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DE4210657A1 - Einschub-Niederspannungsschaltanlage zur Abgabe oder Verteilung elektrischer Energie - Google Patents

Einschub-Niederspannungsschaltanlage zur Abgabe oder Verteilung elektrischer Energie

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Publication number
DE4210657A1
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Authority
DE
Germany
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plug
voltage switchgear
low
switchgear according
sockets
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DE4210657A
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Inventor
Roland Krause
Oliver Kreft
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Eaton Industries GmbH
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Kloeckner Moeller GmbH
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Publication date
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02BBOARDS, SUBSTATIONS OR SWITCHING ARRANGEMENTS FOR THE SUPPLY OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02B1/00Frameworks, boards, panels, desks, casings; Details of substations or switching arrangements
    • H02B1/20Bus-bar or other wiring layouts, e.g. in cubicles, in switchyards
    • H02B1/202Cable lay-outs

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Power Engineering (AREA)
  • Patch Boards (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
In der Energieverteilung sind Einschub- Niederspannungsschaltanlagen bestehend aus Einschubschaltschränken, auch bekannt als Motor-, Energie- oder MCC-Verteiler, zum Schutz von Anlagen und Motoren seit langem bekannt und bewährt.
Die Abgabe und Verteilung der elektrischen Energie wird mit gemeinsamen Stromsammelschienen über schnell austauschbare Einschübe erreicht, die die Schalt- und Schutzkomponenten enthalten und mit Steckkontakten auf die Stromsammelschienen greifen.
Die Schalt- und Schutzkomponenten können Leistungsschalter, Motorschutzschalter, Schütze und Kombinationen dieser Komponenten, wie z. B. eine Wende-, Stern-Dreieck-Kombination oder dergleichen sein. Der Anlage können auch Steuerungs-, Regel- und Meßaufgaben zugeordnet werden.
Die Steuerstromleitungen werden über separate steckbare Vorrichtungen geführt, wie beispielsweise in der WO 91/16 742 gezeigt und beschrieben ist.
Im zunehmendem Maße wird z. B. bei komplexen Fertigungsprozessen in Einschubverteilern die Mikroprozessortechnik eingesetzt.
Bekannt ist es Einschubverteiler, also Einschub- Niederspannungsschaltanlagen, mit einer gemeinsamen Busleitung zu versehen, wobei die einzelnen Einschübe auf diese Busleitung zugreifen. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine serielle Datenübertragung.
Die Busleitung steht mit einer speicherprogrammierbaren Steuerung (SPS) zur Prozeßsteuerung in Verbindung, die einem der Prozeßführung dienenden Leitsystem untergeordnet sein kann.
In den Einschüben sind intelligente Kommunikationsmodule vorhanden, die mit den Schalt- und Schutzkomponenten in Verbindung stehen und die erst einen Datenaustausch über den Bus ermöglichen. Weiterhin ist es auch möglich, Einschübe mit Eingabe- und Sichtgeräten zu versehen.
Mit Hilfe der Mikroprozessor- und Bustechnik werden konventionelle Gerätefamilien abgelöst und durch wenige Funktionsbausteine ersetzt.
SPS werden häufig untereinander mit einer Busleitung verbunden. Hierbei wird eine SPS mit der jeweils benachbarten mit einem steckbaren Kabel verbunden. Zu diesem Zweck sind die SPS mit jeweils einem Buseingang und einem Busausgang versehen, also mit einer Eingangsbuchse und einer separaten Ausgangsbuchse versehen.
Alternativ hierzu ist es bekannt, anstelle von zwei Buchsen, eine gemeinsame Buchse zu verwenden, wobei ein Adapterstück bzw. T-Stück verwendet werden muß.
Es ist in der Installationstechnik bekannt, Installationsgeräte, wie Fehlerstromschutzschalter direkt an einer Busmehrfachleitung anzuschließen, beispielsweise wie in der DE-OS 37 32 650 gezeigt und beschrieben ist. Die Installationsgeräte werden auf einer hutartigen Installationsschiene aufgeschnappt, wobei in der Installationsschiene Busleiter angeordnet sind, auf denen federnde Kontaktelemente greifen, die in den Installationsgeräten vorhanden sind.
Ferner ist es auch bekannt, Schienenverteiler für die Verteilung und Steuerung elektrischer Energie mit Busleitungen zu versehen.
Hierbei sind die einzelnen Busleiter in einem Schienenkanal zwischen Stromschienen für die Verteilung der elektrischen Energie nebeneinander angeordnet und an bestimmten Abgangsstellen mittels Abgangskästen zugänglich. Ein Schienenverteiler mit Busleitungen dieser Art ist in der FR-OS 2 627 910 gezeigt und beschrieben.
Analog zu den Verbindungen von SPS ist es bekannt und auch üblich, die Einschübe von Niederspannungs-Schaltanlagen mit einer gemeinsamen Busleitung zu verbinden, wobei die Busleitung jeweils hinter einem Einschub in dem Kabelteil zum benachbarten Einschub auf kürzestem Weg geführt ist.
Zur besseren Darstellung der Nachteile von bekannten Niederspannungs-Schaltanlagen mit einer gemeinsamen Busleitung wird eine allgemein bekannte Niederspannungs-Schaltanlage mit einer gemeinsamen Busleitung anhand der Fig. 1 und 2 näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine Prinzipdarstellung eines Einschubschaltschrankes mit durch einen Bus verbundenen Einschüben und
Fig. 2 eine Alternative zu Fig. 1.
Der in der Fig. 1 gezeigte Einschubschaltschrank 1′ besteht aus einem Kundenanschlußraum 2′ und einem für die Einschübe vorgesehenen Raum, den Geräteraum 3, in dem beispielsweise Leistungsschalter, Hilfsschalter und Kommunikationsmodule für den Bus vorhanden sind.
Die Einschübe sind meist an der Rückseite mit Steckkontakten versehen, die auf die Stromsammelschienen greifen. Ebenso sind meist steckbare ebenfalls an der Rückseite befestigte Kontakte für den Laststromabgang und den Steuerstrom sowie für den Bus vorhanden.
Die Gegenkontakte sind oft in einer Schottwand eingebettet oder jeweils dahinter, wobei dann Öffnungen in der Schottwand vorhanden sind.
Die Einschubfächer der Einschübe werden mittels Fachböden voneinander getrennt.
Die einzelnen Buskontakte sind durch eine Busleitung, ähnlich wie bei der oben beschriebenen Verbindung von speicherprogrammierbaren Steuerungen, verbunden, also der in Fig. 1 gezeigten Weise, nämlich von dem Einschub 4′ zum links benachbarten Einschub 5′, danach zum darunter befindlichen Einschub 7′ und weiter zum Einschub 8′ usw.
Alternativ hierzu kann die Busleitung 4′ von dem Einschub 7′ über die darunter befindlichen Einschübe 9′ und 11′ verlegt werden, wie in der Fig. 2 gezeigt ist.
Die Buskabel sind flexible mehradrige abgeschirmte Kabel, die an den Verbindungsstellen 13 abisoliert sind. Die Kabelenden 14′ und 15′ werden oft mit Kabelschelen über dem Fachboden festgeschraubt, wobei die Kabelschelen die beiden metallischen Kabelabschirmungen umgreifen und einen Erdungskontakt sicherstellen. In einem Gegenkontakt für die Busverbindung sind zwangsläufig zwei Einzelleiter zusammen verbunden, beispielsweise verschraubt. Das Verbinden bzw. Verschrauben von zwei Einzelleitern ist nachteilig und insbesondere bei ungünstigen Montagebedingungen schwierig, wenn zum Beispiel die Montage eines Einschubschaltschrankes weit fortgeschritten ist und Änderungen dann noch fällig sind.
Besonders ungünstig wirkt sich eine derart beschriebene Schleifleitung aus, wenn die Buskabelverlegung vor einer Schottwand bzw. zwischen einer Schottwand und den Einschüben erfolgt, insbesondere dann, wenn schon Fachböden montiert sind. Die Zugänglichkeit ist hier besonders unngünstig und durch die Fachböden erschwert, weil die vertikale Buskabelverlegung durch die Fachböden behindert wird.
Bei dieser Verlegung des Buskabels verursacht das Herausziehen eines Einschubes zwar keine Unterbrechung des Busses für die übrigen Abzweige, also ist ein Einschubaustausch zwar ohne Betriebsunterbrechung möglich, ein nachträglicher Busanschluß eines bisher mit dem Bus nicht verbundenen Einschubes ist ohne Betriebsunterbrechung nicht möglich.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, eine Einschub- Niederspannungsschaltanlage nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 unter Verwendung handelsüblicher Elemente mit einem Bus zu versehen, derart, daß eine gute Zugänglichkeit, auch bei teilweise oder vollständiger Montage des Schaltschrankes, zu dem Bus gegeben ist und ohne daß die Nachteile des bekannten Standes der Technik auftreten.
Die Aufgabe der Erfindung wird durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruches 1 gelöst, während in den Unteransprüchen besonders vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gekennzeichnet sind.
Durch die Erfindung können in flexibler und einfacher Weise einzelne Einschübe mit einer Busverbindung nachgerüstet werden. Dies ist auch ohne Betriebsunterbrechung möglich, ohne daß also eine Unterbrechung für die übrigen Abzweige eintritt.
Die Verlegung einer Stichleitung kann auch dann erfolgen, wenn bereits Fachböden montiert sind.
Durch die Erfindung ergibt sich außerdem der Vorteil, daß große mit dem Bus verbundene Einschübe, d. h. mehrere Felder überdeckende Einschübe, durch mehrere kleinere Einschübe ersetzt und in einfacher Weise mit dem Bus verbunden werden können.
Ein weiterer Vorteil der Erfindung ist, daß vorkonfektionierte Stichleitungen verwendet werden können, weil nur zwei verschiedene Längen unabhängig von der Anzahl der verlegten Einschübe vorhanden sind. Dies ist besonders bei der Fertigung relativ hoher Stückzahlen vorteilhaft.
Die Projektierung der Anlage wird durch die Erfindung, insbesondere durch die Möglichkeit des nachträglichen Nach- und Umrüstens erheblich vereinfacht.
Besonders günstig ist es, wenn die Busleitung in einem für die Busleitung separaten Kabelkanal angeordnet ist, wodurch der Bus relativ frei innerhalb des Einschubes und unabhängig von sonstigen Leitungen oder Stromschienen angeordnet werden kann.
Von besonderem Vorteil ist es, wenn der Kabelkanal in dem Kundenanschlußraum angeordnet ist, weil sich eine gute kundenseitige Zugänglichkeit hieraus ergibt.
Wird durch die Merkmale des Anspruches 5 einerseits eine einfache Fertigung und Montage unter Verwendung handelsüblicher Elemente erreicht, so ergibt sich andererseits eine Verbesserung der Unempfindlichkeit gegen elektromagnetische Störungen.
Eine einfache Herstellung wird erreicht, wenn die Buchsen auf dem Deckel vorhanden sind.
Die steckbare Verbindung des Kommunikationsmodules bzw. des Einschubes mit den Busleitern erfolgt mittels eines mit den Steuerstromleitungen gemeinsamen Steuerstromsteckers. Hierdurch werden zum einen zusätzliche Stecker oder dergleichen eingespart, zum anderen ergibt sich der Vorteil, daß die Busverbindung in einer Teststellung erhalten bleibt, wenn eine entsprechende Vorrichtung verwendet wird, wie beispielsweise eine, die in der WO 91/16 742 beschrieben ist.
Eine günstige Montage und Anordnung der Stichleitungen ergibt sich, wenn diese im Bereich der Einschübe über den Fachboden waagerecht angeordnet sind.
Die Stichleitungen sind als abgeschirmte und biegsame Leitungen ausgeführt und können vor der Montage vorkonfektioniert werden.
Besonders günstig ist es ferner, wenn für die steckbare Verbindung der Stichleitungen mit dem Kabelkanal auf dem Kabelkanal Buchsen vorhanden sind und die Buchsen in einer zur Schottwand parallelen Ebene liegen, wobei die Schottwand den Geräteraum und Kundenanschlußraum trennt, insbesondere dann, wenn für die steckbare Verbindung der Stichleitungen mit dem Kabelkanal winkelförmige Stecker nach DIN 41524 vorgesehen sind, weil wenig Einbauraum benötigt wird und die Stichleitungen in einfacher Weise direkt hinter der Schottwand vorbeigeführt werden können.
Damit die Zuordnung der Stichleitungen zu den Buchsen bei der Montage vereinfacht wird, sind die Buchsen paarweise angeordnet.
Besonders vorteilhaft ist es weiterhin, wenn der Kabelkanal mittels einer im Gehäuseboden befindlichen Bodenlochung an die Schottwand in einer Höhe befestigt ist, derart, daß jeweils ein Paar von Buchsen auf etwa gleicher Höhe wie die Fachböden der zugehörigen Einschübe angeordnet sind, weil die Montage vereinfacht wird und die Stichleitungen auf kürzestem Wege mit dem Kabelkanal verbunden werden können.
Im Unterschiede zum Stande der Technik sind für die steckbare Verbindung der Stichleitungen mit dem Kabelkanal auf dem Kabelkanal DIN-Buchsen nach DIN 41524 vorhanden, was eine Verwendung von handelsüblichen abgewinkelten Steckern ermöglicht, wodurch eine sichere steckbare Verbindung bei geringen Kosten entsteht.
Besonders herstellungsgünstig ist es, wenn die DIN-Buchsen mit dem Deckel vernietet sind.
Dadurch daß die DIN-Buchsen in dem Deckel diagonal angeordnet sind, kann der Kabelkanal relativ schmal ausgebildet werden.
Besonders vorteilhaft ist es weiterhin, daß jeweils an den Endstellen des Kabelkanals 9-pol. D Sub Buchsen nach DIN 41652 angeordnet sind, weil eine normgerechte Anschlußmöglichkeit vorhanden ist, die durch die Merkmale der Ansprüche 18 bis 22 näher erläutert ist.
Anhand der Zeichnung, in der ein Ausführungsbeispiel dargestellt ist, sollen die Erfindung, weitere Ausgestaltungen und Verbesserungen der Erfindung und weitere Vorteile näher beschrieben und erläutert werden.
Es zeigt:
Fig. 3 eine Prinzipdarstellung einer Einschub- Niederspannungsschaltanlage mit Bus nach DIN 19 245,
Fig. 4 eine Darstellung einer vorkonfektionierten Stichleitung mit Steuerstromleitung,
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung des Buskabelkanals,
Fig. 6 eine Aufsicht des in der Fig. 5 dargestellten Buskabelkanals,
Fig. 7 eine Einzelheit Z der Fig. 6,
Fig. 8 eine Einzelheit Y der Fig. 6 und
Fig. 9 eine Darstellung der Verdrahtung im Buskabelkanal.
In der Fig. 3 ist eine Einschub-Niederspannungsschaltanlage 20 bestehend aus vier Einschubschaltschränken 21 bis 24 dargestellt. Die einzelnen Schaltschränke sind in einem Geräteraum 25 und einem Kundenanschlußraum 26 unterteilt, wobei in dem Geräteraum zwei Reihen von untereinander angeordneten Einschüben 27, 28 vorhanden sind.
In den Einschüben befinden sich neben Anzeige-, Bedien- und Schaltgeräten, wie Leistungsschalter, Motorschutzschalter und dergleichen, noch Kommunikationsmodule, die erst eine Kommunikation mit dem Bus ermöglichen. Es können neben Befehlsfolgen mit Hilfe des Busses auch Rückmeldungen über den Betriebszustand erfolgen, die einer höheren Ebene weitergegeben werden. Der Bus entspricht weitgehend der Norm DIN 19 245.
Die Einschübe weisen an der Rückseite mindestens eine Steckerleiste auf, die mit im Schaltschrank 21 bis 24 angeordneten Buchsenleisten 29 (Fig. 4) korrespondieren und die Teil von Vorrichtungen zur Verbindung von Steuerstromleitungen sind, kurz Steuerstromstecker genannt. Diese sind in der WO 91/16 742 näher erläutert.
Diese Steuerstromstecker, bzw. die in der Fig. 4 gezeigte Buchsenleiste 29, führen neben den Steuerstromleitungen 31 die Busleiter 30, wobei die Steuerstromleitungen 31 an ihrem anderen Ende mit in dem Kundenanschlußraum befindlichen Kabelanschlußklemmen 50 verbunden sind.
Die Busleiter 30 sind zunächst als Stichleitungen 32, 33 ausgeführt, wie in der Fig. 3 gezeigt ist und im Bereich der Einschübe über dem Fachboden 34 waagerecht angeordnet.
An dem der Buchsenleiste 29 gegenüberliegenden Ende sind handelsübliche 5-polige DIN Winkelstecker 35 nach DIN 41524 angebracht, die mit entsprechenden handelsüblichen DIN Buchsen 39 nach DIN 41524 korrespondieren, die auf dem senkrecht in dem Kundenanschlußraum 26 angeordneten und für die Busleitung 36 separaten Kabelkanal 37 vorhanden sind.
Wie aus der Fig. 3 zu sehen ist sind nur zwei unterschiedliche Kabellängen für die Stichleitungen 32, 33 in der Schaltanlage erforderlich, so daß diese leicht vorkonfektioniert werden können, also bereits vor der Montage gefertigt werden können.
Zwischen dem Geräteraum 25 und dem Kundenanschlußraum 26 sind Schottwände 38 vorhanden, an denen die Winkelstecker 35 vorbeigeführt sind. Die Winkelstecker 35 sind in dem Kundenanschlußraum 26 zugänglich. Aus Gründen der besseren Darstellung ist der Kabelkanal 37 in der Fig. 3 um 90 Winkelgrade gedreht gezeichnet. Die Buchsen 39 liegen in diesem Ausführungsbeispiel auf einer zur Schottwand 38 parallelen Ebene, wobei diese Schottwand 38 den Geräteraum 25 und den Kundenanschlußraum 26 trennt.
Durch die Winkelform des Winkelsteckers 35 können die Stichleitungen direkt nach hinten geführt werden und bogenförmig die Schottwand 38 umgehen, ohne daß viel Platz im Kundenanschlußraum 26 erforderlich ist.
Die Stichleitungen sind ferner als abgeschirmte, biegsame Leitungen ausgeführt.
Der Kabelkanal 37 ist aus einem handelsüblichen Gehäuse 40 aus Metall, das aus einem U-förmigen Gehäuseteil 41 mit an den Seitenwänden hereingedrückten Befestigungsrinnen 42 für die formschlüssige Befestigung eines zugehörigen Deckels 43, welches mit einem Rastrand 44 ausgeführt ist, wie in der Fig. 5 gezeigt ist.
Der Deckel 43 ist weiterhin, wie in der Fig. 6 durch die dargestellten Öffnungen gezeigt ist, mit paarweise angeordneten DIN-Buchsen 39 versehen, wobei ein Paar mit zwei in der gleichen waagerechten Ebene angeordneten Einschüben 27, 28 korrespondieren.
Die DIN-Buchsen 39 sind mit dem Deckel 43 an den für die Befestigung vorgesehenen Bohrungen 45 in einfacher Weise vernietet und zwar derart, daß die DIN-Buchsen 39 bzw. dessen nicht dargestellte Befestigungslaschen diagonal angeordnet sind, wie in der Fig. 7 zu sehen ist.
Der Kabelkanal 37 wird mit dem Gehäuseboden mittels der in Fig. 5 gezeigten Bodenlochung 46 an die Schottwand 38 in einer Höhe befestigt, daß jeweils ein Paar von DIN-Buchsen 39 auf etwa gleicher Höhe wie die Fachböden 34 der zugehörigen Einschübe 27, 28 steht.
Jeweils an den Endstellen des Kabelkanals 37, auf der Ebene der DIN-Stecker 39 sind 9-pol. D Sub Buchsen 47 nach DIN 41652 angeordnet, hauptsächlich zum Zwecke der Busverbindung der Schaltschränke untereinander. Diese sind nach DIN 19 245 normgerecht, entsprechen also der Busnorm.
Diese Buchsen 47 können dazu dienen, die Verbindung mit einer SPS herzustellen, wie in dem Schaltschrank 21 der Fig. 3 gezeigt ist oder die Busleitung zu einem benachbarten Schaltschrank weiterzuführen, wie in den Schaltschränken 23 und 24 gezeigt ist, wobei dies durch im Kundenanschlußraum befindliche Verstärkerbausteine 48, sogenannten Repeatern, erfolgen kann, wie in dem Schaltschrank 22 dargestellt ist. Der Reapeater ermöglicht hier eine Vergrößerung der Busteilnehmerzahl.
Ferner kann mittels der Buchse 47 ein Busabschluß angeschlossen werden, wie in dem Schaltschrank 24 dargestellt ist.
Nicht gezeigt, aber denkbar, ist der direkte Anschluß von Personal Computern an dem Bus mittels der Buchse 47 oder mittels eines Adapterkabels, das einen Anschluß an die DIN Buchse 39 ermöglicht.
In dem Kabelkanal 37 sind die Kontakte der DIN-Buchsen 39 bzw. der Buchse 47 unterbrechungsfrei miteinander verbunden, wie in der Fig. 9 dargestellt ist, wobei zwischen den DIN-Buchsen 39 oder den Buchsen 47 die Busleiter 30 gegeneinander verdrillt sind entgegen der Darstellung in Fig. 9.
Der aus Metall bestehende Kabelkanal 37 hat zusätzlich neben der mechanischen Schutzfunktion eine Abschirmungsfunktion. Die mechanische Schutzfunktion ist deshalb wichtig, weil eine Unterbrechung eines dieser Busleiter 30 einer Betriebsunterbrechung der gesamten Anlage gleichkommt.
Der Kabelkanal 37 kann an den Stirnseiten 51 mit Abdeck- oder Abschlußelementen versehen sein.
Ein Herausziehen oder Unterbrechen der Stichleitung 32, 33 ist hier für den Betrieb der gesamten Anlage unschädlich.

Claims (22)

1. Einschub-Niederspannungsschaltanlage zur Abgabe oder Verteilung elektrischer Energie, bestehend aus mindestens einem Einschubschaltschrank, wobei der Einschubschaltschrank eine Busleitung aufweist, insbesondere nach DIN 19 245 und mindestens einen Einschub mit einem Kommunikationsmodul aufweist, wobei das Kommunikationsmodul mit der Busleitung steckbar verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß innerhalb des Einschubschaltschrankes (21 bis 24) ein Kabelkanal (37) vorhanden ist, in dem die Busleitung (36) geschützt geführt ist, daß von diesem Kabelkanal (36) Stichleitungen (32, 33) zu den einzelnen Einschüben (27, 28) geführt sind, wobei jede Stichleitung (32, 33) einem Einschub (27, 28) zugeordnet ist und daß die Stichleitungen (32, 33) auf den Kabelkanal (36) steckbar sind.
2. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Busleitung (36) in einem für die Busleitung (36) separaten Kabelkanal (37) vorhanden ist.
3. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Kabelkanal (37) senkrecht angeordnet ist.
4. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kabelkanal (37) in dem Kundenanschlußraum (26) angeordnet ist.
5. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Kabelkanal (37) aus einem Gehäuse (40) aus Metall ist, das aus einem U-förmigen Gehäuseteil (41) ausgeführt ist mit an den Seitenwänden hereingedrückten Befestigungsrinnen (42) für die formschlüssige Befestigung eines zugehörigen Deckels (43) mit einem Rastrand (44).
6. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die steckbare Verbindung des Kommunikationsmodules bzw. des Einschubes (27, 28) mit den Busleitern (30) mittels eines mit den Steuerstromleitungen (31) gemeinsamen Steuerstromsteckers erfolgt.
7. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stichleitungen (32, 33) im Bereich der Einschübe über den Fachboden (34) waagerecht angeordnet sind.
8. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Stichleitungen (32, 33) als abgeschirmte und biegsame Leitungen ausgeführt sind.
9. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für die steckbare Verbindung der Stichleitungen (32, 33) mit dem Kabelkanal (37) auf dem Kabelkanal (37) Buchsen (39) vorhanden sind
10. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Buchsen (39) in einer zu einer Schottwand (38) parallelen Ebene liegen, wobei die Schottwand (38) den Geräteraum (25) und Kundenanschlußraum (26) trennt.
11. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Buchsen paarweise angeordnet sind.
12. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach einem der Ansprüche 9 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Kabelkanal (37) mittels einer im Gehäuseboden befindlichen Bodenlochung (46) an die Schottwand (38) in einer Höhe befestigt ist, derart, daß jeweils ein Paar von Buchsen (39) auf etwa gleicher Höhe wie die Fachböden (34) der zugehörigen Einschübe (27, 28) angeordnet sind.
13. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß für die steckbare Verbindung der Stichleitungen (32, 33) mit dem Kabelkanal (37) auf dem Kabelkanal (37) DIN-Buchsen (39) nach DIN 41524 vorhanden sind.
14. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß für die steckbare Verbindung der Stichleitungen (32, 33) mit dem Kabelkanal (37) die Stichleitungen (32,33) mit winkelförmigen Steckern (35) nach DIN 41524 versehen sind.
15. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach einem der Ansprüche 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß die DIN- Buchsen (39) mit dem Deckel vernietet sind.
16. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die DIN- Buchsen (39) in dem Deckel diagonal angeordnet sind.
17. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß jeweils an den Endstellen des Kabelkanals (37) 9-pol. D Sub Buchsen (47) nach DIN 41652 angeordnet sind.
18. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Buchsen (47) zum Zwecke der Busverbindung der Schaltschränke untereinander vorgesehen sind.
19. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach einem der Ansprüche 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Buchse (47) für die Verbindung mit einer speicherprogrammierbaren Steuerung vorgesehen ist.
20. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach einem der Ansprüche 17 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen zwei Buchsen (47) ein Verstärkerbaustein vorhanden ist.
21. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Verstärkerbaustein (48) im Kundenanschlußraum (26) angeordnet ist.
22. Einschub-Niederspannungsschaltanlage nach einem der Ansprüche 17 bis 21, dadurch gekennzeichnet, daß ein Personal Computer direkt mit dem Bus mittels eines der Buchsen (47) oder mittels eines Adapterkabels für den Anschluß an die DIN Buchse (39) angeschlossen ist.
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