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DE3902712A1 - Verfahren und vorrichtung zum zusammenstellen von gruppen aus bekleidungsstuecken - Google Patents

Verfahren und vorrichtung zum zusammenstellen von gruppen aus bekleidungsstuecken

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DE3902712A1
DE3902712A1 DE19893902712 DE3902712A DE3902712A1 DE 3902712 A1 DE3902712 A1 DE 3902712A1 DE 19893902712 DE19893902712 DE 19893902712 DE 3902712 A DE3902712 A DE 3902712A DE 3902712 A1 DE3902712 A1 DE 3902712A1
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Germany
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conveyor
clothing
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assigned
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Karl-Heinz Ilnyzckyj
Stefan Wuerl
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WF Logistik GmbH
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Zusammenstellen von Gruppen aus Bekleidungsstücken unterschiedlicher Art und/oder Anzahl der in den Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 4 beschriebenen Art.
In Filial-Sammellagern zum Beliefern einzelner Filialen mit unterschiedlichen Bekleidungsstücken in jeweils unterschiedlicher Anzahl werden die beim Hersteller bestellten Gesamtmengen der Bekleidungsstücke für alle angeschlossenen Filialen in einem Lager gespeichert, wo sie nach ihrer Art, d.h. nach Sorten (Hosen, Jacken, Kleider, Blusen, usw.), Farben, Größen, Schnittformen usw. in Sätzen geordnet aufbewahrt werden. Dabei hängen die Sätze der Bekleidungsstücke an einem oder mehreren Fördermitteln. Wenn die Lieferungen für die einzelnen Filialen zusammengestellt werden, so wird von einer Bedienperson ein einer bestimmten Filiale zugeordnetes Fördermittel in einen Kommissionierbereich eingefahren. Dann holt sich die Bedienperson die Fördermittel mit einem ersten Satz Bekleidungsstücke aus dem Lager und hängt die für diese spezielle Filiale bestimmte Anzahl der Bekleidungsstücke im ersten Satz auf das Filial-Fördermittel. Dann werden die Lager-Fördermittel mit den verbleibenden Bekleidungsstücken des ersten Satzes ins Lager zurückgefahren. Anschließend werden die Lager-Fördermittel eines weiteren Satzes der Bekleidungsstücke aus dem Lager heraus gefahren, wiederum die der ersten Filiale zugeordnete Anzahl Kleidungsstücke entnommen und die Lager-Fördermittel zurückgefahren. Dies wird für jeden Satz Bekleidungsstücke wiederholt, von dem die erste Filiale mindestens ein Exemplar erhalten soll. Dann wird das Fördermittel der ersten Filiale weggefahren und das einer weiteren Filiale zugeordnete Fördermittel herangeholt. Die der weiteren Filiale zugeordnete Gruppe von Bekleidungsstücken wird dann in gleicher Weise zusammengestellt, wie anhand der ersten Filiale beschrieben. Dieses Vorgehen ist relativ zeit- und arbeitsaufwendig. Darüber hinaus stellt die Übertragung von den Lager-Fördermitteln auf die den Filialen zugeordneten Fördermittel eine Fehlerquelle dar, da beispielsweise nach einer Arbeitsunterbrechung zunächst nachgezählt werden muß, welcher Satz nunmehr an der Reihe ist. Besonders fehlerträchtig wird dies, wenn eine der Filialen beispielsweise keines der Bekleidungsstücke eines bestimmten Satzes zu erhalten hat.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Zusammenstellen von Gruppen aus Bekleidungsstücken unterschiedlicher Art und/oder Anzahl auf jeweils unterschiedlichen Zielen zugeordneten Fördermitteln bereitzustellen, wobei bei konstruktiv einfachster Ausgestaltung der Vorrichtung Fehlerquellen weitgehend vermieden und ein zügiges, wenig aufwendiges Arbeiten möglich ist.
Die Aufgabe wird bei einem Verfahren durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Durch das erfindungsgemäße Verfahren kann jeder Satz der im Lager enthaltenen Bekleidungsstücke zunächst auf die den Filialen zugeordneten Fördermittel verteilt werden, bevor der nächste Satz in Angriff genommen wird. Dadurch ist immer genau feststellbar, ob jede Filiale die ihr zugeordnete Anzahl der Bekleidungsstücke des jeweiligen Satzes erhalten hat (beispielsweise wenn Bekleidungsstücke fehlen bzw. überzählig sind). Das zeitraubende Heraus- und Hineinfahren der Lager-Fördermittel aus dem Lager entfällt.
Werden gemäß Anspruch 2 Fördermittel verwendet, die eine Mehrzahl Bekleidungsstücke aufnehmen können, so ist es zweckmäßig, diese vor Erreichen der Übertragungsstation vom Fördermittel herunterzunehmen und zu vereinzeln.
Durch die Ausgestaltung nach Anspruch 3 werden weitere Totzeiten vermieden.
Die Aufgabe wird bei einer Vorrichtung durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 4 gelöst.
Mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird auf konstruktiv einfache Weise erreicht, daß die im Lager enthaltenen Sätze der Bekleidungsstücke nacheinander auf die den einzelnen Zielen zugeordneten Fördermittel verteilt werden können, so daß ein zügiges und unkompliziertes Arbeiten möglich ist.
Vorteilhafte Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind den Unteransprüchen 5 bis 12 zu entnehmen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische Darstellung der erfindungsgemäßen Vorrichtung in Draufsicht,
Fig. 2 die herausvergrößerte Einzelheit A aus Fig. 1 in einer Seitenansicht,
Fig. 3 die herausvergrößerte Einzelheit B aus Fig. 1 in einer Seitenansicht, und
Fig. 4 eine herausvergrößerte, perspektivische Darstellung einer Übertragungsstation.
In Fig. 1 ist eine Vorrichtung zum Zusammenstellen von Gruppen aus Bekleidungsstücken unterschiedlicher Art und/oder Anzahl auf jeweils unterschiedlichen Zielen zugeordneten Fördermitteln ersichtlich. Im dargestellten Ausführungsbeispiel dient die Vorrichtung der Kommissionierung von Bekleidungsstücken in einem Filial-Sammellager. Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist ein Hängefördersystem 1 auf. Das Fördersystem 1 umfaßt ein Lager 2 mit einer Vielzahl von Lagerstrecken 2 a, 2 b, 2 c und 2 d. Auf jeder der Lagerstrecken 2 a bis 2 d laufen zu Förderzügen 3 a, 3 b, 3 c und 3 d zusammengestellte und identisch ausgebildete Fördermittel 4 (vgl. auch Fig. 2). Wie in Fig. 2 näher dargestellt, weist jedes Fördermittel eine stangenartige Quertraverse 5 auf, die im wesentlichen parallel zur Förderstrecke verläuft. Beide Enden der Quertraverse 5 sind in bekannter Weise mit laufrollentragenden Laufbügeln 6 verbunden, auf denen sie auf ebenfalls bekannten, an der Decke des Gebäudes befestigten Schienen der Förderstrecken laufen. Beide in Förderrichtung weisende Enden der Quertraverse 5 sind mit Kopplungshaken 7 a und 7 b versehen. Die Kopplungshaken 7 a und 7 b sind als U-förmige Bügel ausgebildet und beidseitig der Quertraverse 5, in Seitenansicht identisch, jeweils um 45° in Richtung senkrecht zur Zeichnungsebene geneigt angeordnet.
Dadurch sind jeweils einander anliegende Kopplungshaken 7 b bzw. 7 a des vor- und des nachlaufenden Fördermittels 4 in unterschiedliche Richtungen geneigt, so daß die Kopplungshaken 7 b, 7 a zum Koppeln der Fördermittel 4 zu einem Förderzug 3 ineinander eingreifen können, ohne an eine bestimmte Ausrichtung der Fördermittel 4 gebunden zu sein. Die Förderzüge werden in bekannter Weise beispielsweise mittels einer Förderkette oder mit einem Reibriemenantrieb angetrieben. Auf der Quertraverse 5 sind die Bekleidungsstücke 8 an herkömmlichen Kleiderbügeln abgehängt.
Jeder der Förderzüge 3 a, 3 b, 3 c und 3 d enthält jeweils nur einen einzigen Satz der Kleidungsstücke 8 einer einzigen Art, d.h. nur eine einzige Sorte (Hosen, Kleider, Blusen, usw.) in einer einzigen Größe, in einer einzigen Schnittform, in einer einzigen Farbe usw. Es ist jedoch auch möglich, die einzelnen Sätze in vorbestimmter Reihenfolge fortlaufend auf den Lager-Fördermitteln unterzubringen.
Jede der Lagerstrecken 2 a, 2 b, 2 c und 2 d ist über eine Weiche 9 a, 9 b, 9 c, 9 d mit einer Zulieferstrecke 10 verbindbar. Die Zulieferstrecke 10 mündet in eine Trenneinrichtung 11, in der die Bekleidungsstücke 8 mit ihren Kleiderbügeln von den Quertraversen 5 in bekannter Weise abgehoben und einzeln auf einen Einzelförderer in Form eines Schneckenförderers 12 überführt werden. Der Schneckenförderer 12 fördert die Bekleidungsstücke 8 in eine Übertragungsstation 13. Die Übertragungsstation 13 ist neben einer eine geschlossene Bahn bildenden Förderstrecke 14 angeordnet. Auf der Förderstrecke 14 laufen Fördermittel um, die identisch mit den Fördermitteln 4 im Lager ausgebildet sind. Jedes dieser umlaufenden Fördermittel 4 a, 4 b, 4 c, 4 d ist einer Filiale zugeordnet. Der Einfachheit halber wurden nur vier auf der geschlossenen Förderstrecke 14 umlaufende Fördermittel gezeichnet, obwohl in Abhängigkeit von der Anzahl zu beliefernder Filialen die Förderstrecke 14 vollständig mit Fördermitteln 4 gefüllt sein kann. Außerdem können, falls erforderlich, für jede oder nur für einzelne Filialen Reserve-Fördermittel mitgeführt werden. Auch in der Förderstrecke 14 werden die Fördermittel in bekannter Weise angetrieben, so daß sie nacheinander an der Übertragungsstation 13 vorbeigeführt werden. An der Übertragungsstation 13 ist ein Stopper 13 a vorgesehen, der in den Weg der Fördermittel 4 ragt und das jeweils zu beladende Fördermittel so lange festhält, bis alle Bekleidungsstücke des jeweiligen Satzes übertragen sind. Danach wird der Stopper 13 a manuell oder automatisch aus dem Förderweg herausgeschwenkt, gibt das beladene Fördermittel 4 frei, schwenkt wieder ein und stoppt das der nächsten Filiale zugeordnete Fördermittel. In Förderrichtung vor dem Stopper 13 a ist ein weiterer Stopper 13 b vorgesehen, der das dem zu beladenden Fördermittel 4 a folgende Fördermittel 4 b in Abstand hält, so daß die Beladung nicht gestört wird. In der geschlossenen Förderstrecke 14 ist eine Schleuse 15 vorgesehen, in der die Förderstrecke 14 über eine Weiche mit einer Abförderstrecke 16 verbindbar ist, die zu einem Zwischenlager 17 führt. Das Zwischenlager 17 hat zweckmäßigerweise mindestens eine der Anzahl der Filialen entsprechende Anzahl Zwischenlagerstrecken 17 a, 17 b, 17 c, 17 d und 17 e, die jeweils wiederum über Weichen 18 a, 18 b, 18 c, 18 d und 18 e mit der Abförderstrecke 16 zu verbinden sind.
In die Schleuse 15 mündet weiterhin eine Verbindungsstrecke 19 zur Trenneinrichtung 11, die über eine Weiche mit der Förderstrecke 14 verbindbar ist. Die Verbindungsstrecke 19 enthält wiederum einen Schienenweg, auf dem die Fördermittel 4 laufen können.
Wie in Fig. 3 näher ersichtlich, befindet sich hinter der Trenneinrichtung 11 in der Verbindungsstrecke 19 eine Entkoppelungsstation 20, die in Seitenansicht in Fig. 3 schematisch dargestellt ist. Die Entkoppelungsstation 20 enthält einen zunächst ansteigenden Bereich 21, der über einen Knick 22 in einen geraden Abschnitt 23 übergeht. Der gerade Abschnitt 23 führt in eine Beschleunigungsstrecke 24 und diese über eine Ablaufstrecke 25 wieder in die waagerecht bzw. mit leichtem Gefälle verlaufende Verbindungsstrecke 19 zur Schleuse 15. Nachdem die auf Kleiderbügeln hängenden Bekleidungsstücke 8 in der Trenneinrichtung 11 abgehängt wurden, laufen die Förderzüge 3 über den ansteigenden Abschnitt 21 bis zum Knick 22. Hat das vorlaufende Fördermittel 4 den Knick 22 überwunden, so geraten die Kopplungshaken 7 a und 7 b außer Eingriff, während sich das nachlaufende Fördermittel noch ein kleines Stück auf dem ansteigenden Abschnitt 21 bewegt. Gelangt dann das vorlaufende Fördermittel auf die Beschleunigungsstrecke 24, so wird zwischen dem vorlaufenden und dem nachlaufenden Fördermittel ein Abstand hergestellt, so daß ein erneutes Einkuppeln nicht mehr möglich ist. Auf der Ablaufstrecke 25 sind die Förderzüge in einzelne Fördermittel 4 geteilt.
Wie Fig. 4 zeigt, weist die Übertragungsstation 13 einen Bildschirm 26 eines Computers auf, auf dem die an jede Filiale zu liefernde Anzahl der Bekleidungsstücke jeder Art angezeigt wird. Der Schneckenförderer 12 ist mit einem Ende 27 a einer als Übertragungsstrecke ausgebildeten Stange 27 verbunden, deren anderes Ende 27 b sich über die Quertraverse 5 jedes am Stopper 13 a anliegenden Fördermittels 4 erstreckt. Die an Kleiderbügeln hängenden Bekleidungsstücke 8 werden vom Schneckenförderer 12 auf die Stange 27 aufgeschoben und können von der Stange 27 über ihr freies Ende 27 b durch einen einfachen manuellen Handgriff auf die Quertraverse 5 des zu beladenden Fördermittels 4 a übergestreift werden. Beide Stopper 13 a, 13 b enthalten schwenkbar an der Schiene der Förderstrecke 14 angelenkte Stopperplatten 28 a bzw. 28 b, die durch Druckzylinder 29 a bzw. 29 b in den Weg der Laufrollen der Laufrollenbügel 6 hinein- und aus ihm herausgeschwenkt werden können.
Beim Kommissionieren der Bekleidungsstücke 8 wird zunächst der Förderzug 3 a mit dem ersten Satz der Bekleidungsstücke 8 über die Zuführstrecke 10 in die Trenneinrichtung 11 verfahren. Dort werden die Kleiderbügel mit den Bekleidungsstücken 8 abgehoben und auf dem Schneckenförderer 12 zur Übertragungsstation 13 gefördert, während der Förderzug 3 a in der Entkopplungsstation 20 in einzelne Fördermittel geteilt wird. Die den einzelnen Filialen zugeordneten Fördermittel 4 a, 4 b, 4 c und 4 d laufen ungekoppelt in geschlossener Bahn in der Förderstrecke 14 um. In der Übertragungsstation 13 liest die Bedienperson am Bildschirm 26 die Anzahl der einer Filiale zugeordneten Bekleidungsstücke 8 des von der Lagerstrecke 2 a stammenden Satzes ab und schiebt diese Anzahl Bekleidungsstücke manuell über die Stange 27 auf das dieser Filiale zugeordnete Fördermittel 4 a. Das Übertragen kann jedoch auch durch Umhängen geschehen. Die Stopper 13 a, 13 b schwenken aus und die Fördermittel bewegen sich weiter. Dann schwenkt der Stopper 13 b wieder ein und hält das Fördermittel 4 c zurück, während sich das Fördermittel 4 b noch bis zum ebenfalls wieder eingeschwenkten Stopper 13 a bewegt. Danach kann die Bedienperson die dem Fördermittel 4 b zugeordnete Anzahl Bekleidungsstücke des ersten Satzes auf das Fördermittel 4 b übertragen. Dieser Vorgang wird so lange wiederholt, bis alle Bekleidungsstücke des Satzes aus der Lagerstrecke 2 a auf die Fördermittel auf der umlaufenden Förderstrecke 14 übertragen wurden.
Im vorliegenden Ausführungsbeispiel soll angenommen werden, daß eine der Filialen, der ein Fördermittel 4 e zugeordnet ist, eine so große Anzahl der Bekleidungsstücke vom Satz der ersten Lagerstrecke 2 a erhält, daß das Fördermittel 4 e bereits durch den ersten Satz gefüllt wurde. Passiert dieses Fördermittel 4 e die Schleuse 15, so wird es auf die Abförderstrecke 16 ausgeschleust, während die übrigen Fördermittel 4 a bis 4 d ihren Rundlauf auf der geschlossenen Förderstrecke 14 fortsetzen. Gleichzeitig wird jedoch zum Ersatz des ausgeschleusten Fördermittels 4 e ein Ersatz-Fördermittel 4 e aus der Verbindungsstrecke 19 eingeschleust, auf das im weiteren Verlauf die vorbestimmte Anzahl der Bekleidungsstücke aus den übrigen Sätzen übertragen wird. Durch die Anordnung der Schleuse wird sichergestellt, daß sich durch den Ein- und Ausschleusvorgang die Reihenfolge der Fördermittel auf der Förderstrecke 14 nicht ändert. Das Verfahren wird fortgeführt, bis alle im Lager 2 befindlichen Sätze Bekleidungsstücke verteilt sind, bzw. die Bestellungen der Filialen bereitgestellt sind. Danach werden die jeweils eine komplette Gruppe Bekleidungsstücke enthaltenden Fördermittel 4 a bis 4 d aus der Förderstrecke 14 ausgeschleust und jeweils in die entsprechende Zwischenlagerstrecke 17 a bis 17 e verfahren. Dort können sie dann von Transportfahrzeugen abgeholt werden.
In Abwandlung des beschriebenen und gezeichneten Ausführungsbeispieles kann das erfindungsgemäße Verfahren und die erfindungsgemäße Vorrichtung auch für andere Einsatzzwecke mit gleicher Problematik verwendet werden. Es ist weiterhin möglich, im Lager eine Zwischensortierung einzubauen, so daß die Sätze erst kurz vor Überführung auf die Zulieferstrecke 10 zusammengestellt werden. Als Fördermittel können weiterhin Kasten- bzw. Gittertrolleys für Liegeware verwendet werden.

Claims (12)

1. Verfahren zum Zusammenstellen von Gruppen aus Bekleidungsstücken unterschiedlicher Art und/oder Anzahl auf jeweils unterschiedlichen Zielen zugeordneten Fördermitteln, wobei die Bekleidungsstücke aus einem Lager, in dem sie nach Art in Sätzen geordnet auf Lager-Fördermitteln untergebracht sind, entnommen und auf die unterschiedlichen Zielen zugeordneten Fördermittel übertragen werden, dadurch gekennzeichnet, daß die den unterschiedlichen Zielen zugeordneten Fördermittel auf einer geschlossenen Bahn umlaufen, wobei jeweils die Bekleidungsstücke eines Satzes in vorbestimmter Anzahl auf die umlaufenden Fördermittel übertragen werden, bevor die im jeweils nachfolgenden Satz enthaltenen Bekleidungsstücke in vorbestimmter Anzahl auf die umlaufenden Fördermittel übertragen werden, und daß jedes Fördermittel nach Komplettierung der Gruppe aus Bekleidungsstücken vorbestimmter Art und/oder Anzahl aus der geschlossenen Bahn ausgeschleust wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verwendung von jeweils eine Mehrzahl Bekleidungsstücke aufnehmenden Lager-Fördermitteln die Bekleidungsstücke vor Erreichen einer Übertragungsstation zum Übertragen auf die umlaufenden, unterschiedlichen Zielen zugeordneten Fördermittel vom Lager-Fördermittel entfernt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß frei gewordene Lager-Fördermittel im Austausch für ein mit einer kompletten Gruppe versehenes und aus der geschlossenen Bahn ausgeschleustes Fördermittel in die geschlossene Bahn eingeschleust werden.
4. Vorrichtung zum Zusammenstellen von Gruppen aus Bekleidungsstücken unterschiedlicher Art und/oder Anzahl auf jeweils unterschiedlichen Zielen zugeordneten Fördermitteln für eine Förderstrecke eines Fördersystems, mit einem Lager, in dem die Bekleidungsstücke nach Art in Sätzen geordnet und auf Lager-Fördermittteln untergebracht sind, dadurch gekennzeichnet, daß das Lager (2) mit einer Zulieferstrecke (10) zum aufeinanderfolgenden Zuliefern der Sätze an eine Übertragungsstation (13) verbunden ist, und daß die Übertragungsstation (13) an einer eine geschlossene Bahn bildenden Förderstrecke (14) angeordnet ist, auf der die unterschiedlichen Zielen zugeordneten Fördermittel (4 a, 4 b, 4 c, 4 d und 4 e) umlaufen und die mit einer Schleuse (15) zum Ein- und Ausschleusen von Fördermitteln (4) versehen ist.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß auf jedem Lager-Fördermittel eine Mehrzahl Bekleidungsstücke (8) angeordnet sind, und daß vor der Übertragungsstation (13) eine Trenneinrichtung (11) zum Abnehmen der Bekleidungsstücke (8) vom Lager-Fördermittel vorgesehen ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Trenneinrichtung (11) über einen Einzelförderer (12) mit der Übertragungsstation (13) verbunden ist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß für auf Kleiderbügeln hängende Bekleidungsstücke (8) der Einzelförderer ein Schneckenförderer (12) ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verwendung der gleichen Fördermittel (4) im Lager (2) und in der geschlossenen Förderstrecke (14) die Trenneinrichtung (11) über eine Verbindungsstrecke (19) für die Fördermittel (4) mit der Schleuse (15) verbunden ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß bei Verwendung von zu Förderzügen (3) gekoppelten Fördermitteln (4) zwischen der Trenneinrichtung (11) und der Schleuse (15) eine Entkoppelungsstrecke (20) vorgesehen ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Entkoppelungsstrecke (20) einen Entkoppelungsknick (22) und eine Beschleunigungsstrecke (24) enthält.
11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schleuse (15) mit einem Zwischenlager (17 a, 17 b, 17 c, 17 d, 17 e) für jedes mit einer Gruppe Bekleidungsstücke (8) versehenes, einem unterschiedlichen Ziel zugeordnetes Fördermittel (4 a, 4 b, 4 c, 4 d, 4 e) verbunden ist.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Übertragungsstation (13) eine manuell zu bedienende Übertragungsstrecke (27) aufweist.
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