DE4438239C1 - Batteriebetriebenes Meßgerät, insbesondere Zangenanlegegerät - Google Patents
Batteriebetriebenes Meßgerät, insbesondere ZangenanlegegerätInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein
batteriebetriebenes Meßgerät, insbesondere Zangenanlegegerät
nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei derartigen batteriebetriebenen Meßgeräten, die
insbesondere auch im Hochspannungsbereich eingesetzt werden,
darf aus Sicherheitsgründen ein Batteriewechsel nur bei
abgezogenen Meßleitungen vorgenommen werden.
Ein derartiges batteriebetriebenes Meßgerät ist aus der EP 0
366 507 B1 bekannt geworden. Bei diesem Meßgerät werden die
Anschlußbuchsen für Stecker zusammen mit der Aufnahme für die
Batterie von einer lösbaren Abdeckung abgedeckt. Diese
Abdeckung wird auf das Gerätegehäuse ebenso von oben her
aufgebracht, wie die Stecker für die Meßleitungen in die
Buchsen eingebracht werden. Eine gewisse Sicherheit gegen
einen Batteriewechsel ohne abgezogene Meßleitungen ist nur
dann gegeben, wenn der Durchmesser der Stecker der
Meßleitungen größer ist als der der Öffnungen in der Abdeckung
des Gerätegehäuses. Aber auch dann besteht die Möglichkeit,
die Abdeckung bei nicht abgezogenen Meßleitungen zu entfernen,
womit dann die Stecker der Meßleitungen mitgerissen werden.
Hierbei besteht eine Gefahr darin, daß der Benutzer mit
spannungsführenden Teilen in Berührung kommt.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, ein
batteriebetriebenes Meßgerät der eingangs genannten Art zu
schaffen, bei dem ein gleichzeitiges Abziehen des abnehmbaren
Gehäuseteils und der Meßleitungen nicht möglich ist und
demzufolge das Meßgerät einen absolut sicheren Schutz bietet.
Die Aufgabe wird durch die im Anspruch 1 angegebene Merkmale
gelöst.
Mir den erfindungsgemäßen Maßnahmen ist mit absoluter
Sicherheit erreicht, daß für einen Batteriewechsel zuerst die
Meßleitungen abgezogen werden müssen, bevor das Gerätegehäuse
durch Abnehmen des Gehäuseteils geöffnet werden kann. Ein
gleichzeitiges Abziehen von Gehäuseteil und Meßleitungen ist
unmöglich.
Eine entsprechende Batterieaufnahme ist gemäß den Merkmalen
des Anspruchs 2 ausgebildet.
Eine konstruktiv sehr einfache Möglichkeit der
Zwangsverriegelung ist durch die Merkmale gemäß Anspruch 3
gegeben. Ausgestaltungen dieser Anordnung ergeben sich durch
die Merkmale gemäß Anspruch 4 und/oder 5.
Mit den Merkmalen gemäß Anspruch 6 ist eine integrierte und
gleichzeitig mit der Zwangsverriegelung vorgenommene
elektrische Verbindung der Bauteile im Adaptergehäuse mit
denen im Gerätegehäuse erreicht.
Um ausgehend von einem Basisgerät das batteriebetriebene
Meßgerät für unterschiedliche Anwendungsfälle modifizieren zu
können und um dabei gleichzeitig zu erreichen, daß die die
Modifizierung ermöglichenden Elektronikbauteile in
entsprechender Weise wie die auswechselbaren Batterien
gehandhabt werden können, sind die Merkmale gemäß Anspruch 7
vorgesehen. Dabei ist es gemäß dem Merkmal nach Anspruch 8 von
Vorteil, die elektrische Verbindung der Elektronikanordnung
mit den im Gerätegehäuse untergebrachten Bauteilen des
eigentlichen Meßgeräts gleichzeitig mit der elektrischen
Verbindung der Batterien zum Meßgerät vorzunehmen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung sind der folgenden
Beschreibung zu entnehmen, in der die Erfindung anhand des in
der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispieles näher
beschrieben und erläutert wird. Es zeigen:
Fig. 1 in schematischer längsgeschnittener, teilweise
aufgebrochener und abgebrochener Darstellung ein
batteriebetriebenes Meßgerät gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel vorliegender Erfindung im
Zustand eines Batteriewechsels,
Fig. 2 in abgebrochener Darstellung eine Draufsicht gemäß
Pfeil II der Fig. 1 und
Fig. 3 eine der Fig. 1 entsprechende Darstellung, jedoch
im Betriebszustand.
Das in der Zeichnung gemäß einem bevorzugten
Ausführungsbeispiel dargestellte und nach Art eines
Zangenanlegegerätes 10 ausgebildete batteriebetriebene
Meßgerät besitzt ein Gerätegehäuse 11, an dessen hinterem Ende
mehrere (hier drei) Anschlußbuchsen 12 für Meßleitungen 13
vorgesehen sind und an dessen vorderem Ende in nicht
dargestellter Weise Anlegezangen gehalten sind und eine
Mechanik zum Öffnen der Anlegezangen vorgesehen ist.
Die Anschlußbuchsen 12 sind an der Innenseite einer hinteren
Stirnwand 16 vorgesehen, die mit mehreren (hier drei)
Öffnungen 17 versehen ist, die derart angeordnet sind, daß sie
einen Zugang zu den innerhalb des Gerätegehäuses 11
angeordneten Anschlußbuchsen 12 bieten. Die Anschlußbuchsen 12
sind mit Hilfe eines Vierkantes 18 innerhalb des
Gerätegehäuses 11 unverdrehbar gehalten. Parallel zu einer
äußeren Wand 19 ist ein hinteres inneres Wandteil 20 des
Gerätegehäuses 11 vorgesehen, das gegenüber einem vorderen
inneren Wandteil 21 zurückspringend angeordnet ist und dadurch
einen Aufnahmeraum 22 für ein Adaptergehäuse 14 bildet. Der
Stirnwand 16 zugewandt ist im Aufnahmeraum 22 eine Wanne 23
zur Aufnahme einer oder mehrerer Batterien 34 angeordnet. Von
der Wanne 23 sind in den Fig. 1 und 3 lediglich die beiden
Längsseitenwände 24 und 25 und der Boden ersichtlich, der
durch einen Teil der Zwischenwand 20 gebildet ist und in
welchem zum Durchtritt von Anschlußleitungen ein Durchbruch 30
vorgesehen ist.
Das Adaptergehäuse 14 ist etwa quaderförmig aufgebaut, d. h. es
besitzt eine Außenwand 27, eine im wesentlichen parallel dazu
und über einen Teilbereich verlaufende Innenwand 26, eine
hintere Stirnwand 28, eine vordere Stirnwand 29 und eine den
Innenraum des Adaptergehäuses 14 in zwei Räume 31 und 32
unterteilende Zwischenwand 33. Der der hinteren Stirnwand 28
zugewandte nach innen offene Raum 31 dient zur Aufnahme der
mit der oder den Batterien 34 versehenen Wanne 23, während der
der vorderen Stirnwand 29 zugewandte geschlossene Raum 32 zur
Aufnahme einer Elektronikanordnung 36 dient.
Die hintere Stirnwand 28 ist durch eine etwas schmälere
Auskragung 38 verlängert, die über die Innenwand 26 vorsteht.
Diese Auskragung 38 ist mit mehreren (hier drei) kreisrunden
Aussparungen 39 versehen. Die Auskragung 38 paßt in eine
Vertiefung 41, die in der Stirnwand 16 des Gerätegehäuses 11
vorgesehen ist. In nicht im einzelnen dargestellter Weise sind
die schmalen Seitenflächen 42 der Auskragung 38 und der
seitlichen Begrenzung 43 der Vertiefung 41 der Stirnwand 16
mit Führungen, bspw. in Form einer Schwalbenschwanzverbindung
o. dgl. versehen.
Nahe der vorderen Stirnwand 29 ist an der Innenwand 26 des
Adaptergehäuses 14 ein Steckergehäuse 46 angeformt, dessen
Steckerstifte 47 mit den Batterien 34 bzw. der
Elektronikanordnung 36 elektrisch verbunden sind. Diesem
Steckergehäuse 46 gegenüberliegend ist im vorderen inneren
Wandteil 21 des Gerätegehäuses 11 eine Ausnehmung 48
vorgesehen, in die das Steckergehäuse 46 paßt.
Zum Erreichen des Betriebszustandes des Gerätes 10 wird gemäß
den Fig. 1 und 2 das Adaptergehäuse 14 entsprechend den
Pfeilen A an das Gerätegehäuse 11 herangebracht. Ist das
Adaptergehäuse 14 gemäß Fig. 3 an das Gerätegehäuse 11
angesetzt, überdeckt die Auskragung 38 die Stirnwand 16 des
Gerätegehäuses 11 derart, daß die kreisförmigen Aussparungen
39 im Adaptergehäuse 14 die ebenfalls kreisförmigen Öffnungen
17 im Gerätegehäuse 11 überdecken bzw. mit diesen fluchten. Es
können dann die Meßleitungen 13 entsprechend Pfeil B durch die
kreisförmigen Aussparungen 39 und die Öffnungen 17 hindurch in
die Anschlußbuchsen 12 eingesteckt werden. Wie aus Fig. 3
ersichtlich ist, kann in eingestecktem Zustand der
Meßleitungen 13, d. h. im Betriebszustand des Gerätes 10, das
Adaptergehäuse 14 für einen Batteriewechsel nicht abgenommen
werden. Das nur bei gezogenen Meßleitungen 13 abnehmbare
Adaptergehäuse 14, das dann einen Zugang zur Batterie 34
bietet, kann für Modifikationen des Gerätes 10 gegen ein
anderes Adaptergehäuse ausgetauscht werden, das mit einer
andere Merkmale enthaltenden Elektronikanordnung ausgestattet
ist.
Wie aus Fig. 3 ebenfalls ersichtlich ist, ist das
Steckergehäuse 46 mit den Steckerstiften 47 in an das
Gerätegehäuse 11 angebautem Zustand des Adaptergehäuses 14 in
die Ausnehmung 48 eingebracht, so daß in nicht dargestellter
Weise eine elektrische Verbindung zwischen den elektrischen
Bauteilen der Anordnung 36 im Adaptergehäuse 14 und den
entsprechenden Bauteilen im Gerätegehäuse 11 hergestellt ist.
Beim dargestellten Ausführungsbeispiel ist für jede Meßleitung
13 auch in der Auskragung 38 des Adaptergehäuses 14 eine
kreisförmige Aussparung 39 vorgesehen. Es versteht sich, daß
es auch möglich ist, diese kreisförmigen Aussparungen 39 durch
eine einzige langlochartige Aussparung zu ersetzen, um die
vorgenannte integrierte Zwangsverriegelung zwischen
Adaptergehäuse 14 und Gerätegehäuse 11 bei eingesteckten
Meßleitungen 13 zu erreichen.
In ebenfalls nicht dargestellter Weise ist in gemäß Fig. 3
angebautem Zustand des Adaptergehäuses 14 am Gerätegehäuse 11
eine in die betreffenden aneinanderliegenden Wandteile
integrierte Verrastung für einen festen Sitz des
Adaptergehäuses 14 am Gerätegehäuse 11 vorgesehen.
Claims (8)
1. Batteriebetriebenes Meßgerät, insbesondere
Zangenanlegegerät (10), mit einem Gerätegehäuse (11), das
an einem Wandteil (16) mit mindestens einer Öffnung (17)
für mindestens eine innerhalb des Gerätegehäuses (1) liegende Anschlußbuchse
(12) versehen ist, mit einer Aufnahme (23, 31) für
mindestens eine Batterie (34), und mit einem die Aufnahme
(23, 31) abdeckenden und an das Gerätegehäuse (11)
abnehmbar anbaubaren Gehäuseteil (14), das an einem
Wandbereich (28, 38) mit mindestens einer Aussparung (39)
versehen ist, die in angebautem
Zustand des Gehäuseteils (14) an das Gerätegehäuse (11), mit der mindestens einen
Öffnung (17) des Gerätegehäuses (11) fluchtet, dadurch
gekennzeichnet, daß das als Adaptergehäuse
ausgebildete Gehäuseteil (14) in einer Richtung (A) abnehmbar
anbaubar ist, die senkrecht zur axialen Ausrichtung (B)
der Anschlußbuchse(n) (12) ist.
2. Meßgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aufnahme (23, 31) für die Batterie(n) (34) zumindest
teilweise durch eine am Gerätegehäuse (11) angeordnete
Wanne (23) und teilweise von einem Raum (31) im
Adaptergehäuse (14) gebildet ist.
3. Meßgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß der mit der mindestens einen Aussparung (39)
versehene Wandbereich des Adaptergehäuses (14) durch eine
Auskragung (38) einer Gehäusewand (28) des
Adaptergehäuses (14) gebildet ist, welche Auskragung (38)
quer über das mit der mindestens einen Öffnung (17)
versehene Wandteil (16) des Gerätegehäuses (11) schiebbar
ist.
4. Meßgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Auskragung (38) des Gehäusewandteils (28) des
Adaptergehäuses (14) in einer Vertiefung (41) im Wandteil
(16) des Gerätegehäuses (11) aufgenommen ist.
5. Meßgerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Auskragung (38) der Gehäusewand (28) des
Adaptergehäuses (14) im Wandteil (16) des Gerätegehäuses
(11) geführt ist.
6. Meßgerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Adaptergehäuse
(14) mit einem Stecker (46, 47) versehen ist, der in
Bewegungsrichtung (A) des Adaptergehäuses (14) durch eine
Ausnehmung (48) im Gerätegehäuse (11) führbar ist.
7. Meßgerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Adaptergehäuse
(14) mit einem Bauraum (32) für eine Elektronikanordnung
(36) versehen ist.
8. Meßgerät nach den Ansprüchen 6 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Stecker (46, 47) in einem der
mindestens einen Aussparung (39) abgewandten Bereich des
Adaptergehäuses (14) angeordnet und mit der
Elektronikanordnung (36) verbunden ist.
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