DE3730329A1 - Scharnier fuer kraftfahrzeugseitentueren - Google Patents
Scharnier fuer kraftfahrzeugseitentuerenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Scharnier für
Kraftfahrzeugseitentüren gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
Zur Befestigung der Kraftfahrzeugseitentüren am
Fahrzeugchassis werden pro Tür zwei Scharniere verwendet,
die wie üblich aus zwei Teilen bestehen, von denen das eine
Teil einen Zapfen, das andere ein den Zapfen umschließendes
Loch besitzt. Die Scharniere von Kraftfahrzeugseitentüren
müssen extremen Anforderungen genügen. Einerseits sollen sie
raumsparend und klein sein, andererseits sollen sie hohe
Lastmomente, beispielsweise bei halb geöffneter Wagentür das
Eigengewicht der Fahrzeugtür und zusätzlich das Gewicht
einer erwachsenen Person, ohne Deformation aufnehmen können.
Dabei wird das obere Scharnier mechanisch stärker belastet
als das untere. Daß auch bestimmte Fahrzeugkollisionen ohne
Beschädigung überstanden werden müssen, versteht sich von
selbst. Schließlich wird gewünscht, daß die Scharniere nach
Möglichkeit über die gesamte Lebensdauer ohne Schmierung
funktionsfähig bleiben.
Derzeit bestehen die Scharniere bei allen Kraftfahrzeugen,
jedenfalls bei Serienkraftfahrzeugen, aus Stahl. Stahl
erfüllt die Anforderungen an Stabilität,
Langzeitfunktionsfähigkeit und Preis. Korrosionsfestigkeit
kann nur durch Oberflächenbehandlungen erreicht werden; auch
ist das Gewicht der Teile nicht zu vernachlässigen. Die
Schmierfreiheit der Scharniere wird durch die Verwendung
spezieller Lagerbuchsen, beispielsweise aus Sintermetall mit
einer Dauerfettschmierung, mit einer Kunststoffauskleidung
usw. erreicht.
Kunststoffe, insbesondere faserverstärkte Kunststoffe, haben
im Kraftfahrzeugbau den Stahl bereits an vielen Stellen
verdrängt. An den Stellen, wo es auf maximale Stabilität
ankommt, beispielsweise auch bei den Türscharnieren, dagegen
konnten sie sich noch nicht durchsetzen. Lediglich zur
Befestigung des sogenannten Handschuhkastendeckels oder auch
von ausstellbaren Seitenscheiben werden sie eingesetzt
(DE-PS 22 30 514, DE-PS 23 46 863, DE-PS 30 09 584).
Kunststoffe haben eine höhere Elastizität und Zugfestigkeit
gegenüber Stahl. Die höhere Zugfestigkeit von
faserverstärkten Kunststoffen, insbesondere bei Einsatz von
Kohlefasern, kommt bei den üblichen Konstruktionen von
Seitentürscharnieren nicht zum Tragen. Zwar sind hochfeste
Kunststoffe grundsätzlich noch teurer als Stahl; die
Möglichkeit, die Kunststoffe so zu formen, daß Nacharbeiten
entfallen, die von Natur aus bestehende Korrosionsfestigkeit
und das erheblich geringere Gewicht lassen jedoch die
Verwendung von faserverstärkten Kunststoffen auch bei der
Konstruktion von Scharnieren für KFZ-Seitentüren
erstrebenswert erscheinen.
Schließlich ist noch zu erwähnen, daß es derzeit zwei
Konstruktionen von Scharnieren zum Befestigen der
Kraftfahrzeugseitentüren am Chassis gibt. Bei der ersten Art
ist der Stift, um den sich die Öse dreht, sowohl kopfseitig
als auch fußseitig mit seinem Scharnierteil verbunden. Bei
dieser Konstruktion muß also zum Einsetzen oder Herausnehmen
der Tür der Stift gelöst werden. Bei der zweiten
Konstruktion ist der Stift dagegen nur fußseitig mit seinem
Scharnierteil verbunden. Das zweite Scharnierteil mit seiner
Öse kann deshalb in einfacher Weise auf den Stift aufgesetzt
und wieder abgenommen werden. Bei dieser zweiten
Konstruktion ist wegen der nur einseitigen Verbindung
zwischen Stift und Scharnierteil eine höhere mechanische
Stabilität erforderlich. Beide Varianten werden aus Stahl
hergestellt.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
Scharnier der eingangs genannten Art für
Kraftfahrzeugseitentüren anzugeben, das leicht,
korrosionsfest und preiswert ist, die von der
Automobilindustrie für Türscharniere aus Metall erarbeiteten
Prüfbedingungen für die mechanische Festigkeit erfüllt sowie
die vorgegebenen Raummaße einhält.
Diese Aufgabe wird gelöst durch die kennzeichnenden Merkmale
des Patentanspruchs 1.
Damit ergeben sich die Vorteile, daß die Herstellung
praktisch ohne Abfall und Nacharbeitung möglich ist und daß
jeglicher Korrosionsschutz entfallen kann. Die Elastizität
und die Wechsellastbeständigkeit der faserverstärkten
Scharniere sind höher als die entsprechenden Werte der
bisher verwendeten Stahlscharniere, so daß die
Paßgenauigkeit der Kraftfahrzeugtüren in Bezug auf das
Chassis auch nach einer Vielzahl von Öffnungs- und
Schließvorgängen und Belastungen besser ist. Ein weiterer
Vorteil der faserverstärkten Scharniere gegenüber den aus
Stahl bestehenden ist durch die höhere innere Dämpfung des
Kunststoffes begründet, wodurch Schwingungen eines Bauteils
nur gedämpft auf das andere Bauteil übertragen werden, so
daß das Kraftfahrzeug insgesamt ruhiger wird.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung laufen
die Verstärkungsfasern insbesondere im Bereich der
hochbelasteten Augen, d. h. dort wo die Lagerzapfen bzw.
Lagerbuchsen eingeformt sind, ohne Unterbrechung. Dies muß
durch eine entsprechende Schnittführung der
Faserkunststofflagen erreicht werden.
Durch das Einformen von Lagerzapfen und Lagerbuchse ergibt
sich insbesondere bei Verwendung von duroplastischen
Kunststoffen ohne zusätzliche Maßnahmen eine hochfeste
Bezüglich der Anordnung der Verstärkungsrippen gibt es
grundsätzlich zwei Möglichkeiten, so daß auf äußere
Randbedingungen wie z. B. die vorgeschriebene Anordnung der
Befestigungspunkte, entsprechend reagiert werden kann.
Gemäß einer ersten Variante ist eine Verstärkungsrippe
möglichst zentral angeordnet, wobei diese vorteilhafterweise
durch einen zwickelförmigen Einsatzkörper gebildet ist, um
den die Faserkunststofflagen herumgezogen sind, wodurch der
Einsatzkörper in den Faserverbund mit eingebunden wird.
Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist die
Verstärkungsrippe - in Draufsicht - zur Seite abgekröpft.
Dies ist z. B. dann von Vorteil, wenn Platz für eine
Befestigungsbohrung benötigt wird.
Gemäß der zweiten Variante sind zwei Verstärkungsrippen
jeweils seitlich vorgesehen. Dadurch entsteht eine Art
kastenförmiges Element mit hoher Steifigkeit gegen Biegung
und Torsion. Aufgrund der festigkeitsbezogenen Vorteile
dieser Kontruktion kann die Materialdicke erheblich geringer
ausgebildet werden, was zu Gewichts- und Preisvorteilen
führt.
In Anpassung an die räumlich konstruktiven Gegebenheiten des
Automobilbaus besitzen die chassisseitigen Scharnierteile
ein ausgeprägtes Rückenteil. Dieses Rückenteil, d. h. der
kürzere L-Schenkel, kann mit der Grundplatte, d. h. dem
längeren L-Schenkel, einen stumpfen Winkel einschließen, so
daß zwischen Rückenteil und türseitigem Scharnierteil ein
Spalt gebildet wird, in dem die Schraubenköpfe der
Schraubbefestigung Platz finden.
Eine minimale Verringerung der Hebelarme wird dadurch
erreicht, daß das Auge unmittelbar an die Grundplatte
anschließt. Ob eine derartige platz- und kräftesparende
Konstruktion verwendbar ist, hängt jedoch von den
konstruktiven Gegebenheiten des Kraftfahrzeugs selbst ab.
Da im allgemeinen in diesem Bereich größere Hebelarme
erforderlich sind, kann sich ein ungünstiger Kraftverlauf
ergeben. Um hier Abhilfe zu schaffen, kann die Grundplatte
insbesondere des türseitigen Scharnierteils im Bereich des
Auges nach vorn gekröpf sein.
Vorteilhafterweise bestehen die Verstärkungsfasern aus Glas
oder Kohlenstoff.
Um bei minimalem Aufwand eine maximale Festigkeit zu
erreichen, liegen die Fasern der aufeinanderliegenden
Kunststofflagen in Richtung der wesentlichen Belastungen.
Auf diese Weise können auch in mehrere Richtungen
verlaufende Belastungen optimal aufgenommen werden.
Anhand der Zeichnung soll die Erfindung in Form von
Ausführungsbeispielen näher erläutert werden. Es zeigen
die Fig. 1, 2 und 3 eine erste Ausführungsform eines
chassisseitigen Scharnierteils in Draufsicht
und zwei Seitenansichten,
die Fig. 4 und 5 eine zweite Ausführungsform eines
chassisseitigen Scharnierteils in Draufsicht
und Seitenansicht,
die Fig. 6 und 7 eine erste Ausführungsform eines
türseitigen Scharnierteils in Draufsicht und
Frontsicht,
Fig. 8 eine zweite Ausführungsform eines türseitigen
Scharnierteils in Draufsicht,
die Fig. 9, 10 und 11 eine dritte Ausführungsform eines
türseitigen Scharnierteils in Draufsicht und zwei
Seitenansichten,
Fig. 12 eine Seitenansicht eines kompletten Türscharniers
im zusammengebauten Zustand,
Fig. 13 eine Seitenansicht eines weiteren Türscharniers
im zusammengebauten Zustand und
die Fig. 14 und 15 sogenannte Schnittmuster der faser
verstärkten Kunststofflagen zur Herstellung
eines chassisseitigen Scharnierteils gemäß
den Fig. 4 und 5.
Die Fig. 1 bis 3 zeigen eine erste Ausführungsform eines
chassisseitigen Scharnierteils 10. Man erkennt zunächst eine
Grundplatte 10.1 mit zwei diagonal versetzten
Befestigungsbohrungen 14, die als Langlächer zwecks
Justierbarkeit ausgebildet sein können. Von der Grundplatte
10.1 aus erstreckt sich ein Rückenteil 10.2 nach oben, so
daß das Scharnierteil 10 im Querschnitt etwa L-Form besitzt.
Am Ende des Rückenteils 10.2 ist ein Auge 11 mit einer
eingeformten Lagerbuchse 12 vorgesehen, wobei es möglich
ist, diese bei der Herstellung des Scharnierteils 10 mit
einzuformen. Statt einer Lagerbuchse könnte auch ein
Lagerzapfen eingeformt werden.
Im Bereich des Auges 11 ist eine etwa zentrale
zwickelförmige Verstärkungsrippe 10.3 angeformt. Diese wird
im wesentlichen gebildet durch einen zwickelförmigen
Einsatzkörper 13, der in den Fig. 2 und 3 durch gestrichelte
Linien dargestellt ist. Um diesen Einsatzkörper 13 herum
sind die Faserkunststofflagen praktisch ohne Unterbrechung
gezogen, so daß der Einsatzkörper 13 in den Faserverbund mit
eingebunden ist.
Dieses Einbinden sowohl des Einsatzkörpers 13 als auch
insbesondere des hochbelasteten Auges 11 mit seiner
Lagerbuchse 12 ist ein wesentliches Merkmal der Erfindung.
Erreicht wird dies durch eine entsprechende Vorbereitung der
Faserkunststofflagen, d. h. der sogenannten Prepregs, die
dann entsprechend gelegt und in einer heizbaren Preßform
endgeformt und ausgehärtet werden. Die Scharniere können der
Preßform endfertig entnommen werden, so daß Nacharbeiten
nicht mehr erforderlich sind. Durch geeignete Ausgestaltung
der Form kann überflüssiger Kunststoff abgeführt werden, um
den Anteil der hochfesten Verstärkungsfasern im Endprodukt
zu erhöhen.
Wie Fig. 1 zeigt, ist die Verstärkungsrippe 10.3 zur Seite
abgekröpft, damit ausreichend Platz für einen Längsschlitz
14 bleibt.
Die Befestigungsbohrungen 14 kann man nachträglich bohren.
Günstiger ist es jedoch, wenn sie beim Zuschneiden der
Prepregs form- und lagerichtig ausgestanzt werden. In der
Preßform sind an diesen Stellen entsprechende angespitzte
Dorne vorgesehen. Dadurch werden die Prepregs in der Form
justiert, das Fasermaterial wird beim Zusammenfahren der
Preßform zur Seite geschoben und das der Form zu entnehmende
Scharnierteil besitzt lagerichtige Längsschlitze 14.
Die Fig. 4 und 5 zeigen eine zweite Ausführungsform eines
chassisseitigen Scharnierteils 20. Dieses unterscheidet sich
von dem zuvor beschriebenen dadurch, daß zwei
Verstärkungsrippen 20.3 vorhanden sind, und zwar jeweils
seitlich am Rand der Grundplatte 20.1. Durch die in sich
stabile Form dieses Scharnierteils 20 ist es möglich, sowohl
die Grundplatte 20.1 als auch die Verstärkungsrippen 20.3
erheblich dünner zu wählen. Lediglich im Bereich des
Rückenteils 20.2, d. h. dort wo das hochbelastete Auge 21
mit Lagerbuchse 12 sitzt, ist eine größere Materialdicke
vorgesehen, wobei auch diese unterschiedlichen
Materialdicken ohne Nacharbeitung und dergleichen erreichbar
sind, wie noch anhand der Fig. 9 und 10 erläutert wird.
Die Fig. 6 und 7 zeigen eine erste Ausführungsform eines
türseitigen Scharnierteils 30. Dieses ist flach, wenn die
Einbauverhältnisse größere Bauformen nicht zulassen. Es
besteht im wesentlichen aus einer Grundplatte 30.1 mit zwei
Befestigungsbohrungen 32. Augen 31.1, 31.2 sitzen
unmittelbar an der Grundplatte 30.1, wobei auch in diesem
Fall die Faserkunststofflagen ohne Unterbrechung von der
Grundplatte zum Auge und wieder zurück zur Grundplatte
geführt sind. Dabei ist darauf hinzuweisen, daß das zweite,
seitliche Auge 31.2 im wesentlichen nur Stützfunktion hat
und gegebenenfalls entfallen kann; die Hauptbelastung wird
von dem zentralen Auge 31.1 aufgenommen.
Fig. 8 zeigt eine zweite Ausführungsform eines türseitigen
Scharnierteils 40. Hier sind sowohl die Augen 41.1, 41.2 als
auch die Befestigungsbohrungen 42 sozusagen symmetrisch
angeordnet, wodurch sich eine erheblich günstigere
Kraftverteilung ergibt, so daß beispielsweise die Augen
erheblich schmäler oder mit weniger Faserkunststofflagen
ausgebildet werden können.
Die Fig. 9 bis 11 zeigen eine dritte Ausführungsform eines
türseitigen Scharnierteils 50. Hier ist jedoch die
Grundplatte 50.1 mit den Befestigungsbohrungen 54 in ihrem
zentralen Bereich, d. h. unter dem Auge 51, nach vorn
gekröpft, so daß die Verbindung zwischen Grundplatte 50.4
und Auge 51 auf kürzestem Weg mit optimaler Festigkeit
erfolgt. Außerdem sorgen die Seitenteile der Abkröpfung 50.4
für einen günstigen Verlauf der Kraft vom Auge 51 zu den
Befestigungsbohrungen 54.
Fig. 12 zeigt eine erste Variante eines Scharniers für
Kraftfahrzeugseitentüren in zusammengebautem Zustand. Das
chassisseitige Scharnierteil 60 entspricht dem der Fig. 4
und 5, das türseitige Scharnierteil 61 dem der Fig. 9 ohne
Abkröpfung. Die Grundplatte 60.1 schließt mit dem Rückenteil
60.2 einen stumpfen Winkel ein. Dadurch entsteht zwischen
dem Rückenteil 60.2 und dem türseitigen Scharnierteil 61 ein
Spalt 62, in dem später die Köpfe der Befestigungsschrauben
ausreichend Platz finden.
Fig. 13 zeigt eine zweite Ausführungsform eines Scharniers
für Kraftfahrzeugseitentüren im zusammengebauten Zustand.
Das türseitige Scharnierteil 71 entspricht dem der Fig. 12.
Das chassisseitige Scharnierteil 70 besitzt ein nur wenig
ausgeprägtes Rückenteil 70.2, welches mit der Grundplatte
70.1 einen extrem stumpfen Winkel einschließt, so daß
ausreichend Platz für Befestigungsschraubenköpfe entsteht.
Die Fig. 14 und 15 schließlich zeigen sogenannte
Schnittmuster, wie sie verwendet werden können, um aus
Prepregs mit variierender Faserrichtung ein Scharnierteil 20
gemäß den Fig. 4, 5 oder 12 herzustellen. Man erkennt das
im wesentlichen rechteckige Teil 2.1, aus dem später die
Grundplatte 20.1 entsteht, die seitlichen, dreieckigen Teile
2.2, aus denen später die Verstärkungsrippen 20.3 entstehen,
das im wesentlichen rechteckige Teil 2.3, aus dem später ein
Teil des Rückenteils 20.2 entsteht, die Teile 2.4, die die
wesentlichen Bereiche der Augen 21 bilden, und die Teile
2.5, die sowohl die Augen 21 bilden als auch die seitlichen
Verstärkungsrippen 20.3 in den Faserverbund einbinden.
Die besondere Ausgestaltung des Schnittmusterteils 3 ist im
wesentlichen verantwortlich für die feste Einbindung der
seitlichen Verstärkungsrippen 20.3 und des Rückenteils 20.2
sowie für die Verstärkung des Rückenteils 20.2. Bewirkt wird
dies im wesentlichen durch die flügelförmigen Seitenteile
3.4, die über das Rückenteil 3.3 geschlagen werden. Auch
hier sorgen die langen Schmalteile 3.5 zusammen mit den
entsprechenden Teilen 2.5 des Schnittmusterteils 2 für das
Einbinden der Verstärkungsrippen 20.3 in den Faserverbund.
Mit Türscharnieren, wie sie in den Fig. 1 bis 8 dargestellt
sind, konnten hervorragende mechanische Werte erreicht
werden, Beim sogenannten Verformungs-Test, bei dem eine
Belastung der etwa 10 Grad geöffneten KFZ-Tür dadurch
simuliert wird, daß über einen Hebelarm von 127 cm eine
Belastung von 885 N aufgebracht wird, zeigte sich, daß die
von Stahlscharnieren bekannten Abweichungen bei maximaler
Belastung nicht überschritten werden, daß aber die
Rückkehrgenauigkeit bei Entlastung höher ist als bei
Stahlscharnieren, und zwar bei den Scharnieren sowohl gemäß
Fig. 1 als auch Fig. 4. Beim Prüfen der Längs- und Querkraft
gemäß EGE Reglement Nr. 11, bei dem das Auge der Scharniere
in einer Ebene parallel zur Grundplatte in beiden Richtungen
belastet wird, wurden bei den türseitigen Scharnieren gemäß
Fig. 1, Fig. 4, Fig. 6 und 8 Bruchwerte erzielt, die
deutlich über den in der Norm genannten Werten liegen. Auch
die Dauererprobung des Türöffnens und Schließens mit
mindestens 45 000 Lastspielen wurde erfüllt.
Claims (13)
1. Scharnier für KFZ-Seitentüren, bestehend aus einem
chassisseitigen Scharnierteil (10, 20) mit einem Zapfen (25)
und einem türseitigen Scharnierteil (30, 40, 50) mit einem
Loch bzw. einer Lagerbuchse (12), die den Zapfen (25)
umschließt, wobei beide Scharnierteile (10, 20, 30, 40, 50)
Bohrungen (14, 24, 32, 42, 54) für eine Schraubbefestigung
an Chassis bzw. Tür besitzen, dadurch gekennzeichnet, daß es
aus faserverstärktem Kunststoff besteht, dessen Faseranteil
mindestens 50% beträgt, der in mehreren Lagen (2, 3), die
formgemäß zugeschnitten sind, aufeinandergelegt, gepreßt und
ausgehärtet ist, daß wenigstens das chassisseitige
Scharnierteil (10, 20) eine L-Form besitzt, wobei ein Auge
(11, 21) zur Aufnahme des Zapfens (25) bzw. der Lagerbuchse
(12) am Endes des kürzeren L-Schenkels (10.2, 20.2) sitzt
und daß der Zapfen (25) bzw. die Lagerbuchse (12) in den
Kunststoff der Scharnierteile eingeformt ist.
2. Scharnier nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen den L-Schenkeln (10.1, 10.2; 20.1, 20.2) eine
zwickelförmige Verstärkungsrippe (10.3, 20.3) vorgesehen
ist.
3. Scharnier nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
eine Verstärkungsrippe (10.3) zentral angeordnet ist.
4. Scharnier nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die Verstärkungsrippe (10.3) durch einen zwickelförmigen
Einsatzkörper (13) gebildet ist, um den die
Faserkunststofflagen herumgezogen sind.
5. Scharnier nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
zwei Verstärkungsrippen (20.3) seitlich vorgesehen sind.
6. Scharnier nach wenigstens einem der Ansprüche 2 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine
Verstärkungsrippe (10.3) - in Draufsicht - zur Seite
abgekröpft ist.
7. Scharnier nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die chassisseitigen
Scharnierteile (10, 20) ein ausgeprägtes Rückenteil (10.2,
20.2) besitzen.
8. Scharnier nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß der kürzere L-Schenkel (10.2,
20.2) mit dem längeren L-Schenkel (10.1, 20.1) einen
stumpfen Winkel einschließt.
9. Scharnier nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8,
dadurch gekennzeichnet, daß das Auge (31, 41, 51)
unmittelbar an die Grundplatte (30.1, 40.1) anschließt.
10. Scharnier nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9,
dadurch gekennzeichnet, daß die Grundplatte (50.1) im
Bereich des Auges (51) nach vorn gekröpft ist.
11. Scharnier nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10,
dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungsfasern aus Glas
oder Kohlenstoff bestehen.
12. Scharnier nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 11,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern der
aufeinanderliegenden Lagen in Richtung der wesentlichen
Belastungen liegen.
13. Scharnier nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die Fasern im Bereich der
hochbelasteten Augen (11, 21, 31, 41, 51) ohne Unterbrechung
verlaufen.
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Country | Link |
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DE (1) | DE3730329A1 (de) |
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