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DE4216667C2 - Verwendung von alpha-Ketodicarbonsäuren gegen Wasserstoffperoxidreste im Haar - Google Patents

Verwendung von alpha-Ketodicarbonsäuren gegen Wasserstoffperoxidreste im Haar

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DE4216667C2
DE4216667C2 DE19924216667 DE4216667A DE4216667C2 DE 4216667 C2 DE4216667 C2 DE 4216667C2 DE 19924216667 DE19924216667 DE 19924216667 DE 4216667 A DE4216667 A DE 4216667A DE 4216667 C2 DE4216667 C2 DE 4216667C2
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hair
acid
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ketodicarboxylic
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DE19924216667
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Eugen Konrad
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Procter and Gamble Deutschland GmbH
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Wella GmbH
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Description

Die Erfindung betrifft die Verwendung von α-Ketodicarbonsäuren und Haarbehandlungsmitteln mit einem Gehalt an einer α-Ketodicarbonsäure oder deren physiologisch verträglichem Salz zur Beseitigung von an dem Haar haftenden Wasserstoff­ peroxidresten.
Es ist bekannt, daß in menschlichen Haaren bei UV-Be­ strahlung Wasserstoffperoxid gebildet wird. Weiterhin ist es bekannt, daß nach Behandlung der Haare mit wasserstoffperoxidhaltigen Mitteln trotz intensiver Spülung der Haare mit Wasser Wasserstoffperoxidreste im Haar verbleiben. Diese Wasserstoffperoxidreste führen zu einer unerwünschten Aufhellung der Haare sowie zu Haarschädigungen. Durch die im Haar verbleibenden Wasserstoffperoxidreste werden auch nachfolgende Haarfärbungen durch oxidative Veränderung der Farb­ stoffmoleküle nachteilig beeinflußt, was Nuancen­ verschiebungen oder ungleichmäßige Färbungen zur Folge hat.
Aus diesem Grunde wurde bereits mehrfach versucht, durch geeignete Substanzen diese Wasserstoffperoxid­ reste zu beseitigen beziehungsweise deren Bildung zu verhindern. So wurde beispielsweise der Zusatz von Antioxidantien wie zum Beispiel Ascorbinsäure, Thiosulfaten, Dithioniten, Hypophosphiten oder Thioharnstoff, vorgeschlagen. Weiterhin ist es aus der CH-PS 264 760 bekannt, zur Beseitigung der störend wirkenden Wasserstoffperoxidreste Katalase zu verwenden, während in der eigenen DE-AS 11 58 213 für diesen Zweck die Verwendung von Brenztraubensäure oder Glyoxylsäure empfohlen wird.
Alle diese genannten Verbindungen besitzen wesentliche Nachteile, die ihre praktische Anwendung erheblich er­ schweren.
Die Katalase ist in wäßrigen Lösungen nur begrenzt haltbar. Zudem kann sie infolge ihrer Molekülgröße nicht in das Haarinnere eindringen und deshalb nur an der Haaroberfläche wirksam werden. Ascorbinsäure, Thio­ sulfate, Dithionite und Hypophosphite sind nur im alkalischen pH-Bereich wirksam. Da durch das Haarbe­ handlungsmittel jedoch häufig nicht nur Wasserstoff­ peroxidreste sondern auch Alkalireste entfernt werden sollen (beispielsweise bei Verwendung als Nachbehand­ lungsmittel nach Dauerverformungs- oder Entfärbungsbe­ handlungen sowie Haarfärbungen), ist es erforderlich und außerordentlich wichtig, daß das Mittel nicht nur im alkalischen, sondern auch im sauren pH-Bereich wirk­ sam ist. Bei Verwendung einer ausschließlich im alkalischen Bereich wirksamen Verbindung zur Beseiti­ gung von Wasserstoffperoxidresten ist zusätzlich eine weitere Nachbehandlung mit einem sauren Mittel erforderlich, was in der Praxis jedoch die Behandlungs­ zeit verlängert und die Behandlung verteuert.
Von den aus dem Stand der Technik bekannten Verbin­ dungen sind lediglich Thioharnstoff sowie Brenztrauben­ säure und Glyoxylsäure in der Lage, auch im sauren pH-Bereich Wasserstoffperoxid zu zersetzen. Wegen seiner Karzinogenität darf Thioharnstoff jedoch in kosmetischen Mitteln nicht mehr verwendet werden.
Brenztraubensäure und Glyoxylsäure sind zwar physio­ logisch verträglich, jedoch ist der Einsatz dieser Ver­ bindungen aufgrund von geruchlichen und farblichen Ver­ änderungen der Mittel während der Lagerung äußerst problematisch.
Aus der DE-OS 27 44 305 ist ein Verfahren zur Herstellung einer wäßrigen Lösung eines Alkalisalzes bestimmter α-Ketocarbonsäuren, darunter α-Ketoglutarsäure, bekannt. Dort ist unter Hinweis auf die vorstehend aufgeführte eigene DE-AS 11 58 213 angegeben, daß Ketosäuren geeignete Haarbehandlungsmittel seien, um das Haar gegen Wasserstoffperoxid zu schützen.
Aus dem Derwent-Referat 85-04664/08 zur JP-OS 60-4 116 von 1985 ist es bekannt, Haarfärbemitteln als Färbeadditiv unter anderem α-Ketoglutarsäure zuzusetzen.
In dem Chemical Abstracts Referat 110 (1989) 121 011 c zur JP-OS 63-101 307 ist ein Haartonicum beschrieben, daß als Zellaktivator zur Förderung des Haarwuchses unter anderem α-Ketoglutarsäure enthalten kann.
Es bestand daher die Aufgabe, ein Haarbehandlungsmittel zur Verfügung zu stellen, welches die Beseitigung von Wasserstoffperoxidresten sowohl im alkalischen als auch im sauren pH-Bereich ermöglicht, physiologisch ver­ träglich ist und eine gute Lagerstabilität besitzt.
Überraschenderweise wurde nunmehr gefunden, daß bei Verwendung eines Haarbehandlungsmittels, welches eine α-Ketodicarbonsäure beziehungsweise deren physiologisch verträgliches Salz enthält, die gestellte Aufgabe in hervorragender Weise erfüllt wird.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher die Verwendung eines Haarbehandlungsmittels, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß es mindestens eine α-Ketodicarbonsäure und/oder deren physiologisch verträgliches Salz enthält, zur Beseitigung von an dem Haar haftenden Wasserstoffperoxidresten.
Als α-Ketodicarbonsäure wird vorzugsweise α-Ketoglutar­ säure oder deren physiologisch verträgliches Salz ein­ gesetzt.
α-Ketoglutarsäure ist ein Stoffwechselprodukt des menschlichen Organismus, welches als Zwischenstufe des sogenannten Zitronensäurezyklus auftritt. Bei der Reaktion mit Wasserstoffperoxid wird α-Ketoglutarsäure in Bernsteinsäure überführt. Sowohl das Ausgangsprodukt (α-Ketoglutarsäure) als auch das Endprodukt (Bernstein­ säure) dieser Reaktion ist physiologisch völlig unbe­ denklich.
Das für die erfindungsgemäße Verwendung eine α-Ketodicarbonsäure enthaltende Haarbehandlungsmittel kann sowohl in Form einer Zubereitung, die auf dem Haar verbleibt, als auch als Zubereitung, die nach der Anwendung wieder ausgespült wird, vorliegen und weist vorzugsweise einen pH-Wert von 2 bis 7 auf. Beispiele für derartige Zu­ bereitung sind Frisierlotionen, Frisiercremes, Fön­ lotionen, Mittel zur Festigung der Frisur, Haarwässer, Mittel zum Auftragen nach der dauerhaften Verformung oder Färbung von Haaren, Haarkuren und Haarspülungen. Die α-Ketodicarbonsäure soll in dem erfindungsgemäßen Haarbehandlungsmittel in einer Menge von etwa 0,1 bis 10 Gewichtsprozent, vorzugsweise 0,5 bis 6 Gewichts­ prozent, enthalten sein.
Das für die erfindungsgemäße Verwendung vorgesehene Haarbehandlungsmittel kann zusätzlich zu der α-Ketodicarbonsäure zur Herstellung einer Kosmetikgrundlage alle diejenigen Bestandteile enthalten, die in Haarbehandlungsmitteln überlicherweise eingesetzt werden, insbesondere anionische, kationische, amphotere, zwitterionische oder nichtionische oberflächenaktive Verbindungen (Tenside), beispielsweise Alkali-, Erdalkali-, Ammonium- oder Alkanolaminsalze von Alkylsulfonaten, Alkylsulfaten und Alkylethersulfaten, oxethylierte Fettalkohole, Fettsäurealkanolamide, oxethylierte Sorbitanfettsäureester, Alkyltrimethylammoniumsalze, Alkylbetaine, Alkylaminobetaine, Alkylsulfobetaine und Fettsäurealkylamidobetaine, in einer Menge von 0,1 bis 50 Gewichtsprozent, vorzugsweise 10 bis 25 Gewichts­ prozent; Schaumsynergisten; Schaumstabilisatoren; Sequestriermittel; Emulgatoren; Naturstoffe; Pigmente; Parfümöle in einer Menge von etwa 0,5 bis 5,0 Gewichts­ prozent; Trübungsmittel, wie zum Beispiel Ethlenglykoldistearat, in einer Menge von etwa 0,5 bis 5,0 Gewichtsprozent; Perlglanzmittel, wie zum Beispiel ein Gemisch aus Fettsäuremonoalkylolamid und Ethylen­ glykoldistearat, in einer Menge von etwa 1,0 bis 10,0 Gewichtsprozent; Verdickungsmittel, wie beispielsweise Kokosfettsäurediethanolamid oder Hydroxyalkylcellulose in einer Menge von etwa 0,5 bis 10,0 Gewichtsprozent; niedere aliphatische Alkohole mit 1 bis 4 Kohlenstoff­ atomen, in einer Menge von etwa 5 bis 80 Gewichts­ prozent; Puffersubstanzen, wie beispielsweise Natrium­ citrat oder Natriumphosphat, in einer Menge von etwa 0,1 bis 1,0 Gewichtsprozent; Lösungsvermittler, wie zum Beispiel oxethyliertes, gegebenenfalls hydriertes Rizinusöl, in einer Menge von etwa 0,1 bis 1,0 Gewichtsprozent; sowie Farbstoffe, wie zum Beispiel Fluorescein-Natriumsalz, in einer Menge von etwa 0,1 bis 1,0 Gewichtsprozent; weiterhin haarpflegende Zu­ sätze, wie zum Beispiel Fettsäureester, Fettalkohole, Fettsäureglyceride, ethoxylierte oder propoxylierte gesättigte Fettalkohole; natürliche, modifizierte natürliche oder synthetische Polymere, wie zum Beispiel Cellulosederivate, kationische Cellulosederivate, Chitosan, kationische Chitinderivate, Polyvinyl­ pyrrolidon oder Polymerisate von Acrylsäure und/oder deren Derivaten; Pflegestoffe, wie zum Beispiel Lanolinderivate, Cholesterin und Pantothensäure, in einer Menge von etwa 0,1 bis 10 Gewichtsprozent; außerdem physiologisch verträgliche anorganische Salze, wie zum Beispiel Natriumchlorid; sowie ferner Feucht­ haltemittel; Lichtschutzmittel; Antioxidantien; Komplexbildner; Antischuppenwirkstoffe; kosmetische Öle und Wachse; Konservierungsstoffe und Treibgase, wie zum Beispiel Chlorfluoralkane, leichtflüchtige Kohlen­ wasserstoffe, Dimethylether, Kohlendioxid, Distick­ stoffmonoxid oder Stickstoff, in einer Menge von etwa 10 bis 80 Gewichtsprozent.
Weitere übliche, für derartige Mittel bekannte Bestand­ teile, welche in dem verwendeten Mittel enthalten sein können, sind beispielsweise bei H. Janistyn, "Handbuch der Kosmetika und Riechstoffe", 3. Band, (1973), Seiten 228-284 und 442-462, K. Schrader, "Grundlagen und Rezepturen der Kosmetika", (1979), Seiten 375-401 und 445-455 sowie G. A. Nowak, "Die kosmetischen Präparate", (1984), Seiten 452-512, beschrieben.
Das vorstehend beschriebene Haarbehandlungsmittel besitzt eine gute Lagerstabilität und ist physiologisch sehr gut verträglich. Durch den Gehalt an einer α-Ketodicarbonsäure und/oder deren physiologisch verträglichen Salzen wird eine Beseitigung von an den Haaren haftenden Wasserstoffperoxidresten sowohl im alkalischen als auch im sauren pH-Bereich ermöglicht. Weiterhin wird durch die Behandlung der Haare mit dem Haarbehandlungsmittel bei Haar­ färbungen auf gebleichtem Haar ein gleichmäßigeres Färbeergebnis erzielt.
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist daher die Verwendung von α-Ketodicarbonsäuren und/oder deren physiologisch verträglichen Salzen zur Beseiti­ gung von an dem Haar haftenden Wasserstoffperoxid­ resten, wobei die Verwendung von α-Ketoglutarsäure besonders bevorzugt ist.
Zur Beseitigung von an dem Haar haftenden Wasserstoff­ peroxidresten wird das Haar mit dem vorstehend beschriebenen Haarbehandlungsmittel in üblicher Weise behandelt. In der Regel werden für eine Behandlung je nach Haarlänge 5 bis 40 Gramm des erfindungsgemäßen Haarbehandlungs­ mittels auf das Haar aufgetragen. Wenn es sich bei dem Haarbehandlungsmittel um ein Mittel handelt, das nicht im Haar verbleiben soll, so wird es nach einer Ein­ wirkungszeit von etwa 2 bis 20 Minuten mit lauwarmem Wasser ausgespült, anderenfalls verbleibt das Haarbe­ handlungsmittel im Haar.
Die nachfolgenden Beispiele sollen den Gegenstand näher erläutern, ohne den Gegenstand auf diese Beispiele zu beschränken.
Beispiele Beispiel 1 Mittel gegen Wasserstoffperoxidreste im Haar in Form eines Festigers
  2,0 g α-Ketoglutarsäure
  2,0 g Polyvinylpyrrolidon
  0,3 g Parfümöl
 40,0 g Ethanol
 55,7 g
 Wasser
100,0 g
Auf das Haar werden 25 g des vorstehenden Mittels zur Festigung der Frisur aufgetragen. Sodann wird das Haar zur gewünschten Frisur gelegt und anschließend getrocknet. In dem so behandelten Haar läßt sich auch nach Befeuchtung mit Wasser und anschließender UV-Be­ strahlung kein Wasserstoffperoxid nachweisen.
Beispiel 2 Mittel gegen Wasserstoffperoxide im Haar in Form einer flüssigen Haarspülung
  2,0 g α-Ketoglutarsäure
  0,3 g Parfümöl
 30,0 g Isopropanol
 67,7 g
 Wasser
100,0 g
Im Anschluß an eine oxidative Haarfärbung werden 30 g der obigen Haarspülung auf das Haar aufgetragen. Nach einer Einwirkungszeit von 5 Minuten wird das Haar mit lauwarmem Wasser gründlich ausgespült und getrocknet. Das so behandelte Haar ist frei von störenden Wasser­ stoffperoxidresten.
Beispiel 3 Mittel gegen Wasserstoffperoxidreste im Haar in Form einer emulsionsförmigen Haarspülung
  3,0 g α-Ketoglutarsäure
  7,5 g Cetylalkohol
  1,8 g Laurylalkoholdiglykolethersulfat-Natriumsalz (28%ige wäßrige Lösung)
  0,5 g Zitronensäure
 87,2 g
 Wasser
100,0 g
Die Anwendung erfolgt in der in Beispiel 2 be­ schriebenen Weise. Nach dieser Behandlung sind keine Wasserstoffperoxidreste im Haar nachweisbar.
Beispiel 4 Mittel gegen Wasserstoffperoxidreste im Haar in Form eines Haarbehandlungsmittels in Pulverform
 60,0 g α-Ketoglutarsäure-Dinatriumsalz
 29,0 g Natriumsulfat, wasserfrei
  6,0 g Zitronensäure
  5,0 g
 Laurylpyridiniumchlorid
100,0 g
3 g des vorstehenden Pulvers werden in 30 g warmem Wasser gelöst. Die erhaltene Lösung wird im Anschluß an eine dauerhafte Haarverformung auf das mit Wasserstoff­ peroxid fixierte Haar aufgetragen. Nach einer Einwir­ kungszeit von 5 Minuten wird das Haar gründlich mit lauwarmem Wasser ausgespült. Das so behandelte Haar ist frei von Wasserstoffperoxidresten.
Alle Prozentangaben dieser Anmeldung stellen, sofern nicht anders angegeben, Gewichtsprozente dar.

Claims (8)

1. Verwendung eines Haarbehandlungsmittels, dadurch gekennzeichnet, daß es mindestens eine α-Ketodicarbonsäure oder deren physiologisch verträgliches Salz enthält zur Beseitigung von an dem Haar haftenden Wasserstoffperoxidresten.
2. Verwendung eines Mittels nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die α-Ketodicarbonsäure die α-Ketoglutarsäure ist.
3. Verwendung eines Mittels nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die α-Ketodicarbonsäure oder deren physiologisch verträgliches Salz in einer Menge von 0,1 bis 10 Gewichtsprozent enthalten ist.
4. Verwendung eines Mittels nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß es einen pH-Wert von 2 bis 7 aufweist.
5. Verwendung eines Mittels nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß es als Lösung, Emulsion, Creme, Gel, Pulver oder Aerosolschaum vorliegt.
6. Verwendung eines Mittels nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß es eine oder mehrere Verbin­ dungen enthält, welche ausgewählt sind aus der Gruppe bestehend aus anionischen, kationischen, amphoteren, zwitterionischen oder nichtionischen oberflächenaktiven Verbindungen, Schaumsynergisten, Schaumstabilisatoren, Sequestriermitteln, Emulgatoren, Naturstoffen, Pigmenten, Parfümölen, Trübungsmitteln, Perlglanzmitteln, Verdickungs­ mitteln, niederen aliphatischen Alkoholen mit 1 bis 4 Kohlenstoffatomen, Puffersubstanzen, Lösungsver­ mittlern, Farbstoffen, haarpflegenden Zusätzen, natürlichen, modifizierten natürlichen oder synthetischen Polymeren, Pflegestoffen, physiologisch verträglichen anorganischen Salzen, Feuchthaltemitteln, Lichtschutzmitteln, Anti­ oxidantien, Komplexbildnern, Antischuppenwirk­ stoffen, kosmetischen Ölen und Wachsen, Konservie­ rungsstoffen und Treibgasen.
7. Verwendung von α-Ketodicarbonsäuren oder deren physiologisch verträglichen Salzen zur Beseitigung von an dem Haar haftenden Wasserstoffperoxidresten.
8. Verwendung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die α-Ketodicarbonsäure die α-Ketoglutarsäure ist.
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