsvorrichtung über eine Benutzerschnittstelle verfügt, um
die Bestätigungsvorrichtung in Reaktion auf die benutzerseitige Eingabe in einen
bestimmten von mehreren Modi, einschließlich eines Betriebsmodus und eines Lernmodus,
brinzen zu können;
dass die Bestätigungsvorrichtung über Empfangsmittel verfügt, um eine
drahtlos gesendete Meldung zu empfangen, um die Quellenidentifikation einer
empfangenen Lern-Zentralvorrichtung-Meldung in einem Speicher zu speichern, sofern sich die
Bestätigungsvorrichtung im Lernmodus befindet, und um die Benutzerschnittstellenmittel
dazu zu veranlassen, in Reaktion auf den Empfang einer Statusmeldung, deren
Quellenidentifikation im Speicher gespeichert wird, den Systemstatus anzuzeigen.
8. Sicherheitssystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die
Benutzerschnittstellenmittel der zentralen Vorrichtung dafür ausgelegt sind, die Sendemittel
nur dann zur Auswahl und Übermittlung der Lern-Zentralvorrichtung-Meldung zu
veranlassen, wenn sich die zentrale Vorrichtung im Lernmodus befindet.
9. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 8, wobei das System eine
Fernsteuerung umfasst und die Fernsteuerung Sendemittel für die drahtlose Übertragung
einer Meldung enthält, die eine die sendende Fernsteuerung eindeutig identifizierende
Quellenidentifikation umfasst, und Benutzerschnittstellenmittel, um die Sendemittel zu
veranlassen, in Reaktion auf einen benutzerseitigen Auslöseimpuls eine auslösespezifische
Benutzereingabemeldung an die zentrale Vorrichtung zu senden, dadurch gekennzeichnet,
dass die Speichermittel über mehrere Speicherstellen für die Speicherung der
Quellenidentifikationsinformationen von Fernsteuerungen verfügen;
dass die Benutzerschnittstellenmittel der zentralen Vorrichtung dafür
ausgelegt sind, in Reaktion auf einen benutzerseitigen Auslöseimpuls alle
Quellenidentifikationsinformationen von Fernsteuerungen aus dem Speicher zu entfernen;
dass die Benutzereingabemittel der Fernsteuerung dafür ausgelegt sind, die
Sendemittel zu veranlassen, in Reaktion auf einen benutzerseitigen Lern-Auslöseimpuls
eine Lern-Fernsteuerung-Meldung zu senden;
dass die Empfangsmittel der zentralen Vorrichtung dafür ausgelegt sind, die
Quellenidentifikation einer empfangenen Lern-Fernsteuerung-Meldung zu speichern, sofern
im Speicher noch keine Quellenidentifikation einer Fernsteuerung vorhanden ist; und
dass die Empfangsmittel der zentralen Vorrichtung dafür ausgelegt sind,
eine empfangene Benutzereingabemeldung zur weiteren Verarbeitung an die
Benutzerschnittstelle weiterzuleiten, sofern die Quellenidentifikation der Meldung im Speicher
gespeichert ist.
10. Sicherheitssystem nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die
Empfangsmittel der zentralen Vorrichtung dafür ausgelegt sind, die zentrale Vorrichtung in
Reaktion auf den Empfang einer ersten Lern-Fernsteuerung-Meldung in einen Lern-
Fernsteuerung-Modus zu bringen, sofern die Quellenidentifikation der ersten Lern-
Fernsteuerung-Meldung im Speicher gespeichert ist, und
dass die Empfangsmittel der zentralen Vorrichtung dafür ausgelegt sind, die
Quellenidentifikation einer empfangenen zweiten Lern-Fernsteuerung-Meldung zu
speichern, sofern sich die zentrale Vorrichtung im Lern-Fernsteuerung-Modus befindet.
11. Sicherheitssystem nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die
zentrale Vorrichtung über Zeitüberwachungsmittel verfügt, um die zentrale Vorrichtung
nach Ablauf einer vorgegebenen Zeitspanne aus dem Lern-Fernsteuerung-Modus
herauszunehmen.
12. Sicherheitssystem nach Anspruch 9, 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet,
dass die Benutzereingabemittel der Fernsteuerung dafür ausgelegt sind, die Sendemittel zu
veranlassen, in Reaktion auf eine verlängerte Dauer des Lern-Auslöseimpulses die Lern-
Fernsteuerung-Meldung wiederholt zu senden; und
dass die Empfangsmittel der zentralen Vorrichtung dafür ausgelegt sind, die
erste Lern-Fernsteuerung-Meldung nur dann weiter zu verarbeiten, nachdem die erste Lern-
Fernsteuerung-Meldung eine bestimmte Zeit lang wiederholt empfangen wurde.
13. Sicherheitssystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, dass jede Meldung eine Prüfsumme hat; dass alle Sendemittel dafür ausgelegt
sind, eine Meldung innerhalb einer vordefinierten Zeitspanne mit einer zuvor definierten
Anzahl von Wiederholungen zu senden; dass die Empfangsmittel vorgesehen sind, um zu
überprüfen, ob eine Meldung korrekt empfangen wurde, und eine Meldung nur dann weiter
zu verarbeiten, wenn dieselbe Meldung innerhalb des vordefinierten Zeitrahmens
mindestens zweimal korrekt empfangen wurde.
14. Sicherheitssystem nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die
Sendemittel über Zeitüberwachungsmittel verfügen, um die Sendemittel nach einer
Verzögerungsdauer von mindestens zwei Sekunden dazu zu veranlassen, die Meldung innerhalb
des zuvor definierten Zeitrahmens mit der zuvor definierten Anzahl von Wiederholungen
zu senden.
15. Sicherheitssystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verzögerungsdauer zufällig innerhalb eines vorher festgelegten Zeitfensters ausgewählt wird.
16. Sicherheitssystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die zentrale Vorrichtung über einen Bewegungsmelder verfügt.
17. Zentrale Vorrichtung für die Verwendung in einem Sicherheitssystem nach
einem der Ansprüche 1 bis 16.
18. Detektorvorrichtung für die Verwendung in einem Sicherheitssystem nach
einem der Ansprüche 1, 2, 3, 4, 5, 6, 13, 14 und 16.
19. Bestätigungsvorrichtung für die Verwendung in einem Sicherheitssystem
nach einem der Ansprüche 7 oder 13.
20. Fernsteuerung für die Verwendung in einem Sicherheitssystem nach einem
der Ansprüche 10, 11, 12, 13, 14 oder 15.
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