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DE4401422A1 - Hydrocephalusventil mit zwei Ventilöffnungen - Google Patents

Hydrocephalusventil mit zwei Ventilöffnungen

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DE4401422A1
DE4401422A1 DE4401422A DE4401422A DE4401422A1 DE 4401422 A1 DE4401422 A1 DE 4401422A1 DE 4401422 A DE4401422 A DE 4401422A DE 4401422 A DE4401422 A DE 4401422A DE 4401422 A1 DE4401422 A1 DE 4401422A1
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hydrocephalus
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Description

Die Erfindung betrifft ein Hydrocephalus-Ventil zum Druckausgleich im Schädel eines Hydrocephalus-Patienten.
Hydrocephalus-Patienten haben folgendes medizinisches Problem:
Das Gehirn ist im Schädel von einer besonderen Flüssigkeit - dem Liquor - umgeben. Dieser Liquor wird ständig produziert und im gleichen Maße resorbiert. Bei der Erkrankung des Hydrocephalus, auch Wasserkopf genannt, ist dieses Gleichgewicht gestört, und es wird mehr Flüssigkeit erzeugt als abgebaut wird. Da der Schädelinnenraum ein geschlossenes Gefäß darstellt, kommt es zu einer Volumenvergrößerung, beim Säugling können die Schädelnähte nicht zusammenwachsen, beim Erwachsenen steigt der Schädelinnendruck. Es gibt also einen Alters- und Kinderhydrocephalus.
Die Behandlung des Hydrocephalus erfolgte ursprünglich durch die bloße Ableitung des Liquors. Dies geschah durch die bloße Schlauchverbindung zwischen dem Schädel und einem großen venösen Blutgefäß oder durch eine entsprechende Verbindung des Schädels über einen Schlauch mit dem Bauchraum. Bald erkannte man jedoch, daß der Druck im Schädel einen bestimmten physiologischen Wert besitzen muß, wenn nicht wieder andere Komplikationen auftreten sollen.
Es ist bekannt, den Druck des Liquors im Schlauch mit Hilfe von Drosselventilen einzustellen. Derartige Drosselventile werden im Bereich des Kopfes unter der Haut implantiert. Die Ventile sollen sich bei einem bestimmten kritischen Druck öffnen und den Abfluß von Liquor gestatten. Dadurch wird einer Druckerhöhung entgegengewirkt. Über eine Leitung - ebenfalls unter der Haut implantiert - wird der Liquor in die obere Hohlvene oder die Bauchhöhle abgeleitet.
Die Funktion der bekannten Ventile ist jedoch unbefriedigend. Ein Vergleich der Messungen aller am Markt angebotenen Ventile zeigt daß die Mehrheit der Ventile den Anforderungen bei weitem nicht genügt.
Die Messungen ergeben teilweise Abweichungen von mehreren 100%. Es kommt vor, daß bei Messungen nur jedes 5. Ventil den eingestellten Sollwert exakt einhält. Alle am Markt angebotenen Ventile nutzen das gleiche Funktionsprinzip: Der zu regelnde Druck wirkt auf eine federbelastete Fläche. Die resultierende Kraft aus der Druckkraft des Liquors und der Federkraft bestimmen das Öffnen oder Schließen eines Spaltes, durch den der Liquor fließen kann. Konstruktiv unterscheiden sich jedoch alle Ventile. Die Feder besteht aus Kunststoff oder Metall. Desgleichen variieren Form und Material des Schließkörpers. Die wichtigsten Ventile werden im folgenden kurz vorgestellt:
Das "Holter Minivalve" besteht aus einem elastischen Schlauch aus Silikonkautschuk. Parallel zu seiner Längsachse ist dieser Schlauch eingeschnitten. Dieser Schnitt öffnet sich zu einem Spalt, wenn der Innendruck ansteigt. Die Länge des Schnittes und die Wandstärke des Schlauches bestimmen die Öffnungscharakteristik.
Das "Heyer-Schulte Mini-LPV" ist ebenfalls ganz aus Silikonkautschuk gefertigt. Der Schließkörper wird durch eine Kugelkalotte gebildet, die gegen eine Öffnung gepreßt wird. Diese Kugelschale bildet gleichzeitig das elastische Element. Die Dicke der Schale bestimmt die Anpreßkraft und damit den Öffnungsdruck.
Das Ventil CSF-Flow Control-Pudenz-Schulte Medical" hat das gleiche Funktionsprinzip wie das "Heyer-Schulte Mini LPV". Auch hier bildet der Verschlußkörper gleichzeitig das elastische Element.
Beim "Cordis Hakim Valve System" verschließt eine federbelastete Kugel die konische Öffnung des Ventiles. Übersteigt die Druckkraft der Flüssigkeit die Federkraft, wird die Kugel aus ihrem Sitz gehoben und gibt den Abfluß von Liquor frei. Die Feder kann sowohl als Blattfeder wie auch als Spiralfeder ausgeführt sein.
Es ist auch ein einstellbares Ventil unter der Bezeichnung "Valve programmable Sophy" bekannt, das die Verstellung des Öffnungsdruckes von außen ermöglicht, ohne die Haut dabei zu verletzen. Dies geschieht mit Hilfe eines Magneten, der über die Haut bewegt wird und mit dem im Inneren des Ventils ein Drehkörper verstellt wird. Am Drehkörper ist eine feine Blattfeder angebracht, die eine Kugel auf den Ventilsitz preßt. Durch die Drehung wird die Blattfeder kürzer oder länger eingespannt, wodurch die resultierende Federkraft verstellt wird.
Alle bekannten Ventile haben folgende Mängel:
sie verstopfen leicht,
der im Schädel erzeugte Druck weicht stark vom Sollwert ab,
der Druck ist stark vom Liquorfluß abhängig,
der Öffnungsdruck weicht stark vom Schließdruck ab,
der Druck ist stark von der Lage des Patienten abhängig.
Da eine Druck- und Flußmessung eines in einem Patienten implantierten Ventiles technisch schwierig ist, kann der Neurochirurg die Funktion des Ventiles nur schwer überprüfen und muß sich oft vom klinischen Bild des Patienten leiten lassen. Viele Ventile müssen wieder explantiert und durch neue ersetzt werden.
Zwar ist mit dem Orbis-Sigma-Ventil auch ein Hydrocephalus-Ventil bekannt, das auf Schwankungen der Druckwertdifferenz zwischen eroximalem und distalem Ventilabschnitt reagieren soll. Solche Druckdifferenzschwankungen sind unvermeidlich je nach Position des Patienten und abhängig von einem breiten Spektrum physiologischer Parameter (Lageveränderung, Husten, REM-Schlaf, physische und psychische Belastung). Die Druckdifferenzschwankungen verursachen erhebliche Veränderungen im Liquorfluß. Das Orbis-Sigma-Ventil soll dem durch drei verschiedene Ventilstellungen Rechnung tragen. In der ersten Höhenstufe soll das Ventil lediglich als Differential­ druckventil wirken. Hier ist der Differntialdruck niedrig und damit ein Unterdränagerisiko gering. Das Ventil bleibt geschlossen, solange der Differenzdruck unter dem Öffnungsdruck des Ventils liegt. Übersteigt der Differenzdruck den Öffnungsdruck, so bewegt sich eine Membrane im Ventil. Bei weiterem Anstieg der Druckdifferenz bewegt sich die Membrane im Ventil. Bei weiterem Anstieg der Druckdifferenz bewegt sich die Membrane weiter. Der Öffnungsquerschnitt wird jedoch im wesentlichen konstant gehalten. Infolgedessen wirkt das Ventil als Drossel. Es erhöht den Strömungswiderstand. Überdränagen werden infolgedessen in erheblichem Maße reduziert.
Bei noch weiterem Anstieg der Druckdifferenz vergrößert sich der Öffnungsquerschnitt der Membrane sprunghaft. Dadurch werden gefähr­ liche Situationen vermieden.
Trotz der verschiedenen Ventileinstellungen beinhaltet das Orbis- Sigma-Ventil noch keine wesentliche Verbesserung gegenüber den herkömmlichen Ventilen.
Die Druckschriften U.S. 4.627.832 (1) und U.S. 4.776.838 (2) betreffen gleichfalls Ventile der erfindungsgemäßen Gattung. Auch bei diesen Ventilen werden unterschiedliche Zustände berücksichtigt, wie sie dem aufrechten und dem liegenden Patienten entsprechen. Eins der Ventile soll vier unterschiedliche Betriebszustände aufweisen, nämlich einen ersten, in dem das Ventil geschlossen ist, weil ein erster Ansprech­ druck nicht erreicht wird. In einem zweiten Betriebszustand wird der erste Ansprechdruck erreicht, und das Ventil öffnet so weit, daß der betreffende eingangsseitige Liquordruck im wesentlichen aufrechter­ halten wird. In einem dritten Betriebszustand wird eine im wesent­ lichen konstante Durchflußrate eingestellt. In einem vierten Betriebszustand hält das Ventil einen zweiten, höheren Druckwert des Liquors aufrecht. Dies wird mit einem einzigen Ventil erreicht und hat sich in der Praxis bisher nicht durchgesetzt.
In der DE-30 20 991 C2 (3) sind im Falle der Bauchwassersucht (Ascites) zwei parallele Teilventile in einer Ventilanordnung zum körperinternen Ableiten von Körperflüssigkeit vorgesehen. Mit dieser Ventilanordnung soll aber nur die Betriebssicherheit des Systems erhöht werden. Bei der Verstopfung eines Ventils arbeitet wenigstens das zweite weiter. Für Hydrocephalus-Ventile verspricht das keine Verbesserung gegenüber bekannten Ventilen.
Vor diesem Hintergrund ist in der Vergangenheit vorgeschlagen worden, ein als Regelventil ausgebildetes Hydrocephalus-Ventil zu verwenden, das unter der Haut im Bereich des Brustkorbes oder im Bauchbereich implantiert wird. Dort ist keine Miniaturisierung des Ventils erforderlich, weil ein ausreichendes Platzangebot gegeben ist.
Das Hydrocephalus-Ventil besitzt nach dem älteren Vorschlag eine Leitung zur Ableitung des Liquors, auf die eine Klemmeinrichtung wirkt. Die Klemmeinrichtung wird hydraulisch bedient, wobei als Hydraulikflüssigkeit der Liquor genutzt wird. Dies geschieht dadurch, daß als Klemmantrieb ein flexibles Behältnis verwendet wird, das mit dem Liquor beaufschlagt wird. Dazu dient eine Verbindungsleitung zwischen der den Liquor abführenden Leitung und dem Behältnis. Bei größer werdendem Druck bläht sich das Behältnis auf und drückt auf die Leitung. Bei geringer werdendem Liquordruck zieht sich das Behältnis zusammen, so daß die Klemmung nachläßt, die Leitung sich weiter öffnet.
Dem Patent 43 07 387 liegt die Aufgabe zugrunde, das Hydrocephalus- Ventil dem unterschiedlichen Leistungsbedarf besser anzupassen. Dabei wird von der Annahme ausgegangen, daß für das Öffnungsverhalten des Ventiles prinzipiell nur zwei Körperhaltungen maßgeblich sind. Das sind die vertikale und die horizontale Körperlage. Schräglagen sind nicht von großer Dauer und können vernachlässigt werden.
Beide Arbeitsbereiche werden durch den Liquordruck bestimmt. In einem Arbeitsbereich liegt der optimale Liquordruck bei etwa 12 cm Wassersäule, im anderen Arbeitsbereich bei 30 cm Wassersäule. Beide Werte bezeichnen den Differenzdruck gegenüber dem Flüssigkeitsdruck im Bauchraum. Der optimale Liquordruck kann je nach Patient variieren.
Nach dem Patent 43 07 387 besitzt das Ventil zwei Öffnungen, von denen
  • - die eine in der Liegendposition sich nach Erreichen des Bestim­ mungsdruckes öffnet und die andere in der Stehendposition nach Erreichen des Bestimmungsdruckes für die Stehendposition mitgeöff­ net wird
  • - oder wobei nach Erreichen des Bestimmungsdruckes für die Stehend­ position die zweite Öffnung (Hochdrucköffnung) geöffnet und die erste Öffnung (Niederdrucköffnung) geschlossen wird.
Für die wechselweise Öffnung der beiden Ventilöffnungen eignet sich eine vom Gewicht betätigte Klappe/Schalter. Ein solcher Schalter ist robust und zuverlässig.
Für die andere Ventilöffnungsalternative eignet sich besonders ein Doppelkammerventil, wobei die eine Kammer die Öffnung für die Liegendposition und die andere Kammer die zusätzliche Öffnung für die Stehendposition besitzt. Es ist von Vorteil, jeweils eine Kammerwand zugleich als bewegter Ventildeckel auszubilden. Dies geschieht in an sich bekannter Weise durch Verwendung einer Membran für die Kammer­ wand. Die Membran kann einen relativ geringen Verformungswiderstand besitzen. Die definierte Schließkraft wird dann mit Hilfe einer Rückstellfeder erreicht. Die Rückstellfeder ist vorzugsweise als Blattfeder ausgebildet.
Jede der eine Kammer bildenden Membrane ist mit einer Ventilöffnung versehen. Die Öffnung korrespondiert mit einer Schließfläche, die vorzugsweise ringförmig oder als Stopfen ausgebildet ist. Der Stopfen drückt sich in die Ventilöffnung, während die ringförmige Schließ­ fläche die Ventilöffnung außen umgibt. Dazu ist zweckmäßig, die ringförmige Dichtfläche mit Dichtlippen zu versehen. Wahlweise sind anstelle der Dichtlippen oder zusätzlich zu den Dichtlippen auch an der gegenüberliegenden Berührungsfläche der Membran nachgiebige Materialflächen vorgesehen, die ein schließendes Anlegen der Berührungsflächen erleichtern.
Eine Besonderheit der Membran-Ventilentwicklung besteht in der ungewöhnlich hohen Druckverstärkung. Sie liegt 20-200fach höher als bei konventionellen Ventilen.
Dies wird einfach durch die Verwendung einer größeren Fläche erreicht, auf die der sich ändernde Liquordruck wirkt. Hierdurch gelingt es, die Stellkräfte des Ventils in eine andere Größenordnung zu verlegen als die Störkräfte, die beispielsweise durch Verkleben auftreten können.
Die Verklebungseffekte haben hierdurch nicht mehr den Einfluß auf die Membranverschiebung, die den Volumenstrom durch das geöffnete Ventil bestimmt.
Je größer die Fläche der Membran wird, um so größer wird die Kraft, die aus dem Liquordruck resultiert und durch eine Membranbewegung das Ventil öffnet. Im Öffnungsdruck sind die Druckkraft und die Federkraft im Gleichgewicht. Je größer die verstärkende Fläche wird, um so größer wird die Ventilstellkraft und um so geringer wird der Einfluß der Störkräfte vornehmlich durch Verkleben.
Aufgrund der geringen Volumenströme, die bei Liquorzirkulation auftreten - die normale Liquorzirkulationsrate liegt bei etwa 20- 30 ml/h - spielt der verläßliche Verschluß des Ventils eine große Rolle. Unterschreitet der Ventrikeldruck z. B. bei vorübergehendem Einsatz der physiologischen Liquorresorption soll das Ventil verschlossen bleiben. Aufgrund des geringen Liquorvolumenstromes kann eine Leckage von nur wenigen ml/h zu einer ungewollten Überdrainage führen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine ungewollte Überdrainage zu vermeiden. Dies wird nach der Erfindung durch die zusätzliche Verwendung eines Kugel-/Konusverschlusses erreicht. Kugelventile haben bekanntermaßen gute Verschlußeigenschaft. Bei der Neukonstruktion ist das Prinzip des Kugel-/Konusverschlusses invertiert. Hierdurch gelingt die Verknüpfung der Vorteile des Membranventils mit den Vorteilen des Kugelventils. Die Verwendung einer druckverstärkenden Membran ermöglicht die Realisierung eines größeren Strömungsquerschnittes durch den Verschluß des Ventils, was zu einer geringeren Hysterese führt. Der Flow-abhängige Druckanstieg bleibt vergleichsweise gering.
In der Zeichnung sind ein Ausführungsbeispiel der Erfindung und ein Ventil nach dem deutschen Patent 43 07 387 dargestellt.
Mit 1 in in Fig. 1 ein Ventilgehäuse eines Hydrocephalus-Ventiles nach dem Patent 43 07 387 bezeichnet. Das Gehäuse 1 besteht aus einem Mittelteil 2 und Außenteilen 3 und 4. Das Gehäuse ist rund, d. h. hat eine zylindrische Form, wobei der Zylinder im Ausführungsbeispiel einen Durchmesser von 25 mm besitzt und eine Höhe von 7,45 mm. Das Gehäuse besteht aus Titan. Titan ist ein verschleißfreier Werkstoff.
Die Einzelteile des außen abgerundeten Gehäuses bilden zentrische Ringe, die ineinandergeschoben werden können und sich mit Bund und Steg ineinanderzentrieren.
Zu dem Gehäuseteil 3 gehört ein Deckel 26, zu dem Gehäuseteil 4 ein Deckel 25.
Der mittlere Gehäuseteil 2 besitzt eine Mittelwand 6, die mittig an jeder Seite jeweils eine halbkugelförmige Verdickung 7 und 8 besitzt. Ferner ist im Mittelteil 2 eine Einlaßöffnung 5 vorgesehen. Im Anwendungsfall führt zur Einlaßöffnung 5 eine Schlauchleitung 30.
Das Ventil 1 ist im Bauchraum implantiert. Die Schlauchleitung 30 führt vom Schädel des Patienten zu dem Ventil 1 und ist unter die Haut implantiert. Über die Schlauchleitung 30 wird Liquor aus dem Schädel dem Ventil 1 zugeführt. Der Liquor verteilt sich beiderseits der Mittelwand 6 des Mittelteiles 2. Dies resultiert aus einer ent­ sprechend gestalteten Einlaßöffnung 5.
Mit den ringförmigen Verdickungen 7 und 8 korrespondieren nachgiebige Kunststoffscheiben 9 und 10. Die Kunststoffscheiben 9 und 10 besitzen mittig Durchflußöffnungen 13 und 14. Die Durchflußöffnungen 13 und 14 liegen über den Verdickungen 7 und 8. Die Kunststoffscheiben dichten mit den Verdickungen 7 und 8, wenn kein Liquor abzuführen ist.
Die Kunststoffscheiben 9 und 10 sind an Kunststoffmembranen 21 und 20 befestigt, die als Scheiben zwischen das Mittelteil 2 und das äußere Teil 3 bzw. das Mittelteil und das äußere Teil 4 gebracht worden sind. Die Membranen 20 und 21 bestehen ihrerseits aus Kunststoff. Ihre Wandstärke ist relativ dünn ausgestaltet. Infolgedessen ist der Verformungswiderstand der Membranen 20 und 21 gering. Die Membranen sind am Außenrand zwischen den Teilen 3, 4, 5 geklemmt und am Innenrand zwischen den Schläuchen 9, 10 und Klemmringen 27, 28.
Den Membranen 20 und 21 ist durch Spiralfedern 11 und 12 ein definiertes Verformungsverhalten gegeben. Die Federn 11 und 12 können lose auf den Membranen 20 und 21 liegen.
Die Durchtrittsöffnungen 13 und 14 setzen sich durch die Membranen 21 und 20 und durch die Federn 11 und 12 fort.
Der Verformungsweg der Federn 11 und 12 ist begrenzt. Der Weg der Feder 12 wird durch einen Stopfen 17 begrenzt, während der Weg der Feder 11 durch eine Auflage am Deckel 26 begrenzt wird. Der Stopfen 17 ist seinerseits aus nachgiebigem Kunststoffmaterial gefertigt und mit dem Teil 25 einstückig.
Das erfindungsgemäße Ventil 1 besitzt zwei Kammern, von denen die in der Zeichnung linke zum Teil 3 und die in der Zeichnung rechte zum Teil 4 gehört. Die rechte Kammer ist als Niederdruckkammer ausgelegt, die linke als Hochdruckkammer. Mit Niederdruck und Hochdruck sind im Ausführungsbeispiel relativ geringfügige Drücke bezeichnet, nämlich Drücke von etwa 12 bis 15 cm Wassersäule für die rechte Kammer und etwa 30 cm Wassersäule für die linke Kammer.
Im Ausführungsbeispiel ist die rechte Kammer mit der Membrane 21 und der Feder 11 so ausgelegt, daß keine ausreichende Verformung eintritt, um einen Liquoreintritt in die rechte Kammer zu ermöglichen, solange der Liquordruck keine Druckdifferenz von 12 cm Wassersäule gegenüber dem Druck im Bauchraum erreicht hat. Bei Erreichen dieser Druckdiffe­ renz wird auf die Membrane bzw. die Feder ein Druck ausgeübt, der gleich dem Differenzdruck von 12 cm Wassersäule mal der Liquor- beaufschlagten Fläche ist. Druckbeaufschlagte Fläche ist dabei die Projektionsfläche in Öffnungsrichtung der Niederdruckventilkammer. D. h. nach Erreichen des resultierenden Druckes hebt die Membrane 20 mit der Scheibe 9 von der Verdickung ab, so daß Liquor zwischen der Scheibe 10 und der Verdickung 7 hindurch in die Durchtrittsöffnung 14 und durch diese hindurch in die Niederdruckkammer strömen kann. Von dort kann der Liquor durch eine Auslaßöffnung 23 hindurch austreten. Auf diesem Wege wird überschüssiger Liquor aus dem Schädel des Patienten in eine Leitung 31 in den Bauchraum abgeleitet. Der Ansprechdruck der Niederdruckkammer entspricht dem zulässigen Druck des Patienten in der Liegendstellung.
Im Ausführungsbeispiel erhöht sich der durch die Niederdruckkammer gegebene Strömungswiderstand auch bei zunehmender Liquorproduktion nur geringfügig. D. h. die Federkennlinie der Membrane 20 der Feder 12 verläuft relativ flach. Im Ausführungsbeispiel erhöht sich der Liquordruck in der Niederdruckkammer in der Liegendstellung max. auf 15 cm Wassersäule.
Eine plötzliche Erhöhung des Liquordruckes auf 30 cm Wassersäule entsteht bei Änderung der Liegendposition in eine Stehendposition des Patienten. Dies führt dazu, daß die Feder 11 sich an den Stopfen 17 anliegt, der die Durchtrittsöffnung 14 verschließt.
Auf der anderen Seite bewirkt der sich schlagartig erhöhende Liquordruck ein Nachgeben der Membrane 21 mit der Feder 11. Infolge­ dessen kann Liquor zwischen der Scheibe 9 und der ringförmigen Verdickung 8 hindurch in die Durchtrittsöffnung 13 treten. Die Durchtrittsöffnung 13 setzt sich fort, so daß der in die Hochdruck­ kammer eintretende Liquor über eine Austrittsöffnung 22 entweichen kann. Die Betriebsweise der Hochdruckkammer ist die gleiche wie der der Niederdruckkammer, nur auf einem anderen Druckniveau. Außerdem wird die Durchtrittsöffnung in der Membrane 21 nicht verschlossen.
Fig. 2 zeigt ein mit dem Ventil nach Fig. 1 im wesentlichen gleiches Ventil mit zwei Auslaßöffnungen 52 und 53, wobei hinter der Auslaß­ öffnung 52 noch ein Kugel(42)/Konus(43)-Verschluß vorgesehen ist. Der zusätzliche Verschluß verhindert eine unerwünschte Leckage, z. B. der im Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 links angeordneten Niederdruck­ kammer. Der Verschluß ist dann in der Stehendposition geschlossen. Der Überdruck wird über die andere Kammer abgebaut. In der Liegendposition öffnet der Verschluß, weil die Kugel 42 aus dem Konus 43 in die Kammer 41 rollt.
Das Ventil kann durch eine in der Zeichnung nach Fig. 2 horizontale Anordnung auch eine andere Funktion haben. In dieser Anordnung kann die rechte Kammer wie in Fig. 1 die Niederdruckkammer sein, die linke die Hochdruckkammer. Der Verschluß schließt dann in der Liegendstel­ lung die Hochdruckseite und öffnet in der Stehendposition.
Nach Fig. 2 öffnet der dem Auslaß 52 gegenüberliegende Auslaß 53 in den Auslaß 44 der Kammer 41.

Claims (5)

1. Hydrocephalus-Ventil zum Druckausgleich des Liquor im Schädel eines Hydrocephalus-Patienten, das vorzugsweise im Brust- oder Bauchraum implantiert ist und über eine unter der Haut des Patienten implantierten Schlauchleitung mit dessen Schädel verbunden ist, wobei das Ventil zwei Ventilöffnungen aufweist, von denen eine sich in der Liegendposition des Patienten bei Überschreiten des Bestimmungsdruckes für die Liegendposition des Patienten öffnet, während die andere geschlossen bleibt und nach Überschreiten des anderen Bestimmungsdruckes für die Stehendposition des Patienten die zweite Ventilöffnung sich zusätzlich öffnet, nach Patent 43 07 387, gekennzeichnet durch einen zusätzlichen Kugel-/Konus- Verschluß (40) im Liquor-Strom.
2. Hydrocephalus-Ventil zum Druckausgleich des Liquor im Schädel des Hydrocephalus-Patienten, das vorzugsweise im Brust oder Brauchraum implantiert ist und über eine unter der Haut des Patienten implantierten Schlauchleitung mit dessen Schädel verbunden ist, wobei das Ventil zwei Ventilöffnungen aufweist, von denen sich die eine Ventilöffnung bei Erreichen des Bestimmungsdruckes für die Liegendposition des Patienten öffnet, während die andere Ventil­ öffnung geschlossen bleibt und sich bei Erreichen des anderen Bestimmungsdruckes für die Stehendposition des Patienten die andere Ventilöffnung öffnet, während sich die zuvor während der Liegend­ position des Patienten geöffnete Ventilöffnung schließt, nach Patent 43 07 387, gekennzeichnet durch einen zusätzlichen Kugel-/Konus-Verschluß (40) im Liquor-Strom.
3. Ventil nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch die Anordnung des Kugel-/Konus-Verschlusses in Strömungsrichtung des Liquors hinter den Ventilöffnungen (13, 14).
4. Ventil nach Anspruch 3, gekennzeichnet durch eine in einer Kammer (41) bewegliche Kugel (42), die in der Liegendstellung aus dem Konus (43) rollt.
5. Ventil nach Anspruch 4, gekennzeichnet dadurch, daß die Kammer (41) mit der einen Ventilöffnung (13) verbunden ist und die andere Ventilöffnung (14) in den Kammerauslauf (44) mündet.
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