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DE4438239C1 - Batteriebetriebenes Meßgerät, insbesondere Zangenanlegegerät - Google Patents

Batteriebetriebenes Meßgerät, insbesondere Zangenanlegegerät

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Publication number
DE4438239C1
DE4438239C1 DE19944438239 DE4438239A DE4438239C1 DE 4438239 C1 DE4438239 C1 DE 4438239C1 DE 19944438239 DE19944438239 DE 19944438239 DE 4438239 A DE4438239 A DE 4438239A DE 4438239 C1 DE4438239 C1 DE 4438239C1
Authority
DE
Germany
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housing
measuring device
adapter
wall
battery
Prior art date
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Application number
DE19944438239
Other languages
English (en)
Inventor
Ernst Meiler
Norbert Schnepf
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Mueller & Weigert
Original Assignee
Mueller & Weigert
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Publication date
Application filed by Mueller & Weigert filed Critical Mueller & Weigert
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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01RMEASURING ELECTRIC VARIABLES; MEASURING MAGNETIC VARIABLES
    • G01R1/00Details of instruments or arrangements of the types included in groups G01R5/00 - G01R13/00 and G01R31/00
    • G01R1/02General constructional details
    • G01R1/04Housings; Supporting members; Arrangements of terminals

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Battery Mounting, Suspending (AREA)

Description

Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein batteriebetriebenes Meßgerät, insbesondere Zangenanlegegerät nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei derartigen batteriebetriebenen Meßgeräten, die insbesondere auch im Hochspannungsbereich eingesetzt werden, darf aus Sicherheitsgründen ein Batteriewechsel nur bei abgezogenen Meßleitungen vorgenommen werden.
Ein derartiges batteriebetriebenes Meßgerät ist aus der EP 0 366 507 B1 bekannt geworden. Bei diesem Meßgerät werden die Anschlußbuchsen für Stecker zusammen mit der Aufnahme für die Batterie von einer lösbaren Abdeckung abgedeckt. Diese Abdeckung wird auf das Gerätegehäuse ebenso von oben her aufgebracht, wie die Stecker für die Meßleitungen in die Buchsen eingebracht werden. Eine gewisse Sicherheit gegen einen Batteriewechsel ohne abgezogene Meßleitungen ist nur dann gegeben, wenn der Durchmesser der Stecker der Meßleitungen größer ist als der der Öffnungen in der Abdeckung des Gerätegehäuses. Aber auch dann besteht die Möglichkeit, die Abdeckung bei nicht abgezogenen Meßleitungen zu entfernen, womit dann die Stecker der Meßleitungen mitgerissen werden. Hierbei besteht eine Gefahr darin, daß der Benutzer mit spannungsführenden Teilen in Berührung kommt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, ein batteriebetriebenes Meßgerät der eingangs genannten Art zu schaffen, bei dem ein gleichzeitiges Abziehen des abnehmbaren Gehäuseteils und der Meßleitungen nicht möglich ist und demzufolge das Meßgerät einen absolut sicheren Schutz bietet.
Die Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Merkmale gelöst.
Mir den erfindungsgemäßen Maßnahmen ist mit absoluter Sicherheit erreicht, daß für einen Batteriewechsel zuerst die Meßleitungen abgezogen werden müssen, bevor das Gerätegehäuse durch Abnehmen des Gehäuseteils geöffnet werden kann. Ein gleichzeitiges Abziehen von Gehäuseteil und Meßleitungen ist unmöglich.
Eine entsprechende Batterieaufnahme ist gemäß den Merkmalen des Anspruchs 2 ausgebildet.
Eine konstruktiv sehr einfache Möglichkeit der Zwangsverriegelung ist durch die Merkmale gemäß Anspruch 3 gegeben. Ausgestaltungen dieser Anordnung ergeben sich durch die Merkmale gemäß Anspruch 4 und/oder 5.
Mit den Merkmalen gemäß Anspruch 6 ist eine integrierte und gleichzeitig mit der Zwangsverriegelung vorgenommene elektrische Verbindung der Bauteile im Adaptergehäuse mit denen im Gerätegehäuse erreicht.
Um ausgehend von einem Basisgerät das batteriebetriebene Meßgerät für unterschiedliche Anwendungsfälle modifizieren zu können und um dabei gleichzeitig zu erreichen, daß die die Modifizierung ermöglichenden Elektronikbauteile in entsprechender Weise wie die auswechselbaren Batterien gehandhabt werden können, sind die Merkmale gemäß Anspruch 7 vorgesehen. Dabei ist es gemäß dem Merkmal nach Anspruch 8 von Vorteil, die elektrische Verbindung der Elektronikanordnung mit den im Gerätegehäuse untergebrachten Bauteilen des eigentlichen Meßgeräts gleichzeitig mit der elektrischen Verbindung der Batterien zum Meßgerät vorzunehmen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher beschrieben und erläutert wird. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer längsgeschnittener, teilweise aufgebrochener und abgebrochener Darstellung ein batteriebetriebenes Meßgerät gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung im Zustand eines Batteriewechsels,
Fig. 2 in abgebrochener Darstellung eine Draufsicht gemäß Pfeil II der Fig. 1 und
Fig. 3 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung, jedoch im Betriebszustand.
Das in der Zeichnung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel dargestellte und nach Art eines Zangenanlegegerätes 10 ausgebildete batteriebetriebene Meßgerät besitzt ein Gerätegehäuse 11, an dessen hinterem Ende mehrere (hier drei) Anschlußbuchsen 12 für Meßleitungen 13 vorgesehen sind und an dessen vorderem Ende in nicht dargestellter Weise Anlegezangen gehalten sind und eine Mechanik zum Öffnen der Anlegezangen vorgesehen ist.
Die Anschlußbuchsen 12 sind an der Innenseite einer hinteren Stirnwand 16 vorgesehen, die mit mehreren (hier drei) Öffnungen 17 versehen ist, die derart angeordnet sind, daß sie einen Zugang zu den innerhalb des Gerätegehäuses 11 angeordneten Anschlußbuchsen 12 bieten. Die Anschlußbuchsen 12 sind mit Hilfe eines Vierkantes 18 innerhalb des Gerätegehäuses 11 unverdrehbar gehalten. Parallel zu einer äußeren Wand 19 ist ein hinteres inneres Wandteil 20 des Gerätegehäuses 11 vorgesehen, das gegenüber einem vorderen inneren Wandteil 21 zurückspringend angeordnet ist und dadurch einen Aufnahmeraum 22 für ein Adaptergehäuse 14 bildet. Der Stirnwand 16 zugewandt ist im Aufnahmeraum 22 eine Wanne 23 zur Aufnahme einer oder mehrerer Batterien 34 angeordnet. Von der Wanne 23 sind in den Fig. 1 und 3 lediglich die beiden Längsseitenwände 24 und 25 und der Boden ersichtlich, der durch einen Teil der Zwischenwand 20 gebildet ist und in welchem zum Durchtritt von Anschlußleitungen ein Durchbruch 30 vorgesehen ist.
Das Adaptergehäuse 14 ist etwa quaderförmig aufgebaut, d. h. es besitzt eine Außenwand 27, eine im wesentlichen parallel dazu und über einen Teilbereich verlaufende Innenwand 26, eine hintere Stirnwand 28, eine vordere Stirnwand 29 und eine den Innenraum des Adaptergehäuses 14 in zwei Räume 31 und 32 unterteilende Zwischenwand 33. Der der hinteren Stirnwand 28 zugewandte nach innen offene Raum 31 dient zur Aufnahme der mit der oder den Batterien 34 versehenen Wanne 23, während der der vorderen Stirnwand 29 zugewandte geschlossene Raum 32 zur Aufnahme einer Elektronikanordnung 36 dient.
Die hintere Stirnwand 28 ist durch eine etwas schmälere Auskragung 38 verlängert, die über die Innenwand 26 vorsteht. Diese Auskragung 38 ist mit mehreren (hier drei) kreisrunden Aussparungen 39 versehen. Die Auskragung 38 paßt in eine Vertiefung 41, die in der Stirnwand 16 des Gerätegehäuses 11 vorgesehen ist. In nicht im einzelnen dargestellter Weise sind die schmalen Seitenflächen 42 der Auskragung 38 und der seitlichen Begrenzung 43 der Vertiefung 41 der Stirnwand 16 mit Führungen, bspw. in Form einer Schwalbenschwanzverbindung o. dgl. versehen.
Nahe der vorderen Stirnwand 29 ist an der Innenwand 26 des Adaptergehäuses 14 ein Steckergehäuse 46 angeformt, dessen Steckerstifte 47 mit den Batterien 34 bzw. der Elektronikanordnung 36 elektrisch verbunden sind. Diesem Steckergehäuse 46 gegenüberliegend ist im vorderen inneren Wandteil 21 des Gerätegehäuses 11 eine Ausnehmung 48 vorgesehen, in die das Steckergehäuse 46 paßt.
Zum Erreichen des Betriebszustandes des Gerätes 10 wird gemäß den Fig. 1 und 2 das Adaptergehäuse 14 entsprechend den Pfeilen A an das Gerätegehäuse 11 herangebracht. Ist das Adaptergehäuse 14 gemäß Fig. 3 an das Gerätegehäuse 11 angesetzt, überdeckt die Auskragung 38 die Stirnwand 16 des Gerätegehäuses 11 derart, daß die kreisförmigen Aussparungen 39 im Adaptergehäuse 14 die ebenfalls kreisförmigen Öffnungen 17 im Gerätegehäuse 11 überdecken bzw. mit diesen fluchten. Es können dann die Meßleitungen 13 entsprechend Pfeil B durch die kreisförmigen Aussparungen 39 und die Öffnungen 17 hindurch in die Anschlußbuchsen 12 eingesteckt werden. Wie aus Fig. 3 ersichtlich ist, kann in eingestecktem Zustand der Meßleitungen 13, d. h. im Betriebszustand des Gerätes 10, das Adaptergehäuse 14 für einen Batteriewechsel nicht abgenommen werden. Das nur bei gezogenen Meßleitungen 13 abnehmbare Adaptergehäuse 14, das dann einen Zugang zur Batterie 34 bietet, kann für Modifikationen des Gerätes 10 gegen ein anderes Adaptergehäuse ausgetauscht werden, das mit einer andere Merkmale enthaltenden Elektronikanordnung ausgestattet ist.
Wie aus Fig. 3 ebenfalls ersichtlich ist, ist das Steckergehäuse 46 mit den Steckerstiften 47 in an das Gerätegehäuse 11 angebautem Zustand des Adaptergehäuses 14 in die Ausnehmung 48 eingebracht, so daß in nicht dargestellter Weise eine elektrische Verbindung zwischen den elektrischen Bauteilen der Anordnung 36 im Adaptergehäuse 14 und den entsprechenden Bauteilen im Gerätegehäuse 11 hergestellt ist.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist für jede Meßleitung 13 auch in der Auskragung 38 des Adaptergehäuses 14 eine kreisförmige Aussparung 39 vorgesehen. Es versteht sich, daß es auch möglich ist, diese kreisförmigen Aussparungen 39 durch eine einzige langlochartige Aussparung zu ersetzen, um die vorgenannte integrierte Zwangsverriegelung zwischen Adaptergehäuse 14 und Gerätegehäuse 11 bei eingesteckten Meßleitungen 13 zu erreichen.
In ebenfalls nicht dargestellter Weise ist in gemäß Fig. 3 angebautem Zustand des Adaptergehäuses 14 am Gerätegehäuse 11 eine in die betreffenden aneinanderliegenden Wandteile integrierte Verrastung für einen festen Sitz des Adaptergehäuses 14 am Gerätegehäuse 11 vorgesehen.

Claims (8)

1. Batteriebetriebenes Meßgerät, insbesondere Zangenanlegegerät (10), mit einem Gerätegehäuse (11), das an einem Wandteil (16) mit mindestens einer Öffnung (17) für mindestens eine innerhalb des Gerätegehäuses (1) liegende Anschlußbuchse (12) versehen ist, mit einer Aufnahme (23, 31) für mindestens eine Batterie (34), und mit einem die Aufnahme (23, 31) abdeckenden und an das Gerätegehäuse (11) abnehmbar anbaubaren Gehäuseteil (14), das an einem Wandbereich (28, 38) mit mindestens einer Aussparung (39) versehen ist, die in angebautem Zustand des Gehäuseteils (14) an das Gerätegehäuse (11), mit der mindestens einen Öffnung (17) des Gerätegehäuses (11) fluchtet, dadurch gekennzeichnet, daß das als Adaptergehäuse ausgebildete Gehäuseteil (14) in einer Richtung (A) abnehmbar anbaubar ist, die senkrecht zur axialen Ausrichtung (B) der Anschlußbuchse(n) (12) ist.
2. Meßgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (23, 31) für die Batterie(n) (34) zumindest teilweise durch eine am Gerätegehäuse (11) angeordnete Wanne (23) und teilweise von einem Raum (31) im Adaptergehäuse (14) gebildet ist.
3. Meßgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der mit der mindestens einen Aussparung (39) versehene Wandbereich des Adaptergehäuses (14) durch eine Auskragung (38) einer Gehäusewand (28) des Adaptergehäuses (14) gebildet ist, welche Auskragung (38) quer über das mit der mindestens einen Öffnung (17) versehene Wandteil (16) des Gerätegehäuses (11) schiebbar ist.
4. Meßgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskragung (38) des Gehäusewandteils (28) des Adaptergehäuses (14) in einer Vertiefung (41) im Wandteil (16) des Gerätegehäuses (11) aufgenommen ist.
5. Meßgerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Auskragung (38) der Gehäusewand (28) des Adaptergehäuses (14) im Wandteil (16) des Gerätegehäuses (11) geführt ist.
6. Meßgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Adaptergehäuse (14) mit einem Stecker (46, 47) versehen ist, der in Bewegungsrichtung (A) des Adaptergehäuses (14) durch eine Ausnehmung (48) im Gerätegehäuse (11) führbar ist.
7. Meßgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Adaptergehäuse (14) mit einem Bauraum (32) für eine Elektronikanordnung (36) versehen ist.
8. Meßgerät nach den Ansprüchen 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Stecker (46, 47) in einem der mindestens einen Aussparung (39) abgewandten Bereich des Adaptergehäuses (14) angeordnet und mit der Elektronikanordnung (36) verbunden ist.
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