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DE4238225C2 - Vorrichtung zur Befestigung eines elektrischen Bauteils an einem Gegenstand - Google Patents

Vorrichtung zur Befestigung eines elektrischen Bauteils an einem Gegenstand

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Publication number
DE4238225C2
DE4238225C2 DE19924238225 DE4238225A DE4238225C2 DE 4238225 C2 DE4238225 C2 DE 4238225C2 DE 19924238225 DE19924238225 DE 19924238225 DE 4238225 A DE4238225 A DE 4238225A DE 4238225 C2 DE4238225 C2 DE 4238225C2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
housing
housing pot
receiving device
pot
data carrier
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE19924238225
Other languages
English (en)
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DE4238225A1 (de
Inventor
Karl-Heinz Heisele
Karl-Heinz Pfeffer
Harald Klauser
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sulo Umwelttechnik GmbH
Original Assignee
IMES LOGISTIK SYSTEME GmbH
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Publication date
Application filed by IMES LOGISTIK SYSTEME GmbH filed Critical IMES LOGISTIK SYSTEME GmbH
Priority to DE4244850A priority Critical patent/DE4244850C2/de
Priority to DE19924238225 priority patent/DE4238225C2/de
Priority to DE19934335180 priority patent/DE4335180C2/de
Priority claimed from DE19934335180 external-priority patent/DE4335180C2/de
Publication of DE4238225A1 publication Critical patent/DE4238225A1/de
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Publication of DE4238225C2 publication Critical patent/DE4238225C2/de
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Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Befestigung eines elek­ trischen Bauteils an einem Gegenstand gemäß Oberbegriff des Patent­ anspruchs 1. Eine solche Vorrichtung ist bereits aus der DE 20 18 582 A1 bekannt.
Elektrische Bauteile dieser Art können z. B. Datenträger, insbeson­ dere Transponder mit Datenspeicher sein, mit denen Gegenstände ge­ kennzeichnet werden sollen.
Schon seit langem werden in den unterschiedlichsten Anwendungsbe­ reichen Gegenstände zu Identifikationszwecken mit Datenträgern versehen. So werden beispielsweise Kaufhausartikel mit Preis­ schildern bzw. Geräte mit Prüfzeichen und Typenschildern versehen. Um Diebstählen vorzubeugen, geht man bei höherwertigen Kaufartikeln wie z. B. Kleidern heutzutage in den großen Selbstbedienungs-Kaufhäusern so­ gar dazu über, die Kaufartikel zusätzlich mit (elektroni­ schen) Transpondern zu versehen, die jeweils in einem se­ paraten Gehäuse untergebracht sind, das seinerseits an dem zu kennzeichnenden Kaufartikel befestigt ist und nur mit Hilfe von Spezialwerkzeugen zerstörungsfrei von dem Kaufartikel gelöst werden kann. An den Eingängen dieser Kaufhäuser befinden sich Sende/Empfangsgeräte, die bei An­ näherung eines solchen Transponders ein Alarmsignal auslö­ sen, so daß Diebstähle sehr effektiv unterbunden werden können.
Aber auch im Bereich der Müllentsorgung nutzt man Kenn­ zeichnungen zu Identifikationszwecken. So werden z. B. bei der kommunalen Müllabfuhr in vielen Gemeinden nur diejeni­ gen Mülltonnen geleert, die sichtbar mit einer gültigen pauschalen Gebührenmarke beklebt sind. Angesichts der wachsenden Probleme bei der Abfallbeseitigung (den wach­ senden Müllmengen, die jährlich zu beseitigen sind, stehen schrumpfende Deponiekapazitäten gegenüber) gehen die Kom­ munen jedoch immer mehr dazu über, die Höhe der Müllgebüh­ ren nach Menge bzw. Gewicht bzw. Anzahl der Leerungen individuell zu erheben, um die Verbraucher (nach dem Verursacherprinzip über die Gebührenzahlung) dazu zu er­ ziehen, Müll möglichst gar nicht erst entstehen zu lassen.
In der DE 39 33 795 A1 ist ein solches Müll(mengen)er­ fassungssystem beschrieben, bei dem jede einzelne Müll­ tonne mit einem Transponder ausgerüstet ist, der Daten zur Identifikation des Mülltonnenbesitzers enthält, die bei der Entleerung der Mülltonne von einem am Müllfahrzeug be­ findlichen Sende/Empfänger gelesen und zwecks Müllgebüh­ renberechnung in einem Rechner ausgewertet werden. Der Transponder ist bei diesem System in einer am Mülltonnen­ gehäuse vorgesehenen Vertiefung untergebracht, die mit Vergußmaterial aufgefüllt ist.
Schwierigkeiten ergeben sich bei dieser Lösung immer dann, wenn es z. B. darum geht, bei einer Mülltonne einen defek­ ten Transponder auszuwechseln, der durch das Vergießen eine praktisch nicht mehr lösbare Verbindung mit der Müll­ tonne eingegangen ist. Schwierigkeiten ergeben sich auch bei der Nachrüstung alter Mülltonnen mit solchen Transpon­ dern, da die Montage der Transponder mit dem anschließen­ den Vergießen "vor Ort" nicht ganz einfach zu bewerkstel­ ligen ist. Ferner ist zu bedenken, daß eine derart "nach­ gerüstete" Mülltonne nicht sofort wieder gebrauchsfähig ist, da die Vergußmasse eine bestimmte Zeit benötigt, um auszuhärten.
Zur Vermeidung dieser Schwierigkeiten wurde bereits vorge­ schlagen, Transponder dieser Art in einem Gehäuse unterzu­ bringen und dieses Gehäuse mit einer Schraube oder einem Niet an die Mülltonne anzuschrauben bzw. anzunieten. Das Gehäuse besteht bei dieser Lösung aus einem topfartig aus­ gebildeten Gehäuseunterteil mit kreiszylindrischem Quer­ schnitt, das, nachdem der Transponder in das Ge­ häuseunterteil eingebracht und mit Vergußmasse vergossen worden ist, mit einem Deckel abgedeckt wird, der auf dem Rand des Gehäuseunterteils aufliegt und dessen Durchmesser mit dem Außendurchmesser des Gehäuseunterteils überein­ stimmt. Gehäusedeckel und Gehäuseunterteil weisen in ihrer Mitte jeweils eine Bohrung auf, durch die die Befesti­ gungsschraube bzw. der Befestigungsniet geführt ist, die bzw. der unter dem Gehäuseunterteil im Boden einer topfar­ tig ausgebildeten Vertiefung in der Mülltonnenwandung ein­ geschraubt bzw. verankert wird. Nachteilig bei dieser Lö­ sung ist, daß eine topfartige Vertiefung in der Müllton­ nenwandung zur Aufnahme bzw. Befestigung des Gehäuses zwingend erforderlich ist mit der Folge, daß das Gehäu­ seunterteil weit aus der Mülltonnenwandung herausragt und das Gehäuse daher insbesondere bei der Entleerung der Mülltonne leicht beschädigt werden kann.
Aus der eingangs genannten DE 20 18 582 A1 ist eine Vorrichtung zur Befestigung eines elektrischen Bauteils an einem Gegenstand bekannt, bei der das elektrische Bauteil in einem aus Gehäuseunterteil und Deckel bestehenden separaten Gehäuse untergebracht ist und dieses Gehäuse in einer Aufnahmeeinrichtung untergebracht und am seitlichen Rand der Aufnahmeeinrichtung mittels seitlich abstehender Rastfedern bzw. -zungen befestigt ist.
Ähnliche Vorrichtungen sind aus der DE 37 09 970 C2, der DE 86 19 379 U1 bzw. der DE 87 04 506 U1 bekannt. Bei diesen Vorrich­ tungen wird das Gehäuse mittels separater Rastvorrichtungen seitlich in der Aufnahmeeinrichtung des Gegenstands befestigt und fixiert.
Ferner ist aus der DE 34 42 006 A1 ein Gehäuse zur auswechselbaren Aufnahme eines integrierten Schaltungsbausteines bekannt, bei dem der Deckel des Gehäuses auf seiner Unterseite mit einem umlaufenden Steg versehen ist, der zwei Rastzungen aufweist. Beim Verschließen des Gehäuseunterteils (in dem der integrierte Schaltungsbaustein be­ festigt ist) mit dem Deckel rasten diese beide Rastzungen in ent­ sprechend geformte Rastnasen ein, die am seitlichen Innenrand des Gehäuseunterteils angebracht sind.
Die Aufgabe der Erfindung besteht darin, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend zu verbessern, daß das elektrische Bauteil auf möglichst einfache Weise an dem Gegen­ stand befestigt werden kann und dabei gleichzeitig mög­ lichst gut vor mechanischer Beschädigung bzw. Zerstörung geschützt werden kann.
Die erfindungsgemäße Aufgabe ist durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 wiedergegeben. Die übrigen Ansprüche enthalten vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen (Ansprüche 2 bis 10) der Erfindung sowie bevorzugte Anwen­ dungen (Ansprüche 11 bis 14) der Erfindung.
Der wesentliche Vorteil der Erfindung besteht darin, daß die Vorrichtung so montiert werden kann, daß das Gehäu­ seunterteil nicht aus der Mülltonnenwandung herausragt, so daß die Vorrichtung vor einer mechanischen Beschädigung bzw. Zerstörung insbesondere bei der Entleerung der Müll­ tonne sicher geschützt ist. Ein weiterer Vorteil der Er­ findung besteht darin, daß der Datenträger bereits vor seiner Montage an dem zu kennzeichnenden Gegenstand fix und fertig in dem separat gefertigten Gehäuse montiert werden kann, so daß sich die Montage der Vorrichtung an dem Gegenstand darin erschöpft, daß nur noch das Gehäuse mit dem bereits darin montierten Datenträger kraft- und/oder formschlüssig an der Aufnahmeeinrichtung des Gegenstands zu montieren ist (sofern die Aufnahmeeinrichtung bereits vorhanden ist) bzw. daß zuvor diese Aufnahmeeinrichtung - sofern noch nicht vorhanden - vollig getrennt von der Mon­ tage des Gehäuses im oder am Gegenstand angebracht werden kann.
Durch die Unterbringung des Datenträgers in einem separa­ ten Gehäuse ist der Datenträger selbst sicher vor mechani­ scher Beschädigung bzw. Zerstörung geschützt. Außerdem können Manipulationen an der Vorrichtung durch unberech­ tigte Personen weitgehend unterbunden werden, da Manipula­ tionen dieser Art ohne eine (sichtbare) Beschädigung des Gehäuses bzw. der Aufnahmeeinrichtung nicht möglich ist.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Figuren näher erläutert. Die Figuren zeigen drei unterschiedliche Aus­ führungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die alle für den Einsatz an Müllbehältern (z. B. nach DIN 30 740) vorgesehen sind und als an dem Müllbehälter zu befestigendes elektrisches Bauteil einen in Form eines (auf elektroni­ scher Basis arbeitenden) Transponders mit Datenspeicher enthalten. In den Figuren haben gleiche Bauteile gleiche Bezugszeichen.
Allen drei Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Vorrichtung ge­ mein ist, daß sie an der Gehäuseaußenseite eine als umlaufende gut ausgebildete Vertiefung aufweisen, in die der Rand der Aufnahmeein­ richtung kraft- und formschlüssig eingepaßt ist. Im einzelnen zeigen
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrich­ tung mit einem kraft- und formschlüssig in das Gehäuse­ unterteil eingepaßten Gehäusedeckel;
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vor­ richtung mit einem unverlierbar an dem Gehäuseunterteil befestigten und kraft- und formschlüssig einpaßbaren Ge­ häusedeckel;
Fig. 3 eine dritte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vor­ richtung, bei der der Gehäusedeckel integraler Bestand­ teil des Gehäuseunterteiles ist.
In Fig. 1 ist ausschnittsweise ein Müllbehälter 1 im Quer­ schnitt gezeigt. Der Behälter 1 verfügt über eine Schütt­ öffnung 8 zum Einwerfen bzw. Entleeren des Mülls sowie über einen Schüttrand 7, der am Rand der Schüttöffnung 8 an der Seitenwand 9 des Müllbehälters 1 ausgebildet ist und nach außen weist und über den der Müll bei der automa­ tischen Entleerung in ein Müllfahrzeug aus dem Behälter 1 entleert wird.
Im Schüttrand 7, der (beispielhaft) als abgewinkeltes Formteil mit konstanter Wandstärke ausgebildet ist, befin­ det sich ein separat gefertigtes Gehäuseunterteil 2 in Form eines Gehäusetopfes mit kreiszylindrischem Quer­ schnitt, das einen Boden 21, eine Seitenwandung 22 und eine an der Außenseite der Seitenwandung 22 ausgebildete umlaufende Nut 20 aufweist. Die Nut 20 wird durch zwei nach außen weisende Wülste gebildet, die ihrerseits mit konstantem Abstand sich gegenüberstehen und an der Außen­ seite der Seitenwandung 22 des Gehäusetopfes 2 umlaufen. An ihrer (von der Nut 20 abgewandten) Außenseite sind die Wülste abgeflacht und gehen kontinuierlich in die Seiten­ wandung 22 über, während die Nut 20 selbst im Querschnitt rechteckförmig ausgebildet ist. Die äußeren Abflachungen der Wülste erleichtern das Einbringen des separat gefer­ tigten Gehäusetopfes 2 in die Aufnahmeeinrichtung 10, die hier als Bohrung in den Schüttrand 7 des Müllbehälters 1 eingebracht ist. Der Durchmesser der Bohrung bzw. der Querschnitt der Nut 20 sind so bemessen, daß der Rand 6 der Bohrung 10 kraft- und formschlüssig in die Nut 20 ein­ greift und damit den Gehäusetopf 2 sicher im Schüttrand 7 befestigt.
Der Gehäusetopf 2, der zweckmäßigerweise aus einem form­ stabilen Material besteht, ist mit einem Stopfen 5 kraft- und formschlüssig verschlossen, der ebenfalls aus einem formstabilen Material gefertigt sein kann oder aus einem elastischen Material. Im Inneren des Gehäusetopfes 2 ist ein Datenträger 3 in Form eines Transponders mit Daten­ speicher untergebracht und vergossen. Die Vergußmasse 4 bedeckt dabei den Transponder 3 vollständig. Zum Feuchtig­ keitsschutz des Datenträgers 3 muß die Vergußmasse 4 sehr gut mit dem Gehäusetopf 2 verkleben. Damit wird erreicht, daß zwischen dem Gehäusetopf 2 und der Vergußmasse 4 keine Feuchtigkeit eindringen kann. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil der Datenträger 3 an einigen Stellen am Bo­ den 21 des Gehäusetopfes 2 direkt aufliegt und an diesen Kontaktstellen nicht mit Vergußmasse 4 umhüllt werden kann. Zur Oberflächenaktivierung des Gehäusetopfes 2 wird dieser vorteilhafterweise zuvor einer Plasmabehandlung un­ terworfen, die für eine besonders gute und dichte Verkle­ bung der Vergußmasse 4 mit dem Gehäusetopf 2 sorgt.
Die Montage der Vorrichtung kann wie folgt geschehen: zunächst wird z. B. mit Hilfe einer entsprechenden Bohr­ schablone mit einem Zentrierbohrer die Bohrung für die Aufnahmeeinrichtung 10 vorgebohrt. Anschließend wird die Bohrschablone entfernt und mit einem ersten Lochschneider die Aufnahmebohrung 10 fertiggestellt. Sollte der Schüttrand 7 des Müllbehälters 1 zusätzlich eine Schräge aufweisen (in der Figur nicht gezeigt), wie dies z. B. bei den Schütträndern der Müllbehälter nach DIN 30 740 der Fall ist, kann diese mit einem zweiten Lochschneider, der einen größeren Fräsdurchmesser aufweist als der erste Lochschneider, angesenkt werden, damit nach der Montage des Gehäusetopfes 2 der obere Wulst mit seiner nutbilden­ den Innenkante voll auf dem Bohrrand 6 im Schüttrand 7 aufliegt.
Der Zentrierbohrer, der erste und gegebenenfalls zweite Lochschneider können in Form eines einzigen Werkzeugs her­ gestellt werden, das in handelsübliche Bohrmaschinen paßt.
Nach Fertigstellung der Bohrung wird der separat gefer­ tigte Gehäusetopf 2 mit vergossenem Datenträger 3 in die vorbereitete Aufnahmebohrung 10 gesetzt und mit einem leichten Schlag (eines Hammers z. B.) in der Bohrung 10 kraft- und formschlüssig arretiert, indem der untere Wulst infolge seiner abgeflachten Außenkante über den Bohrrand 6 gleitet, der anschließend kraft- und formschlüssig in die Nut 20 einrastet, so daß die Innenkanten der beiden Wülste voll auf der Ober- bzw. Unterseite des Bohrrandes 6 auf­ liegen. Anschließend wird der Gehäusetopf 2 mit dem sepa­ raten Stopfen 5 verschlossen, der den Datenträger vor Ver­ schmutzung bzw. mechanischer Beschädigung sicher schützt.
Die Entfernung des Gehäusetopfes 2 aus der Aufnahmebohrung 10 (z. B. bei defektem Transponder 3) geschieht auf ähnli­ che Weise, indem der Gehäusetopf 2 durch einen Schlag (ei­ nes Hammers z. B.) gegen den Gehäusetopfboden 21 aus der Aufnahmebohrung 10 entfernt wird.
Mit dieser Lösung ist auch eine kostengünstige Nachrüstung von Müllbehältern mit einem elektronischen Datenträger (Transponder) zu Identifikationszwecken möglich, da einer­ seits Werkzeug- und Teilekosten gering sind und anderer­ seits auch die Montage einfach und billig ist und ohne weitere Befestigungsteile wie Nieten, Schrauben etc. aus­ kommt.
In Fig. 2 ist eine zweite Ausführungsform des Gehäuse­ topfes 2 gezeigt, der in gleicher Weise wie in Fig. 1 in die Aufnahmebohrung 10 im Schüttrand 7 des Müllbehälters 1 eingebracht und dort arretiert worden ist. Abweichend von dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 1 ist hier jedoch zum einen der Stopfen 5 mittels eines Scharniers 50 unverlier­ bar an dem Gehäusetopf 2 befestigt. Zum anderen weist der Gehäusetopf 2 an der Unterseite seines Bodens 21 eine se­ parate Aufnahmeeinrichtung auf, in die der Datenträger 3 eingebracht und vergossen ist, wobei die Vergußmasse 4 diese separate Aufnahmeeinrichtung vollständig ausfüllt.
Die Gestaltung der äußeren Seitenwandung 22 des Gehäuse­ topfes 2 stimmt jedoch mit der Seitenwandung 22 gemäß Fig. 1 überein, so daß diesbezüglich auf die Figurenbe­ schreibung zu Fig. 1 verwiesen werden kann.
Ein Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin, daß der Stopfen 5 nicht verloren gehen kann und daß der Datenträ­ ger 3 durch die unterseitige Befestigung am Topfboden 21 nahe an den von unten herangeführten Schreib/Lesekopf des Sende/Empfangsgeräts kommt. Der Stopfen 5 dient bei dieser Ausführungsform lediglich zu dem Zweck, Schmutzansammlungen im Gehäuse zu verhindern.
In Fig. 3 ist eine dritte Ausführungsform des Gehäuse­ topfes 2 gezeigt, der gänzlich ohne Stopfen auskommt und bei dem die beiden die Nut 20 bildenden Wülste an der Außenseite der Seitenwandung 22 des Gehäusetopfes 2 in der Nähe des Topfbodens 21 ausgebildet sind. Der Datenträger 3 liegt bei dieser Ausführungsform auf einem Abstandshalter 23 auf, der am Boden 21 des Gehäusetopfes 2 befestigt ist.
Das gesamte Topfinnere ist mit Vergußmasse 4 ausgefüllt, so daß auch hier der Datenträger 3 vollständig mit dieser Masse bedeckt ist.
Abweichend von der Anordnung des Gehäusetopfes 2 in den Fig. 1 und 2 ist hier der Gehäusetopf 2 mit seiner "Öffnung" nach unten bzw. mit seinem Boden 21 nach oben in der Aufnahmebohrung 10 arretiert.
Dies vereinfacht die Montage des Gehäusetopfes 2 in der Aufnahmebohrung 10, da hier der Topfboden 21 als Schlag­ fläche für den Montagehammer benutzt werden kann und die Anbringung eines Stopfens sich erübrigt.
Bei den in den Fig. 1 bis 3 beschriebenen Ausführungs­ formen wird zum Ein- bzw. Auslesen von Daten in bzw. aus dem Transponder 3 der Lese/Schreibkopf des entsprechenden Sende/Empfangsgeräts von unten in den entsprechend vorge­ formten Schüttrand 7 eingeführt und unmittelbar an das Ge­ häuseunterteil 2 herangeführt. Dieser Lese/Schreibkopf kann z. B. an geeigneter Stelle an der Schüttvorrichtung des Müllfahrzeugs angebracht sein oder an einem tragbaren Sende/Empfangsgerät ausgebildet sein.
Die in den Figuren beschriebenen Gehäusetöpfe 2 bzw. Deckel 5 können vorteilhaft als Spritzgußteile hergestellt werden.
Es ist z. B. auch möglich, anstelle der durch die umlaufenden Wülste gebildeten Nut eine Nut vorzusehen, die als Ver­ tiefung in die Seitenwandung des Gehäusetopfes eingebracht ist. Bei dieser Ausführungsform der Nut können die Wülste entfallen (müssen dies aber nicht).
Auch braucht die Nut nicht umlaufend zu sein, sondern kann auf eine oder mehrere Stellen auf der Außenseite der Sei­ tenwandung des Gehäusetopfes beschränkt werden.
Diese Ausführungsform ist vor allem dann von Vorteil, wenn der Gehäusetopf einen vom kreiszylindrischen Querschnitt abweichenden Querschnitt (z. B. quadratisch, rechteckig) aufweist.
Ferner ist es möglich, den Gehäusetopf nicht mit einer Nut, sondern mit einer (ganz oder nur teilweise) umlaufen­ den Verdickung an der Außenseite der Seitenwandung zu ver­ sehen und dafür in der Seitenwandung (6 in Fig. 1) der Aufnahmeeinrichtung (10 in Fig. 1) eine entsprechend ge­ formte Vertiefung bzw. Nut vorzusehen, in die die Ver­ dickung kraft- und formschlüssig einrasten kann.
Denkbar ist auch, die Außenseite der Seitenwandung eines Gehäusetopfes mit kreiszylindrischem Querschnitt mit einem Außengewinde und die Aufnahmeeinrichtung (den Bohrrand 6 in Fig. 1) mit einem entsprechenden Innengewinde zu verse­ hen, so daß der Gehäusetopf in die Aufnahmeeinrichtung bzw. -bohrung eingeschraubt werden kann.
Die Aufnahmeeinrichtung bzw. -bohrung kann auch an anderer Stelle an dem Müllbehälter angebracht werden (z. B. im Deckel des Behälters oder an dessen seitlicher Wandung).
Der Stopfen bzw. (bei dem Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 3) der Gehäusetopfboden kann ferner mit einer (z. B. geprägten oder gedruckten) Identifikations-Nummer bzw. mit einem Logo versehen werden.
Zur Erleichterung der Montage kann die Seitenwandung des Gehäusetopfs nach den Fig. 1 bis 3 im Bereich der Nut ferner mit einem oder mehreren senkrecht oder schräg ver­ laufenden Schlitzen versehen werden, die der Seitenwandung genügend Bewegungsspiel geben bei deren Einbringung in die Aufnahmeeinrichtung.
Schließlich können neben Müllbehältern oder anderen Schüttgut-Sammelbehältern auch beliebige andere Gegen­ stände (z. B. Geräte, Fahrzeuge) auf diese Art und Weise gekennzeichnet werden: beispielsweise könnten derart ge­ kennzeichnete Fahrzeuge automatisch bei der Auffahrt auf eine (gebührenpflichtige) Autobahn registriert werden (zwecks Erhebung bzw. Abrechnung von Straßenbenutzungsge­ bühren).

Claims (14)

1. Vorrichtung zur Befestigung eines elektrischen Bauteils an einem Gegenstand, bei welcher Vorrichtung das elektrische Bauteil in einem aus Gehäuseunterteil und Deckel bestehenden separaten Gehäuse untergebracht ist und dieses Gehäuse in einer Aufnahme­ einrichtung des Gegenstands untergebracht und am Gegenstand be­ festigt ist, wobei das Gehäuseunterteil als Gehäusetopf ausgebil­ det ist, der mit seiner seitlichen Wandung in der Aufnahmeein­ richtung des Gegenstands kraft- und/oder formschlüssig befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem elektrischen Bauteil um einen Datenträger (3), mit dem der Gegenstand (1) gekennzeichnet ist, handelt und daß zur Befestigung des Gehäusetopfes (2) in der Aufnahmeeinrichtung (10) die seitliche Wandung des Gehäusetopfes
  • - entweder ein Außengewinde aufweist und die seitliche Wandung der Aufnahmeeinrichtung ein diesem Außengewinde entsprechen­ des Innengewinde oder
  • - an ihrer Außenseite mindestens eine als umlaufender Rand aus­ gebildete Verdickung aufweist und die seitliche Wandung der Aufnahmeeinrichtung an ihrer Innenseite mindestens eine als umlaufende Nut ausgebildete Vertiefung aufweist und daß die mindestens eine als umlaufender Rand ausgebildete Verdickung des Gehäusetopfes in die mindestens eine als umlaufende Nut ausgebildete Vertiefung der Aufnahmeeinrichtung kraft- und/oder formschlüssig eingepaßt ist oder
  • - an ihrer Außenseite mindestens eine als umlaufende Nut ausge­ bildete Vertiefung (20) aufweist und die seitliche Wandung der Aufnahmeeinrichtung an ihrer Innenseite mindestens eine als umlaufender Rand ausgebildete Verdickung (6) aufweist und daß die mindestens eine als umlaufender Rand ausgebildete Verdickung (6) der Aufnahmeeinrichtung (10) in die mindestens eine als umlaufende Nut ausgebildete Vertiefung (20) des Gehäusetopfes (2) kraft- und/oder formschlüssig eingepaßt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß es sich bei dem Datenträger um einen Transponder handelt.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die umlaufende Nut (20) durch zwei sich in einem konstanten Abstand gegenüberstehende, umlaufende Wülste gebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekenn­ zeichnet, daß der Gehäusetopf (2) mit dem Deckel (5) kraft- und/oder formschlüssig verschlossen ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Deckel (5) mit einem Scharnier (50) oder einem Band oder einer Kette unverlierbar an dem Gehäusetopf (2) oder an der Aufnahmeeinrichtung (6, 10) befestigt ist.
6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusetopf (2) aus formstabilem oder elastischem Material besteht und der Deckel (5) als aus elastischem Material gefertigter Stopfen ausgebildet ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger (3) direkt am Boden (21) des Gehäusetopfes (2) oder an einem am Boden (21) des Gehäusetopfes (2) befestigten Abstandshalter (23) befestigt ist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Datenträger (3) in einer separaten Aufnahmeeinrichtung unter dem Boden (21) des Gehäusetopfes (2) befestigt ist.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäusetopf (2) oder die separate Auf­ nahmeeinrichtung des Gehäusetopfes (2) zumindest soweit mit Ver­ gußmasse (4) ausgefüllt ist, daß die Vergußmasse (4) den Daten­ träger (3) vollständig umgibt.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß zur Erzielung einer wasserdichten Verklebung zwischen Gehäusetopf (2) und Vergußmasse (4) der Gehäusetopf (2) vor Einbringung der Ver­ gußmasse (4) plasmabehandelt wird.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sie an einem Schüttgutbehälter vorgesehen ist.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Schüttgutbehälter ein Wertstoff-, Abfall- oder Müll­ sammelbehälter ist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 12, wobei der Schüttgutbehälter mit einem an der Schüttöffnung ausgebildeten und nach außen weisenden Schüttrand versehen ist, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (10) für das Gehäuse (2) oder den Gehäusetopf (2) im oder am Schüttrand (7) des Schüttgut­ behälters (1) ausgebildet ist.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahmeeinrichtung (10) in Form einer in den Schüttrand (9) eingebrachten Bohrung ausgebildet ist und daß die Symmetrie­ achse der Bohrung parallel oder zumindest annähernd parallel zur Flächennormale der durch die Schüttöffnung (8) des Schüttgutbehälters (1) aufgespannten Ebene verläuft.
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