HINTERGRUND DER ERFINDUNG
Gebiet der Erfindung
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Die Erfindung betrifft eine Kunststoffkappe mit einem die
Tatsache des Öffnens anzeigenden Mechanismus, d. h. mit
Merkmalen zum Erkennen einer Manipulierung (mit EM-Merkmalen),
wobei die Kunststoffkappe einen Kappenkörper aus einer oberen
Platte und einen schürzenartigen Seitenwandabschnitt, der
sich vom Umfangsrand der oberen Platte aus nach unten
erstreckt, aufweist und wobei die Kunststoffkappe am
Unterende des schürzenartigen Seitenwandabschnitts ein
Umfangsbandabschnitt vorgesehen ist. Insbesondere bezieht
sich die Erfindung auf eine Kunststoffkappe der Art, bei
welcher der Umfangsbandabschnitt, der EM-Merkmale aufweist,
durch einen Eingriff mit eingreifenden Vorsprüngen, wie
Sperrklinken, die am Außenumfang des Halsabschnitts eines
Behälters zum Zeitpunkt des Öffnens der Kappe gebildet
werden, festgehalten wird.
(Beschreibung des Standes der Technik)
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Die Kunststoffkappe mit EM-Merkmalen hat einen Aufbau, bei
dem in einem Unterabschnitt des Kappenkörpers über eine
Schwächungslinie ein Umfangsbandabschnitt ausgebildet ist.
Bei einem typischen Beispiel liegen an der Innenoberfläche
des Umfangsbandabschnitts flexible Laschenteile an der
Innenoberfläche des Umfangsbandabschnitts vor. Beim Öffnen der
Kappe kommen die Laschenteile mit der Unterseite eines
Klauenabschnitts in Eingriff, der entlang des Außenumfangs
des Halsabschnitts des Behälters ausgebildet ist, wodurch der
Umfangsbandabschnitt festgehalten wird. Wenn der Kappenkörper
geöffnet wird, wird die Schwächungslinie aufgebrochen und der
Kappenkörper wird von dem Umfangsbandabschnitt getrennt.
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Wenn bei der vorgenannten Kappenart die Laschenteile mit der
Unterseite des Klauenabschnitts im Eingriff stehen, werden
sie gebogen und gedehnt oder sie unterliegen selbst einer
elastischen Dehnung. Deshalb wird beim Öffnen der Kappe die
Schwächungslinie nicht leicht aufgebrochen. Das heißt, die
Schwächungslinie kann oft aufgebrochen werden, nachdem
versucht worden ist, die Kappe zu öffnen, und nachdem der
Verschluß durch den Kappenkörper an der Behältermündung
gelöst worden ist. Dies ist unter dem Gesichtspunkt der EM-
Merkmale unbefriedigend.
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Es wurde eine das vorgenannte Problem verbessernde Kappe
bekannt, bei der der Umfangsbandabschnitt zum Zeitpunkt des
Öffnens der Kappe festgehalten wird, und zwar nicht aufgrund
des Eingriffs der Laschenteile des Umfangsbandabschnitts mit
dem Klauenabschnitt des Behälters, sondern aufgrund des
Eingriffs der Vorsprünge an der Innenumfangsoberfläche des
Umfangsbandabschnitts mit an der Außenumfangsoberfläche des
Halsabschnitts des Behälters gebildeten Sperrklinken (siehe
japanische offengelegte Gebrauchsmusterveröffentlichung Nr.
131362/1981). Bei der Kappe dieser Art sind entlang der
Innenumfangsoberfläche des Umfangsbandabschnitts, der einen
vorgegebenen Abstand aufrecht erhält, Vorsprünge vorgesehen,
welche die Richtung anzeigen, in der die Kappe geöffnet wird.
Beim Öffnen der Kappe kommen deshalb die Vorsprünge und die
Sperrklinken an der Außenumfangsoberfläche am Halsabschnitt
des Behälters in Umfangsrichtung miteinander in Eingriff,
wodurch der Umfangsbandabschnitt an einer Drehung gehindert
und die Schwächungslinie leicht aufgebrochen wird, nachdem
der Verschluß an der Behältermündung entfernt wurde.
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Bei einer derartigen Kappe bleibt aber noch das Problem, das
dann, wenn die Kappe zum Schließen der Behältermündung
festgedreht wird, die entlang der Innenumfangsoberfläche des
Umfangsbandabschnitts ausgebildeten Vorsprünge über die
Sperrklinken am Halsabschnitt des Behälters entlanggleiten
und eine hohe Druckkraft auf den Bandabschnitt ausüben,
wodurch nur der Kappenkörper in der Schließrichtung gedreht
und die Schwächungslinie aufgebrochen wird. Deshalb ist es
beim Verschließen der Kappe nötig, daß der
Umfangsbandabschnitt und der Kappenkörper zusammen gedreht werden.
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Gemäß dem vorgenannten Stand der Technik (japanische
offengelegte Gebrauchsmusterveröffentlichung Nr. 56-131362/1981),
wie die dortige Fig. 1 zeigt, wird zwischen dem Unterende der
schürzenartigen Seitenwand des Kappenkörpers und dem
Umfangsband ein geeigneter Zwischenraum gebildet, und zwar durch
Verbinden der beiden über eine Mehrzahl von zusammenlegbaren
Brücken 20, wobei an der Oberfläche des Unterendes der
schürzenartigen Seitenwand und an der Oberfläche des Oberendes des
Umfangsbandabschnitts Stopper 22 und 24 ausgebildet sind. Das
heißt, der Stopper 24 des Umfangsbandabschnitts ist an der
Seite des Schließens der Kappe, bezogen auf den Stopper 22 an
der schürzenartigen Seitenwand, angeordnet. Beim Schließen
der Kappe wird deshalb der Stopper 22 leicht mit dem Stopper
24 in Kontakt gebracht. Dementsprechend drehen sich der
Kappenkörper und der Umfangsbandabschnitt zusammen und die
Brücken 20 werden zum Zeitpunkt des Schließens der Kappe
nicht aufgebrochen.
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Bei der vorgenannten Kappe müssen jedoch die Stopper 22 und
24 an der Oberfläche des Unterendes der schürzenartigen
Seitenwand und an der Oberfläche des Oberendes des
Umfangsbandabschnitts ausgebildet sein, und somit muß der
Zwischenraum zwischen den beiden (die Länge der Brücken 20) derart
vergrößert sein, daß Stopper ausgebildet werden können.
Deshalb wird der Abschnitt, wo die Oberfläche des Unterendes der
schürzenartigen Seitenwand und die Oberfläche des Oberendes
des Umfangsbandabschnitts miteinander verbunden sind, nicht
durch die nachfolgende Bearbeitung hergestellt, z. B. durch
einen Schneidvorgang, was zum Zeitpunkt der
Perforations
bildung durchgeführt wird, sondern gleichzeitig mit der
Herstellung der Kappe als eine einzige Struktur hergestellt.
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Ferner wird beim Schließen der Kappe die Druckkraft direkt
auf die zusammenlegbaren Brücken 20 ausgeübt, wodurch der
Zwischenraum zwischen der Oberfläche des Unterendes der
schürzenartigen Seitenwand und dem Oberende des
Umfangsbandabschnitts zusammengedrückt wird und die Brücken zum Bruch
neigen. Um deshalb ein Brechen der Brücken 20 durch das
Zusammendrücken zu verhindern, ist versucht worden,
Vorsprünge (Vorsprünge als Abstandshalter) zwischen der
Oberfläche des Unterendes der schürzenartigen Seitenwand und der
Oberfläche des Oberendes des Umfangsbandabschnitts
vorzusehen, wobei die Vorsprünge mit einem der beiden verbunden
sind und sich zur anderen Seite hin erstrecken.
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Wie oben beschrieben, werden in Abhängigkeit des Einzelfalls
im Raum zwischen dem Unterende der schürzenartigen Seitenwand
und dem Oberende des Umfangsbandabschnitts Stopper oder
Brücken ausgebildet oder es sind Vorsprünge als
Abstandshalter vorgesehen. Deshalb wird der Kunststoff unter
Verwendung einer komplexen Metallform einstückig geformt, oder es
wird eine mehrteilige Form verwendet, bei der ein Losklopfen
in Kauf genommen wird. Dies führt zu einer Beschränkung der
Formungsgeschwindigkeit, was im Hinblick auf die
Produktivität sehr unbefriedigend ist.
ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Deshalb besteht eine Aufgabe der Erfindung darin, eine EM-
Kunststoffkappe der Art anzugeben, bei der das Umfangsband
zur Zeit des Öffnens der Kappe festgehalten wird, und zwar
durch Verwendung von im Eingriff stehenden Vorsprüngen, wie
Sperrklinken, die an der Außenumfangsoberfläche des
Halsabschnitts des Behälters ausgebildet sind, wobei die
Kappe unter Beibehaltung einer stark verbesserten
Produktivität hergestellt wird.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Kunststoffkappe
zur Verfügung gestellt, die einen Kappenkörper aus einer
oberen Platte und einen schürzenartigen Seitenwandabschnitt
aufweist, der sich vom Umfangsrand der oberen Platte nach
unten erstreckt, wobei die Kappe ferner mit einem
Umfangsbandabschnitt ausgestattet ist, der am Unterende des
schürzenartigen Seitenwandschnitts vorgesehen ist und einen
Außendurchmesser aufweist, der deutlich größer als der
Außendurchmesser des schürzenartigen Seitenwandabschnitts
ist, wobei
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die Innenoberfläche am Oberabschnitt des schürzenartigen
Seitenwandabschnitts derart mit einem Gewinde versehen ist,
daß sie in einem Gewindeeingriff mit dem Außenumfang am
Halsabschnitt des Behälters steht und das Unterende des
schürzenartigen Seitenwandabschnitts nach außen vorragt, sowie das
genannte Umfangsband sich von dem vorragenden Abschnitt an
dem genannten Unterende über eine Bruchlinie, die unter
Beibehaltung einer Mehrzahl von Brückenabschnitten am Umfang
ausgebildet ist, nach unten erstreckt,
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an der inneren Umfangsoberfläche an einem Unterabschnitt des
genannten Umfangsbandabschnitts derart Vorsprünge ausgebildet
sind, daß sie in Eingriff mit eingreifenden Vorsprüngen
kommen, die an der äußeren Umfangsoberfläche am Halsabschnitt
des Behälters ausgebildet sind,
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an der Innenoberfläche des vorstehenden Abschnitts am
Unterende des schürzenartigen Seitenwandabschnitts ein nach unten
sich erstreckendes erstes Sperrstück und an einer
Innenoberfläche eines oberen Bereichs des genannten
Umfangsbandabschnitts ein zweites Sperrstück ausgebildet ist sowie
das genannte zweite Sperrstück an einer Seite angeordnet ist,
wo die Kappe bezüglich des ersten Sperrstücks geschlossen
ist, wobei das erste Sperrstück mit dem zweiten Sperrstück zu
einer Zeit in Kontakt kommt, wenn die Kappe geschlossen wird,
und wobei der Kappenkörper und der genannte
Umfangsbandabschnitt sich zusammen drehen.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung ist das zweite Sperrstück
vorzugsweise mindestens einer der Brückenabschnitte, kann
aber auch als ein Element vorgesehen sein, das von den
Brückenabschnitten völlig getrennt ist.
KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Fig. 1 ist eine Darstellung, die im Querschnitt und zusammen
mit der Wand des Behälters die Bodenoberfläche einer
Kunststoffkappe der vorliegenden Erfindung erläutert, wobei
Brückenabschnitte als zweite Sperrstücke verwendet werden;
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Fig. 2 ist eine Schnittansicht der Kappe entlang der Linie A-
A in Fig. 1;
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Fig. 3 ist eine Darstellung, welche die räumliche Beziehung
zwischen den beiden Sperrstücken, die in der Kappe gemäß
Fig. 1 gezeigt werden, erläutert;
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Fig. 4 ist eine seitliche Schnittansicht, die einen Abschnitt
vom Unterende der schürzenartigen Seitenwand zum Umfangsband
der Kappe gemäß Fig. 1 erläutert, wobei Fig. 4A eine
seitliche Schnittansicht eines Teils ist, wo weder ein
Sperrstück noch eine Brücke ausgebildet ist, Fig. 4B eine
seitliche Schnittansicht eines Teils ist, wo eine Brücke 12
ausgebildet ist, und Fig. 4C eine seitliche Schnittansicht
eines Teils ist, wo ein Sperrstück ausgebildet ist;
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Fig. 5 ist eine Darstellung, die im Querschnitt und zusammen
mit der Wand des Behälters die Bodenoberfläche der
erfindungsgemäßen Kunststoffkappe erläutert, bei der das zweite
Sperrstück getrennt von dem Brückenabschnitt ausgebildet ist;
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Fig. 6 ist eine seitliche Schnittansicht der Kappe entlang
der Linie A-A von Fig. 5;
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Fig. 7 ist eine Darstellung, welche die räumliche Beziehung
zwischen den beiden Sperrstücken erläutert, die in der Kappe
gemäß Fig. 5 vorgesehen sind; und
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Fig. 8 ist eine seitliche Schnittansicht, die einen Abschnitt
vom Unterende der schürzenartigen Seitenwand zum Umfangsband
der Kappe gemäß Fig. 1 erläutert, wobei Fig. 5A eine
seitliche Schnittansicht eines Teils ist, wo weder ein Sperrstück
noch eine Brücke ausgebildet ist, Fig. 8B eine seitliche
Schnittansicht eines Teils ist, worin eine Brücke 12
ausgebildet ist, und Fig. 8C eine seitliche Schnittansicht
eines Teils ist, worin ein erstes Sperrstück ausgebildet ist,
und Fig. 8D eine seitliche Schnittansicht eines Teils ist,
worin ein zweites Sperrstück ausgebildet ist.
DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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Gemäß der vorliegenden Erfindung, bei welcher der
Umfangsbandabschnitt einen Durchmesser aufweist, der größer als der
Durchmesser der schürzenartigen Seitenwand des Kappenkörpers
ist, sind ein Sperrstück (erstes Sperrstück) an der
schürzenartigen Seitenwand und ein Sperrstück (zweites Sperrstück,
das eine Brücke mit einer Sperrfunktion sein kann) des
Umfangsbandabschnitts an der Seite der Innenumfangsoberfläche
des Umfangsbandabschnitts angeordnet. Es besteht keine
Notwendigkeit, einen Raum zur Ausbildung von Sperrstücken
zwischen dem Unterende der schürzenartigen Seitenwand und dem
Oberende des Umfangsbandabschnitts vorzusehen. Deshalb kann,
nachdem die Kappe geformt ist, die Metallform leicht
auseinandergenommen werden, und außerdem kann der
Verbindungsabschnitt zwischen den beiden leicht durch
Bereitstellen einer Bruchlinie in einer nachfolgenden
Bearbeitung, die auf einem Schneiden beruht, hergestellt
werden. Deshalb besteht beim einstückigen Formen der Kappe
keine Notwendigkeit, eine Metallform einzusetzen, die eine
komplexe Oberflächengestalt aufweist, oder eine mehrteilige
Form zu verwenden. Somit kann die Produktionsgeschwindigkeit
kann erhöht werden.
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Außerdem ist es nicht erforderlich, zwischen dem Unterende
der schürzenartigen Seitenwand und dem Oberende des
Umfangsbandabschnitts einen unerwünschten Zwischenraum vorzusehen.
Dementsprechend wird auf die Brücken, welche die Bruchlinie
verbinden, kein Zug ausgeübt, der durch ein unerwünschtes
Zusammendrücken zur Zeit des Verschließens der Kappe erzeugt
wird, und die Brücken werden wirksam vor dem Brechen
geschützt.
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Die Erfindung wird nun mit Hilfe von Ausführungsformen in
Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen erläutert.
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Fig. 1 bis 4 erläutern eine Ausführungsform mit dem Einsatz
von Brückenabschnitten als zweite Sperrstücke, wobei Fig. 1
eine Darstellung ist, welche die Bodenoberfläche der Kappe im
Querschnitt zusammen mit der Wand des Behälters erläutert,
und Fig. 2 eine seitliche Schnittansicht ist, welche die
Kappe der Fig. 1 zusammen mit der Wand des Behälters zeigt.
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In den Fig. 1 und 2 weist die Kappe einen Kappenkörper 3 aus
einer oberen Platte 1 und einer schürzenartigen Seitenwand 2,
die sich vom Umfangsrand der oberen Platte 1 nach unten
erstreckt, sowie ein an der Unterseite der schürzenartigen
Seitenwand 2 angeordnetes Umfangsband 4 auf.
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Der obere Abschnitt der Innenumfangsoberfläche der
schürzenartigen Seitenwand 2 ist, wie bei 5 angegeben, mit einem
Gewinde versehen, um in einen Gewindeeingriff mit einem
Gewinde 51 zu kommen, das an der Außenumfangsoberfläche im
Halsabschnitt 50 des Behälters ausgebildet ist. Aufgrund
dieses Gewindeeingriffs wird die Kappe an dem Halsabschnitt
50 des Behälters festgedreht. Ein Einlageelement 6 ist an der
Innenoberfläche der oberen Platte 1 vorgesehen. Wenn die
Kappe festgedreht wird, kommt das Einlageelement 6 in engen
Kontakt mit dem Oberende im Halsabschnitt des Behälters (an
der Behältermündung), um eine Abdichtung aufrechtzuerhalten.
Im Halsbereich 50 des Behälters ist an der Unterseite des
Gewindes 51 ein Klemmenabschnitt 52 ausgebildet, und an der
Unterseite liegt ferner eine Mehrzahl von Sperrklinken 53
vor.
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Am Unterende der schürzenartigen Seitenwand 2 gibt es einen
nach außen vorragenden Abschnitt 10, und am Unterende des
vorragenden Abschnitts 10 ist über eine Bruchlinie 11 (siehe
Fig. 2) ein Umfangsband 4 angeordnet. Das heißt, der
Außendurchmesser des Umfangsbandes 4 ist deutlich größer als der
Außenumfang der schürzenartigen Seitenwand 2. In der
Bruchlinie 11 ist eine Anzahl von Brücken 12 (siehe Fig. 1)
ausgebildet, die einen vorgegebenen Abstand aufrechterhalten,
und das Unterende des vorstehenden Abschnitts 10 und das
Umfangsband 4 sind durch die Brücken 12 miteinander verbunden.
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Am Unterende des Umfangsbandes 4 ist eine Anzahl von
Vorsprüngen 13 vorgesehen, die in eine Richtung weisen, in der
die Kappe geöffnet wird (angezeigt durch den Pfeil a in Fig.
1), und die einen vorgegebenen Abstand einhalten. Beim Öffnen
der Kappe kommen die Vorsprünge leicht in Kontakt mit den
eingreifenden Vorsprüngen, wie Sperrklinken 53, die im
Halsabschnitt des Behälters ausgebildet sind, um ein Drehen des
Umfangsbandes 4 zu verhindern. Deshalb werden vor dem
Entfernen des Verschlusses zwischen dem Einlageelement 6 und
der Behältermündung die Brücken 12 aufgebrochen und das
Umfangsband 4 wird vom Kappenkörper 3 abgetrennt. In diesem
Fall können die Sperrklinken 53 im Halsbereich des Behälters
im Klemmenbereich 52 ausgebildet sein.
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Gemäß der vorliegenden Erfindung ist an der schürzenartigen
Seitenwand 2 in der Nähe mindestens einer Brücke 12 in
Öffnungsrichtung der Kappe ein Sperrstück 20 vorgesehen. Das
Sperrstück 20 entspricht dem ersten Sperrstück.
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Fig. 3 zeigt die räumliche Beziehung des Sperrstücks 20 und
Fig. 4 ist eine seitliche Schnittansicht eines Abschnitts vom
Unterende der schürzenartigen Seitenwand 2 zum Umfangsband 4.
In Fig. 4 ist die Darstellung A eine seitliche Schnittansicht
eines Teils, wo weder das Sperrstück noch die Brücke
ausgebildet ist, die Darstellung B ist eine seitliche
Schnittansicht eines Teils, wo die Brücke 12 ausgebildet ist, und die
Darstellung C ist eine seitliche Schnittansicht eines Teils,
wo das Sperrstück 20 ausgebildet ist. Fig. 4 zeigt nicht die
Vorsprünge 13, die am Unterende des Umfangsbandes 4
vorgesehen sind.
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Wie unter Bezugnahme auf Fig. 3 in Kombination mit Fig. 4
ersichtlich ist, erstreckt sich das Sperrstück 20 vom
Basisabschnitt an der Innenoberflächenseite des vorstehenden
Abschnitts 10 am Unterende der schürzenartigen Seitenwand 2
aus nach unten (Fig. 4 C). Die Brücke 12 hat eine derartige
Größe und eine derartige Dicke, daß sie an dem Sperrstück 20
überlappt wird (Fig. 4 B). Das Sperrstück 20 ist bezüglich
der Brücke an der Schließseite angeordnet (Pfeil b in Fig.
3). Deshalb fungiert die Brücke 12 als zweites Sperrstück.
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Beim Schließen der Kappe wird eine bremsende Kraft auf das
Umfangsband 4 ausgeübt, wenn die am Unterende des
Umfangsbandes 4 vorgesehenen Vorsprünge 13 über die Sperrklinken 53
gleiten. Erfindungsgemäß kommt jedoch das Sperrstück 20 mit
der Brücke 12 in Kontakt, wodurch sich der Kappenkörper 3 und
das Umfangsband 4 in Schließrichtung zusammen drehen.
Dementsprechend tritt zwischen den beiden keine Verdrehungskraft
auf und die Brücken 12 werden wirksam daran gehindert, zur
Zeit des Schließens der Kappe zu brechen. In diesem Fall ist
es zur Verbesserung der Berührungskraft zwischen der Brücke
12 und dem Sperrstück 20 erwünscht, den Unterabschnitt der
Brücke 12 dick auszubilden, wie dargestellt ist.
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Die vorgenannte erfindungsgemäße Kappe hat insoweit einen
herausragenden Vorteil als sie im Vergleich mit den üblichen
gut bekannten Kappen unter Beibehaltung einer sehr hohen
Produktivität hergestellt werden kann.
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Das heißt, beim Herstellen der erfindungsgemäßen Kappe wird
ein Kunststoff einstückig geformt, um eine Kappenform in
einem Zustand zu erhalten, in dem die Bruchlinie 11 nicht
gebildet worden ist. In diesem Fall wird der Wandabschnitt,
welcher der Brücke 12 entspricht, dicker ausgebildet als der
dem Umfangsband 4 entsprechende Abschnitt, wie in Fig. 4 B
gezeigt wird.
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Wie aus Fig. 4 ersichtlich ist, weist die erfindungsgemäße
Kappe in dem inneren Umfangsoberflächenabschnitt vom
Unterabschnitt der schürzenartigen Seitenwand 2 bis zum
Umfangsband 4 keinen unterschnittenen Bereich auf. Deshalb kann nach
dem Formen die Metallform leicht entfernt werden, ohne
Ausübung einer übermäßigen Kraft für dieses Entfernen. Deshalb
besteht beim einstückigen Formen der Kappe keine
Notwendigkeit, eine Metallform mit einer komplexen Gestalt oder
eine mehrteilige Form zu benutzen, und das Formen kann durch
Spritzgießen oder Formpressen mit hohen Geschwindigkeiten
erfolgen.
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Nach dem Formvorgang wird die Bruchlinie 11 durch einen gut
bekannten Schneidvorgang ausgebildet, um die erfindungsgemäße
Kappe mit dem Umfangsband 4, das über Brücken 12 mit dem
Unterende der schürzenartigen Seitenwand 2 verbunden ist, zu
erhalten.
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Wie aus Fig. 4B ersichtlich ist, wird bei dem Schneidvorgang
die Schnittlinie (entsprechend der Bruchlinie 11) an der
Innenseite gesetzt, die etwas kleiner als die Dicke des
Umfangsbandes 4 ist, um zuverlässig die Struktur auszubilden,
welche das Umfangsband 4 aufweist, das nur über die
Brückenabschnitte 12 verbunden ist.
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Obwohl die oben beschriebene Erfindung nur ein Sperrstück 20
zeigt, ist es selbstverständlich möglich, eine Mehrzahl von
Sperrstücken 20 vorzusehen. Um beispielsweise zuverlässig zu
verhindern, daß die Brücken brechen, ist es erwünscht, die
Sperrstücke 20 in der Anzahl entsprechend der Anzahl der
Brücken vorzusehen. In Abhängigkeit von der Kappengröße ist
es jedoch ausreichend, nur ein Sperrstück 20 auszubilden oder
die Sperrstücke 20 können in einer Anzahl von etwa vier in
zueinander symmetrischen Positionen vorliegen.
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Es ist erwünscht, das Unterende des Bandes 4 dünn
auszubilden, den Seitenabschnitt der am Unterende des
Umfangsbandes 4 vorliegenden Vorsprünge 13 mit dem dünnen Abschnitt
zu verbinden und den zu dem Seitenabschnitt kontinuierlich
verlaufenden Oberabschnitt mit dem Unterabschnitt des dicken
Bereichs zu verbinden. Dadurch ist es möglich, im
Verbindungsbereich zwischen den Vorsprüngen 13 und der
Innenoberfläche am Unterende des Umfangsbandes 4 die Festigkeit zu
erhöhen. Deshalb werden beim Öffnen der Kappe die mit den
Sperrklinken 53 in Kontakt kommenden Vorsprünge 13 wirksam
daran gehindert zu brechen. Dadurch wird die EM-Funktion
zuverlässig beibehalten. Ferner werden in der Stufe der
Herstellung der Kappe die Vorsprünge 13 nicht deformiert, wenn
die Metallform abgenommen wird, nachdem die Kappe einstückig
geformt worden ist, d. h. die Metallform kann leicht entfernt
werden.
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Selbstverständlich ist es möglich, das Umfangsband zur Zeit
des Öffnens der Kappe festzuhalten, und zwar durch Verwendung
sogenannter Laschenteile, wie die Vorsprünge 13, und durch
Ineingriffbringen dieser Teile mit dem Flanschabschnitt des
Behälters.
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Obwohl die vorgenannte Ausführungsform die Brücke 12 als das
zweite Sperrstück benutzt, ist es möglich, das zweite
Sperrstück als ein Element vorzusehen, das von der Brücke 12
getrennt ist. Diese Ausführungsform wird in den Fig. 5 bis 8
dargestellt.
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Fig. 5 zeigt im Querschnitt die Bodenoberfläche der Kappe
gemäß dieser Ausführungsform, und Fig. 6 ist eine seitliche
Schnittansicht der Kappe gemäß Fig. 5. Es ist aus den Fig. 5
und 6 ersichtlich, daß gemäß dieser Kappe das erste
Sperrstück 20 an der schürzenartigen Seitenwand 2 zwischen den
Brücken 12 vorgesehen ist, die zueinander benachbart sind,
und daß das zweite Sperrstück 21 an dem Umfangsband 4
vorliegt.
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Fig. 7 zeigt die räumliche Beziehung dieser Sperrstücke und
Fig. 8 ist eine seitliche Schnittansicht, die einen Abschnitt
vom Unterende der schürzenartigen Seitenwand 2 zum
Umfangsband 4 erläutert. In Fig. 8 ist die Darstellung A eine
seitliche Schnittansicht eines Teils, wo weder ein Sperrstück
noch eine Brücke ausgebildet ist, die Darstellung B ist eine
seitliche Schnittansicht eines Teils, wo eine Brücke 12
vorliegt, die Darstellung C ist eine seitliche Schnittansicht
eines Teils, wo ein erstes Sperrstück vorhanden ist, und die
Darstellung D ist eine seitliche Schnittansicht eines Teils,
wo ein zweites Sperrstück ausgebildet ist. Fig. 8 zeigt nicht
die am Unterende des Umfangsbandes 4 vorgesehenen Vorsprünge
13.
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Wie unter Bezugnahme auf Fig. 7 in Verbindung mit Fig. 8
ersichtlich ist, erstreckt sich das erste Sperrstück 20 vom
Basisbereich an der Innenoberflächenseite des unteren
vorspringenden Abschnitts 10 der schürzenartigen Seitenwand 2
aus nach unten (Fig. 8 C) und das zweite Sperrstück 21
erstreckt sich vom Unterende des Umfangsbandes 4 (einem
Bereich, in dem die Bruchlinie 11 ausgebildet ist) aus nach
unten sowie nach innen und ist in einer Weise geneigt, daß
der Außendurchmesser an seinem Vorderende größer ist als der
Innendurchmesser des ersten Sperrstücks 20 (Fig. 4 D).
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Darüber hinaus ist das zweite Sperrstück 21 bezüglich des
ersten Sperrstücks 20 (Fig. 7) an der Schließseite der Kappe
angeordnet (Pfeil b).
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Deshalb wird beim Verschließen der Kappe auf das Umfangsband
4 eine Bremskraft ausgeübt, wenn die am Unterende des
Umfangsbandes 4 vorgesehenen Vorsprünge 13 über die
Sperrklinken 53 gleiten. Jedoch kommt erfindungsgemäß das
erste Sperrstück 20 mit dem zweiten Sperrstück 21 in Kontakt,
wodurch sich der Kappenkörper 3 und das Umfangsband 4
zusammen in Schließrichtung drehen. Dementsprechend tritt
zwischen den beiden keine Verdrehungskraft auf und die
Brücken werden wirksam daran gehindert, zur Zeit des
Schließens der Kappe zu brechen.
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Wie die Kappe der Fig. 1 hat auch die vorgenannte Kappe gemäß
der Erfindung einen herausragenden Vorteil insoweit als sie
im Vergleich zu den üblichen gut bekannten Kappen unter
Beibehaltung einer sehr hohen Produktivität hergestellt werden
kann.
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Das heißt, beim Herstellen der Kappe wird ein Kunststoff
einstückig geformt, um eine Kappenform in einem Zustand zu
erhalten, in dem die Bruchlinie 11 nicht ausgebildet ist. In
diesem Fall wird der der Brücke 12 entsprechende
Wandabschnitt dicker als der dem Umfangsband 4 entsprechende
Abschnitt ausgebildet, wie Fig. 8B zeigt.
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Selbst bei dieser Kappe ist aus Fig. 8 ersichtlich, daß in
dem Abschnitt der Innenumfangsoberfläche vom Unterabschnitt
der schürzenartigen Seitenwand 2 zum Umfangsband 4 kein
extrem unterschnittener Bereich ausgebildet worden ist. Wenn
das zweite Sperrstück 21 flexible gemacht wird, kann deshalb
durch Ausüben einer gewissen Trennungskraft die Metallform
leicht abgenommen werden. Beim einstückigen Formen der Kappe
besteht somit keine Notwendigkeit, eine Metallform mit einer
komplizierten Gestalt oder eine mehrteilige Form zu benutzen,
und das Formen kann durch Spritzgießen oder Formpressen mit
hohen Geschwindigkeiten erfolgen.
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Nach dem Formvorgang, wie im Fall der Kappe gemäß der Fig. 1,
wird die Bruchlinie 11 durch einen gut bekannten
Schneidvorgang ausgebildet, um die erfindungsgemäße Kappe mit dem
Umfangsband 4 zu erhalten, das mit dem Unterende der
schürzenartigen Seitenwand 2 über Brücken 12 verbunden ist.
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Obwohl Fig. 1 das erste Sperrstück 20 und das zweite
Sperrstück 21 in Form von nur einem Paar zeigt, ist es
selbstverständlich erfindungsgemäß möglich, mehrere Paare der
Sperrstücke vorzusehen. Im allgemeinen ist es erwünscht, sie in
Form von zwei Paaren mit symmetrischer Anordnung zu
verwenden.
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Gemäß der EM-Kunststoffkappe der vorliegenden Erfindung, bei
der das Umfangsband zur Zeit des Öffnens der Kappe
festgehalten wird, und zwar durch Anwendung von eingreifenden
Vorsprüngen, wie Sperrklinken, an der Außenumfangsoberfläche
des Halsabschnitts des Behälters, besteht keine
Notwendigkeit, zum Herstellen der Sperrstücke zwischen dem Unterende
der schürzenartigen Seitenwand und dem Oberende des
Umfangsbandabschnitts einen Raum vorzusehen. Deshalb kann der
Verbindungsbereich zwischen den beiden leicht durch Ausbilden
einer Bruchlinie im nachfolgenden Schneidvorgang hergestellt
werden. Somit kann die Kappe einstückig geformt werden, ohne
eine Metallform einzusetzen, die eine komplexe
Oberflächengestalt aufweist, und ohne eine mehrteilige Form zu benutzen.
Dies trägt zur Verbesserung der Herstellungsgeschwindigkeit
bei.